Seit Oktober 2025 müssen Banken bei Online-Überweisungen prüfen, ob der eingegebene Empfängername mit den hinterlegten Kontodaten übereinstimmt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert die aktuelle Umsetzung als zu starr: Die Systeme vergleichen lediglich Zeichenfolgen exakt, wodurch bereits fehlende zweite Vornamen oder abweichende Bindestriche Warnhinweise auslösen. Dies führe zu zahlreichen Fehlalarmen und berge die Gefahr, dass Nutzer echte Betrugsversuche übersehen.
Häufigkeit der Warnmeldungen im Zahlungsverkehr
Eine repräsentative Forsa-Onlinebefragung zeigt das Ausmaß des Problems: 58 Prozent der Befragten erhalten bei mindestens jeder vierten SEPA-Überweisung einen Warnhinweis. Die hohe Frequenz führt nach Einschätzung der Verbraucherschützer zu einer Abstumpfung gegenüber den Meldungen. Dorothea Mohn vom Team Finanzmarkt warnt: Wer Warnungen routinemäßig wegklickt, trägt das volle Haftungsrisiko bei fehlerhaften Transaktionen.
Akzeptanz und Kritik der Empfängerprüfung
Grundsätzlich bewerten 91 Prozent der Online-Banking-Nutzer die Idee einer Empfängerüberprüfung positiv. Gleichzeitig stuft mehr als jeder Vierte (27 Prozent) die derzeitige Umsetzung als mangelhaft ein. Nutzer berichten zwar von positiven Erfahrungen, etwa dem Auffinden veralteter Bankverbindungen, empfinden den buchstabengetreuen Vergleich jedoch überwiegend als Belastung statt als wirksamen Schutz.
Forderungen nach flexiblerer Namenserkennung
Der vzbv fordert eine intelligentere Ausgestaltung der Prüfsysteme. Die Namenserkennung sollte folgende Abweichungen tolerieren:
- Vertauschte Reihenfolge von Vor- und Nachnamen
- Fehlende oder zusätzliche zweite Vornamen
- Abweichende Schreibweisen bei Sonderzeichen wie Bindestrichen
Nur durch eine flexiblere technische Umsetzung könne die Empfängerprüfung ihre Schutzwirkung gegen Betrug entfalten, ohne Nutzer durch übermäßige Fehlalarme zu belasten und zur Ignoranz gegenüber echten Warnungen zu verleiten.
