Zahnzusatzversicherung: Leistungen, Kosten und wichtige Tarifunterschiede

29.09.70 Aufrufe0 Mal als hilfreich markiertZuletzt geprüft: 04.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

Zahnersatz kostet schnell vierstellig, die Krankenkasse zahlt aber nur 60 Prozent der Regelversorgung als Festzuschuss. Eine Zahnzusatzversicherung kann die Lücke bei Implantaten, Kronen und Prophylaxe schließen. Der Ratgeber erklärt Erstattungssatz, Zahnstaffel, Wartezeiten und Gesundheitsprüfung – und zeigt, worauf es beim Tarifvergleich wirklich ankommt.

Zahnzusatzversicherung: Leistungen, Kosten und wichtige Tarifunterschiede

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Das Wichtigste in Kürze

BarmeniaDirekt – Zahnzusatzversicherung

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Vorteile

  • Tarife Mehr Zahn Kompakt 80, 90, 100
  • Keine Wartezeit
  • Kieferorthopädie bis 2.500 €
  • Bleaching 250 € alle 2 Jahre

Nachteile

  • 1. Kalenderjahr max. 1.500 € Leistung
  • Begrenzung bis zum 4. Jahr (6.000 €)
  • Kündbar erst nach 24 Monaten
  • KFO-Leistung auf 2.500 € begrenzt

Buzzmatic GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen des Produktes zu prüfen.

DFV – Zahnzusatzversicherung

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Vorteile

  • Erstattung je nach Tarif 50 bis 100 %
  • Keine Wartezeit
  • Zahnersatz, Implantate und Inlays
  • Prophylaxe 100 bis 200 € pro Jahr

Nachteile

  • Leistungsgrenzen in den ersten 4 Jahren
  • Laufende Behandlungen nicht versichert
  • Mindestvertragslaufzeit 24 Monate
  • Basis-Tarif erstattet nur 50 %

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Was ist eine Zahnzusatzversicherung?

Eine Zahnzusatzversicherung ist eine private Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Sie übernimmt je nach Tarif Kosten, die über die Kassenleistung hinausgehen. Dazu zählen vor allem hochwertiger Zahnersatz, Implantate, Kronen, Brücken, Inlays sowie bestimmte Zahnbehandlungen und Prophylaxeleistungen.

Die genaue Leistung hängt vom vereinbarten Tarif ab. Manche Verträge konzentrieren sich auf Zahnersatz, andere schließen zusätzlich professionelle Zahnreinigung, Wurzelbehandlungen, Parodontitis-Nachsorge oder Kieferorthopädie ein. Ein hoher Erstattungssatz in einem Bereich sagt deshalb wenig darüber aus, wie gut der Tarif insgesamt aufgestellt ist.

Entscheidend ist außerdem, welche Kosten der Versicherer als erstattungsfähig anerkennt. Begrenzungen können beispielsweise gelten für:

  • Anzahl und Kosten von Implantaten
  • Knochenaufbau und funktionsanalytische Leistungen
  • Material- und Laborkosten
  • Gebühren nach der Gebührenordnung für Zahnärzte
  • Prophylaxebudgets
  • kieferorthopädische Behandlungen
  • Leistungen in den ersten Versicherungsjahren

Eine Zahnzusatzversicherung schützt damit nicht vor jeder Zahnarztrechnung und garantiert keine vollständige Kostenübernahme. Sie kann jedoch hohe Eigenanteile reduzieren, wenn Leistungsumfang, Zahnstatus und persönliche Ansprüche zusammenpassen.

📌 Good to know

Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt nicht automatisch jede Behandlung vollständig. Entscheidend ist, welche Rechnungspositionen der Tarif anerkennt und ob die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse bereits in den Erstattungssatz eingerechnet wird.

