Themen in diesem Artikel:
- Wann Umschulden lohnt: Die Zinsdifferenz allein reicht nicht.
- Umschuldungsrechner: Drei Altkredite gegen einen neuen rechnen.
- Beispiel mit drei Krediten: 22.000 Euro Restschuld, 485,48 Euro Ersparnis.
- Vorfälligkeitsentschädigung: Maximal 1 Prozent der Restschuld.
- Restschuldversicherung und SCHUFA: Zwei stille Kostentreiber.
- Wann es nicht lohnt: Längere Laufzeit frisst die Ersparnis.
- Quellen und Methodik: Bundesbank, BaFin und Gesetzestexte.
Wann sich Umschulden bei Ratenkrediten rechnet
Eine Umschuldung lohnt sich dann, wenn die verbleibende Zinslast deiner Altkredite größer ist als die Zinslast des neuen Kredits plus Vorfälligkeitsentschädigung. Das ist die ganze Rechnung. Alles andere – niedrigere Monatsrate, nur noch ein Vertrag, ein Zahltermin – ist Komfort, aber kein Sparen.
Der Punkt wird ständig verwechselt. Eine Umschuldung, die deine Rate von 900 auf 500 Euro drückt, fühlt sich nach Entlastung an. Wenn dafür die Laufzeit von 36 auf 60 Monate steigt, zahlst du am Ende trotzdem mehr Zinsen als vorher. Die Rate sagt nichts über die Kosten.
Warum die Zinsdifferenz allein nicht reicht
Entscheidend ist nicht der Zinssatz, sondern das Produkt aus Zinssatz, Restschuld und Restlaufzeit. Ein Kredit mit 13,9 Prozent, von dem nur noch 1.200 Euro über sechs Monate offen sind, kostet dich kaum noch Zinsen. Da ist nichts zu holen, egal wie hoch der Zinssatz aussieht. Ein Kredit mit 9,9 Prozent und 12.000 Euro Restschuld über drei Jahre dagegen ist ein echter Hebel.
Bei einem Annuitätendarlehen zahlst du am Anfang überwiegend Zinsen und wenig Tilgung. Gegen Ende dreht sich das Verhältnis. Genau deshalb verpufft eine Umschuldung kurz vor Laufzeitende: Die teuren Zinsjahre liegen bereits hinter dir. Wer im letzten Jahr eines Fünfjahreskredits umschuldet, hat die Zinsen längst bezahlt.
Der aktuelle Zinsrahmen
Ratenkredite an private Haushalte lagen laut der MFI-Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank im Mai 2026 bei einem durchschnittlichen Effektivzins von rund 8,52 Prozent. Das ist ein Durchschnitt über alle Bonitäten und Laufzeiten. Die tatsächliche Spanne reicht je nach Bonität, Laufzeit und Anbieter von etwa 4 Prozent bis deutlich über 12 Prozent.
Daraus folgt eine simple Faustregel: Wenn deine Altkredite bei 10 Prozent und mehr liegen, lohnt ein Blick. Liegen sie bereits unter dem Marktschnitt, wird es eng. Eine laufende Einordnung der Zinsentwicklung findest du im Zins-Monitor.
📌 Good to know
Dieser Rechner behandelt bestehende Ratenkredite. Wenn du dagegen ein Dispo-Minus ablösen willst, ist der Fall ein anderer – dort geht es um rund 11,34 Prozent Dispozins gegen einen Ratenkredit. Das rechnet dir der Dispo-Rechner durch.
Umschuldungsrechner
Trag bis zu drei Altkredite ein: Restschuld in Euro, Effektivzins in Prozent p.a. und Restlaufzeit in Monaten. Darunter gibst du den Effektivzins und die Laufzeit des neuen Kredits an. Der Schalter für die Vorfälligkeitsentschädigung rechnet 1 Prozent der Restschuld ein, bei einer Restlaufzeit unter zwölf Monaten 0,5 Prozent.
Der Rechner gibt dir die Summe der Restschulden, die verbleibende Zinslast der Altkredite bis zum jeweiligen Laufzeitende, die Zinslast des neuen Kredits, die Ersparnis (alt minus neu minus Vorfälligkeitsentschädigung) sowie die neue Monatsrate im Vergleich zur Summe der alten Raten.
