Das Wichtigste in Kürze
- Regelaltersgrenze: Warum das Alter zählt, nicht die Arbeitsdauer.
- Mindestwartezeit: Fünf Jahre musst du versichert sein.
- Früher in Rente: Was 35 und 45 Jahre bringen.
- Höhe der Rente: So entstehen deine Rentenpunkte.
- Wann in Rente: Dein Fahrplan in den Ruhestand.
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Die Regelaltersgrenze im Rentensystem
Viele Menschen stellen sich die Frage, wie lange sie eigentlich arbeiten müssen, um in Rente gehen zu können. Die überraschende Antwort: Die reine Arbeitszeit hat damit gar nicht so viel zu tun. Wann du deine volle Altersrente beziehen darfst, entscheidet in erster Linie dein Alter – und dieses Alter nennt sich Regelaltersgrenze. Ab ihr hast du Anspruch auf die volle Altersrente, ohne dass Abschläge auf deine Zahlung erhoben werden.
Im deutschen Rentensystem gilt seit 2012 ein reguläres Renteneintrittsalter von 67 Jahren. Bis zum 31. Dezember 2011 lag diese Grenze noch bei 65 Jahren. Seither wird sie Jahrgang für Jahrgang schrittweise angehoben. Wer 1958 geboren ist, kann mit 66 Jahren in den Ruhestand, für 1960 Geborene liegt die Grenze bei 66 Jahren und vier Monaten. Erst für alle, die 1964 oder später geboren sind, gilt die volle Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
Die schrittweise Anhebung im Überblick
Weil die Anhebung monatsgenau gestaffelt ist, lohnt sich ein Blick auf die konkreten Jahrgänge. Die folgende Tabelle zeigt, mit welchem Alter du regulär und abschlagsfrei in Rente gehen kannst.
Der Grund für die Anhebung ist die demografische Entwicklung: Die Menschen werden im Schnitt älter, gleichzeitig zahlen im Verhältnis immer weniger Erwerbstätige in die Rentenkasse ein. Um das System langfristig zu stabilisieren, hat der Gesetzgeber die Lebensarbeitszeit verlängert. Für dich heißt das konkret: Je jünger du bist, desto länger musst du bis zur regulären Altersrente warten. Ob die Grenze für spätere Jahrgänge noch weiter über 67 hinaus steigt, wird politisch weiter diskutiert, ist aktuell aber nicht beschlossen. Wer sich intensiver mit diesem Thema befasst, sollte die genannten Punkte stets im Zusammenhang mit der eigenen Situation und dem aktuellen Marktumfeld bewerten und bei Unsicherheiten fachkundigen Rat einholen.
| Geburtsjahr | Renteneintrittsalter |
|---|---|
| 1958 | 66 Jahre |
| 1959 | 66 Jahre, 2 Monate |
| 1960 | 66 Jahre, 4 Monate |
| 1961 | 66 Jahre, 6 Monate |
| 1962 | 66 Jahre, 8 Monate |
| 1963 | 66 Jahre, 10 Monate |
| ab 1964 | 67 Jahre |
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Die Mindestwartezeit von fünf Jahren
Ob und wann du in Rente gehen kannst, entscheidet also das Alter – nicht die Arbeitsdauer. Trotzdem gibt es eine Hürde, die mit deiner Erwerbsbiografie zu tun hat: die sogenannte Mindestwartezeit. Um überhaupt Anspruch auf die Regelaltersrente zu haben, musst du fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein. Diese fünf Jahre sind die absolute Untergrenze. Wer sie nicht erreicht, bekommt keine reguläre Altersrente ausgezahlt, egal wie alt er wird.
Wichtig ist dabei: Diese fünf Jahre musst du nicht zwingend durch klassische Erwerbsarbeit ansammeln. Auf die Wartezeit angerechnet werden verschiedene Zeiten, in denen Beiträge geflossen sind oder in denen du aus bestimmten Gründen abgesichert warst.
Was auf die Wartezeit zählt
Für die Mindestwartezeit von fünf Jahren zählen unter anderem:
- Pflichtbeiträge aus angestellter oder selbständiger Tätigkeit
- unter bestimmten Voraussetzungen Kranken-, Arbeitslosen- oder Übergangsgeld
- freiwillige Beiträge, die du selbst einzahlst
- Kindererziehungszeiten für höchstens die ersten drei Lebensjahre eines Kindes
- Zeiten nicht erwerbsmäßiger häuslicher Pflege von Angehörigen
Zusätzlich werden sogenannte Ersatzzeiten berücksichtigt. Das sind Zeiträume, in denen Menschen aus spezifischen Gründen nicht in die Rentenversicherung einzahlen konnten – etwa wegen politischer Verfolgung oder Kriegsgefangenschaft. Gerade Kindererziehung und Pflege sorgen dafür, dass auch Menschen mit unterbrochener Erwerbsbiografie die Wartezeit erfüllen können.
