Themen in diesem Artikel:
- Was ist ein Konto ohne Schufa?: Erfahre, wer ein Guthabenkonto braucht und welche Basisfunktionen es bietet.
- Basiskonto – dein gesetzlicher Anspruch: Verstehe, warum jede Bank seit 2016 ein Basiskonto anbieten muss.
- Wann darf die Bank ablehnen?: Finde heraus, welche vier Ablehnungsgründe das ZKG erlaubt – und was du dagegen tun kannst.
- Basiskonto vs. Guthabenkonto: Vergleiche beide Kontoformen anhand von Regulierung, Schufa-Schutz und Funktionsumfang.
- Die besten Anbieter 2026: Vergleiche ING, DKB, C24 Bank, Trade Republic und weitere mit konkreten Gebühren.
- Was kostet ein Konto ohne Schufa wirklich?: Überblick über Gebührenspannen von 0 € bis 27,83 €/Monat im EU-Vergleich.
- Häufige Fragen: Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Basiskonto und Guthabenkonto ohne Schufa.
Was ist ein Girokonto ohne Schufa – und wer braucht es?
Ein Girokonto ohne Schufa eröffnen – das klingt nach einer Nischenlösung, ist aber für Millionen Menschen in Deutschland hochrelevant. Rund 5,56 Millionen Erwachsene gelten hierzulande als überschuldet, das entspricht einer Überschuldungsquote von 8,09 Prozent. Für 2025 wird ein weiterer Anstieg auf 5,67 Millionen prognostiziert. Wer einen negativen Schufa-Eintrag hat, bekommt bei vielen Banken schlicht kein reguläres Girokonto – und steht damit vor einem echten Alltagsproblem.
Denn ohne Konto läuft heute fast nichts mehr. Gehaltszahlungen, Miete, Strom, Streaming-Dienste – alles setzt ein funktionierendes Bankkonto voraus. Genau hier kommen zwei Lösungen ins Spiel: das freiwillige Guthabenkonto ohne Schufa-Prüfung und das gesetzlich verankerte Basiskonto.
Überschuldete Personen in Deutschland – Ist 2024 und Prognose 2025
Ein Guthabenkonto ohne Schufa ist im Kern ein reines Zahlungskonto. Du kannst nur das ausgeben, was vorher eingegangen ist. Kein Dispokredit, keine Überziehung – Punkt. Das klingt einschränkend, ist aber für viele Menschen genau das Richtige: keine Schuldenfalle, klare Budgetkontrolle.
Die Zielgruppe ist breiter, als du vielleicht denkst:
- Menschen mit negativen Schufa-Einträgen – etwa durch frühere Zahlungsausfälle, Insolvenz oder Mahnverfahren.
- Personen ohne festen Wohnsitz – Obdachlose, Menschen in Übergangssituationen.
- Asylsuchende und Geduldete – die zwar rechtmäßig in Deutschland leben, aber keinen regulären Aufenthaltsstatus haben.
- Selbstständige mit unregelmäßigem Einkommen – bei denen Banken ein erhöhtes Risiko sehen.
- Jugendliche und junge Erwachsene ohne Bonitätshistorie.
Was bekommst du mit einem solchen Konto? Die Basisfunktionen sind solide: Bareinzahlungen und -auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge und Kartenzahlungen – meist per Debitkarte. Du kannst also Gehalt empfangen, Miete überweisen und im Supermarkt bezahlen. Was fehlt: Dispokredit, Cashback-Programme, Reiseversicherungen und andere Zusatzleistungen, die reguläre Premiumkonten bieten.
Wichtig zu verstehen: Es gibt zwei grundlegend verschiedene Wege zu einem Konto ohne Schufa. Erstens das freiwillige Guthabenkonto, das einzelne Direktbanken und Fintechs anbieten – ohne gesetzliche Pflicht. Zweitens das Basiskonto, das gesetzlich verankert ist und auf das du einen einklagbaren Rechtsanspruch hast. Welcher Weg für dich besser ist, hängt von deiner Situation ab. Beide erklären wir dir im Detail.
