Themen in diesem Artikel:
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Private Krankenversicherung fuer wen:
Erfahre, welche Personengruppen sich privat versichern koennen, wie sich die Versicherungspflichtgrenze auswirkt und welche Besonderheiten fuer Angestellte, Selbststaendige, Beamte und Studierende gelten. -
Beitragsfestsetzung in der PKV:
Verstehe, warum sich die Beitragshoehe nicht am Einkommen orientiert, welche Rolle Alter und Gesundheitszustand spielen und welche langfristigen Konsequenzen das fuer deine finanzielle Planung hat. -
Regelungen fuer Ehe und Lebenspartnerinnen:
Lies, warum in der privaten Krankenversicherung jede Person einen eigenen Vertrag braucht, welche Moeglichkeiten Partnerinnen von Privatversicherten haben und wann die Beihilfe bei Beamtinnen eine Rolle spielt. -
Privater Versicherungsschutz fuer Kinder:
Erfahre, unter welchen Voraussetzungen Kinder privat versichert werden, wie sich der Familienstand der Eltern auswirkt und worauf ihr bei der Entscheidung zwischen GKV Familienversicherung und PKV Kindertarif achten solltet. -
Kindernachversicherung fuer Neugeborene:
Verstehe, wie die erleichterte Aufnahme von Neugeborenen in die PKV funktioniert, welche Fristen gelten und warum in diesem Fall auf eine Gesundheitspruefung verzichtet wird. -
Haeufig gestellte Fragen:
Finde kompakte Antworten zu Einkommensgrenzen, Familienversicherung, Beitragsentwicklung im Alter, Auswirkungen von Arbeitslosigkeit und zur praktischen Umsetzung der Kindernachversicherung.
Für wen ist eine private Krankenversicherung?
Eine private Krankenversicherung bietet dir als Familie zahlreiche Vorteile: Behandlung durch Chefärzt:innen, umfassendere Unterstützung bei Zahnersatz und Zugang zu Methoden der Alternativmedizin. Der entscheidende Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt jedoch darin, dass sich jede Person eigenständig versichern muss. Eine kostenlose Mitversicherung für Familienmitglieder, wie du sie aus der GKV kennst, existiert in der PKV nicht. Diese Besonderheit hat weitreichende finanzielle Konsequenzen für deine Familienplanung.
In Deutschland gilt grundsätzlich eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Der überwiegende Teil der Bevölkerung ist bei einer der rund 93 gesetzlichen Krankenkassen versichert (Stand 2026). Eine PKV steht daher von vornherein nur einer kleineren Gruppe von potenziellen Versicherungsnehmer:innen offen.
Als Angestellte:r mit hohem Einkommen kannst du ab einer bestimmten Bruttoeinkommenshöhe selbst wählen, ob du gesetzlich oder privat krankenversichert sein möchtest. Diese sogenannte Versicherungspflichtgrenze oder Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt im Jahr 2026 77.400 Euro jährlich (monatlich 6.450 Euro). Für jene, die bereits vor dem 1. Januar 2003 privat krankenversichert waren, gilt als besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 69.750 Euro.
Beamt:innen und Selbstständige genießen eine besondere Freiheit: Du darfst dich privat versichern oder freiwillig gesetzlich, selbst wenn du weniger verdienst. Für diese Berufsgruppen existiert keine Einkommensgrenze, die den Zugang zur PKV regelt.
Auch als Student:in hast du die Möglichkeit, dich von der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse befreien zu lassen und eine private Krankenversicherung abzuschließen. Private Versicherer bieten in der Regel günstige Studierendentarife an, die allerdings mit zunehmendem Alter teurer werden.
📌 Good to know
Nach deinem Studium hängt deine weitere Versicherungssituation von deinem Berufsweg ab: Lässt du dich hauptberuflich anstellen, kannst du wieder in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln. Wirst du hingegen selbstständig, bleibst du privat versichert – selbst wenn dein Einkommen gering ausfällt.
Kurz erklärt: Beitragsfestsetzung
Die Beitragsfestsetzung in der PKV unterscheidet sich fundamental von der GKV. Während die monatlichen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung prozentual an dein Einkommen gekoppelt sind, trifft das für die PKV nicht zu. Deine vertraglich vereinbarte Monatsrate hängt vom Alter und Gesundheitszustand ab und steigt oft jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz an.
Diese Rate musst du auch dann zahlen, wenn sich deine finanzielle Situation drastisch verschlechtert. Wer also die Wahl zwischen GKV und PKV hat, sollte diese langfristige Konsequenz unbedingt bedenken.
💡 Tip
Bedenke bei deiner Entscheidung für die PKV: Ab einem Alter von 55 Jahren ist es sehr schwer oder gar unmöglich, zurück in die GKV zu wechseln. Plane daher langfristig und kalkuliere auch mögliche Einkommensverluste oder Arbeitslosigkeit mit ein. Diese Entscheidung begleitet dich potenziell ein Leben lang.
Regelungen für Ehe- und Lebenspartner:innen
Ehe- oder eingetragene Lebenspartner:innen von Privatversicherten können sich ebenfalls privat krankenversichern, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der zentrale Unterschied zur GKV: In einer PKV muss jede Person einen eigenen Versicherungsvertrag abschließen. Eine kostenfreie Mitversicherung für Ehepartner:innen und andere Familienmitglieder existiert nicht.
