Themen in diesem Artikel:
- Leistung und Lücke der Kasse: Verstehe, warum die EHIC im staatlichen System endet und der Rücktransport nie dazugehört.
- Rücktransport als Kernrisiko: Bis zu 60.000 Euro aus den USA stehen einem Familienbeitrag ab 22,80 Euro gegenüber.
- Preise und Altersstufen: Vergleiche Familientarife von 19 bis 110 Euro im Jahr und die Sprünge bei 66 und 76.
- Deckung für Familien: Erfahre, was Rooming-in, Kindernachversicherung und Notfallbetreuung konkret leisten.
- Altersgrenzen der Kinder: Zwischen 18 und 25 Jahren liegen sieben Jahre — der am stärksten streuende Vertragspunkt.
- Reisedauer und Ausschlüsse: Jede Einzelreise ist auf 42 bis 65 Tage begrenzt, Vorerkrankungen bleiben außen vor.
- Kreditkarte oder eigene Police: Prüfe die Karteneinsatz-Klausel, bevor du dich auf den Schutz der Karte verlässt.
- Checkliste vor dem Abschluss: Acht Punkte, die du vor der Unterschrift in den Bedingungen nachliest.
Was die Auslandsreise-Krankenversicherung leistet — und warum die Krankenkasse hier aufhört
Eine Auslandskrankenversicherung für die Familie kostet zwischen 19 und 40 Euro im Jahr und schließt die eine Lücke, die deine gesetzliche Kasse im Urlaub offen lässt: den Krankenrücktransport. Der gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung — weder innerhalb der EU noch außerhalb. Ein einziger Rücktransport aus Übersee kann sechsstellig werden. Der Jahresbeitrag für die ganze Familie liegt im Bereich eines Restaurantbesuchs. Genau dieses Missverhältnis macht die Police zu einer der wenigen Versicherungen, bei denen die Rechnung eindeutig ist.
Formal ist die Auslandsreise-Krankenversicherung eine private Zusatzversicherung. Sie ersetzt Heilbehandlungskosten, die bei Krankheit oder Unfall während vorübergehender Auslandsreisen entstehen. Die Rechtsgrundlage sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Reise-Krankenversicherung, kurz AVB/R. Der erste Paragraf lautet sinngemäß bei allen Anbietern gleich: Versicherungsschutz besteht für alle vorübergehenden Auslandsreisen, die innerhalb der Vertragsdauer angetreten werden. Das Wort „vorübergehend“ ist wichtig — wer auswandert oder monatelang bleibt, braucht ein anderes Produkt.
Die EHIC ist kein eigenes Dokument
Viele Familien glauben, mit der Europäischen Krankenversicherungskarte sei alles geregelt. Die EHIC ist kein separates Kärtchen, sondern auf der Rückseite deiner elektronischen Gesundheitskarte aufgedruckt. Gesetzlich Versicherte bekommen sie automatisch, ohne Antrag und ohne Zusatzkosten. Sie gilt in allen EU-Staaten, im EWR — also Island, Liechtenstein und Norwegen —, in der Schweiz und weiterhin im Vereinigten Königreich.
Was sie leistet, ist eng umrissen. Sie verschafft dir Zugang zum staatlichen Gesundheitssystem des Reiselands, und zwar zu den dort geltenden Konditionen. Das bedeutet: nach Landesstandard, der häufig unter dem deutschen liegt. Meist nur für Notfallbehandlungen. Und in der Regel mit dem landesüblichen Eigenanteil, den du selbst trägst. Behandlungen bei Privatärzten und in Privatkliniken sind nicht abgedeckt — was in Ländern relevant wird, in denen die private Versorgung faktisch die bessere ist.
Noch enger wird es beim Umfang der Behandlung. Ist eine Weiterbehandlung in Deutschland möglich, beschränkt sich die Leistung im Reiseland oft auf Schmerzmittel oder ein Zahnprovisorium. Für ein Kind mit akuten Zahnschmerzen am zweiten Urlaubstag ist das ein Unterschied, den du sofort merkst.
Die Notlösung außerhalb der EU
Außerhalb von EU und EWR greift die EHIC gar nicht. Gesetzliche Kassen können in diesem Fall maximal sechs Wochen im Kalenderjahr die Kosten unverzüglich erforderlicher Behandlungen bei privaten Auslandsreisen übernehmen. Diese Regelung hat aber eine harte Bedingung: Sie gilt nur, wenn wegen Vorerkrankung oder Alter keine private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden kann — und wenn du das vor der Reise nachweist. Das ist ein Härtefall-Auffangnetz, kein Ersatz für eine Police. Wer sich darauf verlässt, verlässt sich auf eine Ausnahme, die für ihn vermutlich gar nicht gilt.
