Krypto im Erbfall: Zugang sichern und Bestände übertragen

Das Wichtigste in Kürze:

Kryptowerte gehören nach § 1922 BGB wie jedes andere Vermögen zum Nachlass — erreichbar sind sie aber nur mit Zugangsdaten oder Seed-Phrase. Dieser Beitrag zeigt Schritt für Schritt, wie der Zugang bei Anbieter-Verwahrung und bei Selbstverwahrung läuft, welche Nachweise Verwahrer verlangen, wie die Bewertung zum Todestag und die Freibeträge nach ErbStG funktionieren und welche Vorsorge…

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Themen in diesem Artikel:

Krypto im Nachlass: Was beim Erbfall rechtlich passiert

Kryptowerte gehören zum Nachlass wie ein Sparbuch, ein Depot oder ein Auto. Mit dem Tod einer Person geht ihr Vermögen nach § 1922 BGB als Ganzes auf die Erben über — automatisch, ohne dass jemand etwas beantragen müsste. Diese Universalsukzession kennt keine Ausnahme für digitale Vermögenswerte.

Rechtlich ist die Lage also klar. Praktisch entsteht die eigentliche Aufgabe eine Ebene tiefer: Ein Erbe wird zwar sofort Inhaber der Position, kann sie aber nur bewegen, wenn er den technischen Zugang hat. Bei Kryptowerten steckt dieser Zugang entweder in einem Kundenkonto beim Verwahrer oder in einem privaten Schlüssel.

Der Unterschied zum klassischen Bankkonto ist damit weniger juristisch als organisatorisch. Eine Bank kann ein Konto nach Vorlage des Erbnachweises freigeben, weil sie die Guthaben in ihren eigenen Büchern führt. Ein selbstverwahrter Bestand dagegen lebt auf einer öffentlichen Blockchain, auf die niemand außer dem Inhaber des Schlüssels zugreifen kann.

Erben treten damit in eine Doppelrolle. Sie sind einerseits Rechtsnachfolger und übernehmen alle Ansprüche und Verpflichtungen des Erblassers. Sie sind andererseits auf Informationen angewiesen, die es nur gibt, wenn jemand sie vorher aufgeschrieben hat. Ein Depot taucht auf Kontoauszügen und Jahressteuerbescheinigungen auf, eine selbstverwahrte Wallet dagegen hinterlässt im Alltag oft keine sichtbare Spur.

Warum die Vorsorge den Unterschied macht

Aus dieser Konstellation folgt die zentrale praktische Erkenntnis: Ohne dokumentierten Zugang bleibt ein selbstverwahrter Bestand faktisch unerreichbar, obwohl er den Erben rechtlich gehört. Kein Gericht, kein Notar und kein Anbieter kann einen verlorenen privaten Schlüssel rekonstruieren.

Das ist kein Grund zur Sorge, sondern ein Argument für eine saubere Ablage. Wer heute ein Bestandsverzeichnis führt und die Zugangswege getrennt davon hinterlegt, macht den Erbfall für seine Angehörigen genauso handhabbar wie bei jedem anderen Depot. Die Schritte dafür sind überschaubar und in wenigen Stunden erledigt.

Praktisch hilfreich ist außerdem, zwischen den beiden Welten sauber zu trennen: Bestände bei einem regulierten Anbieter folgen dem klassischen Nachlassverfahren, Bestände in einer eigenen Wallet folgen der eigenen Dokumentation. Wer beides nutzt, braucht beide Wege. Mehr Hintergrund zu den Grundlagen findest du im Bereich Krypto.

Zugang bei Anbieter-Verwahrung und bei Selbstverwahrung

Die Frage, wie Erben an einen Bestand kommen, entscheidet sich am Verwahrmodell. Bei der Anbieter-Verwahrung hält ein reguliertes Unternehmen die Schlüssel und führt für den Kunden ein Konto. Bei der Selbstverwahrung liegt der Schlüssel ausschließlich beim Nutzer, gesichert über eine Wiederherstellungsphrase aus typischerweise 12 oder 24 Wörtern.

