BAföG und Elterneinkommen: Grenzen, Berechnung & Tipps

Das Wichtigste in Kürze:

Das Einkommen der Eltern entscheidet maßgeblich über den BAföG-Anspruch – aber wie viel dürfen sie eigentlich verdienen? Ab etwa 60.000 Euro Jahreseinkommen wird eine Förderung schwierig, doch Pauschbeträge und individuelle Umstände spielen eine wichtige Rolle. Dieser Guide zeigt, wie die Berechnung funktioniert, welche Alternativen es gibt und wie die Chancen maximiert werden können.

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Themen in diesem Artikel:

  • Grundlagen und Höhe der BAföG-Förderung: Erfahre, wie BAföG funktioniert, welche Höchstsätze es gibt und welche Faktoren die konkrete Förderhöhe bestimmen.
  • Wer BAföG erhalten kann: Lies, welche Ausbildungswege gefördert werden, welche Altersgrenzen gelten und welche besonderen Regelungen es für verschiedene Bildungsformen gibt.
  • Rolle des Einkommens der Eltern: Verstehe, warum das Einkommen deiner Eltern berücksichtigt wird, welche Freibeträge gelten und ab wann eine Förderung unwahrscheinlich ist.
  • Elternunabhängiges BAföG: Finde heraus, in welchen Fällen du BAföG ohne Einkommensnachweis deiner Eltern erhalten kannst, etwa bei Unterhaltsverweigerung oder längerer Berufstätigkeit.
  • BAföG-Rückzahlung für Studierende: Erfahre, wie viel du zurückzahlen musst, wann die Rückzahlung beginnt und wie du mit einer vorzeitigen Tilgung Geld sparen kannst.
  • Häufig gestellte Fragen zu BAföG: Erhalte kompakte Antworten zu Themen wie Einkommensgrenzen, Bearbeitungsdauer und Besonderheiten beim Einkommen deiner Eltern.

BAföG: Wie viel Geld gibt es?

Jedes Jahr profitieren mehr als eine halbe Million Menschen von BAföG-Geldern, wie das Bundesamt für Statistik ermittelt hat. Als berechtigte:r Student:in oder Schüler:in musst du das Geld entweder gar nicht oder nur zur Hälfte zurückzahlen. Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei verschiedenen Zuschüssen: einem Betrag für Lehrmaterial und Lebenshaltung sowie einem zusätzlichen Zuschuss, wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst.

Aus der Förderung werden auch deine Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung bestritten. Wichtig für dich zu wissen: BAföG funktioniert als pauschaler Zuschuss mit definierten Höchstsätzen. Die tatsächliche Höhe deiner BAföG-Zahlung hängt von mehreren Faktoren ab – etwa von der Form deiner Ausbildung, deiner Wohnungssituation oder davon, ob du bereits Kinder hast. Diese individuelle Berechnung berücksichtigt deine persönlichen Lebensumstände und passt die Förderung entsprechend an.

💡 Tip

Nutze den BAföG-Rechner deines Studierendenwerks, um schon vor der Antragstellung eine realistische Einschätzung deiner Förderungshöhe zu erhalten. So kannst du besser planen und weißt, ob sich der Aufwand der Antragstellung für dich lohnt. Die meisten Rechner berücksichtigen alle relevanten Faktoren wie Elterneinkommen, Geschwister und Wohnsituation.

Wem steht BAföG zu?

Berechtigt zum Erhalt von BAföG-Geldern bist du als Student:in an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und Akademien. Auch als Auszubildende:r von Berufsaufbauschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen und Berufskollegs kannst du die Förderung beantragen. Gleiches gilt für dich als Schüler:in an allen anerkannten Schulen und des zweiten Bildungswegs.

