Taschengeldkonto eröffnen: Der komplette Leitfaden für Eltern

Das Wichtigste in Kürze:

Ein Taschengeldkonto ist der Schlüssel zur finanziellen Bildung deines Kindes. Ab dem siebten Lebensjahr kann dein Kind mit einem eigenen Guthabenkonto lernen, verantwortungsvoll mit Geld umzugehen – ganz ohne Verschuldungsrisiko. Von der kostenlosen Kontoführung über die sichere Girocard bis zur kinderfreundlichen Banking-App bieten moderne Kinderkonten alles, was für den Start ins Finanzleben wichtig ist.

Taschengeldkonto eröffnen: Der komplette Leitfaden

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Themen in diesem Artikel:

  • Was ist ein Taschengeldkonto: Erfahre, wie ein guthabenbasiertes Kinderkonto funktioniert, ab welchem Alter es sinnvoll ist und warum es für dein Kind sicheren Umgang mit Geld ohne Verschuldungsrisiko ermöglicht.
  • So eröffnest du ein Taschengeldkonto: Verstehe, welche gesetzlichen Voraussetzungen gelten, welche Unterlagen du benötigst und welche Schritte bei der Kontoeröffnung für dein Kind wichtig sind.
  • Taschengeldkonto online eröffnen: Lies, wie der digitale Antrag über die Website der Bank abläuft, wie die Videoidentifikation mit WebID funktioniert und wann dein Kind die Zugangsdaten zum Konto erhält.
  • Taschengeldkonto in der Filiale eröffnen: Erfahre, wie die Eröffnung vor Ort in der Bankfiliale abläuft, wann beide Elternteile zustimmen müssen und welche Besonderheiten bei getrennt lebenden Eltern zu beachten sind.
  • Merkmale eines Taschengeldkontos: Verstehe, warum Taschengeldkonten als gebührenfreie Guthabenkonten ohne Dispo ausgelegt sind, wie aufladbare Karten funktionieren und welche Basisleistungen in der Regel kostenlos sind.
  • Achtung Kinderkonto kann später Gebühren kosten: Lies, was sich mit der Volljährigkeit deines Kindes ändert, welche Gebühren dann anfallen können und warum du frühzeitig Alternativen und Jugendkonten prüfen solltest.
  • Häufige Fragen zum Taschengeldkonto: Finde Antworten zu Mindestalter, Überziehungsschutz, benötigten Dokumenten, Kontoumstellung mit 18 und zu möglichen Kosten oder Fallstricken rund um Kinderkonten.

Was ist ein Taschengeldkonto?

Ein Taschengeldkonto ist ein guthabenbasiertes Girokonto, das speziell für Kinder konzipiert wurde. Ab dem siebten Lebensjahr können Kinder in Deutschland ein Taschengeldkonto eröffnen, da sie dann beschränkt geschäftsfähig sind. Das Besondere: Es funktioniert ausschließlich auf Guthabenbasis, wodurch eine Verschuldung ausgeschlossen ist.

Bereits ab der Geburt kann ein solches Konto als Ansparkonto für den Nachwuchs genutzt werden. Eltern zahlen darauf beispielsweise Geldgeschenke von Verwandten ein oder sparen regelmäßig kleine Beträge an. Ab dem siebten Lebensjahr wandelt sich das Ansparkonto dann in ein aktives Taschengeldkonto um, bei dem das Kind selbst lernt, mit seinem Geld umzugehen. Mit der Volljährigkeit (18 Jahre) wandeln die meisten Banken das Kinderkonto automatisch in ein reguläres Girokonto um.

📌 Good to know

Ein Taschengeldkonto bietet 100% Verschuldungsschutz für dein Kind. Da es ausschließlich auf Guthabenbasis funktioniert, ist ein Überziehen des Kontos technisch nicht möglich. Dies unterscheidet es grundlegend von normalen Girokonten für Erwachsene.

Der große Vorteil liegt im Lerneffekt durch Eigenverantwortung. Kinder können ihr Taschengeld selbst verwalten, Ausgaben planen und erste Erfahrungen mit bargeldlosem Bezahlen sammeln. Dabei haben sie nur Zugriff auf das tatsächlich vorhandene Guthaben, was sie vor Überschuldung schützt und gleichzeitig ein realistisches Gefühl für verfügbare finanzielle Mittel vermittelt.