BarmeniaDirekt - Zahnzusatzversicherung

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Zahnersatz zu 80, 90 oder 100 %

Vorteile

Tarife Mehr Zahn Kompakt 80, 90, 100Keine WartezeitKieferorthopädie bis 2.500 €Bleaching 250 € alle 2 Jahre

Nachteile

  • 1. Kalenderjahr max. 1.500 € Leistung
  • Begrenzung bis zum 4. Jahr (6.000 €)
  • Kündbar erst nach 24 Monaten
  • KFO-Leistung auf 2.500 € begrenzt
DFV - Zahnzusatzversicherung

DFV – Zahnzusatzversicherung

Zahnschutz in vier Tarifstufen

Vorteile

Erstattung je nach Tarif 50 bis 100 %Keine WartezeitZahnersatz, Implantate und InlaysProphylaxe 100 bis 200 € pro Jahr

Nachteile

  • Leistungsgrenzen in den ersten 4 Jahren
  • Laufende Behandlungen nicht versichert
  • Mindestvertragslaufzeit 24 Monate
  • Basis-Tarif erstattet nur 50 %
ERGO - Zahnzusatzversicherung

ERGO – Zahnzusatzversicherung

Bis zu 100 % für Zahnersatz

Vorteile

Bis zu 100 % für ZahnersatzKeine GesundheitsfragenKeine WartezeitErste 6 Monate halber Beitrag

Nachteile

  • Erstattung tarifabhängig 75–100 %
  • Prophylaxe nur über eigenen Tarif
  • Nur für gesetzlich Versicherte
  • Laufende Behandlungen nur im Sofort-Tarif
BarmeniaDirekt - Privathaftpflicht

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Haftpflicht online abschließen

Vorteile

Vier Tarife wählbarDeckung bis 100 Mio. EuroForderungsausfall-Deckung inklusiveOnline-Abschluss möglich

Nachteile

  • Selbstbeteiligung bei einzelnen Leistungen
  • Forderungsausfall im Basistarif ab 5.000 €
  • Rechtsschutz dafür erst ab TopDirekt
  • Auslandsschutz je Tarif begrenzt

Buzzmatic GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen des Produktes zu prüfen.

Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung bei Zahnersatz?

Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich an Zahnersatz über einen befundbezogenen Festzuschuss (Quelle). Entscheidend ist nicht, welche Versorgung du tatsächlich wählst, sondern welcher zahnmedizinische Befund vorliegt und welche Behandlung dafür als Regelversorgung vorgesehen ist.

Die Krankenkasse übernimmt grundsätzlich 60 Prozent der festgelegten Kosten der Regelversorgung. Mit einem lückenlos geführten Bonusheft steigt der Zuschuss:

  • nach fünf Jahren regelmäßiger Vorsorge auf 70 Prozent
  • nach zehn Jahren regelmäßiger Vorsorge auf 75 Prozent

Bei einer angenommenen Regelversorgung von 1.000 Euro wären das 600, 700 oder 750 Euro Zuschuss. Wählst du jedoch eine hochwertigere Krone, eine andere Brückenkonstruktion oder ein Implantat, bleibt der Festzuschuss grundsätzlich gleich. Die zusätzlichen Kosten trägst du selbst oder lässt sie im vereinbarten Umfang über eine Zahnzusatzversicherung absichern.

Dabei werden drei Versorgungsarten unterschieden:

  • Regelversorgung: Die festgelegte medizinische Standardversorgung
  • Gleichartige Versorgung: Regelversorgung mit zusätzlichen oder höherwertigen Bestandteilen
  • Andersartige Versorgung: Eine abweichende Versorgungsform, etwa ein Implantat anstelle einer vorgesehenen Brücke

Für Versicherte mit geringem Einkommen kann die Härtefallregelung greifen. Dann übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei der Regelversorgung grundsätzlich den doppelten Festzuschuss und damit die vollständigen Kosten der Basisversorgung.

📌 Good to know

Das Bonusheft erhöht den Zuschuss zur Regelversorgung. Es erhöht aber nicht automatisch die Erstattung für ein Implantat, eine Keramikkrone oder andere höherwertige Leistungen.

Welche Leistungen kann eine Zahnzusatzversicherung übernehmen?

Der Leistungsumfang unterscheidet sich je nach Tarif deutlich. Manche Verträge konzentrieren sich fast ausschließlich auf Zahnersatz, andere versichern zusätzlich Zahnbehandlungen, Prophylaxe oder Kieferorthopädie.

