Außergewöhnliche Belastungen: Bis zu 3.060 Euro Steuern zurück

Das Wichtigste in Kürze:

Private Ausgaben für Gesundheit, Pflege oder Katastrophenschäden können deine Steuerlast erheblich mindern. Wenn du durch besondere Umstände höhere Kosten als andere Steuerzahler mit gleichem Einkommen trägst, beteiligt sich der Staat an deinen Ausgaben. Die neue Brille, Zahnbehandlungen oder Pflegekosten – sobald diese zwangsläufigen Ausgaben deine individuelle Belastungsgrenze überschreiten, kannst du bis zu 3.060 Euro vom…

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Was sind außergewöhnliche Belastungen?

Damit das Finanzamt deine Kosten anerkennt, müssen diese zwangsläufig aufgetreten sein – so steht es im Steuergesetz. Das bedeutet konkret: Die Ausgaben waren durch rechtliche Verpflichtungen, aus sittlichen Gründen oder aus tatsächlichen Gründen notwendig und unausweichlich. Du konntest ihnen also nicht entgehen.

Die neue Einrichtung für dein Wohnzimmer zählt deshalb nicht zu außergewöhnlichen Belastungen. Anders sieht es aus, wenn der Kauf notwendig war, weil ein Hochwasserschaden deine vorhandenen Möbel ruiniert hat. Hier liegt eine tatsächliche Zwangslage vor, die du nicht selbst herbeigeführt hast.

📌 Good to know

Die Zwangsläufigkeit ist das entscheidende Kriterium für die Anerkennung beim Finanzamt. Freiwillige Ausgaben, selbst wenn sie sinnvoll erscheinen, werden nicht anerkannt. Die Grenze zwischen notwendig und freiwillig ist manchmal fließend – im Zweifel entscheidet das Finanzamt nach den konkreten Umständen deines Einzelfalls.

Diese Ausgaben gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen

Es gibt zwei Arten von außergewöhnlichen Belastungen: allgemeine außergewöhnliche Belastungen und besondere außergewöhnliche Belastungen. Der große Unterschied liegt darin, ab welcher Höhe das Finanzamt deine Kosten berücksichtigt.

Die besonderen außergewöhnlichen Belastungen zählen bereits ab dem ersten Cent. Dazu gehört beispielsweise die Unterstützung von Familienangehörigen oder deiner eigenen Kinder, wenn diese eine Ausbildung an einem anderen Wohnort absolvieren. Für diese Kategorie gibt es allerdings Höchstbeträge, die du nicht überschreiten kannst.

Die allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen werden erst ab dem Überschreiten einer individuellen Ausgabengrenze anerkannt. Diese Grenze berechnet das Finanzamt speziell für deine Situation.

Welche konkreten Ausgaben kannst du absetzen?

Der Gesetzgeber zählt eine ganze Reihe von Kostenarten zu den außergewöhnlichen Belastungen. Krankheitskosten sind dabei die am häufigsten beim Finanzamt eingebrachten außergewöhnlichen Belastungen. Darunter fallen Ausgaben für Brillen, Hörhilfen, Zahnersatz, Zahnbehandlungskosten, Kuren sowie der Eigenanteil bei Medikamenten. Wichtig: Hat deine Krankenkasse einen Teil der Kosten bereits übernommen, darfst du nur den Betrag einreichen, der die Zahlung der Kasse übersteigt.

Auch Ausgaben für Alternativmedizin wie Homöopathie oder Bewegungstherapien können erstattet werden. Hier solltest du allerdings besonders sorgfältig dokumentieren, dass die Behandlung medizinisch notwendig war.

💡 Tip

Sammle alle Belege und Quittungen für medizinische Ausgaben das ganze Jahr über in einem separaten Ordner. Notiere dir direkt auf den Belegen, welche Erstattung du von der Krankenkasse erhalten hast. So hast du bei der Steuererklärung alle Unterlagen griffbereit und vergisst keine absetzbaren Ausgaben.

Bestattungskosten lassen sich absetzen, wenn das Geld der Angehörigen nicht ausreicht. Allerdings nur die Ausgaben, die unmittelbar mit der Bestattung zusammenhängen. Kosten für eine aufwendige Trauerfeier mit großem Empfang gehören nicht dazu.

Bei Pflegekosten unterscheidet das Finanzamt zwischen zwei Situationen: Kosten, die dir selbst durch Krankheit entstanden sind, und Kosten aus der Pflegebedürftigkeit eines anderen Angehörigen. Dazu zählen auch Ausgaben für eine ambulante Pflegekraft, die du privat bezahlst.

Die Unterstützung bedürftiger Angehöriger kannst du bis zu einem Höchstbetrag als außergewöhnliche Belastungen einreichen. Eigene Einkommen müssen sich die Bedürftigen allerdings anrechnen lassen. Zum Kreis der zu unterstützenden Personen zählen deine eigenen Kinder, Eltern, frühere Ehepartner:innen oder Partner:innen in einer eheähnlichen Gemeinschaft.

Haben Hochwasser oder ein Brand deinen Hausrat zerstört, sind die Kosten für die Wiederbeschaffung außergewöhnliche Belastungen. Da der Staat aber nicht als Versicherung agiert, reicht es nicht, den Schaden zu beziffern. Es müssen tatsächlich Kosten für die Wiederbeschaffung angefallen sein, die du durch Rechnungen belegen kannst.

Belastungsgrenze beachten – ab wann beteiligt sich der Staat?

