meineSCHUFA ist das Online-Portal, über das du deine bei der SCHUFA gespeicherten Daten digital einsehen kannst. Ein Teil davon kostet nichts: Das Recht auf eine erste Kopie deiner Daten ergibt sich unmittelbar aus Art. 15 DSGVO. Ein anderer Teil sind Zusatzleistungen, die der Anbieter als Abo verkauft. Dieser Beitrag trennt beides sauber, ordnet die gesetzlichen Ansprüche ein und zeigt, worauf du bei Registrierung, Datenschutz und Kündigung achten solltest. Stand: 15. Oktober 2026.
Das Thema ist für fast jeden relevant, der einen Kredit, eine Wohnung oder einen Handyvertrag plant. Denn viele Menschen wissen nicht, welche Daten die SCHUFA über sie führt, und stoßen bei der Suche auf Angebote, bei denen Gratis-Funktionen und Bezahlleistungen verschwimmen. Hier findest du die rechtlich belegten Eckpunkte, ohne Werbung und ohne Wertung einzelner Anbieter. Planst du einen Kredit, kannst du in einem Kreditvergleich Angebote ansehen und beim Anbieter nach einer Konditionsanfrage fragen.
Nach dem Lesen kannst du entscheiden, ob dir der kostenlose Weg genügt oder ob du eine Zusatzleistung wirklich brauchst. Preise einzelner Pakete nennt der Beitrag bewusst nicht, weil sie der Anbieter selbst festlegt und ändert; dazu mehr im dritten Abschnitt. Eine Rechts- oder Finanzberatung ist das nicht. Wie die SCHUFA grundsätzlich arbeitet, erklärt der Überblick SCHUFA erklärt.
Das Wichtigste in Kürze
- Was meineSCHUFA ist: Verstehe, wer hinter dem Portal steht und was es rechtlich ist.
- Kostenlose Funktionen: Erfahre, was du ohne Bezahlung sehen und anfordern kannst.
- Kostenpflichtige Pakete: Lerne die Zusatzleistungen kennen und wie Laufzeit und Kündigung gesetzlich geregelt sind.
- Registrierung und Identifikation: Sieh, wie du dich ausweist und welche Wege es gibt.
- Datenschutz beim Login: Prüfe, welche Pflichten der Anbieter hat und was du selbst tun kannst.
- Datenkopie per Post: Finde den schriftlichen Weg nach Art. 15 DSGVO und seine Fristen.
- Fazit und Checkliste: Nimm die wichtigsten Schritte und die amtlichen Quellen mit.
Bank of Scotland – Ratenkredit

Bank of Scotland – Ratenkredit
Vorteile
- Kreditbetrag von 3.000 € bis 50.000 €
- Laufzeit von 24 bis 84 Monaten
- Sondertilgung bis 20 % p. a. gebührenfrei
- Ein Monat Ratenpause pro Jahr inklusive
Nachteile
- Zinssatz individuell, bis 6,99 % eff.
- Nur Einzelpersonen, kein Mitantragsteller
- Digitaler Kontoblick ist Pflicht
- Mind. 6 Monate im Job (oder Azubi/Rente)
Buzzmatic GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Maßgeblich sind die Bedingungen des Anbieters.
TARIFCHECK24 – GIROKONTO

TARIFCHECK24 – GIROKONTO
Vorteile
- Kostenloser Kontenvergleich
- Filter nach Wunschkriterien
- Prämien & Boni inklusive
- Direkte Online-Eröffnung
Nachteile
- Vermittler, keine Direktbank
- Konditionen variieren je Anbieter
- Sehr große Auswahl an Konten
- Nur für den deutschen Markt
Buzzmatic GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Maßgeblich sind die Bedingungen des Anbieters.
