Das Wichtigste in Kürze
- Regelaltersgrenze: Warum du regulär erst mit 67 aufhörst.
- Jahrgänge bis 1958: So läuft die Anhebung um einen Monat pro Jahr.
- Jahrgänge 1959 bis 1964: Ab 1959 steigt die Grenze in Zwei-Monats-Schritten.
- Rente mit 63: Wann ein früherer Start möglich ist und was er kostet.
- Dein Geburtsjahr: Die komplette Tabelle nach Jahrgang.
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Das reguläre Renteneintrittsalter
Endlich mehr Zeit für Familie, Freunde und Hobbys, ohne den morgendlichen Wecker: Viele Menschen freuen sich auf die Rente. Ab welchem Alter die gesetzliche Altersrente aber überhaupt möglich ist, hängt entscheidend von deinem Geburtsjahr ab. Es gibt nicht das eine Renteneintrittsalter, das für alle gilt, sondern eine ganze Staffel von Altersgrenzen, die sich von Jahrgang zu Jahrgang verschieben.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine der wichtigsten Säulen des deutschen Sozialstaats. Ihre Altersrente soll dir ermöglichen, im Ruhestand nicht mehr auf Einkommen aus Erwerbsarbeit angewiesen zu sein. Das System ist über die Jahrzehnte mehrfach reformiert worden. Die heute geltenden Altersgrenzen stammen aus der großen Rentenreform von 2007 und beruhen auf dem Altersgrenzenanpassungsgesetz.
Der Kern dieser Reform: Das reguläre Renteneintrittsalter, die sogenannte Regelaltersgrenze, wurde schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Diese Anhebung geschieht nicht auf einen Schlag, sondern verteilt sich jahrgangsweise über den Zeitraum von 2012 bis 2029. Wer früher geboren ist, profitiert von einer niedrigeren Grenze. Wer ab dem Jahrgang 1964 geboren wurde, muss die vollen 67 Jahre abwarten.
Hintergrund der Reform war die demografische Entwicklung. Die Menschen in Deutschland leben immer länger und beziehen dadurch länger Rente, während gleichzeitig weniger Beitragszahler auf mehr Rentner kommen. Um die Finanzierung des umlagefinanzierten Systems zu stabilisieren, in dem die heutigen Beiträge direkt die heutigen Renten zahlen, hat der Gesetzgeber die Lebensarbeitszeit verlängert. Die gestaffelte Anhebung soll den Übergang für die betroffenen Jahrgänge abfedern, damit niemand von heute auf morgen zwei Jahre länger arbeiten muss.
Zwei Wege, früher aufzuhören
Neben der Regelaltersgrenze gibt es zwei bekannte Möglichkeiten, den Ruhestand vorzuziehen. Ein früherer Bezug ab 63 Jahren ist mit finanziellen Abschlägen möglich. Und wer besonders viele Beitragsjahre gesammelt hat, mindestens 45 Jahre, kann als besonders langjährig Versicherter sogar abschlagsfrei früher gehen. Beide Wege haben eigene Regeln und eigene Altersgrenzen, die ebenfalls vom Jahrgang abhängen. Grundvoraussetzung für jede Altersrente ist übrigens eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren.
📌 Good to know
Die Wurzeln des heutigen Rentensystems reichen bis ins Jahr 1889 zurück. Damals schuf Reichskanzler Otto von Bismarck mit dem Gesetz zur Invaliditäts- und Altersversicherung ein erstes soziales Netz für die wachsende Zahl an Fabrikarbeitern. Aus diesem Ursprung ist die heutige gesetzliche Rentenversicherung gewachsen.
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Renteneintrittsalter für Jahrgänge bis 1958
Ein Schlüsseljahr im Altersgrenzenanpassungsgesetz ist 1947. Wer davor geboren wurde, konnte noch mit dem 65. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Ab dem Jahrgang 1947 beginnt die stufenweise Anhebung: Jedes spätere Geburtsjahr verschiebt das reguläre Renteneintrittsalter zunächst um jeweils einen Monat nach hinten.
Konkret heißt das: Wer 1947 geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und einem Monat. Für den Jahrgang 1948 sind es 65 Jahre und zwei Monate, für 1949 dann 65 Jahre und drei Monate, und so weiter. In diesem Ein-Monats-Rhythmus klettert die Grenze über die Jahrgänge nach oben.
Am oberen Ende dieser ersten Phase steht der Jahrgang 1958. Wer 1958 geboren ist, erreicht die reguläre Altersrente mit genau 66 Jahren. Damit ist bei diesem Jahrgang die Marke von 66 Jahren erstmals voll erreicht. Für die Jahrgänge davor liegt die Grenze irgendwo zwischen 65 Jahren und einem Monat und knapp 66 Jahren, je nach Geburtsjahr.
