Themen in diesem Artikel:
- Automatischer Übergang: Erfahre, was rechtlich passiert, sobald ein Sparbuchinhaber stirbt und das Guthaben Teil des Nachlasses wird.
- Schritt-für-Schritt-Anleitung: Vergleich der Bearbeitungszeiten von 1 Woche bis 5 Monate und alle nötigen Handlungsschritte im Überblick.
- Dokumente im Vergleich: Überblick über Erbschein, Testament und Vollmachten – welches Dokument Banken akzeptieren müssen und wo Probleme entstehen.
- Erbschaftsteuer & Freibeträge: Freibeträge von 20.000 € bis 500.000 € je nach Verwandtschaftsgrad und was mit Zinsen nach dem Todestag passiert.
- Altes oder vergessenes Sparbuch: Verstehe, warum der Auszahlungsanspruch laut BGH nicht verjährt und wie du auch nach Jahrzehnten an dein Geld kommst.
- Erbengemeinschaft & Sonderfälle: Finde heraus, was gilt, wenn mehrere Erben vorhanden sind und welche Sonderregeln bei Auslandsbezug greifen.
Was passiert mit dem Sparbuch nach dem Tod des Inhabers?
Ein Sparbuch geerbt – das klingt unkompliziert. Rechtlich ist es das auch, zumindest am Anfang. Mit dem Tod des Sparers geht das gesamte Guthaben automatisch auf die Erben über. Das passiert kraft Gesetzes, ohne dass irgendjemand etwas unterschreiben oder beantragen muss. Das Sparbuch wird Teil des Nachlasses, genauso wie Immobilien, Wertpapiere oder Schulden.
Wichtig zu verstehen: Es gibt keine Pflicht, das Sparbuch sofort aufzulösen. Du kannst es als sogenanntes Nachlasskonto weiterführen, bis die Erbangelegenheiten vollständig geklärt sind. Das gibt dir Zeit, die nötigen Dokumente zusammenzustellen, ohne unter Druck zu stehen.
Was viele nicht wissen: Die Bank erfährt nicht automatisch vom Tod ihres Kunden. Es gibt keine zentrale Meldestelle, die Banken über Sterbefälle informiert. Das bedeutet: Du musst aktiv auf die Bank zugehen. Solange du das nicht tust, läuft das Konto formal weiter – Zinsen werden gutgeschrieben, Daueraufträge könnten noch ausgeführt werden. Das kann zu Problemen führen, wenn zum Beispiel Lastschriften vom Konto abgehen, obwohl der Inhaber bereits verstorben ist.
Ein weiterer kritischer Punkt betrifft Erbengemeinschaften. Wenn mehrere Personen erben – etwa Geschwister –, können sie nur gemeinsam über das Sparguthaben verfügen. Kein einzelner Miterbe darf einfach zur Bank gehen und das Geld abheben. Entweder handeln alle gemeinsam, oder die Erbengemeinschaft benennt einen bevollmächtigten Vertreter, der im Namen aller agiert. Diese Regelung schützt alle Beteiligten, kann aber zu Verzögerungen führen, wenn sich die Miterben nicht einig sind.
Der Unterschied zwischen einem Nachlasskonto und einem regulären Sparbuch ist praktisch relevant. Ein Nachlasskonto ist ein bestehendes Konto des Verstorbenen, das nach dem Tod weitergeführt wird, bis die Erbschaft abgewickelt ist. Es gehört der Erbengemeinschaft als Ganzes. Ein neues Sparbuch, das ein Erbe auf seinen eigenen Namen eröffnet, ist dagegen sein persönliches Konto. Solange das Erbe nicht aufgeteilt ist, sollte das Geld auf dem Nachlasskonto verbleiben – das schützt vor späteren Streitigkeiten unter Miterben.
Praktisch bedeutet das für dich: Informiere die Bank so schnell wie möglich, blockiere keine Gelder ohne Abstimmung mit Miterben, und kläre zuerst, wer überhaupt Erbe ist. Erst dann folgen die nächsten Schritte.
Schritt für Schritt: So löst du ein geerbtes Sparbuch auf
Der Prozess hat eine klare Reihenfolge. Wer die Schritte in der richtigen Reihenfolge geht, spart Zeit und vermeidet unnötige Rückfragen der Bank.