Was ist meineSCHUFA?
meineSCHUFA ist die Verbraucherseite der SCHUFA Holding AG. Über sie können Privatpersonen Auskunft über die zu ihnen gespeicherten Daten erhalten und weitere Dienste buchen. Die SCHUFA ist eine private Auskunftei mit Sitz in Wiesbaden, also ein Unternehmen und keine Behörde. Sie sammelt von Vertragspartnern wie Banken, Mobilfunkanbietern oder Händlern Informationen zu Verträgen und Zahlungsverhalten und berechnet daraus einen Wahrscheinlichkeitswert, den Score.
Rechtlich ist das Portal also ein Kanal des Unternehmens, kein staatliches Angebot. Das bedeutet: Der Funktionsumfang, die Bezeichnungen und die Preise der Bezahlleistungen unterliegen der Entscheidung des Anbieters und können sich ändern. Gesetzlich festgelegt ist dagegen, was du von jedem Unternehmen verlangen kannst, das deine Daten verarbeitet. Genau diese Unterscheidung trägt den Rest des Beitrags.
Zwei Ebenen: Anspruch und Angebot
Die erste Ebene ist dein Auskunftsanspruch. Art. 15 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt dir das Recht, zu erfahren, ob und welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Dazu gehören laut Gesetz unter anderem die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der Daten, die Empfänger, die geplante Speicherdauer und die Herkunft der Daten. Hinzu kommt bei automatisierten Entscheidungen einschließlich Profiling eine aussagekräftige Information über die involvierte Logik.
Die zweite Ebene ist das Produktangebot. Hier entscheidet der Anbieter, welche Komfortfunktionen er anbietet: eine digitale Darstellung, Benachrichtigungen, ein Nachweis für Dritte oder Überwachungsdienste. Diese Leistungen sind keine gesetzliche Pflicht. Sie sind eine Dienstleistung, für die ein Entgelt verlangt werden darf, sofern du sie ausdrücklich bestellst.
| Ebene | Grundlage | Kosten für dich |
|---|---|---|
| Erste Kopie deiner Daten | Art. 15 Abs. 3 DSGVO | Keine; die Kopie ist die gesetzliche Grundleistung |
| Frist für die Antwort | Art. 12 Abs. 3 DSGVO | Keine Kosten; Antwort unverzüglich, spätestens binnen eines Monats |
| Komfort- und Zusatzdienste | Vertrag mit dem Anbieter | Nach Angaben des Anbieters entgeltpflichtig, Höhe vertraglich geregelt |
📌 Good to know
Ein weiterer Anspruch auf kostenlose Auskunft entsteht nicht dadurch, dass du ein Bezahlpaket buchst. Umgekehrt musst du für die gesetzliche Kopie nichts buchen. Der Anbieter darf nach Art. 12 Abs. 5 DSGVO nur bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen ein angemessenes Entgelt verlangen oder die Bearbeitung verweigern.
Was „kostenlos“ rechtlich bedeutet
Wenn von einer „kostenlosen Auskunft“ die Rede ist, kann Verschiedenes gemeint sein. Entweder ist es die gesetzliche Erstkopie nach Art. 15 DSGVO. Oder es ist ein kostenloses Nutzerkonto, das der Anbieter freiwillig bereitstellt und dessen Umfang er selbst bestimmt. Ob beides identisch ist, hängt davon ab, was das Konto im Einzelnen anzeigt. Prüfe deshalb immer die aktuelle Leistungsbeschreibung auf der Seite des Anbieters, bevor du dich auf eine bestimmte Funktion verlässt.
Seit März 2026 gilt nach Angaben der SCHUFA ein einheitlicher Score von 100 bis 999 Punkten, der sich aus zwölf offengelegten Kriterien zusammensetzt. Ab 776 Punkten spricht die SCHUFA von einer hervorragenden Bonität. Diese Angaben stammen vom Unternehmen selbst und sind keine gesetzlichen Vorgaben. Für die Einordnung deiner eigenen Situation helfen sie als Orientierung, ersetzen aber nicht die Entscheidung des Kreditgebers im Einzelfall.
Buzzmatic GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Maßgeblich sind die Bedingungen des Anbieters.
