Verifizierungsstufen und Limits: Was ab welchem Level möglich ist

Das Wichtigste in Kürze:

Krypto-Anbieter schalten Funktionen gestuft frei: Registrierung, Identifizierung, erweiterte Prüfung. Dahinter stehen die Sorgfaltspflichten nach §10 und §15 GwG, die Travel Rule der Verordnung (EU) 2023/1113 ohne Bagatellgrenze und die Eigentumsprüfung selbst gehosteter Adressen ab 1.000 Euro. Der Beitrag zeigt, welche Limits typisch sind, wie eine Erhöhung abläuft und welche Nachweise beim Herkunftsnachweis verlangt werden.

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Themen in diesem Artikel:

Warum Anbieter gestufte Verifizierung nutzen

Die Stufenlogik ist kein Marketing-Konstrukt, sondern die praktische Umsetzung geldwäscherechtlicher Sorgfaltspflichten. Ein Anbieter darf dir erst dann volle Funktionen geben, wenn er dich in dem Umfang kennt, den das Gesetz für das jeweilige Risiko verlangt.

Grundlage sind die allgemeinen Sorgfaltspflichten nach § 10 Geldwäschegesetz. Sie verlangen unter anderem, dich als Vertragspartner zu identifizieren, den wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln, Zweck und Art der Geschäftsbeziehung zu verstehen und die Beziehung laufend zu überwachen. Diese Pflichten sind risikobasiert: Je höher das Risiko im Einzelfall, desto tiefer die Prüfung.

Genau daraus entsteht die Treppe. Solange du nur ein Konto anlegst und dich umsiehst, reicht dem Anbieter wenig. Sobald echtes Geld fließt, greift die volle Identifizierung. Und wenn Beträge oder Muster auffällig werden, kommen die verstärkten Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG dazu.

Der risikobasierte Ansatz in der Praxis

§ 15 GwG nennt ausdrücklich Konstellationen mit höherem Risiko: politisch exponierte Personen, Bezug zu von der EU-Kommission benannten Hochrisiko-Drittstaaten sowie besonders komplexe oder ungewöhnlich große Transaktionen und Transaktionsmuster ohne erkennbaren wirtschaftlichen Zweck. In diesen Fällen sind zusätzliche Maßnahmen vorgeschrieben, etwa die Zustimmung der Führungsebene, die Ermittlung der Herkunft der eingesetzten Vermögenswerte und eine verstärkte laufende Überwachung.

Für dich als Nutzer heißt das: Ein plötzlicher Sprung von kleinen Beträgen auf eine sehr große Einzahlung löst mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Rückfrage aus. Das ist kein Verdacht gegen dich, sondern eine gesetzlich vorgesehene Reaktion auf ein verändertes Risikoprofil.

📌 Good to know

Die Sorgfaltspflichten treffen den Anbieter, nicht dich. Er haftet aufsichtsrechtlich dafür, dass die Prüfung stattgefunden hat. Deshalb kann er Funktionen sperren, bis die Unterlagen vollständig sind, und darf davon auch nicht kulanzhalber abweichen.

Seit Inkrafttreten der europäischen Regeln für Kryptowerte-Dienstleister kommt eine zweite Ebene dazu: Wer in der EU Kryptowerte-Dienstleistungen erbringt, braucht eine Zulassung und steht unter laufender Aufsicht. Die Stufenmodelle der Anbieter sind damit auch ein Dokumentationsinstrument gegenüber der Aufsicht. Mehr Hintergrund zu diesem Rahmen findest du im Bereich Krypto.

Welche Stufen es gibt und was jede freischaltet

Die Bezeichnungen unterscheiden sich je nach Anbieter, die Logik ist bemerkenswert einheitlich. Praktisch findest du drei bis vier Ebenen: reine Registrierung, vollständige Identifizierung, erweiterte Prüfung und in Einzelfällen eine institutionelle oder Firmenstufe.

