Renteneintrittsalter nach Jahrgang: Regelaltersgrenze 2026 im Überblick

Das Wichtigste in Kürze:

Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise von 65 auf 67 Jahre – je nach Geburtsjahrgang gilt ein anderes Renteneintrittsalter. Dieser Artikel zeigt dir die vollständige Tabelle aller Jahrgänge, erklärt die dauerhaften Rentenabschläge bei Frührentenbezug und zeigt, wann du mit 45 Beitragsjahren abschlagsfrei früher aufhören kannst.

Renteneintrittsalter

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Themen in diesem Artikel:

  • Was ist die Regelaltersgrenze?: Erfahre, warum das gesetzliche Renteneintrittsalter von 65 auf 67 Jahre angehoben wurde und welches Gesetz dahintersteht.
  • Tabelle aller Jahrgänge: Finde heraus, welche Regelaltersgrenze für deinen Geburtsjahrgang gilt – von vor 1947 bis ab 1964 mit konkretem Rentenbeginn-Jahr.
  • Rentenabschläge berechnen: Verstehe, wie 0,3 % pro Monat vorzeitigen Rentenbezugs dauerhaft deine Rente kürzen – mit Rechenbeispielen bis 14,4 % Abschlag.
  • Frührente ohne Abschläge: Vergleiche, ab welchem Alter du mit 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen kannst – konstant 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze.
  • Drei Rentenwege im Vergleich: Überblick über Regelaltersrente, langjährig und besonders langjährig Versicherte inklusive Sonderregelungen für Schwerbehinderte.

Was ist die Regelaltersgrenze und warum wurde sie angehoben?

Das Renteneintrittsalter ist nicht für alle gleich. Die Regelaltersgrenze bezeichnet das gesetzlich festgelegte Alter, ab dem du deine reguläre Altersrente ohne jeden Abschlag beziehen kannst. Die einzige Voraussetzung: mindestens fünf Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung – die sogenannte allgemeine Wartezeit.

Jahrzehntelang lag diese Grenze bei exakt 65 Jahren. Das änderte sich grundlegend mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz von 2007. Der Bundestag beschloss damals, die Regelaltersgrenze schrittweise auf 67 Jahre anzuheben. Der Startschuss fiel 2012 mit dem Geburtsjahrgang 1947. Vollständig abgeschlossen ist die Anhebung erst 2031, wenn der Jahrgang 1964 das 67. Lebensjahr erreicht.

Warum dieser Schritt? Der demografische Hintergrund ist eindeutig: Die Lebenserwartung in Deutschland ist seit den 1960er-Jahren kontinuierlich gestiegen. Gleichzeitig schrumpft die Zahl der Erwerbstätigen, die in die Rentenkasse einzahlen, während die Zahl der Rentenempfänger wächst. Das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern verschlechtert sich strukturell. Die Anhebung der Regelaltersgrenze soll die Finanzierungsbasis der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig stabilisieren.

Die Anhebung erfolgt in zwei Phasen mit unterschiedlicher Geschwindigkeit:

  • Phase 1 – Jahrgänge 1947 bis 1958: Die Regelaltersgrenze steigt um jeweils einen Monat pro Jahrgang. Über zwölf Jahrgänge hinweg ergibt das eine Gesamtanhebung von einem Jahr – von 65 auf 66 Jahre.
  • Phase 2 – Jahrgänge 1959 bis 1964: Das Tempo verdoppelt sich. Jeder Jahrgang muss zwei Monate länger warten. Über sechs Jahrgänge summiert sich das auf ein weiteres Jahr – von 66 auf 67 Jahre.

In der Summe steigt die Regelaltersgrenze damit um 24 Monate über insgesamt 17 Jahrgänge hinweg. Für alle ab Jahrgang 1964 Geborenen gilt dauerhaft die Grenze von 67 Jahren. Wer vor 1947 geboren wurde, ist von der Anhebung nicht betroffen – diese Jahrgänge sind längst im Ruhestand und konnten noch mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

Wichtig zu verstehen: Die Regelaltersgrenze ist dein persönlicher Referenzpunkt. Alles, was du früher in Rente gehst, wird dauerhaft mit Abschlägen bestraft. Alles, was du später arbeitest, bringt dir Zuschläge. Die Grenze selbst ist also der Nullpunkt deiner Rentenplanung.

📌 Good to know

Das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz gilt für die gesetzliche Rentenversicherung. Beamte, Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht und bestimmte Berufsgruppen haben eigene Versorgungssysteme mit teils abweichenden Altersgrenzen.

