Die Datenschutzorganisation NOYB kündigt eine Unterlassungsklage gegen die Schufa Holding AG an. Hintergrund ist die Speicherung historischer Finanzdaten über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren, obwohl die Branchenlöschfristen kürzere Aufbewahrungszeiten vorsehen. Die Schufa weigerte sich bis zum 9. September, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Interessierte können sich weiterhin für eine mögliche Sammelklage anmelden.
Historische Daten: Speicherdauer von zehn Jahren
Recherchen von NDR und Süddeutscher Zeitung deckten Mitte Juli auf, dass die Schufa historische Informationen wie alte Kredite, Pfändungen oder Privatinsolvenzen speichert – auch nach vollständiger Begleichung der Verpflichtungen. Nach geltenden Datenschutzbestimmungen und brancheninternen Löschfristen sollten diese Daten nach festgelegten Zeiträumen gelöscht werden. Die Schufa bewahrt sie nach eigenen Angaben jedoch bis zu zehn Jahre auf.
Position der Schufa: Reguläres Archiv statt Schattendatenbank
Tanja Birkholz, CEO der Schufa Holding AG, wies die Vorwürfe beim Handelsblatt-Bankengipfel zurück. Es gebe keine geheime Datenbank, sondern ein reguläres Archiv wie bei anderen Unternehmen. Die Speicherung historischer Daten sei notwendig, um gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen zu entsprechen sowie wissenschaftlich fundierte Bonitätsbewertungen sicherzustellen. Die Rechtsabteilung der Schufa lehnte die Forderung nach einer Unterlassungserklärung Ende August in einem 26-seitigen Schreiben an NOYB ab.
Finanzielle Dimension bei Klageerfolg
Ein Erfolg der Datenschützer vor Gericht könnte erhebliche finanzielle Folgen für die Auskunftei haben. Die Schufa speichert nach eigenen Angaben kreditrelevante Informationen zu rund 68 Millionen Personen. Selbst bei geringen Entschädigungsbeträgen pro Person würden sich die Gesamtforderungen auf beträchtliche Summen belaufen.
