Risikolebensversicherung: So funktioniert die Absicherung im Todesfall

29.09.74 Aufrufe0 Mal als hilfreich markiertZuletzt geprüft: 04.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

Reiner Todesfallschutz ohne Sparanteil: Die Risikolebensversicherung zahlt die vereinbarte Summe einmalig an die bezugsberechtigte Person, wenn die versicherte Person während der Laufzeit stirbt. Der Artikel erklärt die Versicherungssumme jenseits der Faustformel vom Drei- bis Fünffachen des Einkommens, Vertragsarten, Gesundheitsprüfung und Kündigung.

Risikolebensversicherung: So funktioniert die Absicherung im Todesfall

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Das Wichtigste in Kürze

  • Definition und Zielgruppe: Verstehe den reinen Todesfallschutz und die Rollen von Versicherungsnehmer und bezugsberechtigter Person.
  • Summe und Laufzeit festlegen: Lerne, wie du die finanzielle Lücke berechnest statt nur das Drei- bis Fünffache des Jahreseinkommens.
  • Die vier Vertragsarten: Vergleiche gleichbleibende und fallende Summen sowie verbundene Verträge und Absicherung über Kreuz.
  • Kosten und Beitragsfaktoren: Erfahre, wie Eintrittsalter, Raucherstatus, Beruf und riskante Hobbys die Beitragshöhe beeinflussen.
  • Gesundheits- und Risikoprüfung: Verstehe, warum du Gesundheitsfragen zu Diagnosen und Behandlungen vollständig beantworten musst.
  • Wann die Versicherung zahlt: Erfahre, wann die Summe einmalig ausgezahlt wird und warum Unterlagen wie die Sterbeurkunde nötig sind.
  • Ausschlüsse und Kürzungen: Lerne, warum falsche Gesundheitsangaben zum Rücktritt des Versicherers vom Vertrag führen können.
  • Steuern und Bezugsrecht: Überblick über Vorsorgeaufwendungen, ausgeschöpfte Höchstbeträge und die Rolle der Erbschaftsteuer.
  • Kündigung und Änderungen: Verstehe, warum es ohne Sparanteil meist keinen Rückkaufswert gibt und was vor der Kündigung zählt.
  • Fazit zur Absicherung: Erfahre, für wen sich der Schutz lohnt, von Familien mit Kindern bis zu Selbstständigen mit Kredit.

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Was ist eine Risikolebensversicherung und für wen ist sie sinnvoll?

Die Risikolebensversicherung ist ein reiner Todesfallschutz und unterscheidet sich damit von der Kapitallebensversicherung, bei der zusätzlich Vermögen aufgebaut wird. Im Vertrag können drei Rollen getrennt festgelegt werden:

  • Versicherungsnehmer:in: Schließt den Vertrag ab und zahlt die Beiträge.
  • Versicherte Person: Auf ihr Leben läuft der Schutz.
  • Bezugsberechtigte Person: Erhält im Leistungsfall die Versicherungssumme.

Sinnvoll ist die Versicherung immer dann, wenn der Tod einer Person eine finanzielle Lücke hinterlassen würde – etwa durch wegfallendes Einkommen, laufende Kredite oder Versorgungskosten für Kinder. Die notwendige Versicherungssumme sollte daher nicht pauschal, sondern anhand von Restschulden, Einkommen, Vermögen und familiären Verpflichtungen bestimmt werden.

📌 Good to know

Gerade bei unverheirateten Paaren kann die Aufteilung von Versicherungsnehmer:in, versicherter und bezugsberechtigter Person steuerlich relevant sein.

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Versicherungssumme und Laufzeit richtig festlegen

Die wichtigste Frage bei einer Risikolebensversicherung lautet: Welche finanzielle Lücke würde entstehen, wenn die versicherte Person stirbt? Die Versicherungssumme sollte diese Lücke möglichst realistisch abdecken. Pauschale Faustformeln wie das Drei- bis Fünffache des Jahreseinkommens können eine erste Orientierung geben, ersetzen aber keine eigene Berechnung.

