Kreditkartenbetrug bei der DKB: Geld zurück – so funktioniert es wirklich

Das Wichtigste in Kürze:

Unbekannte Abbuchung auf deiner DKB-Karte? Du hast starke gesetzliche Rechte: Bei nicht autorisierten Zahlungen muss die DKB den Betrag unverzüglich erstatten – spätestens am nächsten Bankarbeitstag. Dieser Artikel erklärt, welche Fristen gelten, wie du Debit- und Kreditkarte reklamierst und was du tust, wenn die DKB die Erstattung verweigert.

Kreditkartenbetrug Geld zurueck DKB

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Themen in diesem Artikel:

  • Ausmaß des Betrugs: Erfahre, warum 27 % der Deutschen bereits Opfer von Kartenbetrug wurden und welche Fallzahlen die Kriminalstatistik 2025 zeigt.
  • Deine gesetzlichen Rechte: Verstehe, warum § 675u BGB dir eine Erstattung bis zum nächsten Bankarbeitstag garantiert und die Beweislast bei der Bank liegt.
  • Fristen im Überblick: Vergleiche alle relevanten Fristen von 8 Wochen bis 13 Monate, damit dein Erstattungsanspruch nicht erlischt.
  • Schritt-für-Schritt-Reklamation: Finde heraus, wie du Debitkarte und Kreditkarte bei der DKB konkret reklamierst – inklusive Sperrnotruf 116 116.
  • Wenn die DKB ablehnt: Lerne, welche Schritte von Widerspruch bis Ombudsmann deine Erfolgschancen deutlich erhöhen.
  • Chargeback vs. nicht autorisiert: Verstehe den entscheidenden Unterschied zwischen § 675u BGB und dem Visa-Chargeback-Verfahren mit 120-Tage-Frist.

Kreditkartenbetrug in Deutschland: Ausmaß und Risiko

Kreditkartenbetrug bei der DKB ist kein Randphänomen – und wenn es dich trifft, zählt jede Stunde. Laut aktueller Polizeilicher Kriminalstatistik wurden 2024 allein 23.905 Fälle von Zahlungskartenbetrug mit PIN erfasst. Der Schaden: über 38,2 Millionen Euro. Zusätzlich kamen 15.170 Fälle hinzu, bei denen Karten ohne PIN-Einsatz missbraucht wurden – mit einem Schaden von rund 6,8 Millionen Euro.

Noch deutlicher wird das Bild, wenn man den breiteren Betrugsbegriff heranzieht: 2025 registrierte die Statistik 96.383 Fälle von Betrug und Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel – ein Anstieg von 4,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das entspricht rechnerisch rund 600 vollendeten oder versuchten Betrugsangriffen täglich in Deutschland.

Die europäische Dimension ist noch beeindruckender: Im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum entstand 2022 ein Gesamtschaden von 4,3 Milliarden Euro durch betrügerische Kartentransaktionen. Allein im ersten Halbjahr 2023 waren es bereits 2,0 Milliarden Euro. Der Betrug wächst schneller als die Gegenmaßnahmen.

Besonders alarmierend: In einer repräsentativen Erhebung zum Weltverbrauchertag 2026 gaben 27 Prozent der Deutschen an, bereits Opfer von Debit- oder Kreditkartenbetrug geworden zu sein. Das ist mehr als jeder Vierte. Der durchschnittliche Betrugsschaden pro Fall liegt in Deutschland bei rund 3.028 US-Dollar – ein Wert im europäischen Mittelfeld, der aber für Betroffene existenzielle Bedeutung haben kann.

Wie gelingt Betrügern der Zugriff auf Kartendaten? Die häufigsten Wege sind:

  • Phishing: Gefälschte E-Mails oder Websites, die Kartendaten und PINs abgreifen. Professionell gemachte Phishing-Seiten sind kaum von echten Bankseiten zu unterscheiden.
  • Skimming: Manipulierte Kartenlesegeräte an Geldautomaten oder Kassensystemen, die Kartendaten kopieren.
  • Datenlecks bei Online-Händlern: Gestohlene Kartendaten aus Hacks großer Shops tauchen im Darknet auf und werden für Kartenbetrug genutzt.
  • Social Engineering: Betrüger geben sich als Bankmitarbeiter aus und erschleichen sich Zugangsdaten am Telefon.

