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Grüner fordert Verzicht auf Bußgelder bei EU-Verpackungsregeln

8. September 2026, 10:51 Uhr10 AufrufeZuletzt geprüft: 08.09.2026

Das Wichtigste in Kürze

Erfahre, wie der Europaabgeordnete Erik Marquardt (Grüne) in der Debatte um die neuen EU-Verpackungsvorschriften Klarheit über Bußgelder fordert und warum er eine Übergangsfrist bis Februar als notwendig erachtet. Entdecke die Herausforderungen für kleine Unternehmen und die Forderungen nach praktikablen Lösungen.

Der Europaabgeordnete Erik Marquardt (Grüne) fordert eine europäische Vereinbarung, die sicherstellt, dass EU-Mitgliedstaaten bis Februar 2027 keine Bußgelder wegen Verstößen gegen die neuen Verpackungsregeln verhängen. Deutschland hat bereits festgelegt, bis zum 12. Februar 2027 auf Sanktionen zu verzichten – diese Linie soll nun europaweit gelten, um Unternehmen Anpassungszeit zu verschaffen.

Ziele und Probleme der EU-Verpackungsverordnung

Die seit 12. August geltende Verordnung zielt auf die Reduktion von Verpackungsmüll sowie die Einführung einheitlicher Recycling- und Pfandsysteme in der EU ab. Händler müssen sich in jedem Mitgliedstaat einzeln registrieren und einen Bevollmächtigten benennen. Marquardt kritisiert den bürokratischen Aufwand als erhebliche Belastung insbesondere für kleine Unternehmen. Zahlreiche Händler haben in sozialen Netzwerken angekündigt, ihre Versandaktivitäten einzuschränken oder ganz einzustellen.

Anpassungsvorschläge der EU-Kommission

Die EU-Kommission hatte bereits im Dezember vorgeschlagen, europäische Hersteller von der Pflicht zur Benennung von Bevollmächtigten zu befreien. Dieser Vorschlag erfordert die Zustimmung des Europäischen Parlaments und aller Mitgliedstaaten. EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall äußerte im August die Erwartung, dass nationale Behörden zunächst auf Sanktionen verzichten sollten, um weitere Verzögerungen zu vermeiden.

Forderungen an die Bundesregierung

Marquardt fordert die Bundesregierung auf, sich für eine gemeinsame europäische Erklärung zum Sanktionsverzicht bis Februar einzusetzen. Die Zeit bis dahin solle genutzt werden, um praktikable Lösungen zu entwickeln, die langfristige Umweltziele mit unternehmerischer Umsetzbarkeit vereinbaren. Deutschland habe bereits entschieden, vorerst keine Strafen auszusprechen – diese Position müsse nun europaweit abgesichert werden.