Das Wichtigste in Kürze
- Drei Dokumente, ein Name: Lerne BonitätsAuskunft, BonitätsCheck und Datenkopie sicher auseinanderzuhalten.
- Was drinsteht: Erfahre, welche Angaben die Dokumente enthalten und welche Daten die SCHUFA überhaupt speichert.
- Wer sie verlangen darf: Sieh, wann Vermieter, Banken und Arbeitgeber einen Nachweis fordern dürfen.
- Bestellweg und Abo: Vergleiche Formate, Lieferzeiten und das Abo, mit Stand Oktober 2026.
- Gültigkeit und Weitergabe: Verstehe, was die Weitergabefrist bedeutet und wie du das Dokument sicher teilst.
- Wann du nichts vorlegen musst: Finde heraus, in welchen Situationen du keinen Nachweis vorlegen musst und was dann gilt.
- Fazit und Checkliste: Nutze die Checkliste für die Wohnungssuche und den Kreditantrag und sieh die Quellen ein.
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SCHUFA-Bonitätsauskunft, BonitätsCheck und Datenkopie: Drei Dokumente, die ständig verwechselt werden
Wer „SCHUFA-Bonitätsauskunft“ sucht, will meistens eines wissen: Welches Papier braucht mein Vermieter, was kostet es, und was steht darin? Die Antwort beginnt mit einer Klarstellung. Die SCHUFA verkauft unter ähnlich klingenden Namen mehrere Produkte, und nur manche davon sind zur Weitergabe an Dritte gedacht.
Die SCHUFA-BonitätsAuskunft ist das kostenpflichtige Original-Zertifikat, das du per Post erhältst. Nach Angaben der SCHUFA (Stand 15. Oktober 2026) fallen keine Versandkosten an, die Lieferung dauert zwei bis vier Tage. Der SCHUFA-BonitätsCheck ist die digitale Variante: ein PDF, das nach wenigen Minuten zum Download bereitsteht und ebenfalls kostenpflichtig ist. Beide Dokumente richten sich an Dritte, etwa an Vermieter.
Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist etwas völlig anderes. Sie ist kostenlos und zeigt dir, was die SCHUFA über dich gespeichert hat. Die SCHUFA beschreibt sie selbst als „nur für die persönliche Information“ gedacht. Wer sie an einen Vermieter weitergibt, legt mehr offen, als dieser sehen darf. Dazu gleich mehr.
Dieser Artikel behandelt ausschließlich die SCHUFA-Produkte und die Frage, wer sie wann verlangen darf. Allgemeine Informationen zu anderen Auskunfteien und zu den Unterschieden zwischen deren Bonitätsauskünften findest du in einem eigenen Glossar-Beitrag von Finalarm. Wie die SCHUFA grundsätzlich arbeitet, erklärt dir der Artikel SCHUFA erklärt.
Nach dem Lesen kannst du drei Dinge entscheiden: welches Dokument du für deine Situation brauchst, ob du es überhaupt jetzt schon besorgen musst, und wie du es weitergibst, ohne mehr preiszugeben als nötig.
Was ist die SCHUFA eigentlich?
Die SCHUFA Holding AG ist eine private Auskunftei. Sie sammelt Informationen über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern, die ihr Vertragspartner wie Banken, Mobilfunkanbieter und Händler melden. Aus diesen Daten berechnet sie Wahrscheinlichkeitswerte, mit denen Unternehmen einschätzen, ob ein Vertrag voraussichtlich vertragsgemäß bedient wird. Die Auskunftei ist keine Behörde. Deshalb gibt es für ihre Dokumente auch keinen gesetzlichen Vordruck, sondern Produkte, die sie selbst gestaltet.
Für dich als Verbraucher folgt daraus eine nüchterne Erkenntnis: Ein „Bonitätsnachweis“ ist kein amtliches Papier. Er ist eine Auskunft eines privaten Unternehmens, die ein anderes privates Unternehmen, etwa dein Vermieter, als Entscheidungshilfe akzeptiert. Ob er sie akzeptiert, entscheidet er, und welche Nachweise er überhaupt verlangen darf, regelt das Datenschutzrecht.
Die drei Dokumente im Überblick
- BonitätsAuskunft: Original-Zertifikat per Post, kostenpflichtig, zur Weitergabe an Dritte gedacht.