Stufe 1 — Registrierung. E-Mail-Adresse, Passwort, meist eine Telefonnummer. Du kannst Kurse sehen, dich umsehen, teilweise eine Watchlist anlegen. Ein- und Auszahlungen sind gesperrt, weil ohne Identifizierung nach § 10 GwG keine Geschäftsbeziehung mit Transaktionen begründet werden darf.

Stufe 2 — Identifizierung. Ausweisdokument, Abgleich per Video-, eID- oder Bank-Verfahren, Wohnanschrift, Geburtsdatum und Geburtsort, in aller Regel auch die Steuer-Identifikationsnummer. Danach sind Einzahlung, Handel und Auszahlung im Standardrahmen freigeschaltet.

Stufe 3 — Erweiterte Prüfung. Zusätzliche Nachweise zu Einkommen, Vermögen und Mittelherkunft. Diese Stufe hebt Limits an und ist die praktische Umsetzung der verstärkten Sorgfaltspflichten.

Stufe 4 — Geschäftskunden. Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste, Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten, Abgleich mit dem Transparenzregister. Diese Ebene ist eigenständig und nicht einfach eine höhere Privatkundenstufe.

Übersicht der typischen Stufen

Stufe Was du einreichst Was möglich wird
Registrierung E-Mail, Passwort, Telefonnummer, Zwei-Faktor-Schutz Kurse und Konto ansehen, keine Zahlungen, kein Handel
Identifizierung Ausweis, Anschrift, Geburtsdatum, Steuer-ID, Ident-Verfahren Ein- und Auszahlung, Handel, Transfers im Standardrahmen
Erweiterte Prüfung Einkommensnachweis, Kontoauszüge, Herkunft der Mittel Deutlich höhere Betragsgrenzen, größere Einzeltransaktionen
Geschäftskunden Registerauszug, wirtschaftlich Berechtigte, Vertretungsnachweis Firmenkonto mit eigenen Rahmen und Berechtigungen

Verifizierungsstufen: was auf welcher Stufe möglich wird

Freigeschaltet (1)Freigeschaltet (2)Freigeschaltet (3)RegistrierungRegistrierung — du reichst E-Mail, Passwort, Telefonnummer und Zwei-Faktor-Schutz ein. Möglich: Kurse und Konto ansehen, keine Zahlungen, kein Handel.Kurse und Konto ansehenRegistrierung — keine Zahlungen möglich.keine ZahlungenRegistrierung — kein Handel möglich.kein HandelIdentifizierungIdentifizierung — du reichst Ausweis, Anschrift, Geburtsdatum, Steuer-ID und ein Ident-Verfahren ein. Möglich: Ein- und Auszahlung.Ein- und AuszahlungIdentifizierung — Handel im Standardrahmen möglich.HandelIdentifizierung — Transfers im Standardrahmen möglich.Transfers im StandardrahmenErweiterte PrüfungErweiterte Prüfung — du reichst Einkommensnachweis, Kontoauszüge und die Herkunft der Mittel ein. Möglich: deutlich höhere Betragsgrenzen.höhere BetragsgrenzenErweiterte Prüfung — größere Einzeltransaktionen möglich.größere EinzeltransaktionenErweiterte Prüfung — die Funktionen der Identifizierungsstufe bleiben erhalten.alles der VorstufeGeschäftskundenGeschäftskunden — du reichst Registerauszug, wirtschaftlich Berechtigte und Vertretungsnachweis ein. Möglich: Firmenkonto.FirmenkontoGeschäftskunden — eigene Betragsrahmen für das Firmenkonto.eigene RahmenGeschäftskunden — eigene Berechtigungen im Firmenkonto.eigene BerechtigungengesperrtStandardrahmenerweiterter Rahmennur Ansicht
Quelle: Angaben im Artikel (Anbieterangaben und Rechtsgrundlagen), Stand: Juli 2026.

