Die EU-Kommission hat ein neues Regelwerk zur öffentlichen Beschaffung vorgelegt, das europäischen Unternehmen bei der Vergabe staatlicher Aufträge bessere Chancen gegenüber Anbietern aus Drittstaaten einräumen soll. EU-Industriekommissar Stéphane Séjourné betonte, dass kommunale Behörden die bestehenden Möglichkeiten zur Bevorzugung europäischer Firmen bisher nicht ausreichend nutzen. Die Maßnahme zielt darauf ab, europäische Steuergelder strategischer einzusetzen und die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber China zu stärken.
Bevorzugung europäischer Anbieter ohne Verpflichtung
Die neuen Vorgaben klären, unter welchen Bedingungen europäische Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen bevorzugt werden können. Eine verbindliche Pflicht zur Auswahl lokaler Anbieter sieht das Regelwerk jedoch nicht vor. Öffentliche Einrichtungen behalten die Flexibilität, auch Anbieter aus Drittstaaten zu berücksichtigen. Das Europaparlament und die Mitgliedstaaten beraten derzeit, in welchen Fällen strengere Verpflichtungen sinnvoll wären und welche Länder als gleichwertig mit EU-Staaten behandelt werden sollten.
Ausschlusskriterien für Drittstaaten
Länder können vom europäischen Beschaffungsmarkt ausgeschlossen werden, wenn sie keinen gegenseitigen Marktzugang gewähren. Produkte aus Großbritannien und den USA könnten dabei ähnlich wie europäische Erzeugnisse behandelt werden, während chinesische Anbieter strengeren Bedingungen unterliegen. Chinesische Handelsvertreter zeigten sich besorgt über diese Entwicklung.
Digitaler Marktplatz und erweiterte Vergabekriterien
Geplant ist ein europaweiter digitaler Marktplatz, der Auftraggebern Transparenz über geltende Bedingungen für Waren und Dienstleistungen bietet. Die Plattform soll sowohl europäische als auch nicht-europäische Anbieter ab einem bestimmten Auftragsvolumen erfassen. Neben dem Preis sollen künftig weitere Kriterien bei Vergabeentscheidungen berücksichtigt werden:
- Qualitätseigenschaften
- Ökologische Nachhaltigkeit
- Innovationskraft
- Sicherheitsstandards
- Resilienz
- Arbeitsbedingungen
Kommunale Verwaltungen erhalten damit mehr Spielraum, um Aufträge nach individuellen Prioritäten zu vergeben. Das Regelwerk betrifft verschiedene Bereiche der öffentlichen Beschaffung, darunter Schulausstattung und Straßenbau.