Warum die Monatsschritte wichtig sind
Die monatsgenaue Staffelung mag kleinlich wirken, hat aber handfeste Folgen. Schon ein einziges Geburtsjahr Unterschied entscheidet darüber, ob du einige Monate früher oder später abschlagsfrei aufhören kannst. Für deine persönliche Planung lohnt es sich deshalb, nicht mit einer runden Zahl wie 66 oder 67 zu rechnen, sondern mit deinem exakten Jahrgangswert. Genau diese Werte findest du weiter unten in der Tabelle.
📌 Good to know
In deine Versicherungszeit zählt nicht nur klassische Erwerbsarbeit. Auch Zeiten der Kindererziehung, der Ausbildung oder der Pflege können angerechnet werden. Das ist besonders für Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien wichtig, weil sich so die nötigen Beitragsjahre schneller ansammeln.
Geburtsjahrgänge zwischen 1959 und 1964
Ab dem Jahrgang 1959 ändert sich der Takt der Anhebung. Statt jeweils einem Monat pro Jahrgang steigt das reguläre Renteneintrittsalter nun in Schritten von zwei Monaten. Die Anhebung nimmt also Fahrt auf, um die Zielmarke von 67 Jahren im vorgesehenen Zeitrahmen zu erreichen.
Der Jahrgang 1959 erreicht die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und zwei Monaten. Für 1960 sind es 66 Jahre und vier Monate, für 1961 dann 66 Jahre und sechs Monate, und so fort im Zwei-Monats-Rhythmus. Der Jahrgang 1963 bildet mit 66 Jahren und zehn Monaten die letzte Übergangsgruppe. Für ihn wird die reguläre Rente rechnerisch im Jahr 2029 fällig.
Mit dem Jahrgang 1964 ist das Ziel dann erreicht: Für ihn und für alle danach geborenen Jahrgänge gilt die volle Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Die Übergangsphase ist damit abgeschlossen. Wer 1964 oder später geboren ist, muss die 67 abwarten, um regulär und abschlagsfrei in den Ruhestand zu wechseln, sofern nicht einer der Sonderwege greift.
Die Debatte um ein noch höheres Alter
Rund um die Finanzierbarkeit der Rente wird regelmäßig über eine weitere Anhebung diskutiert, etwa auf 68, 69 oder gar 70 Jahre oder über eine Kopplung an die steigende Lebenserwartung. Gesetzlich verankert ist eine solche Erhöhung über die 67 hinaus bislang nicht. Die aktuelle Zielmarke bleibt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren für die Jahrgänge ab 1964. Für deine Planung zählt der geltende Rechtsstand, nicht die politische Diskussion.
💡 Tip
Fordere frühzeitig deine Renteninformation an und prüfe deinen Versicherungsverlauf auf Lücken. Fehlende Zeiten, etwa aus Ausbildung oder Auslandsaufenthalten, lassen sich oft nachträglich klären. Je eher du das machst, desto mehr Spielraum hast du, bis zu deiner persönlichen Altersgrenze noch nachzusteuern.
So beginnt die Rente schon mit 63
Für die meisten Erwerbstätigen gilt am Ende der Übergangsphase ein reguläres Eintrittsalter von 67 Jahren. Trotzdem musst du nicht zwingend bis dahin arbeiten. Es gibt zwei etablierte Wege, deutlich früher in den Ruhestand zu wechseln, allerdings mit unterschiedlichen Bedingungen.
Früher gehen mit Abschlägen
Wer mindestens 35 anrechenbare Versicherungsjahre vorweisen kann, gilt als langjährig versichert und darf grundsätzlich ab 63 Jahren in Rente gehen. Der Preis dafür sind dauerhafte Abschläge. Für jeden Monat, den du vor deiner persönlichen Regelaltersgrenze startest, werden 0,3 Prozent von deiner Rente abgezogen. Wer die vollen möglichen 48 Monate vorzieht, kommt so auf eine maximale Kürzung von 14,4 Prozent, und zwar lebenslang. Bei Jahrgängen bis 1953 lag die früheste Grenze bei 63 Jahren, für spätere Jahrgänge steigt sie schrittweise auf 65 Jahre an.
Abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren
Deutlich attraktiver ist die Rente für besonders langjährig Versicherte. Wer 45 anrechenbare Beitragsjahre gesammelt hat, kann ohne jeden Abschlag früher aufhören. Für den Jahrgang 1953 war das noch mit 63 Jahren möglich. Auch hier steigt die Grenze für jüngere Jahrgänge stufenweise an und erreicht beim Jahrgang 1964 die 65 Jahre. Ein 1964 Geborener mit 45 Beitragsjahren kann also mit 65 abschlagsfrei gehen, zwei Jahre vor der regulären 67.
💡 Tip
Seit 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr bei der vorgezogenen Altersrente. Du kannst also neben deiner Rente unbegrenzt weiterarbeiten, ohne dass die Rente gekürzt wird. Das eröffnet Modelle, bei denen du früher in Rente gehst und trotzdem in Teilzeit tätig bleibst. Mehr Hintergründe zu Vorsorge und Absicherung findest du im Bereich Versicherungen.
