Das Wichtigste in Kürze
- Bedeutung des Prognosewerts: Verstehe, warum der Score eine statistische Prognose deiner Zahlungszuverlässigkeit ist.
- Altes und neues Modell: Vergleiche den alten Basisscore in Prozent mit dem neuen Score von 100 bis 999 Punkten.
- Einordnung der Punktwerte: Erfahre, warum 776 bis 999 Punkte als hervorragend und 709 bis 775 als gut gelten.
- Berechnung nach zwölf Kriterien: Lerne, wie zwölf veröffentlichte Kriterien wie Zahlungsstörungen den Gesamtwert bestimmen.
- Gespeicherte Daten im Überblick: Überblick über gemeldete Konten, Kredite, Anfragen und Zahlungsstörungen bei der Auskunftei.
- Score versus Negativmerkmal: Verstehe, warum ein niedrigerer Score nicht automatisch einen negativen Eintrag bedeutet.
- Bedeutung im Alltag: Entdecke, wo der Wert bei Krediten, Leasing, Mobilfunkverträgen und Mietverhältnissen zählt.
- Daten kostenlos prüfen: Erfahre, wie du per Datenkopie nach Art. 15 DSGVO deine gespeicherten Daten kostenlos einsiehst.
- Score gezielt verbessern: Lerne sinnvolle Maßnahmen: pünktlich zahlen, Fehler korrigieren, unnötige neue Konten vermeiden.
- Fehlerhafte Einträge korrigieren: Erfahre, wie du unrichtige Daten nach Art. 16 DSGVO berichtigen und löschen lassen kannst.
- Löschfristen für Einträge: Verstehe die Speicherfrist von 36 Monaten und die mögliche Verkürzung auf 18 Monate.
- Vorgehen nach Ablehnung: Finde heraus, welche Schritte nach einer abgelehnten Kredit- oder Vertragsanfrage helfen.
- Fazit zur richtigen Einordnung: Überblick über das neue Punktemodell und die Übergangsphase mit älteren Scoremodellen.
GIROMATCH – Kredit trotz SCHUFA

GIROMATCH – Kredit trotz SCHUFA
Vorteile
- Anfrage kostenlos und unverbindlich
- Konditionsanfrage ohne Score-Einfluss
- Wunschbetrag 100 € bis 10.000 €
- Negativer Eintrag kein Ausschlussgrund
Nachteile
- Vermittler, vergibt selbst keine Kredite
- Angebot ist keine Kreditzusage
- Konditionen hängen von der Bonität ab
- Ab 18 J. und 500 € Monatseinkommen
Buzzmatic GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen des Produktes zu prüfen.
GIROMATCH – Online-Kredit

GIROMATCH – Online-Kredit
Vorteile
- Kredite von 100 bis 10.000 €
- SCHUFA-neutrale Anfrage
- Komplett online
- Anfrage kostenlos
Nachteile
- Vermittler, kein Kreditgeber
- Mind. 500 € Nettoeinkommen nötig
- Wohnsitz in Deutschland oder EU
- Konditionen je nach Kreditgeber
Buzzmatic GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen des Produktes zu prüfen.
Was ist der SCHUFA-Score?
Der SCHUFA-Score ist ein statistisch berechneter Prognosewert. Er beschreibt nicht, wie viel Geld du besitzt, sondern wie wahrscheinlich es nach dem verwendeten Scoring-Modell ist, dass du vertragliche Zahlungsverpflichtungen erfüllst. Dazu wertet die SCHUFA bonitätsrelevante Daten aus, die ihr von Vertragspartnern oder öffentlichen Registern übermittelt wurden.
Die SCHUFA ist eine privatwirtschaftliche Auskunftei und verfügt nach eigenen Angaben über Informationen zu rund 68 Millionen Personen. Zu den gespeicherten Daten können beispielsweise Girokonten, Kreditkarten, laufende Kredite, Finanzierungsanfragen und gemeldete Zahlungsstörungen gehören. Einkommen, Vermögen, Kontostand und einzelne Kontobewegungen kennt sie dagegen grundsätzlich nicht.