Wer betroffen ist, muss schnell und richtig handeln. Die gute Nachricht: Das deutsche Recht stellt dich als Karteninhaber deutlich besser, als viele denken. Was genau das Gesetz vorschreibt – und was das für deine DKB-Karte bedeutet – erklärt der nächste Abschnitt.

Balkendiagramm: Kreditkartenbetrug Fallzahlen Deutschland

100.000 75.000 50.000 25.000 0 23.905 15.170 96.383 Kartenbetrug mit PIN (2024) Karten ohne PIN missbraucht (2024) Betrug unbare Zahlungsmittel (2025)
Kreditkartenbetrug in Deutschland – Fallzahlen nach Kategorie (PKS 2024/2025)

Deine Rechte als DKB-Kunde: Was das Gesetz vorschreibt

Das Wichtigste zuerst: Du bist als Karteninhaber deutlich besser geschützt, als die meisten wissen. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt deine Rechte klar und verbindlich – und diese Regeln gelten für die DKB genauso wie für jede andere Bank in Deutschland.

§ 675u BGB: Die Erstattungspflicht der Bank. Wurde eine Zahlung ohne deine Zustimmung ausgeführt – also zum Beispiel weil deine Kartendaten gestohlen wurden –, ist die DKB gesetzlich verpflichtet, den Betrag unverzüglich wieder gutzuschreiben. Die gesetzliche Frist lautet: spätestens bis zum Ende des nächsten Bankarbeitstags nach deiner Meldung. Das ist kein Kulanzversprechen, sondern hartes Recht.

§ 675v BGB: Deine Haftungsgrenze. Selbst wenn du die Karte verloren hast oder sie gestohlen wurde und jemand damit Zahlungen ausgeführt hat, bevor du die Sperre veranlassen konntest: Deine maximale Haftung beträgt 50 Euro. Liegt kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln vor, haftest du sogar mit 0 Euro. Der volle Schaden liegt dann bei der Bank.

Was ist grobe Fahrlässigkeit? Das Gesetz meint damit, dass du die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße missachtet hast. Klassische Beispiele: Du hast deine PIN auf der Karte notiert. Du hast deine Zugangsdaten auf einer offensichtlich gefälschten Website eingegeben. Du hast ausdrückliche Sicherheitswarnungen deiner Bank ignoriert. Das sind klare Fälle.

Aber: Bei professionell gemachten Phishing-Angriffen, die kaum von echten Bankseiten zu unterscheiden sind, verneinen Gerichte grobe Fahrlässigkeit regelmäßig. Wer auf eine täuschend echte Fälschung hereinfällt, handelt nicht grob fahrlässig – das hat die Rechtsprechung mehrfach bestätigt.

📌 Good to know

Die Beweislast für grobe Fahrlässigkeit liegt bei der Bank , nicht bei dir. Die DKB muss nachweisen, dass du grob fahrlässig gehandelt hast – du musst das Gegenteil nicht beweisen. Pauschale Behauptungen der Bank reichen vor Gericht nicht aus.

Nicht autorisierte Zahlung vs. Chargeback – der Grundunterschied. Es gibt zwei verschiedene Wege, Geld zurückzubekommen, und sie funktionieren grundlegend anders:

  • Nicht autorisierte Zahlung (§ 675u BGB): Deine Kartendaten wurden gestohlen und jemand hat ohne dein Wissen gezahlt. Du hast einen direkten gesetzlichen Anspruch gegen die DKB. Die Bank muss erstatten – unabhängig davon, ob sie das Geld vom Betrüger zurückbekommt.
  • Chargeback: Du hast selbst bezahlt, aber die Ware kam nicht an, du wurdest doppelt belastet oder der Händler ist insolvent. Hier initiiert die DKB über das Visa-Netzwerk ein Rückbuchungsverfahren beim Händler. Das ist kein direkter gesetzlicher Anspruch, sondern ein vertragliches Verfahren.

Wichtig: Diese Rechte gelten für alle Banken gleich. DKB, Sparkasse, ING – § 675u und § 675v BGB machen keinen Unterschied. Die Beweislast für grobe Fahrlässigkeit liegt überall bei der Bank. Es gibt keinen DKB-Sonderweg, weder zum Vorteil noch zum Nachteil.