- BonitätsCheck: dasselbe Ziel als digitales PDF, innerhalb weniger Minuten verfügbar, kostenpflichtig.
- Datenkopie: kostenlos, per Post, mit allen gespeicherten Daten, ausschließlich für dich selbst.
Daneben gibt es das Abo meineSCHUFA kompakt, das eine digitale BonitätsAuskunft enthält. Auch dieses Paket erklären wir im Abschnitt zu den Kosten. Die kostenlose Selbstauskunft im Online-Konto der SCHUFA und das Thema meineSCHUFA im Allgemeinen sind ein eigenes Thema, auf das wir hier nur verweisen.
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Infografik: Drei Dokumente, drei Zwecke
Die Grafik fasst zusammen, wer welches Dokument bekommt, was Vermieter verlangen dürfen und wie Banken vorgehen. Fahr mit der Maus über die Felder oder tippe sie an.
Wer bekommt was
Fahr mit der Maus über ein Dokument oder tippe es an. Du siehst Zweck, Empfänger und Besonderheit.
Quelle: Abschnitte Dokumente und Bestellweg in diesem Ratgeber; Angaben der SCHUFA, Stand 15.10.2026; Art. 12 und 15 DSGVO.
Stand: 15.10.2026
Was in der Bonitätsauskunft steht und was nicht
Die Frage nach dem Inhalt hat zwei Teile. Erstens: Welche Daten hat die SCHUFA überhaupt über dich? Zweitens: Wie viel davon landet im Dokument, das du weitergibst? Der zweite Teil ist für deine Privatsphäre der wichtigere.
Was die SCHUFA über dich speichert
Die SCHUFA führt Informationen zu deiner Person, zu deinen Vertragsverhältnissen und zu Zahlungsstörungen. Zu den Personendaten zählen Name, Geburtsdatum und Anschriften. Vertragsdaten betreffen etwa Girokonten, Kreditkarten und Ratenkredite, die dir ein Vertragspartner gemeldet hat. Zahlungsstörungen sind der heikelste Teil, denn sie entscheiden oft über Zusage oder Absage.
Für diese Negativmerkmale gelten gesetzliche Grenzen. Nach § 31 Abs. 2 BDSG darf eine Auskunftei einen Wahrscheinlichkeitswert zur Zahlungsfähigkeit bei Forderungen nur verwenden, wenn die Forderung bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehören ein rechtskräftiges Urteil oder ein anderer Schuldtitel, eine im Insolvenzverfahren festgestellte und nicht bestrittene Forderung, ein ausdrückliches Anerkenntnis oder eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsrückständen. Hinzu kommt der Weg über das Mahnverfahren: Du musst nach Fälligkeit mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden sein, die erste Mahnung muss mindestens vier Wochen zurückliegen, du musst spätestens mit der ersten Mahnung über die mögliche Meldung informiert worden sein, und du darfst die Forderung nicht bestritten haben. Stand der Rechtslage: 15. Oktober 2026.
Das bedeutet praktisch: Eine einzelne vergessene Rechnung führt nicht automatisch zu einem Eintrag. Wer eine Forderung begründet bestreitet, schützt sich außerdem vor der Meldung. Das ersetzt keine Rechtsberatung, erklärt aber, warum Negativeinträge in der Praxis seltener sind, als viele befürchten.
Was die Datenkopie zeigt
Die Datenkopie ist die umfangreichste Variante. Nach Angaben der SCHUFA enthält sie die zu deiner Person gespeicherten Informationen, die Herkunft dieser Informationen, die Empfänger, an die in den letzten zwölf Monaten Daten übermittelt wurden, die in diesem Zeitraum übermittelten Wahrscheinlichkeitswerte zum Zahlungsausfallrisiko sowie den quartalsweise berechneten Score. Das ist genau der Grund, warum sie nicht in fremde Hände gehört: Ein Vermieter, der sie liest, sähe deine Verträge, deine Anfragen und deine Bewertung.
