Ab November wird für Millionen kostengünstiger Online-Bestellungen aus dem Ausland eine neue Bearbeitungsgebühr fällig. Das Europäische Parlament hat die Maßnahme gebilligt. Die EU-Kommission legt die Höhe der Gebühr noch fest. Laut EU-Staaten tragen Online-Handelsplattformen die Zahlungspflicht, nicht die Endverbraucher in Europa.
Anwendungsbereich und Inkrafttreten der Bearbeitungsgebühr
Die neue Abgabe betrifft alle Produkte, die im Internet bestellt und in die EU importiert werden. Sie tritt am 1. November in Kraft und wird durch nationale Behörden erhoben. Der Betrag wird alle zwei Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Mitgliedstaaten haben den Regelungen zugestimmt.
Betroffen sind zahlreiche Online-Händler wie Shein, Temu oder AliExpress sowie große Plattformen wie Amazon. Die Gebühr soll die steigenden Kosten decken, die durch das wachsende Volumen kleiner Sendungen aus dem Online-Handel entstehen.
Paketvolumen und Herkunftsländer
Europäische Zollämter haben im Jahr 2025 etwa sechs Milliarden Pakete abgewickelt. Rund 90 Prozent davon stammten aus China und wurden in die EU importiert. Die Bearbeitungsgebühr ist Teil einer umfassenden Zollreform, die den globalisierten Handel effizienter gestalten soll.
Weitere Maßnahmen zielen darauf ab, Zölle leichter zu erheben und Kontrollen über nicht konforme oder potenziell gefährliche Waren zu verschärfen. Eine neue EU-Zollbehörde soll im kommenden Jahr in Lille eröffnet werden.
Zollpflicht auf preiswerte Waren seit Juli
Seit Juli gilt eine Zollpflicht auf preiswerte Waren aus dem Ausland. Pro Warengruppe innerhalb einer Sendung werden pauschal drei Euro fällig. Einige Händler geben diese Kosten an Verbraucher weiter.
Das französische Wirtschaftsministerium meldet einen Rückgang um bis zu 40 Prozent bei kleineren Paketen während der ersten Wochen nach Einführung dieser Regelung. Die Pauschale stellt eine Übergangslösung dar bis spätestens zum Jahr 2028, wenn eine digitale Plattform zur Verwaltung und Kontrolle aller Importe erfolgen soll.