Wichtig ist die Abgrenzung zwischen SCHUFA-Score und Kreditentscheidung. Eine Bank berücksichtigt zusätzlich unter anderem Einkommen, laufende Ausgaben, Beschäftigung, Kreditsumme, Sicherheiten und ihr eigenes Scoring-Modell. Deshalb gibt es keinen allgemein gültigen Scorewert, ab dem ein Kredit garantiert bewilligt oder automatisch abgelehnt wird.
Auch Scorewert und Negativmerkmal sind nicht dasselbe. Der Score ist eine statistische Prognose aus mehreren Kriterien. Ein Negativmerkmal bezeichnet dagegen eine konkrete gespeicherte Zahlungsstörung. Ein mittelmäßiger Score bedeutet daher nicht automatisch, dass ein negativer SCHUFA-Eintrag vorhanden ist.
📌 Good to know
Die SCHUFA vergibt keine Kredite und lehnt keine Verträge ab. Sie liefert Informationen und Scorewerte; die endgültige Entscheidung trifft das jeweilige Unternehmen.
GIROMATCH – Kredit trotz SCHUFA
SCHUFA-neutrale Kreditanfrage
Vorteile
Nachteile
- Vermittler, vergibt selbst keine Kredite
- Angebot ist keine Kreditzusage
- Konditionen hängen von der Bonität ab
- Ab 18 J. und 500 € Monatseinkommen
GIROMATCH – Online-Kredit
Kredit komplett online anfragen
Vorteile
Nachteile
- Vermittler, kein Kreditgeber
- Mind. 500 € Nettoeinkommen nötig
- Wohnsitz in Deutschland oder EU
- Konditionen je nach Kreditgeber
Tarifcheck24
Schufa-neutraler Kreditvergleich
Vorteile
Nachteile
- Vermittler, keine Direktbank
- Endkonditionen erst nach Bankprüfung
- Nur für den deutschen Markt
Baufi24 – Baufinanzierung
Baufinanzierung kostenlos vergleichen
Vorteile
Nachteile
- Vermittler, keine Direktbank
- Angebote stammen von Partnerbanken
- Konditionen erst nach Anfrage
- Persönliche Angaben für Angebot nötig
Buzzmatic GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen des Produktes zu prüfen.
Alter und neuer SCHUFA-Score im Vergleich
Bis 2026 arbeitete die SCHUFA vor allem mit einem Basisscore in Prozent und zusätzlichen branchenspezifischen Scores. Dadurch konnte eine Person je nach Branche unterschiedliche Werte erhalten – etwa für Banken, Versandhandel oder Telekommunikation.
Seit dem 17. März 2026 ist der neue SCHUFA-Score für Verbraucher:innen einsehbar. Er reicht von 100 bis 999 Punkten und basiert auf zwölf festgelegten Kriterien. Langfristig soll er den bisherigen Basisscore und die Branchenscores ersetzen. Eine direkte Umrechnung zwischen altem Prozentwert und neuem Punktestand ist nicht möglich, weil sich Berechnung und Bewertungssystem unterscheiden.
Die Umstellung erfolgt jedoch schrittweise. Nach Angaben der SCHUFA soll bis Ende 2026 etwa die Hälfte der Unternehmenskund:innen den neuen Score nutzen; die vollständige Übergangsphase kann bis Ende 2028 dauern. Deshalb kann es vorübergehend vorkommen, dass du im SCHUFA-Account bereits den neuen Punktwert siehst, ein Unternehmen aber noch mit einem älteren Scoremodell arbeitet.
| Bisheriges System | Neues System |
|---|---|
| Basisscore in Prozent | 100 bis 999 Punkte |
| Zusätzliche Branchenscores | Ein zentraler Score |
| Komplexere, weniger transparente Berechnung | Zwölf nachvollziehbare Kriterien |
| Verschiedene Werte je nach Branche | Einheitlichere Bewertung |
Welche SCHUFA-Score-Werte gelten als gut?