Was der private Tarif abdeckt
Der Standard-Leistungskatalog ist marktweit erstaunlich einheitlich. Ein typischer Familientarif erstattet zu 100 Prozent: ambulante Heilbehandlung, Arznei- und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel (mit Ausnahme von Sehhilfen und Hörgeräten), bildgebende Verfahren wie Röntgen, Ultraschall und MRT, stationäre Heilbehandlung, den Transport zur stationären Behandlung, den Transport zum Arzt oder Krankenhaus zur ambulanten Erstversorgung nach einem Notfall, Zahnbehandlung einschließlich der Reparatur vorhandenen Zahnersatzes und provisorischem Zahnersatz, telemedizinische Leistungen sowie den Rücktransport inklusive Rettungsflügen.
Dazu kommt in der Regel freie Arztwahl. Du wirst faktisch wie ein Privatpatient behandelt, statt dich in das staatliche System einzureihen. Die Fachliteratur fasst das Verhältnis der beiden Systeme in einer Formel zusammen: ergänzen statt ersetzen. Die EHIC hört genau an den teuersten Stellen auf.
| Kriterium | EHIC (gesetzlich) | Private Auslandsreise-KV |
|---|---|---|
| Kosten | kostenlos, automatisch auf der Gesundheitskarte | ab ca. 19–40 € im Jahr für die ganze Familie |
| Geltungsbereich | EU, EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen), Schweiz, UK | weltweit |
| Behandlungsstandard | staatliches System des Reiselands zu dessen Tarifen | freie Arztwahl, oft Privatpatientenstatus |
| Privatärzte und Privatkliniken | nein | ja |
| Eigenanteil | landesüblicher Eigenanteil selbst zu tragen | meist 0 € Selbstbeteiligung |
| Rücktransport | nein | ja — Kernleistung |
| Überführung im Todesfall | nein | ja, zum Beispiel bis 10.000 € |
| Umfang | meist nur Notfall; sonst oft nur Schmerzmittel oder Zahnprovisorium | volle Heilbehandlung bis zur Transportfähigkeit |
Der Rücktransport: 60.000 Euro Risiko gegen 22,80 Euro Beitrag
Ein Krankenrücktransport aus den USA oder Kanada kostet bis zu 60.000 Euro. Aus anderen Überseezielen sind weit über 100.000 Euro möglich, je nach Zustand des Patienten und nötiger medizinischer Begleitung. Ein Ambulanzflug mit Arzt und Intensivausstattung ist keine Flugbuchung, sondern eine Verlegung mit Personal, Gerät und Bereitschaftszeit.
Dem gegenüber steht ein Familien-Jahresbeitrag, der bei manchen Anbietern bei 22,80 Euro beginnt. Rechne das einmal aus: Der Beitrag entspricht rund 0,04 Prozent eines einzigen US-Rücktransports. Es gibt in der privaten Absicherung wenige Stellen, an denen das Verhältnis von Beitrag zu Schadenpotenzial so eindeutig ausfällt.
Rücktransportkosten gegen Familien-Jahresbeitrag im Größenvergleich
Die eine Klausel, die über die Erstattung entscheidet
Jetzt kommt der Teil, den die meisten beim Abschluss überspringen — und der im Ernstfall alles entscheidet. In den Bedingungen steht, unter welcher Voraussetzung der Rücktransport bezahlt wird. Es gibt zwei Formulierungen, und der Unterschied ist gewaltig.
„Medizinisch notwendig“ ist die engere und für dich schlechtere Variante. Der Transport wird erst bezahlt, wenn im Reiseland keine adäquate Behandlung gewährleistet werden kann. Manche Anbieter koppeln zusätzlich an drei kumulative Bedingungen: Der Transport muss ärztlich angeordnet sein, die stationäre Behandlung muss voraussichtlich länger als 14 Tage dauern, und die Behandlungskosten müssen die Transportkosten übersteigen. Drei Hürden, die alle gleichzeitig genommen werden müssen.
„Medizinisch sinnvoll und vertretbar“ — teils auch „medizinisch ratsam“ — ist die weite Variante. Hier genügt es, dass die Weiterbehandlung in Deutschland bessere Genesungsaussichten verspricht. Kein Nachweis, dass die Klinik vor Ort überfordert ist. Kein 14-Tage-Kriterium. Die Verbraucherzentralen empfehlen ausdrücklich diese Variante.