Wichtige Faktoren sind vor allem:

  • Offene Immobilien- oder Konsumentenkredite
  • Laufende Haushaltskosten
  • Einkommen, das im Todesfall wegfallen würde
  • Kosten für Kinderbetreuung, Ausbildung oder Studium
  • Vorhandenes Vermögen
  • Mögliche Witwen-, Witwer- oder Waisenrenten
  • Finanzielle Eigenständigkeit der hinterbliebenen Person

Ein Beispiel: Für die Immobilie sind noch 250.000 Euro offen. Zusätzlich soll die Familie fünf Jahre lang mit 2.000 Euro pro Monat unterstützt werden. Dafür werden weitere 120.000 Euro benötigt. Für Ausbildung und Betreuung der Kinder kommen 50.000 Euro hinzu. Zusammen ergibt das 420.000 Euro. Sind bereits 70.000 Euro Vermögen vorhanden, reduziert sich der benötigte Versicherungsschutz auf 350.000 Euro.

Auch die Laufzeit sollte zum Bedarf passen. Bei Familien läuft der Schutz häufig so lange, bis die Kinder finanziell selbstständig sind. Bei Immobilienfinanzierungen kann sich die Laufzeit am Tilgungsplan oder an dem Zeitpunkt orientieren, zu dem die verbleibende Restschuld aus eigenen Mitteln tragbar wäre. Wichtig ist: Eine zu kurze Laufzeit kann später problematisch werden, weil ein neuer Vertrag eine erneute Gesundheitsprüfung erfordert.

📌 Good to know

Die durchschnittliche Versicherungssumme neu abgeschlossener Risikoversicherungen lag 2024 rechnerisch bei rund 213.000 Euro. Ob das im Einzelfall reicht, hängt aber vollständig von Einkommen, Krediten, Kindern und Vermögen ab.

Vertragsarten: Gleichbleibend, fallend, verbunden und über Kreuz

Risikolebensversicherungen können unterschiedlich aufgebaut sein. Welche Variante passt, hängt davon ab, ob du vor allem eine Familie, einen Kredit oder beide Partner:innen gegenseitig absichern möchtest.

Bei einer gleichbleibenden Versicherungssumme bleibt die vereinbarte Todesfallleistung während der gesamten Laufzeit unverändert. Diese Variante eignet sich besonders, wenn der finanzielle Bedarf nicht automatisch sinkt – etwa bei Familien mit Kindern oder dauerhaft hohen laufenden Kosten.

Eine fallende Versicherungssumme reduziert sich dagegen im Laufe der Zeit. Sie kann sinnvoll sein, wenn vor allem ein Darlehen abgesichert werden soll, dessen Restschuld kontinuierlich sinkt. Je nach Tarif fällt die Summe linear oder orientiert sich annuitätisch am Kreditverlauf.

Bei einer verbundenen Risikolebensversicherung sind zwei Personen in einem Vertrag versichert. Stirbt eine der beiden Personen, wird die Versicherungssumme einmal ausgezahlt. Danach endet der Schutz häufig. Diese Lösung kann günstiger sein als zwei Einzelverträge, ist aber weniger flexibel.

📌 Good to know

Eine verbundene Police zahlt meist nur einmal. Zwei Einzelverträge können deshalb sinnvoller sein, wenn beide Personen unabhängig voneinander und über die gesamte Laufzeit abgesichert bleiben sollen.

Bei einer Über-Kreuz-Versicherung schließt jede Person einen eigenen Vertrag auf das Leben der jeweils anderen Person ab. Versicherungsnehmer:in und bezugsberechtigte Person sind dabei identisch. Diese Gestaltung kann besonders für unverheiratete Paare steuerlich interessant sein.

Was kostet eine Risikolebensversicherung?

Die Beitragshöhe hängt vor allem von der gewünschten Versicherungssumme, der Laufzeit und dem persönlichen Risikoprofil ab. Je jünger und gesünder du beim Abschluss bist, desto günstiger fällt der Schutz in der Regel aus. Auch Raucherstatus, Beruf und risikoreiche Hobbys können den Beitrag erhöhen.

Versicherer berücksichtigen unter anderem:

  • Eintrittsalter
  • Versicherungssumme
  • Vertragslaufzeit
  • Gesundheitszustand
  • Raucherstatus
  • Beruf
  • Gefährliche Freizeitaktivitäten

Wichtig ist der Unterschied zwischen Netto- und Bruttobeitrag. Der Nettobeitrag ist der aktuell zu zahlende Beitrag nach Verrechnung möglicher Überschüsse. Der Bruttobeitrag ist die vertragliche Obergrenze. Sinkt die Überschussbeteiligung, kann der Beitrag bis zu diesem Betrag steigen.