Kostenlose Funktionen: Was du ohne Bezahlung bekommst
Kostenlos zugänglich ist zunächst das, was dir das Gesetz ohnehin zuspricht. Die Frage, was darüber hinaus ein kostenloses Konto zeigt, beantwortet der Anbieter selbst. Nach seinen öffentlichen Angaben gehören zum Gratis-Zugang ein digitaler Einblick in die gespeicherten Daten, der aktuelle Score mit quartalsweiser Aktualisierung und eine Erläuterung, wie sich der Wert zusammensetzt. Stand: 15. Oktober 2026; Änderungen sind möglich. Nimmst du einen Ratenkredit auf, taucht der Vertrag später in deinen Daten auf, und du kannst ihn dort nachvollziehen.
Infografik: meineSCHUFA: kostenlos oder kostenpflichtig
Die Grafik fasst zusammen, was nach Angaben des Anbieters im kostenlosen Konto steckt, was Abos ergänzen und welche Rechte du unabhängig davon hast. Stand: 15. Oktober 2026.
Was das Konto bietet
Links der kostenlose Zugang, rechts die Abos. Fahr mit der Maus über einen Punkt für die Einordnung.
Quelle: Leistungsbeschreibung des Anbieters, Stand 15.10.2026. Preise und Laufzeiten nennen wir nicht, weil sie sich nicht amtlich belegen lassen.
Stand: 15.10.2026
Einblick in die gespeicherten Daten
Gespeichert werden nach allgemeiner Darstellung Angaben zur Person, zu Girokonten, Kreditkarten, Krediten, Leasing- und Mobilfunkverträgen, Anfragen von Vertragspartnern sowie Zahlungsstörungen. Nicht gespeichert werden Einkommen, Vermögen, Beruf oder Familienstand. Für dich ist der digitale Einblick vor allem eine Kontrollmöglichkeit: Stimmt alles, was dort steht, und kennst du jeden Vertrag, der auftaucht?
Taucht ein Eintrag auf, den du nicht zuordnen kannst, ist das ein Anlass zum Nachfragen. Er kann auf einen Irrtum hindeuten, im ungünstigen Fall auf missbräuchlich abgeschlossene Verträge. Dann gilt: Dokumentiere den Eintrag, sichere Belege und wende dich schriftlich an die Stelle, die ihn gemeldet hat, und an die SCHUFA.
Der Score und seine Aktualisierung
Der Score ist ein Wahrscheinlichkeitswert. Er sagt, wie wahrscheinlich es nach statistischen Verfahren ist, dass du Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß erfüllst. Er ist keine Note und kein Urteil über dich. Im Gratis-Zugang wird er nach Angaben des Anbieters nur in Abständen aktualisiert, nicht tagesaktuell. Das heißt: Eine kürzlich getilgte Verbindlichkeit schlägt sich unter Umständen erst mit Verzögerung im angezeigten Wert nieder.
Rechtlich ist Scoring in § 31 BDSG geregelt. Danach ist die Verwendung eines Wahrscheinlichkeitswerts nur zulässig, wenn die Vorschriften des Datenschutzrechts eingehalten wurden und die genutzten Daten nachweisbar erheblich für die Berechnung sind. Der Europäische Gerichtshof hat im Urteil vom 7. Dezember 2023 (C-634/21) entschieden, dass schon die Berechnung eines Score-Werts eine automatisierte Entscheidung im Sinne von Art. 22 DSGVO sein kann, wenn Dritte ihre Entscheidung maßgeblich darauf stützen.
Erläuterung der Zusammensetzung
Nach Angaben des Anbieters zeigt eine Erklärfunktion, wie die zwölf Kriterien in den Wert einfließen. Das passt zu deinem Auskunftsrecht, das ausdrücklich aussagekräftige Informationen über die Logik und die Tragweite eines Profilings umfasst (Art. 15 Abs. 1 Buchst. h DSGVO). Eine Garantie für einen bestimmten Score oder für eine Kreditzusage folgt daraus nicht. Ob du einen Kredit bekommst, entscheidet immer der Kreditgeber.
