Einlagensicherung als Gläubigerschutz: Ihr Geld ist sicher

Das Wichtigste in Kürze:

Themen in diesem Artikel: Gesetzliche Einlagensicherung: Wie dein Geld bis mindestens 100.000 Euro durch das Einlagensicherungsgesetz geschützt ist und wann sich dieser Betrag sogar auf 500.000 Euro erhöht Freiwillige Sicherungssysteme: Welche zusätzlichen Schutzmechanismen Privatbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken und öffentliche Banken für höhere Beträge bieten Sanierungs- und Abwicklungsgesetz: Warum Vermögen über 100.000 Euro bei systemrelevanten Banken im…

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Themen in diesem Artikel:

Dein Geld auf Tagesgeld-, Festgeld- und Girokonten ist durch die gesetzliche Einlagensicherung bis mindestens 100.000 Euro geschützt – selbst wenn deine Bank in die Insolvenz geht. Das Einlagensicherungsgesetz garantiert dir diese Absicherung bei jedem deutschen Geldinstitut. Darüber hinaus bieten freiwillige Sicherheitssysteme Schutz für deutlich höhere Beträge, sodass auch größere Vermögen abgesichert sind.

Die Regelungen zum Gläubigerschutz in Deutschland basieren auf einem zweistufigen System: Neben der verpflichtenden gesetzlichen Sicherung existieren zusätzliche private Schutzmechanismen, die je nach Bankengruppe unterschiedlich ausgestaltet sind. Während die gesetzliche Einlagensicherung einen Mindeststandard für alle Kreditinstitute festlegt, gehen die freiwilligen Systeme der Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken deutlich darüber hinaus.

Gesetzliche Einlagensicherung bis mindestens 100.000 Euro

Das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) trat am 3. Juli 2015 in Deutschland in Kraft und orientiert sich an der europäischen Einlagensicherungsrichtlinie. Dieses Gesetz garantiert dir als Bankkund:in den Schutz deines Vermögens bei jedem Geldinstitut bis zu einem Betrag von mindestens 100.000 Euro. Führst du ein Gemeinschaftskonto mit einer anderen Person, beispielsweise deinem Ehepartner oder deiner Ehepartnerin, erhöht sich dieser Schutz automatisch auf 200.000 Euro.

Unter bestimmten Voraussetzungen steigt diese Mindestsumme für einen Zeitraum von sechs Monaten sogar auf eine halbe Million Euro. Das gilt beispielsweise, wenn dir eine Lebensversicherung ausgezahlt wird oder der Verkaufserlös einer Immobilie auf einen Schlag viel Geld auf dein Konto bringt. Diese Sonderregelung berücksichtigt besondere Lebenssituationen, in denen vorübergehend höhere Beträge auf deinem Konto liegen.

Der Grund für diese verpflichtende Einlagensicherung liegt auf der Hand: Es kann nie vollständig ausgeschlossen werden, dass eine Bank in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und die Einlagen nicht mehr an alle Gläubiger ausgezahlt werden können. Daher müssen alle Banken, Sparkassen und Kreditgenossenschaften jährliche, risikoorientierte Beiträge in diese Einlagensicherung abführen. Diese Beiträge bilden einen Fonds, aus dem im Ernstfall die Entschädigungen gezahlt werden.

Der gesetzliche Einlagenschutz umfasst sämtliche Spareinlagearten – also beispielsweise auch Festgeldanlagen oder Sparbriefe. Nicht geschützt sind hingegen Aktien oder Edelmetalle, da diese nicht als Einlagen gelten. Anspruch auf Entschädigung haben neben Privatanleger:innen auch Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform oder Größe. Im Entschädigungsfall sollst du dein Geld innerhalb von sieben Werktagen zurückerhalten, was eine schnelle Liquidität sicherstellt.

📌 Gut zu wissen

Die Einlagensicherung gilt pro Bank und pro Kund:in. Wenn du Konten bei mehreren Banken führst, bist du bei jeder Bank bis zu 100.000 Euro geschützt. Bei einem Gemeinschaftskonto verdoppelt sich der Schutz auf 200.000 Euro.

Unterschiedliche Handhabe bei freiwilliger Einlagensicherung

Neben der gesetzlichen Einlagensicherung besteht ergänzend das System der freiwilligen Einlagensicherung. Die meisten Kreditinstitute gehören einem solchen privaten Sicherungssystem an, wodurch auch Beträge jenseits der 100.000 Euro abgesichert sind. Die Handhabe unterscheidet sich jedoch je nach Art des Geldinstituts erheblich, weshalb es sich lohnt, die verschiedenen Systeme genauer zu betrachten.

Öffentliche Banken

Der freiwillige Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. (VÖB) erfasst Einlagen von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und Kommunen, die den gesetzlich verbindlichen Entschädigungsanspruch überschreiten. Die Höhe der Absicherung hängt vom vorhandenen Fondsvermögen ab, wobei konkrete Angaben dazu nicht veröffentlicht werden. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem die Deutsche Kreditbank (DKB), die als eine der größten Direktbanken Deutschlands gilt.