Der neue SCHUFA-Score reicht von 100 bis 999 Punkten. Je höher der Scorewert ausfällt, desto niedriger bewertet die SCHUFA das statistische Risiko eines Zahlungsausfalls. Für die Einordnung nutzt sie aktuell vier Scoreklassen:
| Punktzahl | Einordnung |
|---|---|
| 776 bis 999 Punkte | hervorragend |
| 709 bis 775 Punkte | gut |
| 642 bis 708 Punkte | akzeptabel |
| 100 bis 641 Punkte | ausreichend |
| kein Score | ungenügend |
Die Begriffe beschreiben ausschließlich die Risikoeinschätzung im neuen SCHUFA-Modell. Sie sind keine verbindlichen Zusagegrenzen für Kredite, Kreditkarten oder andere Verträge. Banken, Händler und weitere Unternehmen entscheiden selbst, welchen Score sie akzeptieren und welche zusätzlichen Kriterien sie prüfen.
Beispiel: Ein Wert von 780 Punkten kann damit bei einem Anbieter ausreichen, während ein anderer Anbieter denselben Antrag wegen Einkommen, laufender Verpflichtungen oder interner Richtlinien ablehnt. Auch der effektive Jahreszins lässt sich nicht direkt aus der Punktzahl ableiten.
📌 Good to know
Nach einer Ablehnung kannst du beim Unternehmen erfragen, ob ein SCHUFA-Score verwendet wurde und welches Scoring-Modell ausschlaggebend war. So lässt sich gezielter prüfen, ob die Entscheidung auf dem neuen Score, einem älteren Branchenwert oder weiteren Bonitätskriterien beruhte.
Wie wird der neue SCHUFA-Score berechnet?
Der neue SCHUFA-Score basiert auf zwölf offiziell veröffentlichten Kriterien. Für jedes Kriterium wird abhängig von den gespeicherten Daten eine bestimmte Punktzahl vergeben. Aus der Summe ergibt sich ein Gesamtwert zwischen 100 und 999 Punkten.
Berücksichtigt werden:
- Zahlungsstörungen: offene oder erledigte negative Zahlungserfahrungen
- Alter des ältesten Bankvertrags: etwa eines Girokontos
- Alter der ältesten Kreditkarte
- Dauer der aktuellen Anschrift
- Jüngster Rahmenkredit: etwa ein eingeräumter Kreditrahmen
- Anfragen zu Girokonten und Kreditkarten
- Anfragen außerhalb des Bankensektors: beispielsweise aus Handel oder Telekommunikation
- Aufgenommene Ratenkredite
- Restlaufzeit bestehender Ratenkredite
- Kreditstatus: etwa laufende oder vertragsgemäß beendete Kredite
- Immobilienkredit
- Identitätsprüfung
Die Kriterien sind unterschiedlich gewichtet. Besonders stark wirken Zahlungsstörungen: Liegt in den vergangenen drei Jahren keine entsprechende Meldung vor, können in diesem Bereich bis zu 264 Punkte erreicht werden. Bei einer offenen Zahlungsstörung wird nach dem neuen Modell grundsätzlich kein regulärer Scorewert berechnet.
Der Score kann sich verändern, wenn neue Verträge oder Anfragen gemeldet, Kredite zurückgezahlt oder gespeicherte Informationen gelöscht werden. Einzelne Merkmale sollten deshalb nicht isoliert betrachtet werden. Ein neues Konto, eine Kreditkarte oder ein Ratenkredit verändert den Wert nicht bei jeder Person in gleicher Weise.
📌 Good to know
Die Höchstpunktzahl von 999 Punkten ist äußerst selten. Nach Angaben der SCHUFA erreichen sie nur rund 0,03 Prozent der bewerteten Personen. Ein niedrigerer Wert ist daher nicht automatisch ungewöhnlich oder problematisch.
Welche Daten kennt die SCHUFA – und welche nicht?
Die SCHUFA erhält bonitätsrelevante Informationen von Vertragspartnern und aus öffentlichen Verzeichnissen. Dazu können beispielsweise Daten zu Girokonten, Kreditkarten, Raten- und Immobilienkrediten, Leasingverträgen, Anfragen sowie gemeldeten Zahlungsstörungen gehören.