📌 Good to know
Die fünf Jahre der Mindestwartezeit sind eine reine Zugangsvoraussetzung. Sie sagen nichts über die Höhe deiner späteren Rente aus. Wer nur knapp fünf Jahre versichert war, erhält zwar eine Altersrente – aber eine sehr niedrige.
Früher in Rente: 35 und 45 Jahre
Erst mit 67 in Rente zu gehen, kommt vielen Menschen lang und mühsam vor. Umso verlockender ist der Gedanke an einen vorzeitigen Ruhestand. Der ist tatsächlich möglich – aber an längere Wartezeiten geknüpft. Hier spielt die Zahl deiner Versicherungsjahre plötzlich eine zentrale Rolle. Entscheidend sind zwei Schwellen: 35 Jahre und 45 Jahre.
Langjährig Versicherte: 35 Jahre
Wer mindestens 35 Jahre in der Rentenversicherung versichert war, gilt als langjährig versichert und kann vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen. Der Preis dafür sind dauerhafte Abschläge: Für jeden Monat, den du früher aufhörst, werden 0,3 Prozent von deiner Rente abgezogen. Diese Kürzung bleibt dein Leben lang bestehen. Es gilt eine Obergrenze von 14,4 Prozent, sodass der Renteneintritt um höchstens vier Jahre vorgezogen werden kann. Für die Jahrgänge ab 1964 ist damit die Rente ab 63 Jahren möglich – aber nur gegen die volle Kürzung von 14,4 Prozent.
Besonders langjährig Versicherte: 45 Jahre
Wer sogar 45 Jahre Wartezeit erreicht, wird belohnt und darf abschlagsfrei früher gehen. Früher lag diese Grenze zwei Jahre unter der Regelaltersgrenze, also bei 63 Jahren. Diese Grenze steigt jedoch mit – für die Jahrgänge ab 1964 liegt der früheste abschlagsfreie Beginn inzwischen bei 65 Jahren. Wer 1964 oder später geboren ist und 45 Versicherungsjahre vorweist, kann also mit 65 Jahren ohne Kürzung in Rente gehen, zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze von 67.
Schwerbehinderung und Bergleute
Menschen mit einer Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent können zwei Jahre vor ihrem regulären Eintrittsalter abschlagsfrei in Rente gehen, sofern sie 35 Versicherungsjahre erfüllen. Wollen sie noch früher aufhören, ist das gegen Abschläge möglich. Für Bergleute, die langjährig unter Tage gearbeitet haben, liegt die Grenze wegen der hohen körperlichen Belastung sogar fünf Jahre unter der Regelaltersgrenze.
Der entscheidende Unterschied zwischen den Wegen liegt also im Abschlag. Bei 35 Jahren erkaufst du dir den früheren Start mit einer dauerhaften Kürzung, bei 45 Jahren bekommst du den vorgezogenen Ruhestand geschenkt. Genau deshalb lohnt es sich, die eigenen Versicherungsjahre genau zu kennen: Fehlt dir nur wenig zur 45-Jahre-Grenze, kann sich ein kurzes Aufschieben des Rentenbeginns finanziell deutlich auszahlen.
💡 Tip
Rechne vor einem vorgezogenen Rentenbeginn genau nach. 14,4 Prozent weniger Rente klingen abstrakt, summieren sich über 20 oder mehr Ruhestandsjahre aber zu einem erheblichen Betrag.
So berechnet sich die Höhe deiner Rente
Wie hoch deine Rente am Ende ausfällt, hängt vor allem von deinen Rentenpunkten ab – auch Entgeltpunkte genannt. Deren Wert bemisst sich am jährlichen Durchschnittseinkommen in Deutschland, das jedes Jahr neu ermittelt wird. Verdienst du in einem Jahr genau den Durchschnitt, wird dir ein voller Rentenpunkt gutgeschrieben. Verdienst du mehr oder weniger, erhältst du anteilig mehr oder weniger Punkte. Je länger du arbeitest und je höher dein Gehalt ist – bis zur Beitragsbemessungsgrenze –, desto mehr Punkte sammelst du an.
Rentenpunkt mal Rentenwert
Deine Rente ergibt sich im Kern aus der Zahl deiner gesammelten Rentenpunkte multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert. Dieser Rentenwert gibt an, wie viel ein einzelner Punkt als monatliche Rente wert ist. Zum 1. Juli 2026 ist er um 4,24 Prozent gestiegen und liegt bundeseinheitlich bei 42,52 Euro. In die vollständige Formel fließen zwei weitere Faktoren ein:
- Der Rentenartfaktor beträgt bei der Altersrente 1. Bei anderen Rentenarten wie der Voll- oder Witwenrente liegt er niedriger.
