Themen in diesem Artikel:
- Was sind außergewöhnliche Belastungen: Verstehe, was außergewöhnliche Belastungen sind und wie sie deine Steuerlast mindern können.
- Voraussetzungen für die Anerkennung: Erfahre, welche vier Kriterien deine Ausgaben erfüllen müssen, um vom Finanzamt anerkannt zu werden.
- Allgemeine und besondere Belastungen: Lerne den Unterschied zwischen allgemeinen Belastungen mit zumutbarer Eigenbelastung und Pauschbeträgen kennen.
- Berechnung der zumutbaren Belastung: Finde heraus, wie deine persönliche zumutbare Belastung anhand von Einkommensstufen berechnet wird.
- Pauschbeträge als Alternative nutzen: Entdecke Pauschbeträge für Behinderung oder Pflege, die ohne Abzug einer zumutbaren Belastung gelten.
- Krankheitskosten und medizinische Aufwendungen: Überblick über absetzbare Krankheitskosten, von der Brille über den Heilpraktiker bis zu Kuraufenthalten.
- Pflegekosten und Umbaumaßnahmen: Vergleiche die Absetzbarkeit von Pflegekosten, Pauschbeträgen und behindertengerechten Umbauten.
- Praktische Tipps zur Steuererklärung: Nutze digitale Helfer und Checklisten, um alle absetzbaren Kosten in deiner Steuererklärung anzugeben.
Was sind außergewöhnliche Belastungen?
Außergewöhnliche Belastungen sind ein wichtiges Instrument aus dem Steuerrecht, das dir finanzielle Erleichterung verschaffen kann. Wenn du aufgrund besonderer und zwangsläufiger Umstände wie einer Krankheit, einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit höhere Ausgaben hast als andere Menschen mit vergleichbarem Einkommen und Familienstand, kannst du diese Kosten steuerlich geltend machen. Das Prinzip dahinter ist einfach: Der Staat erkennt an, dass bestimmte Lebenssituationen zu unvermeidbaren Mehrkosten führen, die deine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mindern. Indem du diese Ausgaben in deiner Steuererklärung angibst, senkst du deine Steuerlast und erhältst am Ende des Jahres idealerweise eine Steuererstattung.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Damit das Finanzamt deine Ausgaben als außergewöhnliche Belastung anerkennt, müssen diese vier zentrale Kriterien erfüllen. Die Kosten müssen von dir selbst getragen worden sein und dürfen nicht durch Versicherungen oder andere Dritte erstattet werden. Folgende Eigenschaften werden geprüft:
- Außergewöhnlich: Die Ausgaben übersteigen das, was die Mehrheit der Steuerpflichtigen mit ähnlichem Einkommen und Familienstand aufwenden muss.
- Zwangsläufig: Du konntest dich den Ausgaben aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen. Krankheitskosten sind hierfür das klassische Beispiel.
- Notwendig: Die Aufwendungen müssen für den Zweck erforderlich sein und dürfen kein überflüssiges oder luxuriöses Maß annehmen.
- Angemessen: Die Höhe der Kosten muss im Verhältnis zum Zweck stehen und darf nicht übertrieben sein.
Gerade bei Krankheitskosten ist ein sorgfältiger Nachweis entscheidend. Hebe daher immer Rezepte, ärztliche Verordnungen und Rechnungen auf. Für einige Aufwendungen, insbesondere bei wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethoden, kann das Finanzamt vor Beginn der Maßnahme ein amtsärztliches Attest verlangen.
💡 Tip
Sammle alle Belege systematisch in einem Ordner und sortiere sie nach Kategorien (Arztkosten, Medikamente, Hilfsmittel). Erstelle eine Excel-Liste mit Datum, Art der Ausgabe und Betrag – so behältst du den Überblick und kannst bei der Steuererklärung schnell prüfen, ob du die Zumutbarkeitsgrenze überschreitest.
Allgemeine und besondere Belastungen: Der Unterschied
Das Steuerrecht unterscheidet zwischen zwei Arten von außergewöhnlichen Belastungen, die sich grundlegend in ihrer Anrechnung unterscheiden:
- Allgemeine außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG): Hierzu zählen die meisten typischen Kosten wie Krankheits-, Pflege- oder Kurkosten. Diese wirken sich erst dann steuermindernd aus, wenn sie eine individuell berechnete „zumutbare Belastung“ übersteigen. Nur der Betrag, der über dieser Grenze liegt, wird von deinen Einkünften abgezogen.