Zusätzlich speichert sie personenbezogene Angaben wie Name, Geburtsdatum und aktuelle oder frühere Anschriften. Diese Informationen dienen laut SCHUFA unter anderem dazu, Datensätze eindeutig zuzuordnen und Verwechslungen zu vermeiden.
Nicht bekannt sind der SCHUFA dagegen grundsätzlich:
- Einkommen und Vermögen
- Aktueller Kontostand
- Einzelne Kontobewegungen oder Kartenzahlungen
- Beruf und Arbeitgeber
- Familienstand
- Nationalität
- Persönliche Konsumgewohnheiten
Der Begriff Zahlungshistorie sollte deshalb nicht so verstanden werden, als könne die SCHUFA jede Überweisung oder Rechnung einsehen. Relevant sind vielmehr gemeldete Vertragsdaten und konkrete Zahlungsstörungen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen für eine Übermittlung erfüllt sind.
Auch ein hohes Einkommen führt nicht automatisch zu einem besseren Score. Umgekehrt bedeutet ein niedrigeres Einkommen nicht automatisch eine schlechtere Bewertung, da die SCHUFA diese Information grundsätzlich nicht kennt. Banken können das Einkommen jedoch im Rahmen ihrer eigenen Bonitätsprüfung berücksichtigen.
📌 Good to know
Dein Alter ist im neuen SCHUFA-Score ebenfalls kein eigenes Kriterium. Berücksichtigt wird dagegen beispielsweise, wie lange bestimmte Verträge oder die aktuelle Anschrift bereits bestehen.
SCHUFA-Score und Negativmerkmal: Wo liegt der Unterschied?
Ein niedrigerer SCHUFA-Score bedeutet nicht automatisch, dass ein negativer Eintrag vorliegt. Der Scorewert ist eine statistische Prognose, die sich aus mehreren gespeicherten Kriterien zusammensetzt. Er kann sich auch durch neue Kredite, Anfragen, Vertragslaufzeiten oder Änderungen der Datenbasis bewegen.
Ein Negativmerkmal bezeichnet dagegen eine konkrete Zahlungsstörung. Dazu können beispielsweise eine titulierte Forderung, ein wegen Zahlungsrückständen gekündigter Vertrag oder eine zulässig gemeldete offene Forderung gehören. Auch eine bereits beglichene Forderung kann noch für eine bestimmte Zeit als erledigtes Merkmal gespeichert bleiben.
Eine einzelne verspätete Zahlung oder erste Mahnung führt nicht sofort zu einem negativen SCHUFA-Eintrag. Bei einer nicht titulierten Forderung müssen grundsätzlich mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören typischerweise:
- Mindestens zwei schriftliche Mahnungen
- Mindestens vier Wochen zwischen erster Mahnung und Meldung
- Ein vorheriger Hinweis auf die mögliche Übermittlung
- Eine fällige und nicht bestrittene Forderung
Ist eine Forderung berechtigt bestritten, darf sie nicht einfach als Zahlungsstörung gemeldet werden. Bei titulierten Forderungen oder ausdrücklich anerkannten Schulden gelten teilweise andere Voraussetzungen.
Im neuen Scoring-Modell haben Zahlungsstörungen besonderes Gewicht. Bei einer noch offenen Zahlungsstörung berechnet die SCHUFA grundsätzlich keinen regulären Score. Stattdessen erhalten anfragende Unternehmen einen entsprechenden Hinweis. Erst nach Begleichung wird wieder ein Scorewert ermittelt.
Inkasso bedeutet nicht automatisch SCHUFA-Eintrag. Entscheidend ist, ob die Forderung berechtigt, fällig und unbestritten ist und ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Übermittlung erfüllt wurden.
Wo spielt der SCHUFA-Score im Alltag eine Rolle?
Der SCHUFA-Score kann relevant sein, wenn Unternehmen ein finanzielles Ausfallrisiko prüfen – etwa bei Krediten, Kreditkarten, Leasing, Ratenkäufen, Mobilfunkverträgen oder Mietverhältnissen.