Grenzen des Gratis-Zugangs
Der kostenlose Zugang dient der Information, nicht als Nachweis gegenüber Dritten. Folgende Dinge gehören nach den öffentlichen Angaben des Anbieters nicht dazu und sind den Bezahlleistungen zugeordnet:
- Tagesaktueller Score: Der Wert wird dort laufend, nicht nur in Abständen berechnet.
- Nachweis zur Weitergabe: Eine geprüfte Bonitätsauskunft, die du etwa einem Vermieter geben kannst.
- Benachrichtigungen: Hinweise per SMS oder E-Mail, wenn sich Daten ändern.
- Überwachungsdienste: Beobachtung, ob persönliche Daten im Internet auftauchen.
Für viele reicht der Gratis-Zugang aus, wenn sie ein- oder zweimal im Jahr prüfen möchten, ob ihre Daten stimmen. Wer regelmäßig Nachweise für Dritte braucht, sollte rechnen, bevor er bucht. Wie das geht, zeigt der nächste Abschnitt.
Kostenpflichtige Pakete: Stand 15. Oktober 2026
Neben dem Gratis-Zugang bietet der Anbieter nach seinen öffentlichen Angaben mehrere Abo-Pakete mit unterschiedlichem Funktionsumfang an. Die genauen Bezeichnungen, Preise und Inhalte legt die SCHUFA selbst fest. Sie sind nicht amtlich geregelt und werden hier deshalb nicht als Zahlen wiedergegeben. Wichtig ist, dass du die Struktur verstehst: Je Paket kommen Leistungen dazu, die der kostenlose Zugang nicht enthält.
Welche Leistungen typischerweise kostenpflichtig sind
Aus der öffentlichen Leistungsbeschreibung des Anbieters lassen sich vier Gruppen ableiten. Die Zuordnung zu einzelnen Paketen und die Preise findest du ausschließlich bei ihm, und zwar in der Fassung, die zum Zeitpunkt deiner Bestellung gilt.
| Leistung | Datenkopie nach Art. 15 DSGVO | Kostenloser Zugang | Abo-Pakete |
|---|---|---|---|
| Einblick in gespeicherte Daten | Ja, Anspruch nach Gesetz | Ja, digital | Ja |
| Score | Ja, die übermittelten Wahrscheinlichkeitswerte der letzten zwölf Monate | Ja, in Abständen aktualisiert | Nach Angaben des Anbieters laufend aktualisiert |
| Nachweis zur Weitergabe an Dritte | Nein, nur für dich bestimmt | Nein | Ja, je nach Paket |
| Benachrichtigung bei Änderungen | Nein | Nein | Ja, je nach Paket |
| Überwachung persönlicher Daten im Netz | Nein | Nein | Je nach Paket |
| Kosten | Keine | Keine | Entgelt laut Vertrag |
Die Tabelle beschreibt Funktionen, keine Qualität. Ob eine Zusatzleistung für dich sinnvoll ist, hängt allein von deinem Bedarf ab. Eine Bewertung einzelner Pakete findest du hier bewusst nicht.
Rechnung: Wann ein Nachweis zu einem Abo passt
Ein Vermieter verlangt häufig einen Bonitätsnachweis. Angenommen, du bewirbst dich auf mehrere Wohnungen und brauchst deshalb mehrfach im Jahr einen Nachweis. Ob sich ein Abo lohnt, rechnest du mit zwei einfachen Formeln selbst nach. Preise einzelner Pakete nennt dieser Beitrag bewusst nicht, weil der Anbieter sie selbst festlegt und ändert. Neben dem Bonitätsnachweis fällt bei einer Wohnungsbewerbung oft die Mietkaution an, für die es auch eine Mietkautionsbürgschaft als Alternative zur Barkaution gibt.
- Gesamtkosten Einzelkauf = Anzahl der Nachweise × Preis je Nachweis.
- Gesamtkosten Abo = Monatsbeitrag × Laufzeit in Monaten, bei Mindestlaufzeit also mindestens der Betrag für die volle Bindungsdauer.
