SCHUFA-Auskunft kostenlos 2026: Datenkopie nach Art. 15 DSGVO

16.10.112 Aufrufe0 Mal als hilfreich markiertZuletzt geprüft: 16.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

Die SCHUFA-Auskunft bekommst du kostenlos. Sie heißt offiziell Datenkopie nach Art. 15 DSGVO und kommt nach fünf bis sieben Tagen per Post. Hier erfährst du, wie du sie bestellst, ohne in ein kostenpflichtiges Abo zu geraten. Du siehst, welche Daten drinstehen, wie oft du sie anfordern darfst und wann Einträge gelöscht werden. Außerdem zeigen wir dir, wie du falsche Einträge korrigieren lässt und wann du stattdessen den BonitätsCheck für Vermieter brauchst.

SCHUFA-Auskunft kostenlos 2026: Datenkopie nach Art. 15 DSGVO

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Deine SCHUFA-Auskunft bekommst du kostenlos, und zwar als „Datenkopie nach Art. 15 DSGVO“. Sie zeigt dir, welche Daten die SCHUFA über dich speichert, woher sie stammen und wer sie in den letzten zwölf Monaten abgefragt hat. Das Verfahren ist für jede Privatperson offen, ob du einen Kredit planst, eine Wohnung suchst oder einfach prüfen willst, was über dich gespeichert ist.

Dieser Ratgeber zeigt dir, wie du die Datenkopie online oder per Post anforderst, wie lange sie dauert und was sie enthält. Er erklärt auch, worin sie sich vom kostenpflichtigen BonitätsCheck unterscheidet und wie du falsche Einträge korrigieren lässt. Ein eigener Abschnitt warnt vor Fake-Portalen, die für die kostenlose Auskunft Geld verlangen oder dich in ein Abo locken.

Danach weißt du, welchen Weg du für welchen Zweck nimmst und woran du unseriöse Angebote erkennst. Wenn du die Grundlagen zur SCHUFA zuerst nachlesen willst, hilft dir unser Beitrag SCHUFA erklärt. Rechtsstand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Finanzberatung.

Das Wichtigste in Kürze

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Was ist die kostenlose SCHUFA-Datenkopie nach Art. 15 DSGVO?

Die Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO ist die kostenlose Selbstauskunft der SCHUFA. Sie kostet dich 0 Euro, und das ganz ohne Haken. Du musst kein Abo abschließen und keine Kreditkarte hinterlegen. Die SCHUFA schickt sie dir per Post nach Hause.

Der Name SCHUFA steht für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Viele halten sie für eine Behörde. Das stimmt nicht. Die SCHUFA ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen und eine Gemeinschaftseinrichtung der kreditgebenden Wirtschaft. Sie sammelt Informationen darüber, wie zuverlässig Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechnungen bezahlen.

Wichtig zu wissen: Die SCHUFA erhebt diese Daten in der Regel nicht selbst. Sie bekommt sie von ihren Vertragspartnern. Das sind Banken, Sparkassen, Kreditkartenanbieter, Leasinggesellschaften, Mobilfunkanbieter und viele weitere Unternehmen. Eröffnest du ein Girokonto, meldet die Bank das. Zahlst du einen Ratenkredit ab, landet auch das in deinem Datensatz.

Datenkopie oder Selbstauskunft: dasselbe Recht

Im Alltag begegnen dir zwei Begriffe. Die SCHUFA spricht von „Datenkopie“. Andere Auskunfteien wie CRIF oder Creditreform nennen es „Selbstauskunft“. Gemeint ist in beiden Fällen dasselbe. Du hast das Recht zu erfahren, welche Daten ein Unternehmen über dich speichert. Dieses Recht gilt nicht nur für die SCHUFA, sondern für jede Auskunftei.

Die Rechtsgrundlage: Art. 15 DSGVO

Grundlage ist das Auskunftsrecht aus Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung. Es verpflichtet jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, dir auf Anfrage Auskunft zu geben. Die SCHUFA kann sich also nicht aussuchen, ob sie dir antwortet. Mit der Datenkopie erfüllt sie ihre gesetzliche Pflicht.

Daraus folgt auch, warum die Auskunft kostenlos ist. Die DSGVO sieht vor, dass die erste Kopie der gespeicherten Daten nichts kosten darf. Kostenpflichtige Angebote, die dir im Netz als „SCHUFA-Auskunft“ begegnen, brauchst du für diesen Zweck nicht.

Wofür die Datenkopie gedacht ist und wofür nicht

Die Datenkopie dient ausschließlich deiner persönlichen Information. Du siehst, was über dich gespeichert ist, und kannst Fehler finden. Für die Weitergabe an Dritte ist sie ausdrücklich nicht vorgesehen. Ein Vermieter, der eine Bonitätsauskunft sehen will, soll nicht deinen kompletten Datensatz mit allen Verträgen und Anfragen bekommen. Für diesen Fall gibt es ein eigenes Produkt, den SCHUFA-BonitätsCheck. Er ist nach Angaben der SCHUFA kostenpflichtig und zeigt nur das, was ein Vermieter wissen muss. Dazu später mehr. Was die SCHUFA grundsätzlich ist und wie ihre Bewertung entsteht, erklärt der Beitrag SCHUFA erklärt.

