Schenkungssteuer: Freibeträge, Steuersätze & Tipps

Das Wichtigste in Kürze:

Die Schenkungssteuer wird in Deutschland fällig, sobald du Vermögen geschenkt bekommst, das über deinem persönlichen Freibetrag liegt. Je nach Verwandtschaftsgrad kannst du zwischen 20.000 und 500.000 Euro steuerfrei erhalten. Der Steuersatz variiert zwischen 7 und 50 Prozent – dabei profitieren Ehepartner und Kinder von deutlich günstigeren Konditionen als entfernte Verwandte oder Freunde.

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Das ist die Schenkungssteuer

Jede Person in Deutschland, die ein Vermögen oder eine Immobilie geschenkt bekommt, muss Schenkungssteuer zahlen, wenn der Wert den persönlichen Freibetrag übersteigt. Der zentrale Unterschied zur Erbschaftssteuer liegt im Zeitpunkt: Die Schenkungssteuer wird zu Lebzeiten der schenkenden Person fällig, während die Erbschaftssteuer erst nach dem Tod greift. Wer Vermögen frühzeitig überträgt, achtet dabei meist auch auf die Wahl des Depots, weshalb sich ein Blick in unseren Testbericht zu flatex lohnt.

Die Schenkungssteuer in Deutschland wird fällig, sobald du Vermögen oder Immobilien erhältst, deren Wert die gesetzlichen Freibetragsgrenzen überschreitet. Der Steuersatz richtet sich nach zwei entscheidenden Faktoren: deinem Verwandtschaftsgrad zum Schenkenden und dem Wert der Schenkung. Je enger du mit der schenkenden Person verwandt bist, desto höher fällt dein Freibetrag aus und desto niedriger ist der Steuersatz, den du zahlen musst.

Anders als die Erbschaftssteuer wird die Schenkungssteuer bereits zu Lebzeiten der Schenkenden erhoben. Die Steuersätze bewegen sich in einer Spanne zwischen sieben und 50 Prozent. Dabei profitieren Ehepartner:innen und enge Familienangehörige von deutlich günstigeren Konditionen als entfernte Verwandte oder Freund:innen.

📌 Good to know

Die Höhe der Schenkungssteuer variiert zwischen sieben und 50 Prozent. Zwei Faktoren bestimmen den konkreten Steuersatz: die verwandtschaftliche Beziehung und der Wert der Schenkung selbst. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Vermögensübertragungen innerhalb der Familie steuerlich begünstigt werden.

Diese Zuwendungen werden besteuert

Paragraf 7 des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) definiert präzise, welche Zuwendungen der Schenkungssteuer unterliegen. Die Regelung umfasst verschiedene Formen der Vermögensübertragung:

  • Schenkungen im klassischen Sinne – Zuwendungen ohne Gegenleistung unter lebenden Personen
  • Gütergemeinschaft – Begünstigung des Ehepartners durch Vereinbarung
  • Abfindungen – beispielsweise für einen Erbverzicht
  • Stiftungsgeschäfte – Begünstigung einer Stiftung mit Geldern
  • Partnerkonten von Eheleuten – können ebenfalls steuerpflichtig sein
  • Beteiligungen – von Gesellschafter:innen an einer Firma

💡 Tip

Prüfe bei größeren Vermögensübertragungen immer vorab, ob diese unter die Schenkungssteuer fallen könnten. Auch gemischte Schenkungen, bei denen nur ein Teil unentgeltlich ist, können steuerpflichtig sein. Wenn du beispielsweise eine Immobilie deutlich unter Wert kaufst, gilt die Differenz zum Marktwert als Schenkung.

Steuerklassen bei der Schenkungssteuer

Der Begriff Steuerklasse kann in diesem Zusammenhang verwirrend sein, denn es geht bei der Schenkungssteuer nicht um deine Lohnsteuerklasse. Stattdessen entscheidet der Verwandtschaftsgrad über die Steuerklasse und damit auch über den Steuersatz.