Beide Modelle sind legitim und weit verbreitet. Sie unterscheiden sich im Erbfall aber grundlegend darin, wer einen Zugang wiederherstellen kann und welche Unterlagen dafür nötig sind.

Merkmal Verwahrung beim Anbieter Selbstverwahrung
Wer hält den Schlüssel Der Verwahrer, getrennt vom Eigenbestand Ausschließlich die Nutzerin oder der Nutzer
Zugangsweg für Erben Nachlassabteilung des Anbieters kontaktieren, Erbnachweis einreichen Wiederherstellungsphrase oder Hardware-Wallet plus PIN aus dem Nachlass
Wiederherstellung möglich Ja, über das Nachlassverfahren des Unternehmens Nur mit der hinterlegten Phrase, sonst technisch nicht
Auffindbarkeit Kontoauszüge, Abrechnungen, Steuerunterlagen, SEPA-Überweisungen Nur über ein eigenes Bestandsverzeichnis oder gefundene Geräte
Typischer Zeitbedarf Mehrere Wochen, abhängig von Prüfung und Unterlagen Sofort, sobald die Phrase vorliegt
Vorsorge-Schwerpunkt Anbieter und Kundennummer notieren Phrase sicher und auffindbar hinterlegen

Die Tabelle zeigt eine nützliche Faustregel: Bei Anbieter-Verwahrung ist der Erbfall ein Verwaltungsvorgang, bei Selbstverwahrung ein Informationsvorgang. Im ersten Fall zählt, dass die Erben wissen, wo sie sich melden. Im zweiten Fall zählt, dass die Wiederherstellungsphrase erreichbar ist.

📌 Good to know

Viele Menschen nutzen beide Modelle parallel. Ein Bestandsverzeichnis sollte deshalb beide Seiten abbilden — Anbieterkonten mit Namen und Kundennummer, selbstverwahrte Wallets mit Gerätetyp und Fundort der Sicherung.

Erbnachweis und Ablauf beim Verwahrer

Regulierte Verwahrer geben Bestände erst frei, wenn die Erbenstellung nachgewiesen ist. Der Ablauf entspricht dem, was Banken bei einem Nachlasskonto verlangen, und lässt sich in fünf Schritten beschreiben. Anders als beim klassischen Erbenkonto geht es dabei aber nicht nur um ein Guthaben, sondern um eine Position, die je nach Anbieter übertragen, verkauft oder ausgezahlt werden kann.

Schritt 1 — Todesfall melden: Die Erben informieren den Anbieter schriftlich und legen die Sterbeurkunde bei. Ab diesem Zeitpunkt wird das Konto in der Regel für Handelsaufträge gesperrt, bleibt aber bestehen.

Schritt 2 — Erbnachweis einreichen: Als Nachweis dient je nach Fall ein Erbschein, ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll oder ein Europäisches Nachlasszeugnis. Ein privatschriftliches Testament reicht vielen Verwahrern allein nicht aus.

Schritt 3 — Identifizierung der Erben: Weil Verwahrer den Sorgfaltspflichten des Geldwäscherechts unterliegen, werden die Erben selbst identifiziert — üblicherweise per Ausweisdokument und einem Verfahren wie VideoIdent oder eID.

Schritt 4 — Entscheidung über den weiteren Weg: Danach steht die Freigabe. Je nach Anbieter ist eine Übertragung auf ein Konto der Erben, eine Auszahlung des Euro-Gegenwerts nach Verkauf oder ein Transfer auf eine eigene Adresse möglich. Welche Optionen bestehen, unterscheidet sich zwischen Krypto-Börsen, Neobrokern und Banken erheblich.

Schritt 5 — Erbengemeinschaft klären: Gibt es mehrere Erben, verwalten sie den Nachlass gemeinschaftlich. Verfügungen über einen Bestand brauchen dann grundsätzlich die Zustimmung aller Miterben, was in der Praxis eine gemeinsame schriftliche Weisung an den Verwahrer bedeutet.