Was im Bonitätsnachweis für Dritte steht
Das Zertifikat ist bewusst schmaler. Die Partnerbanken der SCHUFA beschreiben es so, dass es keine detaillierten SCHUFA-Einträge enthält, sondern nur Informationen, die für den Vertragsabschluss erforderlich sind. Die SCHUFA nennt den BonitätsCheck in ihrer Produktbeschreibung „objektiv, anerkannt und fälschungssicher“. Einzelne Verträge, Kreditsummen oder eine Liste deiner Konten gehören nicht in diese Dokumente.
Wichtig für deine Erwartung: Das Dokument sagt dem Vermieter im Kern, ob gegen dich Negativmerkmale vorliegen, die gegen einen Vertragsabschluss sprechen könnten. Es ist kein Gutachten über deine Finanzen. Welche Rolle dein Einkommen spielt, klärt der Vermieter getrennt mit Gehaltsnachweisen.
Nicht jede Zahl, die im Netz kursiert, stimmt übrigens. Manche Ratgeber behaupten, die BonitätsAuskunft sei „sofort als Download“ verfügbar oder enthalte alle Daten der Datenkopie. Nach den Produktseiten der SCHUFA kommt die BonitätsAuskunft per Post, der digitale Sofort-Download ist der BonitätsCheck. Lies deshalb bei jeder Bestellung die Produktbeschreibung des Anbieters und nicht nur den Namen.
📌 Good to know
Die Datenkopie bekommst du kostenlos, den Bonitätsnachweis nicht. Das ist kein Widerspruch: Die Datenkopie erfüllt dein Auskunftsrecht, der Nachweis ist ein Zusatzprodukt für die Weitergabe. Ersetzen kann das eine das andere nicht.
Wann Vermieter, Banken und andere Dritte eine Bonitätsauskunft verlangen dürfen
„Darf der das überhaupt?“ ist die häufigste Frage rund um die Bonitätsauskunft. Die kurze Antwort: Es kommt auf die Rolle an. Bei Mietverhältnissen gibt es eine klare Reihenfolge, bei Krediten läuft die Prüfung meist ohne dein Zutun, und bei Arbeitgebern entscheidet die Erforderlichkeit.
Vermieter: Die Reihenfolge entscheidet
Die Datenschutzkonferenz (DSK), in der sich die Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern abstimmen, hat eine Orientierungshilfe zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressenten veröffentlicht. Die aktuelle Version 2.0 trägt den Stand Januar 2026. Ihr Musterfragebogen teilt den Vermietungsprozess in drei Stufen, und jede Stufe erlaubt andere Fragen.
| Stufe | Zeitpunkt | Was der Vermieter fragen darf | Bonitätsnachweis |
|---|---|---|---|
| A | Besichtigung | Name sowie Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail (eine Angabe genügt) | nein |
| B | Du willst die Wohnung anmieten | Zahl der einziehenden Personen, Arbeitgeber, Beruf, Einkommensangabe, offenes Insolvenzverfahren, Räumungstitel in den letzten 5 Jahren | nein |
| C | Vermieter hat sich für dich entschieden, unmittelbar vor Vertragsschluss | Einkommensnachweis, Nachweis der wirtschaftlichen Bonität oder eigene Abfrage bei einer Auskunftei, soweit erforderlich | ja |
Der Kern für dich: Eine SCHUFA-Auskunft darf der Vermieter nach dieser Systematik erst in Stufe C verlangen, also unmittelbar vor Abschluss des Mietvertrags, wenn er sich für dich entschieden hat. Der Musterfragebogen formuliert es so, dass der Vermieter einen Nachweis über die wirtschaftliche Bonität erbittet und andernfalls selbst eine Abfrage bei einer Auskunftei durchführt, soweit sie für das Mietverhältnis erforderlich ist. Auf den Einkommensnachweisen dürfen nicht erforderliche Angaben geschwärzt werden. Nach der Zusage fällt häufig eine Mietkaution an; statt einer Barzahlung kommt etwa ein Mietkautionskonto in Frage.
Den Grund erkennst du sofort, wenn du dir eine Besichtigung mit zwanzig Interessenten vorstellst. Würden alle ihre Bonitätsdaten abgeben, lägen beim Vermieter sensible Daten von Menschen, die nie eine Chance auf die Wohnung hatten. Die gestufte Abfrage soll genau das verhindern. Weil die DSK-Orientierungshilfe aber eine Auslegung der Aufsichtsbehörden ist und kein Gesetz, halten sich nicht alle Vermieter daran. Wie du in dieser Lage vorgehst, steht im Abschnitt „Wann du keine vorlegen musst“.
