AU-Klausel in der BU: Arbeitsunfähigkeitsversicherung erklärt

Das Wichtigste in Kürze:

Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung als AU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein wichtiger Baustein deiner finanziellen Absicherung. Wenn du länger als sechs Monate krankheitsbedingt ausfällst, springt dieser Zusatzschutz mit einer monatlichen Rente ein. Doch wann lohnt sich die AU-Klausel wirklich und was unterscheidet Arbeitsunfähigkeit von Berufsunfähigkeit?

AU-Klausel der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Das verbirgt sich hinter der AU-Klausel

Ein längerer Arbeitsausfall durch Krankheit kann schnell zu finanziellen Engpässen führen. Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung, oft als AU-Klausel bezeichnet, schützt dich in einem solchen Fall. Es handelt sich dabei nicht um eine eigenständige Versicherung, sondern um einen optionalen Zusatzbaustein zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).

Wenn du eine BU abschließt, kannst du diese Klausel ergänzen. Sie sorgt dafür, dass du bereits bei einer längeren, aber voraussichtlich vorübergehenden Krankschreibung eine monatliche Rente erhältst. Die AU-Klausel überbrückt somit die Zeit, bis du entweder wieder gesund bist oder eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird, und schließt so eine wichtige Versorgungslücke.

Arbeitsunfähig oder berufsunfähig: Die wichtigen Unterschiede

Obwohl die Begriffe oft verwechselt werden, bezeichnen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit zwei unterschiedliche Sachverhalte mit weitreichenden Konsequenzen für deine Absicherung.

Arbeitsunfähigkeit (AU) ist ein temporärer Zustand. Du bist krankgeschrieben, weil du aufgrund einer Krankheit wie einem Knochenbruch oder einer schweren Infektion deine berufliche Tätigkeit vorübergehend nicht ausüben kannst. Entscheidend ist die ärztliche Prognose, dass eine vollständige Genesung und die Rückkehr in den Job in absehbarer Zeit möglich sind. Der Nachweis erfolgt durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, den sogenannten „gelben Schein“.

Von Berufsunfähigkeit (BU) spricht man hingegen, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft (zu mindestens 50 %) nicht mehr ausüben kannst. Die Prognose ist hier also deutlich schlechter. Die Feststellung der BU ist ein komplexer Prozess, der eine umfangreiche Prüfung durch den Versicherer erfordert.

Die folgende Tabelle verdeutlicht die zentralen Unterschiede:

Merkmal Arbeitsunfähigkeit (AU) Berufsunfähigkeit (BU)
Definition Vorübergehende Unfähigkeit, der Arbeit nachzugehen. Dauerhafte Unfähigkeit (mind. 50 %), den Beruf auszuüben.
Dauer Temporär, mit positiver Genesungsprognose. Voraussichtlich dauerhaft (mind. 6 Monate).
Nachweis Ärztliche Krankschreibung („gelber Schein“). Umfangreiches Gutachten und Prüfung durch Versicherer.
Leistungsdauer Begrenzt (z. B. 18-36 Monate). Bis zum Vertragsende (meist Renteneintritt).

Leistungen der Arbeitsunfähigkeitsversicherung im Detail

Die AU-Klausel leistet, wenn du mindestens sechs Monate ununterbrochen krankheitsbedingt arbeitsunfähig bist. Ist diese Bedingung erfüllt, zahlt der Versicherer die vereinbarte monatliche Rente. Die Höhe der AU-Rente entspricht in der Regel der Höhe der versicherten BU-Rente.

Ein wichtiger Punkt ist die rückwirkende Leistung: Die Rente wird ab Beginn des siebten Monats der Krankschreibung gezahlt, aber auch für die ersten sechs Monate nachgezahlt. Deinen Anspruch kannst du oft schon nach vier Monaten ununterbrochener Krankschreibung anmelden, wenn dein Arzt prognostiziert, dass die Arbeitsunfähigkeit noch mindestens zwei weitere Monate andauern wird. Dies beschleunigt den Prozess erheblich.