Was das für Familien praktisch bedeutet, zeigt ein realistischer Fall: Dein Kind stürzt und erleidet einen komplizierten Bruch. Das Krankenhaus im Reiseland kann diesen Bruch versorgen — irgendwie. Die „notwendig“-Klausel greift damit nicht, weil eine adäquate Behandlung vor Ort verfügbar ist. Die „sinnvoll“-Klausel greift schon, weil die Weiterbehandlung durch die vertraute Klinik in Deutschland die bessere Genesungsaussicht bietet. Derselbe Unfall, dieselbe Familie, zwei völlig verschiedene Ergebnisse. Der Unterschied steht in einem Halbsatz, den du beim Abschluss in 30 Sekunden nachlesen kannst.
Rettung und Bergung sind eine eigene Position
Der Rücktransport ist nicht dasselbe wie die Bergung. Wenn dein Sohn beim Wandern abstürzt und mit dem Hubschrauber aus einer Schlucht geholt werden muss, greift die Position „Rettungs- und Bergungskosten“. Und die streut am Markt erheblich: Manche Tarife decken 2.500 Euro, andere 5.000 Euro, einzelne Anbieter bis 10.000 Euro. Bei Bergrettungen im Alpenraum ist das kein akademischer Unterschied. Für Familien, die Ski fahren, klettern oder Wassersport machen, gehört diese Zeile in die engere Prüfung.
Good to know: Ist der Rücktransport erst einmal genehmigt, endet der Versicherungsschutz nicht an der Landesgrenze. Viele Tarife übernehmen zusätzlich den Transport zur Verlegung in ein Krankenhaus am gewöhnlichen Aufenthaltsort innerhalb Deutschlands, typischerweise mit rund 600 Euro. Prüfe, ob deine Police diese Anschlussfahrt enthält — sonst zahlst du die letzten 200 Kilometer selbst.
Was der Familientarif kostet: Preisspannen, Altersstufen und der Faktor 4,4
Die Preise für Familientarife liegen bei Eltern zwischen 18 und 59 Jahren bei 19 bis 40 Euro im Jahr. Für die Altersgruppe 60 bis 69 sind es 35 bis 70 Euro, ab 70 Jahren 50 bis 110 Euro. Zum Vergleich der Einzelbeitrag in denselben Altersgruppen: 8 bis 20 Euro, 15 bis 35 Euro, 25 bis 60 Euro.
Daraus ergibt sich die zentrale Rechnung: Der Familienbeitrag liegt über alle Altersgruppen hinweg bei etwa dem Doppelten bis Zweieinhalbfachen des Einzelbeitrags — und deckt dabei beliebig viele Kinder ab. Sobald du eine dritte Person versichern musst, rechnet sich der Familientarif. Manche Kassen nennen genau diese Faustregel: ab der dritten zu versichernden Person greift der Familientarif.
Die Altersstaffel folgt einer klaren Logik
Bei Einzelpersonen ist die Staffelung oft mathematisch sauber. Ein verbreitetes Beispiel: 8,30 Euro bis 60 Jahre, 16,60 Euro von 61 bis 70, 24,90 Euro ab 71. Exakte Verdopplung, dann exakte Verdreifachung des Grundbeitrags.
Bei Familientarifen sind die Sprünge härter. Ein bekannter Automobilclub staffelt seinen Familienschutz an genau zwei Altersstufen: bis 65, dann 66 bis 75, dann ab 76. Im Basistarif steigt der Mitgliedsbeitrag von 41,00 Euro auf 80,30 Euro — ein Plus von 95,9 Prozent. Und dann weiter auf 139,80 Euro, noch einmal 74,1 Prozent mehr. Wer im Jahr des 66. Geburtstags eine Police verlängert, sollte den neuen Beitrag prüfen, statt stillschweigend abbuchen zu lassen.
Interessant ist ein zweites Muster im selben Tarifwerk: Die Ersparnis für Mitglieder liegt über alle Tarife und Altersstufen konstant bei rund zehn Prozent. Sie ist also kein Argument für sich — wenn du ohnehin Mitglied bist, nimmst du sie mit; nur deswegen beizutreten, lohnt bei diesen Beträgen nicht.
Familienschutz Basistarif: Jahresbeitrag nach Altersstufe, Mitglied gegen Nicht-Mitglied
Der Spread zwischen den Anbietern ist die eigentliche Geschichte
Schau dir die Einstiegsbeiträge für Familien im Jahrestarif an: 22,80 Euro bei einem der günstigsten großen Anbieter, 33,60 Euro beim nächsten, 41,00 Euro im Basistarif des Automobilclubs für Mitglieder, 44,90 Euro bei einem großen Konzerntarif, 66,90 Euro bei einem weiteren Versicherer, 79,00 Euro bei einem Reisespezialisten für Familien und Paare bis 40 ohne Selbstbeteiligung und rund 100 Euro bei einem bekannten Direktversicherer.