Schritt 1: Bank zeitnah informieren
Kontaktiere die Bank so früh wie möglich nach dem Todesfall. Das geht telefonisch oder persönlich in der Filiale. Viele Banken haben eigene Nachlassabteilungen, die auf solche Fälle spezialisiert sind. Frag direkt dort an – das beschleunigt die Bearbeitung erheblich.
Schritt 2: Sterbeurkunde vorlegen
Die Sterbeurkunde ist der erste und grundlegendste Nachweis. Sie belegt den Todesfall gegenüber der Bank. Ohne sie läuft gar nichts. Besorge mehrere beglaubigte Kopien beim Standesamt – du wirst sie für verschiedene Behörden und Institutionen brauchen.
Schritt 3: Erbenstellung nachweisen
Das ist der aufwändigste Schritt. Die Bank muss wissen, wer rechtmäßig über das Konto verfügen darf. Welches Dokument du brauchst, hängt von der Situation ab – dazu mehr im nächsten Abschnitt. Kurz gesagt: Ein Erbschein ist immer akzeptiert, aber nicht immer nötig.
Schritt 4: Physisches Sparbuchheft vorlegen
Das klingt selbstverständlich, wird aber oft vergessen. Das physische Heft ist für die Abwicklung unverzichtbar. Ohne das Heft kann die Bank in der Regel nicht auszahlen. Such es also frühzeitig im Haushalt des Verstorbenen. Falls es nicht auffindbar ist, informiere die Bank – es gibt Verfahren für verlorene Sparbücher, die aber zusätzliche Zeit kosten.
Schritt 5: Auszahlung oder Weiterführung entscheiden
Du hast die Wahl: Das Konto auflösen und das Guthaben überweisen lassen, oder das Sparbuch als Nachlasskonto weiterführen. Die meisten Erben lösen auf. Dabei gilt: Sparbücher haben gesetzlich eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten. Bis zu 2.000 Euro pro Monat kannst du in der Regel ohne Kündigung sofort abheben – das ist ein banküblicher Freibetrag. Für alles darüber gilt die dreimonatige Frist. Manche Banken verzichten im Erbfall kulanzweise auf diese Frist, besonders bei kleineren Beträgen. Das ist aber keine Pflicht.
📌 Good to know
Manche Banken zahlen im Erbfall nur per Überweisung aus – keine Barauszahlung in der Filiale. Kläre das vorab, damit du nicht umsonst anreist.
Wie lange dauert das alles in der Praxis? Die ehrliche Antwort: Es variiert stark. Bei vollständigen Unterlagen sind rechtlich nur wenige Tage nötig. Die Realität sieht anders aus.
Typische Bearbeitungszeiten bei der Sparbuch-Auflösung im Erbfall
Die Zahlen zeigen: Selbst im Normalfall musst du mit sechs bis acht Wochen rechnen. Plane das ein, besonders wenn du auf das Geld angewiesen bist. In Extremfällen – etwa bei unklarer Erbfolge oder fehlenden Dokumenten – kann es bis zu fünf Monate dauern.
Welche Dokumente brauchst du? Nachweise der Erbenstellung im Vergleich
Die Frage nach den richtigen Dokumenten ist der häufigste Stolperstein im Erbfall. Viele Erben beantragen reflexartig einen Erbschein – dabei ist das oft gar nicht nötig. Und ein Erbschein kostet Zeit und Geld.
Der Erbschein: sicher, aber teuer
Der Erbschein ist das stärkste Dokument. Jede Bank akzeptiert ihn, keine Bank kann ihn ablehnen. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt, nachdem du einen Antrag gestellt hast. Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert und können bei größeren Erbschaften erheblich sein – sie werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet. Die Bearbeitungszeit beträgt typischerweise mehrere Wochen. Wer schnell an das Geld muss, sollte prüfen, ob es günstigere Alternativen gibt.
Testament mit Eröffnungsprotokoll: die starke Alternative
Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts, dann müssen Banken diesen Nachweis akzeptieren. Das hat der Bundesgerichtshof klar entschieden. Die Bank darf in diesem Fall keinen zusätzlichen Erbschein verlangen. Das spart Kosten und Zeit.