Die maximale Leistungsdauer ist vertraglich begrenzt und variiert je nach Anbieter. Üblich sind Zeiträume zwischen 18 und 36 Monaten. Sollte sich während dieser Zeit herausstellen, dass aus der Arbeitsunfähigkeit eine dauerhafte Berufsunfähigkeit wird, geht die Leistung nahtlos in die reguläre BU-Rente über.

Kosten und Beitragsfaktoren der AU-Klausel

Der Einschluss der AU-Klausel erhöht den Beitrag deiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Mehrkosten sind jedoch im Vergleich zum gebotenen Schutz oft überschaubar. In der Regel musst du mit einem Beitragsaufschlag von etwa 5 % bis 15 % auf deine BU-Prämie rechnen.

Folgende Faktoren beeinflussen die genauen Kosten:

  • Höhe der versicherten Rente: Eine höhere Rente führt zu einem höheren Beitrag.
  • Eintrittsalter und Gesundheitszustand: Je jünger und gesünder du bei Vertragsabschluss bist, desto günstiger ist der Beitrag.
  • Berufsgruppe: Berufe mit hohem körperlichen oder psychischen Risiko werden teurer eingestuft.
  • Vertragslaufzeit: Eine längere Laufzeit bis zum Rentenalter kann den Beitrag beeinflussen.

Trotz der zusätzlichen Kosten ist die AU-Klausel eine sinnvolle Investition in deine finanzielle Stabilität, da sie eine Lücke schließt, die für viele existenzbedrohend sein kann.

Der Leistungsantrag in der Praxis: So gehst du vor

Wenn du länger als erwartet krankgeschrieben bist, ist es wichtig, den Leistungsantrag für die AU-Rente korrekt und zügig zu stellen. Gehe dabei am besten schrittweise vor:

  1. Versicherer informieren: Melde deine andauernde Arbeitsunfähigkeit so früh wie möglich deinem Versicherer. Oft reicht ein Anruf oder eine formlose E-Mail für den ersten Schritt.
  2. Ärztliche Nachweise einreichen: Der wichtigste Beleg ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Reiche Kopien aller Krankschreibungen lückenlos ein.
  3. Antragsformulare ausfüllen: Dein Versicherer wird dir spezielle Formulare für den Leistungsantrag zusenden. Fülle diese sorgfältig und wahrheitsgemäß aus. Dein behandelnder Arzt muss hierbei oft ebenfalls einen Teil ausfüllen.
  4. Prüfung abwarten: Der Versicherer prüft deine Unterlagen. Im Vergleich zur BU-Prüfung ist dieser Prozess meist deutlich schneller und unkomplizierter, da er primär auf den ärztlichen Krankschreibungen basiert.
  5. Leistung erhalten: Nach positiver Prüfung erhältst du die Rentenzahlung, in der Regel rückwirkend ab dem ersten Monat der sechsmonatigen Wartezeit.

💡 Tip

Führe von Beginn deiner Krankheit an ein detailliertes Tagebuch über Arztbesuche, Diagnosen und eingereichte Unterlagen. Eine lückenlose Dokumentation erleichtert den Antragsprozess und hilft, Rückfragen des Versicherers schnell zu beantworten.

Ist die AU-Klausel für dich sinnvoll?

Die Entscheidung für oder gegen die AU-Klausel hängt von deiner individuellen Situation und deinem Sicherheitsbedürfnis ab. Grundsätzlich ist sie für fast jeden Arbeitnehmer und Selbstständigen eine wertvolle Ergänzung.

Der größte Vorteil ist die schnelle und unkomplizierte finanzielle Hilfe. Während die Prüfung einer Berufsunfähigkeit Monate oder sogar Jahre dauern kann, sorgt die AU-Klausel für eine zügige Überbrückung. Sie schließt die Einkommenslücke, die nach dem Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber entsteht.