Zwischen dem günstigsten und dem teuersten dieser Tarife liegt Faktor 4,4 — bei im Kern vergleichbarem Grundleistungsumfang. Das ist die wichtigste Erkenntnis dieses Abschnitts, und zwar in beide Richtungen. Erstens: Der Preis allein trägt die Entscheidung nicht, sonst wäre das teuerste Angebot unerklärlich. Zweitens: Wenn die Leistungen wirklich vergleichbar sind, zahlst du beim teuersten Tarif 77 Euro im Jahr für nichts. Der Unterschied muss also aus den Details kommen — Rücktransport-Klausel, Reisedauer, Altersgrenze der Kinder, Bergungssumme.
| Tarifsegment | Einstiegsbeitrag Familie pro Jahr | Max. Reisedauer je Einzelreise |
|---|---|---|
| Günstigster Genossenschaftsversicherer | ab 22,80 € | 45 Tage |
| Großer Direktanbieter | ab 33,60 € | — |
| Automobilclub, Basis, Mitglied | ab 41,00 € | 63 Tage |
| Konzerntarif Reise-Familie | ab 44,90 € | 60 Tage |
| Personenversicherer | ab 66,90 € | 65 Tage privat / 10 Tage Dienstreise |
| Reisespezialist, Familien/Paare bis 40, ohne SB | 79,00 € | — |
| Bekannter Direktversicherer | rund 100 € | — |
| Kassennaher Zusatztarif | — | 8 Wochen (56 Tage) |
| Kirchlicher Versicherer | — | 56 Tage |
| Regionalversicherer | — | 42 Tage |
Selbstbeteiligung lohnt sich in diesem Segment nicht
Manche Tarife bieten eine niedrigere Prämie gegen Selbstbehalt. Bei Jahresverträgen raten die Verbraucherzentralen davon ausdrücklich ab — die Formulierung lautet sinngemäß, von solchen Abschlüssen solltest du die Finger lassen. Die Logik ist simpel: Bei Beiträgen im niedrigen zweistelligen Bereich steht die Ersparnis in keinem Verhältnis zum Risiko, im Schadenfall dreistellig zuzuzahlen. Nur wenige Anbieter verlangen überhaupt eine Selbstbeteiligung — wenn du auf eine stößt, ist das meist ein Signal, weiterzusuchen.
Für die Einordnung der Qualität hilft ein Blick auf Testurteile. Ein Jahrestarif für Familien wurde in einem großen Finanztest im Mai 2025 mit „SEHR GUT (0,5)“ bewertet — das ist eine Eigenangabe des Anbieters, die du vor dem Abschluss an der Originalquelle gegenprüfen solltest.
Familienspezifische Leistungen: Rooming-in, Notfallbetreuung, Neugeborene
Drei Leistungsbausteine sind ausschließlich für Familien relevant. Sie tauchen in Preisvergleichen selten auf, unterscheiden Tarife aber deutlicher als die Grundleistungen.
Rooming-in: wenn ein Elternteil im Krankenhaus bleibt
Kommt dein Kind im Ausland stationär ins Krankenhaus, willst du dabei sein. In vielen Ländern ist die Übernachtung eines Elternteils im Patientenzimmer eine kostenpflichtige Zusatzleistung, die separat abgerechnet wird. Gute Tarife übernehmen diese Kosten zu 100 Prozent — oder zahlen alternativ ein Krankenhaus-Tagegeld, das je nach Tarif zwischen rund 15 und 30 Euro pro Tag liegt.
Der Unterschied zwischen beiden Varianten ist praktisch relevant. Volle Kostenübernahme heißt: Du bezahlst nichts, egal was die Klinik ansetzt. Tagegeld heißt: Du bekommst je nach Tarif 15 bis 30 Euro pro Nacht, und wenn die Klinik 60 Euro berechnet, trägst du 30 bis 45 Euro selbst. Bei einem zehntägigen Aufenthalt sind das 300 bis 450 Euro Differenz — rund das Zehn- bis Zwanzigfache des Jahresbeitrags.
Notfallbetreuung mitreisender Kinder
Der umgekehrte Fall wird selten mitgedacht: Nicht das Kind erkrankt, sondern du. Zwei Erwachsene, drei Kinder, ein Elternteil liegt mit Nierenkolik in der Klinik, der andere muss ins Krankenhaus mitfahren — wer betreut die Kinder? Familientarife enthalten für diesen Fall eine Notfallbetreuung mitreisender Kinder, in guten Tarifen zu 100 Prozent erstattet. Diese Position ist einer der stärksten Gründe, einen echten Familientarif zu wählen statt mehrerer Einzelverträge: In Einzelverträgen existiert sie schlicht nicht.