- Besondere außergewöhnliche Belastungen (§§ 33a, 33b EStG): Hierfür hat der Gesetzgeber feste Pauschbeträge vorgesehen, zum Beispiel für Menschen mit Behinderung oder für pflegende Angehörige. Diese Pauschbeträge werden in voller Höhe gewährt, ohne dass eine zumutbare Belastung abgezogen wird.
Die zumutbare Belastung im Detail: So wird sie berechnet
Die zumutbare Belastung ist der Eigenanteil, den du von deinen außergewöhnlichen Aufwendungen selbst tragen musst. Ihre Höhe ist in § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt und hängt von drei Faktoren ab: dem Gesamtbetrag deiner Einkünfte, deinem Familienstand (Grund- oder Splittingtarif) und der Anzahl deiner Kinder. Die Belastung wird in Prozent des Einkommens ausgedrückt.
| Gesamtbetrag der Einkünfte | … bei Steuerpflichtigen ohne Kinder | … mit 1 oder 2 Kindern | … mit 3 oder mehr Kindern |
|---|---|---|---|
| bis 15.340 € | 5 % | 2 % | 1 % |
| über 15.340 € bis 51.130 € | 6 % | 3 % | 1 % |
| über 51.130 € | 7 % | 4 % | 2 % |
📌 Good to know
Seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs wird die zumutbare Belastung stufenweise berechnet. Das bedeutet: Nur der Teil deines Einkommens, der in eine höhere Stufe fällt, wird mit dem höheren Prozentsatz belastet. Diese Methode ist für dich als Steuerzahler vorteilhafter als die frühere Regelung. Moderne Steuerprogramme berücksichtigen diese Berechnung automatisch.
Pauschbeträge als Alternative nutzen
Anstelle des mühsamen Sammelns von Einzelbelegen kannst du in bestimmten Fällen feste Pauschbeträge in Anspruch nehmen. Der große Vorteil: Diese werden ohne Abzug der zumutbaren Belastung direkt von deinen Einkünften abgezogen und vereinfachen die Steuererklärung erheblich. Zu den wichtigsten gehören:
- Behinderten-Pauschbetrag: Menschen mit einer anerkannten Behinderung erhalten je nach Grad der Behinderung (GdB) einen Pauschbetrag zwischen 384 € und 7.400 € pro Jahr.
- Pflege-Pauschbetrag: Wenn du einen nahen Angehörigen unentgeltlich in dessen oder deiner eigenen Wohnung pflegst, kannst du je nach Pflegegrad einen Pauschbetrag von 600 € bis 1.800 € erhalten.
- Hinterbliebenen-Pauschbetrag: Witwen, Witwer und Waisen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Pauschbetrag von 370 €.
Du musst dich entscheiden: Entweder du nutzt den Pauschbetrag oder du rechnest die tatsächlichen Kosten als allgemeine außergewöhnliche Belastung ab. Eine Kombination ist nicht möglich. Der Pauschbetrag lohnt sich meist dann, wenn deine tatsächlichen Kosten niedriger sind.
Krankheitskosten und medizinische Aufwendungen
Krankheitskosten sind der häufigste Fall für allgemeine außergewöhnliche Belastungen. Absetzbar sind alle Ausgaben, die zur Heilung einer Krankheit oder zur Linderung ihrer Folgen dienen. Dazu zählen beispielsweise Zuzahlungen zu Medikamenten, Kosten für Brillen, Hörgeräte, Zahnersatz, Rollstühle sowie ärztlich verordnete Massagen oder Physiotherapie.
Alternativmedizin und Heilpraktiker
Auch Kosten für wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden oder für Behandlungen durch einen Heilpraktiker können absetzbar sein. Entscheidend ist hierfür eine ärztliche Verordnung oder, in manchen Fällen, ein vorab eingeholtes amtsärztliches Attest, das die medizinische Notwendigkeit bestätigt.
Kurkosten
Wenn eine Kur medizinisch notwendig ist, kannst du die Kosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, steuerlich geltend machen. Dazu gehören Aufwendungen für ärztliche Behandlung, verordnete Kurmittel, Unterkunft und Verpflegung (abzüglich einer Haushaltsersparnis) sowie die Fahrtkosten für die An- und Abreise.
💡 Tip
Lasse dir bei Kuraufenthalten immer eine detaillierte Kostenaufstellung geben und bewahre alle Einzelbelege auf. Dokumentiere auch die Fahrtkosten genau mit Kilometerangaben. Bei Bahnfahrten solltest du die Originalfahrkarten aufheben, bei Autofahrten ein Fahrtenbuch führen. So kannst du dem Finanzamt lückenlos alle Ausgaben nachweisen.