- Das Abo lohnt sich rechnerisch erst, wenn die Gesamtkosten des Einzelkaufs über denen des Abos liegen.
Setze die aktuellen Werte des Anbieters ein und vergleiche. Berücksichtige auch, dass nach der Mindestlaufzeit weitere Kosten entstehen können, wenn du nicht rechtzeitig kündigst.
💡 Tip
Lege vor der Bestellung fest, wie viele Nachweise du in den nächsten zwölf Monaten realistisch brauchst. Notiere dir direkt nach dem Abschluss den Kündigungstermin im Kalender. So vermeidest du ungewollte Verlängerungen.
Mindestlaufzeit und Kündigung: Das sagt das Gesetz
Für Verbraucherverträge mit regelmäßig erbrachten Dienstleistungen gelten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Grenzen. Nach § 309 Nr. 9 BGB sind unter anderem eine den Vertragspartner länger als zwei Jahre bindende Laufzeit, eine stillschweigende Verlängerung auf bestimmte Zeit und eine längere Kündigungsfrist als einen Monat vor Ablauf der zunächst vorgesehenen Vertragsdauer unwirksam. Eine stillschweigende Verlängerung ist nur zulässig, wenn der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiterläuft und du ihn dann jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen kannst.
Welche Laufzeit und Frist für dein Paket tatsächlich gelten, steht in den Vertragsbedingungen, die du bei der Bestellung erhältst. Lies sie vor dem Abschluss und speichere sie. Bei Zweifeln hilft eine schriftliche Rückfrage an den Anbieter. Ein Kündigungstext muss keine lange Begründung enthalten. Nenne Name, Kundennummer oder registrierte E-Mail-Adresse und erkläre eindeutig, dass du kündigst.
Fristen im Überblick: Antwort, Kündigung und Vertragsbindung in Monaten
Widerruf bei Online-Bestellung
Wer als Verbraucher im Internet einen Vertrag abschließt, hat bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht nach § 312g BGB. Die Widerrufsfrist beträgt nach § 355 Abs. 2 BGB 14 Tage und beginnt, soweit nichts anderes bestimmt ist, mit Vertragsschluss. Der Widerruf braucht keine Begründung, die rechtzeitige Absendung genügt zur Fristwahrung. Ob und wie sich die Frist bei Dienstleistungen im Einzelfall verändert, ergibt sich aus der Widerrufsbelehrung des Anbieters. Prüfe sie unmittelbar nach der Bestellung.
Wenn du ein Abo kündigen oder widerrufen möchtest und der Anbieter nicht reagiert, kannst du dich an eine Verbraucherschutzstelle wenden. Für Datenschutzfragen ist die Aufsichtsbehörde der richtige Ansprechpartner, wie im Abschnitt zum Datenschutz erläutert.
Passende Angebote
Registrierung und Identifikation: So weist du dich aus
Bevor dir ein Anbieter Auskunft über deine Daten gibt, muss er sicher sein, dass du die betroffene Person bist. Das ist kein bürokratischer Selbstzweck. Eine Auskunft an die falsche Person wäre eine Datenpanne. Art. 12 Abs. 6 DSGVO erlaubt dem Verantwortlichen ausdrücklich, zusätzliche Informationen anzufordern, wenn er begründete Zweifel an der Identität hat.
Identifizierung per Online-Ausweis (eID)
Der elektronische Identitätsnachweis des Personalausweises ist gesetzlich geregelt. Nach § 18 Abs. 1 PAuswG können Personalausweisinhaber ab 16 Jahren ihn nutzen, um sich gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch auszuweisen. Du brauchst dafür einen Ausweis mit aktivierter Online-Funktion, die zugehörige sechsstellige PIN und ein Smartphone mit Nahfeldkommunikation oder ein Kartenlesegerät. Informationen zur Einrichtung bietet das amtliche Personalausweisportal des Bundes.