Regelaltersgrenze nach Geburtsjahrgang: Die vollständige Tabelle

Die konkrete Regelaltersgrenze hängt direkt von deinem Geburtsjahrgang ab. Es gibt keine Pauschalregel mehr – jeder Jahrgang zwischen 1947 und 1963 hat sein eigenes Renteneintrittsalter. Die folgende Tabelle zeigt dir auf einen Blick, wann du abschlagsfrei in Rente gehen kannst.

Für den Jahrgang 1960 – der im Jahr 2026 sein Renteneintrittsalter erreicht – gilt eine Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 4 Monaten. Wer also im März 1960 geboren wurde, erreicht seine Regelaltersgrenze im Juli 2026. Das ist kein Zufall, sondern das direkte Ergebnis der zweiten Anhebungsphase, in der pro Jahrgang zwei Monate hinzukommen.

Praktische Anleitung: Suche deinen Geburtsjahrgang in der Tabelle, lies das Alter ab und addiere es auf dein genaues Geburtsdatum. Das ergibt deinen persönlichen Rentenbeginn ohne Abschläge. Die Deutsche Rentenversicherung bietet zusätzlich einen Online-Rentenbeginn-Rechner an, der auch individuelle Versicherungszeiten berücksichtigt.

Geburtsjahrgang Regelaltersgrenze Rentenbeginn (Jahr)
vor 194765 Jahre, 0 Monate
194765 Jahre, 1 Monat2012
194865 Jahre, 2 Monate2013
194965 Jahre, 3 Monate2014
195065 Jahre, 4 Monate2015
195165 Jahre, 5 Monate2016
195265 Jahre, 6 Monate2017
195365 Jahre, 7 Monate2018
195465 Jahre, 8 Monate2019
195565 Jahre, 9 Monate2020
195665 Jahre, 10 Monate2021
195765 Jahre, 11 Monate2022
195866 Jahre, 0 Monate2024
195966 Jahre, 2 Monate2025
196066 Jahre, 4 Monate2026
196166 Jahre, 6 Monate2027
196266 Jahre, 8 Monate2028
196366 Jahre, 10 Monate2029
ab 196467 Jahre, 0 Monateab 2031

Ein Blick auf die Tabelle zeigt das Muster deutlich: Zwischen den Jahrgängen 1947 und 1958 wächst die Regelaltersgrenze gleichmäßig um je einen Monat. Ab dem Jahrgang 1959 beschleunigt sich das Tempo auf zwei Monate pro Jahrgang. Wer 1963 geboren wurde, muss bis zum 66. Lebensjahr und 10. Monat warten – wer ein Jahr später zur Welt kam, bereits bis 67.

Bemerkenswert ist auch der Sprung beim Jahrgang 1958: Dieser Jahrgang ist der erste, der die 66-Jahres-Marke vollständig erreicht – ohne die Monats-Zwischenstufen der Vorgänger. Gleichzeitig markiert er den Übergang in die schnellere zweite Anhebungsphase.

Für den Jahrgang 1964 und alle danach Geborenen gilt ab 2031 dauerhaft die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Eine weitere gesetzliche Anhebung auf 68 oder 69 Jahre ist derzeit nicht beschlossen, wird aber in der rentenpolitischen Debatte diskutiert.

Rentenabschläge bei vorzeitigem Renteneintritt: Was kostet früher aufhören?

Wer vor seiner persönlichen Regelaltersgrenze in Rente geht, zahlt dafür einen dauerhaften Preis. Die Formel ist simpel und unerbittlich: 0,3 % Abschlag pro Monat, den du früher in Rente gehst. Dieser Abschlag ist dauerhaft und unveränderlich – er bleibt auch dann bestehen, wenn die Rente in späteren Jahren durch die regulären Rentenanpassungen steigt.

Das klingt zunächst überschaubar. Doch die Monate summieren sich schnell. Wer vier Jahre früher in Rente geht, kommt auf 48 Monate – und damit auf den maximalen Abschlag von 14,4 %. Bei einer Monatsrente von 1.800 Euro bedeutet das einen dauerhaften Verlust von 259,20 Euro pro Monat. Auf ein Jahr hochgerechnet: über 3.100 Euro weniger.