📌 Good to know

Der niedrigere Nettobeitrag ist nicht für die gesamte Laufzeit garantiert. Deshalb solltest du beim Tarifvergleich immer auch den Bruttobeitrag beachten.

Die statistische Lebenserwartung lag zuletzt bei rund 78,5 Jahren für Männer und 83,2 Jahren für Frauen. Für die konkrete Prämienkalkulation verwenden Versicherer jedoch detailliertere Sterbetafeln bzw. eine aktuelle Sterblichkeitsstatik und persönliche Risikomerkmale.

Ein Tarifbeispiel zeigt die mögliche Größenordnung: Ein 40-jähriger, langjähriger Nichtraucher, der als Industriekaufmann arbeitet, zahlt bei einem Anbieter für 100.000 Euro Versicherungssumme und 20 Jahre Laufzeit einen monatlichen Zahlbeitrag von 8,19 Euro. Bei höherer Versicherungssumme, längerer Laufzeit, Raucherstatus, Vorerkrankungen oder risikoreichem Beruf kann der Beitrag deutlich steigen. Der individuelle Preis lässt sich deshalb erst nach Gesundheits- und Risikoprüfung verlässlich bestimmen.

Marktvergleiche von Tarifcheck zeigen, wie groß die Preisspanne sein kann: Für einen 35-jährigen Nichtraucher mit 250.000 Euro Versicherungssumme und 25 Jahren Laufzeit wurden je nach Tarif Jahresbeiträge zwischen 176 und 754 Euro ermittelt.

Gesundheitsprüfung und Risikoprüfung beim Antrag

Vor dem Abschluss prüft der Versicherer, wie hoch das individuelle Todesfallrisiko ist. Dafür beantwortest du Gesundheitsfragen, zum Beispiel zu Diagnosen, Behandlungen, Medikamenten, Krankenhausaufenthalten, psychischen Erkrankungen und früheren Beschwerden. Auch Beruf, Raucherstatus und risikoreiche Hobbys können eine Rolle spielen.

Die Fragen solltest du vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Werden relevante Angaben verschwiegen oder falsch dargestellt, kann der Versicherer später Leistungen kürzen, vom Vertrag zurücktreten oder die Auszahlung verweigern. Entscheidend ist immer, was im Antrag konkret gefragt wurde.

Je nach Ergebnis kann der Versicherer:

  • den Antrag zu normalen Bedingungen annehmen
  • einen Risikozuschlag verlangen
  • einzelne Risiken ausschließen
  • den Antrag ablehnen

Bei bekannten Vorerkrankungen kann eine anonyme Risikovoranfrage sinnvoll sein. Dabei wird vorab geprüft, wie verschiedene Versicherer reagieren würden, ohne sofort einen vollständigen Antrag zu stellen.

Erkrankst du erst nach Vertragsabschluss, bleibt der Schutz grundsätzlich bestehen. Wichtig ist, dass die Gesundheitsfragen beim Antrag korrekt beantwortet wurden und die Beiträge weitergezahlt werden.

Wann zahlt die Risikolebensversicherung?

Die Risikolebensversicherung zahlt, wenn die versicherte Person während der vereinbarten Laufzeit stirbt und kein vertraglicher Ausschluss greift. Die vereinbarte Versicherungssumme wird in der Regel einmalig an die bezugsberechtigte Person (häufig Begünstigter genannt) ausgezahlt.

Für die Prüfung benötigt der Versicherer meist mehrere Unterlagen, darunter:

  • Sterbeurkunde
  • Versicherungsschein oder Vertragsnummer
  • Identitätsnachweis der bezugsberechtigten Person
  • Angaben zur Todesursache
  • gegebenenfalls ärztliche Unterlagen oder behördliche Nachweise

Nach Eingang der Unterlagen prüft der Versicherer, ob der Vertrag bestand, die Beiträge gezahlt wurden und die Voraussetzungen für die Todesfallleistung erfüllt sind. Wie lange die Bearbeitung dauert, hängt vom Einzelfall ab. Bei eindeutiger Sachlage kann die Auszahlung schneller erfolgen; bei offenen Fragen zur Todesursache oder zu früheren Gesundheitsangaben kann die Prüfung länger dauern.

Wichtig: Stirbt die versicherte Person erst nach Ablauf des Vertrags, besteht grundsätzlich kein Anspruch mehr auf die vereinbarte Leistung.