Nach Angaben des Anbieters ist die Identifizierung per eID einer der angebotenen Wege. Der Vorteil: Du bist in der Regel innerhalb weniger Minuten fertig, ohne auf Post zu warten. Die Daten stammen dabei direkt aus dem Ausweischip.
Alternative Wege
Nicht jeder hat die Online-Funktion aktiviert oder die PIN noch parat. Nach öffentlichen Angaben bietet der Anbieter deshalb weitere Wege an, etwa einen Code, der per Post an die gemeldete Adresse geschickt wird. Dieser Weg dauert länger, weil du den Brief abwarten musst. Welche Verfahren aktuell angeboten werden, steht auf der Seite des Anbieters; sie können sich ändern.
Halte vor der Registrierung bereit: eine gültige E-Mail-Adresse, ein Passwort, das du nirgends sonst nutzt, und deinen Ausweis. Gib die Angaben exakt so an, wie sie im Ausweis stehen. Abweichende Schreibweisen führen häufig zu Fehlern bei der Zuordnung.
Was du dabei nicht herausgeben musst
Der Grundsatz der Datenminimierung aus Art. 5 Abs. 1 Buchst. c DSGVO gilt auch hier. Der Anbieter darf nur Daten verlangen, die für die Identifizierung angemessen und erforderlich sind. Bei Zweifeln darfst du nachfragen, wofür eine bestimmte Angabe gebraucht wird. Gehaltsnachweise oder Kontoauszüge sind für eine Identitätsprüfung nicht erforderlich.
Datenschutz beim Login: Was gilt und was du selbst tun kannst
Ein Portal, in dem alle Verträge und Zahlungsstörungen einer Person zusammenlaufen, ist ein attraktives Ziel für Betrüger. Deshalb lohnt der Blick auf die rechtlichen Pflichten des Anbieters und auf deine eigene Sorgfalt. Beides ergänzt sich.
Pflichten des Anbieters
Die SCHUFA ist nach der DSGVO die Verantwortliche für die Verarbeitung deiner Daten. Daraus folgen mehrere Pflichten, die unabhängig vom gewählten Paket gelten:
- Rechtmäßigkeit: Die Verarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage, etwa das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO, sofern deine Interessen nicht überwiegen.
- Datenminimierung und Zweckbindung: Es dürfen nur Daten verarbeitet werden, die für den Zweck erforderlich sind (Art. 5 DSGVO).
- Sicherheit: Nach Art. 32 DSGVO müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ein angemessenes Schutzniveau gewährleisten.
- Transparenz: Du musst verständlich informiert werden, wer deine Daten zu welchem Zweck verarbeitet (Art. 12 bis 14 DSGVO).
Welche Maßnahmen im Detail eingesetzt werden, ergibt sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters. Eine unabhängige Prüfung kann diese Erklärung nicht ersetzen. Du kannst sie aber lesen und bei Unklarheiten nachfragen.
Was du selbst tun kannst
- Eigenes Passwort verwenden: Nutze ein langes, nur hier verwendetes Passwort, am besten aus einem Passwortmanager.
- Zweiten Faktor aktivieren, wenn angeboten: Er schützt dein Konto auch dann, wenn das Passwort bekannt wird.
- Adresse genau prüfen: Tippe die Adresse selbst ein oder nutze ein Lesezeichen. Nachgemachte Seiten sind ein bekanntes Betrugsmuster.
- Keine Daten per Link in Nachrichten eingeben: Seriöse Anbieter fragen nicht per Mail nach deinem Passwort.
- Nach der Nutzung abmelden: Besonders auf fremden oder geteilten Geräten.
Wenn etwas schiefgeht
Bemerkst du Zugriffe, die nicht von dir stammen, ändere sofort dein Passwort und informiere den Anbieter schriftlich. Bei Verdacht auf einen Verstoß gegen Datenschutzrecht hast du das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO). Du kannst dich an die Behörde in dem Mitgliedstaat wenden, in dem du wohnst oder arbeitest oder in dem der mutmaßliche Verstoß stattgefunden hat. Für die SCHUFA Holding AG mit Sitz in Wiesbaden ist nach den allgemeinen Zuständigkeitsregeln der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zuständig. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit informiert auf seiner Seite über deine Rechte.