Modellrechnung mit Annuitätendarlehen und monatlicher Verzinsung (Rate = S × i ÷ (1 − (1 + i)^−n), i = Effektivzins ÷ 12). Die Vorfälligkeitsentschädigung folgt § 502 BGB: höchstens 1 % der Restschuld, bei einer Restlaufzeit unter zwölf Monaten höchstens 0,5 % — und nie mehr als die verbleibenden Zinsen. Eine längere neue Laufzeit senkt die Rate, kann die Zinslast aber über die alte heben. Keine Schuldnerberatung.
Die Formel dahinter
Alle Zinsberechnungen laufen als Annuitätendarlehen mit monatlicher Verzinsung. Der Monatszins ist i = p / 100 / 12, die Rate ergibt sich aus Rate = S · i / (1 − (1 + i)−n), wobei S die Restschuld und n die Laufzeit in Monaten ist. Die gesamte Zinslast ist dann Rate · n − S.
Ein Beispiel: 12.000 Euro Restschuld zu 9,9 Prozent über 36 Monate ergeben einen Monatszins von 0,00825 und eine Rate von 386,64 Euro. Über 36 Monate zahlst du 13.919,15 Euro zurück, davon 1.919,15 Euro Zinsen. Das ist der Betrag, der bei einer Umschuldung zur Disposition steht – nicht die gesamten Zinsen des ursprünglichen Vertrags.
Zwei Vereinfachungen solltest du kennen. Der Rechner unterstellt, dass du die Altkredite planmäßig bis zum Ende bedient hättest, und er rechnet mit dem Effektivzins statt mit dem Sollzins. Beides ist für einen Vergleich sauber, weil der Effektivzins die Nebenkosten bereits enthält. Für die verbindliche Zahl gilt am Ende immer die Ablösesumme, die dir deine Bank schriftlich nennt.
Welche Zahlen du bereitlegen solltest
Restschuld: Nicht die ursprüngliche Kreditsumme, sondern der heute noch offene Betrag. Er steht in deinem Kontoauszug, im Onlinebanking oder auf der jährlichen Saldenmitteilung.
Effektivzins: Der Wert aus dem Vertrag, nicht der Sollzins. Wenn beide Zahlen im Vertrag stehen, ist der Effektivzins immer der höhere von beiden.
Restlaufzeit: Die Anzahl der noch ausstehenden Raten. Bei einem Kredit über 60 Monate, den du seit zwei Jahren bedienst, sind das 36.
Trägst du versehentlich die ursprüngliche Kreditsumme statt der Restschuld ein, überschätzt der Rechner deine Ersparnis erheblich – das ist der mit Abstand häufigste Eingabefehler bei Umschuldungsrechnungen.
Beispiel: Drei Kredite zusammenlegen
Der typische Umschuldungsfall ist kein einzelner teurer Kredit, sondern ein gewachsener Bestand aus zwei bis drei Verträgen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten und Konditionen abgeschlossen wurden. Ein Autokredit, eine Möbelfinanzierung, ein Konsumkredit. Jeder für sich unauffällig, zusammen teuer.
Nimm diese Ausgangslage: 22.000 Euro Restschuld verteilt auf drei Verträge mit 9,9, 11,5 und 13,9 Prozent. Die Summe der Monatsraten beträgt 907,64 Euro, die verbleibende Zinslast bis zum jeweiligen Laufzeitende 3.123,95 Euro.
| Kredit | Restschuld | Effektivzins | Restlaufzeit | Monatsrate | Restzinsen |
|---|---|---|---|---|---|
| Autokredit | 12.000,00 € | 9,9 % | 36 Monate | 386,64 € | 1.919,15 € |
| Möbelfinanzierung | 6.500,00 € | 11,5 % | 24 Monate | 304,46 € | 807,09 € |
| Konsumkredit | 3.500,00 € | 13,9 % | 18 Monate | 216,54 € | 397,70 € |
| Summe alt | 22.000,00 € | – | – | 907,64 € | 3.123,95 € |
| Neuer Kredit | 22.000,00 € | 6,9 % | 36 Monate | 678,29 € | 2.418,47 € |
Was unter dem Strich bleibt
Der neue Kredit über 22.000 Euro zu 6,9 Prozent auf 36 Monate kostet 2.418,47 Euro Zinsen. Dazu kommt die Vorfälligkeitsentschädigung von 1 Prozent auf jede Restschuld, zusammen 220,00 Euro. Die Rechnung lautet also 3.123,95 minus 2.418,47 minus 220,00 – macht eine Ersparnis von 485,48 Euro.