Die Tabelle beschreibt Kategorien, keine Anbieterversprechen. Welche Funktion konkret an welcher Stufe hängt, legt jeder Anbieter im Rahmen seiner eigenen Risikoanalyse fest.

Die gesetzlichen Schwellen hinter den Limits

Hinter den Stufen stehen konkrete Beträge aus Gesetz und EU-Verordnung. Wer sie kennt, versteht sofort, warum eine Prüfung ausgerechnet an einer bestimmten Stelle einsetzt.

Kryptowerttransfers ohne Bagatellgrenze. Die Verordnung (EU) 2023/1113 überträgt die sogenannte Travel Rule auf Kryptowerte. Anders als im klassischen Zahlungsverkehr, wo Erleichterungen unterhalb von 1.000 Euro greifen können, sind bei Transfers von Kryptowerten die Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem grundsätzlich unabhängig vom Betrag zu erheben und mitzuführen. Die Regeln gelten seit dem 30. Dezember 2024.

Selbst gehostete Adressen ab 1.000 Euro. Überschreitet ein Transfer von oder zu einer selbst gehosteten Adresse den Betrag von 1.000 Euro, muss der Anbieter mit angemessenen Maßnahmen feststellen, ob diese Adresse dem Kunden gehört oder von ihm kontrolliert wird. In der Praxis führt das zu Nachweisen wie einer signierten Nachricht, einer Testüberweisung oder einem Screenshot-Verfahren.

1.000 Euro bei Gelegenheitstransaktionen. § 10 Absatz 3 GwG nennt für Kryptowertetransfers außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung ebenfalls einen Gegenwert von 1.000 Euro als Auslöser der Identifizierungspflicht. Für sonstige Transaktionen liegt die Schwelle bei 15.000 Euro.

Bargeld ab 10.000 Euro. Die EU-Geldwäscheverordnung (EU) 2024/1624 führt eine unionsweite Obergrenze für Barzahlungen von 10.000 Euro ein. Die Verordnung ist ab dem 10. Juli 2027 anzuwenden. Für dich relevant wird das vor allem dann, wenn Kryptowerte über Automaten oder Vor-Ort-Stellen gegen Bargeld getauscht werden.

Schwelle Wofür sie gilt Fundstelle
Keine Untergrenze Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem bei Kryptowerttransfers VO (EU) 2023/1113
1.000 Euro Prüfung, ob eine selbst gehostete Adresse dir gehört oder von dir kontrolliert wird Art. 14 und 16 VO 2023/1113
1.000 Euro Identifizierung bei Kryptowertetransfers außerhalb einer Geschäftsbeziehung § 10 Abs. 3 GwG
15.000 Euro Identifizierung bei sonstigen Transaktionen außerhalb einer Geschäftsbeziehung § 10 Abs. 3 GwG
10.000 Euro Unionsweite Obergrenze für Barzahlungen, anwendbar ab 10. Juli 2027 Art. 80 VO (EU) 2024/1624
Kein fester Betrag Verstärkte Sorgfaltspflichten bei erhöhtem Risiko, Herkunft der Mittel § 15 GwG