Kindernachversicherung
Kommt während der Vertragslaufzeit ein Kind zur Welt, ist es bei den meisten Anbietern automatisch mitversichert — und zwar ab der Geburt, ohne Nachmeldung und ohne Beitragsanpassung bis zur nächsten Hauptfälligkeit. Für Familien, die während einer Schwangerschaft eine Police abschließen, ist das ein Punkt, den man sich schriftlich geben lassen sollte. Die Formulierung steht meist in § 2 der Bedingungen.
Deckungssummen einzelner Positionen im Blick behalten
Während ambulante und stationäre Behandlung fast immer zu 100 Prozent und ohne Deckungsdeckel erstattet werden, sind einzelne Nebenpositionen betraglich gedeckelt. Typische Werte am Markt:
| Position | Typische Deckungssumme |
|---|---|
| Rettungs- und Bergungskosten | 2.500 € bis 10.000 € |
| Überführung oder Bestattung am Sterbeort | bis 10.000 € |
| Transport zur Verlegung in ein Krankenhaus am Wohnort (in Deutschland) | bis 600 € |
| Überführung innerhalb Deutschlands | bis 600 € |
| Krankenhaus-Tagegeld (alternativ zu Rooming-in) | 15 € bis 30 € pro Tag |
| Krankenhaus- und Medikamentenkosten (Spitzenpolicen) | bis 20 Mio. € |
Die einzige Position mit echter Streuung sind die Bergungskosten: zwischen 2.500 und 10.000 Euro, also bis zum Vierfachen. Alle anderen Werte sind marktweit weitgehend identisch. Wenn ein Tarif hier deutlich abweicht, lohnt der genaue Blick.
Tip: Nimm dir vor dem Abschluss zehn Minuten und lies genau zwei Paragrafen: den zum Rücktransport und den zu den Ausschlüssen. Alles andere ist am Markt weitgehend gleich. Diese beiden Absätze entscheiden im Schadenfall über vier- bis fünfstellige Beträge.
Bis wann Kinder mitversichert sind — der am stärksten streuende Vertragspunkt
Wenn du nur einen einzigen Vertragsparameter prüfst, dann diesen. Die Altersgrenze für mitversicherte Kinder streut am Markt stärker als jedes andere Merkmal — und die Verbraucherzentralen nennen sie als den Punkt, auf den Familien vor allem achten sollten.
| Grenze | Wo sie vorkommt |
|---|---|
| ab Geburt | Neugeborene während der Laufzeit automatisch mitversichert |
| bis zum 18. Lebensjahr | häufige Untergrenze am Markt |
| bis zum 21. Lebensjahr | verbreitete Standardregelung, wenn im Vertrag namentlich genannt |
| bis zum 23. Geburtstag | Familientarif eines großen Automobilclubs |
| bis zum 25. Lebensjahr | Marktobergrenze, unter anderem bei Kreditkarten-Policen für Kinder von Haupt- und Zusatzkarteninhabern |
Zwischen der engsten und der weitesten Regelung liegen sieben Lebensjahre. Für eine Familie mit zwei studierenden Kindern entscheidet dieser eine Vertragspunkt darüber, ob der Familientarif überhaupt noch trägt — oder ob genau die beiden Personen herausfallen, die inzwischen allein oder mit Freunden verreisen und für die eine Absicherung besonders sinnvoll wäre.
Namentliche Nennung ist meist Pflicht
Kinder müssen in aller Regel namentlich im Vertrag stehen. Das klingt banal, hat aber eine praktische Konsequenz: Pflege-, Stief- und Adoptivkinder, die später dazukommen, sind nicht automatisch erfasst, wenn du sie nicht nachmeldest. Ein Anbieter regelt das großzügig und schließt Ehe- und eingetragene Lebenspartner, nichteheliche Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft sowie Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder ausdrücklich ein — und zwar auch dann, wenn sie getrennt voneinander verreisen.
Wie viele Personen ein Familientarif abdeckt
Auch hier gibt es zwei Marktmodelle. Der großzügige Ansatz: unbegrenzt viele Kinder, wörtlich sinngemäß „Sie können so viele Kinder mitversichern wie Sie möchten“. Der begrenzte Ansatz, der häufiger ist: bis zu sieben Personen insgesamt, oder zwei Erwachsene und bis zu fünf Kinder. Für die meisten Familien reicht beides. Für Patchwork-Konstellationen mit vier oder fünf Kindern und wechselnden Betreuungswochen ist die Personenzahl ein echtes Ausschlusskriterium.