Die Monatsrate sinkt gleichzeitig von 907,64 auf 678,29 Euro, also um 229,35 Euro. Die Gesamtkosten fallen von 25.123,95 auf 24.638,47 Euro. Das ist ein ordentliches, aber kein spektakuläres Ergebnis – und es kommt hier ausdrücklich daher, dass die Laufzeit nicht gestreckt wurde.
Bemerkenswert ist das Verhältnis: Die Zinsdifferenz sieht mit 9,9 gegen 6,9 Prozent nach viel aus, drei Prozentpunkte auf 22.000 Euro. Trotzdem bleiben nur knapp 500 Euro übrig. Der Grund ist, dass die Altkredite bereits angelaufen sind und ihre Restlaufzeiten kürzer sind als die neuen 36 Monate. Weitere Rechner und Einordnungen zu diesem Thema findest du in der Kategorie Kredite & Darlehen.
Wo die Ersparnis tatsächlich herkommt
Aufgeschlüsselt nach Verträgen zeigt sich, dass nicht der teuerste Kredit den größten Beitrag liefert. Der Konsumkredit mit 13,9 Prozent hat den höchsten Zinssatz, aber wegen 3.500 Euro Restschuld und nur 18 Monaten Restlaufzeit stehen dort lediglich 397,70 Euro Restzinsen im Feuer. Der Autokredit mit dem niedrigsten Zinssatz von 9,9 Prozent trägt mit 1.919,15 Euro dagegen mehr als 61 Prozent der gesamten Zinslast.
Das ist die praktische Konsequenz der Formel: Restschuld und Restlaufzeit wiegen schwerer als der Zinssatz auf dem Papier. Wer nur den auffälligsten Prozentsatz umschuldet und die großen, länger laufenden Verträge unangetastet lässt, greift am eigentlichen Hebel vorbei.
Ebenfalls aufschlussreich: Die Vorfälligkeitsentschädigung von 220,00 Euro macht rund 45 Prozent der Nettoersparnis aus. Sie ist damit kein Nebenposten, aber auch kein Ausschlusskriterium – ohne sie läge die Ersparnis bei 705,48 Euro statt bei 485,48 Euro.
Drei Altkredite gegen einen neuen: gleiche Restschuld, 705,48 € weniger Zinsen
Vorfälligkeitsentschädigung nach § 502 BGB
Die Vorfälligkeitsentschädigung bei Konsumentenkrediten ist gesetzlich gedeckelt und in der Praxis überschaubar. Nach § 502 Absatz 3 BGB darf sie 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags nicht übersteigen. Liegt der Zeitraum zwischen vorzeitiger und vereinbarter Rückzahlung unter einem Jahr, sind es maximal 0,5 Prozent.
Dazu kommt eine zweite, oft übersehene Grenze: Die Entschädigung darf höchstens so hoch sein wie die Sollzinsen, die du im Zeitraum zwischen vorzeitiger und vereinbarter Rückzahlung noch gezahlt hättest. Es gelten also beide Deckel, und der jeweils niedrigere gewinnt.
| Restschuld | Restlaufzeit ab 12 Monaten (1 %) | Restlaufzeit unter 12 Monaten (0,5 %) |
|---|---|---|
| 3.000 € | 30,00 € | 15,00 € |
| 5.000 € | 50,00 € | 25,00 € |
| 10.000 € | 100,00 € | 50,00 € |
| 15.000 € | 150,00 € | 75,00 € |
| 22.000 € | 220,00 € | 110,00 € |
Wenn der Restzins-Deckel greift
Der zweite Deckel wird relevant, sobald dein Altkredit günstig ist und kaum noch läuft. Beispiel: 10.000 Euro Restschuld zu 1,9 Prozent über noch fünf Monate. Die Pauschale von 0,5 Prozent wären 50,00 Euro. Die tatsächlich verbleibenden Zinsen betragen aber nur 47,55 Euro – und genau auf diesen Betrag ist die Entschädigung dann begrenzt.