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Vorteile

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  • Ein Monat Ratenpause pro Jahr inklusive

Nachteile

  • Zinssatz individuell, bis 6,99 % eff.
  • Nur Einzelpersonen, kein Mitantragsteller
  • Digitaler Kontoblick ist Pflicht
  • Mind. 6 Monate im Job (oder Azubi/Rente)

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Vorteile

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  • Schufa-neutrale Anfrage möglich
  • Schnelle Zusage je nach Anbieter

Zu beachten

  • Konditionen abhängig von Bonität
  • Endgültiger Zinssatz erst nach Prüfung

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Gebühren

  • 60 € Monatsgebühr
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Was steht in der SCHUFA-Datenkopie?

Die Datenkopie ist mehr als eine Zahl. Sie zeigt dir deinen gesamten Datensatz. Für viele ist das beim ersten Lesen überraschend umfangreich. Hier ist der Überblick, was du auf dem Papier findest.

Angaben zur Person

Ganz oben stehen deine Stammdaten. Dazu gehören dein Name, dein Geburtsdatum sowie deine aktuelle und deine früheren Anschriften. Gerade die alten Adressen lohnen einen genauen Blick. Eine falsch zugeordnete Anschrift kann dazu führen, dass Daten einer anderen Person in deinem Datensatz landen.

Laufende und beendete Verträge

Der größte Block betrifft deine Verträge. Die SCHUFA listet Girokonten, Kreditkarten, Ratenkredite, Leasingverträge, Mobilfunkverträge und Bürgschaften. Du siehst laufende und bereits beendete Verträge. Bei Krediten steht oft auch, ob sie vertragsgemäß zurückgezahlt wurden. Solche positiven Einträge sind übrigens die große Mehrheit. Sie wirken sich eher günstig auf deine Bonität aus, weil sie zeigen, dass du deine Verpflichtungen erfüllst.

Herkunft der Daten

Zu jedem Eintrag erfährst du, welches Unternehmen ihn gemeldet hat. Das ist für dich praktisch. Findest du einen Fehler, weißt du sofort, wo er entstanden ist. Die SCHUFA klärt Korrekturen in der Regel genau mit diesem Unternehmen.

Empfänger und übermittelte Scores der letzten zwölf Monate

Spannend ist die Liste der Datenempfänger. Sie zeigt dir, welche Unternehmen in den vergangenen zwölf Monaten Daten über dich abgefragt haben. Zusätzlich siehst du die Wahrscheinlichkeitswerte zum Zahlungsausfallrisiko, die dabei übermittelt wurden. Das sind die Scores, die etwa deine Bank zu sehen bekam, als du einen Kredit angefragt hast. Unterschiedliche Branchen erhalten dabei unterschiedliche Scores. Ein Mobilfunkanbieter sieht also nicht zwingend denselben Wert wie eine Bank.

Der quartalsweise berechnete Score

Außerdem enthält die Datenkopie einen SCHUFA-Score, der quartalsweise neu berechnet wird. Er gibt dir eine Orientierung, wie die SCHUFA deine Zahlungszuverlässigkeit allgemein einschätzt. Weil er nur alle drei Monate aktualisiert wird, bildet er kurzfristige Änderungen nicht sofort ab.

Was nicht gespeichert wird

Genauso wichtig ist, was fehlt. Die SCHUFA speichert nach eigener Aussage nur objektive Daten. Dein Einkommen und dein Vermögen gehören nicht dazu. Auch dein Beruf, dein Familienstand oder dein Kontostand tauchen nicht auf. Wer also mit einem hohen Gehalt einen schlechten Score hat, sieht hier den Grund: Das Gehalt fließt schlicht nicht ein. Entscheidend ist, wie du mit Krediten und Verträgen umgehst.

Schritt für Schritt: Datenkopie auf meineSCHUFA bestellen

Die Bestellung dauert etwa zehn Minuten. Die größte Falle liegt nicht im Formular, sondern davor. Auf dem Verbraucherportal stehen kostenlose und kostenpflichtige Produkte direkt nebeneinander. Gehe deshalb genau in dieser Reihenfolge vor.

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Datenkopie in 6 Schritten im Überblick

Die Grafik fasst den Ablauf der kostenlosen Datenkopie zusammen: von der Wahl des richtigen Bereichs bis zur Prüfung der Daten.

Finalarm Infografik · interaktiv
Kostenlose Datenkopie in 6 Schritten
Vom richtigen Bereich bis zur Prüfung des Briefs. Wer nach einer Zahlungsart gefragt wird, ist im falschen Produkt.
0 €
Kosten der ersten Datenkopie
Art. 15 Abs. 3 DSGVO
1 Monat
Gesetzliche Frist für die Auskunft
Art. 12 Abs. 3 DSGVO
+2 Monate
Mögliche Verlängerung in komplexen Fällen
Information im ersten Monat
Ansicht:

So bestellst du die Datenkopie

Geh die Schritte der Reihe nach durch. Fahr mit der Maus über einen Schritt, um zu sehen, worauf es ankommt.