Bei einem handschriftlichen (privatschriftlichen) Testament mit Eröffnungsprotokoll gilt dasselbe im Prinzip – aber in der Praxis verlangen viele Banken trotzdem einen Erbschein. Das ist rechtlich fragwürdig, passiert aber regelmäßig. Was kannst du tun? Weise die Bank auf die BGH-Rechtsprechung hin. Wenn sie trotzdem besteht, kannst du die Banken- oder Sparkassenschlichtungsstelle einschalten. Wichtig: Wenn die Bank zu Unrecht auf einem Erbschein besteht und dir dadurch Kosten entstehen, kann die Bank zur Erstattung dieser Kosten verpflichtet sein.
Vollmachten: der schnellste Weg
Hat der Verstorbene zu Lebzeiten eine transmortale Vollmacht erteilt, bleibt diese über den Tod hinaus wirksam. Du kannst damit sofort zur Bank gehen – ohne Erbschein, ohne Testament. Die Bank muss auszahlen. Eine postmortale Vollmacht wird erst mit dem Tod wirksam; hier musst du zusätzlich die Sterbeurkunde vorlegen. In beiden Fällen gilt: Bankeigene Vollmachtsformulare sind empfehlenswert, weil die Bank sie problemlos anerkennt.
Die Bank darf eine Vollmacht nur dann ablehnen, wenn sie berechtigte Zweifel am Inhalt hat oder Verdacht auf Missbrauch besteht. Das ist die Ausnahme, nicht die Regel.
Nur das Sparbuchheft: reicht das?
Theoretisch kann eine Bank bei Vorlage des Sparbuchhefts mit schuldbefreiender Wirkung auszahlen. Das bedeutet: Wenn sie auszahlt und sich später herausstellt, dass du nicht der rechtmäßige Erbe warst, ist die Bank trotzdem frei von Haftung. Aber: Die Bank muss nicht auszahlen. Du hast keinen Rechtsanspruch allein auf Basis des Hefts. In der Praxis wird das nur bei sehr kleinen Beträgen und guter Kundenbeziehung funktionieren.
💡 Tip
Manche Banken verzichten intern bei Beträgen bis etwa 5.000 Euro auf den Erbschein. Das ist keine gesetzliche Regelung, sondern eine bankindividuelle Kulanzentscheidung. Frag direkt bei der Nachlassabteilung nach.
| Dokument | Akzeptanz durch Banken | Aufwand / Kosten | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Erbschein | Immer akzeptiert | Hoch (Kosten nach Nachlasswert, Wochen Bearbeitungszeit) | Muss aktiv beantragt werden; Nachlassgericht stellt aus |
| Notarielles Testament + Eröffnungsprotokoll | BGH: Banken müssen akzeptieren | Mittel | Stärkste Alternative zum Erbschein |
| Handschriftliches Testament + Eröffnungsprotokoll | Sollte ausreichen; Banken verlangen oft trotzdem Erbschein | Gering | Praxisproblem: Banken weichen von BGH-Rechtsprechung ab |
| Transmortale Vollmacht | Bank muss auszahlen | Gering (wenn vorhanden) | Kein Erbschein nötig; bankeigene Formulare empfohlen |
| Postmortale Vollmacht + Sterbeurkunde | Bank muss auszahlen | Gering (wenn vorhanden) | Kein Erbschein nötig |
| Nur Sparbuchheft | Bank kann, muss aber nicht auszahlen | Sehr gering | Schuldbefreiende Wirkung möglich, aber kein Rechtsanspruch |
Erbschaftsteuer auf das Sparbuch: Freibeträge und Steuersätze
Die gute Nachricht zuerst: Die meisten Erben zahlen auf ein geerbtes Sparbuch keine Erbschaftsteuer. Das liegt an den großzügigen persönlichen Freibeträgen. Nur wenn das gesamte Erbe – also nicht nur das Sparbuch, sondern der gesamte Nachlass – den Freibetrag übersteigt, wird Steuer fällig.
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro. Kinder erben bis zu 400.000 Euro steuerfrei – und wenn ein Elternteil bereits verstorben ist, gilt dieser Freibetrag auch für Enkelkinder. Für Enkelkinder, deren Elternteil noch lebt, beträgt der Freibetrag 200.000 Euro. Urenkel, Eltern und Großeltern als Erben kommen auf 100.000 Euro. Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern und alle übrigen Personen haben lediglich 20.000 Euro Freibetrag. Das ist der Bereich, wo es schnell eng werden kann.