Privatbanken

Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) schützt die Guthaben von Kunden bei den privaten Banken in Deutschland. Die Sicherungsgrenze beträgt seit 2020 15 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Mitgliedsbank. Da das Minimum an haftendem Eigenkapital in Deutschland fünf Millionen Euro beträgt, liegt der Mindestschutz somit bei 750.000 Euro pro Gläubiger und Kreditinstitut.

Bei einer Bank wie der Commerzbank mit einem Eigenkapital von knapp 30 Milliarden Euro (Stand 2021) müssten entsprechend bis zu 4,5 Milliarden Euro pro Kund:in abgesichert sein. Da das den privaten Banken zu viel ist, wird schrittweise ab 2023 eine Obergrenze eingeführt, die im Jahr 2030 bei nur noch einer Million Euro liegen soll. Diese Begrenzung bedeutet, dass sehr vermögende Kund:innen ihre Anlagen möglicherweise auf mehrere Institute verteilen sollten.

Genossenschaftsbanken

Die Genossenschaftsbanken verlassen sich auf die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR). Bei den Mitgliedern gilt das Prinzip der Institutssicherung, was einen grundlegend anderen Ansatz darstellt als die reine Einlagensicherung. Damit soll verhindert werden, dass ein Kreditinstitut überhaupt in eine gefährliche Schieflage gerät. Sollte die Zahlungsunfähigkeit drohen, springen die anderen Mitglieder ein und stützen die betroffene Bank. Damit sind die Einlagen der Kunden auf dem Papier unbegrenzt abgesichert. Zu den Genossenschaftsbanken zählen beispielsweise die Volksbanken und Raiffeisenbanken, die gemeinsam ein starkes Netzwerk bilden.

Sparkassen

Auch bei den Sparkassen gilt das Prinzip der Institutssicherung, ähnlich wie bei den Genossenschaftsbanken. Im Fall der Fälle tritt zunächst der zuständige Teilfonds des Sicherungssystems ein. Für die Institutssicherung kommen dann zum Beispiel Maßnahmen wie die Zuführung von Eigenkapital oder die Übernahme von Garantien und Bürgschaften in Betracht. Bisher haben Kund:innen der Sparkassen-Finanzgruppe noch nie Einlagen oder Zinsen verloren, was für die Stabilität dieses Systems spricht.

Wichtig zu beachten: Im Gegensatz zur gesetzlichen Einlagensicherung besteht bei allen Kreditinstituten kein einklagbarer Rechtsanspruch gegenüber der freiwilligen Sicherungseinrichtung. Die Leistungen erfolgen auf freiwilliger Basis, auch wenn die Systeme in der Praxis bisher zuverlässig funktioniert haben.

💡 Tipp

Informiere dich bei deiner Bank über die konkrete Höhe der freiwilligen Einlagensicherung. Besonders bei größeren Vermögen lohnt es sich zu wissen, wie viel über die gesetzlichen 100.000 Euro hinaus abgesichert ist.

Sanierungs- und Abwicklungsgesetz: Vermögende Sparer:innen können enteignet werden

Ebenfalls seit 2015 existiert das deutsche Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG), das die Sanierung und Abwicklung von in Schieflage geratenen Kreditinstituten regelt. Was erstmal unspektakulär klingt, kann drastische Konsequenzen für private Anleger:innen haben, insbesondere für diejenigen mit größeren Vermögen.

Der entscheidende Punkt: Wenn einem Zusammenbruch systemrelevanter Banken zuvor ausschließlich mit Steuergeld vorgebeugt wurde, lässt es das SAG zu, für die Sanierung solcher Geldinstitute auch Einlagen von Kund:innen zu verwenden – und zwar vollständig. Dieses Prinzip wird als „Bail-in“ bezeichnet und bedeutet, dass nicht mehr die Steuerzahler:innen, sondern die Gläubiger der Bank für deren Rettung herangezogen werden.

Zwar gilt die gesetzlich vorgesehene Einlagensicherung in Höhe von bis zu 100.000 Euro auch in solchen Fällen, aber Einlagen über dieser Grenze sind dann gefährdet. Daher sollten Anleger:innen mit großem Vermögen zumindest für einen Teil davon über alternative Anlageformen nachdenken, die nicht unter die Einlagensicherung fallen. Dazu gehören zum Beispiel Aktien und Inhaberschuldverschreibungen wie Anleihen oder Zertifikate, die als Wertpapiere im Sondervermögen verwahrt werden und nicht zur Insolvenzmasse einer Bank gehören.

Sparer:innen sind auf der sicheren Seite

Die absolute Mehrheit der deutschen Sparer:innen muss sich um ihre Einlagen keine Gedanken machen. Falls eine Bank nicht in der Lage sein sollte, bei ihr angelegte Kund:innengelder auszuzahlen, sind die Rückzahlungsansprüche der Kund:innen in hohem Umfang durch die Einlagensicherungssysteme abgesichert. Das deutsche Bankensystem gehört zu den sichersten der Welt, und die Wahrscheinlichkeit eines Totalausfalls ist äußerst gering.