1 · Bereich
„Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)“ öffnen
Genau diese Bezeichnung ist dein Wegweiser.
2 · Prüfen
Kein kostenpflichtiges Produkt erwischen
Zahlungsart verlangt? Dann bist du falsch.
3 · Angaben
Persönliche Angaben eintragen
Voranschriften möglichst vollständig.
4 · Identität
Online oder per Post nachweisen
Bankverbindung, eID oder Formular mit Ausweiskopie.
5 · Post
Auf den Brief warten
Zustellung per Post.
6 · Prüfen
Daten kontrollieren, Brief aufbewahren
SCHUFA-ID und Dokumentendatum sichern.

Quelle: Abschnitt Schritt für Schritt in diesem Ratgeber; Art. 15 DSGVO.

Quellen: Art. 12 und 15 DSGVO (eur-lex.europa.eu) · EuGH, 26.10.2023, C-307/22
Stand: 15.10.2026

Schritt 1: Den richtigen Bereich öffnen

Rufe das Verbraucherportal meineSCHUFA auf und wähle den Bereich „Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)“. Genau diese Bezeichnung ist dein Wegweiser. Alles, was „BonitätsAuskunft“, „BonitätsCheck“ oder „Premium“ heißt, ist ein anderes Produkt.

Schritt 2: Kein kostenpflichtiges Produkt erwischen

Achte darauf, nicht aus Versehen ein Abo oder eine kostenpflichtige BonitätsAuskunft zu bestellen. Davor warnt sogar die SCHUFA selbst. Ein einfacher Test hilft: Wirst du nach einer Zahlungsart gefragt, bist du falsch. Die Datenkopie verlangt keine Zahlungsdaten.

Schritt 3: Persönliche Angaben eintragen

Jetzt füllst du das Formular aus. Bei Online-Anfragen verarbeitet die SCHUFA unter anderem deinen Namen, Vornamen, dein Geburtsdatum und deinen Geburtsort. Dazu kommen deine aktuelle und deine früheren Anschriften, Kontaktdaten und Ausweisdaten wie die Personalausweisnummer. Trage deine Voranschriften der letzten Jahre möglichst vollständig ein. Je genauer deine Angaben sind, desto sicherer findet die SCHUFA deinen Datensatz.

Schritt 4: Identität nachweisen

Die SCHUFA verschickt die Datenkopie nur nach erfolgreicher Identifikation und Legitimation. Das schützt dich davor, dass Fremde deine Daten anfordern. Du hast zwei Wege:

  • Online: Du bestätigst deine Identität über deine Bankverbindung oder deinen elektronischen Personalausweis. Das ist der schnellste Weg.
  • Per Post: Du füllst ein Formular aus und legst eine Kopie deines Ausweises bei. Das dauert länger, funktioniert aber ohne digitale Identifikation.
Online- vs. Post-Identifikation
MerkmalOnlinePost
NachweisBankverbindung oder eIDFormular + Ausweiskopie
Tempoam schnellstenlänger
VoraussetzungOnlinebanking bzw. eID-fähiger Ausweiskeine digitale Identifikation nötig

Bei der Ausweiskopie darfst du nicht benötigte Angaben schwärzen, etwa die Zugangsnummer auf der Vorderseite. Name, Geburtsdatum, Anschrift und Gültigkeit müssen lesbar bleiben.

Schritt 5: Auf die Post warten

Die Datenkopie kommt per Brief. Nach Angaben der SCHUFA ist sie in der Regel nach wenigen Tagen bei dir. Bei hohem Bestellaufkommen kann es länger dauern.

Schritt 6: Daten prüfen

Wenn der Brief da ist, nimm dir Zeit für die Prüfung. Auf dem Dokument findest du deine SCHUFA-ID, also deine Datensatznummer, und das Dokumentendatum. Mit diesen beiden Angaben und deinem Geburtsdatum meldest du dich im Verbraucher Self-Service Portal an. Dort kannst du Korrekturen zu Anfragen von Vertragspartnern melden. Optional hinterlegst du eine E-Mail-Adresse für Statusmeldungen. Sie wird nach Abschluss der Bearbeitung gelöscht.

💡 Tip

Bewahre den Brief mit SCHUFA-ID und Dokumentendatum auf. Ohne diese beiden Angaben kommst du nicht ins Self-Service-Portal, wenn du später eine fehlerhafte Anfrage korrigieren lassen willst.

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Wie lange dauert es und wie oft darf ich die Auskunft anfordern?

Zwei Fragen tauchen fast immer auf: Wann ist der Brief da? Und wie oft darf ich das machen? Bei beiden kursieren veraltete oder missverständliche Angaben.

Postlaufzeit: meist wenige Tage

Nach der Bestellung dauert es nach Angaben der SCHUFA in der Regel nur wenige Tage, bis die Datenkopie in deinem Briefkasten liegt. Die Online-Identifikation verkürzt den Vorlauf, weil die SCHUFA nicht auf deinen Brief mit der Ausweiskopie warten muss. Wählst du den Postweg, kommen die Laufzeiten deines eigenen Briefs und die Bearbeitung hinzu.

Die gesetzliche Höchstfrist

Nach der DSGVO muss die Auskunft innerhalb eines Monats erfolgen. In komplexen Fällen erlaubt Art. 12 Abs. 3 DSGVO eine Verlängerung um bis zu zwei weitere Monate. Das Unternehmen muss dich dann innerhalb des ersten Monats über die Verlängerung und die Gründe informieren.