📌 Good to know
Die Abfrage deiner eigenen Daten ist eine Selbstauskunft und keine Kreditanfrage. Nach den öffentlichen Angaben des Anbieters hat sie keine Auswirkung auf deinen Score. Das unterscheidet sie von der Anfrage eines Kreditgebers, die als Vorgang gespeichert werden kann.
Fehler und Löschung: Deine Rechte nach dem Login
Siehst du im Portal unrichtige Daten, kannst du nach Art. 16 DSGVO die unverzügliche Berichtigung verlangen. Unzulässig gespeicherte Daten kannst du nach Art. 17 DSGVO löschen lassen. Gegen die Verarbeitung auf Grundlage des berechtigten Interesses steht dir zudem das Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO zu, wenn Gründe aus deiner besonderen Situation vorliegen. Schildere den Fall schriftlich, füge Belege bei und setze eine angemessene Frist. Eine Frist nennt das Gesetz nicht ausdrücklich; Maßstab ist „unverzüglich“.
Für die Einmeldung von Forderungen in Auskunfteien enthält § 31 Abs. 2 BDSG enge Voraussetzungen, zum Beispiel eine vorherige Unterrichtung und mindestens zwei schriftliche Mahnungen. Wer einen Eintrag für unberechtigt hält, sollte zuerst die meldende Stelle und die SCHUFA anschreiben. Mehr zu seriösen und unseriösen Angeboten rund um Kredite und SCHUFA findest du im Beitrag Kredit ohne SCHUFA seriös erkennen.
Alternative: Datenkopie per Post nach Art. 15 DSGVO
Wer kein Konto anlegen will, kann seine Daten schriftlich anfordern. Der Anspruch ergibt sich direkt aus Art. 15 DSGVO. Er ist nicht an ein Portal oder ein Paket gebunden. Die Kopie ist nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO die gesetzliche Grundleistung; für weitere Kopien kann ein angemessenes Entgelt verlangt werden.
So gehst du vor
- Antrag formulieren: Schreibe, dass du Auskunft nach Art. 15 DSGVO über alle zu dir gespeicherten Daten verlangst, einschließlich Herkunft, Empfänger, Scores und Logik.
- Identität nachweisen: Nenne Name, Geburtsdatum und aktuelle Anschrift, gegebenenfalls frühere Anschriften. Verlangt der Anbieter einen Nachweis, übersende nur die erforderlichen Angaben und schwärze nicht benötigte Teile der Ausweiskopie.
- Frist notieren: Die Antwort muss nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO unverzüglich erfolgen, spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang. Die Frist kann um bis zu zwei weitere Monate verlängert werden, wenn der Antrag komplex ist oder viele Anträge vorliegen. Darüber musst du innerhalb eines Monats informiert werden.
- Antwort prüfen: Vergleiche Daten, Herkunft und Empfänger mit deinen eigenen Unterlagen.
Fristbeispiel
Du verschickst deinen Antrag am 1. Dezember, er kommt wenige Tage später an. Dann solltest du die Antwort bis Anfang Januar erwarten. Kommt bis dahin nichts und hat dich der Anbieter nicht über eine Verlängerung informiert, erinnere schriftlich und nenne eine kurze Nachfrist. Bleibt auch das ohne Wirkung, kannst du dich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Was die Datenkopie von einem Abo unterscheidet
Die Kopie ist ein Informationsdokument für dich. Sie ist nach Angaben des Anbieters nicht dazu bestimmt, an Dritte weitergegeben zu werden, und das aus gutem Grund: Sie enthält sehr viel mehr als ein Vermieter wissen muss, etwa sämtliche Konten, Verträge und Anfragen. Auch aus datenschutzrechtlicher Sicht gilt der Grundsatz der Datenminimierung. Für Nachweise gegenüber Dritten gibt es deshalb eigene, auf das Notwendige begrenzte Produkte. Sie sind, wie oben beschrieben, kostenpflichtig.