Für Studierende wird ausschließlich ein Vollzeitstudium gefördert, und zwar nur für das erste Studium. Ein Zweitstudium erhält nur dann finanzielle Unterstützung, wenn es direkt auf dem Erststudium aufbaut – beispielsweise ein Masterstudium nach dem Bachelor im gleichen Fach. Bei der Antragstellung musst du die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, wobei es Ausnahmen gibt, für die das Auslandsamt deiner Hochschule die erste Anlaufstelle ist. Außerdem darfst du zu Beginn deines Studiums oder deiner Ausbildung nicht älter als 45 Jahre sein.

📌 Good to know

Die Altersgrenze von 45 Jahren gilt seit August 2022. Auch für diese Grenze gibt es Ausnahmen bei Kindererziehung, Krankheit oder dem Erwerb der Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg. Beachte, dass du ab 30 Jahren automatisch elternunabhängiges BAföG erhältst. Informiere dich beim BAföG-Amt über die genauen Voraussetzungen für deinen individuellen Fall.

Warum spielt das Einkommen der Eltern eine Rolle?

Deine Eltern sind dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, und zwar so lange, bis du finanziell auf eigenen Beinen stehen kannst. Diese Unterhaltsverpflichtung endet nicht mit dem Erreichen eines bestimmten Lebensalters und besteht unabhängig davon, ob du zu Hause wohnst oder bereits ausgezogen bist.

Der Staat geht daher berechtigt davon aus, dass deine Eltern die ersten Ansprechpartner:innen für deine finanzielle Unterstützung sind. Deswegen musst du beim BAföG-Antrag Angaben zur Einkommenssituation deiner Eltern machen. Diese Angaben werden durch den Steuerbescheid deiner Eltern belegt. Sollte sich die finanzielle Situation seit dem letzten Steuerbescheid deutlich verändert haben, kannst du das bei der Antragstellung angeben und entsprechend nachweisen.

Von ihren Einkünften dürfen deine Eltern einen Pauschalbetrag abziehen, auch wenn sie geschieden sind. Hinzu kommen weitere Pauschalen für Geschwister, sofern diese ebenfalls noch unterhaltsberechtigt sind. Was deine Eltern an Vermögen gespart haben, spielt bei der BAföG-Betrachtung keine Rolle – es geht ausschließlich um das monatliche Einkommen.

💡 Tip

Wenn sich das Einkommen deiner Eltern durch Jobverlust, Krankheit oder Renteneintritt deutlich verringert hat, kannst du einen Aktualisierungsantrag stellen. Damit wird das aktuelle Einkommen berücksichtigt statt des Einkommens vom vorletzten Kalenderjahr. Dies kann deine BAföG-Chancen erheblich verbessern!

Je höher das gemeinsame Einkommen deiner Eltern ausfällt, desto unwahrscheinlicher wird ein positiver Bescheid. Studierendenwerke bieten BAföG-Rechner an, die dir bei einer ersten Einschätzung helfen können. Liegt das Einkommen deiner Eltern bei insgesamt mehr als 60.000 Euro jährlich, wird ein Zuschuss allerdings zunehmend unwahrscheinlich.

Was bedeutet elternunabhängiges BAföG?

Möglicherweise kannst du BAföG auch unabhängig von dem Einkommen deiner Eltern erhalten. Dies ist in verschiedenen Situationen möglich, die deine persönliche Unabhängigkeit oder besondere Lebensumstände berücksichtigen.

Verweigern deine Eltern die Zahlung von Unterhalt, obwohl sie juristisch dazu verpflichtet sind, übernimmt das BAföG-Amt die Förderung. Allerdings musst du dafür deine Unterhaltsansprüche gegenüber deinen Eltern an das Amt übertragen, was eine rechtliche Auseinandersetzung nach sich zieht. Beim Anstreben des Abiturs auf dem zweiten Bildungsweg, beispielsweise über ein Abendgymnasium oder ein Kolleg, sind keine Angaben zum Einkommen deiner Eltern nötig.

📌 Good to know

Bei der Berufserfahrung für elternunabhängiges BAföG zählen auch Zeiten der Arbeitslosigkeit, Kindererziehung oder ein freiwilliges soziales Jahr mit dazu. Die fünf Jahre müssen nicht am Stück absolviert worden sein. Wichtig ist nur, dass du nach deinem 18. Geburtstag insgesamt auf diese Zeit kommst und dich dabei selbst finanziert hast.