Wie lange der Vorgang dauert, hängt stark vom Erbnachweis ab. Liegt ein notarielles Testament vor, ist die Erbenstellung oft schon nach der Eröffnung durch das Nachlassgericht belegt. Muss dagegen ein Erbschein beantragt werden, kommt die Bearbeitungszeit des Nachlassgerichts hinzu, die je nach Auslastung und Komplexität mehrere Wochen betragen kann.

Was den Ablauf beschleunigt

Zeit sparen die Erben vor allem durch Vollständigkeit. Sterbeurkunde, Erbnachweis, Ausweiskopien aller Beteiligten und die Kundennummer in einer einzigen Einreichung ersparen Rückfragen. Hilfreich ist zudem eine Wertaufstellung zum Todestag, die viele Anbieter auf Anfrage ausstellen — sie wird später für die Erbschaftsteuer gebraucht.

💡 Tip

Frage beim Verwahrer ausdrücklich nach einer Bestands- und Wertbestätigung zum Todestag. Dieses Dokument erfüllt zwei Zwecke gleichzeitig: Nachweis gegenüber dem Finanzamt und Grundlage für die Verteilung innerhalb der Erbengemeinschaft.

Bewertung zum Todestag, Freibeträge und Haltefrist

Erbschaftsteuerlich werden Kryptowerte wie anderes Vermögen behandelt. Maßgeblich ist der Verkehrswert am Todestag — nicht der Kaufpreis und nicht der Wert am Tag der Auszahlung. Als Nachweis dienen Kursnotierungen des Stichtags oder eine Bestätigung des Verwahrers.

Ob überhaupt Steuer anfällt, hängt am persönlichen Freibetrag nach § 16 ErbStG. Er richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis und gilt für den gesamten Erwerb, also für Kryptowerte plus alle übrigen Nachlasswerte zusammen.

Erwerber Freibetrag Einordnung
Ehegatte, eingetragener Partner 500.000 Euro Steuerklasse I, zusätzlich Versorgungsfreibetrag möglich
Kind, Stiefkind 400.000 Euro Je Kind und je Elternteil
Enkelkind 200.000 Euro 400.000 Euro, wenn das Elternteil verstorben ist
Eltern, Großeltern 100.000 Euro Nur beim Erwerb von Todes wegen
Geschwister, Nichten, Neffen 20.000 Euro Steuerklasse II
Übrige Erwerber 20.000 Euro Steuerklasse III, auch nichteheliche Partner

Erbschaftsteuer: Freibeträge je Erwerber

0100.000200.000300.000400.000500.000Ehegatte, eingetragener Partner — Freibetrag 500.000 Euro, Steuerklasse I, zusätzlich Versorgungsfreibetrag möglich.Ehegatte, eingetr. Partner500.000 EuroKind, Stiefkind — Freibetrag 400.000 Euro, je Kind und je Elternteil.Kind, Stiefkind400.000 EuroEnkelkind — Freibetrag 200.000 Euro; 400.000 Euro, wenn das Elternteil verstorben ist.Enkelkind200.000 EuroEltern, Großeltern — Freibetrag 100.000 Euro, nur beim Erwerb von Todes wegen.Eltern, Großeltern100.000 EuroGeschwister, Nichten, Neffen — Freibetrag 20.000 Euro, Steuerklasse II.Geschwister, Nichten, Neffen20.000 EuroÜbrige Erwerber — Freibetrag 20.000 Euro, Steuerklasse III, auch nichteheliche Partner.Übrige Erwerber20.000 Euro
Quelle: §16 ErbStG, Stand: Juli 2026. Beim Enkelkind gelten 400.000 Euro, wenn das Elternteil verstorben ist.

Die Haltefrist läuft beim Erben weiter

Einkommensteuerlich gilt eine zweite, oft übersehene Regel. Der Erbfall ist keine Veräußerung. Der Erbe tritt in die Position des Erblassers ein und übernimmt dessen Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten — die sogenannte Fußstapfentheorie. Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 bestätigt diese Systematik für Kryptowerte.