Der Punkt „auch bei getrennter Anreise versichert“ verdient dabei besondere Aufmerksamkeit. Manche Tarife setzen voraus, dass die versicherten Personen gemeinsam reisen. Sobald dein 19-jähriges Kind mit Freunden nach Spanien fährt, während ihr in Italien seid, kann der Schutz für diese Reise entfallen. Das ist genau die Konstellation, in der Familien den Schaden erst im Ernstfall bemerken.
Reisedauer, Ausschlüsse und die Grenze zur Langzeitpolice
Ein Jahresvertrag deckt beliebig viele Reisen ab — aber jede Einzelreise nur bis zu einer vertraglich fixierten Höchstdauer. Diese Grenze gilt pro Reise, nicht pro Jahr. Wer zweimal sechs Wochen unterwegs ist, hat kein Problem. Wer einmal zehn Wochen am Stück reist, hat ab Tag 43 oder 57 möglicherweise keinen Schutz mehr.
Die Spanne am Markt reicht von 42 bis 65 Tagen: 42 Tage bei einem Regionalversicherer, 45 Tage beim günstigsten Anbieter, 56 Tage bei einem kassennahen und einem kirchlichen Anbieter, 60 Tage bei einem Konzerntarif, 63 Tage beim Automobilclub, 65 Tage bei einem Personenversicherer. Gut drei Wochen Unterschied zwischen den Extremen. Nach der Kinder-Altersgrenze ist das für Familien mit langen Sommerferien-Reisen der zweitwichtigste Parameter — besonders, wenn die Schulferien mit Brückentagen und Ferienverlängerung auf über sechs Wochen kommen.
Achte außerdem auf getrennte Grenzen für Privat- und Dienstreisen. Ein Tarif deckt 65 Tage privat, aber nur 10 Tage Dienstreise ab. Wer beruflich länger im Ausland ist, fällt aus dem Schutz, obwohl der Vertrag formal läuft.
Der Sprung zur Langzeitpolice ist kein Preisaufschlag, sondern ein Produktwechsel
Überschreitest du die Höchstdauer je Einzelreise, hilft kein Nachbuchen — du brauchst eine andere Police. Für drei Monate liegen die Kosten für eine Einzelperson bei rund 60 bis 170 Euro, für ein ganzes Jahr bei etwa 480 bis 1.400 Euro — stark abhängig vom Reiseziel. Nordamerika ist wegen des Kostenniveaus im dortigen Gesundheitssystem deutlich teurer als etwa Südostasien. Diese Spanne ist eine Größenordnung, kein Preis — hole für ein konkretes Ziel und einen konkreten Zeitraum ein Angebot ein.
Der Preissprung erfolgt also nicht linear mit der Reisedauer, sondern schlagartig an der Vertragsgrenze. Von 30 Euro im Jahr auf ein Vielfaches davon. Das ist der Grund, warum die Höchstdauer je Einzelreise so genau geprüft gehört, wenn ihr ein Sabbatical, eine Elternzeit-Reise oder ein Auslandsschuljahr plant.
Was der Tarif nicht bezahlt
Die Ausschlüsse sind marktweit erstaunlich einheitlich. Vier Gruppen musst du kennen:
Erstens: Geplante Behandlungen. Stand vor Reiseantritt fest, dass eine Behandlung durchgeführt werden muss, zahlt der Tarif nicht. Der Klassiker ist die Zahnbehandlung, die man „im Urlaub günstiger“ erledigen wollte. Ebenso ausgeschlossen sind bereits vor der Reise diagnostizierte Krankheiten.
Zweitens: Vorsatz. Krankheiten und Verletzungen, die auf Vorsatz beruhen, sind ausgeschlossen. Das betrifft in der Praxis auch Grenzfälle mit Alkohol- oder Drogeneinfluss, je nach Formulierung.
Drittens: Kur, Sanatorium, Reha. Diese Behandlungen werden nicht erstattet — auch dann nicht, wenn sie sich an eine gedeckte Akutbehandlung anschließen. Die Erstattung endet bei der Wiederherstellung der Transportfähigkeit. Danach ist wieder deine Kasse zuständig.
Viertens: Behandler ohne Zulassung. Erstattet wird nur die Behandlung bei zugelassenen Ärzten und Zahnärzten. Der Naturheilpraktiker im Urlaubsort fällt heraus, ebenso Behandlungen in Einrichtungen ohne staatliche Anerkennung.