In der Praxis ist die Vorfälligkeitsentschädigung damit selten das Argument gegen eine Umschuldung. Bei 22.000 Euro Restschuld sind 220 Euro spürbar, aber sie kippen keine Rechnung, die sonst aufgeht. Wer eine Umschuldung ablehnt, weil die Bank eine Entschädigung verlangt, rechnet meistens falsch herum.
Wichtig ist die Bezugsgröße: Die 1 Prozent gelten pro abgelöstem Kredit auf dessen Restschuld, nicht einmalig auf die Gesamtsumme. Löst du drei Verträge ab, fallen drei Beträge an – in unserem Beispiel 120,00 Euro, 65,00 Euro und 35,00 Euro. Bei sehr kleinen Restschulden bleibt davon fast nichts übrig.
Wann gar keine Entschädigung anfällt
Der Anspruch entfällt nach § 502 Absatz 2 BGB in zwei Fällen. Erstens, wenn die Rückzahlung aus den Mitteln einer Versicherung erfolgt, die aufgrund einer Verpflichtung im Darlehensvertrag abgeschlossen wurde. Zweitens, wenn im Vertrag Angaben zu Laufzeit, Kündigungsrecht oder Berechnungsmethode der Entschädigung fehlen oder unzureichend sind. Bei variabel verzinsten Krediten fällt sie ohnehin nicht an, weil § 502 Absatz 1 BGB einen gebundenen Sollzinssatz voraussetzt.
💡 Tip
Lass dir vor jeder Entscheidung eine schriftliche Ablösesumme für jeden Altkredit geben. Darin steht die exakte Restschuld zum Stichtag plus die tatsächlich berechnete Entschädigung. Erst mit diesen Zahlen rechnest du sauber – die 1-Prozent-Pauschale ist eine Obergrenze, nicht der Normalfall.
Restschuldversicherung und Bonitätseffekte
Die Restschuldversicherung ist bei Umschuldungen der größte versteckte Kostentreiber. Sie springt ein, wenn du den Kredit wegen Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit nicht mehr bedienen kannst. Das Problem ist nicht die Idee, sondern der Preis und die Art, wie sie verkauft wird.
Seit dem 1. Juli 2022 gilt über § 50a VAG ein Provisionsdeckel: Die Abschlussprovision für eine Restschuldversicherung darf 2,5 Prozent des abgesicherten Darlehensbetrags nicht übersteigen. Bei 22.000 Euro sind das immer noch bis zu 550 Euro Provision – mehr, als in unserem Beispiel die gesamte Umschuldung einbringt.
Die Wartefrist seit 2025
Seit dem 1. Januar 2025 darfst du eine Restschuldversicherung zu einem Allgemein-Verbraucherdarlehen frühestens eine Woche nach dem Kreditabschluss abschließen. Damit ist das klassische Bündelgeschäft am Schalter unterbunden. Die BaFin weist außerdem darauf hin, dass die Kosten in den Effektivzins einzurechnen sind, wenn die Bank die Versicherung zur Bedingung für das Darlehen macht.
Für deinen Vergleich heißt das: Achte darauf, ob der angebotene Effektivzins mit oder ohne Restschuldversicherung gerechnet ist. Ein Angebot mit 6,9 Prozent ohne und eines mit 6,9 Prozent inklusive Police sind völlig verschiedene Produkte. Widerrufen kannst du die Versicherung innerhalb von 14 Tagen, bei Produkten mit Todesfallabsicherung innerhalb von 30 Tagen.
Konditionsanfrage statt Kreditanfrage
Beim Vergleich mehrerer Anbieter gilt eine praktische Regel: Stell immer eine Konditionsanfrage, keine Kreditanfrage. Die Konditionsanfrage wird bei der SCHUFA gespeichert, ist aber für andere Vertragspartner nicht sichtbar und wirkt sich nicht auf deinen Score aus. Eine Kreditanfrage dagegen ist sichtbar und kann den Score belasten, besonders wenn mehrere davon in kurzer Zeit auflaufen.
