In der Europäischen Union wird es bald möglich sein, dass Lebensmittel, die mit modernen gentechnischen Methoden verändert wurden, ohne spezielle Kennzeichnung in den Supermärkten angeboten werden. Diese Entscheidung wurde durch eine mehrheitliche Zustimmung des Europäischen Parlaments getroffen. Damit werden viele dieser gezüchteten Produkte von den bisher strengen EU-Gentechnikvorschriften ausgenommen.
Dennoch bleibt die Sicherheit dieser Lebensmittel ein wichtiges Thema. Sie müssen weiterhin dieselben Sicherheitsstandards erfüllen wie herkömmliche Züchtungen, die durch Kreuzung und Auslese entstanden sind. Auch in Zukunft dürfen gentechnisch veränderte Pflanzen nicht ohne Prüfung auf den Markt gelangen.
Diese Regeländerungen wurden bereits von den Mitgliedstaaten der EU bestätigt und sollen voraussichtlich ab Mitte des Jahres 2028 in Kraft treten.
Hoffnung auf widerstandsfähigere Sorten
Befürworter dieser Änderungen erhoffen sich dadurch Obst- und Gemüsesorten zu entwickeln, die unter anderem ertragreicher sind und besser mit dem Klimawandel umgehen können. Zudem könnten diese Sorten nährstoffreicher sein als ihre herkömmlichen Pendants. In Ländern außerhalb der EU gibt es bereits Beispiele für solche veränderten Pflanzen: Mais-, Weizen- und Reissorten benötigen weniger Wasser; Bananen und Pilze bleiben länger frisch, da sie nicht braun werden.
Möglicher Nutzen für Forschung
- Einfache Anpassung an klimatische Bedingungen
- Nährstoffanreicherung zur Bekämpfung von Mangelernährung
- Längere Haltbarkeit durch genetische Modifikationen
Trotzdem gibt es auch kritische Stimmen: Einige fordern beispielsweise eine Wahlfreiheit für Verbraucher darüber, ob sie solche Produkte konsumieren möchten oder nicht. Es besteht zudem Sorge über mögliche wirtschaftliche Auswirkungen auf Landwirte sowie darüber, dass eine große Anzahl gentechnisch veränderter Pflanzen das natürliche Gleichgewicht stören könnte.
Zielgenaue genetische Veränderungen bei Pflanzen
Kernpunkt dieses Vorhabens sind die sogenannten «neuen genomischen Techniken» (NGT), welche ermöglichen das Erbgut von Pflanzen präzise zu verändern. Mithilfe solcher Gen-Scheren können sowohl geringfügige als auch bedeutendere Eingriffe vorgenommen werden. Crispr/Cas-Technologie , ein bekanntes Beispiel dafür, kann dazu führen, dass modifizierte Pflanzen äußerlich kaum noch von natürlich gezüchteten Varianten zu unterscheiden sind.
Kategorisierung nach Eingriffsgrad:
- (NGT1): Bei weniger gravierenden genetischen Veränderungen entfällt sowohl die spezielle Prüfung als auch eine separate Kennzeichnung im Handel – dies gilt ebenso für Futtermittel.
- (NGT2): Größere Eingriffe ins Erbgut unterliegen weiterhin strengen Vorschriften; insektengiftige Arten fallen ebenfalls darunter – unabhängig davon ob innerhalb oder außerhalb der EU produziert/verkauft wird.
Die Saatgutkennzeichnung bleibt verpflichtend bestehen.
Bio-Anbau schließt solche Technologien aus ihren Prozessen komplett aus!
Regelungen rund um Patentrechte beim Saatgut:
„Gentechnisch optimiertes Saatgut darf patentiert werden“, obwohl ursprünglich ein Verbot angestrebt war!Ein gemeinsamer Verhaltenskodex soll entwickelt werden – zusammenarbeitend zwischen Interessengruppen & Kommission –, welcher Lizenzierungsbedingungen fair gestaltet sowie Konflikte friedlich löst falls ungewollt patentgeschütztes Material auftaucht!Sina Schuldt/dpa hat berichtet über Kritik seitens Maria Noichl (SPD):
„Selbst natürliche Merkmale könnten nun privatisiert gehören!“— .“
Die Diskussion um die Privatisierung unseres natürlichen Erbes bleibt ein heißes Thema. Wenn Patente ausgeweitet und Transparenzregelungen gestrichen werden, führt dies dazu, dass die Marktmacht von nur wenigen Unternehmen gestärkt wird. Gleichzeitig leidet der mittelständische Pflanzenzüchtungssektor in Europa darunter erheblich.
Eine deutliche Kennzeichnung ist unerlässlich, um zu wissen, ob Gentechnik in Produkten enthalten ist. Dies ermöglicht es Verbrauchern und Landwirten gleichermaßen, fundierte Entscheidungen zu treffen. Die agrarpolitische Sprecherin der Europa-SPD betont daher die Notwendigkeit von Risikoprüfungen und Rückverfolgbarkeit auch bei neuen gentechnischen Verfahren.
Deutschland gegen Änderung
Bundesumweltminister Casten Schneider von der SPD äußerte sich kritisch zur Einigung auf EU-Ebene im Dezember und bezeichnete sie als schwerwiegenden Fehler. Bei der Abstimmung im Rat im April enthielt sich Deutschland entsprechend seiner Position, dennoch wurde eine Mehrheit erreicht. Mit dem heutigen Beschluss steht nun dem Inkrafttreten der Änderungen nichts mehr im Wege.
Martin Häusling von den Grünen kritisierte scharf, dass diese Entscheidung «die Marktmacht weniger internationaler Agrarkonzerne stärkt» und gleichzeitig bäuerliche Betriebe schwächt sowie die biologische Vielfalt in Europa gefährdet. Das Vorsorgeprinzip werde dadurch de facto außer Kraft gesetzt und er befürchtet gravierende Auswirkungen auf gentechnikfreie Landwirtschaftsbetriebe.
Zuständige: Forschung und Ernährungssicherheit stärken
Jessica Polfjärd aus Schweden, zuständig für die Verhandlungen im Europäischen Parlament, sieht hingegen einen Durchbruch in den erzielten Änderungen. Laut ihrer Aussage machen diese Europas Landwirte wettbewerbsfähiger und stärken zudem europäische Forschungsbemühungen erheblich – entscheidend für eine verbesserte Ernährungssicherheit.
Auch CDU-Abgeordnete Peter Liese und Norbert Lins sehen Chancen bei kontrollierten Risiken: «Der Bioanbau bleibt ausgenommen», betonen sie; Saatgut wird weiterhin klar gekennzeichnet sein; strenge Regeln gelten nach wie vor für weitergehende Anwendungen.» Sie kündigten an: «Das Thema Patente bleibt ebenfalls weiter auf der Tagesordnung.»
Neben politischen Stimmen kommt auch wissenschaftlicher Input nicht zu kurz: Professor Nicolaus von Wirén vom Leibniz-Institut für Pflanzengenetik hebt hervor, dass durch neue Techniken präziser gearbeitet werden könne – was besonders wichtig sei angesichts des Klimawandels sowie des reduzierten Einsatzes chemischer Mittel bei Anbauprozessen.
Trotz intensiver Bemühungen scheiterten Versuche seitens Abgeordneten aus Fraktionen wie Grünen oder Sozialdemokraten letztendlich daran diese Änderungen noch zu stoppen – das Parlament hat entschieden! Für transgene Pflanzenarten gibt es hingegen keine neuen Regelwerke – etwa Maispflanzen mit Bakteriengenen unterliegen weiterhin strengen Auflagen zur Sicherheit aller Beteiligten!