Fristen im Überblick: Wie lange hast du Zeit?

Fristen sind beim Kreditkartenbetrug entscheidend. Wer zu lange wartet, verliert möglicherweise seinen Erstattungsanspruch vollständig. Gleichzeitig gibt es je nach Betrugsart und Kartentyp unterschiedliche Fristen – hier kommt es auf die Details an.

Nächster Bankarbeitstag – die gesetzliche Gutschriftfrist. Sobald du eine nicht autorisierte Zahlung bei der DKB meldest, hat die Bank bis zum Ende des nächsten Bankarbeitstags Zeit, den Betrag wieder gutzuschreiben. Das schreibt § 675u BGB vor. In der Praxis halten Banken diese Frist nicht immer ein – Bearbeitungszeiten können länger dauern. Das ändert aber nichts daran, dass du diesen Anspruch hast und ihn notfalls durchsetzen kannst.

8 Wochen – Rückgabe von Lastschriften. Hast du einer Lastschrift mit Einzugsermächtigung zugestimmt, aber der Betrag stimmt nicht oder du möchtest widersprechen, hast du 8 Wochen Zeit. Diese Frist gilt für autorisierte Lastschriften, bei denen du nachträglich widersprichst.

120 Tage – Chargeback bei nicht gelieferter oder defekter Ware. Du hast mit deiner DKB-Karte bezahlt, die Ware kam nie an, war defekt oder der Händler erstattet trotz Anspruch nicht? Dann hast du 120 Tage ab dem Buchungsdatum Zeit, ein Chargeback über die DKB einzuleiten. Diese Frist gilt für beide Kartentypen – Debitkarte und Kreditkarte. Nach 120 Tagen ist das Chargeback-Verfahren über das Visa-Netzwerk in der Regel nicht mehr möglich.

13 Monate – maximale Meldefrist für nicht autorisierte Buchungen. Hast du eine nicht autorisierte Buchung erst spät entdeckt, hast du grundsätzlich bis zu 13 Monate nach Kenntnisnahme Zeit, diese bei der DKB zu melden. Das ist die gesetzliche Maximallaufzeit. Danach erlischt der Erstattungsanspruch. Wichtig: Die Frist beginnt mit der Kenntnisnahme, nicht mit dem Buchungsdatum.

Die praktische Empfehlung lautet trotzdem: Melde jeden Verdacht so früh wie möglich – idealerweise innerhalb von 8 Wochen. Je früher du handelst, desto besser sind deine Chancen, und desto weniger Spielraum hat die Bank, Verfahrensfragen in den Vordergrund zu stellen.

💡 Tip

Prüfe deine Kontoauszüge mindestens einmal pro Woche. Viele Betrüger testen zunächst mit kleinen Beträgen unter 10 Euro, ob eine Karte aktiv ist – bevor sie größere Summen abbuchen.

DKB-Reklamationsfristen im Überblick
Situation Frist
Gutschrift nicht autorisierter Zahlungen (§ 675u BGB) Nächster Bankarbeitstag
Rückgabe Lastschrift mit Einzugsermächtigung 8 Wochen
Chargeback: nicht gelieferte oder defekte Ware 120 Tage ab Buchung
Maximale Meldefrist für nicht autorisierte Buchungen 13 Monate ab Kenntnisnahme

Schritt für Schritt: So reklamierst du bei der DKB

Du hast eine unbekannte Abbuchung entdeckt. Was jetzt? Die nächsten Stunden sind entscheidend. Hier ist der genaue Ablauf – ohne Umwege.

Sofortmaßnahmen: Karte sperren

Dein erster Schritt ist immer die Kartensperre. Ruf sofort die DKB-Hotline an oder nutze den bundesweiten Sperrnotruf 116 116 – dieser ist kostenlos, rund um die Uhr erreichbar und gilt für alle deutschen Bankkarten. Alternativ kannst du die Karte im DKB-Online-Banking oder in der DKB-App selbst sperren. Wichtig: Sperre auch dann, wenn du dir noch nicht sicher bist, ob es wirklich Betrug ist. Eine gesperrte Karte lässt sich wieder entsperren – verlorenes Geld nicht immer.