Rentenabschlag in Prozent je nach Dauer des vorzeitigen Rentenbezugs

0 % 4 % 8 % 12 % 16 % 3,6 % 1 Jahr früher (12 Monate) 7,2 % 2 Jahre früher (24 Monate) 10,8 % 3 Jahre früher (36 Monate) 14,4 % 4 Jahre früher (48 Monate)
Abschlag = 0,3 % × Anzahl der Monate vor der persönlichen Regelaltersgrenze. Maximaler Abschlag: 14,4 % bei 48 Monaten.

Die folgende Tabelle macht die konkreten Auswirkungen auf eine Beispielrente von 1.800 Euro greifbar:

Monate vor Regelaltersgrenze Abschlag (%) Rente bei 1.800 € Basis
12 Monate (1 Jahr)3,6 %1.735,20 €
24 Monate (2 Jahre)7,2 %1.670,40 €
36 Monate (3 Jahre)10,8 %1.605,60 €
48 Monate (4 Jahre)14,4 %1.540,80 €

Besonders schmerzhaft ist der Abschlag für jüngere Jahrgänge, die mit 63 Jahren in Rente gehen wollen. Für den Jahrgang 1960 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 4 Monaten. Wer mit 63 in Rente geht, zieht 40 Monate vor – das ergibt einen Abschlag von 12,0 % und eine Rente von nur noch 1.584 Euro statt 1.800 Euro. Beim Jahrgang 1964 sind es sogar 48 Monate Vorziehung und damit der volle Abschlag von 14,4 % – die Rente schrumpft auf 1.540,80 Euro.

Interessant ist auch die Entwicklung im Zeitverlauf: Der durchschnittliche Abschlag bei vorzeitigem Rentenbeginn ist von rund 7,0 % im Jahr 2014 auf etwa 9,6 % im Jahr 2024 gestiegen. Das liegt daran, dass die Jahrgänge mit höheren Regelaltersgrenzen nun in die Rentenbezugsphase eintreten und die Lücke zwischen gewünschtem und regulärem Rentenbeginn größer wird.

Für die Rentenplanung lohnt sich eine Breakeven-Betrachtung: Wer vier Jahre früher in Rente geht und 14,4 % weniger Rente erhält, muss sehr lange leben, um das gegenüber einem späteren Rentenbeginn auszugleichen. Bei einem Abschlag von 259,20 Euro monatlich und vier Jahren zusätzlichem Rentenbezug liegt der Breakeven-Punkt rechnerisch bei rund 28 Jahren Rentenbezug – also mit etwa 91 Jahren. Das ist ein Rechenrahmen, der individuell sehr unterschiedlich bewertet werden kann.

Frührente ohne Abschläge: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Es gibt einen Weg, früher in Rente zu gehen – ohne einen einzigen Euro Abschlag. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ermöglicht genau das. Die Voraussetzung: 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer diese Hürde nimmt, kann konstant zwei Jahre vor seiner persönlichen Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen.

Eingeführt wurde diese Rentenart am 1. Juli 2014 – damals erstmals nutzbar für den Jahrgang 1952. Der Begriff „Rente mit 63″ stammt aus dieser Einführungsphase, als tatsächlich noch Jahrgänge vor 1953 mit exakt 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen konnten. Heute ist dieser Begriff irreführend: Für den Jahrgang 1964 und alle danach Geborenen liegt die abschlagsfreie Grenze bei 65 Jahren, nicht mehr bei 63.

Was zählt zu den 45 Beitragsjahren? Die Regelung ist großzügiger als oft gedacht:

  • Pflichtbeiträge aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
  • Beiträge aus selbstständiger Tätigkeit mit Rentenversicherungspflicht
  • Beiträge für Minijobs (sowohl arbeitnehmer- als auch arbeitgeberseitig)
  • Freiwillige Beiträge, sofern mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge aus Beschäftigung vorliegen
  • Zeiten der Kindererziehung (bis zu drei Jahre pro Kind)
  • Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege von Angehörigen

Was nicht zählt, ist entscheidend für die Planung: Arbeitslosengeld-Bezug innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem geplanten Rentenbeginn wird grundsätzlich nicht auf die 45 Jahre angerechnet. Wer also mit 63 in Rente gehen möchte und die letzten zwei Jahre arbeitslos war, riskiert, die 45-Jahres-Grenze zu verfehlen. Eine wichtige Ausnahme gilt bei Insolvenz des Arbeitgebers oder Betriebsaufgabe – in diesen Fällen wird die Arbeitslosigkeit doch angerechnet.