Typische Leistungsbereiche sind:

  • Zahnersatz: Etwa Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate
  • Inlays und Onlays: Hochwertige Einlagefüllungen aus Keramik, Gold oder anderen Materialien
  • Zahnbehandlungen: Beispielsweise hochwertige Füllungen, Wurzelbehandlungen oder Parodontitistherapie
  • Prophylaxe: Professionelle Zahnreinigung, Fluoridierung oder Fissurenversiegelung
  • Kieferorthopädie: Vor allem bei Kindern, teilweise auch nach Unfall bei Erwachsenen
  • Zusatzleistungen: Etwa schmerzlindernde Verfahren oder funktionsanalytische Maßnahmen

Entscheidend ist nicht nur, ob eine Leistung genannt wird. Wichtig sind auch Erstattungssatz, jährliche Höchstbeträge, Gebührenobergrenzen und mögliche Ausschlüsse. Ein Tarif kann beispielsweise 90 Prozent für Zahnersatz leisten, gleichzeitig aber Materialkosten, Implantatanzahl oder Wurzelbehandlungen begrenzen.

Auch einzelne Leistungsbereiche sollten getrennt geprüft werden. Ein starker Zahnersatztarif ist nicht automatisch bei Prophylaxe, Parodontitis oder Kieferorthopädie gut aufgestellt.

Wie funktionieren Erstattungssatz und Eigenanteil?

Bei Zahnzusatzversicherungen bezieht sich der beworbene Erstattungssatz häufig auf die Gesamtleistung aus gesetzlicher Krankenkasse und Zusatzversicherung. Ein Tarif mit 90 Prozent Erstattung zahlt also meist nicht zusätzlich 90 Prozent der Rechnung oder 90 Prozent des nach der Kassenleistung verbleibenden Eigenanteils, sondern stockt den Kassenanteil bis zur vereinbarten Quote auf.

Ein vereinfachtes Beispiel:

  • Zahnersatzrechnung: 4.000 Euro
  • Vereinbarte Gesamterstattung: 90 Prozent = 3.600 Euro
  • Festzuschuss der Krankenkasse: 800 Euro
  • Leistung der Zusatzversicherung: maximal 2.800 Euro
  • Verbleibender Eigenanteil: 400 Euro

Die tatsächliche Erstattung kann niedriger ausfallen, wenn der Tarif bestimmte Rechnungspositionen, Gebührenhöhen oder Materialkosten begrenzt. Besonders relevant ist das bei Zahnersatz: Nach Angaben des GKV-Spitzenverbands entfallen bei einer durchschnittlichen Behandlung etwa 60 bis 70 Prozent der Gesamtkosten auf Material und Labor. Der zahnärztliche Honoraranteil macht entsprechend häufig nur 30 bis 40 Prozent aus.

Bei Zahnersatz entsteht der größere Kostenblock häufig nicht im Behandlungszimmer, sondern im Dentallabor. Begrenzte Material- und Laborleistungen können deshalb trotz hoher Erstattungsquote zu einem deutlichen Eigenanteil führen.

Deshalb sollte ein Tarif nicht nur einen hohen Prozentsatz nennen. Entscheidend ist auch, ob Laborrechnungen, hochwertige Materialien, Implantataufbauten und Gebühren nach der GOZ ausreichend berücksichtigt werden.

Tarifvergleich: Das musst du außerdem beachten

Viele Zahnzusatzversicherungen erstatten Kosten für professionelle Zahnreinigung, Fluoridierung, Fissurenversiegelung oder weitere Prophylaxeleistungen. Die Unterschiede liegen vor allem bei jährlichen Höchstbeträgen, der Zahl erstattungsfähiger Behandlungen und möglichen Mindestabständen.

Die professionelle Zahnreinigung gehört nicht zu den regulären Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Manche Krankenkassen beteiligen sich jedoch freiwillig über Satzungsleistungen, Bonusprogramme oder besondere Versorgungsverträge an den Kosten. Vor einem Tarifabschluss solltest du deshalb prüfen, welche Zuschüsse deine Krankenkasse bereits anbietet.

📌 Good to know

Schätzungen zufolge leiden rund 35 Millionen Menschen in Deutschland an Parodontitis. Neuere Daten der Bundeszahnärztekammer gehen bei schweren Parodontalerkrankungen von rund 14 Millionen Betroffenen aus. Solche Behandlungen und ihre Nachsorge unterliegen anderen Voraussetzungen als eine freiwillige Zahnreinigung.

