Themen in diesem Artikel:
- Warum Beamt:innen privat versichert sind: Die überwiegende Mehrheit wählt die PKV wegen staatlicher Beihilfe, die einen Großteil der Gesundheitskosten abdeckt
- Das Beihilfe-System: Staat übernimmt Großteil der Kosten, nur Restbetrag muss privat versichert werden – deutlich günstiger als GKV
- Funktionsweise der PKV: Restkostenversicherung mit individuellen Tarifen im unteren bis mittleren dreistelligen Bereich für attraktive Leistungen
- Besondere Regelungen: Freie Heilfürsorge für gefährliche Berufe, Öffnungsaktion für erleichterten Zugang ohne Risikoprüfung
Darum sind so viele Beamt:innen privat versichert
Die überwiegende Mehrheit der Beamt:innen in Deutschland entscheidet sich für eine private Krankenversicherung – und das aus gutem Grund. Die staatliche Beihilfe übernimmt einen Großteil ihrer Gesundheitskosten, sodass sie nur den Restbetrag privat versichern müssen. Diese Restkostenversicherung ist deutlich günstiger als der volle Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse und bietet gleichzeitig bessere Leistungen wie schnellere Arzttermine, Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer im Krankenhaus.
Beamt:innen genießen in Deutschland einen besonderen Status: Sie unterliegen nicht der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse. Diese Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Absicherung nutzt die überwiegende Mehrheit zugunsten der PKV. Der Hauptgrund liegt in der finanziellen Attraktivität durch das staatliche Beihilfesystem.
Die staatliche Beihilfe macht den Unterschied
Für ihre private Gesundheitsversorgung erhalten Beamt:innen und ihre Angehörigen von ihrer Dienstbehörde eine hohe Beihilfe, die in der Regel einen Großteil der Gesundheitskosten abdeckt. Nur den verbleibenden Rest müssen sie über eine private Krankenversicherung absichern. Dieses System führt zu erheblichen finanziellen Vorteilen gegenüber der gesetzlichen Alternative. Die genauen Beihilfesätze sind bei der zuständigen Beihilfestelle erfragbar.
In einer gesetzlichen Krankenkasse bekommen Beamt:innen hingegen keine Beihilfe und müssen den gesamten Monatsbeitrag selbst bezahlen. Nur einige Bundesländer wie Hamburg gewähren einen sogenannten GKV-Zuschuss, der ähnlich wie der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung bei Angestellten funktioniert und einen Teil des GKV-Beitrags abdeckt.
💡 Tip
Ein Vergleich der Gesamtkosten vor der Entscheidung ist unbedingt empfehlenswert: Beamt:innen zahlen mit einer PKV-Restkostenversicherung oft einen Betrag im unteren bis mittleren dreistelligen Bereich monatlich, während in der GKV der volle Beitrag ohne Beihilfe getragen werden müsste. Spezielle Beamten-Tarifrechner ermöglichen die Ermittlung der persönlichen Ersparnis. Die aktuellen Beitragssätze sind beim jeweiligen Versicherer einsehbar.
Wann lohnt sich die gesetzliche Krankenversicherung?
Nur für niedrige Besoldungsgruppen mit geringerem Einkommen und vielen Familienangehörigen kann der Beitritt in eine gesetzliche Krankenversicherung sinnvoll sein. Der Grund: Kinder und einkommensschwache Ehe- und Lebenspartner:innen sind dann in der Familienversicherung kostenfrei mitversichert. Diese Konstellation ist jedoch die Ausnahme, nicht die Regel.
📌 Good to know
In Deutschland gibt es zahlreiche Beamt:innen und Richter:innen, die bei Bund, Ländern, Kommunen und der Sozialversicherung beschäftigt sind. Die Regelungen zur Beihilfe können sich je nach Dienstherrn unterscheiden – eine Information bei der zuständigen Beihilfestelle über die genauen Konditionen ist daher empfehlenswert.
