Bankenaufsicht: Wissenswertes zum Kontrollmechanismus

Das Wichtigste in Kürze:

Die Bankenaufsicht sorgt dafür, dass Kreditinstitute stabil bleiben und dein Erspartes geschützt ist. Wer in Deutschland und der EU kontrolliert, nach welchen Gesetzen gearbeitet wird und welche Rolle EZB, BaFin und Bundesbank spielen, erfährst du hier kompakt und faktengeprüft.

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Darum müssen Banken kontrolliert werden

Damit eine Volkswirtschaft rundläuft, braucht sie ein stabiles Bankensystem. Kreditinstitute sind das Rückgrat der Wirtschaft: Sie verwalten die Spareinlagen von Millionen Bürgerinnen und Bürgern, wickeln den Zahlungsverkehr ab und versorgen Unternehmen mit Krediten. Fällt eine große Bank aus, trifft das nicht nur ihre Kundschaft, sondern kann sich über den gesamten Finanzmarkt fortpflanzen. Genau dieses Ansteckungsrisiko will die Bankenaufsicht verhindern.

Deshalb werden Banken nicht nur bei der Gründung geprüft, sondern dauerhaft überwacht. Die Aufsicht schaut sich das laufende Geschäft an, kontrolliert die Risiken in den Büchern und achtet darauf, dass jedes Institut genügend Eigenkapital als Puffer vorhält. Im Blick stehen dabei das klassische Kreditgeschäft, aber auch andere Finanzdienstleistungen, der elektronische Zahlungsverkehr und die Frage, ob die Geschäftsleitung fachlich geeignet und zuverlässig ist.

Man unterscheidet dabei zwei Ebenen. Die mikroprudenzielle Aufsicht kümmert sich um die einzelne Bank und fragt, ob dieses konkrete Institut solide aufgestellt ist. Die makroprudenzielle Aufsicht nimmt dagegen das gesamte System in den Blick und achtet auf übergreifende Gefahren, etwa auf eine Immobilienblase oder eine gefährliche Verkettung vieler Banken untereinander. Erst beide Perspektiven zusammen ergeben ein vollständiges Bild der Risiken.

Vertrauen als Fundament

Ein Bankensystem funktioniert nur, solange die Menschen ihm vertrauen. Verlieren viele gleichzeitig dieses Vertrauen und heben ihr Geld ab, kann selbst ein grundsätzlich gesundes Institut in Schieflage geraten – der klassische Bank-Run. Die Aufsicht arbeitet daher präventiv: Sie erkennt Schwächen früh, verlangt Gegenmaßnahmen und kann im Ernstfall eingreifen, bevor aus einem Einzelproblem eine Krise wird. So schützt sie am Ende nicht die Bank als solche, sondern das gesamte Finanzsystem und dein Erspartes.

📌 Good to know

Die Idee der Bankenaufsicht ist alt, ihre Bedeutung wurde aber erst durch die deutsche Bankenkrise von 1931 wirklich sichtbar. Auslöser war die Weltwirtschaftskrise nach dem Börsencrash von 1929. In der Folge entstand 1934 ein erstes Reichsgesetz über das Kreditwesen, das später vom heutigen Kreditwesengesetz abgelöst wurde. Wer sich intensiver mit diesem Thema befasst, sollte die genannten Punkte stets im Zusammenhang mit der eigenen finanziellen Situation und dem aktuellen Marktumfeld bewerten und bei Unsicherheiten fachkundigen Rat einholen.

Aufsicht nach gesetzlichen Regelungen

Die Kontrolle der Kreditinstitute folgt strengen gesetzlichen Vorgaben. Das zentrale Regelwerk in Deutschland ist das Kreditwesengesetz, kurz KWG, das seit 1961 in Kraft ist und seither vielfach überarbeitet wurde. Es legt fest, welche Anforderungen ein Institut erfüllen muss, wie es geführt werden soll und mit welchen Mitteln Gläubigerinnen und Gläubiger vor Verlusten geschützt werden. Ergänzt wird das KWG durch Spezialgesetze für einzelne Bereiche wie Pfandbriefe, Depotgeschäfte, Bausparkassen und Sparkassen.

Seit der Finanzkrise 2008 ist die deutsche Aufsicht eng mit europäischen und internationalen Regeln verzahnt. Grundlage bildet das internationale Rahmenwerk Basel III, das in der EU über die Kapitaladäquanzverordnung (CRR) und die Eigenkapitalrichtlinie (CRD) unmittelbar gilt. Diese Regeln schreiben vor, wie viel Eigenkapital und liquide Mittel eine Bank im Verhältnis zu ihren Risiken vorhalten muss.

Der Grund für diese Verschärfung war schmerzhaft: In der Finanzkrise zeigte sich, dass viele Banken mit zu wenig Eigenkapital und zu hohen Risiken gearbeitet hatten. Als die Verluste kamen, mussten Staaten mit Steuergeld einspringen, um einen Zusammenbruch zu verhindern. Basel III zieht daraus die Konsequenz und verlangt mehr und besseres Kapital, strengere Liquiditätspuffer und eine Begrenzung der Verschuldung über die sogenannte Verschuldungsquote.