💡 Tip

Wer plant, kurz vor dem Renteneintritt in die Frühverrentung zu wechseln, sollte die letzten zwei Jahre vor dem geplanten Rentenbeginn genau im Blick behalten. Arbeitslosigkeit in diesem Zeitraum kann die 45-Jahres-Bedingung gefährden – außer bei Insolvenz oder Betriebsaufgabe des Arbeitgebers.

Das Prinzip des konstanten Zwei-Jahres-Abstands zur Regelaltersgrenze gilt für alle Jahrgänge gleichermaßen:

Geburtsjahrgang Regelaltersgrenze Abschlagsfrei mit 45 Beitragsjahren Differenz
vor 195365 Jahre63 Jahre, 0 Monate2 Jahre
195365 Jahre, 7 Monate63 Jahre, 2 Monate2 Jahre
195565 Jahre, 9 Monate63 Jahre, 6 Monate2 Jahre
195866 Jahre, 0 Monate64 Jahre, 0 Monate2 Jahre
196066 Jahre, 4 Monate64 Jahre, 4 Monate2 Jahre
196366 Jahre, 10 Monate64 Jahre, 10 Monate2 Jahre
ab 196467 Jahre, 0 Monate65 Jahre, 0 Monate2 Jahre

Der Zwei-Jahres-Abstand ist also kein Zufall, sondern gesetzlich so verankert. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte steigt exakt parallel zur Regelaltersgrenze mit. Das bedeutet: Der Vorteil gegenüber der normalen Regelaltersrente bleibt konstant – aber die absolute Altersgrenze steigt mit jedem Jahrgang. Wer 1964 oder später geboren wurde und 45 Beitragsjahre vorweisen kann, geht mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente – zwei Jahre früher als die reguläre Grenze von 67 Jahren.

Drei Rentenwege im Vergleich: Regelaltersrente, langjährig und besonders langjährig Versicherte

Das deutsche Rentensystem bietet nicht nur einen einzigen Weg in den Ruhestand. Je nach Erwerbsbiografie stehen dir bis zu drei verschiedene Altersrentenarten zur Verfügung – mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen, Altersgrenzen und finanziellen Konsequenzen.

Die drei Grundwege im Überblick

Rentenart Mindest-Beitragsjahre Frühestmöglicher Beginn Abschläge
Regelaltersrente5 JahreRegelaltersgrenze (je nach Jg.)Keine
Altersrente für langjährig Versicherte35 Jahre63 JahreJa (0,3 % / Monat)
Altersrente für besonders langjährig Versicherte45 Jahre63 J. (vor 1953) / 65 J. (ab 1964)Keine (bei Einhaltung der Altersgrenze)

Die Altersrente für langjährig Versicherte: Freiheit mit Preis

Wer mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen kann, darf ab dem 63. Lebensjahr in Rente gehen – unabhängig vom Jahrgang. Das klingt attraktiv, hat aber einen entscheidenden Haken: Diese Rente ist immer mit dauerhaften Abschlägen verbunden. Es gibt keine Möglichkeit, sie abschlagsfrei zu beziehen, wenn man vor der persönlichen Regelaltersgrenze in Rente geht.

Für den Jahrgang 1964, der mit 63 Jahren in Rente gehen möchte, bedeutet das: 48 Monate vor der Regelaltersgrenze von 67 Jahren – also der volle Abschlag von 14,4 %. Die Altersrente für langjährig Versicherte ist damit vor allem für Menschen interessant, die aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund besonderer Lebensumstände früher aufhören müssen und die 45-Jahres-Grenze nicht erreichen.

Sonderfall Schwerbehinderung

Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 haben eigene, günstigere Altersgrenzen. Für den Jahrgang 1964 und später gilt: abschlagsfreier Renteneintritt mit 65 Jahren. Mit Abschlägen ist der Rentenbeginn bereits ab 62 Jahren möglich – der maximale Abschlag beträgt in diesem Fall 10,8 % (36 Monate × 0,3 %). Das ist deutlich günstiger als der allgemeine Maximalabschlag von 14,4 %.

Sonderfall Bergleute

Langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute haben eigene Regelungen im Rahmen der knappschaftlichen Rentenversicherung. Diese Sonderregelungen berücksichtigen die besondere körperliche Belastung des Bergbaus und ermöglichen teils deutlich frühere Renteneintritte.