Gesetzliche Schwellen: ab welchem Betrag welche Pflicht greift

05.00010.00015.000Prüfung selbst gehosteter Adressen1.000 Euro — Prüfung, ob eine selbst gehostete Adresse dir gehört oder von dir kontrolliert wird. Fundstelle: Art. 14 und 16 VO 2023/11131.000 EuroIdentifizierung bei Kryptowertetransfers1.000 Euro — Identifizierung bei Kryptowertetransfers außerhalb einer Geschäftsbeziehung. Fundstelle: § 10 Abs. 3 GwG1.000 EuroObergrenze für Barzahlungen (ab 10.07.2027)10.000 Euro — unionsweite Obergrenze für Barzahlungen, anwendbar ab 10. Juli 2027. Fundstelle: Art. 80 VO (EU) 2024/162410.000 EuroIdentifizierung bei sonstigen Transaktionen15.000 Euro — Identifizierung bei sonstigen Transaktionen außerhalb einer Geschäftsbeziehung. Fundstelle: § 10 Abs. 3 GwG15.000 EuroAngaben zu Auftraggeber und BegünstigtemKeine Untergrenze — Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem bei Kryptowerttransfers. Fundstelle: VO (EU) 2023/1113keine Untergrenze, gilt ab dem ersten EuroVerstärkte Sorgfaltspflichten bei erhöhtem RisikoKein fester Betrag — verstärkte Sorgfaltspflichten bei erhöhtem Risiko, Herkunft der Mittel. Fundstelle: § 15 GwGkein fester Betrag im GesetzLegende: durchgezogen = betragsgebundene Schwelle, gestrichelt = ohne festen Betrag
Quelle: Angaben im Artikel (Anbieterangaben und Rechtsgrundlagen), Stand: Juli 2026.

Die letzte Zeile ist die wichtigste Erkenntnis: Ein großer Teil der Prüfungen hängt gar nicht an einem festen Betrag, sondern an der Risikoeinschätzung des Anbieters. Deshalb erleben zwei Personen mit identischer Summe unterschiedliche Abläufe.

Welche Arten von Limits es gibt

Ein einzelnes Limit gibt es nicht. Anbieter arbeiten mit mehreren Grenzen parallel, die sich überlagern. Wenn eine Transaktion abgelehnt wird, ist fast immer eine dieser Ebenen der Grund.

Einzahlungslimits. Sie begrenzen, wie viel Euro du pro Vorgang, Tag oder Monat einzahlen kannst. Häufig unterscheiden sie zusätzlich nach Zahlungsweg: Eine SEPA-Überweisung hat oft einen höheren Rahmen als eine Kartenzahlung oder ein Sofortzahlungsdienst, weil das Rückabwicklungsrisiko unterschiedlich ist.

Handelslimits. Sie betreffen das Volumen, das du innerhalb eines Zeitraums umsetzen kannst, teils zusätzlich die maximale Ordergröße. Bei sehr großen Einzelorders greifen ohnehin oft abweichende Ausführungswege.

Auszahlungslimits in Euro. Sie regeln die Rücküberweisung auf dein Referenzkonto. Diese Grenzen sind häufig strenger als die Einzahlungsgrenzen, weil der Auszahlungsvorgang der geldwäscherechtlich sensible Schritt ist.

Transferlimits für Kryptowerte. Sie gelten für das Senden an externe Adressen. Hier wirkt die 1.000-Euro-Schwelle für selbst gehostete Adressen direkt in die Benutzeroberfläche hinein: Oberhalb davon verlangt der Anbieter einen Eigentumsnachweis, bevor er den Transfer freigibt.

Zeitfenster und rollierende Betrachtung

Limits werden üblicherweise pro Vorgang, pro Tag, pro Monat und teils rollierend über 30 Tage geführt. Rollierend heißt: Es zählt nicht der Kalendermonat, sondern die letzten 30 Tage ab dem aktuellen Zeitpunkt. Deshalb kann ein Limit auch dann noch ausgeschöpft sein, wenn gerade ein neuer Monat begonnen hat.

💡 Tip

Prüfe vor einer größeren Transaktion, welches Zeitfenster dein Anbieter verwendet und wie viel davon bereits verbraucht ist. Diese Restwerte stehen in den meisten Konten unter den Kontoeinstellungen und ersparen dir eine abgelehnte Order.

Warum mehrere Limits gleichzeitig greifen können

In der Praxis kollidieren die Ebenen häufiger, als man erwartet. Eine Auszahlung kann am Tageslimit scheitern, obwohl das Monatslimit noch weit offen ist. Eine Order kann durchgehen, die anschließende Euro-Auszahlung aber nicht, weil für den Rückweg ein eigener Rahmen gilt. Und ein Transfer an eine externe Adresse kann trotz ausreichendem Guthaben blockiert bleiben, solange der Eigentumsnachweis für die Zieladresse fehlt.

