PKV Basistarif: Bezahlbare Alternative bei hohen Beiträgen

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Das wichtigste in Kürze:

Der PKV Basistarif bietet Privatversicherten eine wichtige Absicherung, wenn die regulären Beiträge zur finanziellen Belastung werden. Seit 2009 müssen alle privaten Krankenversicherer diesen Sozialtarif anbieten, der sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert. Mit einer Beitragsobergrenze von maximal 769,16 Euro monatlich und einem Annahmezwang für bestimmte Personengruppen stellt er eine verlässliche Alternative dar –…

Themen in diesem Artikel:

  • Was ist der Basistarif: Pflichtangebot jeder PKV seit 2009 mit Leistungen vergleichbar zur GKV und Beitragsobergrenze zum GKV-Höchstbeitrag
  • Zugangsberechtigung: Privatversicherte nach 2009, ältere Versicherte mit Rente, freiwillig gesetzlich Versicherte und bisher Unversicherte haben Rechtsanspruch
  • Beitragsgestaltung: Maximalbeitrag entspricht GKV-Höchstbeitrag von 769,16 Euro monatlich, Hilfsbedürftige zahlen halbierten Beitrag mit möglicher Jobcenter-Unterstützung
  • Leistungsumfang: Gesetzliche Standardleistungen mit Zuzahlungen bei Medikamenten, eingeschränkter Zahnersatz und Behandlung nur durch Kassenärzt:innen möglich
  • Wichtige Besonderheiten: Trotz GKV-ähnlicher Leistungen bleibst du formal Privatpatient:in, was bei jedem Arztbesuch kommuniziert werden muss

Welche Kreditkarte passt zu dir?

Der Basistarif der privaten Krankenversicherung bietet dir eine Lösung, wenn deine PKV-Beiträge im Laufe der Jahre zur finanziellen Belastung geworden sind. Was als günstiger Vertrag mit überdurchschnittlich guten Leistungen begann, kann durch jährliche Beitragserhöhungen schnell teuer werden. Wenn ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich ist, stellt der Basistarif eine wichtige Alternative dar, die dir bezahlbaren Versicherungsschutz garantiert.

Was ist der Basistarif der PKV

Seit 2009 ist jede private Krankenversicherung verpflichtet, einen Basistarif anzubieten. Dieser Sozialtarif orientiert sich bewusst an der gesetzlichen Krankenversicherung und bietet dir einen Leistungsumfang, der in etwa dem der GKV entspricht. Dabei gibt es eine wichtige Beitragsobergrenze: Die Versicherungsprämie darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.

Der Basistarif zeichnet sich durch besondere soziale Komponenten aus. Für bestimmte Personengruppen gilt ein Annahmezwang, sodass die Versicherung niemanden ablehnen darf. Gesundheitsbedingte Risikoaufschläge sind ebenso verboten wie Leistungsausschlüsse wegen Vorerkrankungen. Das macht den Basistarif zu einer verlässlichen Option, wenn deine bisherigen Versicherungsprämien zu hoch geworden sind.

📌 Gut zu wissen

Beim Wechsel in den Basistarif gibst du deinen individuellen und vertraglich garantierten Versicherungsschutz auf. Der Weg zurück zu deinem ursprünglichen Tarif ist oft nicht mehr möglich. Diese Entscheidung sollte daher gut überlegt sein und idealerweise erst nach einer umfassenden Beratung erfolgen.

Wer darf den Basistarif in Anspruch nehmen?

Der Rechtsanspruch auf den Basistarif steht verschiedenen Personengruppen zu, die von der PKV weder aus gesundheitlichen noch aus finanziellen Gründen abgelehnt werden dürfen. Wenn du deinen PKV-Vertrag nach 2009 abgeschlossen hast, kannst du jederzeit in den Basistarif wechseln. Diese Regelung schafft dir Planungssicherheit für den Fall steigender Beiträge.

Auch wenn du deinen Vertrag vor 2009 abgeschlossen hast, stehen dir unter bestimmten Voraussetzungen die Türen zum Basistarif offen. Du musst dafür mindestens 55 Jahre alt sein und entweder gesetzliche Rente oder Beamtenpension beziehen. Alternativ qualifizierst du dich auch, wenn du Grundsicherung oder Sozialhilfe erhältst. Diese Regelung schützt dich im Alter vor unbezahlbaren Versicherungsbeiträgen.