Hast du bereits mindestens fünf Jahre in einem Beruf gearbeitet und entschließt dich dann zu studieren, erhältst du BAföG ebenfalls unabhängig von den Einkünften deiner Eltern. Gehört zu deinem Beruf eine reguläre Ausbildung, musst du nach deiner Volljährigkeit mindestens sechs Jahre in diesem Beruf gearbeitet haben, um diese Regelung in Anspruch nehmen zu können.

Quick-Info: BAföG-Rückzahlung

Als Student:in, die BAföG erhalten hat, musst du die Hälfte des BAföG-Geldes zurückzahlen, jedoch maximal knapp 10.000 Euro. Diese Regelung sorgt dafür, dass die finanzielle Belastung nach dem Studium überschaubar bleibt und du nicht mit übermäßigen Schulden ins Berufsleben startest. Die Rückzahlung beginnt erst einige Jahre nach dem Ende deiner Förderung und berücksichtigt deine dann aktuelle Einkommenssituation.

💡 Tip

Du kannst bei der BAföG-Rückzahlung bis zu 21% sparen, wenn du dein Darlehen vorzeitig komplett oder in größeren Raten zurückzahlst. Das Bundesverwaltungsamt gewährt dir dann einen Nachlass. Plane dies frühzeitig ein, falls du nach dem Studium gut verdienst – es kann sich richtig lohnen!

Häufig gestellte Fragen

Wie viel dürfen meine Eltern verdienen, damit ich BAföG bekomme?

Ab einem gemeinsamen Jahreseinkommen von etwa 60.000 Euro wird eine BAföG-Förderung zunehmend unwahrscheinlich. Die genaue Grenze hängt von Pauschbeträgen, Geschwistern und individuellen Umständen ab. BAföG-Rechner der Studierendenwerke helfen bei der ersten Einschätzung deiner Chancen.

Muss ich BAföG komplett zurückzahlen?

Nein, als Student:in zahlst du nur die Hälfte des erhaltenen BAföG zurück, maximal jedoch knapp 10.000 Euro. Schüler:innen müssen BAföG überhaupt nicht zurückzahlen. Die Rückzahlung beginnt erst Jahre nach Studienende und berücksichtigt deine Einkommenssituation.

Was passiert, wenn sich das Einkommen meiner Eltern während meines Studiums ändert?

Bei einer deutlichen Einkommensänderung deiner Eltern kannst du einen Aktualisierungsantrag stellen. Das BAföG-Amt berücksichtigt dann das aktuelle Einkommen statt des Einkommens vom vorletzten Kalenderjahr. Dies gilt sowohl bei Einkommensverlusten als auch bei Einkommenssteigerungen.

Kann ich BAföG ohne Einkommensnachweis meiner Eltern erhalten?

Ja, elternunabhängiges BAföG ist möglich bei Unterhaltsverweigerung, auf dem zweiten Bildungsweg oder nach mindestens fünf Jahren Berufserfahrung. Mit abgeschlossener Ausbildung benötigst du sechs Jahre Berufstätigkeit nach Volljährigkeit für die elternunabhängige Förderung.

Werden beide Elternteile bei der BAföG-Berechnung berücksichtigt?

Ja, grundsätzlich wird das Einkommen beider Elternteile zusammengerechnet, auch wenn sie getrennt leben oder geschieden sind. Beide Elternteile dürfen jedoch ihre jeweiligen Pauschbeträge abziehen. Bei Wiederheirat wird auch das Einkommen des Stiefelternteils berücksichtigt.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines BAföG-Antrags?

Die Bearbeitung dauert in der Regel 6-8 Wochen, kann aber je nach Auslastung des Amts und Vollständigkeit deiner Unterlagen variieren. Stelle deinen Antrag daher frühzeitig, am besten 2-3 Monate vor Studienbeginn. Bei unvollständigen Unterlagen verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend.


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