Was ein Vermieter nie bekommen sollte
Gib die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO nicht weiter, auch nicht „zur Beschleunigung“. Sie enthält deine Verträge, Anfragen, Empfänger und Scores und geht weit über das hinaus, was für eine Mietentscheidung erforderlich ist. Der Grundsatz der Datenminimierung gilt für den Vermieter, aber du kannst ihn nur schützen, wenn du das richtige Dokument vorlegst.
Banken und Kreditgeber: Sie fragen selbst an
Bei einem Kreditantrag läuft es anders. Ein Darlehensgeber muss nach § 505a BGB vor dem Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags die Kreditwürdigkeit prüfen. Nach § 505b Abs. 1 BGB darf diese Prüfung auf deinen Angaben beruhen und bei Bedarf auf Auskünften von Stellen, die geschäftsmäßig Daten zur Bonitätsbewertung von Verbrauchern erheben. Das ist die rechtliche Grundlage dafür, dass die Bank in der Regel selbst bei der SCHUFA nachfragt, und zwar im Rahmen deines Antrags.
Praktisch heißt das: Für einen Kreditantrag musst du dir in der Regel keine BonitätsAuskunft kaufen und vorlegen. Verlangt ein Anbieter für eine „Prüfung“ vorab eine Zahlung von dir, ist das ein Warnsignal, über das wir im Beitrag Kredit ohne SCHUFA seriös erkennen ausführlich schreiben. Wie du bei der Kreditaufnahme insgesamt vorgehst, steht in Kredit aufnehmen: Kosten und Alternativen. Möchtest du einen Ratenkredit anfragen, übernimmt die Bank die Prüfung deiner Kreditwürdigkeit in der Regel selbst.
Für die Bank ist die SCHUFA außerdem nur ein Baustein. Sie berücksichtigt Einkommen, laufende Ausgaben und ihre eigenen Kriterien. Eine gute Auskunft garantiert deshalb keinen Kredit, und eine schwächere Auskunft schließt ihn nicht automatisch aus. Das gilt als Orientierung und ist keine Zusage.
Arbeitgeber, Handyvertrag, Händler
Auch Arbeitgeber, Mobilfunkanbieter und Händler bei Ratenkauf stützen sich auf Bonitätsdaten. Bei Verträgen mit Zahlungsrisiko fragen die Anbieter in der Regel selbst bei einer Auskunftei an. Arbeitgeber dürfen eine Bonitätsauskunft nicht pauschal fordern. Ob sie für eine Stelle erforderlich ist, hängt von der Aufgabe ab: Bei Finanzverantwortung ist die Begründung eher tragfähig als bei einer Tätigkeit ohne Kassen- oder Vermögenszugriff. Frag in beiden Fällen nach, wofür der Nachweis gebraucht wird.
💡 Tip
Bestell den BonitätsCheck erst, wenn ein Vermieter ihn konkret verlangt. Dann läuft die Weitergabefrist für genau diesen Vorgang, und du zahlst nicht für ein Dokument, das niemand sehen wollte.
Passende Angebote
Bestellweg und Abo: Formate, Lieferzeiten und Konditionen (Stand Oktober 2026)
Die folgenden Angaben stammen aus den Produktbeschreibungen der SCHUFA und gelten mit Stand 15. Oktober 2026. Konditionen können sich ändern. Den aktuellen Preis nennt die SCHUFA vor der Bestellung, prüfe ihn dort.
| Produkt | Format | Verfügbar nach | Für Dritte gedacht |
|---|---|---|---|
| BonitätsCheck | wenigen Minuten | ja | |
| BonitätsAuskunft | Original-Zertifikat per Post | 2 bis 4 Tagen | ja |
| Datenkopie nach Art. 15 DSGVO | Post | in der Regel 7 Tagen (gesetzlich höchstens 1 Monat) | nein, nur für dich |
| meineSCHUFA kompakt (Abo) | digital | sofort | ja, digitale BonitätsAuskunft enthalten |
BonitätsCheck: der schnelle Weg
Der BonitätsCheck ist kostenpflichtig, den aktuellen Preis nennt die SCHUFA vor der Bestellung. Er steht nach wenigen Minuten als PDF zum Download bereit. Das PDF lässt sich nach Angaben der SCHUFA für einen begrenzten Zeitraum mit beliebig vielen Dritten teilen. Für die Bestellung musst du dich identifizieren. Du kannst ihn auch über Partnerbanken beziehen, ohne dort Kunde zu sein: Mehrere Sparkassen und die Deutsche Bank bieten ihn an. Die Bestellung läuft in drei Schritten: Formular ausfüllen und bezahlen, mit dem Personalausweis verifizieren, PDF herunterladen.