Beim Tarifvergleich solltest du genau prüfen, wie hoch das jährliche Budget für professionelle Zahnreinigungen ausfällt und wie viele Behandlungen pro Jahr erstattet werden. Ebenso wichtig sind Leistungen für die Parodontitis-Nachsorge sowie Zuschüsse zu Fluoridierung und Fissurenversiegelung. Zusätzlich lohnt sich ein Blick auf mögliche Vorleistungen deiner gesetzlichen Krankenkasse, damit Leistungen nicht doppelt bewertet werden.

Bei Implantaten solltest du prüfen, ob Knochenaufbau, Implantataufbau, Suprakonstruktion und funktionsanalytische Leistungen mitversichert sind. Manche Tarife begrenzen außerdem die Zahl der Implantate oder schließen bereits fehlende Zähne teilweise aus.

Bei Zahnkronen und Brücken kommt es auf Material, Verblendung und Laborleistungen an. Hochwertige Keramiklösungen können deutlich teurer sein als die Regelversorgung. Ähnliches gilt für Inlays, die je nach Material aus Keramik, Gold oder Kunststoff bestehen können.

Zahnzusatzversicherung für Kinder und Kieferorthopädie

Bei Kindern liegt der Schwerpunkt häufig weniger auf Zahnersatz als auf Kieferorthopädie und zusätzlichen Prophylaxeleistungen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt kieferorthopädische Behandlungen grundsätzlich nur, wenn eine medizinisch relevante Fehlstellung vorliegt. Grundlage sind die kieferorthopädischen Indikationsgruppen.

Zusatzversicherungen können darüber hinaus Kosten für Mehrleistungen übernehmen, etwa für Keramikbrackets, Retainer, unsichtbare Schienen oder funktionsanalytische Maßnahmen. Entscheidend sind Höchstbeträge, Altersgrenzen und die Frage, ob die Behandlung bereits diagnostiziert oder angeraten wurde.

Ist eine Fehlstellung bereits dokumentiert oder ein Behandlungsplan erstellt, schließen neue Tarife diese Kosten häufig aus. Deshalb sollte der Vertrag möglichst abgeschlossen werden, bevor eine konkrete kieferorthopädische Behandlung feststeht.

Wartezeit, Zahnstaffel und Leistungsgrenzen

Bei Zahnzusatzversicherungen werden drei Begriffe häufig verwechselt: Wartezeit, Zahnstaffel und Erstattungsgrenze. Sie regeln unterschiedliche Dinge.

Die Wartezeit bestimmt, ab wann bestimmte Leistungen genutzt werden können. Einige Tarife verzichten darauf, andere sehen mehrere Monate vor. Auch ohne Wartezeit sind bereits angeratene oder begonnene Behandlungen meist nicht versichert.

Die Zahnstaffel begrenzt dagegen, wie viel der Versicherer in den ersten Vertragsjahren maximal zahlt. Häufig steigen die Höchstbeträge schrittweise an. Entscheidend ist, ob nach Kalenderjahr oder Versicherungsjahr gerechnet wird und ob die Begrenzung bei unfallbedingten Behandlungen entfällt.

Zusätzlich können dauerhafte Erstattungsgrenzen gelten, etwa für Implantate, Prophylaxe oder Kieferorthopädie. Deshalb sollte nicht nur der beworbene Prozentsatz, sondern auch die maximale Leistung geprüft werden.

Gesundheitsprüfung und bereits angeratene Behandlungen

Vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung stellen viele Versicherer Fragen zum aktuellen Zahnstatus. Relevant sein können fehlende Zähne, bestehende Kronen oder Brücken, Implantate, Parodontitis, laufende Behandlungen und bereits empfohlene Maßnahmen.

Die Angaben sollten vollständig und wahrheitsgemäß sein. Je nach Befund kann der Versicherer den Antrag regulär annehmen, einen Risikozuschlag verlangen, einzelne Leistungen ausschließen oder den Antrag ablehnen.