Achtung: Kinderkonto kann später Gebühren kosten

Auch wenn Kinderkonten während der Minderjährigkeit gebührenfrei sind, ändert sich dies häufig mit Erreichen der Volljährigkeit im Alter von 18 Jahren. Dann wird aus dem Kinderkonto meist ein normales Girokonto, das einer erneuten Legitimation bedarf. Die Folge: Viele Banken verlangen dann Kontoführungsgebühren sowie jährliche Kosten für die Girocard.

💡 Tip

Prüfe bereits vor der Kontoeröffnung die Konditionen nach dem 18. Geburtstag. Einige Banken bieten spezielle Jugendkonten bis 25 Jahre kostenlos an. Notiere dir den Zeitpunkt der Volljährigkeit deines Kindes, um rechtzeitig Alternativen zu prüfen und gegebenenfalls das Konto zu wechseln.

Auch wenn der Gedanke naheliegt, dass Eltern ihr eigenes Konto für die Geldanlage der Kinder nutzen, raten Expert:innen davon ab. Zum einen kann es bei der Trennung der Eltern zu Streitereien um das Geld des Nachwuchses kommen, da die rechtliche Zuordnung unklar ist. Zum anderen ist der Lerneffekt immer dann am größten, wenn die Kinder selbst über ihr eigenes Konto verfügen dürfen. Die Eigenverantwortung und das Gefühl, ein eigenes Konto zu besitzen, fördern den bewussten Umgang mit Geld erheblich mehr als wenn Eltern das Geld stellvertretend verwalten.

Merkmale eines Taschengeldkontos

Das zentrale Merkmal eines Taschengeldkontos ist seine Funktion als Guthabenkonto ohne Dispositionskredit. Kinder können das Konto nicht überziehen, da sie ausschließlich über das Geld verfügen, das als Guthaben auf dem Konto liegt. Dieses Prinzip schützt vor Verschuldung und vermittelt gleichzeitig ein realistisches Verständnis für verfügbare finanzielle Mittel.

Das Guthaben-Prinzip gilt auch für aufladbare Debitkarten, die zu vielen Taschengeldkonten gehören. Diese Karten funktionieren wie normale Bankkarten, allerdings muss vorher ein Betrag aufgeladen werden. Erst dann lässt sich damit bezahlen oder Geld abheben. Ein Verschuldungsrisiko ist somit vollständig ausgeschlossen, während dein Kind dennoch die Vorteile bargeldlosen Bezahlens kennenlernt.

Generell ist ein Schülerkonto oder Taschengeldkonto gebührenfrei. Die kontoführenden Banken erheben lediglich für individuelle Leistungen Gebühren. Dazu zählen beispielsweise das Zuschicken der Kontoauszüge per Post oder eine individuell gestaltete Bankkarte mit Wunschmotiv. Die Grundfunktionen wie Überweisungen, Daueraufträge und das Online-Banking sind hingegen kostenfrei nutzbar.

Taschengeldkonto in der Filiale eröffnen

Wer den persönlichen Kontakt bevorzugt, kann das Taschengeldkonto auch direkt in einer Bankfiliale eröffnen. Idealerweise erscheinen beide Elternteile samt Kind zum Termin. Falls ein Elternteil verhindert ist, sollte der anwesende Partner oder die Partnerin eine formlose Einverständniserklärung mitbringen, die die Zustimmung des anderen Elternteils dokumentiert.

📌 Good to know

Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht müssen beide Elternteile der Kontoeröffnung zustimmen. Eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils ist zwingend erforderlich und sollte dessen Unterschrift sowie eine Kopie des Personalausweises enthalten.

Auch in der Filiale gilt die Legitimationspflicht. Die Eltern müssen einen gültigen Ausweis oder Reisepass vorlegen, die Kinder ihre Geburtsurkunde oder einen gültigen Kinderreisepass. Der Bankmitarbeiter oder die Bankmitarbeiterin prüft die Dokumente und unterstützt beim Ausfüllen des Kontoantrags. Dies bietet den Vorteil, dass offene Fragen direkt geklärt werden können.

Ist der Antrag vollständig ausgefüllt und war die Legitimation erfolgreich, verschickt die Bank die Zugangsdaten zum neuen Kinderkonto ein paar Tage später per Post. Der Ablauf ist damit ähnlich zur Online-Eröffnung, nur dass die Identifikation persönlich vor Ort stattfindet statt per Videochat.

Taschengeldkonto online eröffnen

Die Online-Eröffnung eines Taschengeldkontos ist bequem und zeitsparend. Nachdem du dich für eine Bank entschieden hast, füllst du den Kontoantrag über die Website aus. Dieser wird anschließend digital oder per Post an die Bank übermittelt. Der gesamte Prozess lässt sich mit Laptop, Tablet oder Smartphone durchführen.

