Themen in diesem Artikel:
- Definition: So erfasst du Wertminderungen als AfA.
- Anlagevermögen: Was abnutzbar ist und was nicht.
- Arten und Methoden: Planmäßig, außerplanmäßig, linear, degressiv.
- AfA 2026: Degressive Abschreibung bis 30 Prozent nutzen.
- GWG und Tabellen: Geringwertige Güter und Nutzungsdauern.
Das sind Abschreibungen
Der Begriff Abschreibung bezeichnet im Rechnungswesen die Erfassung und Berechnung planmäßiger und außerplanmäßiger Wertminderungen betrieblicher Vermögensgegenstände. Zu solchen Wertminderungen kommt es, wenn Wirtschaftsgüter im Betrieb eingesetzt und dadurch abgenutzt werden. Diese Abnutzung ist völlig normal: Sie entsteht durch häufigen Gebrauch, durch Witterung oder schlicht durch Zeitablauf und technischen Fortschritt. Kaufst du für dein Unternehmen eine neue Maschine, zählt sie zum betrieblichen Anlagevermögen – und mit jedem Jahr der Nutzung sinkt ihr Wert.
Auswirkungen auf die Steuer
Wertminderungen müssen in die Buchhaltung einfließen, denn das Rechnungswesen eines Unternehmens hat die tatsächlichen Wertverhältnisse abzubilden. Die betroffenen Vermögensgegenstände werden dafür in jeder Rechnungsperiode abgewertet. Das geschieht in der Regel über die Abschreibung von Anlagevermögen, im Steuerrecht bekannt als Absetzung für Abnutzung, kurz AfA. Die rechtliche Grundlage findest du in § 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Abschreibungen werden als Aufwand verbucht. Sie haben damit den steuerlichen Effekt, dass du die Kosten für ein Wirtschaftsgut nicht auf einen Schlag, sondern über mehrere Jahre verteilt geltend machst. So beeinflusst die AfA dein Steuerergebnis: Sie mindert den ausgewiesenen Gewinn und damit die Steuerlast in jedem Jahr der Nutzungsdauer. Für dich als Unternehmer ist die Abschreibung deshalb nicht nur eine buchhalterische Pflicht, sondern auch ein zentrales Instrument der Steuerplanung.
Handels- und Steuerrecht auseinanderhalten
Wichtig zu wissen: Der Begriff Abschreibung stammt aus dem Handelsrecht, die Absetzung für Abnutzung dagegen aus dem Steuerrecht. In der Praxis meinen beide dasselbe Grundprinzip, doch die Regelwerke unterscheiden sich in Details. Die Handelsbilanz nach HGB soll vor allem Gläubiger schützen und den Gewinn eher vorsichtig ausweisen. Die Steuerbilanz folgt dem Einkommensteuergesetz und bestimmt, wie viel Steuern du tatsächlich zahlst. Weichen beide voneinander ab, entstehen sogenannte latente Steuern. Für kleine und mittlere Betriebe fallen diese Unterschiede oft gering aus, weil sie ihre Handelsbilanz möglichst nah an der Steuerbilanz führen. Je größer das Unternehmen und je mehr Wahlrechte genutzt werden, desto stärker können beide Werte auseinanderlaufen.
📌 Good to know
Eine Abschreibung wirkt gewinn- und damit steuermindernd. Das Ziel ist es, den Buchwert eines Wirtschaftsguts über die Jahre entweder auf null oder auf einen kalkulierten Restwert zu senken – passend zu seinem tatsächlichen Wertverlauf. Welche Abschreibungsmethode im Einzelfall am günstigsten ist, hängt von der Gewinnsituation und der geplanten Nutzungsdauer ab, weshalb sich hier eine steuerliche Beratung besonders auszahlt.
Abnutzbares und nicht abnutzbares Anlagevermögen
Beim Anlagevermögen musst du zwischen abnutzbarem und nicht abnutzbarem Vermögen unterscheiden – denn nur das eine lässt sich abschreiben. Zum nicht abnutzbaren Anlagevermögen gehören Grundstücke (der reine Grund und Boden), Beteiligungen sowie andere Finanzanlagen wie Wertpapiere, sofern sie dauerhaft dem Betrieb dienen. Diese Güter verlieren nicht durch Gebrauch an Wert, deshalb werden sie in der Bilanz grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten geführt.
Welche Vermögensgegenstände zum abnutzbaren Anlagevermögen zählen, ergibt sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB). Typische Beispiele sind:
- Bebaute Grundstücke und Gebäude
- Maschinen und Fuhrpark
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Werkzeuge und technische Anlagen
- Konzessionen, Patente und Lizenzen
Wichtig ist die Faustregel: Nur abnutzbares Anlagevermögen kann abgeschrieben werden. Nicht abnutzbares Vermögen bleibt mit den Anschaffungskosten in der Bilanz stehen. Ein anschauliches Beispiel ist ein bebautes Grundstück: Das Gebäude nutzt sich ab und wird abgeschrieben, der darunterliegende Grund und Boden dagegen nicht. Beim Kauf einer Immobilie musst du den Kaufpreis deshalb auf beide Bestandteile aufteilen, weil nur der Gebäudeanteil in die AfA eingeht. Diese Trennung ist in der Praxis eine der häufigsten Fehlerquellen und wird vom Finanzamt regelmäßig geprüft.