Im Netz liest du manchmal, die Auskunft könne „bis zu 30 Tage per Post“ dauern. Das ist irreführend. Die 30 Tage beschreiben nur die gesetzliche Obergrenze, nicht die tatsächliche Laufzeit. Im Normalfall bist du deutlich schneller dran. Hast du nach einem Monat nichts erhalten, solltest du nachhaken.

Mythos: nur einmal im Jahr kostenlos

Oft liest du, die kostenlose Auskunft gebe es nur einmal pro Jahr. Diese Regel stammt aus dem früheren Bundesdatenschutzgesetz. Die DSGVO nennt keine solche Jahresgrenze. Entscheidend ist Art. 15 Abs. 3 DSGVO: Die erste Kopie der Daten muss unentgeltlich sein. Für weitere Kopien darf das Unternehmen ein angemessenes Entgelt auf Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

Der Europäische Gerichtshof hat am 26. Oktober 2023 im Verfahren C-307/22 klargestellt, dass die erste Kopie auch dann kostenlos ist, wenn du sie aus einem anderen Grund als dem Datenschutz brauchst. Du musst dein Anliegen also nicht begründen.

Ganz grenzenlos ist das Recht trotzdem nicht. Nach Art. 12 Abs. 5 DSGVO darf ein Unternehmen bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen, etwa jede Woche ohne Anlass, ein angemessenes Entgelt verlangen oder die Auskunft verweigern. Wie die SCHUFA wiederholte Anfragen im Einzelfall behandelt, regelt die Praxis des Unternehmens. Fordere die Datenkopie deshalb mit einem erkennbaren Anlass an, etwa einem Umzug, einer Kündigung oder einer Ablehnung.

Wann eine neue Datenkopie sinnvoll ist

  • Vor einem Kredit: Prüfe einige Wochen vorher, ob alles stimmt. So bleibt Zeit für Korrekturen.
  • Vor einem Wohnungswechsel: Fehler fallen sonst erst auf, wenn der Vermieter den BonitätsCheck sehen will.
  • Nach Vertragskündigungen: Kontrolliere, ob beendete Girokonten oder Kreditkarten wirklich als beendet gemeldet wurden.
  • Nach einer Ablehnung: Wurde dir ein Vertrag verweigert, findest du in der Datenkopie oft den Grund.
  • Nach einem Umzug oder Namenswechsel: Hier entstehen leicht Zuordnungsfehler.

Hast du zu einem neuen Girokonto gewechselt, prüfe später in der Datenkopie, ob das alte Konto als beendet gemeldet wurde.

Planst du einen Ratenkredit, solltest du die Datenkopie einige Wochen vor dem Antrag anfordern, damit Fehler rechtzeitig korrigiert werden können.

Datenkopie, BonitätsCheck oder bonify: Was brauche ich wofür?

Rund um die SCHUFA gibt es drei Angebote, die oft verwechselt werden. Jedes hat einen anderen Zweck. Wer das falsche wählt, zahlt entweder unnötig oder steht beim Vermieter mit dem falschen Dokument da.

Die Datenkopie: für dich selbst

Die Datenkopie ist kostenlos, kommt auf Papier und erfüllt dein Auskunftsrecht aus Art. 15 DSGVO. Sie zeigt alle gespeicherten Daten, deren Herkunft, die Empfänger und die übermittelten Scores. Genau deshalb ist sie für Vermieter ungeeignet. Sie enthält schlicht zu viel.

Der BonitätsCheck: für Vermieter

Der SCHUFA-BonitätsCheck ist nach Angaben der SCHUFA ein kostenpflichtiges Einmalprodukt. Er wird wenige Minuten nach der Identifikation ausgestellt und ist sofort online abrufbar. Du kannst ihn digital herunterladen oder ausdrucken und beliebig oft weitergeben. Der Vermieter kann die Echtheit über einen Verifizierungscode prüfen. Dieser Code ist nach Angaben der SCHUFA nur befristet gültig. Das schützt vor gefälschten Dokumenten, ohne dass du deinen kompletten Datensatz offenlegst. Preis und Gültigkeit nennt die SCHUFA auf ihrer Produktseite, sie können sich ändern. Prüfe sie vor der Bestellung dort.

bonify: der digitale Einblick

bonify gehört nach eigenen Angaben zur SCHUFA-Gruppe. Der Online-Einblick in deine SCHUFA-Daten ist kostenlos. Du siehst persönliche Daten, deinen Basisscore, positive und negative Einträge sowie Anfragen. Über neue Negativeinträge informiert dich bonify nach eigenen Angaben per Push oder E-Mail.

Einen Haken solltest du kennen. Mit deiner Einwilligung findet ein Datenaustausch mit der SCHUFA statt. Außerdem bekommst du Angebote für Finanzprodukte angezeigt. Eine Mieterauskunft für Vermieter ist über bonify nur kostenpflichtig erhältlich.