BonitätsAuskunft: das Original per Post
Die BonitätsAuskunft ist ebenfalls kostenpflichtig, Versandkosten fallen nach Angaben der SCHUFA nicht an. Das Original-Zertifikat kommt in zwei bis vier Tagen per Post. Sie lohnt sich, wenn ein Vermieter ausdrücklich ein Papierdokument verlangt oder wenn du das Zertifikat ohnehin ausgedruckt zu Terminen mitbringen willst. Wenn du es eilig hast, ist der digitale Weg der bessere.
Datenkopie: kostenlos, aber mit Wartezeit
Die Datenkopie kostet nichts. Nach Angaben der SCHUFA vergehen zwischen Bestellung und Auslieferung in der Regel sieben Tage, bei hohem Aufkommen etwas länger. Gesetzlich hat die Auskunftei einen Monat Zeit: Art. 12 Abs. 3 DSGVO verlangt die Antwort unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags, und Art. 15 Abs. 3 DSGVO sieht vor, dass die erste Kopie unentgeltlich ist. Auch hier musst du dich erfolgreich identifizieren.
Abo meineSCHUFA kompakt: lohnt sich das?
Das Paket meineSCHUFA kompakt wird als Abo monatlich abgerechnet, enthält den aktuellen Score und eine digitale BonitätsAuskunft und hat nach Angaben der SCHUFA eine Mindestlaufzeit. Ob das für dich günstiger ist, hängt davon ab, wie viele Nachweise du brauchst.
Faustregel: Brauchst du nur einen Nachweis, ist der Einzelkauf meist die schlankere Lösung. Bewirbst du dich innerhalb eines Jahres bei mehreren Vermietern, die jeweils einen frischen Nachweis verlangen, kann ein Abo rechnerisch günstiger sein. Vergleiche deshalb vor der Entscheidung die aktuellen Preise beim Anbieter und beachte die Kündigungsfrist, damit sich das Abo nicht unbemerkt verlängert.
Die Rechnung setzt voraus, dass ein digitaler Nachweis aus dem Abo von deinem Vermieter akzeptiert wird. Frag das vor dem Abschluss ab.
Gültigkeit und Weitergabe: Was die Weitergabefrist bedeutet
Die Frage „Wie lange ist die Bonitätsauskunft gültig?“ hat keine einfache Antwort, weil zwei Dinge zusammenkommen: eine technische Frist und eine Erwartung am Markt.
Die technische Frist
Der BonitätsCheck lässt sich nach Angaben der SCHUFA für einen begrenzten Zeitraum mit Dritten teilen. Die Partnerbanken beschreiben das so, dass dein Vermieter die Echtheit des Zertifikats mit einem Verifizierungscode innerhalb dieser Frist nach dem Ausstellungsdatum auf der Prüfseite der SCHUFA kontrollieren kann, und dass das PDF dir selbst nur für diese Zeit zum Download bereitsteht. Danach ist die Prüfung nicht mehr möglich. Die genaue Dauer nennt die SCHUFA bei der Bestellung.
Praxisbeispiel: Du stellst den BonitätsCheck aus und gibst den Code an einen Vermieter weiter. Bis zum Ablauf der Frist kann er die Echtheit prüfen. Findest du erst Wochen später eine Wohnung, ist der Code abgelaufen und du brauchst einen neuen Nachweis.
Die Erwartung der Vermieter
Ein offizielles Ablaufdatum für das Zertifikat selbst nennt die SCHUFA nicht. Im Alltag erwarten viele Vermieter aber ein aktuelles Dokument. Als grobe Orientierung wird in Ratgebern häufig ein Alter von höchstens etwa zwei bis drei Monaten genannt. Das ist eine Gewohnheit und keine Rechtsregel. Frag also im Zweifel nach, welches Alter akzeptiert wird, bevor du neu zahlst.