Ein Sonderfall sind immaterielle Wirtschaftsgüter wie Software, Patente oder erworbene Lizenzen. Auch sie nutzen sich rechtlich betrachtet ab und lassen sich abschreiben, sofern du sie entgeltlich erworben hast. Selbst geschaffene immaterielle Güter dürfen dagegen in der Steuerbilanz meist nicht aktiviert werden. Diese Unterscheidung ist gerade für Betriebe mit hohem Anteil an digitalem Vermögen wichtig, weil sie darüber entscheidet, ob Kosten sofort als Aufwand gelten oder über Jahre verteilt werden müssen.
Arten und Berechnungsmethoden von Abschreibungen
Grundsätzlich wird zwischen planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen unterschieden. Planmäßige Abschreibungen erfolgen nur bei abnutzbarem Anlagevermögen: Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden nach einem festen Plan über die Jahre verteilt, in denen das Gut voraussichtlich genutzt wird. Ein Beispiel: Du kaufst eine Maschine für 15.000 Euro mit einer Nutzungsdauer von 15 Jahren. Dann setzt du jedes Jahr 1.000 Euro als Abschreibung an.
Außerplanmäßige Abschreibungen treten dagegen unerwartet ein – etwa durch Naturereignisse wie Hochwasser oder Feuer, durch eine irreparable Beschädigung oder einen versteckten Mangel. Wird die genannte Maschine im sechsten Jahr zerstört, als ihr Restbuchwert noch 10.000 Euro beträgt, kannst du diesen Betrag über eine außerplanmäßige Abschreibung vollständig ausbuchen.
Die gängigen Berechnungsmethoden
Für die Höhe des jährlichen Abschreibungsbetrags sind zwei Faktoren entscheidend: die geschätzte Nutzungsdauer und der Anschaffungspreis. Je nach Wirtschaftsgut kommen unterschiedliche Methoden in Frage:
- Lineare Abschreibung: Die Anschaffungskosten werden gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt, der jährliche Betrag bleibt konstant.
- Degressive Abschreibung: Die Beträge sinken von Jahr zu Jahr, weil ein fester Prozentsatz auf den jeweiligen Restwert angewendet wird. Anfangs ist die Belastung hoch, später fällt sie geringer aus.
- Leistungsabschreibung: Der Betrag richtet sich nach der tatsächlichen Nutzung, etwa nach gefahrenen Kilometern oder produzierten Stück.
Die lineare Methode ist der Standard und für nahezu alle Wirtschaftsgüter zulässig. Die degressive AfA ist steuerlich nur in bestimmten Zeiträumen erlaubt – und genau hier gab es zuletzt eine wichtige Neuerung. Die früher ebenfalls diskutierte progressive Abschreibung, bei der die Beträge mit der Zeit steigen, spielt in der Praxis kaum eine Rolle und ist steuerlich stark eingeschränkt.
Ein weiterer Punkt betrifft den Zeitpunkt: Im Jahr der Anschaffung darfst du in der Regel nur zeitanteilig abschreiben (pro rata temporis). Kaufst du eine Maschine im Juli, setzt du im ersten Jahr also nur die Hälfte der Jahres-AfA an. Für geringwertige Wirtschaftsgüter und bestimmte Sonderabschreibungen gelten hiervon Ausnahmen. Wer die passende Methode wählt, sollte immer die gesamte Nutzungsdauer im Blick behalten und nicht nur das erste Jahr – denn was du früh abschreibst, fehlt dir später als Aufwand.
Degressive AfA 2026 und weitere Sonderregeln
Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter wurde vom Gesetzgeber wieder befristet geöffnet. Mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden, ein deutlich erhöhter Satz: bis zum Dreifachen der linearen AfA, höchstens jedoch 30 Prozent der Anschaffungskosten im ersten Jahr. In den Folgejahren wird dieser Prozentsatz auf den jeweiligen Restbuchwert angewendet.
Diese Regelung ist attraktiv, weil du einen großen Teil der Kosten früh geltend machst und so kurzfristig Liquidität und Steuervorteil gewinnst. Sie gilt für Maschinen, Geräte oder Fahrzeuge – nicht aber für Immobilien oder immaterielle Wirtschaftsgüter. Für betriebliche Elektrofahrzeuge gibt es sogar eine eigene, noch großzügigere Sonderabschreibung mit einem hohen Satz im Anschaffungsjahr.