Der Versicherungsschein allein reicht im Leistungsfall meist nicht aus. Versicherer prüfen zusätzlich Bezugsrecht, Todesursache und Vertragsstatus, bevor die Summe ausgezahlt wird.

Wann kann die Leistung ausgeschlossen oder gekürzt werden?

Die Risikolebensversicherung zahlt nicht automatisch bei jedem Todesfall. Entscheidend sind die Vertragslaufzeit, die Angaben beim Antrag und die vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Ein häufiger Streitpunkt sind unvollständige oder falsche Gesundheitsangaben. Wurden relevante Erkrankungen, Behandlungen oder Risiken verschwiegen, kann der Versicherer je nach Schwere des Verstoßes vom Vertrag zurücktreten, ihn anpassen oder die Leistung verweigern.

Auch ausdrücklich ausgeschlossene Risiken können relevant sein, etwa bestimmte gefährliche Hobbys oder berufliche Tätigkeiten. Stirbt die versicherte Person erst nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit, besteht ebenfalls kein Leistungsanspruch.

Für Selbsttötung gilt nach § 161 Versicherungsvertragsgesetz grundsätzlich eine Frist von drei Jahren nach Vertragsabschluss. Innerhalb dieses Zeitraums ist der Versicherer regelmäßig nicht zur Leistung verpflichtet. Eine Ausnahme kann gelten, wenn die Tat in einem Zustand erfolgte, der die freie Willensbestimmung ausschloss. Die konkreten Vertragsbedingungen und Vertragsstruktur bleiben entscheidend.

Eine klassische Risikolebensversicherung hat nicht automatisch eine allgemeine Wartezeit. Wichtiger sind konkrete Ausschlussfristen und Vertragsklauseln, etwa bei Selbsttötung oder Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.

Steuern, Bezugsrecht und Erbschaftsteuer

Die Beiträge einer privaten Risikolebensversicherung können grundsätzlich zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen zählen. In der Praxis entsteht daraus aber häufig kein zusätzlicher Steuervorteil, weil die geltenden Höchstbeträge bereits durch Kranken-, Pflege- oder andere Versicherungsbeiträge ausgeschöpft sind.

Die Todesfallleistung selbst gilt bei einer reinen Risikolebensversicherung nicht als normaler Kapitalertrag. Trotzdem kann Erbschaftsteuer anfallen, wenn eine andere Person die Versicherungssumme aufgrund eines vom Verstorbenen abgeschlossenen Vertrags erhält. Entscheidend sind dabei das Bezugsrecht, die Vertragsgestaltung und die persönlichen Freibeträge.

Besonders bei unverheirateten Paaren kann eine Über-Kreuz-Versicherung sinnvoll sein. Dabei schließt jede Person einen eigenen Vertrag auf das Leben der jeweils anderen Person ab und zahlt selbst die Beiträge. Stirbt die versicherte Person, erhält der überlebende Vertragspartner die Leistung aus dem eigenen Vertrag. Dadurch fällt die Auszahlung grundsätzlich nicht als Erwerb aus dem Vertrag der verstorbenen Person an.

Bei hohen Versicherungssummen oder komplexen Familienverhältnissen sollte die Gestaltung steuerlich geprüft werden.

Nicht nur die Versicherungssumme ist steuerlich relevant. Entscheidend ist auch, wer den Vertrag abgeschlossen, die Beiträge gezahlt und das Bezugsrecht erhalten hat.

Kündigung, Beitragsfreistellung und Vertragsänderung

Eine Risikolebensversicherung kannst du grundsätzlich kündigen. Da sie keinen Sparanteil aufbaut, gibt es jedoch meist keinen Rückkaufswert. Bereits gezahlte Beiträge werden daher in der Regel nicht erstattet, und der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Kündigungstermin.

Bevor du kündigst, solltest du prüfen, ob sich dein Absicherungsbedarf wirklich erledigt hat. Je nach Vertrag können Alternativen möglich sein, etwa:

  1. Versicherungssumme reduzieren
  2. Laufzeit verkürzen
  3. Zahlweise ändern
  4. Vertrag beitragsfrei stellen
  5. Tarif oder versicherte Person anpassen

Eine Beitragsfreistellung ist nicht bei jedem Vertrag vorgesehen. Ist sie möglich, reduziert sich häufig auch die versicherte Todesfallleistung. Maßgeblich sind deshalb die konkreten Versicherungsbedingungen.