Praktisch heißt das: Hatte der Erblasser einen Bestand bereits länger als ein Jahr gehalten, ist ein späterer Verkauf durch den Erben nach § 23 EStG nicht mehr steuerbar. War die Frist noch nicht abgelaufen, läuft sie beim Erben weiter und ein Gewinn innerhalb der Jahresfrist fällt unter die private Veräußerungsbesteuerung mit einer Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr.

Deshalb sind die Anschaffungsdaten des Erblassers so wertvoll. Ohne sie muss der Erbe im Zweifel den ungünstigeren Fall annehmen. Eine saubere Transaktionsübersicht aus dem Anbieterkonto oder eine eigene Aufstellung erspart genau diese Unsicherheit.

Vorsorge-Checkliste: Sieben Schritte, die Angehörigen helfen

Die wirksamste Vorbereitung besteht aus wenigen, gut dokumentierten Schritten. Sie kosten einmal Zeit und lassen sich danach jährlich in einer Viertelstunde aktualisieren.

Schritt Was du festhältst Aufbewahrung
1. Bestandsverzeichnis Welche Anbieter, welche Wallets, welche Geräte — ohne Passwörter Bei den Nachlassunterlagen
2. Anbieterdaten Firmenname, Kundennummer, hinterlegte E-Mail-Adresse Im Bestandsverzeichnis
3. Wiederherstellungsphrase Die 12 oder 24 Wörter, dauerhaft auf Papier oder Metall Getrennt, z. B. Bankschließfach
4. Zugangsanleitung Kurze Beschreibung in einfachen Worten, was zu tun ist Beim Verzeichnis
5. Anschaffungsdaten Kaufdaten, Kaufkurse, Transaktionsübersichten je Jahr Bei den Steuerunterlagen
6. Erbregelung Testament oder Erbvertrag, der auch digitale Werte benennt Notariell oder Nachlassgericht
7. Jahres-Update Neue Konten ergänzen, geschlossene streichen, Datum notieren Fester Termin im Jahr

Vorsorge-Checkliste in sieben Schritten

Was du festhältstAufbewahrung1. BestandsverzeichnisSchritt 1: Bestandsverzeichnis — welche Anbieter, welche Wallets, welche Geräte, ohne Passwörter.Anbieter, Wallets, GeräteSchritt 1: Aufbewahrung bei den Nachlassunterlagen.Nachlassunterlagen2. AnbieterdatenSchritt 2: Anbieterdaten — Firmenname, Kundennummer, hinterlegte E-Mail-Adresse.Firma, Kundennummer, MailSchritt 2: Aufbewahrung im Bestandsverzeichnis.im Verzeichnis3. WiederherstellungsphraseSchritt 3: Wiederherstellungsphrase — die 12 oder 24 Wörter, dauerhaft auf Papier oder Metall.12 oder 24 WörterSchritt 3: Getrennt aufbewahren, zum Beispiel im Bankschließfach.getrennt, z. B. Schließfach4. ZugangsanleitungSchritt 4: Zugangsanleitung — kurze Beschreibung in einfachen Worten, was zu tun ist.einfache BeschreibungSchritt 4: Aufbewahrung beim Bestandsverzeichnis.beim Verzeichnis5. AnschaffungsdatenSchritt 5: Anschaffungsdaten — Kaufdaten, Kaufkurse, Transaktionsübersichten je Jahr.Kaufdaten und KurseSchritt 5: Aufbewahrung bei den Steuerunterlagen.bei den Steuerunterlagen6. ErbregelungSchritt 6: Erbregelung — Testament oder Erbvertrag, der auch digitale Werte benennt.Testament oder ErbvertragSchritt 6: Notariell oder beim Nachlassgericht.notariell / Nachlassgericht7. Jahres-UpdateSchritt 7: Jahres-Update — neue Konten ergänzen, geschlossene streichen, Datum notieren.ergänzen und streichenSchritt 7: Fester Termin im Jahr.fester Jahrestermin
Quelle: eigene Darstellung, Stand: Juli 2026.

