Rund 12.000 Mitarbeitende des insolventen Warenhauskonzerns Galeria Karstadt Kaufhof hoffen auf Insolvenzgeld. Die Bundesagentur für Arbeit muss entscheiden, ob die Voraussetzungen für eine Auszahlung erfüllt sind. Rechtlich ist die Lage komplex: Der Geschäftsbetrieb wurde auf die Galeria S.à r.l. & Co. KG übertragen, die nicht unter Planüberwachung steht – anders als die ursprüngliche Galeria Karstadt Kaufhof GmbH.
Rechtliche Bewertung der Anspruchsvoraussetzungen
Insolvenzrechtsexperten diskutieren kontrovers über die Berechtigung zur Insolvenzgeldzahlung. Manfred Hunkemöller, Insolvenzfachmann, hält eine Auszahlung für möglich, sofern tatsächlich ein Arbeitgeberwechsel stattfand und alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bonner Rechtsprofessor Gregor Thüsing betont hingegen, die bloße Existenz einer neuen juristischen Person reiche nicht aus. Entscheidend sei vielmehr, ob ein neuer Insolvenzanlass vorliegt und die Galeria S.à r.l. & Co. KG als anderer Arbeitgeber betrachtet werden kann.
Das Bundessozialgericht liefert Anhaltspunkte: Bei einem Arbeitgeberwechsel während eines Sanierungsverfahrens könnte von einem anderen Insolvenzanlass ausgegangen werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter Frank Kebekus muss jedoch darlegen, dass kein Rechtsmissbrauch vorliegt. Die monatlichen Gehaltskosten belaufen sich auf knapp 25 Millionen Euro.
Liquiditätsengpass und Kreditaufnahme
Bereits im Frühjahr 2024 zeichnete sich ein Liquiditätsengpass ab. Vermieter klagten über Mietrückstände aufgrund unregelmäßiger Zahlungsflüsse. Mitte Juni nahm das Unternehmen einen Kredit über maximal 160 Millionen Euro bei der US-Investmentgesellschaft Gordon Brothers auf, abgesichert gegen den Warenbestand.
Kritik an Unternehmensführung und Eigentümern
Innerhalb der Belegschaft und zwischen Inhabern und Führungskräften herrscht zunehmende Unzufriedenheit. Miteigentümer Bernd Beetz kritisierte die Geschäftsführung öffentlich gegenüber der Bild-Zeitung wegen des Insolvenzantrags. Ihm zufolge hätten weder das Management innovative Lösungsansätze entwickelt, noch hätten die Eigentümer trotz dringendem Investitionsbedarf Eigenkapital bereitgestellt. Defekte Rolltreppen, Fahrstühle und Lüftungsanlagen blieben laut internen Stimmen lange ungelöst und belasteten den Betriebsablauf erheblich.