Bist du derzeit freiwillig gesetzlich versichert, hast du innerhalb von sechs Monaten nach deinem Wechsel zur freiwilligen Mitgliedschaft die Möglichkeit, in den PKV-Basistarif zu wechseln. Auch bisher nicht versicherte Personen mit Wohnsitz in Deutschland erhalten Zugang zum Basistarif. Damit wird sichergestellt, dass niemand ohne Krankenversicherungsschutz bleiben muss.

💡 Tipp

Prüfe vor einem Wechsel in den Basistarif unbedingt alle Alternativen: Tarifwechsel innerhalb deiner PKV, Beitragsoptimierung durch Selbstbehalt oder die Möglichkeit eines Wechsels in die GKV. Ein unabhängiger Versicherungsberater kann dir dabei helfen, die für dich beste Lösung zu finden und langfristige Nachteile zu vermeiden.

Quick-Info

Für Beamt:innen des Bundes und der Bundesländer, die beihilfeberechtigt sind – beispielsweise Polizist:innen, Lehrkräfte und Referendar:innen, Richter:innen und Staatsanwält:innen sowie Finanzbeamt:innen – gibt es eigene beihilfekonforme Basistarife.

Wie teuer ist der Basistarif?

Die Höhe deiner Versicherungsprämie im Basistarif richtet sich nach deiner individuellen Situation und kann sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden. Einen festgelegten Mindestbeitrag gibt es nicht, was dir unter Umständen Spielraum für günstigere Angebote verschafft. Die wichtigste Regelung betrifft jedoch die Beitragsobergrenze: Im Jahr 2022 liegt der maximale monatliche Beitrag bei 769,16 Euro, zuzüglich deines individuellen Anteils zur Pflegeversicherung. Diese Grenze orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wenn du hilfsbedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuchs bist oder der volle Beitrag eine Hilfsbedürftigkeit bei dir auslösen würde, zahlst du nur die Hälfte des Regelbeitrags. Sollte auch dieser halbierte Beitrag deine finanzielle Situation überfordern, beteiligt sich das Jobcenter an den Kosten. Diese soziale Staffelung stellt sicher, dass der Basistarif auch bei schwieriger finanzieller Lage bezahlbar bleibt.

📌 Gut zu wissen

Der Basistarif ist keine Sparoption für gut verdienende Privatversicherte. Mit bis zu 769,16 Euro monatlich plus Pflegeversicherung zahlst du oft mehr als in regulären PKV-Tarifen – bei deutlich schlechteren Leistungen. Der Basistarif ist primär als soziale Absicherung für finanzielle Notlagen konzipiert.

Viele Versicherungen bieten dir zusätzlich die Möglichkeit, deine Versicherungsprämie durch einen Selbstbehalt zu reduzieren. Mit dieser auch Selbstbeteiligung genannten Klausel übernimmst du im Krankheitsfall einen vereinbarten Teil der Kosten selbst. Wenn dir die Leistungen im Basistarif an einigen Stellen nicht ausreichen, kannst du üblicherweise eine Zusatzversicherung abschließen. Bedenke jedoch, dass dadurch deine Beitragskosten entsprechend steigen.

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Leistungen im Basistarif

Die Leistungen im Basistarif müssen in Art, Umfang und Höhe mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein. Wenn sich der Leistungsumfang der GKV ändert, wird auch der Leistungskatalog des PKV-Basistarifs entsprechend angepasst. Diese dynamische Kopplung garantiert dir, dass du immer den aktuellen gesetzlichen Standard erhältst.

Der gesetzliche Leistungsumfang unterscheidet sich allerdings zum Teil stark von den Leistungen herkömmlicher PKV-Tarife. Du musst beispielsweise gesetzliche Zuzahlungen bei Medikamenten, Hilfsmitteln und Physiotherapie leisten. Bei Zahnersatz erhältst du lediglich einen Zuschuss und musst den Großteil der Kosten selbst tragen. Brillen werden nur in Ausnahmefällen übernommen, was bei Sehschwäche zu erheblichen Eigenkosten führen kann.

💡 Tipp

Informiere dich bei der Kassenärztlichen Vereinigung deiner Region, welche Ärzt:innen Patient:innen des PKV-Basistarifs behandeln. Erstelle dir eine Liste mit Hausärzt:innen und wichtigen Fachärzt:innen in deiner Nähe, bevor du den Tarif wechselst. So vermeidest du im Krankheitsfall zeitraubende Suche nach behandelnden Praxen.