Eigenkapital als Sicherheitspuffer

Der Kern der Aufsicht dreht sich um Kapitalquoten. Banken müssen ihre risikogewichteten Aktiva mit hartem Kernkapital unterlegen – die Mindestquote für das harte Kernkapital liegt bei 4,5 Prozent, für das gesamte regulatorische Eigenkapital bei 8 Prozent der risikogewichteten Aktiva. Hinzu kommen zusätzliche Kapitalpuffer, etwa der Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Puffer, die den tatsächlich geforderten Wert deutlich höher schrauben. Je mehr Risiko ein Institut in den Büchern hat, desto mehr Eigenkapital muss es vorhalten. Dieser Puffer sorgt dafür, dass eine Bank Verluste aus eigener Kraft auffangen kann, ohne dass Sparerinnen und Sparer oder der Staat einspringen müssen.

An der Bankenaufsicht beteiligte Institute

In Deutschland teilen sich zwei Institutionen die laufende Bankenaufsicht: die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, und die Deutsche Bundesbank. Die BaFin arbeitet an ihren Standorten in Bonn und Frankfurt am Main, die Bundesbank hat ihren Hauptsitz in Frankfurt am Main. Beide greifen ineinander, haben aber unterschiedliche Rollen.

Die Bundesbank übernimmt die operative Seite: Sie wertet die Meldungen und Jahresabschlüsse der Institute aus, führt bankgeschäftliche Prüfungen durch und beobachtet den laufenden Geschäftsbetrieb. Dabei prüft sie unter anderem, ob eine Bank ausreichend Eigenkapital und Liquidität besitzt, um Verluste abzufedern. Auch andere Finanzdienstleister sowie E-Geld- und Zahlungsinstitute fallen in ihren Blick.

Die BaFin als Verwaltungsbehörde

Die BaFin ist die Behörde, die nach außen entscheidet und hoheitlich handelt. Sie erteilt die Erlaubnis zur Gründung eines Kreditinstituts, prüft dabei die Mindestanforderungen an Kapital und Geschäftsleitung und kann diese Lizenz auch wieder entziehen, wenn ein Institut die Vorgaben nicht mehr erfüllt. Sie erlässt Anordnungen, verhängt Sanktionen und wacht darüber, dass die Regeln im Alltag eingehalten werden. Bundesbank und BaFin stimmen sich dabei laufend ab, sodass fachliche Prüfung und behördliche Entscheidung Hand in Hand gehen.

Diese Arbeitsteilung hat einen praktischen Grund. Die Bundesbank ist mit ihren Hauptverwaltungen in der Fläche präsent und nah an den Instituten, wodurch sie die laufende Analyse effizient bewältigen kann. Die BaFin bündelt dagegen die hoheitlichen Befugnisse an zentraler Stelle und sorgt für einheitliche Entscheidungen. Neben der reinen Bankenaufsicht kümmert sich die BaFin auch um die Aufsicht über Versicherer und den Wertpapierhandel, sodass sie einen umfassenden Blick auf den gesamten Finanzmarkt hat.

📌 Good to know

Nach Zahlen der Deutschen Bundesbank werden rund 1.400 kleinere und mittlere Kreditinstitute in Deutschland weiterhin national von BaFin und Bundesbank beaufsichtigt. Die größten und systemrelevanten Häuser dagegen stehen direkt unter der Aufsicht der Europäischen Zentralbank.

Kontrolle der Banken auf EU-Ebene

Seit der Finanzkrise wird die Bankenaufsicht im Euroraum nicht mehr allein national organisiert. Herzstück ist der einheitliche Aufsichtsmechanismus, auf Englisch Single Supervisory Mechanism (SSM), der im November 2014 seine Arbeit aufgenommen hat. In diesem System kontrolliert die Europäische Zentralbank (EZB) gemeinsam mit den nationalen Aufsichtsbehörden die Banken der teilnehmenden Länder – mit dem Ziel, überall nach denselben Maßstäben zu prüfen.

Die Aufgaben sind dabei klar verteilt. Die EZB beaufsichtigt die als bedeutend eingestuften Institute direkt. Als bedeutend gilt eine Bank unter anderem, wenn ihre Bilanzsumme mindestens 30 Milliarden Euro erreicht, sie mehr als 20 Prozent der Wirtschaftsleistung ihres Landes ausmacht oder zu den drei größten Instituten des Landes gehört. In Deutschland betrifft das rund 27 Bankengruppen. Alle kleineren Häuser bleiben unter nationaler Aufsicht, wobei die EZB die Standards vorgibt und im Zweifel jederzeit die direkte Verantwortung an sich ziehen kann.