Besonders wichtig ist der Zeitpunkt: Ist eine Behandlung bereits angeraten, geplant oder begonnen, wird sie von einem neu abgeschlossenen Tarif meist nicht mehr übernommen. Maßgeblich kann sein, was in der Patientenakte dokumentiert wurde – auch wenn noch kein Heil- und Kostenplan erstellt wurde.

Bei komplexem Zahnstatus oder mehreren fehlenden Zähnen kann eine anonyme Risikovoranfrage sinnvoll sein. So lässt sich vorab prüfen, zu welchen Bedingungen verschiedene Versicherer Schutz anbieten würden.

Was kostet eine Zahnzusatzversicherung?

Die Beitragshöhe hängt vor allem vom Eintrittsalter, dem gewünschten Leistungsumfang und der Tarifkalkulation ab. Ein Tarif mit hoher Erstattung für Implantate, Zahnersatz und Kieferorthopädie kostet in der Regel mehr als ein Basisschutz mit begrenzten Leistungen.

Wichtige Preisfaktoren sind:

  • Erstattungssatz und Leistungsumfang
  • Alter beim Vertragsabschluss
  • Zahnstaffel und dauerhafte Höchstgrenzen
  • Leistungen für Prophylaxe und Kieferorthopädie
  • Alterungsrückstellungen
  • Bestehender Zahnstatus und mögliche Risikozuschläge

Bei Tarifen ohne Alterungsrückstellungen steigt der Beitrag häufig planmäßig mit dem erreichten Lebensalter. Verträge mit Alterungsrückstellungen sind anfangs meist teurer, sollen altersbedingte Kostensteigerungen jedoch abfedern. Auch dort sind spätere Beitragsanpassungen möglich, etwa wenn die Behandlungskosten im Tarifkollektiv steigen.

📌 Good to know

Vergleiche nicht nur den heutigen Monatsbeitrag. Lass dir bei Tarifen ohne Alterungsrückstellungen auch die vorgesehenen Beiträge für spätere Altersstufen zeigen.

Ein Beispiel zeigt die mögliche Größenordnung: Für eine Person zwischen 21 und 30 Jahren kostet der Tarif „MeinZahnschutz 75“ der Allianz derzeit ab 12,94 Euro pro Monat. Der Tarif erstattet bis zu 75 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten und wird in diesem Beispiel ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Der Beitrag kann daher mit zunehmendem Alter steigen.

Leistungsstärkere Tarife sind entsprechend teurer. Finanztip nennt für gute Zahnzusatzversicherungen je nach Alter häufig Beiträge von etwa 20 bis 40 Euro monatlich. Der konkrete Preis hängt unter anderem von Eintrittsalter, Erstattungsquote, Zahnstaffel, Prophylaxeleistungen und Altersrückstellungen ab.

So funktioniert die Erstattung in der Praxis

Bei größeren Behandlungen solltest du die Kostenübernahme vorab klären. Der wichtigste Nachweis ist der Heil- und Kostenplan, den die Zahnarztpraxis vor Zahnersatz erstellt.

Der Ablauf sieht typischerweise so aus:

  1. Heil- und Kostenplan erstellen lassen: Darin stehen Befund, geplante Versorgung und voraussichtliche Kosten.
  2. Gesetzliche Krankenkasse einbeziehen: Sie prüft den Befund und setzt den Festzuschuss fest.
  3. Plan an den Zusatzversicherer senden: Besonders bei hohen Kosten solltest du vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Leistungszusage einholen.
  4. Behandlung durchführen lassen: Weicht die tatsächliche Versorgung später deutlich vom Plan ab, sollte der Versicherer erneut informiert werden.
  5. Rechnungen einreichen: Benötigt werden meist Zahnarztrechnung, Laborrechnung, Heil- und Kostenplan, GKV-Bescheid und Versicherungsnummer.
  6. Erstattung prüfen: Vergleiche die Zahlung mit Erstattungssatz, Zahnstaffel, GOZ-Grenzen sowie Material- und Laborregelungen des Tarifs.

Wie lange die Auszahlung dauert, hängt von Versicherer, Vollständigkeit der Unterlagen und Komplexität der Behandlung ab. Fehlen Nachweise oder weicht die Rechnung stark vom ursprünglichen Plan ab, kann sich die Prüfung verlängern.