Basiskonto: Der gesetzliche Anspruch auf ein Konto für jeden
Das Basiskonto ist eine der wichtigsten Verbraucherschutzregelungen im deutschen Bankrecht – und trotzdem kennen es erstaunlich wenige Menschen. Seit Juni 2016 ist es im Zahlungskontengesetz (ZKG) verankert. Der Kerngedanke: Jeder Mensch soll Zugang zu einem Zahlungskonto haben, unabhängig von seiner finanziellen Situation.
Der Anspruch gilt für jede Privatperson mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU. Das bedeutet konkret: Es spielt keine Rolle, ob du einen negativen Schufa-Eintrag hast, kein regelmäßiges Einkommen nachweisen kannst, keine feste Adresse besitzt oder Asylsuchender bist. Auch Geduldete – also Menschen, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist – haben Anspruch auf ein Basiskonto. Die Staatsangehörigkeit ist ebenfalls irrelevant.
📌 Good to know
Eine Schufa-Abfrage darf die Bank beim Basiskonto zwar durchführen. Ein negativer Schufa-Eintrag darf jedoch nicht als Ablehnungsgrund dienen. Das ist gesetzlich ausdrücklich verboten.
Was muss ein Basiskonto können? Das ZKG definiert einen gesetzlichen Mindeststandard:
- Bareinzahlungen und Barauszahlungen
- Überweisungen (national und innerhalb der EU)
- Lastschriften
- Daueraufträge
- Zahlungsvorgänge per Zahlungskarte
Was das Basiskonto nicht bietet: einen Dispokredit. Es ist immer ein reines Guthabenkonto. Du kannst dein Konto nicht ins Minus ziehen – weder gewollt noch ungewollt.
Welche Banken sind verpflichtet? Alle Institute, die Girokonten für Verbraucher führen: Sparkassen, Volksbanken und Genossenschaftsbanken, Geschäftsbanken und reine Onlinebanken. Nicht verpflichtet sind Bürgschaftsbanken, Depotbanken sowie Förderbanken des Bundes und der Länder – also Institute, die gar keine regulären Verbraucherkonten anbieten.
Die Bank hat nach Eingang deines Antrags 10 Geschäftstage Zeit, dir die Kontoeröffnung anzubieten oder schriftlich mit rechtlicher Begründung abzulehnen. Hält sie diese Frist nicht ein oder lehnt sie ohne triftigen Grund ab, hast du zwei Möglichkeiten: Du kannst Beschwerde bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) einlegen – die kann die Kontoeröffnung direkt anordnen. Oder du klagst auf Einrichtung des Kontos.
Auch die Kündigung des Basiskontos ist stark eingeschränkt. Eine Bank darf nur in gesetzlich definierten Fällen kündigen: nach 24 Monaten vollständiger Nichtnutzung, wenn du deinen Wohnsitz außerhalb der EU verlegst, wenn du ein weiteres Basiskonto eröffnest oder wenn du Straftaten gegen die Bank oder deren Mitarbeiter begangen hast. Willkürliche Kündigungen – wie sie früher bei Menschen mit negativer Bonität vorkamen – sind damit ausgeschlossen.
Das Basiskonto ist also nicht nur ein Konto – es ist ein einklagbares Recht. Wer es kennt, kann es durchsetzen.
Wann darf eine Bank das Basiskonto verweigern?
Das ZKG lässt Banken kaum Spielraum bei der Ablehnung eines Basiskonto-Antrags. Die Ablehnungsgründe sind abschließend definiert – das heißt, eine Bank darf ausschließlich diese vier Gründe geltend machen. Alles andere ist rechtswidrig.