Wenn dein:e Ehepartner:in kein eigenes Einkommen bezieht, kann er oder sie dennoch eine private Krankenversicherung abschließen. Der Vertrag ist mit Leistungen und Kosten individuell zu vereinbaren. Auch Ehepartner:innen mit geringfügiger Beschäftigung können in die PKV wechseln. Für die Familienversicherung in der GKV liegt die Einkommensgrenze bei 603 Euro monatlich (Stand 2026).
Grundsätzlich können alle Ehepartner:innen, die nicht der Mitgliedspflicht in der GKV unterliegen, in eine PKV wechseln. Das betrifft Angestellte mit einem Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze, Beamt:innen, Student:innen oder Selbstständige.
📌 Good to know
Eine besondere Regelung genießen Partner:innen von Beamt:innen, die kein oder nur ein geringes Einkommen haben. Dann beteiligt sich der Dienstherr (der Staat) mit der sogenannten Beihilfe, die auch die Beamt:innen selbst erhalten, an den Gesundheitskosten. Dies kann die PKV für diese Personengruppe besonders attraktiv machen.
Privater Versicherungsschutz für Kinder
Die Versicherung deiner Kinder in der PKV folgt klaren Regelungen, die sich nach eurem Familienstand richten. Sind beide Elternteile jeweils privat versichert und verheiratet, muss das Kind ebenfalls eine private Krankenversicherung haben. Dabei ist ein gesonderter Versicherungsvertrag für das Kind abzuschließen – eine kostenlose Mitversicherung wie in der GKV gibt es nicht.
Bei verheirateten Eltern, von denen nur ein Elternteil privat versichert ist, gelten besondere Bedingungen: Eine kostenfreie Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn der privat versicherte Elternteil regelmäßig mehr verdient als der gesetzlich versicherte Partner und zusätzlich ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (77.400 Euro in 2026) hat. Dann muss das Kind entweder privat oder freiwillig gesetzlich versichert werden.
Nicht verheiratete Eltern genießen hingegen volle Wahlfreiheit. Ihr dürft frei entscheiden, über wen das Kind versichert wird – entweder kostenlos über die Familienversicherung der GKV oder über einen kostenpflichtigen Tarif mit besseren Leistungen in einer privaten Krankenversicherung.
💡 Tip
Die Tarife für Kinder in der PKV beginnen ab rund 90 Euro pro Monat und sind meist günstiger als Erwachsenentarife. Der Grund: Kinder müssen erst ab einem Alter von 21 Jahren sogenannte Altersrückstellungen bilden. Vergleiche verschiedene Anbieter und achte dabei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistungen wie Kieferorthopädie oder alternative Heilmethoden.
Die Kindernachversicherung: Erleichterte Bedingungen für Neugeborene
Neugeborene Kinder erhalten in der PKV des privat versicherten Elternteils besondere Vorteile durch die sogenannte Kindernachversicherung. Voraussetzung ist, dass der Elternteil mindestens seit drei Monaten privat versichert ist. Dein Kind erhält dann eine Aufnahme zu erleichterten Bedingungen: Die sonst übliche Gesundheitsprüfung findet nicht statt.
📌 Good to know
Die Kindernachversicherung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei der Versicherung angemeldet werden. Versäumst du diese Frist, kann eine reguläre Gesundheitsprüfung erforderlich werden, was bei gesundheitlichen Problemen zu Risikozuschlägen oder sogar zur Ablehnung führen kann.
Häufig gestellte Fragen
Ab welchem Einkommen kann ich mich als Angestellte:r privat versichern?
Als Angestellte:r kannst du dich ab einem Bruttojahreseinkommen von 77.400 Euro (Stand 2026) privat versichern. Diese Grenze wird jährlich angepasst. Für Personen, die bereits vor 2003 privat versichert waren, gilt als besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 69.750 Euro.
Kann meine Familie in der PKV kostenlos mitversichert werden?
Nein, in der PKV gibt es keine kostenlose Familienversicherung. Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Versicherungsvertrag mit individuellen Beiträgen. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zur GKV und sollte bei der Entscheidung berücksichtigt werden.
Was passiert mit meiner PKV, wenn ich arbeitslos werde?
Bei Arbeitslosigkeit müssen die PKV-Beiträge weiter gezahlt werden, da sie nicht einkommensabhängig sind. Es gibt jedoch Basistarife mit reduzierten Leistungen. Ein Wechsel zurück in die GKV ist möglich, wenn du unter die Versicherungspflichtgrenze fällst und noch nicht 55 Jahre alt bist.
Wie funktioniert die Kindernachversicherung genau?
Wenn ein Elternteil mindestens drei Monate privat versichert ist, kann das Neugeborene ohne Gesundheitsprüfung in die PKV aufgenommen werden. Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt erfolgen. Der Versicherungsschutz gilt dann rückwirkend ab Geburt.
Welche Regelung gilt für unverheiratete Eltern?
Unverheiratete Eltern haben volle Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung ihrer Kinder. Sie können entscheiden, ob das Kind über die kostenlose Familienversicherung der GKV oder über einen eigenen PKV-Vertrag versichert wird, unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Steigen die PKV-Beiträge im Alter?
Ja, PKV-Beiträge steigen typischerweise mit dem Alter. Durch Altersrückstellungen soll dieser Anstieg abgemildert werden. Die Beiträge können auch durch allgemeine Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und medizinischen Fortschritt steigen. Eine genaue Prognose ist schwierig.