Zusätzlich zu den persönlichen Freibeträgen gibt es weitere Abzugsmöglichkeiten. Ehepartner profitieren von einem Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro. Für Kinder gibt es einen altersabhängigen Versorgungsfreibetrag zwischen 10.300 Euro und 52.000 Euro. Hausrat und bewegliche Gegenstände sind für Erben der Steuerklasse I bis zu 41.000 Euro steuerfrei. Für Steuerklassen II und III gilt ein Freibetrag von 12.000 Euro. Außerdem werden Nachlassverbindlichkeiten pauschal mit 15.000 Euro abgezogen – automatisch, ohne dass du etwas beantragen musst.
Wenn nach Abzug aller Freibeträge noch ein steuerpflichtiger Betrag übrig bleibt, gelten gestaffelte Steuersätze. Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern) zahlt zwischen 7 und 30 Prozent. Steuerklasse II (Geschwister, Neffen, Nichten, Stiefeltern, Schwiegerkinder und -eltern) zahlt zwischen 15 und 43 Prozent. Steuerklasse III – alle übrigen Erben – zahlt zwischen 30 und 50 Prozent. Der genaue Satz hängt von der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs ab.
Was ist mit den Zinsen?
Zinsen, die bis zum Todestag aufgelaufen sind, gehören zum Nachlass und werden bei der Erbschaftsteuer berücksichtigt. Zinsen, die nach dem Todestag auf dem geerbten Sparbuch anfallen, sind eine andere Sache. Sie gehören dir als Erben und unterliegen der Kapitalertragsteuer – also der Abgeltungsteuer von 25 Prozent, zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Bank führt diese Steuer automatisch ab.
Meldepflicht nicht vergessen
Du bist verpflichtet, das Erbe innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Erbfalls formlos beim Finanzamt anzuzeigen. Das gilt auch dann, wenn du glaubst, dass keine Steuer anfällt. Die Bank meldet den Kontostand zum Todestag ohnehin ans Finanzamt – du bist also nicht der Einzige, der informiert. Wer die Frist versäumt, riskiert Probleme.
Auslandsbezug: Unbedenklichkeitsbescheinigung
Hat einer der Erben einen Auslandsbezug und übersteigt der Nachlasswert 5.000 Euro, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts erforderlich. Diese Pflicht gilt unabhängig vom Wert, wenn ein Schließfach vorhanden ist. Die Bank darf ohne diese Bescheinigung nicht auszahlen.
Persönliche Erbschaftsteuer-Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad
Altes oder vergessenes Sparbuch geerbt: Verjährung, Zinsen und deine Rechte
Du hast beim Aufräumen des Nachlasses ein Sparbuchheft gefunden, das seit Jahrzehnten in einer Schublade lag. Ist das Geld noch da? Hast du noch Anspruch darauf? Die Antwort ist in den meisten Fällen: ja.
Der Bundesgerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil (Az. XI ZR 361/01 vom 4. Juni 2002) klargestellt, dass eine Verwirkung des Auszahlungsanspruchs wegen jahrzehntelanger Untätigkeit nicht eintritt. Das bedeutet: Allein die Tatsache, dass niemand jahrelang auf das Sparbuch zugegriffen hat, lässt den Anspruch nicht erlöschen. Das ist eine wichtige Schutzregel für Erben.
Noch entscheidender ist die Frage der Verjährung. Bei einem beidseitig kündbaren Sparkonto – und das sind die meisten klassischen Sparbücher – beginnt die Verjährungsfrist erst zu laufen, wenn eine der Vertragsparteien kündigt. Solange das Konto ungekündigt ist, läuft keine Verjährungsfrist. Du kannst also auch nach 30 oder 40 Jahren zur Bank gehen, das Heft vorlegen und die Auszahlung verlangen.
Anspruch auf alle aufgelaufenen Zinsen
Als Erbe hast du nicht nur Anspruch auf das ursprünglich eingezahlte Kapital. Du hast auch Anspruch auf alle Zinsen, die seit Vertragsbeginn angefallen sind. Die Bank ist verpflichtet, dir darüber Auskunft zu geben – also über die Zinsentwicklung über die gesamte Laufzeit. Das kann bei alten Sparbüchern aus Zeiten höherer Zinssätze durchaus eine beachtliche Summe ergeben.