Datenkopie vs. BonitätsCheck vs. bonify
MerkmalDatenkopie Art. 15 DSGVOSCHUFA-BonitätsCheckbonify (SCHUFA-Tochter)
Kostenkostenloskostenpflichtig (Angabe der SCHUFA)kostenloser Online-Einblick
FormatPapier, per Postdigital (Download) oder Druckonline/App
Dauerwenige Tage per Post (Angabe der SCHUFA)sofort nach Identifikationsofort
Weitergabe an Vermieternicht vorgesehenja, beliebig oftnein (Mieterauskunft kostenpflichtig)
Inhaltalle gespeicherten Daten, Herkunft, Empfänger, ScoresBonitätsnachweis für DritteBasisscore, positive und negative Einträge, Anfragen
Besonderheiterfüllt Art. 15 DSGVOEchtheit befristet per Code prüfbarBenachrichtigung bei neuen Negativeinträgen (nach Angaben von bonify)

Die Faustregel ist einfach. Willst du wissen, was über dich gespeichert ist, nimm die Datenkopie. Brauchst du einen Nachweis für den Vermieter, nimm den BonitätsCheck. Willst du laufend informiert sein, ist bonify eine Ergänzung, sofern du mit dem Datenaustausch einverstanden bist.

Wann löscht die SCHUFA Einträge? Die Speicherfristen im Überblick

Kein Eintrag bleibt für immer. Die Fristen legen die Verhaltensregeln der deutschen Wirtschaftsauskunfteien fest. Sie gelten für die SCHUFA und andere Auskunfteien, die ihnen beigetreten sind. Der Hessische Datenschutzbeauftragte hat sie nach Art. 40 DSGVO genehmigt, in der Fassung vom 25. Mai 2024 (Stand: Oktober 2026). Die Fristen unterscheiden sich stark je nach Datenart.

Speicherfristen nach den Verhaltensregeln der Wirtschaftsauskunfteien
DatenartSpeicherdauer
Anfragen Dritter (z. B. Kreditanfragen)mindestens ein Jahr, längstens drei Jahre; auf Antrag endet die Speicherung nach einem Jahr
Störungsfreie Verträge (z. B. Girokonten, Kreditkarten, Verbraucherdarlehen)drei Jahre nach Erledigung; auf Antrag nach Erledigung vorzeitig beendet
Nicht ausgeglichene Forderungengrundsätzlich drei Jahre ab Ersteinmeldung, bei jeder neuen Meldung neu
Ausgeglichene Forderungengrundsätzlich drei Jahre, unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach 18 Monaten
Weitere Anschriften (z. B. frühere Adressen)drei Jahre ohne Aktivität, in manchen Fällen weitere drei Jahre; spätestens nach sechs Jahren ohne Aktivität
Daten aus dem Schuldnerverzeichnisso lange wie im öffentlichen Verzeichnis (derzeit drei Jahre); vorzeitig bei Löschnachweis
Pfändungsschutzkonten und Basiskontensolange das Konto besteht; mit der gemeldeten Beendigung endet die Speicherung

Wie lange Auskunfteien Daten speichern: Fristen in Monaten

0122436486072Speicherdauer in MonatenAnfragen DritterAnfragen Dritter: mindestens 12 Monate (1 Jahr) gespeichert; auf Antrag endet die Speicherung nach 1 Jahr. Quelle: Verhaltensregeln der Wirtschaftsauskunfteien vom 25.05.2024, Kap. IV (Stand Okt. 2026).Anfragen Dritter: längstens 36 Monate (3 Jahre). Quelle: Verhaltensregeln der Wirtschaftsauskunfteien vom 25.05.2024, Kap. IV (Stand Okt. 2026).12 bis 36StörungsfreieVerträgeStörungsfreie Verträge (z. B. Girokonten, Kreditkarten, Verbraucherdarlehen): 36 Monate (3 Jahre) nach Erledigung; auf Antrag vorzeitig beendet. Quelle: Verhaltensregeln der Wirtschaftsauskunfteien vom 25.05.2024, Kap. IV (Stand Okt. 2026).36Nicht ausgeglicheneForderungenNicht ausgeglichene Forderungen: grundsätzlich 36 Monate (3 Jahre) ab Ersteinmeldung, bei jeder neuen Meldung neu. Quelle: Verhaltensregeln der Wirtschaftsauskunfteien vom 25.05.2024, Kap. IV (Stand Okt. 2026).36AusgeglicheneForderungenAusgeglichene Forderungen: unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach 18 Monaten gelöscht. Quelle: Verhaltensregeln der Wirtschaftsauskunfteien vom 25.05.2024, Kap. IV (Stand Okt. 2026).Ausgeglichene Forderungen: grundsätzlich 36 Monate (3 Jahre). Quelle: Verhaltensregeln der Wirtschaftsauskunfteien vom 25.05.2024, Kap. IV (Stand Okt. 2026).18 bis 36WeitereAnschriftenWeitere Anschriften: 36 Monate (3 Jahre) ohne Aktivität. Ein Antrag auf Datenkopie nach Art. 15 DSGVO zählt nicht als Aktivität. Quelle: Verhaltensregeln der Wirtschaftsauskunfteien vom 25.05.2024, Kap. IV (Stand Okt. 2026).Weitere Anschriften: spätestens nach 72 Monaten (6 Jahren) ohne Aktivität gelöscht. Quelle: Verhaltensregeln der Wirtschaftsauskunfteien vom 25.05.2024, Kap. IV (Stand Okt. 2026).36 bis 72SchuldnerverzeichnisDaten aus dem Schuldnerverzeichnis: so lange wie im öffentlichen Verzeichnis, derzeit 36 Monate (3 Jahre); vorzeitig bei Löschnachweis. Quelle: Verhaltensregeln der Wirtschaftsauskunfteien vom 25.05.2024, Kap. IV (Stand Okt. 2026).36Regeldauer bzw. frühestes Endebis zur Höchstdauer
Ein dunkler Balken zeigt die Regeldauer oder das früheste Ende, ein hellblauer die längstmögliche Dauer. Quelle: Verhaltensregeln der Wirtschaftsauskunfteien vom 25. Mai 2024, Kapitel IV (Stand Oktober 2026).