Grund 1: Du hast bereits ein nutzbares Zahlungskonto. Wer bei einer deutschen Bank bereits ein funktionierendes Girokonto hat, hat keinen Anspruch auf ein zweites Basiskonto. Logisch – das Gesetz soll Kontolosigkeit bekämpfen, nicht Mehrfachkonten ermöglichen. Ausnahme: Wenn dein bestehendes Konto gekündigt wurde oder die Schließung unmittelbar bevorsteht, greift der Anspruch wieder.
Grund 2: Straftaten gegen die Bank. Wurdest du in den letzten drei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat gegen die Bank oder ihre Mitarbeiter verurteilt – etwa Betrug oder Körperverletzung –, darf die Bank ablehnen. Dieser Grund ist eng gefasst: Es braucht eine rechtskräftige Verurteilung, keine bloße Verdächtigung.
Grund 3: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung. Wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass das Konto zur Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung genutzt werden soll, darf die Bank den Antrag ablehnen. Auch hier gilt: konkrete Verdachtsmomente, keine pauschale Ablehnung.
Grund 4: Missbrauch eines früheren Basiskontos. Hast du bei derselben Bank in den letzten zwölf Monaten ein Basiskonto missbräuchlich genutzt, kann sie einen neuen Antrag ablehnen. „Missbräuchlich“ meint dabei insbesondere illegale Aktivitäten – nicht etwa das Überziehen des Kontos (was beim Basiskonto technisch gar nicht möglich ist).
Was passiert bei einer unrechtmäßigen Ablehnung? Die Bank ist verpflichtet, die Ablehnung schriftlich und mit konkreter rechtlicher Begründung mitzuteilen. Ein pauschales „Wir können Ihnen kein Konto anbieten“ reicht nicht aus. Erhältst du eine solche unzureichende oder rechtswidrige Ablehnung, hast du klare Handlungsoptionen:
- Beschwerde bei der BaFin: Die Aufsichtsbehörde kann die Kontoeröffnung direkt anordnen. Das ist oft der schnellste Weg.
- Klage auf Kontoeröffnung: Du kannst gerichtlich auf Einrichtung des Kontos klagen – ein Recht, das das ZKG ausdrücklich vorsieht.
- Verbraucherzentrale: Kostenlose Erstberatung und Unterstützung bei der Durchsetzung deiner Rechte.
In der Praxis zeigt sich: Viele Banken – insbesondere Filialbanken – haben anfangs versucht, Basiskonten durch bürokratische Hürden oder lange Wartezeiten zu erschweren. Die gesetzliche 10-Tage-Frist und das BaFin-Beschwerderecht haben hier für mehr Disziplin gesorgt. Trotzdem lohnt es sich, die eigenen Rechte zu kennen und bei Bedarf konsequent einzufordern.
💡 Tip
Notiere Datum und Uhrzeit deiner Antragstellung. Wenn die Bank nach 10 Geschäftstagen nicht reagiert hat, ist das bereits ein Verstoß gegen das ZKG – und ein starkes Argument für deine BaFin-Beschwerde.
Basiskonto vs. Guthabenkonto ohne Schufa: Die wichtigsten Unterschiede
Beide Kontoformen ermöglichen dir ein Bankkonto trotz negativer Schufa. Aber sie unterscheiden sich grundlegend – in ihrer rechtlichen Absicherung, ihrer Verfügbarkeit und ihrem Funktionsumfang. Wer den Unterschied kennt, trifft die bessere Wahl.
Das Basiskonto ist gesetzlich verankert. Du hast einen einklagbaren Anspruch darauf, jede Bank mit Verbraucher-Girokonten muss es anbieten, und ein negativer Schufa-Eintrag darf nicht zur Ablehnung führen. Der Funktionsumfang ist gesetzlich definiert – du weißt also genau, was du bekommst. Dazu kommt ein starker Kündigungsschutz: Die Bank kann das Konto nur in den vier gesetzlich definierten Fällen kündigen.