Bei einem Kredit ist der Score nur ein Teil der Bonitätsprüfung. Banken berücksichtigen zusätzlich Einkommen, Beschäftigung, laufende Verpflichtungen, Kredithöhe und Sicherheiten. Deshalb lässt sich aus einem bestimmten Wert weder eine sichere Zusage noch ein fester effektiver Jahreszins ableiten.
Auch Händler, Mobilfunkanbieter und Vermieter können eigene Risikogrenzen verwenden. Derselbe Score kann daher bei verschiedenen Unternehmen unterschiedlich bewertet werden. Für die Wohnungssuche solltest du nicht die vollständige Datenkopie nach Art. 15 DSGVO weitergeben. Sie enthält mehr persönliche Informationen als eine dafür vorgesehene Bonitätsauskunft.
SCHUFA-Daten und Score kostenlos prüfen
Du kannst kostenlos prüfen, welche personenbezogenen Daten die SCHUFA über dich gespeichert hat. Dafür beantragst du eine Selbstauskunft, die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO. Sie enthält unter anderem gespeicherte Vertragsdaten, Anfragen, mögliche Negativmerkmale und eine Übersicht der in den vergangenen zwölf Monaten übermittelten Scorewerte.
Seit März 2026 lässt sich zusätzlich der neue SCHUFA-Score kostenlos im SCHUFA-Account einsehen. Dort werden der aktuelle Punktwert und die zwölf zugrunde liegenden Kriterien dargestellt.
Gehe bei der Prüfung am besten schrittweise vor:
- Persönliche Daten kontrollieren: Stimmen Name, Geburtsdatum und Anschriften?
- Konten und Verträge prüfen: Sind beendete oder unbekannte Verträge aufgeführt?
- Anfragen kontrollieren: Wurden Bonitätsanfragen korrekt zugeordnet?
- Negativmerkmale prüfen: Sind Forderung, Betrag und Erledigungsstatus richtig?
- Scorewerte vergleichen: Welche Werte wurden wann an Unternehmen übermittelt?
- Fehler dokumentieren: Sichere Belege und beanstande falsche Daten schriftlich.
Die SCHUFA nennt für die Bearbeitung einer Datenkopie durchschnittlich etwa vier bis sieben Tage. Nach der DSGVO muss eine Auskunft grundsätzlich innerhalb eines Monats erteilt werden.
Für die kostenlose Datenkopie verlangen Drittanbieter teilweise Gebühren von rund 30 Euro. Beantragst du sie direkt bei der SCHUFA, ist sie kostenlos.
SCHUFA-Score verbessern: Was wirklich sinnvoll ist
Der SCHUFA-Score lässt sich nicht per Knopfdruck verbessern. Veränderungen entstehen meist erst, wenn neue Daten gemeldet, bestehende Verträge länger geführt oder fehlerhafte Angaben korrigiert werden.
Sinnvolle Maßnahmen sind:
- Rechnungen, Raten und Kredite pünktlich bezahlen
- Fehlerhafte oder veraltete Daten prüfen und berichtigen lassen
- Unnötig viele neue Girokonten oder Kreditkarten vermeiden
- Kreditvergleiche möglichst über Konditionsanfragen durchführen
- Bestehende Kredite vertragsgemäß zurückzahlen
- Erledigte Forderungen auf den korrekten Erledigungsvermerk prüfen
- Bei Zahlungsproblemen früh Kontakt zu Gläubigern oder einer Schuldnerberatung aufnehmen
Fehlerhafte SCHUFA-Daten korrigieren und Einträge löschen lassen
Entdeckst du falsche oder veraltete Angaben, solltest du sowohl die SCHUFA als auch das Unternehmen kontaktieren, das die Information gemeldet hat. Nach Art. 16 DSGVO hast du das Recht, unrichtige personenbezogene Daten berichtigen zu lassen.
Gehe dabei am besten so vor:
- Fehler genau benennen: Markiere den betroffenen Eintrag und erläutere, was daran falsch ist.
- Nachweise beifügen: Geeignet sind etwa Zahlungsbelege, Kündigungsbestätigungen, Gerichtsbeschlüsse oder Schriftverkehr mit dem meldenden Unternehmen.