Was die Fristen für dich bedeuten

Anfragen bleiben mindestens ein Jahr gespeichert. Das ist relevant, wenn du viele Angebote vergleichst. Frage bei Banken nach einer Konditionsanfrage statt einer Kreditanfrage, wenn du nur Preise vergleichen willst. Für den Score gilt: Eine echte Kreditanfrage ist für andere Unternehmen sichtbar.

Ein störungsfrei erledigter Vertrag bleibt drei Jahre nach Erledigung gespeichert. Das klingt lang, schadet dir aber in der Regel nicht, denn er zeigt, dass du zuverlässig zahlst. Wenn du es willst, kannst du die vorzeitige Löschung nach Erledigung beantragen.

Bei Einträgen aus dem Schuldnerverzeichnis lohnt es sich zu handeln. Weist du nach, dass der Eintrag dort gelöscht wurde, etwa mit einer Löschbescheinigung, endet auch die Speicherung bei der Auskunftei vorzeitig.

📌 Good to know

Ein Antrag auf Datenkopie nach Art. 15 DSGVO gilt nach den Verhaltensregeln nicht als Aktivität. Er verlängert die Speicherdauer deiner früheren Anschriften also nicht.

Falsche Einträge korrigieren oder löschen lassen

Fehler in der SCHUFA-Akte kommen vor. Typisch sind falsch zugeordnete Anschriften, als laufend geführte Verträge, die längst gekündigt sind, oder Forderungen, die bereits bezahlt wurden. Die gute Nachricht: Die Korrektur kostet dich nichts und ist meist unkompliziert.

Deine Rechte nach Art. 16 und 17 DSGVO

Art. 16 DSGVO gibt dir das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten. Art. 17 DSGVO regelt das Recht auf Löschung. Beide greifen bei der SCHUFA genauso wie bei jedem anderen Unternehmen. Ist ein Eintrag falsch oder bestehen begründete Zweifel an seiner Richtigkeit, wird er korrigiert oder gelöscht.

So gehst du vor

  1. Fehler dokumentieren: Markiere den falschen Eintrag in deiner Datenkopie. Notiere, welches Unternehmen ihn gemeldet hat.
  2. Belege sammeln: Kündigungsbestätigung, Zahlungsnachweis, Löschbescheid aus dem Schuldnerverzeichnis. Je klarer der Beleg, desto schneller die Korrektur.
  3. SCHUFA informieren: Ein Hinweis an den Privatkundenservice genügt. Die SCHUFA klärt den Fall in der Regel direkt mit dem meldenden Unternehmen.
  4. Anfragen über das Portal korrigieren: Fehlerhafte Anfragen von Vertragspartnern meldest du im Verbraucher Self-Service Portal. Dazu brauchst du SCHUFA-ID, Geburtsdatum und Dokumentendatum.
  5. Ergebnis prüfen: Fordere nach Abschluss eine neue Datenkopie an. Die Änderung deiner Daten ist ein nachvollziehbarer Anlass.

Parallel den Verursacher anschreiben

Oft lohnt es sich, zusätzlich das Unternehmen anzuschreiben, das den Eintrag gemeldet hat. Es ist für die Richtigkeit seiner Meldung verantwortlich. Eine Bank, die eine Kündigung nicht übermittelt hat, kann das direkt nachholen. So läuft die Korrektur auf zwei Wegen.

Wenn nichts passiert

Reagiert die SCHUFA nicht oder lehnt sie eine berechtigte Korrektur ab, kannst du dich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren. Für die SCHUFA ist das der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, weil das Unternehmen in Wiesbaden sitzt. Die Beschwerde ist kostenlos. Lege deine Korrespondenz und die Belege bei. Bei konkreten finanziellen Schäden, etwa einem geplatzten Kredit, kann auch anwaltliche Beratung sinnvoll sein.

Vorsicht bei Diensten, die gegen Gebühr eine „SCHUFA-Löschung“ versprechen (mehr dazu im Abschnitt zu Fake-Portalen unten). Richtige Einträge kann niemand entfernen lassen. Falsche Einträge kannst du selbst kostenlos korrigieren lassen.

Score verstehen: Wann muss die SCHUFA ihn erklären?