Weitergabe ohne unnötige Risiken
Dein Bonitätsnachweis enthält persönliche Daten. Gib ihn deshalb gezielt weiter:
- Schicke ihn nur an Personen, die ihn ausdrücklich verlangt haben, und erst in der passenden Phase.
- Nutze für das PDF einen direkten Versand, keine öffentlichen Upload-Ordner oder Gruppenchats.
- Speichere in deinen Unterlagen, wann und an wen du das Dokument gegeben hast.
- Bitte den Vermieter bei einer Absage, deine Unterlagen zu löschen. Die DSK-Orientierungshilfe verlangt, dass Daten abgelehnter Bewerber nicht unbegrenzt aufbewahrt werden.
Dass die PDF-Datei an beliebig viele Dritte weitergegeben werden kann, bedeutet nicht, dass du es solltest. Ein Dokument, das an zehn Makler ging, verbreitet deine Daten an zehn Stellen. Bei Bewerbungen auf viele Wohnungen lohnt es sich deshalb, nur an die engere Auswahl zu senden.
📌 Good to know
Die Datenkopie ist als Nachweis ungeeignet und gehört nicht in die Bewerbungsmappe. Wenn ein Vermieter sie verlangt, biete stattdessen den BonitätsCheck an. Das ist sachlich und schützt deine Daten.
Wann du keine Bonitätsauskunft vorlegen musst
Rechtlich gibt es keine allgemeine Pflicht, eine Bonitätsauskunft zu kaufen. Wer einen Vertrag will, muss aber damit rechnen, dass der Vertragspartner einen Nachweis erwartet, und selbst dann sind die Anforderungen begrenzt. Hier sind die typischen Fälle.
Bei der Besichtigung und im frühen Stadium
Der DSK-Musterfragebogen weist ausdrücklich darauf hin, dass zu den einzelnen Stufen keine Verpflichtung zur Beantwortung vorab besteht. Bei der Besichtigung genügen Name und eine Möglichkeit, dich zu erreichen. Verlangt jemand in dieser Phase eine SCHUFA-Auskunft, kannst du freundlich auf die Orientierungshilfe verweisen und anbieten, den Nachweis nach der Entscheidung zu liefern.
Sei dir dabei bewusst, dass das eine Verhandlungssituation ist. Auf einem angespannten Wohnungsmarkt kann ein Vermieter sich für jemanden entscheiden, der ohne Nachfrage liefert. Du bist im Recht, aber nicht immer im Vorteil. Wäge also ab, ob dir die Wohnung den Konflikt wert ist.
Wenn du die Daten schon über andere Wege nachweist
Der Musterfragebogen nennt als Alternative zu einer Auskunftei-Abfrage einen „Nachweis über Ihre wirtschaftliche Bonität“. Welche Dokumente dafür infrage kommen, bestimmt der Vermieter. Du kannst anbieten, dein Einkommen nachzuweisen, etwa mit Gehaltsabrechnungen. Die Orientierungshilfe sieht vor, dass nicht erforderliche Angaben auf den Unterlagen geschwärzt werden dürfen. So belegst du Zahlungsfähigkeit, ohne mehr zu zeigen als nötig.
Bei Kreditanträgen
Für einen Kredit musst du dem Anbieter keine eigene BonitätsAuskunft liefern. Er fragt im Rahmen seiner Prüfpflicht nach § 505a BGB in der Regel selbst an. Wer Angebote vergleichen will, sollte vorher klären, ob der Anbieter nur eine unverbindliche Konditionsanfrage stellt oder eine verbindliche Kreditanfrage. Die Unterschiede und Folgen behandeln wir im Beitrag zur Kreditaufnahme und nicht hier.
Wenn dir die Kosten zum Problem werden
Wenn du für den Nachweis nicht zahlen willst, frag, ob der Vermieter eine andere Nachweisform akzeptiert, etwa Einkommensnachweise. Verzichte nicht auf deine Rechte, bloß weil ein Anbieter Druck macht. Seriöse Vermieter und Banken verstehen Rückfragen.