Hinzu kommt der Zahlungsweg: Wird per Karte oder Sofortzahlung eingezahlt, liegt der Rahmen oft niedriger als bei einer klassischen SEPA-Überweisung. Der Grund ist nicht die Höhe des Betrags, sondern die unterschiedliche Rückabwicklungsmöglichkeit des jeweiligen Verfahrens.

Wichtig ist außerdem: Ein Limit ist keine Sperre. Es ist eine Obergrenze im Rahmen der aktuellen Risikoeinstufung und kann angehoben werden, sobald zusätzliche Informationen vorliegen.

So läuft eine Limit-Erhöhung ab

Eine Erhöhung ist ein formaler Antrag mit Prüfung, kein Schalter im Profil. Der Ablauf ist bei den meisten Anbietern in vier Schritte gegliedert.

Schritt 1 — Antrag stellen. Du wählst im Konto die gewünschte Limitstufe oder gibst den Zielbetrag an. Oft wird direkt abgefragt, wofür du den höheren Rahmen brauchst.

Schritt 2 — Angaben zur Person und zum Vermögen. Beruf, Beschäftigungsstatus, Branche, ungefähres Jahreseinkommen, geplantes Transaktionsvolumen und Herkunft der Mittel. Diese Angaben stammen unmittelbar aus den Sorgfaltspflichten, die den Zweck der Geschäftsbeziehung erfassen sollen.

Schritt 3 — Nachweise hochladen. Je nach Angabe folgen Dokumente: Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheid, Kontoauszüge, bei Selbstständigen der Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, bei Verkaufserlösen ein Kaufvertrag.

Schritt 4 — Prüfung und Freischaltung. Die Bearbeitung dauert je nach Anbieter und Vollständigkeit der Unterlagen typischerweise wenige Werktage. Bei erhöhtem Risiko kommt nach § 15 GwG die Zustimmung der Führungsebene dazu, was den Vorgang verlängern kann.

Häufige Gründe für Rückfragen

  • Unlesbare Dokumente: abgeschnittene Ränder, Spiegelungen oder fehlende Seiten führen fast immer zu einer Neuanforderung.
  • Namensabweichungen: Der Name auf dem Nachweis muss zum Kontoinhaber passen, sonst ist die Zuordnung nicht möglich.
  • Fremdkonten: Einzahlungen von Konten Dritter sind regelmäßig ausgeschlossen, weil dann nicht mehr feststeht, wessen Mittel eingesetzt werden.
  • Lücken in der Kette: Wenn zwischen Einkommen und eingezahltem Betrag eine unerklärte Differenz liegt, wird nachgefragt.

📌 Good to know

Limits können auch ohne Antrag angepasst werden. Wenn dein tatsächliches Verhalten dauerhaft von den ursprünglichen Angaben abweicht, aktualisiert der Anbieter im Rahmen der laufenden Überwachung dein Profil und passt die Rahmen nach oben oder unten an.

Herkunftsnachweis: Was verlangt wird und warum

Der Herkunftsnachweis, oft als Source of Funds bezeichnet, ist die Antwort auf eine einfache Frage: Woher stammt das Geld, das du einsetzt? Rechtlich verlangt § 15 GwG bei erhöhtem Risiko ausdrücklich, mit angemessenen Maßnahmen die Herkunft der Vermögenswerte zu ermitteln.

Anerkannt sind Belege, die einen nachvollziehbaren Weg vom Ursprung bis zu deinem Konto zeigen. Dazu zählen Gehaltsabrechnungen und Arbeitsvertrag, der Einkommensteuerbescheid, Kontoauszüge mit den Gutschriften, Kauf- oder Verkaufsverträge bei Immobilien und Fahrzeugen, Erbschein oder Schenkungsnachweis, Ausschüttungsbelege sowie bei bereits gehaltenen Kryptowerten die Transaktionshistorie der bisherigen Anbieterkonten.