Als Basiskrankenversicherte:r bist du bei der Arztwahl eingeschränkt und musst möglicherweise längere Wartezeiten in Kauf nehmen. Du darfst dich ausschließlich von Kassenärzt:innen behandeln lassen. Zudem behandeln nicht alle Arztpraxen Patient:innen des PKV-Basistarifs. Bei der Kassenärztlichen Vereinigung kannst du erfragen, welche Ärzt:innen in deiner Region die Behandlung übernehmen. Diese Einschränkung kann besonders in ländlichen Gebieten die Arztwahl deutlich begrenzen.

Das ist beim Basistarif zu beachten

Auch wenn der Basistarif der gesetzlichen Krankenversicherung in seinen Leistungen ähnelt, gibt es einen wichtigen Unterschied: Nach außen hin trittst du nach wie vor als Privatpatient:in auf. Du musst also bei jedem Arztbesuch aktiv darauf hinweisen, dass du im Basistarif versichert bist. Nur so kann die Arztpraxis die korrekte Abrechnung vornehmen und vermeidet Missverständnisse bei der Rechnungsstellung.

📌 Gut zu wissen

Der Status als Privatpatient:in im Basistarif kann zu Missverständnissen führen. Manche Praxen erwarten von Privatpatient:innen Vorkasse oder lehnen die Behandlung ab, wenn sie erfahren, dass du im Basistarif bist. Kläre daher bereits bei der Terminvereinbarung, dass du im PKV-Basistarif versichert bist und die Praxis direkt mit der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnet.

Dieser formale Status als Privatpatient:in bedeutet nicht, dass du automatisch bevorzugt behandelt wirst. Vielmehr erhältst du die gleichen Leistungen wie gesetzlich Versicherte, trägst aber weiterhin das Label der privaten Krankenversicherung. Diese Konstellation kann in der Praxis zu Verwirrung führen und erfordert von dir eine klare Kommunikation mit den behandelnden Ärzt:innen.

❔ Häufig gestellte Fragen

Q

Kann ich vom Basistarif wieder in meinen alten PKV-Tarif zurückwechseln?

Ein Rückwechsel in den ursprünglichen Tarif ist in der Regel nicht möglich. Du kannst jedoch in einen anderen Tarif deiner PKV wechseln, musst dann aber eine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen und eventuell Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse akzeptieren.

Q

Werden meine Altersrückstellungen beim Wechsel in den Basistarif übertragen?

Ja, deine bisher gebildeten Altersrückstellungen werden vollständig in den Basistarif übertragen. Sie helfen dabei, die Beiträge im Alter zu stabilisieren. Dies ist ein wichtiger Vorteil gegenüber einem kompletten Versicherungswechsel.

Q

Gibt es eine Wartezeit beim Wechsel in den Basistarif?

Nein, wenn du bereits bei derselben PKV versichert bist, gibt es keine Wartezeiten beim Wechsel in den Basistarif. Du hast sofort vollen Versicherungsschutz. Wartezeiten gelten nur für Neuversicherte, die erstmals eine PKV abschließen.

Q

Kann ich den PKV-Anbieter wechseln und trotzdem den Basistarif wählen?

Ja, du kannst zu einer anderen PKV wechseln und dort den Basistarif abschließen. Dabei werden deine Altersrückstellungen teilweise übertragen. Beachte aber, dass ein Wechsel gut überlegt sein sollte, da die Konditionen zwischen den Anbietern variieren können.

Q

Übernimmt der Basistarif auch Vorsorgeuntersuchungen?

Ja, der Basistarif übernimmt alle gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen wie Krebsfrüherkennung, Check-ups ab 35 Jahren und Impfungen gemäß STIKO-Empfehlungen. Der Umfang entspricht exakt den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Q

Was passiert mit meinem Basistarif, wenn ich ins Ausland ziehe?

Der Basistarif gilt grundsätzlich nur in Deutschland. Bei einem Umzug ins EU-Ausland hast du unter bestimmten Bedingungen weiterhin Anspruch auf Leistungen. Bei einem Umzug außerhalb der EU solltest du rechtzeitig mit deiner PKV über Alternativen sprechen.


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