Der Score ist für viele das Rätselhafteste an der SCHUFA. Er fasst deine Daten in einem Wahrscheinlichkeitswert zusammen. Wie genau er berechnet wird, legt die SCHUFA als Geschäftsgeheimnis nicht vollständig offen. Ganz im Dunkeln lassen darf sie dich trotzdem nicht.

Dein Recht auf Erklärung

Auskunfteien müssen erklären, wie ein Score zustande kam. Das gilt besonders dann, wenn er der Grund für eine Ablehnung war. Wurde dir ein Kredit, ein Handyvertrag oder eine Wohnung verweigert, darfst du nachfragen. Du hast Anspruch auf aussagekräftige Informationen über die Logik der Berechnung und die Faktoren, die dein Ergebnis beeinflusst haben. Eine vollständige Formel bekommst du nicht, wohl aber eine nachvollziehbare Begründung.

Das EuGH-Urteil von 2023

Am 7. Dezember 2023 hat der Europäische Gerichtshof im Verfahren C-634/21 eine Grundsatzentscheidung getroffen. Schon die Erstellung des Scores ist eine „automatisierte Entscheidung“ im Sinne von Art. 22 DSGVO. Voraussetzung ist, dass ein Dritter wie eine Bank seine Entscheidung maßgeblich auf diesen Wert stützt.

Für dich hat das praktische Folgen. Art. 22 DSGVO schützt dich davor, ausschließlich einer automatisierten Entscheidung unterworfen zu sein. Ist sie ausnahmsweise erlaubt, hast du besondere Rechte. Dazu gehören das Recht auf Eingreifen einer Person, auf Darlegung deines Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung. Außerdem stärkt das Urteil deinen Anspruch, die maßgeblichen Faktoren hinter deinem Score zu erfahren.

Was deinen Score typischerweise beeinflusst

  • Zahlungsstörungen: Nicht bezahlte, unbestrittene Forderungen nach Mahnung wiegen am schwersten.
  • Häufige Kreditanfragen: Viele echte Kreditanfragen in kurzer Zeit können sich negativ auswirken.
  • Häufige Umzüge und Kontowechsel: Eine kurze Datenhistorie bietet wenig Grundlage für die Bewertung.
  • Lange, störungsfreie Verträge: Sie wirken sich positiv aus.

Willst du deinen Score verbessern, ist die Datenkopie der erste Schritt. Erst wenn du weißt, was gespeichert ist, kannst du Fehler korrigieren und gezielt handeln.

Fake-Portale und Abo-Fallen: So erkennst du falsche SCHUFA-Seiten

Wer „SCHUFA Auskunft kostenlos“ googelt, landet nicht immer bei der SCHUFA. Oben stehen oft bezahlte Anzeigen von Drittanbietern, die wie ein offizielles Portal aussehen. Verbraucherzentralen haben Fälle dokumentiert, in denen solche Seiten für die kostenlose Kopie Geld verlangten oder den Preis nicht klar zeigten. Die Datenkopie selbst kostet 0 Euro. Alles, was dafür Zahlungsdaten verlangt, ist ein Warnzeichen.

Woran du unseriöse Angebote erkennst

Echte Datenkopie und typische Warnsignale im Vergleich
MerkmalEchte DatenkopieWarnsignal
BezeichnungDatenkopie nach Art. 15 DS-GVONamen wie „Express-Auskunft“, „Premium“, „Bonitätsreport“ ohne Hinweis auf Art. 15
Preis0 Euro, keine Zahlungsart abgefragtGebühr für „Bearbeitung“ oder „Sofort-Versand“, Preis nur im Kleingedruckten
Vertragkeine Laufzeit, kein AboProbe- oder Testzugang, der sich automatisch verlängert
AdresseDomain des Unternehmens, per Hand oder Lesezeichen aufgerufenSeite über eine Anzeige erreicht, ähnlich klingende Domain
DatenAngaben zur IdentifikationKreditkarte oder IBAN schon im ersten Schritt

Deine Rechte bei Bezahlfallen

Das Gesetz schützt dich im Onlinehandel. Nach § 312j Abs. 3 BGB muss die Bestellung so gestaltet sein, dass du mit dem Klick ausdrücklich bestätigst, dass du dich zur Zahlung verpflichtest. Ein Button muss gut lesbar mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer ebenso eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Fehlt das, kommt nach § 312j Abs. 4 BGB kein Vertrag zustande.

Zusatzzahlungen über den Preis der Hauptleistung hinaus müssen nach § 312a Abs. 3 BGB ausdrücklich vereinbart werden. Voreingestellte Häkchen genügen im elektronischen Geschäftsverkehr nicht. Bei Fernabsatzverträgen kannst du außerdem in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen (§ 355 Abs. 2 BGB). Ob das im Einzelfall greift, hängt vom Vertrag ab und ist keine Rechtsberatung.

📌 Good to know

Die kostenlose Datenkopie bekommst du nur direkt bei der SCHUFA. Gib die Adresse selbst im Browser ein und prüfe vor jeder Eingabe die Domain in der Adresszeile. Anzeigen sind als „Anzeige“ oder „Gesponsert“ gekennzeichnet.