Der größte Effekt steckt in Schritt 1. Ein Verzeichnis ohne jedes Passwort ist harmlos, aber es beantwortet die entscheidende Frage: Wo ist überhaupt etwas vorhanden? Alles Weitere lässt sich von dort aus organisieren — Anbieterkonten über das Nachlassverfahren, selbstverwahrte Bestände über die hinterlegte Sicherung.

Ebenso wertvoll ist Schritt 5. Anschaffungsdaten sind später bares Geld wert, weil sie über die steuerliche Behandlung eines Verkaufs entscheiden. Wer sie jährlich exportiert und zu den Steuerunterlagen legt, nimmt seinen Erben eine mühsame Rekonstruktion ab.

Wichtig: Verzeichnis und Zugangsdaten trennen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfiehlt für Zugangsdaten grundsätzlich eine geschützte, nicht frei zugängliche Aufbewahrung. Für den Erbfall ergibt sich daraus eine einfache Zwei-Ebenen-Logik: Das Bestandsverzeichnis darf bei den übrigen Unterlagen liegen, weil es allein keinen Zugriff erlaubt. Die Wiederherstellungsphrase gehört an einen separaten, gesicherten Ort.

Bewährt haben sich Bankschließfach, ein Tresor mit dokumentiertem Zugriffsweg oder ein verschlüsselter Passwortspeicher mit hinterlegtem Notfallzugang. Entscheidend ist weniger die Methode als die Frage, ob die Angehörigen den Weg dorthin nachvollziehen können.

📌 Good to know

Eine Wiederherstellungsphrase sollte nie als Foto, Cloud-Notiz oder E-Mail existieren. Wer Redundanz möchte, legt lieber zwei physische Kopien an unterschiedlichen sicheren Orten an.

Fristen, Anzeigepflicht und Unterlagen für das Finanzamt

Nach dem Erbfall laufen zwei Uhren. Die erste betrifft die Anzeige beim Finanzamt: Nach § 30 ErbStG ist jeder erbschaftsteuerpflichtige Erwerb binnen drei Monaten nach Kenntnis anzuzeigen. Die Anzeige ist formlos möglich und ersetzt noch keine Steuererklärung — die fordert das Finanzamt gegebenenfalls gesondert an.

Die Anzeige nennt üblicherweise die Beteiligten, den Todestag, den Rechtsgrund des Erwerbs, das Verwandtschaftsverhältnis, den geschätzten Wert des Nachlasses und frühere Zuwendungen des Erblassers. Kryptowerte werden dabei wie jede andere Vermögensposition mit ihrem Stichtagswert aufgeführt.

Die Ausnahmeregel des § 30 Abs. 3 ErbStG greift bei Erwerben auf Grundlage einer von einer deutschen Behörde eröffneten Verfügung von Todes wegen, aus der sich das Verhältnis zum Erblasser zweifelsfrei ergibt. Sie ist aber ausgeschlossen, wenn zum Erwerb Grundbesitz, Betriebsvermögen, Anteile an nicht börsennotierten Kapitalgesellschaften oder Auslandsvermögen gehören (§ 30 Abs. 3 Satz 1 ErbStG). Genau hier wird es bei Kryptowerten unsicher: Bestände bei einem Verwahrer mit Sitz im Ausland können als Auslandsvermögen einzuordnen sein, und die Abgrenzung ist im Einzelfall nicht eindeutig. Wer sich nicht sicher ist, zeigt den Erwerb im Zweifel an — die Anzeige ist formlos möglich und kostet nichts, eine unterlassene Anzeige kann dagegen Folgen haben. Unabhängig davon sind die Werte in einer angeforderten Erklärung stets anzugeben.

Die zweite Uhr: Einkommensteuer nach einem Verkauf

Verkauft ein Erbe später einen geerbten Bestand innerhalb der übernommenen Jahresfrist, gehört der Gewinn in die Anlage SO der Einkommensteuererklärung. Für die Nachweise gilt die allgemeine Mitwirkungspflicht: Anschaffungsdaten, Verkaufsdaten und Kurse sollten belegbar sein.