Dein Geburtsjahr entscheidet über den Renteneintritt
Unterm Strich gilt: Das reguläre Eintrittsalter für die abschlagsfreie gesetzliche Altersrente liegt bei 67 Jahren. Durch die Übergangsphase der Rentenreform können aber alle, die vor 1964 geboren sind, früher regulär in Rente gehen. Wie viel früher, hängt allein vom Jahrgang ab. Die Faustregel lautet: je früher das Geburtsjahr, desto eher die abschlagsfreie Rente. Die folgende Tabelle zeigt die Regelaltersgrenze für die wichtigsten Jahrgänge auf einen Blick.
| Geburtsjahr | Regelaltersgrenze |
|---|---|
| bis 1946 | 65 Jahre |
| 1947 | 65 Jahre + 1 Monat |
| 1958 | 66 Jahre |
| 1959 | 66 Jahre + 2 Monate |
| 1960 | 66 Jahre + 4 Monate |
| 1963 | 66 Jahre + 10 Monate |
| ab 1964 | 67 Jahre |
Wie hoch die Rente am Ende ausfällt
Wann du gehen darfst, ist die eine Frage, wie viel du bekommst, die andere. Deine Rentenhöhe ergibt sich aus deinen gesammelten Rentenpunkten multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert. Seit dem 1. Juli 2023 gilt dieser Wert bundeseinheitlich, die frühere Trennung zwischen West und Ost ist entfallen. Zum 1. Juli 2025 stieg der Rentenwert auf 40,79 Euro je Rentenpunkt, im Jahr 2026 wurde er im Zuge der jährlichen Anpassung erneut angehoben.
Wie knapp das ausfallen kann, zeigt der Durchschnitt: 2024 lag die durchschnittliche Altersrente bei rund 955 Euro monatlich für Frauen und rund 1.405 Euro für Männer. Für viele reicht die gesetzliche Rente allein nicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Sie sollte deshalb nur eine von mehreren Säulen der Altersvorsorge sein, ergänzt um betriebliche und private Bausteine.
Der aktuelle Rentenwert steigt in aller Regel jedes Jahr zum 1. Juli, weil er an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt ist. Für dich bedeutet das: Deine spätere Rente hängt nicht nur davon ab, wann du in den Ruhestand gehst, sondern auch davon, wie viele Rentenpunkte du bis dahin gesammelt hast. Punkte sammelst du über deine beitragspflichtigen Einkünfte, aber auch über anrechenbare Zeiten wie Kindererziehung. Wer früh mit dem Aufbau ergänzender Vorsorge beginnt, kann die Lücke zwischen gesetzlicher Rente und gewünschtem Lebensstandard über die Jahre spürbar verkleinern.
Was du aus deinem Jahrgang mitnehmen solltest
Dein Geburtsjahr bestimmt den frühesten regulären Renteneintritt, doch die konkrete Entscheidung liegt bei dir. Du kannst zur Regelaltersgrenze abschlagsfrei gehen, mit 45 Beitragsjahren früher ohne Abzüge aufhören oder mit Abschlägen einen früheren Start wählen. Welcher Weg sich rechnet, hängt von deiner Gesundheit, deinen Finanzen und deinen Plänen für den Ruhestand ab. Ein Blick in deinen aktuellen Versicherungsverlauf ist dabei immer der erste sinnvolle Schritt.
Häufig gestellte Fragen
Wann kann ich frühestens in Rente gehen?
Die reguläre Altersrente erreichst du je nach Jahrgang zwischen 65 und 67 Jahren. Mit mindestens 35 Versicherungsjahren ist ein Start ab 63 Jahren mit Abschlägen möglich, für jüngere Jahrgänge steigt diese Grenze bis auf 65 Jahre.
Welche Jahrgänge können nach 45 Arbeitsjahren früher gehen?
Mit 45 anrechenbaren Beitragsjahren giltst du als besonders langjährig versichert und gehst abschlagsfrei früher. Der Jahrgang 1953 konnte das mit 63 Jahren, für spätere Jahrgänge steigt die Grenze stufenweise auf 65 Jahre beim Jahrgang 1964.
Muss ein Jahrgang bis 70 arbeiten?
Nein. Die höchste gesetzlich verankerte Regelaltersgrenze liegt bei 67 Jahren und gilt für die Jahrgänge ab 1964. Eine Anhebung auf 68, 69 oder 70 Jahre wird zwar diskutiert, ist aber bislang nicht beschlossen.
Wie hoch sind die Abschläge bei der Rente mit 63?
Für jeden Monat, den du vor deiner persönlichen Regelaltersgrenze startest, werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Bei den maximal möglichen 48 Monaten ergibt das eine dauerhafte Kürzung von 14,4 Prozent, und zwar lebenslang.
Darf ich neben der vorgezogenen Rente weiterarbeiten?
Ja. Seit 2023 ist die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten abgeschafft. Du kannst unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass deine Rente gekürzt wird. Damit lassen sich früher Rente und Teilzeitjob problemlos kombinieren.
