Der Staat beteiligt sich erst an deinen außergewöhnlichen Belastungen, wenn diese einen bestimmten Betrag überschreiten. Dann auch nur an dem Teil, der über der zumutbaren Belastung liegt. Diese Grenze ist keine feste Summe, sondern wird individuell für dich berechnet.

Das Finanzamt ermittelt einen Prozentsatz deiner gesamten Einkünfte. Dieser Prozentsatz liegt zwischen ein und sieben Prozent und wird gestaffelt nach der Zahl deiner Kinder, deiner Einkommenshöhe und der Unterscheidung zwischen Einzel- und Getrenntveranlagung.

📌 Good to know

Die zumutbare Belastung wird seit 2017 progressiv berechnet. Das bedeutet: Nicht dein gesamtes Einkommen wird mit einem einheitlichen Prozentsatz belegt, sondern die Belastungsgrenze steigt stufenweise an. Diese Regelung ist für dich als Steuerzahler:in günstiger als die frühere Berechnungsmethode.

Außergewöhnliche Belastungen strategisch summieren

Ein konkretes Beispiel verdeutlicht, wie hoch die steuerlichen Entlastungen für außergewöhnliche Belastungen sein können: Alleinstehende ohne Kinder, die zwischen 17.000 und 55.000 Euro verdienen, haben ab 2026 eine zumutbare Belastung von sechs Prozent ihrer Einkünfte. Das heißt: Erst Ausgaben, die diese Schwelle von 1.020 bis 3.300 Euro überschreiten, werden steuerlich berücksichtigt – und mindern damit deine Steuerlast.

Es kann sich deshalb lohnen, planbare außergewöhnliche Belastungen in einem Jahr zu bündeln. Steht eine umfassende Zahnsanierung mit Zahnersatz an, ist es steuerlich vorteilhaft, wenn deine Zahnärzt:innen die Behandlung innerhalb eines Steuerjahres abschließen. So überschreitest du die Belastungsgrenze eher und kannst einen größeren Teil deiner Ausgaben steuerlich geltend machen.

💡 Tip

Plane größere medizinische Behandlungen strategisch: Verschiebe kleinere, nicht dringende Behandlungen ins selbe Jahr wie eine große Zahnsanierung oder Operation. Kombiniere auch Ausgaben verschiedener Familienmitglieder bei gemeinsamer Veranlagung. So erhöhst du die Chance, die zumutbare Belastungsgrenze zu überschreiten und mehr Steuern zurückzubekommen.

Am besten sammelst du alle Rechnungen und Zahlungsbelege im Jahresverlauf systematisch und reichst sie gebündelt bei der Steuererklärung ein. Eine gute Organisation zahlt sich hier buchstäblich aus.

Häufig gestellte Fragen

Q

Was genau sind außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung?

Außergewöhnliche Belastungen sind private Ausgaben, die zwangsläufig durch rechtliche, sittliche oder tatsächliche Gründe entstanden sind und höher als bei anderen Steuerzahler:innen mit gleichem Einkommen ausfallen. Sie müssen notwendig und unausweichlich gewesen sein, damit das Finanzamt sie anerkennt.

Q

Welche Krankheitskosten kann ich als außergewöhnliche Belastung absetzen?

Du kannst Ausgaben für Brillen, Hörhilfen, Zahnersatz, Zahnbehandlungen, Kuren und Medikamenten-Eigenanteile absetzen. Auch Alternativmedizin wie Homöopathie ist absetzbar, wenn sie medizinisch notwendig war. Wichtig: Nur dein tatsächlicher Eigenanteil nach Abzug der Krankenkassen-Erstattung zählt.

Q

Ab welcher Höhe werden meine außergewöhnlichen Belastungen vom Finanzamt anerkannt?

Das Finanzamt berechnet eine individuelle zumutbare Belastungsgrenze zwischen ein und sieben Prozent deiner Einkünfte. Nur Ausgaben über dieser Grenze werden steuerlich berücksichtigt. Die genaue Höhe hängt von deinem Einkommen, der Kinderzahl und der Veranlagungsart ab. Besondere außergewöhnliche Belastungen zählen bereits ab dem ersten Cent.

Q

Wie hoch ist die maximale Steuererstattung bei außergewöhnlichen Belastungen?

Ab 2026 gilt für Alleinstehende ohne Kinder mit Einkommen zwischen 17.000 und 55.000 Euro eine zumutbare Belastung von sechs Prozent (1.020 bis 3.300 Euro). Nur Ausgaben, die diese Schwelle übersteigen, wirken sich steuermindernd aus. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von deinem persönlichen Steuersatz und der Höhe deiner außergewöhnlichen Belastungen ab.

Q

Welche Nachweise und Belege benötigt das Finanzamt für außergewöhnliche Belastungen?

Du benötigst immer die Originalrechnungen als Beleg für deine Ausgaben. Bei medizinischen Ausgaben sind zusätzlich ärztliche Verordnungen, Rezepte oder Atteste erforderlich, um die medizinische Notwendigkeit nachzuweisen. Die genauen Anforderungen können je nach Art der Belastung variieren.

Q

Sollte ich planbare medizinische Behandlungen zeitlich bündeln?

Ja, es ist steuerlich vorteilhaft, planbare Ausgaben wie Zahnsanierungen oder nicht dringende Behandlungen innerhalb eines Steuerjahres zu konzentrieren. So überschreitest du die zumutbare Belastungsgrenze eher und kannst einen größeren Teil deiner Kosten steuerlich geltend machen. Bei gemeinsamer Veranlagung können auch Ausgaben verschiedener Familienmitglieder kombiniert werden.


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