Die Umschuldung selbst wirkt auf deine Bonität eher neutral bis positiv. Kurzfristig entsteht ein Zwischenzustand, in dem der neue Kredit bereits eingetragen ist und die alten noch nicht gelöscht sind. Das legt sich, sobald die Ablösung durch ist. Danach steht statt drei Verträgen nur noch einer in deiner Akte – für die meisten Scoring-Modelle ist das kein Nachteil.
📌 Good to know
Unabhängig von der Vorfälligkeitsentschädigung hast du bei jedem neuen Kreditvertrag 14 Tage Widerrufsrecht nach § 355 BGB. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss, der Widerruf braucht keine Begründung, und die rechtzeitige Absendung genügt zur Fristwahrung.
Wann Umschulden nicht lohnt
Der häufigste Fehler bei einer Umschuldung ist die gestreckte Laufzeit. Sie senkt die Monatsrate zuverlässig und die Gesamtkosten zuverlässig nicht. Wer die Ersparnis am Kontoauszug misst statt an der Zinslast, schuldet sich systematisch ärmer.
Wie schnell das kippt, zeigt unser Beispiel. Gleiche Ausgangslage – 22.000 Euro Restschuld, 3.123,95 Euro Restzinsen, 220,00 Euro Entschädigung –, gleicher neuer Zins von 6,9 Prozent, nur die Laufzeit variiert.
| Neue Laufzeit | Neue Monatsrate | Zinslast neu | Ersparnis nach Entschädigung |
|---|---|---|---|
| 24 Monate | 984,00 € | 1.615,99 € | +1.287,95 € |
| 30 Monate | 800,50 € | 2.015,06 € | +888,89 € |
| 36 Monate | 678,29 € | 2.418,47 € | +485,48 € |
| 42 Monate | 591,10 € | 2.826,20 € | +77,74 € |
| 48 Monate | 525,80 € | 3.238,27 € | −334,32 € |
| 60 Monate | 434,59 € | 4.075,35 € | −1.171,40 € |
Der Kipppunkt liegt zwischen 42 und 48 Monaten. Bei 42 Monaten bleiben noch 77,74 Euro übrig – praktisch eine Nullnummer, obwohl der Zinssatz drei Prozentpunkte niedriger ist. Bei 60 Monaten zahlst du trotz deutlich besserem Zins 1.171,40 Euro mehr als ohne Umschuldung. Die Rate von 434,59 Euro sieht dabei am attraktivsten aus.
Weitere Fälle, in denen du es lassen solltest
Kurze Restlaufzeiten: Läuft dein Kredit nur noch sechs bis zwölf Monate, sind die Zinsen weitgehend bezahlt. Da ist selbst bei hohem Nominalzins kaum etwas zu holen.
Geringe Zinsdifferenz: Unter etwa zwei Prozentpunkten Abstand lohnt der Aufwand meist nicht, sobald Entschädigung und mögliche Nebenkosten dagegenstehen.
Schwache Bonität: Wenn dir nach der Anfrage nur ein Zins über deinem bisherigen Schnitt angeboten wird, ist die Umschuldung eine Verteuerung mit Extraschritten.
Kredite mit Sonderkonditionen: Null-Prozent-Finanzierungen oder Arbeitgeberdarlehen sind praktisch nie zu schlagen. Die lässt du unangetastet und schuldest nur die teuren Verträge um.
Aufgedrängte Restschuldversicherung: Wird der neue Kredit nur mit Police angeboten, rechne deren Kosten gegen. Bei 22.000 Euro Darlehen darf allein die Abschlussprovision bis zu 550 Euro betragen – das Doppelte der Ersparnis aus unserem Beispiel.
Die Rechnung in drei Schritten
Halte dich an diese Reihenfolge, dann kann dir die Rate-Illusion nicht passieren. Erstens: Restzinsen aller Altkredite addieren – das ist dein Budget. Zweitens: Zinslast des neuen Kredits bei gleicher Restlaufzeit berechnen, nicht bei der längsten angebotenen. Drittens: Vorfälligkeitsentschädigung abziehen und schauen, was übrig bleibt.
Bleibt weniger als ein niedriger dreistelliger Betrag stehen, ist die Umschuldung den Aufwand aus Anfragen, Unterlagen und Ablöseabwicklung selten wert. Rechne dabei ehrlich mit der Laufzeit, die du dir tatsächlich leisten kannst – nicht mit der, die die Rechnung schön macht.
