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EU stärkt europäische Beteiligung bei öffentlichen Aufträgen

12. September 2026, 17:24 Uhr27 AufrufeZuletzt geprüft: 12.09.2026

Das Wichtigste in Kürze

Die EU-Kommission plant eine Reform der öffentlichen Beschaffung, um europäische Unternehmen strategisch zu stärken. Ein neues Regelwerk soll den Einsatz staatlicher Gelder optimieren und die Bevorzugung europäischer Anbieter erleichtern, ohne jedoch verpflichtend zu sein. Dies könnte die Wettbewerbsfähigkeit Europas im globalen Marktumfeld erhöhen, während gleichzeitig ein digitaler Marktplatz für mehr Transparenz sorgen soll. Die Vorschläge stoßen auf gemischte Reaktionen und werfen Fragen zur Balance zwischen Protektionismus und offenen Märkten auf.

Die EU-Kommission hat ein neues Regelwerk zur öffentlichen Beschaffung vorgelegt, das europäischen Unternehmen bei der Vergabe staatlicher Aufträge bessere Chancen gegenüber Anbietern aus Drittstaaten einräumen soll. EU-Industriekommissar Stéphane Séjourné betonte, dass kommunale Behörden die bestehenden Möglichkeiten zur Bevorzugung europäischer Firmen bisher nicht ausreichend nutzen. Die Maßnahme zielt darauf ab, europäische Steuergelder strategischer einzusetzen und die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber China zu stärken.

Bevorzugung europäischer Anbieter ohne Verpflichtung

Die neuen Vorgaben klären, unter welchen Bedingungen europäische Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen bevorzugt werden können. Eine verbindliche Pflicht zur Auswahl lokaler Anbieter sieht das Regelwerk jedoch nicht vor. Öffentliche Einrichtungen behalten die Flexibilität, auch Anbieter aus Drittstaaten zu berücksichtigen. Das Europaparlament und die Mitgliedstaaten beraten derzeit, in welchen Fällen strengere Verpflichtungen sinnvoll wären und welche Länder als gleichwertig mit EU-Staaten behandelt werden sollten.

Ausschlusskriterien für Drittstaaten

Länder können vom europäischen Beschaffungsmarkt ausgeschlossen werden, wenn sie keinen gegenseitigen Marktzugang gewähren. Produkte aus Großbritannien und den USA könnten dabei ähnlich wie europäische Erzeugnisse behandelt werden, während chinesische Anbieter strengeren Bedingungen unterliegen. Chinesische Handelsvertreter zeigten sich besorgt über diese Entwicklung.

Digitaler Marktplatz und erweiterte Vergabekriterien

Geplant ist ein europaweiter digitaler Marktplatz, der Auftraggebern Transparenz über geltende Bedingungen für Waren und Dienstleistungen bietet. Die Plattform soll sowohl europäische als auch nicht-europäische Anbieter ab einem bestimmten Auftragsvolumen erfassen. Neben dem Preis sollen künftig weitere Kriterien bei Vergabeentscheidungen berücksichtigt werden:

  • Qualitätseigenschaften
  • Ökologische Nachhaltigkeit
  • Innovationskraft
  • Sicherheitsstandards
  • Resilienz
  • Arbeitsbedingungen

Kommunale Verwaltungen erhalten damit mehr Spielraum, um Aufträge nach individuellen Prioritäten zu vergeben. Das Regelwerk betrifft verschiedene Bereiche der öffentlichen Beschaffung, darunter Schulausstattung und Straßenbau.