Für wen lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?

Eine Zahnzusatzversicherung kann sinnvoll sein, wenn du hochwertigen Zahnersatz bevorzugst und hohe Eigenanteile nicht vollständig selbst tragen möchtest. Besonders relevant ist sie für Personen, die Implantate, Keramikkronen oder umfangreiche Zahnbehandlungen absichern möchten.

Auch für Eltern kann ein Tarif interessant sein, wenn Leistungen für Kieferorthopädie oder zusätzliche Prophylaxe enthalten sind. Entscheidend ist jedoch, dass der Vertrag möglichst vor einer dokumentierten Fehlstellung oder bereits angeratenen Behandlung abgeschlossen wird.

Weniger sinnvoll kann die Versicherung sein, wenn bereits umfangreiche Behandlungen geplant sind, genügend Rücklagen vorhanden sind oder nur kleinere Prophylaxeleistungen genutzt werden sollen. In solchen Fällen kann Selbstzahlung langfristig günstiger sein.

Fazit: Darum kann eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein

Eine Zahnzusatzversicherung kann hohe Eigenanteile bei Implantaten, Kronen, Brücken oder anderen hochwertigen Versorgungen reduzieren. Entscheidend ist aber nicht nur der beworbene Erstattungssatz, sondern das Zusammenspiel aus Kassenleistung, Zahnstaffel, GOZ-Grenzen sowie Material- und Laborregelungen.

Eine pauschal beste Zahnzusatzversicherung gibt es daher nicht. Maßgeblich sind Zahnstatus, gewünschter Versorgungsstandard, Beitrag, Leistungsgrenzen und die Frage, welche Kosten du selbst tragen kannst.

Häufig gestellte Fragen

Q

Wann greift eine Zahnzusatzversicherung nach Vertragsabschluss?

Das hängt vom Tarif ab. Einige Zahnzusatzversicherungen leisten ohne Wartezeit , andere erst nach mehreren Monaten. Unabhängig davon sind bereits angeratene, geplante oder begonnene Behandlungen meist ausgeschlossen. Zusätzlich kann eine Zahnstaffel die Erstattung in den ersten Versicherungsjahren begrenzen.

Q

Ist eine Zahnzusatzversicherung auch für Kinder sinnvoll?

Ein Kindertarif kann sinnvoll sein, wenn zusätzliche Leistungen für Kieferorthopädie, Prophylaxe oder hochwertige Behandlungsmethoden gewünscht sind . Entscheidend ist ein rechtzeitiger Abschluss: Wurde eine Fehlstellung bereits diagnostiziert oder eine Behandlung angeraten, werden die damit verbundenen Kosten häufig nicht mehr übernommen. Auch Kindertarife können Gesundheitsfragen und Leistungsgrenzen enthalten.

Q

Wie hoch ist die jährliche Erstattungsobergrenze?

Eine einheitliche Obergrenze gibt es üblicherweise nicht . Viele Tarife begrenzen ihre Leistungen in den ersten Jahren über eine Zahnstaffel, deren Höchstbetrag schrittweise steigt. Wann diese Begrenzung entfällt, hängt vom Vertrag ab und kann nach drei, vier oder mehr Jahren der Fall sein. Daneben können dauerhafte Limits für einzelne Leistungen gelten.

Q

Kann ich die Zahnzusatzversicherung jederzeit kündigen?

Eine sofortige Kündigung ist normalerweise nicht jederzeit möglich . Maßgeblich sind Mindestvertragsdauer, Versicherungsjahr und Kündigungsfrist des jeweiligen Tarifs. Häufig kann zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von mehreren Monaten gekündigt werden. Vor einem Wechsel sollte der neue Vertrag bereits angenommen sein, damit keine Schutzlücke entsteht.

Q

Was ist eine Zahnstaffel?

Eine Zahnstaffel begrenzt die Leistung des Versicherers in den ersten Vertragsjahren auf festgelegte Höchstbeträge . Diese steigen meist schrittweise, bis später der reguläre Tarifumfang gilt. Die Staffel kann nach Kalender- oder Versicherungsjahren berechnet werden. Bei unfallbedingten Behandlungen entfällt sie in manchen Tarifen.

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