So funktioniert die PKV für Beamt:innen
Die Höhe der staatlichen Beihilfe für Beamt:innen hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise der Lebenssituation oder davon, ob sie für ein bestimmtes Bundesland oder den Bund arbeiten. In der Regel erhalten Beamt:innen einen Basissatz an Beihilfe, während dieser Satz steigt, wenn sie berücksichtigungsfähige Kinder oder Partner:innen haben. Für Kinder von Beamt:innen ist sogar ein besonders hoher Beihilfesatz zu den Gesundheitskosten üblich. Die genauen Prozentsätze sind bei der zuständigen Beihilfestelle erfragbar.
Restkostenversicherung statt Vollversicherung
Da der Staat mit der Beihilfe für einen hohen Anteil der Gesundheitskosten aufkommt, müssen Beamt:innen nur noch eine deutlich günstigere sogenannte Restkostenversicherung bei einer PKV abschließen. Dieses Prinzip unterscheidet die Beamtenversicherung grundlegend von der Vollversicherung anderer Privatversicherter.
Individuelle Leistungs- und Tarifwahl
Bei einer privaten Krankenversicherung hängt der Tarif von Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand des Versicherten sowie dem vertraglichen Leistungsumfang ab. Der günstigste Vollversicherungstarif muss immer den gesetzlichen Standards genügen und entspricht in etwa einer GKV-Versorgung. Gegen Aufpreis sind Optionen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer im Krankenhaus abzuschließen. Ein attraktiver Leistungstarif kostet junge Beamt:innen ohne Vorerkrankungen einen monatlichen Betrag im unteren bis mittleren dreistelligen Bereich. Die aktuellen Tarife sind beim jeweiligen Versicherer einsehbar.
💡 Tip
Bei der Tarifwahl ist auf ein ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis zu achten. Wichtige Leistungen wie Zahnersatz oder stationäre Behandlung sollten nicht vernachlässigt werden. Ein etwas höherer Monatsbeitrag kann im Ernstfall hohe Beträge an Eigenanteil ersparen. Auch sollte geprüft werden, ob der Versicherer spezielle Beamtentarife mit optimierten Leistungen anbietet.
Bezahlung im Krankheitsfall
Die behandelnden Ärzt:innen stellen eine Rechnung mit einer Zahlungsfrist von einigen Wochen aus. Die Beamt:innen reichen diese Rechnung bei ihrer Beihilfestelle und dem Versicherer ein, die diese innerhalb der Zahlungsfrist begleichen. In diesem Fall ist also keine Vorkasse nötig, was den administrativen Aufwand reduziert.
Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten und Sehhilfen sieht die Situation anders aus. Da diese in der Regel sofort zu bezahlen sind, müssen Privatversicherte zunächst in Vorkasse gehen und bekommen den Betrag später erstattet. Dieses Verfahren erfordert eine gewisse finanzielle Liquidität.
Beihilfeergänzungstarif für Zusatzleistungen
Manchmal sind bestimmte Leistungen nicht im vollen Umfang durch die Beihilfe der Dienstbehörde gedeckt, beispielsweise Zahnersatz, Heilpraktikerleistungen oder Krankheitsfälle im Ausland. Private Versicherer bieten deshalb oft einen Beihilfeergänzungstarif an, der in diesem Fall vor Zuzahlungen schützt und die Versorgungslücken schließt.
📌 Good to know
Beamt:innen profitieren bei der sogenannten Öffnungsaktion zum erstmaligen Zugang in eine PKV von einer erleichterten Aufnahme. Dabei gibt es keine Ablehnung aus Risikogründen, keine Leistungsausschlüsse und eine Begrenzung von Risikozuschlägen auf einen festgelegten Prozentsatz des regulären Tarifs. Diese Aktion gilt in der Regel für die ersten Monate nach Verbeamtung – dieses Zeitfenster sollte nicht verpasst werden! Die genauen Fristen und Konditionen sind beim jeweiligen Versicherer erfragbar.
Heilfürsorge, Dienstunfähigkeit und Pension
Bei der Gesundheitsversorgung kann es für Beamt:innen besondere Umstände geben, die sie kennen sollten. Diese Sonderregelungen betreffen vor allem Berufsgruppen mit besonderen Risiken und spezifische Lebensphasen.