Ein Punkt spricht dafür: Eine Gesundheitsprüfung findet in der Regel nicht statt. Du kannst also auch mit Vorerkrankungen abschließen — nur die konkret vorbestehende, bereits diagnostizierte Erkrankung bleibt draußen. Für Familien mit einem chronisch kranken Kind heißt das: Der Tarif ist trotzdem sinnvoll, weil er alle anderen Ereignisse abdeckt.
Reicht der Schutz über die Kreditkarte?
Viele Premium-Kreditkarten enthalten eine Reisekrankenversicherung, teils mit beeindruckenden Zahlen: unbegrenzte Deckung für Medizin und Rückführung, bis zu 90 Tage Reisedauer, Deckungssummen bis 20 Millionen Euro. Auf dem Papier schlägt das jede 25-Euro-Police.
Das Unterscheidungsmerkmal ist aber nicht die Deckungssumme — die reicht in beiden Welten locker aus. Entscheidend sind drei Bedingungen im Kleingedruckten.
Die Karteneinsatz-Klausel
Manche Kartenanbieter verlangen, dass die Reise mit der Karte bezahlt wurde — teils mindestens 50 Prozent der Transportkosten, teils vollständig. Wer die Reise über einen anderen Weg gebucht oder überwiesen hat, steht im Schadenfall ohne Schutz da. Andere Karten verzichten vollständig auf diese Bedingung. Zwischen „Karteneinsatz nötig: ja“ und „nein“ liegt die gesamte Verlässlichkeit des Schutzes — und du merkst den Unterschied erst, wenn es zu spät ist.
Die Zahl der Mitreisenden
Hier scheitern Familien am häufigsten. Mehrere Karten decken den Inhaber plus bis zu drei Mitreisende ab. Eine fünfköpfige Familie ist damit unterversichert — und zwar ohne Warnhinweis. Andere Karten schließen Familienangehörige generell ein, wieder andere nur Ehe- oder Lebenspartner, ohne Kinder. Eine Premium-Karte deckt Kinder von Haupt- und Zusatzkarten bis 25 Jahre ab, was die weiteste Regelung am Markt darstellt.
Rücktransport und Selbstbeteiligung
Nicht jede Kartenversicherung enthält den Rücktransport — also genau die Leistung, wegen der du die Police überhaupt brauchst. Und einige arbeiten mit Selbstbeteiligung, die in einer eigenständigen Police fast nie vorkommt.
Die nüchterne Rechnung
Der Prüfaufwand für eine Kartenversicherung ist erheblich: Bedingungen finden, Karteneinsatz-Klausel prüfen, Personenzahl abgleichen, Rücktransport-Formulierung lesen, Selbstbehalt checken — und das bei jeder Änderung der Kartenbedingungen erneut. Dem steht ein Familienbeitrag ab rund 23 Euro im Jahr gegenüber. Bei diesem Verhältnis ist die eigenständige Police in den meisten Fällen die ruhigere Lösung. Wer bereits eine Karte mit gutem Schutz hat und die Bedingungen kennt, kann sie natürlich nutzen — nur sollte diese Entscheidung auf einer gelesenen Bedingung beruhen und nicht auf einer Werbezeile.
Eine Zwischenlösung existiert übrigens: Manche Anbieter, die vor allem für ihre Kreditkarten bekannt sind, verkaufen die Reisekrankenversicherung auch als eigenständige Police — für eine Familie mit zwei Kindern rund 40 Euro im Jahr, ohne dass du eine Karte besitzen musst.
Checkliste: Diese acht Punkte prüfst du vor dem Abschluss
Die Grundleistungen sind marktweit fast identisch. Unterscheiden musst du an den Rändern. Diese acht Punkte in dieser Reihenfolge:
1. Rücktransport-Klausel. Steht dort „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ oder „medizinisch notwendig“? Suche in den Bedingungen nach dem Wort „Rücktransport“ und lies den Satz. Wenn zusätzlich eine 14-Tage-Bedingung auftaucht, ist die Klausel eng.
2. Altersgrenze der Kinder. 18, 21, 23 oder 25 Jahre? Rechne mit dem Alter deines ältesten Kindes zum Ende der nächsten Vertragslaufzeit, nicht mit dem heutigen.
3. Maximale Reisedauer je Einzelreise. 42 bis 65 Tage. Vergleiche mit eurer längsten geplanten Reise, inklusive An- und Abreisetag.
4. Getrennte Anreise. Sind die versicherten Personen auch dann geschützt, wenn sie unabhängig voneinander verreisen? Für Familien mit älteren Kindern der stille Knackpunkt.