- Der Zugangsfaktor beträgt 1 bei einer abschlagsfreien Rente. Er sinkt, wenn du Abschläge in Kauf nimmst, und steigt, wenn du den Rentenbeginn hinauszögerst und dafür Zuschläge bekommst.
Ein Rechenbeispiel: Wer 40 Rentenpunkte gesammelt hat und abschlagsfrei in Rente geht, kommt auf 40 × 42,52 Euro × 1 × 1 = 1.700,80 Euro. Das wäre die monatliche Bruttorente. Zum Vergleich: Bei dem alten Rentenwert von 39,32 Euro aus dem Jahr 2024 waren es für dieselben 40 Punkte noch 1.572,80 Euro.
Renteninformation und Rentenbescheid
Ab 27 Jahren erhältst du jährlich eine Renteninformation, sofern du die fünf Jahre Wartezeit erfüllst. Ab dem 56. Lebensjahr wird sie durch die ausführlichere Rentenauskunft ersetzt. Beantragst du schließlich die Rente, bekommst du einen verbindlichen Rentenbescheid mit Rentenart, Höhe und Eintrittsalter. Bei Unstimmigkeiten solltest du innerhalb der Frist schriftlich Widerspruch einlegen. Es lohnt sich, die aufgeführten Versicherungszeiten sorgfältig mit deinen eigenen Unterlagen abzugleichen, denn Lücken oder fehlende Zeiten mindern sonst dauerhaft deine Rente.
Wann du in Rente gehen kannst – dein Überblick
Fassen wir zusammen: Wann du in Rente gehen kannst, hängt nicht allein davon ab, wie viele Jahre du gearbeitet hast. Den Rahmen setzt die Regelaltersgrenze. Sie definiert den Zeitpunkt, ab dem du deine volle Altersrente ohne Abschläge erhältst – für alle ab Jahrgang 1964 ist das mit 67 Jahren der Fall. Voraussetzung bleibt in jedem Fall die Mindestwartezeit von fünf Jahren.
Für bestimmte Gruppen gibt es Türen in den vorzeitigen Ruhestand. Langjährig Versicherte mit 35 Jahren können ab 63 gehen, zahlen dafür aber bis zu 14,4 Prozent Abschlag. Besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren gehen abschlagsfrei, für jüngere Jahrgänge inzwischen ab 65. Menschen mit Schwerbehinderung und langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute genießen weitere Sonderregeln. Bei all diesen Wegen spielt die Zahl deiner Versicherungsjahre die entscheidende Rolle.
Frühzeitig planen lohnt sich
Der wichtigste Rat ist banal und doch entscheidend: Plane deinen Ruhestand rechtzeitig. Prüfe deine Renteninformation, kläre offene Versicherungszeiten und rechne durch, welcher Renteneintritt für dich finanziell aufgeht. Kleine Lücken in der Erwerbsbiografie lassen sich manchmal noch schließen, und ein oder zwei zusätzliche Beitragsjahre können über eine wichtige Wartezeitgrenze entscheiden. Mehr Grundlagen dazu findest du in unserem Bereich Wirtschaftswissen.
📌 Good to know
Wartezeit und Beitragszeit sind nicht dasselbe. Auf die Wartezeit zählen auch beitragsfreie Zeiten wie Kindererziehung oder Pflege – für die Rentenhöhe wirken sich dagegen vor allem tatsächlich eingezahlte Beiträge aus.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Jahre muss ich mindestens für die Rente arbeiten?
Für die Regelaltersrente ist nicht die Arbeitsdauer entscheidend, sondern eine Mindestwartezeit von fünf Jahren in der Rentenversicherung. Diese kannst du durch Arbeit, aber auch durch Kindererziehung oder häusliche Pflege erfüllen.
Welcher Jahrgang muss bis 67 arbeiten?
Für alle ab Jahrgang 1964 gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Erst dann ist der reguläre, abschlagsfreie Rentenbeginn möglich. Ein früherer Start geht nur mit Abschlägen oder über längere Wartezeiten von 35 oder 45 Jahren.
Kann ich mit 45 Jahren Wartezeit abschlagsfrei in Rente?
Ja, als besonders langjährig versicherte Person mit 45 Wartezeitjahren gehst du abschlagsfrei vor der Regelaltersgrenze. Diese Grenze steigt allerdings: Für Jahrgänge ab 1964 liegt der früheste abschlagsfreie Beginn bei 65 statt bei 63 Jahren.
Wie viel ist ein Rentenpunkt 2026 wert?
Seit dem 1. Juli 2026 liegt der aktuelle Rentenwert bundeseinheitlich bei 42,52 Euro pro Rentenpunkt. Wer 40 Punkte gesammelt hat und abschlagsfrei in Rente geht, erhält daraus eine monatliche Bruttorente von rund 1.700 Euro.
