Das entwertete Sparbuch: ein wichtiger Sonderfall
Vorsicht bei einem Sparbuch, das bereits entwertet ist – also durchgestrichen, gestempelt oder mit einem Vermerk versehen wurde. Ein solches Heft begründet die rechtliche Vermutung, dass das Guthaben bereits ausgezahlt wurde. In diesem Fall besteht kein Zahlungsanspruch mehr. Das hat ein Amtsgericht in einem konkreten Fall (Az. 29 C 4021/19) bestätigt. Wenn du ein entwertetes Heft findest, lohnt sich eine genaue Prüfung – aber die Chancen auf Auszahlung sind gering.
Praktische Tipps bei alten Sparbüchern
Alte Sparbücher stellen manchmal vor dem Problem, dass die ursprüngliche Bank nicht mehr existiert. Durch Fusionen, Übernahmen und Namensänderungen kann es schwierig sein, den richtigen Ansprechpartner zu finden. Hier hilft eine systematische Recherche: Schau dir den Namen der Bank auf dem Heft an und recherchiere, welche Institution heute die Rechtsnachfolgerin ist. Bei Sparkassen ist das in der Regel die örtliche Sparkasse. Bei Volksbanken und Raiffeisenbanken ähnlich. Bei privaten Banken kann es komplizierter sein.
Wenn die Bank sich weigert, das Guthaben auszuzahlen, oder wenn sie behauptet, das Konto existiere nicht mehr, musst du das nicht einfach hinnehmen. Du kannst die Banken-Schlichtungsstelle oder die Sparkassen-Schlichtungsstelle einschalten. Diese Stellen vermitteln kostenlos zwischen Kunden und Banken. Das ist oft schneller und günstiger als ein Gerichtsverfahren.
📌 Good to know
Auch wenn ein Sparbuch aus der DDR-Zeit stammt, kann ein Auszahlungsanspruch bestehen. Die Umstellungsmodalitäten nach der Wiedervereinigung sind komplex – hier lohnt sich rechtliche Beratung.
Ein letzter Hinweis zur Dokumentation: Bewahre das alte Sparbuchheft sorgfältig auf. Es ist dein wichtigstes Beweismittel. Mach Kopien, bevor du es der Bank aushändigst. Bestehe darauf, dass dir die Bank eine Empfangsbestätigung ausstellt.
Erbengemeinschaft und Sonderfälle: Was gilt bei mehreren Erben?
Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Das klingt harmlos, ist aber in der Praxis eine der häufigsten Quellen für Verzögerungen und Konflikte bei der Nachlassabwicklung.
Die Grundregel ist eindeutig: Alle Miterben müssen gemeinsam über das Sparguthaben verfügen. Kein einzelner Miterbe kann einfach zur Bank gehen und das Geld abheben – selbst dann nicht, wenn er der einzige ist, der sich kümmert. Die Bank ist verpflichtet, das abzulehnen, um sich vor Haftungsansprüchen der anderen Miterben zu schützen.
Es gibt zwei praktische Wege, mit dieser Situation umzugehen. Erstens: Alle Miterben erscheinen gemeinsam bei der Bank und stellen gemeinsam den Antrag auf Auszahlung. Das ist der sicherste Weg, aber logistisch oft schwierig, besonders wenn Miterben in verschiedenen Städten oder Ländern leben. Zweitens: Die Erbengemeinschaft erteilt einem Miterben eine schriftliche Vollmacht, im Namen aller zu handeln. Diese Vollmacht muss klar formuliert sein und von allen Miterben unterschrieben werden. Die Bank wird sie prüfen und kann bei Zweifeln weitere Nachweise verlangen.
Wenn Miterben nicht kooperieren
Was passiert, wenn ein Miterbe nicht erreichbar ist oder sich weigert, mitzumachen? Das ist leider kein seltenes Szenario. In diesem Fall bleibt letztlich nur der Rechtsweg: Ein Miterbe kann beim Nachlassgericht die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft beantragen. Das ist ein förmliches Verfahren, das Zeit und Geld kostet, aber am Ende zu einer Lösung führt. Alternativ kann ein Nachlassverwalter bestellt werden, der die Interessen aller Beteiligten wahrnimmt.