Sinnvoll ist deshalb ein kleines Nachlassdossier mit fünf Bestandteilen — Sterbeurkunde, Erbnachweis, Bestands- und Wertbestätigung zum Todestag, vollständige Transaktionshistorie des Erblassers und die eigene Korrespondenz mit dem Verwahrer. Damit lassen sich beide Steuerfragen ohne Nachforschung beantworten.

Bei größeren Nachlässen, internationalen Bezügen, Betriebsvermögen oder Streit in der Erbengemeinschaft ist eine steuer- oder rechtsberatende Person die richtige Anlaufstelle. Die Regeln oben beschreiben den Normalfall, nicht jede Konstellation.

💡 Tip

Notiere im Bestandsverzeichnis auch, wo die Transaktionshistorie liegt. Viele Anbieter stellen Jahresübersichten nur für einen begrenzten Zeitraum bereit — ein jährlicher Export als PDF oder CSV sichert die Anschaffungsdaten dauerhaft.

Rechtlicher Hinweis

📌 Good to know

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung und keine Kauf-Empfehlung. Erb- und steuerrechtliche Fragen hängen vom Einzelfall ab — ziehe im Zweifel eine steuerberatende oder rechtsberatende Person hinzu. Kryptowerte sind hochvolatil, ein Totalverlust ist möglich. Entscheidungen triffst du eigenverantwortlich.

Quellen und Methodik

Stand der Rechtslage und der Wertangaben: Juli 2026. Grundlage sind ausschließlich amtliche Primärquellen — Gesetzestexte im Volltext, das aktuelle BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten sowie Empfehlungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik zur Aufbewahrung von Zugangsdaten. Verfahrensangaben zu Verwahrern sind kategorisch beschrieben, da sie sich je Anbieter unterscheiden.

Häufig gestellte Fragen

Q

Gehören Kryptowerte automatisch zum Nachlass?

Kryptowerte sind Teil des Nachlasses. Nach § 1922 BGB geht das Vermögen mit dem Tod als Ganzes auf die Erben über, digitale Vermögenswerte eingeschlossen. Der Zugriff hängt allerdings davon ab, ob Zugangsdaten oder die Wiederherstellungsphrase auffindbar sind.

Q

Was passiert, wenn die Wiederherstellungsphrase fehlt?

Bei Selbstverwahrung ist der private Schlüssel der einzige Zugang. Fehlt die Phrase vollständig, kann niemand sie rekonstruieren — auch kein Gericht oder Anbieter. Genau deshalb ist ein hinterlegtes Vorsorgedokument der wichtigste Baustein der Vorbereitung.

Q

Mit welchem Wert werden geerbte Kryptowerte angesetzt?

Maßgeblich ist der Verkehrswert am Todestag. Spätere Kursbewegungen ändern die erbschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage nicht. Als Beleg dienen Kursnotierungen des Stichtags oder eine Bestands- und Wertbestätigung des Verwahrers.

Q

Startet die einjährige Haltefrist beim Erben neu?

Die Haltefrist läuft weiter. Der Erbe übernimmt Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten des Erblassers, weil der Erbfall keine Veräußerung ist. Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 bestätigt diese Fortführung für Kryptowerte ausdrücklich.

Q

Welche Frist gilt für die Anzeige beim Finanzamt?

Nach § 30 ErbStG sind drei Monate ab Kenntnis vom Erwerb vorgesehen. Die Anzeige ist formlos möglich. Ob zusätzlich eine Erbschaftsteuererklärung nötig wird, entscheidet das Finanzamt und fordert sie gegebenenfalls gesondert an.

Q

Wie verfügt eine Erbengemeinschaft über einen Bestand?

Mehrere Erben verwalten den Nachlass gemeinschaftlich. Verfügungen über einen Kryptobestand brauchen deshalb grundsätzlich die Zustimmung aller Miterben — in der Praxis eine gemeinsame schriftliche Weisung an den Verwahrer, ob übertragen, verkauft oder ausgezahlt wird.


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