Die Anhebungsgeschwindigkeit im Vergleich

Ein oft übersehener Aspekt ist die unterschiedliche Geschwindigkeit der Anhebung in den beiden Phasen. In Phase 1 (Jahrgänge 1947 bis 1958) stieg die Regelaltersgrenze um einen Monat pro Jahrgang – das ist ein moderates Tempo, das den Betroffenen Zeit zur Anpassung ließ. In Phase 2 (Jahrgänge 1959 bis 1964) verdoppelte sich das Tempo auf zwei Monate pro Jahrgang. Wer 1959 geboren wurde, muss zwei Monate länger warten als der Jahrgang 1958 – wer 1964 geboren wurde, bereits vier Monate länger als der Jahrgang 1962.

Über die gesamte Anhebungsperiode summiert sich das auf 24 Monate Gesamtanhebung: 12 Monate in Phase 1 über zwölf Jahrgänge, weitere 12 Monate in Phase 2 über sechs Jahrgänge. Die zweite Phase ist damit doppelt so effizient – und für die betroffenen Jahrgänge spürbar belastender.

Welcher Rentenweg passt zu welcher Erwerbsbiografie?

Die Entscheidung hängt stark von der individuellen Situation ab. Wer eine lückenlose Erwerbsbiografie mit 45 oder mehr Beitragsjahren hat, profitiert am stärksten von der Altersrente für besonders langjährig Versicherte – zwei Jahre früher ohne Abschläge ist ein erheblicher Vorteil. Wer 35 bis 44 Beitragsjahre hat und früher aufhören möchte, muss Abschläge in Kauf nehmen und sollte die langfristigen finanziellen Auswirkungen sorgfältig durchrechnen. Wer weniger als 35 Beitragsjahre hat, ist auf die Regelaltersrente angewiesen – oder muss bis zur Regelaltersgrenze warten.

Häufig gestellte Fragen

Ab welchem Jahrgang gilt das Renteneintrittsalter 67?

Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt die Regelaltersgrenze dauerhaft bei 67 Jahren. Diese Jahrgänge erreichen ihre Regelaltersgrenze ab dem Jahr 2031. Alle früheren Jahrgänge haben niedrigere, jahrgangsabhängige Altersgrenzen zwischen 65 und 66 Jahren und 10 Monaten.

Wie viel Rente verliere ich, wenn ich früher in Rente gehe?

Pro Monat des vorzeitigen Rentenbezugs werden dauerhaft 0,3 % abgezogen. Der maximale Abschlag beträgt 14,4 % bei 48 Monaten (4 Jahren) vorzeitigem Rentenbeginn. Bei einer Rente von 1.800 Euro entspricht das einem dauerhaften Verlust von 259,20 Euro monatlich.

Was ist die „Rente mit 63″ und gilt sie noch?

Der Begriff bezeichnet die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren. Eine tatsächlich abschlagsfreie Rente mit exakt 63 Jahren gibt es nur noch für Jahrgänge vor 1953. Für Jahrgänge ab 1964 liegt die abschlagsfreie Altersgrenze bei 65 Jahren.

Was zählt zu den 45 Beitragsjahren für die besonders langjährig Versicherten?

Angerechnet werden Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Beiträge für Minijobs, Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten. Nicht angerechnet wird Arbeitslosengeld-Bezug in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn – außer bei Insolvenz oder Betriebsaufgabe des Arbeitgebers.

Wann kann ich als schwerbehinderter Mensch in Rente gehen?

Für Jahrgänge ab 1964 gilt: abschlagsfreier Renteneintritt mit 65 Jahren. Mit Abschlägen ist der Rentenbeginn bereits ab 62 Jahren möglich. Der maximale Abschlag beträgt in diesem Fall 10,8 % – günstiger als der allgemeine Maximalabschlag von 14,4 %.

Wie berechne ich meinen persönlichen Rentenbeginn?

Suche deinen Geburtsjahrgang in der Regelaltersgrenzen-Tabelle, lies das Alter ab und addiere es auf dein genaues Geburtsdatum. Für präzise Berechnungen mit individuellen Versicherungszeiten bietet die Deutsche Rentenversicherung einen kostenlosen Online-Rentenbeginn-Rechner an.

Kann ich mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn ich 35 Beitragsjahre habe?

Ja, aber nur mit dauerhaften Abschlägen. Die Altersrente für langjährig Versicherte ist ab 63 Jahren mit mindestens 35 Beitragsjahren möglich. Der Abschlag beträgt 0,3 % pro Monat vor der persönlichen Regelaltersgrenze – für den Jahrgang 1964 wären das bis zu 14,4 %.


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