Polizeiliche Anzeige erstatten

Erstatte unmittelbar Anzeige bei der Polizei – entweder persönlich auf der nächsten Dienststelle oder online über das jeweilige Landesportal. Das Aktenzeichen der Anzeige ist wichtig: Die DKB kann es als Nachweis verlangen, und es stärkt deine Position erheblich. Ohne Anzeige fehlt dir ein zentrales Dokument, das belegt, dass du den Betrug nicht selbst veranlasst hast.

Reklamation einreichen – je nach Kartentyp unterschiedlich

Hier unterscheidet sich das Vorgehen je nachdem, welche DKB-Karte du nutzt:

Visa Debitkarte oder Girokarte: Logge dich ins DKB-Online-Banking ein. Navigiere zu deinen Umsätzen, wähle den betreffenden Umsatz aus und klicke auf „Umsatz reklamieren“. Das Verfahren läuft vollständig digital. Du wirst durch einen Fragebogen geführt, der den Sachverhalt erfasst.

Visa Kreditkarte: Lade das PDF-Formular „Kreditkartenumsätze reklamieren“ direkt von der DKB-Website herunter. Fülle es vollständig aus und reiche es per E-Mail bei der DKB ein. Achte darauf, alle relevanten Informationen anzugeben: Buchungsdatum, Betrag, Händlername und eine kurze Schilderung des Sachverhalts.

DKB-Reklamationsweg je nach Kartentyp
Merkmal Visa Debitkarte Visa Kreditkarte
Reklamationsweg Online-Banking: Umsatz → „Umsatz reklamieren“ PDF-Formular von dkb.de, Einreichung per E-Mail
Abrechnung Sofort mit Girokonto verrechnet Monatlich (zinsloses Darlehen bis Monatsende)
Chargeback-Frist (nicht gelieferte Ware) 120 Tage ab Buchung 120 Tage ab Buchung
Max. Meldefrist (nicht autorisiert) 13 Monate ab Kenntnisnahme 13 Monate ab Kenntnisnahme

Händler kontaktieren – wann ja, wann nein?

Bei Doppelbelastungen und nicht gelieferter Ware empfiehlt die DKB, zunächst direkt beim Händler eine Lösung zu suchen. Erst wenn das scheitert oder der Händler nicht reagiert, leitest du das Chargeback-Verfahren ein. Bei Betrug und Kartenmissbrauch – also wenn du die Zahlung gar nicht autorisiert hast – brauchst du den Händler nicht zu kontaktieren. Wende dich direkt an die DKB.

Dokumentation ist alles

Sichere von Anfang an alle Belege: Screenshots der unbekannten Buchungen, deine Korrespondenz mit der DKB, das Aktenzeichen der Polizei, E-Mails mit dem Händler. Je vollständiger deine Dokumentation, desto schwieriger wird es für die DKB, deine Reklamation abzulehnen.

Was tust du, wenn die DKB die Erstattung verweigert?

Es kommt vor: Du meldest den Betrug, wartest – und bekommst eine Ablehnung. Oder du bekommst wochenlang gar keine Rückmeldung. Das ist frustrierend, aber es ist nicht das Ende. Du hast mehrere wirksame Mittel.

Der häufigste Ablehnungsgrund: grobe Fahrlässigkeit. Banken lehnen Erstattungen oft mit dem Argument ab, der Kunde habe grob fahrlässig gehandelt. Das ist der einzige legale Weg, die Haftung auf den Kunden zu verlagern. Aber: Die Beweislast liegt bei der DKB. Die Bank muss konkret und nachvollziehbar darlegen, warum dein Verhalten grob fahrlässig war. Eine pauschale Behauptung – „Sie müssen Ihre Daten leichtfertig weitergegeben haben“ – reicht vor Gericht nicht aus.

Erfahrungen aus Verbraucherberichten zeigen, wie das in der Praxis aussehen kann: Ein Nutzer meldete im November 2022 vier nicht autorisierte Buchungen auf seiner DKB-Debitkarte. Bis Mitte Dezember – also über sechs Wochen später – hatte er weder sein Geld zurück noch eine aussagekräftige Rückmeldung erhalten. In Verbraucherforen häufen sich ähnliche Berichte über fehlende Kulanz der DKB bei Kartendiebstahl und widerrechtlichen Abbuchungen. Das ist kein DKB-Spezifikum – solche Verzögerungen und Ablehnungen kommen bei allen großen Banken vor.