Sonderfall: Auslandsbezug
Hat einer der Erben seinen Wohnsitz im Ausland oder ist der Verstorbene ausländischer Staatsbürger, gelten zusätzliche Regeln. Bei Nachlasswerten über 5.000 Euro ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts erforderlich, bevor die Bank auszahlen darf. Diese Pflicht gilt unabhängig vom Wert, wenn ein Schließfach vorhanden ist. Das Finanzamt stellt die Bescheinigung aus, nachdem es geprüft hat, dass keine steuerlichen Ansprüche offen sind. Plane dafür zusätzliche Zeit ein.
Bei Erbfällen mit echtem internationalem Bezug – etwa wenn der Verstorbene in mehreren Ländern Vermögen hatte – kommt das Europäische Nachlasszeugnis ins Spiel. Es wird von deutschen Gerichten oder Notaren ausgestellt und ist in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt (außer Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich). Es ersetzt in den meisten Fällen den nationalen Erbschein und erleichtert die Abwicklung erheblich.
Nachlassinsolvenz: wenn Schulden das Erbe übersteigen
Ein Sparbuch zu erben klingt positiv. Aber Vorsicht: Mit dem Erbe übernimmst du auch die Schulden des Verstorbenen. Wenn die Schulden das Vermögen übersteigen, kann das Erbe zur Falle werden. In diesem Fall solltest du die Erbschaft ausschlagen – das ist innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls möglich (bei Auslandsbezug sechs Monate). Lass dich vor der Entscheidung rechtlich beraten. Das Sparbuch allein sagt nichts über die Gesamtsituation des Nachlasses aus.
Minderjährige Erben
Wenn ein minderjähriges Kind erbt, handeln die Eltern als gesetzliche Vertreter. Bei Interessenkonflikten – etwa wenn ein Elternteil selbst Miterbe ist – muss das Familiengericht einen Ergänzungspfleger bestellen. Das gilt auch für die Verwaltung des geerbten Sparbuchs. Erträge aus dem Vermögen des Kindes dürfen grundsätzlich nicht für den Lebensunterhalt der Familie verwendet werden.
Häufig gestellte Fragen
Was passiert mit dem Sparbuch, wenn der Inhaber stirbt?
Das Guthaben geht automatisch mit dem Todestag auf die Erben über und wird Teil des Nachlasses. Eine sofortige Auflösungspflicht besteht nicht. Die Bank erfährt vom Tod nicht automatisch – Erben müssen aktiv Kontakt aufnehmen.
Kann ich ein geerbtes Sparbuch ohne Erbschein auflösen?
Ja. Ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll oder eine gültige transmortale bzw. postmortale Vollmacht reichen aus. Manche Banken verzichten bei Beträgen bis etwa 5.000 Euro intern auf den Erbschein – das ist aber keine gesetzliche Pflicht.
Wie lange dauert die Auszahlung eines geerbten Sparbuchs?
Bei vollständigen Unterlagen sind es in der Praxis typischerweise vier bis acht Wochen. In Einzelfällen kann es bis zu fünf Monate dauern. Rechtlich wären bei unkomplizierten Fällen nur wenige Tage nötig. Zusätzlich gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten für Sparbücher.
Muss ich das geerbte Sparbuch versteuern?
Nur wenn das gesamte Erbe den persönlichen Freibetrag übersteigt: 500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro für Kinder, 20.000 Euro für Geschwister. Zinsen nach dem Todestag unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag.
Was gilt bei einem alten, vergessenen Sparbuch?
Der Auszahlungsanspruch verjährt nicht, solange das Konto nicht gekündigt wurde – das hat der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 361/01) klargestellt. Erben können auch nach Jahrzehnten Auszahlung und alle aufgelaufenen Zinsen verlangen. Ein bereits entwertetes Heft begründet allerdings die Vermutung, dass das Geld bereits ausgezahlt wurde.
Was tun, wenn die Bank trotz Testament einen Erbschein verlangt?
Das kann gegen die BGH-Rechtsprechung verstoßen. Weise die Bank schriftlich darauf hin. Besteht sie weiterhin, kannst du die Banken- oder Sparkassenschlichtungsstelle einschalten. Kosten für einen zu Unrecht verlangten Erbschein können der Bank in Rechnung gestellt werden.
Was gilt bei einer Erbengemeinschaft mit mehreren Erben?
Alle Miterben müssen gemeinsam handeln oder einen Bevollmächtigten benennen. Kein einzelner Miterbe kann allein die Auszahlung verlangen. Bei Streitigkeiten kann das Nachlassgericht die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erzwingen.