Fazit und Checkliste: Welches Dokument du wann brauchst
Die SCHUFA-Bonitätsauskunft ist ein Nachweis für Dritte, die Datenkopie ist dein persönliches Auskunftsrecht. Beide Dokumente haben ihren Zweck, und wer sie auseinanderhält, spart Geld und schützt seine Daten. Die Rechtslage und die Produktangaben gelten mit Stand 15. Oktober 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine individuelle Rechts- oder Finanzberatung.
Checkliste für die Wohnungssuche
- Bei der Besichtigung nur Kontaktdaten nennen, keine SCHUFA-Auskunft aushändigen.
- Den BonitätsCheck erst bestellen, wenn der Vermieter sich für dich entschieden hat und ihn ausdrücklich verlangt.
- Vorher klären, ob PDF oder Papier gewünscht ist und wie alt das Dokument sein darf.
- Einkommensnachweise bereithalten, gegebenenfalls mit geschwärzten, nicht erforderlichen Angaben.
- Die Datenkopie nie weitergeben.
Checkliste für Kreditanträge
- Keine BonitätsAuskunft vorlegen müssen: Die Bank fragt in der Regel selbst an.
- Bei Vergleichen auf Konditionsanfragen achten.
- Vorab für dich selbst die kostenlose Datenkopie anfordern, um Fehler zu erkennen.
- Keine Vorkosten zahlen, auch nicht für eine „Bonitätsprüfung“.
Wenn du Fehler entdeckst
Siehst du in deiner Datenkopie einen falschen Eintrag, wende dich an das Unternehmen, das ihn gemeldet hat, und an die SCHUFA. Das genaue Vorgehen ist ein eigenes Thema. Einen Überblick über die SCHUFA bietet dir der Beitrag SCHUFA erklärt.
Quellen (Stand 15. Oktober 2026)
- Datenschutzkonferenz, Version 2.0, Stand Januar 2026 (Anlage Musterfragebogen): DSK-Orientierungshilfe Mietinteressenten
- Gesetze im Internet: § 31 BDSG
- Gesetze im Internet: § 505a BGB und § 505b BGB
- EUR-Lex: DSGVO, Art. 12 und 15
Produktangaben der SCHUFA beruhen auf den Angaben des Anbieters, Stand 15. Oktober 2026.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet die SCHUFA-Bonitätsauskunft?
Die BonitätsAuskunft per Post und der digitale BonitätsCheck sind nach Angaben der SCHUFA kostenpflichtig (Stand 15. Oktober 2026). Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist kostenlos. Den aktuellen Preis nennt die SCHUFA vor der Bestellung.
Wie lange ist die Bonitätsauskunft gültig?
Der BonitätsCheck lässt sich nach Angaben der SCHUFA für einen begrenzten Zeitraum mit Dritten teilen, innerhalb dieser Frist kann der Vermieter die Echtheit prüfen. Ein offizielles Ablaufdatum des Zertifikats gibt es nicht, viele Vermieter erwarten aber ein aktuelles Dokument. Frag nach dem akzeptierten Alter.
Muss ich dem Vermieter eine Bonitätsauskunft geben?
Nach der DSK-Orientierungshilfe (Version 2.0, Stand Januar 2026) darf der Vermieter einen Bonitätsnachweis erst verlangen, wenn er sich für dich entschieden hat, also unmittelbar vor Vertragsschluss. Vorher musst du keinen liefern. Ob ein Vermieter sich daran hält, ist eine andere Frage.
Was ist der Unterschied zur Datenkopie?
Die Datenkopie ist kostenlos, kommt per Post und zeigt alle zu dir gespeicherten Daten samt Herkunft, Empfängern, Wahrscheinlichkeitswerten und Score. Die SCHUFA bezeichnet sie als nur für die persönliche Information gedacht. Die BonitätsAuskunft und der BonitätsCheck sind die Dokumente für Dritte.
Darf ein Vermieter die SCHUFA schon bei der Besichtigung verlangen?
Nach der DSK-Orientierungshilfe nicht. Bei der Besichtigung genügen Name und eine Kontaktmöglichkeit. Einkommens- und Bonitätsnachweise gehören in die Phase, in der der Vermieter sich für dich entschieden hat.





