EBA und Stresstests

Neben der EZB gibt es die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Sie beaufsichtigt keine einzelnen Banken, sondern schreibt einheitliche technische Standards für den gesamten Binnenmarkt und sorgt dafür, dass die Regeln in allen EU-Ländern gleich ausgelegt werden. Ein wichtiges Instrument sind die regelmäßigen Stresstests: Dabei wird durchgerechnet, wie eine Bank auf schwere Krisenszenarien wie einen Konjunktureinbruch oder Marktturbulenzen reagieren würde. Zeigt sich, dass das Eigenkapital in einem solchen Fall nicht ausreicht, muss das Institut nachbessern. So werden Schwachstellen sichtbar, bevor sie im echten Krisenfall gefährlich werden. Die Ergebnisse solcher Tests werden zudem teilweise veröffentlicht, was für zusätzlichen Druck sorgt und Anlegerinnen und Anlegern einen Einblick in die Widerstandskraft der Institute gibt.

💡 Tip

Bei Problemen mit deinem Kreditinstitut kannst du dich an die BaFin wenden. Individuelle Ansprüche setzt die Behörde zwar nicht durch, sie prüft aber, ob ein Missstand mehrere Kundinnen und Kunden betrifft. Kläre den Fall am besten zuerst direkt mit deiner Bank – oft lässt sich das schneller lösen.

Einlagensicherung und die Stabilität der Wirtschaft

Damit die Kontrolle nicht nur auf dem Papier steht, gehört zur Bankenaufsicht ein zweites Schutznetz: die Einlagensicherung. Sie greift, falls ein Institut trotz aller Vorsorge zahlungsunfähig wird. In der gesamten EU sind Einlagen pro Kundin oder Kunde und Bank bis zu 100.000 Euro gesetzlich abgesichert. Bei bestimmten Lebensereignissen – etwa nach dem Verkauf einer selbst genutzten Immobilie – gilt für sechs Monate eine deutlich höhere Grenze. Viele Institute in Deutschland gehören zusätzlich freiwilligen Sicherungssystemen an, die darüber hinausgehen.

Für dich als Sparerin oder Sparer bedeutet das: Selbst wenn eine Bank ausfällt, ist dein Guthaben im gesetzlichen Rahmen geschützt. Diese Garantie stützt das Vertrauen in das System und verhindert Panikreaktionen, die ein einzelnes Problem erst zur breiten Krise machen würden. Beachten solltest du außerdem, dass die 100.000-Euro-Grenze pro Person und pro Institut gilt. Wer größere Summen anlegt, kann sie also auf mehrere Banken verteilen und so den vollen gesetzlichen Schutz mehrfach nutzen.

Warum das Ganze für die Wirtschaft zählt

Ein Bankensystem, das nicht einwandfrei funktioniert, kann weitreichende Folgen für die gesamte Volkswirtschaft haben. Gerät ein großes Institut in Schieflage, sind Kredite an Unternehmen, Investitionen und Arbeitsplätze bedroht. Genau deshalb braucht es strenge regulatorische Leitplanken. Die Bankenaufsicht bildet dabei zusammen mit Kapitalregeln, Stresstests und Einlagensicherung ein abgestuftes System, das auf Prävention setzt. Unabhängige Institutionen in Deutschland und auf EU-Ebene sorgen so gemeinsam für die Stabilität des Bankennetzwerks und behalten auch grenzüberschreitende Risiken im Blick. Wenn du tiefer in solche Zusammenhänge einsteigen willst, findest du weitere Beiträge in unserem Wirtschaftswissen.

Häufig gestellte Fragen

Q

Was macht die Bankenaufsicht?

Sie überwacht das laufende Geschäft von Banken und prüft schon bei der Gründung, ob die Mindestanforderungen erfüllt sind. Ziel ist es, die Stabilität des Finanzsystems zu sichern und das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhalten.

Q

Wer hat in Deutschland die Aufsicht über Banken?

National teilen sich BaFin und Deutsche Bundesbank die Aufsicht. Auf EU-Ebene arbeiten die Europäische Zentralbank, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde und die nationalen Behörden im einheitlichen Aufsichtsmechanismus zusammen.

Q

Wo kann ich mich über meine Bank beschweren?

Beschwerden über Missstände kannst du bei der BaFin einreichen. Sie setzt zwar keine individuellen Ansprüche durch, prüft aber, ob mehrere Kundinnen und Kunden betroffen sind. Wende dich am besten zuerst direkt an dein Kreditinstitut.

Q

Ist mein Erspartes bei einer Bankpleite geschützt?

Ja. In der EU sind Einlagen pro Kundin oder Kunde und Bank bis zu 100.000 Euro gesetzlich abgesichert. Bei bestimmten Lebensereignissen gilt zeitlich befristet eine höhere Grenze. Viele Institute bieten zusätzlich freiwillige Sicherungssysteme an.

Q

Was ist der einheitliche Aufsichtsmechanismus (SSM)?

Der SSM ist das seit 2014 geltende System der europäischen Bankenaufsicht. Die EZB beaufsichtigt darin die bedeutenden Banken direkt, kleinere Institute bleiben national beaufsichtigt. So gelten im gesamten Euroraum einheitliche Standards.


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