Schritt 1: Schriftlicher Widerspruch

Leg schriftlich Widerspruch gegen die Ablehnung ein. Berufe dich ausdrücklich auf § 675u BGB und fordere die DKB auf, konkret darzulegen, welches Verhalten deinerseits grob fahrlässig gewesen sein soll. Setze eine Frist von 14 Tagen für eine schriftliche Antwort. Schriftlich bedeutet: per Brief mit Einschreiben oder per E-Mail mit Lesebestätigung – damit du einen Nachweis hast.

Schritt 2: Ombudsmann oder Schlichtungsstelle

Reagiert die DKB nicht oder bleibt bei ihrer Ablehnung, kannst du kostenlos den Ombudsmann für Banken einschalten. Das Verfahren ist niedrigschwellig, schriftlich und für dich als Verbraucher kostenlos. Die DKB ist als Mitglied des Bundesverbands deutscher Banken verpflichtet, an diesem Verfahren teilzunehmen. Alternativ steht die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank zur Verfügung.

Schritt 3: Rechtsanwalt für Bankrecht

Wenn auch das nicht hilft oder der Betrag hoch genug ist, lohnt sich ein spezialisierter Rechtsanwalt für Bankrecht. Kanzleien, die sich auf Kreditkartenbetrug spezialisiert haben, berichten übereinstimmend, dass anwaltliche Unterstützung die Erfolgschancen bei Erstattungsverweigerungen erheblich steigert. Der Grund: Banken wissen, dass ein Rechtsstreit teuer und öffentlichkeitswirksam ist – und lenken oft ein, bevor es zur Klage kommt. Bei Beträgen über 500 Euro ist anwaltliche Hilfe fast immer wirtschaftlich sinnvoll.

Wichtig zu wissen: Ablehnungen mit Verweis auf grobe Fahrlässigkeit kommen bei allen Instituten vor – DKB, Sparkasse, ING. Das ist eine bankenübergreifende Praxis, kein DKB-spezifisches Problem. Lass dich davon nicht entmutigen.

Chargeback vs. nicht autorisierte Zahlung: Der entscheidende Unterschied

Viele Betroffene verwechseln diese beiden Verfahren – und das kann teuer werden. Denn je nach Situation greift ein anderes Instrument, mit anderen Fristen und anderen Erfolgsaussichten.

Nicht autorisierte Zahlung: Dein direkter gesetzlicher Anspruch

Wenn deine Kartendaten gestohlen wurden und jemand ohne dein Wissen damit gezahlt hat, liegt eine nicht autorisierte Zahlung im Sinne von § 675u BGB vor. Du hast nie zugestimmt. In diesem Fall hast du einen direkten gesetzlichen Anspruch gegen die DKB – nicht gegen den Händler, nicht gegen Visa, sondern gegen deine Bank. Die DKB muss erstatten, unabhängig davon, ob sie das Geld vom Betrüger zurückbekommt. Das ist der stärkste Schutz, den das Gesetz dir bietet.

Typische Fälle: Deine Karte wurde geklont (Skimming). Deine Kartendaten wurden bei einem Datenleck gestohlen und für Online-Käufe genutzt. Jemand hat deine Karte physisch gestohlen und damit bezahlt. In all diesen Fällen: direkt bei der DKB reklamieren, auf § 675u BGB berufen, kein Händlerkontakt nötig.

Chargeback: Das Rückbuchungsverfahren über Visa

Anders sieht es aus, wenn du selbst bezahlt hast, aber etwas schiefgelaufen ist: Die Ware wurde nicht geliefert. Du wurdest doppelt belastet. Der Händler ist insolvent und erstattet nicht. Du hast ein Abo gekündigt, das trotzdem weiterläuft. In diesen Fällen gibt es keinen direkten gesetzlichen Anspruch gegen die DKB aus § 675u BGB – du hast schließlich selbst zugestimmt. Stattdessen initiiert die DKB über das Visa-Netzwerk ein Chargeback-Verfahren: Sie versucht, den Betrag vom Händler zurückzubuchen.