- Berichtigung oder Löschung verlangen: Falsche Daten müssen korrigiert, unzulässig gespeicherte Angaben gelöscht werden.
- Meldendes Unternehmen einbeziehen: Häufig muss auch der Vertragspartner seine Meldung berichtigen.
- Ergebnis kontrollieren: Prüfe anschließend über eine neue Datenkopie, ob die Änderung vollständig umgesetzt wurde.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem fehlerhaften und einem korrekten, aber noch gespeicherten Eintrag. Ein richtiger Eintrag wird nicht automatisch sofort gelöscht, nur weil die Forderung inzwischen bezahlt wurde. Dann gelten die vorgesehenen Speicher- und Löschfristen.
Bleibt die Korrektur erfolglos, kannst du dich an die SCHUFA-Ombudsstelle oder die zuständige Datenschutzbehörde wenden. Bei komplexen Streitfällen kann außerdem eine Beratung durch die Verbraucherzentrale oder eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein.
Der Europäische Gerichtshof hat 2023 entschieden, dass Scoring unter Art. 22 DSGVO fallen kann, wenn ein Unternehmen seine Entscheidung maßgeblich auf den Score stützt. Dadurch gewinnt die Frage an Bedeutung, welche Daten und Bewertungslogiken tatsächlich für eine Ablehnung verwendet wurden.
Welche Löschfristen gelten bei der SCHUFA?
SCHUFA-Daten werden nicht nach einer einheitlichen Frist gelöscht. Entscheidend ist, um welche Information es sich handelt und wann sie erledigt oder abgeschlossen wurde.
Für erledigte Zahlungsstörungen gilt grundsätzlich eine taggenaue Speicherfrist von 36 Monaten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie auf 18 Monate verkürzt werden. Dafür muss die Forderung unter anderem innerhalb von 100 Tagen nach der Meldung vollständig beglichen worden sein. Außerdem dürfen keine weiteren Negativdaten hinzukommen.
Bei einer Restschuldbefreiung ist die Frist deutlich kürzer: Informationen über die Restschuldbefreiung werden gelöscht, sobald sie aus dem öffentlichen Insolvenzportal entfernt wurden. Dort beträgt die Veröffentlichungsdauer derzeit sechs Monate. Das gilt auch für erkennbar vom Insolvenzverfahren umfasste Forderungen.
Andere Daten haben eigene Fristen. Dazu zählen beispielsweise Anfragen, beendete Kreditverträge, Girokonten oder Einträge aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen. Deshalb ist eine pauschale Aussage wie „Alle SCHUFA-Einträge verschwinden nach drei Jahren“ falsch.
Ein vereinfachter Überblick:
- Erledigte Zahlungsstörung: grundsätzlich 36 Monate
- Verkürzte Frist bei erfüllter 100-Tage-Regelung: 18 Monate
- Restschuldbefreiung: 6 Monate
- Eintrag im Schuldnerverzeichnis: regelmäßig 3 Jahre, sofern keine frühere gerichtliche Löschung erfolgt
„Bezahlt“ bedeutet nicht automatisch „sofort gelöscht“. Nach dem Ausgleich sollte aber kontrolliert werden, ob die Forderung korrekt als erledigt vermerkt wurde und ob die Voraussetzungen für die verkürzte 18-Monats-Frist erfüllt sind.
Was tun nach einer Kredit- oder Vertragsanfrage?
Wird ein Kredit, Mobilfunkvertrag oder Ratenkauf abgelehnt, muss der SCHUFA-Score nicht der einzige Grund sein. Banken und andere Unternehmen prüfen häufig zusätzlich Einkommen, laufende Ausgaben, Beschäftigung, bestehende Kredite und interne Vergaberichtlinien.
Gehe am besten schrittweise vor:
- Ablehnungsgrund erfragen: Bitte das Unternehmen um Auskunft, ob SCHUFA-Daten oder ein internes Scoring ausschlaggebend waren.
- Verwendeten Score klären: Während der Übergangsphase kann noch ein älteres Scoremodell verwendet worden sein.