Was du tun kannst, wenn du schon bezahlt hast

  1. Belege sichern: Mache Screenshots von Bestellseite, Preisangabe, Bestätigungsmail und Kontoauszug.
  2. Vertrag widerrufen und bestreiten: Schreibe dem Anbieter, am besten mit Nachweis, dass du widerrufst, kündigst und den Vertrag bestreitest.
  3. Zahlung prüfen: Bei einer SEPA-Lastschrift kannst du die Abbuchung bei deiner Bank in der Regel innerhalb von acht Wochen zurückgeben.
  4. Beratung holen: Die Verbraucherzentralen beraten bei Bezahlfallen. Bei Betrugsverdacht kannst du Anzeige bei der Polizei erstatten.
  5. Kostenlose Datenkopie neu starten: Fordere sie anschließend direkt bei der SCHUFA an.

Dieselbe Vorsicht gilt bei Angeboten, die dir einen Kredit „trotz negativer SCHUFA“ versprechen. Wie du solche Masche erkennst, liest du in unserem Beitrag Kredit ohne SCHUFA seriös erkennen.

Fazit: Datenkopie kostenlos, aber nur direkt bei der SCHUFA

Die SCHUFA-Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist deine kostenlose Auskunft über alle gespeicherten Daten. Du bestellst sie direkt bei der SCHUFA, weist dich online oder per Post aus und erhältst sie nach Angaben der SCHUFA meist nach wenigen Tagen per Brief. Gesetzlich gilt eine Frist von einem Monat, in komplexen Fällen sind bis zu drei Monate möglich.

  • Kosten: Die erste Kopie ist kostenlos. Bei weiteren Anfragen kann ein angemessenes Entgelt anfallen.
  • Zweck: Die Datenkopie ist für dich, der BonitätsCheck ist für Dritte wie Vermieter.
  • Prüfen: Kontrolliere Anschriften, Verträge und Anfragen und lasse Fehler kostenlos berichtigen.
  • Vorsicht: Zahlungsdaten bei der Bestellung sind ein Warnsignal für Fake-Portale und Abo-Fallen.

Plane die Anforderung einige Wochen vor einem Kreditantrag oder einer Wohnungsbewerbung, damit Zeit für Korrekturen bleibt. Wie ein Kredit gesamt aussieht und welche Kosten dazugehören, zeigt der Beitrag Kredit aufnehmen: sinnvoll, Kosten, Alternativen. Weitere Ratgeber findest du im Bereich Kredite und Darlehen.

Quellen und Rechtsstand (Oktober 2026)

Angaben zu Ablauf, Preisen und Lieferdauer bei der SCHUFA beruhen auf deren öffentlichen Angaben, Stand Oktober 2026. Sie können sich ändern. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufig gestellte Fragen

Ist die SCHUFA-Auskunft wirklich kostenlos?

Ja. Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO kostet dich 0 Euro. Du brauchst dafür weder ein Abo noch Zahlungsdaten. Wirst du bei der Bestellung nach einer Zahlungsart gefragt, bist du im falschen, kostenpflichtigen Produkt gelandet.

Wie lange dauert es, bis die Datenkopie da ist?

Nach Angaben der SCHUFA in der Regel wenige Tage per Post. Gesetzlich muss die Auskunft spätestens nach einem Monat vorliegen. In komplexen Fällen ist eine Verlängerung um bis zu zwei weitere Monate erlaubt.

Wie oft darf ich die SCHUFA-Datenkopie anfordern?

Die DSGVO nennt keine starre Grenze von einmal pro Jahr. Die erste Kopie ist kostenlos, für weitere darf ein angemessenes Entgelt verlangt werden (Art. 15 Abs. 3 DSGVO). Fordere sie am besten mit Anlass an, etwa nach einem Umzug oder einer Kündigung.

Kann ich die Datenkopie meinem Vermieter geben?

Nein. Die Datenkopie dient nur deiner persönlichen Information und enthält deinen kompletten Datensatz. Für Vermieter gibt es den kostenpflichtigen SCHUFA-BonitätsCheck.

Gibt es die SCHUFA-Datenkopie auch digital?

Die Datenkopie verschickt die SCHUFA nach eigenen Angaben per Post. Einen kostenlosen Online-Einblick in deine SCHUFA-Daten bietet die SCHUFA-Tochter bonify. Dort tauschen die Unternehmen bei Einwilligung jedoch Daten aus.

Was tue ich bei einem falschen SCHUFA-Eintrag?

Informiere den SCHUFA-Privatkundenservice und lege Belege bei. Fehlerhafte Anfragen meldest du im Self-Service-Portal. Reagiert die SCHUFA nicht, kannst du kostenlos Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen.

Steht mein Score in der Datenkopie?

Ja, nach Angaben der SCHUFA enthält die Datenkopie einen quartalsweise berechneten Score und die Scores, die in den letzten zwölf Monaten an Vertragspartner übermittelt wurden. Die vollständige Berechnungsformel steht nicht darin. Eine nachvollziehbare Erklärung der maßgeblichen Faktoren kannst du aber verlangen.

Wann werden SCHUFA-Einträge gelöscht?

Nach festen Fristen der Verhaltensregeln der Wirtschaftsauskunfteien: Anfragen bleiben mindestens ein Jahr, störungsfreie Verträge drei Jahre nach Erledigung gespeichert. Auf Antrag endet die Speicherung früher.

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