Das Guthabenkonto ohne Schufa ist ein freiwilliges Angebot einzelner Anbieter. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, es anzubieten. Manche Anbieter verzichten komplett auf eine Schufa-Prüfung, andere führen sie durch, lehnen aber auch bei negativen Einträgen nicht ab. Der Funktionsumfang variiert stark – von sehr einfachen Konten bis hin zu modernen Fintech-Konten mit internationaler Nutzung und App-Features. Einen gesetzlichen Kündigungsschutz gibt es nicht.
| Merkmal | Basiskonto | Guthabenkonto ohne Schufa |
|---|---|---|
| Gesetzlicher Anspruch | ✅ Ja (ZKG) | ❌ Nein (freiwilliges Angebot) |
| Schufa-Ablehnung möglich | ❌ Nein (gesetzlich verboten) | ⚠️ Abhängig vom Anbieter |
| Dispokredit | ❌ Nein | ❌ Nein |
| Regulierung | Streng (ZKG) | Keine spezifische Regulierung |
| Funktionsumfang | Gesetzlich definierter Mindeststandard | Variiert je Anbieter |
| Kündigungsschutz | ✅ Ja (gesetzlich geregelt) | ❌ Nein |
| Verpflichtete Anbieter | Alle Banken mit Verbraucher-Girokonten | Nur ausgewählte Direktbanken/Fintechs |
Welche Option ist die richtige für dich? Das hängt von deiner Situation ab. Wenn du rechtliche Absicherung und einen garantierten Anspruch brauchst – etwa weil du bereits von mehreren Banken abgelehnt wurdest –, ist das Basiskonto die bessere Wahl. Wenn du dagegen ein modernes Konto mit guter App, internationaler Nutzung oder bestimmten Zusatzfunktionen suchst, können Guthabenkonten von Fintechs attraktiver sein. Bedenke aber: Ohne gesetzlichen Schutz kann dir das Konto leichter gekündigt werden.
Ein praktischer Hinweis: Guthabenkonten bei Fintechs wie Revolut oder bunq können zwar funktional überzeugen, bieten aber teilweise keine deutsche Einlagensicherung oder erheben versteckte Gebühren (etwa pro Überweisung oder Bargeldabhebung). Lies das Kleingedruckte – besonders bei kostenlos wirkenden Angeboten.
Die besten Anbieter: Girokonten ohne Schufa im Vergleich 2026
Der Markt für Konten ohne Schufa-Prüfung hat sich in den letzten Jahren deutlich entwickelt. Neben den klassischen Basiskonten der Filialbanken bieten heute zahlreiche Direktbanken und Fintechs attraktive Alternativen. Der entscheidende Unterschied: Direktbanken haben keine Filialkosten und können günstigere Konditionen anbieten.
Hier ein Überblick über die relevantesten Anbieter:
| Anbieter | Monatl. Gebühr | Besonderheiten |
|---|---|---|
| ING (Basiskonto) | 0 € | Kostenlos bei 700 €/Monat Geldeingang oder unter 31 Jahre; Girocard kostenlos |
| DKB (Basiskonto) | 0 € / 4,50 €* | Kostenlos unter 28 Jahre oder mind. 700 €/Monat Geldeingang; *sonst 4,50 €/Monat |
| C24 Bank Smart | 0 € | Ohne Schufa-Prüfung eröffenbar; flexibles Kontomodell; Upgrade auf Plus (5,90 €) oder Max (9,90 €) möglich |
| Trade Republic | 0 € | Deutsche IBAN, Einlagensicherung bis 100.000 €, gebührenfreie Visa-Debitkarte |
| Norisbank Girokonto Plus | 0 €* | Ohne Bonitätsvoraussetzung; *ggf. Gebühr bei geringem Geldeingang |
| PayCenter Onlinekonto | 9,90 € | Auch als Pfändungsschutzkonto nutzbar; keine Schufa-Prüfung |
| bunq Free | 0 € | 2,99 € pro Bargeldabhebung; ab 0,5 % Fremdwährungsgebühr; niederländische Einlagensicherung |
| Revolut Standard | 0 €* | *1,29 € pro Inlandsüberweisung; keine gesetzliche deutsche Einlagensicherung; mit Vorsicht wählen |
Ein paar wichtige Hinweise zu dieser Übersicht:
ING und DKB sind die attraktivsten Optionen für das Basiskonto, wenn du die Bedingungen für Kostenfreiheit erfüllst. Beide sind als Direktbanken günstig, bieten eine vollwertige Girocard und haben eine solide Einlagensicherung. Das Basiskonto ist hier nicht explizit als Sonderprodukt ausgewiesen – du beantragst es als reguläres Konto und hast bei Ablehnung deinen gesetzlichen Anspruch.
