Die EU-Kommission hat ein neues Regelwerk für öffentliche Beschaffungen vorgeschlagen, das europäischen Anbietern bei der Vergabe von Aufträgen Vorrang einräumen soll. Das Volumen öffentlicher Aufträge in der EU beläuft sich auf 2,6 Billionen Euro jährlich und entspricht 15 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. EU-Industriekommissar Stéphane Séjourné begründet die Initiative mit dem wirtschaftlichen Wettbewerb gegenüber China und Indien.
Freiwillige Bevorzugung europäischer Unternehmen
Die vorgeschlagenen Regeln sehen vor, dass öffentliche Stellen in der EU europäische Firmen gegenüber Anbietern aus Drittstaaten bevorzugen können. Diese Möglichkeit besteht insbesondere dann, wenn die betreffenden Drittstaaten europäischen Bietern keinen gleichberechtigten Marktzugang gewähren. Die Anwendung bleibt den Behörden freigestellt und stellt keine Verpflichtung dar.
Umfang öffentlicher Beschaffungen in der EU
Öffentliche Aufträge umfassen ein breites Spektrum an Bereichen:
- Ausstattung von Bildungseinrichtungen und Krankenhäusern
- Infrastrukturprojekte wie Straßenbau
- IT-Ausstattung in Verwaltungen
Nach Angaben der EU-Kommission nutzen viele kommunale Behörden die bestehenden Möglichkeiten zur Bevorzugung europäischer Anbieter bisher nicht vollständig aus. Séjourné bezeichnete staatliche Finanzmittel als wichtigen Hebel, der strategischer eingesetzt werden sollte.
Zustimmungsverfahren erforderlich
Das vorgeschlagene Regelwerk benötigt die Zustimmung des Europäischen Parlaments sowie aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Séjourné verwies darauf, dass Länder wie China und Indien öffentliche Beschaffungen bereits als Teil ihrer Industrie- und Wirtschaftsstrategien nutzen.