Freie Heilfürsorge für gefährliche Berufe
Bei der freien Heilfürsorge gewährt der Staat als Dienstherr Beamt:innen mit einer besonders gefährlichen Tätigkeit die vollständige Übernahme von Gesundheitskosten. Dies betrifft zum Beispiel Polizist:innen, Feuerwehrleute oder Justizvollzugsbeamt:innen. Die freie Heilfürsorge gilt aber nur für die Beamt:innen selbst und nicht deren Familienangehörige, die separat versichert werden müssen.
💡 Tip
Bei Bezug freier Heilfürsorge sollte trotzdem an eine Anwartschaftsversicherung für später gedacht werden. Nach dem aktiven Dienst entfällt die freie Heilfürsorge und eine reguläre PKV wird benötigt. Mit einer Anwartschaft wird der Gesundheitszustand und günstige Konditionen für die Zukunft gesichert – das kostet meist nur einen geringen monatlichen Betrag. Die aktuellen Anwartschaftstarife sind beim jeweiligen Versicherer einsehbar.
Häufig gestellte Fragen
Warum entscheidet sich die überwiegende Mehrheit der Beamt:innen für die PKV?
Beamt:innen erhalten vom Staat eine Beihilfe, die einen Großteil ihrer Gesundheitskosten abdeckt. Es muss nur der Restbetrag privat versichert werden, was deutlich günstiger ist als der volle GKV-Beitrag bei gleichzeitig besseren Leistungen wie kürzeren Wartezeiten und Chefarztbehandlung. Die genauen Beihilfesätze sind bei der zuständigen Beihilfestelle erfragbar.
Was kostet die PKV für Beamt:innen im Durchschnitt?
Ein attraktiver Leistungstarif kostet junge Beamt:innen ohne Vorerkrankungen einen monatlichen Betrag im unteren bis mittleren dreistelligen Bereich. Dies deckt nur die Restkosten ab, da der Staat bereits einen Großteil der Gesundheitskosten über die Beihilfe trägt. Die aktuellen Tarife sind beim jeweiligen Versicherer einsehbar.
Können Beamt:innen auch in die gesetzliche Krankenversicherung?
Ja, Beamt:innen haben Wahlfreiheit zwischen PKV und GKV. Allerdings erhalten sie in der GKV keine Beihilfe und müssen den vollen Beitrag selbst zahlen. Nur für niedrige Besoldungsgruppen mit vielen Familienangehörigen kann die GKV wegen der kostenlosen Familienversicherung vorteilhaft sein.
Was ist die Öffnungsaktion für Beamt:innen?
Die Öffnungsaktion ermöglicht Beamt:innen in den ersten Monaten nach Verbeamtung einen erleichterten PKV-Zugang ohne Ablehnung aus Risikogründen, ohne Leistungsausschlüsse und mit begrenztem Risikozuschlag. Diese einmalige Chance sollten Beamt:innen unbedingt nutzen. Die genauen Fristen sind beim jeweiligen Versicherer erfragbar.
Wie funktioniert die Abrechnung mit Beihilfe und PKV?
Arztrechnungen reichen Beamt:innen bei ihrer Beihilfestelle und dem PKV-Versicherer ein. Beide zahlen ihren Anteil direkt, sodass keine Vorkasse nötig ist. Bei Medikamenten und Sehhilfen müssen Beamt:innen jedoch in Vorkasse gehen und bekommen die Kosten später erstattet.
Was ist freie Heilfürsorge und wer bekommt sie?
Freie Heilfürsorge ist die vollständige Übernahme der Gesundheitskosten durch den Staat für Beamt:innen mit gefährlichen Tätigkeiten wie Polizist:innen, Feuerwehrleute oder Justizvollzugsbeamt:innen. Sie gilt nur für die Beamt:innen selbst, nicht für Familienangehörige, und endet mit dem aktiven Dienst.