C24 Bank hat sich als eine der flexibelsten Optionen etabliert. Das Smart-Konto ist kostenlos und kann ohne Schufa-Prüfung eröffnet werden. Wer mehr Features möchte, kann upgraden – ohne das Konto wechseln zu müssen.
Trade Republic ist primär als Broker bekannt, bietet aber ein vollwertiges Girokonto mit deutscher IBAN und gesetzlicher Einlagensicherung bis 100.000 Euro. Die gebührenfreie Visa-Karte und das kostenlose Konto machen es zu einer ernsthaften Option – auch wenn der Fokus des Unternehmens auf Investments liegt.
Revolut klingt verlockend, hat aber einen entscheidenden Haken: keine deutsche Einlagensicherung. Für ein Hauptkonto, auf dem regelmäßig größere Beträge liegen, ist das ein echtes Risiko. Als Zweitkonto für Reisen oder Online-Shopping mag es funktionieren.
Was kostet ein Girokonto ohne Schufa wirklich?
Die Kostenfrage ist beim Girokonto ohne Schufa besonders wichtig – und die Antwort ist ernüchternd. Basiskonten und Guthabenkonten sind häufig teurer als reguläre Girokonten. Der Grund: Bei normalen Konten kannst du Gebühren oft durch Bedingungen wie einen Mindestgeldeingang oder ein bestimmtes Alter auf null drücken. Diese Möglichkeit entfällt bei vielen Konten ohne Schufa.
Wie teuer kann es werden? Die teuersten Basiskonten in Deutschland kosten bis zu 27,83 Euro pro Monat – das sind über 330 Euro im Jahr. Eine europaweite Untersuchung hat ergeben, dass Deutschland damit EU-weit die höchsten Gebühren für Basiskonten aufweist. Das ist ein Skandal, der regelmäßig Verbraucherschützer auf den Plan ruft.
Zum Vergleich: Ein durchschnittlicher Girokonto-Inhaber zahlt je nach Erhebung zwischen 62 und 125 Euro pro Jahr für sein Konto. Rund 20 Prozent der Kontoinhaber zahlen gar keine Gebühren. Etwa 50 Prozent zahlen zwischen 2 und 10 Euro pro Monat. Nur 15 Prozent zahlen mehr als 10 Euro monatlich – bei Basiskonten ist das aber keine Seltenheit.
Die Unterschiede nach Banktyp sind enorm:
| Banktyp | Anteil kostenloser Konten |
|---|---|
| Direktbanken | 43 % |
| Überregionale Filialbanken | 25 % |
| Genossenschaftsbanken | 14 % |
| Sparkassen | 4 % |
Das erklärt, warum Direktbanken für das Basiskonto die erste Wahl sein sollten. Bei Sparkassen zahlen 34 Prozent der Kunden über 100 Euro pro Jahr – bei Online-Banken haben 44 Prozent ein kostenloses Konto. Insgesamt zahlen 23 Prozent aller Bankkunden mindestens 100 Euro jährlich für ihr Girokonto.
Dazu kommen versteckte Kosten, die du im Blick behalten solltest:
- Gebühr pro Überweisung: Manche Anbieter (z. B. Revolut Standard) berechnen 1,29 Euro pro Inlandsüberweisung. Bei 20 Überweisungen im Monat sind das 25,80 Euro – mehr als die meisten Basiskonten kosten.