Schon der gesetzliche Schutz in Höhe von mindestens 100.000 Euro dürfte für die meisten Anleger:innen ausreichen, da nur ein kleiner Teil der Bevölkerung höhere Beträge auf Sparkonten hält. Die freiwillige Einlagensicherung deckt zudem weitaus höhere Beträge ab, sodass auch vermögendere Sparer:innen gut geschützt sind. Durch die schrittweise Begrenzung dieser Sicherung bei den privaten Banken kann es allerdings sinnvoll sein, große Vermögen auf verschiedene Kreditinstitute zu verteilen.

Eine Diversifikation über mehrere Banken bietet nicht nur zusätzliche Sicherheit, sondern kann auch andere Vorteile mit sich bringen. Verschiedene Institute bieten unterschiedliche Konditionen, Zinssätze und Services, sodass du durch eine geschickte Verteilung möglicherweise auch finanziell profitieren kannst. Wichtig ist dabei, dass du den Überblick behältst und die verschiedenen Konten aktiv verwaltest.

📌 Gut zu wissen

Wertpapiere wie Aktien oder Investmentfonds fallen nicht unter die Einlagensicherung, sind aber als Sondervermögen geschützt. Selbst bei einer Bankenpleite bleiben sie in deinem Besitz und können auf ein anderes Depot übertragen werden.

Häufig gestellte Fragen

Q

Wie hoch ist die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland?

Die gesetzliche Einlagensicherung schützt deine Einlagen bis mindestens 100.000 Euro pro Bank. In besonderen Lebenssituationen wie nach Immobilienverkauf oder Lebensversicherungsauszahlung erhöht sich der Schutz für sechs Monate auf 500.000 Euro.

Q

Welche Anlageformen fallen unter die Einlagensicherung?

Unter die gesetzliche Einlagensicherung fallen alle Spareinlagen wie Festgeld, Tagesgeld, Girokonten, Sparbücher und Sparbriefe. Aktien, Investmentfonds und Edelmetalle wie Gold gehören nicht dazu, sind aber als Sondervermögen geschützt.

Q

Sollte ich mein Vermögen auf mehrere Banken verteilen?

Bei Vermögen über 100.000 Euro kann eine Verteilung auf mehrere Banken sinnvoll sein, wenn deine Bank nur begrenzten freiwilligen Schutz bietet. Die meisten Kreditinstitute bieten jedoch private Sicherungssysteme, die weitaus höhere Beträge abdecken.

Q

Was passiert mit meinem Geld bei einer Bankenpleite?

Bei einer Bankenpleite greift die Einlagensicherung automatisch. Du erhältst dein Geld bis zur gesetzlichen Grenze von 100.000 Euro innerhalb von sieben Werktagen zurück. Höhere Beträge sind durch freiwillige Sicherungssysteme geschützt.

Q

Gilt die Einlagensicherung auch für Gemeinschaftskonten?

Ja, bei Gemeinschaftskonten verdoppelt sich der Schutz auf 200.000 Euro, da jede Person einzeln geschützt ist. Bei zwei Kontoinhaber:innen sind somit jeweils 100.000 Euro pro Person abgesichert.

Q

Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher und freiwilliger Einlagensicherung?

Die gesetzliche Einlagensicherung ist verpflichtend und garantiert mindestens 100.000 Euro mit Rechtsanspruch. Die freiwillige Sicherung bietet höheren Schutz, ist aber nicht einklagbar und variiert je nach Bankengruppe.

Q

Was bedeutet Institutssicherung bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken?

Institutssicherung bedeutet, dass die Bank selbst vor der Insolvenz geschützt wird, nicht nur die Einlagen. Andere Mitglieder des Verbunds stützen die Bank präventiv, wodurch Einlagen theoretisch unbegrenzt abgesichert sind.

Q

Können Einlagen über 100.000 Euro bei systemrelevanten Banken verloren gehen?

Ja, durch das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz können bei systemrelevanten Banken Einlagen über 100.000 Euro zur Sanierung herangezogen werden. Die ersten 100.000 Euro bleiben durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt.

Q

Wie schnell erhalte ich mein Geld im Entschädigungsfall zurück?

Im Entschädigungsfall sollst du dein Geld innerhalb von sieben Werktagen zurückerhalten. Diese Frist gilt für die gesetzliche Einlagensicherung und stellt sicher, dass du schnell wieder über dein Geld verfügen kannst.

Q

Gilt die deutsche Einlagensicherung auch bei ausländischen Banken?

Bei ausländischen Banken gilt die Einlagensicherung des jeweiligen Landes. EU-weit sind mindestens 100.000 Euro geschützt. Bei Banken außerhalb der EU solltest du dich über die dortigen Sicherungssysteme informieren.


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