5. Rooming-in. Volle Kostenübernahme oder Tagegeld von 15 bis 30 Euro? Bei einem längeren Klinikaufenthalt eines Kindes ein dreistelliger Unterschied.
6. Bergungs- und Rettungskosten. 2.500, 5.000 oder 10.000 Euro? Nur relevant, wenn ihr in die Berge oder aufs Wasser geht — dann aber sehr.
7. Selbstbeteiligung. Sollte 0 Euro sein. Alles andere ist bei diesen Beiträgen ein schlechter Tausch.
8. Personenzahl. Unbegrenzt viele Kinder oder gedeckelt bei sieben Personen? Bei größeren und Patchwork-Familien vorab klären.
Wenn du diese acht Punkte abgehakt hast, ist die Preisfrage nachrangig. Zwischen einem guten Tarif für 30 Euro und einem guten Tarif für 45 Euro liegen 15 Euro im Jahr — weniger als eine Tankfüllung Differenz für eine Absicherung, die im Ernstfall über einen fünfstelligen Betrag entscheidet. Zwischen einem Tarif mit enger Rücktransport-Klausel und einem mit weiter liegt dagegen die Frage, ob dein Kind in Deutschland oder in einer fremden Klinik weiterbehandelt wird.
Der richtige Zeitpunkt
Schließe die Police ab, bevor die Reise beginnt — nicht am Abflugtag und erst recht nicht danach. Der Versicherungsschutz gilt für Reisen, die innerhalb der Vertragsdauer angetreten werden. Wer aus dem Urlaub heraus abschließt, hat für diese Reise keinen Schutz. Da ein Jahresvertrag beliebig viele Reisen abdeckt und um die 30 Euro kostet, gibt es keinen sinnvollen Grund, ihn nur vor einzelnen Reisen abzuschließen. Einmal abgeschlossen, gilt er auch für das spontane Wochenende in Amsterdam und die Klassenfahrt nach Prag.
Häufig gestellte Fragen
Reicht die EHIC für einen Familienurlaub in der EU?
Für die Grundversorgung im staatlichen System ja, für den Ernstfall nein. Es fehlen Rücktransport, Privatbehandlung und die Erstattung des landesüblichen Eigenanteils. Bei 19 bis 40 Euro Jahresbeitrag für die ganze Familie ist die Ergänzung naheliegend.
Bis zu welchem Alter sind Kinder mitversichert?
Je nach Tarif bis 18, 21, 23 oder 25 Jahre. Die Spanne ist größer als bei jedem anderen Vertragsmerkmal. Bei studierenden Kindern solltest du die konkrete Grenze vor Abschluss prüfen, sonst fällt genau das allein reisende Kind heraus.
Sind während der Vertragslaufzeit geborene Kinder automatisch versichert?
In der Regel ja. Die meisten Familientarife versichern Neugeborene ab der Geburt ohne Nachmeldung und ohne sofortige Beitragsanpassung. Die Regelung steht üblicherweise in Paragraf 2 der Versicherungsbedingungen und sollte dort nachgelesen werden.
Was kostet ein Krankenrücktransport ohne Versicherung?
Aus den USA oder Kanada bis zu 60.000 Euro, aus anderen Überseezielen sind weit über 100.000 Euro möglich. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt diese Kosten nie — weder innerhalb noch außerhalb der EU. Der Familienbeitrag beginnt bei 22,80 Euro im Jahr.
Was bedeutet „medizinisch sinnvoll“ gegenüber „medizinisch notwendig“?
„Sinnvoll und vertretbar“ reicht aus, wenn die Weiterbehandlung in Deutschland bessere Genesungsaussichten bietet. „Notwendig“ verlangt, dass im Reiseland keine adäquate Behandlung möglich ist — oft gekoppelt an mehr als 14 Tage stationären Aufenthalt.
Lohnt sich ein Familientarif gegenüber Einzelverträgen?
Ab der dritten zu versichernden Person in aller Regel ja. Der Familienbeitrag entspricht etwa dem Doppelten bis Zweieinhalbfachen eines Einzelbeitrags und deckt dabei alle Kinder ab. Nur Familientarife enthalten zudem die Notfallbetreuung mitreisender Kinder.
Wie lange darf eine einzelne Reise dauern?
Je nach Tarif 42 bis 65 Tage pro Einzelreise, bei unbegrenzter Anzahl Reisen im Jahr. Wer länger am Stück unterwegs ist, braucht eine Langzeitpolice — die kostet je nach Ziel rund 60 bis 170 Euro für drei Monate und 480 bis 1.400 Euro für ein ganzes Jahr.