- Bargeldabhebungsgebühren: bunq Free berechnet 2,99 Euro pro Abhebung. Wer zweimal pro Woche Geld zieht, zahlt fast 25 Euro monatlich.
- Jahresgebühr für die Girocard: Einige Banken berechnen die Karte separat – bei der DKB sind es 0,99 Euro pro Monat, also knapp 12 Euro im Jahr.
- Fremdwährungsgebühren: Relevant für alle, die im Ausland bezahlen oder Geld empfangen.
Das ZKG schreibt vor, dass Gebühren für das Basiskonto „angemessen“ sein müssen und sich am Nutzerverhalten sowie marktüblichen Preisen orientieren sollen. Konkrete Höchstbeträge gibt es jedoch nicht. Das lässt Banken – besonders Filialbanken – viel Spielraum nach oben. Wenn du das Gefühl hast, dass deine Bank überhöhte Gebühren verlangt, kannst du dich an die Verbraucherzentrale wenden.
Fazit zur Kostenfrage: Wähle für ein Basiskonto bevorzugt eine Direktbank. ING und DKB bieten es unter bestimmten Bedingungen kostenlos an. Wer die Bedingungen nicht erfüllt, zahlt bei der DKB 4,50 Euro pro Monat – das sind 54 Euro im Jahr und damit deutlich weniger als bei vielen Filialbanken.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich ein Girokonto trotz negativer Schufa eröffnen?
Ja, auf zwei Wegen: Entweder über ein freiwilliges Guthabenkonto bei ausgewählten Direktbanken und Fintechs, oder per gesetzlichem Anspruch auf das Basiskonto. Beim Basiskonto darf ein negativer Schufa-Eintrag ausdrücklich nicht zur Ablehnung führen – das ist im Zahlungskontengesetz festgelegt.
Hat wirklich jeder in Deutschland Anspruch auf ein Basiskonto?
Ja. Jede Privatperson mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU hat Anspruch auf ein Basiskonto – unabhängig von Schufa-Score, Einkommen, Staatsangehörigkeit oder Wohnsitzstatus. Das gilt auch für Menschen ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende und Geduldete.
Was kostet ein Basiskonto bei deutschen Banken?
Die Gebühren variieren stark: Direktbanken wie ING bieten das Basiskonto kostenlos an, bei der DKB fallen ohne Bedingungen 4,50 Euro pro Monat an. Die teuersten deutschen Basiskonten kosten bis zu 27,83 Euro monatlich – das sind EU-weit die höchsten Gebühren.
Was passiert, wenn die Bank meinen Basiskonto-Antrag ablehnt?
Die Bank muss schriftlich und mit konkreter rechtlicher Begründung ablehnen. Danach kannst du Beschwerde bei der BaFin einlegen – die kann die Kontoeröffnung direkt anordnen. Alternativ ist eine Klage auf Einrichtung des Kontos möglich.
Gibt es bei einem Konto ohne Schufa einen Dispokredit?
Nein. Weder Basiskonten noch Guthabenkonten ohne Schufa bieten einen Dispokredit. Beide sind reine Guthabenkonten – du kannst nur das ausgeben, was vorher eingegangen ist. Eine Kontoüberziehung ist technisch nicht möglich.
Kann die Bank mein Basiskonto einfach kündigen?
Nein, nicht einfach so. Eine Kündigung ist nur in gesetzlich definierten Fällen zulässig: nach 24 Monaten vollständiger Nichtnutzung, bei Umzug außerhalb der EU, bei Eröffnung eines weiteren Basiskontos oder bei Straftaten gegen die Bank.
Welche Banken bieten aktuell Girokonten ohne Schufa an?
Für das Basiskonto sind alle Banken mit Verbraucher-Girokonten verpflichtet. Freiwillige Guthabenkonten ohne Schufa bieten unter anderem C24 Bank, Trade Republic, Norisbank, PayCenter, bunq und Revolut an – mit unterschiedlichen Gebühren und Einschränkungen.