Pflegekosten und Umbaumaßnahmen
Wenn du oder ein Angehöriger pflegebedürftig wird, können erhebliche Kosten entstehen. Diese sind als außergewöhnliche Belastung absetzbar, sofern sie krankheitsbedingt sind. Dies umfasst Ausgaben für einen ambulanten Pflegedienst, die Unterbringung in einem Pflegeheim oder auch Kosten für Pflegehilfsmittel.
📌 Good to know
Das Finanzamt unterscheidet streng zwischen krankheitsbedingter und altersbedingter Pflegebedürftigkeit. Liegt ein Pflegegrad (1 bis 5) vor, wird in der Regel von einer krankheitsbedingten Pflegebedürftigkeit ausgegangen. Ohne Pflegegrad musst du die Krankheitsbedingtheit durch ärztliche Atteste nachweisen können.
Behindertengerechter Umbau
Muss deine Wohnung oder dein Haus aufgrund einer Behinderung umgebaut werden (z. B. Einbau eines Treppenlifts, barrierefreies Bad), sind die dafür anfallenden Kosten abzugsfähig. Voraussetzung ist, dass die Notwendigkeit durch ein Attest nachgewiesen wird und keine Erstattungen von anderer Seite (z. B. Pflegekasse) erfolgen.
Wiederbeschaffung von Hausrat
Die Kosten für die Wiederbeschaffung von Hausrat, Kleidung oder Möbeln können nur dann eine außergewöhnliche Belastung sein, wenn ein unabwendbares Ereignis wie ein Brand, Hochwasser oder Sturm zu deren Verlust geführt hat. Du musst nachweisen, dass der Schaden nicht durch eine Versicherung (z. B. Hausratversicherung) gedeckt war und du alle zumutbaren Möglichkeiten zur Schadensregulierung ausgeschöpft hast.
Praktische Tipps für deine Steuererklärung
Die digitale Einreichung deiner Einkommenssteuererklärung wird durch moderne Steuerprogramme erheblich erleichtert. Programme wie WISO Steuer führen dich Schritt für Schritt durch alle relevanten Bereiche und stellen sicher, dass du keine wichtigen Angaben vergisst. Sie ermitteln automatisch deine individuelle zumutbare Belastung und zeigen dir bereits vor der Abgabe deine voraussichtliche Steuerersparnis. Um Zeit zu sparen und Fehler zu vermeiden, kannst du die Belegabruf-Funktion (VaSt) nutzen, die deine Lohnsteuerbescheinigungen direkt vom Finanzamt importiert. So musst du nur noch deine Belege für die außergewöhnlichen Belastungen ergänzen.
- § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) – Außergewöhnliche Belastungen
- Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) – soziale Pflegeversicherung
Häufig gestellte Fragen
Was genau sind außergewöhnliche Belastungen?
Außergewöhnliche Belastungen sind private, zwangsläufige Ausgaben, die deine finanzielle Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigen, z. B. durch Krankheit oder Pflege. Sie übersteigen das normale Maß und können deine Steuerlast senken.
Was ist der Unterschied zwischen allgemeinen und besonderen außergewöhnlichen Belastungen?
Allgemeine Belastungen (z.B. Krankheitskosten) werden erst nach Abzug einer zumutbaren Belastung steuerlich wirksam. Besondere Belastungen werden in Form von Pauschbeträgen (z.B. Behinderten-Pauschbetrag) gewährt und sind nicht von der zumutbaren Belastung betroffen.
Welche Krankheitskosten kann ich steuerlich absetzen?
Du kannst Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente, Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte, Fahrtkosten zum Arzt und verordnete Therapien absetzen. Wichtig ist immer ein Nachweis der medizinischen Notwendigkeit, meist durch eine ärztliche Verordnung.
Was ist die zumutbare Belastung?
Die zumutbare Belastung ist ein prozentualer Anteil deines Einkommens, den du für außergewöhnliche Belastungen selbst tragen musst. Nur Kosten, die diesen individuellen Betrag übersteigen, wirken sich steuermindernd aus. Die Höhe hängt von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.
Kann ich Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen?
Krankheitsbedingte Pflegekosten für dich oder Angehörige sind als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Du kannst entweder die tatsächlichen Kosten (z.B. für ein Pflegeheim) angeben oder, bei unentgeltlicher Pflege, den Pflege-Pauschbetrag nutzen.
Welche Nachweise benötige ich für außergewöhnliche Belastungen?
Du benötigst Rechnungen, Zahlungsbelege und vor allem ärztliche Verordnungen oder Atteste, die die medizinische Notwendigkeit belegen. Bei bestimmten Kosten kann das Finanzamt ein amtsärztliches Attest verlangen, das vor Behandlungsbeginn ausgestellt wurde.