Besonders wichtig ist die Reihenfolge bei einem Wechsel: Kündige den alten Vertrag erst, wenn der neue Versicherer den Antrag vollständig angenommen hat. Für den Neuabschluss ist erneut eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Neue Erkrankungen, ein höheres Eintrittsalter oder veränderte Hobbys können den Beitrag erhöhen oder dazu führen, dass kein neuer Schutz angeboten wird.

Ein alter Vertrag kann trotz höherer Beiträge wertvoll sein, wenn er noch auf einer früheren Gesundheitsprüfung basiert. Ein Neuabschluss ist deshalb nicht automatisch günstiger oder besser.

Fazit: Wann eine Risikolebensversicherung sinnvoll ist

Eine Risikolebensversicherung ist sinnvoll, wenn der Tod einer Person eine spürbare finanzielle Lücke hinterlassen würde. Das betrifft vor allem Familien mit Kindern, Alleinverdienende, unverheiratete Paare, Personen mit Immobilienkredit sowie Selbstständige mit wirtschaftlicher Verantwortung.

Entscheidend sind nicht nur Beitrag und Versicherungssumme. Ebenso wichtig sind eine passende Laufzeit, korrekt beantwortete Gesundheitsfragen, ein eindeutig geregeltes Bezugsrecht und die richtige Vertragsform. Gerade bei unverheirateten Paaren oder hohen Versicherungssummen kann auch die steuerliche Gestaltung eine Rolle spielen.

Eine pauschal beste Risikolebensversicherung gibt es nicht. Der passende Vertrag hängt davon ab, welche Verpflichtungen abgesichert werden sollen, wie lange der Schutz benötigt wird und welche Risiken der Versicherer berücksichtigt. Deshalb sollten immer Leistungen, Ausschlüsse sowie Brutto- und Nettobeitrag gemeinsam verglichen werden.

Häufig gestellte Fragen

Q

Was passiert, wenn ich während der Laufzeit wieder mit dem Rauchen beginne?

Ob du den Versicherer informieren musst, hängt von den Vertragsbedingungen ab . Einige Tarife verlangen eine sofortige Meldung und stellen anschließend auf einen Rauchertarif mit höherem Beitrag um. Unterbleibt eine vorgeschriebene Mitteilung, kann das den Versicherungsschutz gefährden. Prüfe deshalb die Bedingungen und informiere den Versicherer im Zweifel schriftlich.

Q

Kann ich mehrere Risikolebensversicherungen gleichzeitig haben?

Ja. Mehrere Verträge können sinnvoll sein, wenn unterschiedliche Risiken getrennt abgesichert werden sollen – etwa Familie, Immobilienkredit und geschäftliche Verpflichtungen. Im Todesfall können grundsätzlich mehrere vereinbarte Versicherungssummen ausgezahlt werden. Bei jedem Antrag musst du bestehende Verträge jedoch wahrheitsgemäß angeben, sofern der Versicherer danach fragt.

Q

Was passiert mit der Risikolebensversicherung nach einer Trennung oder Scheidung?

Der Vertrag endet durch eine Trennung oder Scheidung nicht automatisch . Besonders wichtig ist das Bezugsrecht: Ist die frühere Partnerperson weiterhin eingetragen, kann sie im Todesfall unter Umständen die Leistung erhalten. Prüfe deshalb Bezugsrecht, Beitragszahlung und Absicherungsbedarf. Bei verbundenen oder Über-Kreuz-Verträgen kann eine Anpassung komplizierter sein.

Q

Kann ich die Versicherungssumme später ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen?

Das kann möglich sein, wenn der Vertrag eine Nachversicherungsgarantie enthält. Typische Anlässe sind Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, Immobilienkauf oder deutliche Einkommenssteigerung. Meist gelten Fristen und Höchstgrenzen. Ohne eine solche Klausel kann für die Erhöhung eine erneute Gesundheits- oder Risikoprüfung erforderlich sein.

Q

Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei einer Risikolebensversicherung sein?

Als grobe Orientierung werden häufig mehrere Jahresnettoeinkommen genannt. Verlässlicher ist jedoch eine individuelle Bedarfsrechnung: Offene Kredite, wegfallendes Einkommen, Haushaltskosten, Betreuung und Ausbildung der Kinder werden addiert; vorhandenes Vermögen und Hinterbliebenenleistungen werden abgezogen. Bei Immobilien sollte mindestens die verbleibende Restschuld berücksichtigt werden.

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