Besonders sinnvoll ist die Klausel für:

  • Gesetzlich Versicherte: Das Krankengeld der gesetzlichen Kasse ist deutlich niedriger als das letzte Nettoeinkommen.
  • Selbstständige und Freiberufler: Sie haben oft keine oder nur eine unzureichende Absicherung für den Krankheitsfall.
  • Personen mit hohem finanziellen Verpflichtungen: Wer Kredite bedienen oder eine Familie versorgen muss, kann sich einen längeren Einkommensausfall nicht leisten.

Zwar erhöht die Klausel den monatlichen Beitrag, doch der finanzielle Schutz im Ernstfall wiegt diese Mehrkosten in der Regel bei Weitem auf.

Unterschiede für GKV- und PKV-Versicherte

Ob du gesetzlich (GKV) oder privat (PKV) krankenversichert bist, hat einen erheblichen Einfluss darauf, wie wichtig die AU-Klausel für dich ist.

Für gesetzlich Versicherte (GKV)

Als Angestellter erhältst du im Krankheitsfall zunächst für sechs Wochen die volle Lohnfortzahlung von deinem Arbeitgeber. Danach fällst du ins Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse. Dieses beträgt etwa 70 % deines Brutto-, aber maximal 90 % deines Nettoeinkommens. Hier entsteht eine spürbare Einkommenslücke. Zudem ist das Krankengeld auf maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit begrenzt. Die AU-Klausel ist ideal, um diese Lücke zu schließen und deinen Lebensstandard zu sichern.

Für privat Versicherte (PKV)

Privatversicherte, insbesondere Selbstständige, erhalten kein gesetzliches Krankengeld. Sie müssen sich mit einer privaten Krankentagegeldversicherung (KTG) absichern. Die Höhe des Krankentagegeldes und der Zeitpunkt der Auszahlung (Karenzzeit) werden individuell vereinbart. Wer ein ausreichend hohes und langfristiges Krankentagegeld versichert hat, ist bereits gut abgesichert. Dennoch kann die AU-Klausel auch hier sinnvoll sein, etwa als zusätzliche Sicherheit oder falls die KTG-Leistung nicht ausreicht oder zeitlich begrenzt ist.

Quellen

Häufig gestellte Fragen

Q

Was ist der Hauptunterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit?

Arbeitsunfähigkeit ist ein temporärer Zustand, bei dem eine Genesung erwartet wird. Berufsunfähigkeit bedeutet, dass du deinen Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kannst. Die AU-Klausel greift bei ersterem, die BU-Versicherung bei letzterem.

Q

Kann ich die AU-Klausel auch ohne eine BU-Versicherung abschließen?

Die AU-Klausel kann nicht eigenständig abgeschlossen werden. Sie ist ausschließlich als Zusatzbaustein zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhältlich.

Q

Was ist der Unterschied zwischen der AU-Klausel und einer Krankentagegeldversicherung?

Die Krankentagegeldversicherung ist eine separate Police, die einen täglichen Betrag zahlt. Die AU-Klausel ist ein BU-Zusatz und zahlt eine monatliche Rente. Während das Krankentagegeld primär für Privatversicherte wichtig ist, schließt die AU-Klausel die Lücke zum gesetzlichen Krankengeld.

Q

Wie lange wird die Rente bei Arbeitsunfähigkeit maximal gezahlt?

Die maximale Leistungsdauer ist vertraglich festgelegt und variiert je nach Versicherer. Übliche Zeiträume sind 18, 24 oder 36 Monate. Die genaue Dauer findest du in deinen Versicherungsbedingungen.

Q

Was passiert, wenn aus der Arbeitsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeit wird?

Wenn während des Bezugs der AU-Rente eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird, geht die Leistung nahtlos in die reguläre BU-Rente über. Die AU-Leistung dient in diesem Fall als wichtige Überbrückung, bis der oft langwierige BU-Antrag geprüft ist.


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