💡 Tip
Prüfe vor einer geplanten Investition, ob die degressive AfA für dich günstiger ist als die lineare. Bei kurzer Nutzungsdauer oder hohem Kapitalbedarf lohnt sich der frühe Abschreibungsvorteil oft – ein Wechsel von der degressiven zur linearen Methode ist zudem erlaubt.
Sonderfall Gebäude
Auch für Gebäude gibt es eine degressive Variante: Für neue Wohngebäude mit Baubeginn ab Oktober 2023 lässt sich eine degressive AfA von 5 Prozent nutzen. Bei bestehenden vermieteten Wohngebäuden gilt dagegen weiterhin die lineare Abschreibung, deren Satz sich nach dem Baujahr richtet. Weil Gebäude über sehr lange Zeiträume abgeschrieben werden, hat die Wahl der richtigen Methode hier besonders große Auswirkungen auf deine Steuerlast. Weitere Grundlagen findest du in unserem Wirtschaftswissen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter und AfA-Tabellen
Für günstige Anschaffungen gelten vereinfachte Regeln. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind bewegliche, abnutzbare und selbstständig nutzbare Güter mit einem Netto-Anschaffungswert bis 800 Euro. Für sie kannst du auf die Verteilung über die Nutzungsdauer verzichten. Der Gesetzgeber unterscheidet 2026 im Wesentlichen drei Wertklassen:
| Anschaffungswert (netto) | Abschreibung |
|---|---|
| bis 250 Euro | Sofort als Aufwand, ohne besondere Aufzeichnungspflicht. |
| 250,01 bis 800 Euro | Wahlrecht: Sofortabschreibung, Sammelposten oder Nutzungsdauer. |
| 250,01 bis 1.000 Euro | Sammelposten (Pool), gleichmäßig über 5 Jahre abgeschrieben. |
Beim Sammelposten fasst du mehrere Güter eines Jahres zu einem Pool zusammen und schreibst diesen über fünf Jahre mit jeweils einem Fünftel ab – unabhängig davon, ob ein einzelnes Gut früher ausscheidet oder verkauft wird. Der Vorteil liegt in der einfachen Handhabung: Du musst nicht jedes einzelne Wirtschaftsgut separat in der Anlagenbuchhaltung führen. Der Nachteil ist, dass ein Verlust oder Verkauf einzelner Güter den Pool nicht sofort mindert. Wählst du für ein Jahr die Poolmethode, musst du sie zudem einheitlich auf alle Güter zwischen 250,01 und 1.000 Euro anwenden – ein Mischen mit der Sofortabschreibung innerhalb desselben Jahres ist nicht zulässig.
Die AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts darfst du nicht frei bestimmen. Sie ergibt sich aus den AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums, die für zahlreiche Güterarten typische Nutzungsdauern vorgeben – etwa neun Jahre für einen Lkw oder 13 Jahre für Büromöbel. Für Computerhardware und Software akzeptiert die Finanzverwaltung inzwischen eine Nutzungsdauer von einem Jahr, sodass sich diese Güter faktisch sofort abschreiben lassen.
📌 Good to know
Ist die Nutzungsdauer erreicht, weist das Wirtschaftsgut einen Restbuchwert von null Euro aus – selbst wenn es noch funktioniert. Bleibt es in Gebrauch, führst du es mit einem Erinnerungswert von einem Euro weiter in der Buchhaltung.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Abschreibung, einfach erklärt?
Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Fahrzeuge oder Möbel verursachen Anschaffungskosten und nutzen sich mit der Zeit ab, verlieren also an Wert. Die buchhalterische Erfassung dieser Wertminderung nennt man Abschreibung oder Absetzung für Abnutzung (AfA).
Wie funktioniert eine lineare Abschreibung?
Du teilst den Anschaffungspreis durch die Nutzungsdauer. Kostet eine Maschine 15.000 Euro bei fünf Jahren Nutzung, schreibst du jährlich 3.000 Euro ab. Der Buchwert sinkt jedes Jahr um denselben Betrag, bis am Ende ein Erinnerungswert von einem Euro bleibt.
Was gilt 2026 bei der degressiven AfA?
Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, ist die degressive AfA bis zum Dreifachen der linearen AfA erlaubt, höchstens 30 Prozent im ersten Jahr. Der Satz gilt danach auf den Restbuchwert.
Bis zu welchem Wert gelten geringwertige Wirtschaftsgüter?
Die GWG-Grenze liegt 2026 bei 800 Euro netto. Bis 250 Euro ist die Sofortabschreibung ohne Aufzeichnungspflicht möglich. Für Güter zwischen 250,01 und 1.000 Euro kannst du alternativ einen Sammelposten bilden und diesen über fünf Jahre abschreiben.
Welchen Sinn hat eine Abschreibung?
Die Abschreibung verteilt die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts auf die Dauer seiner Nutzung. So spiegelt die Bilanz den realen Wert wider. Zugleich mindert die AfA als Aufwand den Betriebsgewinn und damit die Steuerlast des Unternehmens.