- Datenkopie prüfen: Kontrolliere gespeicherte Verträge, Anfragen und mögliche Negativmerkmale.
- Fehler korrigieren lassen: Beanstande falsche oder veraltete Angaben vor einem neuen Antrag.
- Weitere Bonitätsfaktoren prüfen: Ein zu geringer Haushaltsüberschuss oder eine hohe Kreditsumme kann auch bei gutem Score zur Ablehnung führen.
- Serienanträge vermeiden: Stelle nicht unmittelbar mehrere verbindliche Kreditanfragen bei verschiedenen Banken. Für einen Vergleich eignen sich Konditionsanfragen besser.
Bei finanziellen Schwierigkeiten solltest du nicht versuchen, bestehende Verpflichtungen dauerhaft durch neue Kredite auszugleichen. Eine frühzeitige Schuldnerberatung kann helfen, Einnahmen, Ausgaben und offene Forderungen strukturiert zu ordnen.
Fazit: SCHUFA-Score richtig einordnen
Der SCHUFA-Score ist eine statistische Einschätzung der Kreditwürdigkeit, aber keine verbindliche Entscheidung über Kredit, Wohnung oder Vertrag. Seit 2026 wird schrittweise ein neues Modell mit 100 bis 999 Punkten und zwölf veröffentlichten Kriterien eingeführt. Während der Übergangsphase können Unternehmen jedoch noch ältere Scoremodelle verwenden.
Für die Einordnung ist wichtig, Scorewert und Negativmerkmal zu unterscheiden. Ein niedrigerer Score bedeutet nicht automatisch, dass eine konkrete Zahlungsstörung gespeichert ist. Ebenso garantiert ein hoher Wert weder eine Kreditzusage noch bestimmte Kreditkonditionen.
Am sinnvollsten ist es, die eigenen SCHUFA-Daten regelmäßig zu prüfen, fehlerhafte Angaben korrigieren zu lassen und Zahlungsvereinbarungen zuverlässig einzuhalten. Auch Kreditanfragen, Vertragslaufzeiten und bestehende Kreditverhältnisse können den Wert beeinflussen.
Häufig gestellte Fragen
Welcher SCHUFA-Score gilt als gut?
Im neuen Modell gelten 709 bis 775 Punkte als „gut“ und 776 bis 999 Punkte als „hervorragend“. Eine feste Mindestpunktzahl für Kredite gibt es trotzdem nicht. Banken und andere Unternehmen prüfen zusätzlich Einkommen, Verpflichtungen, Beschäftigung und eigene Risikokriterien.
Kann ich meinen SCHUFA-Score kostenlos einsehen?
Ja. Den neuen Score kannst du über den SCHUFA-Account einsehen . Zusätzlich kannst du eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO beantragen. Sie enthält gespeicherte Vertragsdaten, Anfragen, mögliche Negativmerkmale und bereits übermittelte Scorewerte.
Wie lange bleiben negative SCHUFA-Einträge gespeichert?
Das hängt von der Datenart ab. Erledigte Zahlungsstörungen bleiben grundsätzlich 36 Monate gespeichert . Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Frist auf 18 Monate verkürzen. Angaben zur Restschuldbefreiung werden grundsätzlich nach sechs Monaten gelöscht.
Verschlechtert eine Kreditanfrage den SCHUFA-Score?
Eine verbindliche Kreditanfrage kann im Scoring berücksichtigt werden . Für einen unverbindlichen Vergleich solltest du deshalb möglichst eine Konditionsanfrage nutzen. Sie wird anders behandelt als ein konkreter Kreditantrag. Mehrere Anfragen in kurzer Zeit können dennoch bei der Bonitätsprüfung relevant sein.
Was kann ich tun, wenn ein SCHUFA-Eintrag falsch ist?
Wende dich an die SCHUFA und an das Unternehmen, das den Eintrag gemeldet hat. Lege geeignete Nachweise bei und verlange die Berichtigung oder Löschung . Bleibt die Korrektur aus, kannst du dich an die SCHUFA-Ombudsstelle oder die zuständige Datenschutzbehörde wenden.

