Im nächsten Schritt erhältst du als antragstellender Elternteil eine E-Mail mit einem Link zu einem Identifikationsportal wie WebID. Dieses digitale Verfahren zur Online-Personenidentifikation wird von vielen Banken genutzt. Für die Legitimation durch WebID benötigst du deinen gültigen Personalausweis oder Reisepass, dein Kind seine Geburtsurkunde oder den gültigen Kinderreisepass. Die Identifizierung erfolgt mittels Videochat über die WebID-App, was in der Regel nur wenige Minuten dauert.

💡 Tip

Plane die Online-Legitimation für eine ruhige Tageszeit ein und sorge für gute Lichtverhältnisse. Halte alle Dokumente griffbereit und teste vorab deine Internetverbindung. So vermeidest du Unterbrechungen während des Videochats und die Kontoeröffnung geht schneller vonstatten.

War die Legitimation erfolgreich, werden die Personendaten verschlüsselt an die Bank übertragen. Diese verschickt daraufhin eine Bestätigungsmail sowie die Zugangsdaten zum Taschengeldkonto in mehreren Briefen aus Sicherheitsgründen. Nach wenigen Tagen ist das Konto einsatzbereit und dein Kind kann mit dem eigenverantwortlichen Umgang mit Geld beginnen.

So eröffnest du ein Taschengeldkonto

Ab dem siebten Lebensjahr sind Kinder in Deutschland beschränkt geschäftsfähig. Der Gesetzgeber traut ihnen zu, selbstständig Geldgeschäfte zu erledigen, weshalb zahlreiche Kreditinstitute ab diesem Alter die Eröffnung eines Taschengeldkontos ermöglichen. Du hast dabei zwei Möglichkeiten: die Online-Eröffnung oder den Gang zur Bankfiliale.

Unabhängig vom gewählten Weg benötigst du für die Kontoeröffnung einen gültigen Ausweis sowie die Geburtsurkunde beziehungsweise den gültigen Kinderreisepass deines Kindes. Diese Dokumente dienen der Legitimation und sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Wahl zwischen Online- und Filial-Eröffnung hängt von deinen persönlichen Vorlieben ab – beide Wege führen zum gleichen Ergebnis, unterscheiden sich jedoch im Ablauf.

Häufig gestellte Fragen

Q

Ab welchem Alter ist ein Taschengeldkonto sinnvoll?

Ab dem siebten Lebensjahr sind Kinder in Deutschland beschränkt geschäftsfähig und können ein Taschengeldkonto eröffnen. Dies ist der rechtlich frühestmögliche Zeitpunkt – viele Familien starten jedoch ab dem 10. bis 12. Lebensjahr damit.

Q

Kann mein Kind das Taschengeldkonto überziehen?

Nein, ein Taschengeldkonto funktioniert ausschließlich auf Guthabenbasis ohne Dispositionskredit. Eine Verschuldung ist damit vollständig ausgeschlossen. Das Kind kann nur über das Geld verfügen, das tatsächlich auf dem Konto vorhanden ist.

Q

Welche Dokumente brauche ich zur Kontoeröffnung?

Du benötigst deinen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie die Geburtsurkunde oder den gültigen Kinderreisepass deines Kindes für die Legitimation. Bei getrennt lebenden Eltern ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils erforderlich.

Q

Was passiert mit dem Konto bei Volljährigkeit?

Mit 18 Jahren wird das Kinderkonto meist automatisch in ein normales Girokonto umgewandelt. Ab diesem Zeitpunkt können Kontoführungsgebühren anfallen. Es empfiehlt sich, rechtzeitig die Konditionen zu prüfen und gegebenenfalls zu einem kostenlosen Studentenkonto zu wechseln.

Q

Wie funktioniert die Online-Legitimation bei der Kontoeröffnung?

Die Legitimation erfolgt per Videochat über Dienste wie WebID. Du zeigst dabei deinen Ausweis und die Geburtsurkunde deines Kindes in die Kamera. Der gesamte Vorgang dauert nur wenige Minuten und die Daten werden verschlüsselt an die Bank übertragen.

Q

Gibt es versteckte Kosten beim Taschengeldkonto?

Die Grundfunktionen eines Taschengeldkontos sind bis zur Volljährigkeit in der Regel kostenlos. Gebühren können nur für Zusatzleistungen wie postalische Kontoauszüge oder individuell gestaltete Bankkarten anfallen. Online-Banking, Überweisungen und Daueraufträge sind kostenfrei.


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