Steuerklasse I – Engste Familie

  • Ehepartner:innen und eingetragene Lebenspartnerschaften
  • Kinder und Stiefkinder
  • Enkel und Kinder der Stiefkinder

Steuerklasse II – Erweiterte Familie

  • Eltern, Großeltern und Stiefeltern
  • Geschwister und Kinder von Geschwistern
  • Schwiegereltern und Schwiegerkinder
  • Geschiedene Eheleute

Steuerklasse III – Alle übrigen Personen

  • Nicht eingetragene Lebenspartner:innen
  • Entfernte Verwandte
  • Freund:innen und Bekannte

Diese Freibeträge gelten für Beschenkte

Das ErbStG gewährt allen Beschenkten Freibeträge, in deren Rahmen eine Schenkung von der Schenkungssteuer befreit ist. Erst wenn diese Grenzen überschritten werden, muss der darüber hinausgehende Teil versteuert werden. Zu beachten ist, dass auch eine steuerfreie Schenkung das eigene Vermögen erhöht und somit den Anspruch auf andere staatliche Leistungen wie BAföG und Elterneinkommen beeinflussen kann.

📌 Good to know

Die Freibeträge können alle zehn Jahre erneut in voller Höhe genutzt werden. Das bedeutet: Wenn du bereits eine Schenkung erhalten hast, kannst du nach Ablauf von zehn Jahren wieder den vollen Freibetrag ausschöpfen. Diese Regelung ermöglicht eine langfristige, steueroptimierte Vermögensübertragung.

Höhe der Schenkungssteuer berechnen

Ausschlaggebend für die Steuerlast ist vor allem der Verwandtschaftsgrad zwischen Schenkenden und Beschenkten: Je enger dieser ist, desto höher ist der Freibetrag und desto niedriger der Steuersatz. Die Höhe der Schenkungssteuer liegt zwischen sieben und 50 Prozent.

💡 Tip

Um die konkrete Steuerlast zu berechnen, gehe wie folgt vor: 1. Ermittle den Wert der Schenkung. 2. Ziehe deinen persönlichen Freibetrag ab. 3. Der verbleibende Betrag ist die Bemessungsgrundlage. 4. Wende den für deine Steuerklasse geltenden Steuersatz an. Nutze bei komplexeren Schenkungen einen Steuerberater, um alle Optimierungsmöglichkeiten auszuschöpfen.

Bei höheren Schenkungswerten steigt der Steuersatz progressiv an, was bedeutet, dass größere Vermögensübertragungen prozentual stärker besteuert werden als kleinere. Diese Progression soll eine gerechte Besteuerung nach Leistungsfähigkeit sicherstellen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Schenkungssteuer legal vermeiden?

Ja, durch geschickte Nutzung der Freibeträge alle zehn Jahre. Du kannst Vermögen schrittweise übertragen und dabei die Freibeträge optimal ausschöpfen. Auch Kettenschenkungen über mehrere Personen oder die Aufteilung auf mehrere Beschenkte sind legale Gestaltungsmöglichkeiten.

Wer muss die Schenkung dem Finanzamt melden?

Sowohl der Schenkende als auch der Beschenkte sind verpflichtet, die Schenkung innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt zu melden. Bei notariell beurkundeten Schenkungen übernimmt der Notar diese Meldepflicht automatisch für beide Parteien.

Gibt es Unterschiede zwischen Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer?

Die Steuersätze und Freibeträge sind identisch, aber der Zeitpunkt unterscheidet sich: Schenkungssteuer fällt zu Lebzeiten an, Erbschaftssteuer nach dem Tod. Bei der Erbschaftssteuer gibt es zusätzliche Versorgungsfreibeträge für Ehepartner und Kinder.

Wie wird der Wert einer Immobilienschenkung ermittelt?

Das Finanzamt ermittelt den Verkehrswert der Immobilie zum Schenkungszeitpunkt. Dabei werden verschiedene Bewertungsverfahren wie das Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren angewendet, abhängig von der Art der Immobilie.

Was passiert bei mehreren Schenkungen innerhalb von 10 Jahren?

Alle Schenkungen der letzten zehn Jahre werden zusammengerechnet. Der Freibetrag gilt für diesen Gesamtzeitraum nur einmal. Nach Ablauf der Zehnjahresfrist kannst du den Freibetrag erneut in voller Höhe nutzen.

Können Schulden von der Schenkung abgezogen werden?

Ja, wenn du mit der Schenkung auch Verbindlichkeiten übernimmst, werden diese vom Schenkungswert abgezogen. Das gilt beispielsweise bei belasteten Immobilien, wo die Restschuld des Darlehens den steuerpflichtigen Wert mindert.


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