💡 Tip
Wenn du eine niedrigere Rate brauchst, weil es sonst finanziell nicht reicht, ist das ein legitimer Grund – nur nenn es dann nicht Sparen. Bei ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten führt der Weg nicht über einen weiteren Kredit, sondern über eine anerkannte Schuldnerberatung.
Die Laufzeit-Falle: Ab 48 Monaten kostet die Umschuldung mehr, als sie spart
Quellen und Methodik
Stand aller Zins- und Marktdaten: Juli 2026. Der Durchschnittszins für Ratenkredite stammt aus der MFI-Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank (Neugeschäft, Stand Mai 2026). Alle Beispielrechnungen sind Annuitätendarlehen mit monatlicher Verzinsung nach i = p / 100 / 12 und Rate = S · i / (1 − (1 + i)−n); die Zinslast ergibt sich als Rate · n − S. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist mit den gesetzlichen Höchstsätzen nach § 502 Abs. 3 BGB angesetzt (1 Prozent, unter zwölf Monaten Restlaufzeit 0,5 Prozent), zusätzlich begrenzt auf die verbleibenden Sollzinsen. Werte auf zwei Nachkommastellen gerundet; Rundungsdifferenzen von wenigen Cent sind möglich. Marktzinsen sind bonitätsabhängig und schwanken je nach Anbieter.
- Deutsche Bundesbank: Konsumentenkredite an private Haushalte – Ratenkredite, MFI-Zinsstatistik (2026)
- Bundesministerium der Justiz: § 502 BGB – Vorfälligkeitsentschädigung
- Bundesministerium der Justiz: § 500 BGB – Kündigungsrecht und vorzeitige Rückzahlung
- Bundesministerium der Justiz: § 355 BGB – Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
- BaFin: Restschuldversicherung – Wartefrist und Verbraucherhinweise (2025)
- § 50a VAG: Entgelt bei der Vermittlung von Restschuldversicherungen – Provisionsdeckel 2,5 Prozent (seit 2022)
- BaFin: Marktuntersuchung und Mystery Shopping zu Restschuldversicherungen
- Deutsche Bundesbank: Einlagen- und Kreditzinssätze (2026)
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch darf die Vorfälligkeitsentschädigung maximal sein?
Nach § 502 Abs. 3 BGB höchstens 1 Prozent der vorzeitig zurückgezahlten Restschuld, bei einer Restlaufzeit unter zwölf Monaten höchstens 0,5 Prozent. Zusätzlich ist sie auf die verbleibenden Sollzinsen gedeckelt. Bei 10.000 Euro Restschuld sind das maximal 100 Euro.
Ab welcher Zinsdifferenz lohnt sich eine Umschuldung?
Als grobe Orientierung ab etwa zwei Prozentpunkten – aber nur bei gleichbleibender Laufzeit. Entscheidend ist nicht der Zinssatz, sondern die verbleibende Zinslast. Rechne immer alte Restzinsen gegen neue Zinsen plus Entschädigung.
Schadet eine Umschuldung meinem SCHUFA-Score?
Die Umschuldung selbst wirkt neutral bis leicht positiv, weil danach nur noch ein Vertrag statt mehrerer eingetragen ist. Wichtig ist die Anfrageart: Eine Konditionsanfrage ist score-neutral, eine Kreditanfrage ist für Dritte sichtbar und kann belasten.
Kann ich mehrere Kredite in einem zusammenfassen?
Das ist der Standardfall einer Umschuldung. Du nimmst einen neuen Kredit über die Summe der Restschulden auf und löst die Altverträge damit ab. Rechne jeden Altkredit einzeln durch – günstige Verträge wie Null-Prozent-Finanzierungen lässt du besser laufen.
Warum steigt meine Zinslast, obwohl der neue Zins niedriger ist?
Weil die Laufzeit länger geworden ist. Zinsen fallen auf die Restschuld über die Zeit an. Streckst du 22.000 Euro von 36 auf 60 Monate, zahlst du trotz 6,9 statt 9,9 Prozent rund 1.171 Euro mehr – bei niedrigerer Monatsrate.