Nicht ausreichend sind bloße Erklärungen ohne Beleg, Screenshots ohne erkennbaren Kontoinhaber oder Dokumente, die den Betrag nur teilweise abdecken. Der Anbieter muss die Plausibilität dokumentieren können, nicht nur glauben.

Selbst gehostete Adressen und der Eigentumsnachweis

Ein Sonderfall ist der Transfer von oder zu einer Adresse, die niemand als Dienstleister verwaltet. Oberhalb von 1.000 Euro muss der Anbieter feststellen, ob du diese Adresse besitzt oder kontrollierst. Übliche Verfahren sind das Signieren einer vorgegebenen Nachricht mit dem privaten Schlüssel, eine kleine Testtransaktion oder ein dokumentierter Nachweis aus der Wallet-Anwendung.

Zusätzlich verlangt die Travel Rule bei Kryptowerttransfers unabhängig vom Betrag Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem, darunter Name und Adresse im Distributed Ledger. Deshalb fragen Anbieter beim Senden an eine externe Adresse nach dem Namen des Empfängers und danach, ob es sich um deine eigene Adresse handelt.

💡 Tip

Sammle Nachweise laufend statt erst im Bedarfsfall. Wer Kontoauszüge, Steuerbescheide und Transaktionshistorien geordnet ablegt, erledigt eine Limit-Erhöhung meist in einem Durchgang statt in drei Nachforderungsrunden.

📌 Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Anlage- oder Steuerberatung und keine Kauf-Empfehlung. Kryptowerte sind hochvolatil, ein Totalverlust ist möglich. Angaben zu Verifizierung, Limits und Nachweisen ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Prüfung des Einzelfalls; im Zweifel wende dich an eine steuerberatende oder rechtsberatende Person. Entscheidungen triffst du eigenverantwortlich.

Häufig gestellte Fragen

Q

Gibt es bei Kryptowerttransfers eine Bagatellgrenze?

Für die Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem gilt bei Kryptowerttransfers nach der Verordnung (EU) 2023/1113 keine Untergrenze. Die Informationen sind unabhängig vom Betrag zu erheben und mitzuführen. Die Regeln sind seit dem 30. Dezember 2024 anzuwenden.

Q

Warum muss ich meine eigene Wallet-Adresse nachweisen?

Bei Transfers über 1.000 Euro von oder zu einer selbst gehosteten Adresse muss der Anbieter mit angemessenen Maßnahmen prüfen, ob die Adresse dir gehört oder von dir kontrolliert wird. Üblich sind eine signierte Nachricht, eine Testtransaktion oder ein dokumentierter Wallet-Nachweis.

Q

Welche Unterlagen brauche ich für eine höhere Stufe?

Neben Ausweis und Anschrift verlangen Anbieter für höhere Stufen Angaben zu Beruf, Einkommen und geplantem Volumen sowie Belege dazu. Gängig sind Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheid, Kontoauszüge, bei Selbstständigen der Jahresabschluss und bei Verkaufserlösen der Kaufvertrag.

Q

Ab wann gilt die EU-Bargeldobergrenze von 10.000 Euro?

Die unionsweite Obergrenze für Barzahlungen von 10.000 Euro steht in Artikel 80 der Verordnung (EU) 2024/1624 und ist ab dem 10. Juli 2027 anzuwenden. Einzelne Mitgliedstaaten können national bereits niedrigere Grenzen vorsehen.

Q

Kann ein Anbieter mein Limit wieder senken?

Die laufende Überwachung der Geschäftsbeziehung gehört zu den Sorgfaltspflichten nach § 10 GwG. Weichen Transaktionen dauerhaft vom hinterlegten Profil ab oder fehlen aktualisierte Angaben, kann der Anbieter Rahmen anpassen und Nachweise nachfordern.


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