Die Drogeriemarktkette dm muss ihre im Dezember 2025 gestartete Online-Apotheke dm-med vor dem Landgericht Karlsruhe verteidigen. Die Wettbewerbszentrale fordert die Untersagung des gesamten Geschäftsmodells, bei dem apothekenpflichtige, aber nicht verschreibungspflichtige Medikamente über eine tschechische Tochtergesellschaft vertrieben werden. Das Urteil soll am 9. Dezember fallen.
Geschäftsmodell und rechtliche Streitpunkte
dm-med ist als eigenständige Versandapotheke konzipiert, die über die Hauptseite von dm als Partner erreichbar ist. Die Wettbewerbszentrale argumentiert, die Online-Apotheke gleiche faktisch einer Abteilung innerhalb der Drogerie, was rechtlich unzulässig wäre. Zudem werden mögliche Gesundheitsrisiken durch falsche Dosierung und eine unzureichende Produktauswahl bemängelt.
dm verteidigt sein Konzept mit dem Hinweis auf getrennte Warenkörbe und Rechnungen. Kunden müssten mehrere Klicks ausführen, um zur Unterseite von dm-med zu gelangen. Das Unternehmen betont die Wahlfreiheit der Verbraucher und weist Vorwürfe erhöhter Gesundheitsgefahren zurück.
Nutzungsdaten und Marktstrategie
Nach Unternehmensangaben entspricht die Nutzung von dm-med den bisherigen Erwartungen. Ein Viertel der Kundschaft kauft ausschließlich aus dem Apothekensortiment, während 75 Prozent ihren Einkauf mit regulären Drogerieprodukten kombinieren. Eine bundesweite Kommunikationskampagne unter dem Slogan „Alles zusammen. Einfach bestellt“ bewirbt die Kombination beider Sortimente.
Marktentwicklung und Wettbewerb
Der Online-Handel mit Medikamenten verzeichnet in Deutschland ein Wachstum von sechs Prozent laut Bundesverband E-Commerce und Versandhandel. Plattformen wie Redcare Pharmacy und DocMorris profitieren vom seit 2024 eingeführten E-Rezept. Rossmann plant bis Jahresende eine eigene Versandapotheke mit E-Rezept-Einlösung, während Müller keine entsprechenden Absichten äußert.
Expansionspläne und Branchenkritik
dm erwägt die Erweiterung des Sortiments um Tierarzneimittel in Deutschland sowie den Aufbau einer Versandapotheke in Österreich. Der Deutsche Apothekerverband warnt vor Verunsicherung bei Patienten durch die Vermischung von Apotheken und Drogeriemärkten. ABDA-Präsident Thomas Preis kritisiert den Versandhandel aus dem Ausland als Störfaktor für die wohnortnahe Arzneimittelversorgung und bemängelt fehlende Regulierung durch die jüngste Apothekenreform. Das Verfahren könnte bei Berufung bis zum Bundesgerichtshof führen.