Fazit und Checkliste
meineSCHUFA ist ein Angebot des Unternehmens, nicht des Staates. Das Gesetz sichert dir die Auskunft über deine Daten und die erste Kopie ohne Gebühr zu. Alles, was darüber hinausgeht, ist Produktangebot mit Laufzeit, Kündigungsfrist und Preis. Wer diese Ebenen trennt, trifft eine nüchterne Entscheidung. Ob ein Kredit zustande kommt, entscheidet am Ende immer der Kreditgeber. Weitere Orientierung findest du in der Übersicht Kredite und Darlehen.
Checkliste
- Anspruch kennen: Die erste Kopie nach Art. 15 DSGVO ist kostenlos.
- Zugang prüfen: Lies die aktuelle Leistungsbeschreibung des Anbieters, bevor du dich auf eine Funktion verlässt.
- Bedarf klären: Brauchst du Nachweise für Dritte? Wenn nicht, genügt meist der kostenlose Weg.
- Rechnen: Vergleiche Einzelkäufe mit dem Abo anhand der aktuellen Preise.
- Bedingungen sichern: Speichere Vertragsbedingungen und Widerrufsbelehrung, notiere Kündigungstermin und Widerrufsfrist.
- Konto schützen: Eigenes Passwort, wenn möglich zweiter Faktor.
- Fehler melden: Berichtigung oder Löschung schriftlich mit Belegen verlangen.
Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Finanzberatung. Rechtsstand und Angaben zum Anbieter: 15. Oktober 2026. Funktionen, Paketinhalte und Preise des Anbieters sind nicht amtlich belegt und können sich ändern.
Quellen
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 5, 6, 12, 15, 16, 17, 21, 22, 32, 77: eur-lex.europa.eu
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), § 31 Scoring und Bonitätsauskünfte: gesetze-im-internet.de
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 309 Nr. 9, § 312g, § 355: gesetze-im-internet.de
- Personalausweisgesetz (PAuswG), § 18 Elektronischer Identitätsnachweis: gesetze-im-internet.de
- EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2023, C-634/21 (SCHUFA Holding, Scoring): eur-lex.europa.eu
- Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit: datenschutz.hessen.de
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: bfdi.bund.de
- Personalausweisportal des Bundes: personalausweisportal.de
Häufig gestellte Fragen
Ist meineSCHUFA kostenlos?
Teilweise. Die erste Kopie deiner Daten ist nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO kostenlos, und nach Angaben des Anbieters gibt es einen kostenlosen Zugang. Zusatzleistungen wie Nachweise für Dritte sind entgeltpflichtig. Preise legt der Anbieter fest.
Wie identifiziere ich mich?
Der Anbieter muss sich vergewissern, dass du die betroffene Person bist (Art. 12 Abs. 6 DSGVO). Üblich ist der Online-Ausweis nach § 18 PAuswG, alternativ nach Angaben des Anbieters ein Code per Post an die gemeldete Adresse.
Zeigt es meinen Score?
Nach den Angaben der SCHUFA zeigt auch der kostenlose Zugang den Score von 100 bis 999 Punkten, jedoch nur in Abständen aktualisiert. Eine laufende Aktualisierung gehört nach Angaben des Anbieters zu den Bezahlleistungen.
Kann ich kündigen?
Ja. Laufzeit und Frist stehen in den Vertragsbedingungen. Gesetzlich begrenzt § 309 Nr. 9 BGB in Verbraucher-AGB die Bindung auf höchstens zwei Jahre und die Kündigungsfrist vor Laufzeitende auf höchstens einen Monat. Online abgeschlossene Verträge kannst du innerhalb von 14 Tagen widerrufen (§ 355 BGB).
Wie lange dauert die Datenkopie per Post?
Gesetzlich unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragseingang (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Bei komplexen Anträgen ist eine Verlängerung um zwei Monate möglich, über die du informiert werden musst.




