Die entscheidende Frist beim Chargeback: 120 Tage ab dem Buchungsdatum. Diese Frist ist hart – nach 120 Tagen ist das Verfahren über Visa in der Regel nicht mehr möglich. Warte also nicht, bis du den Händler dreimal erfolglos kontaktiert hast. Wenn nach zwei bis drei Wochen keine Lösung in Sicht ist, leite das Chargeback ein.

Wenn beides zusammentrifft: Betrug über gefälschten Shop

Manchmal überschneiden sich beide Verfahren. Beispiel: Du kaufst in einem gefälschten Online-Shop ein, gibst deine Kartendaten ein und wirst sowohl um den Kaufpreis geprellt als auch für weitere nicht autorisierte Transaktionen missbraucht. Hier greift für den Kaufpreis das Chargeback-Verfahren (du hast bezahlt, Ware kam nicht), für die weiteren Abbuchungen § 675u BGB (nicht autorisiert). Beide Wege können parallel beschritten werden.

Besonderheit: Direktkarten ohne Hausbank

Bei Karten, die direkt von einem Kartennetzwerk-Unternehmen ausgegeben werden, wendet sich der Kunde direkt an das Kartenunternehmen – nicht an eine Hausbank. Das Verfahren ist ähnlich, läuft aber über einen anderen Ansprechpartner. Bei der DKB-Visa-Karte ist die DKB dein Ansprechpartner für alle Reklamationen.

Praktische Entscheidungshilfe

Frag dich: Habe ich dieser Zahlung zugestimmt? Wenn nein: § 675u BGB, direkt an die DKB. Wenn ja, aber etwas ist schiefgelaufen: Chargeback, Frist 120 Tage beachten. Im Zweifel: Beides gleichzeitig einleiten und die DKB entscheiden lassen, welches Verfahren greift.

Häufig gestellte Fragen

Was muss ich sofort tun, wenn ich eine unbekannte Abbuchung auf meiner DKB-Karte entdecke?

Sperre sofort deine Karte über die DKB-Hotline oder den Sperrnotruf 116 116. Erstatte danach Anzeige bei der Polizei und reklamiere den Umsatz im DKB-Online-Banking oder per Formular. Berufe dich ausdrücklich auf § 675u BGB.

Wie lange habe ich Zeit, einen Betrug bei der DKB zu melden?

Für nicht autorisierte Buchungen hast du bis zu 13 Monate ab Kenntnisnahme Zeit. Für Chargebacks bei nicht gelieferter Ware gilt eine Frist von 120 Tagen ab Buchungsdatum. Melde so früh wie möglich – idealerweise innerhalb von 8 Wochen.

Wie viel Geld bekomme ich zurück und wie schnell?

Bei nicht autorisierter Zahlung hast du Anspruch auf den vollen Betrag. Gesetzlich muss die DKB spätestens am nächsten Bankarbeitstag gutschreiben (§ 675u BGB). In der Praxis kann die Bearbeitung länger dauern.

Kann die DKB die Erstattung verweigern?

Ja, wenn die Bank grobe Fahrlässigkeit des Kunden nachweisen kann. Die Beweislast liegt jedoch bei der DKB. Pauschale Ablehnungen ohne konkreten Nachweis sind rechtlich angreifbar – schriftlicher Widerspruch und Ombudsmann sind wirksame Mittel.

Was ist der Unterschied zwischen Chargeback und nicht autorisierter Zahlung?

Bei nicht autorisierten Zahlungen greift § 675u BGB direkt gegen die DKB – du hast nie zugestimmt. Beim Chargeback hast du selbst bezahlt, aber Ware nicht erhalten oder wurdest doppelt belastet. Das Chargeback läuft über das Visa-Netzwerk, Frist 120 Tage.

Muss ich zuerst den Händler kontaktieren, bevor ich bei der DKB reklamiere?

Bei Doppelbelastungen und nicht gelieferter Ware empfiehlt die DKB, zunächst den Händler zu kontaktieren. Bei Kartenbetrug und nicht autorisierten Zahlungen ist das nicht nötig – wende dich direkt an die DKB.

Wo finde ich das Reklamationsformular für die DKB Kreditkarte?

Das PDF-Formular „Kreditkartenumsätze reklamieren“ steht auf der DKB-Website zum Download bereit. Nach dem Ausfüllen reichst du es per E-Mail bei der DKB ein. Für die Debitkarte läuft die Reklamation direkt im Online-Banking.


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