Kredit umschulden Rechner: Ersparnis in drei Schritten berechnen

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Kredit umschulden Rechner: Ersparnis in drei Schritten berechnen

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Was eine Umschuldung bringt und wann sie sich rechnet

Eine Umschuldung heißt: Du nimmst einen neuen Kredit auf und löst damit einen bestehenden ab. Der alte Vertrag endet vorzeitig, der neue läuft weiter. Ob das Geld spart, hängt an einer einzigen Größe, nämlich dem Abstand zwischen dem Zinssatz, den du heute zahlst, und dem Zinssatz, den du für den neuen Kredit bekommst. Alles andere, also Laufzeit, Rate und Anbieterwahl, verändert nur die Verteilung der Zahlungen über die Zeit, nicht den Grundmechanismus. Der neue Vertrag ist dabei in der Regel ein gewöhnlicher Ratenkredit bei einer Bank mit Erlaubnis.

Dieser Artikel zeigt dir, wie du diese Ersparnis selbst nachrechnest. Du erfährst, welche vier Werte du aus deinem Kreditvertrag brauchst, wie du eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung sauber in die Rechnung einbaust und woran du erkennst, dass ein Ergebnis nur auf dem Papier günstig aussieht. Am Ende kannst du für deinen eigenen Vertrag einschätzen, ob eine Umschuldung überhaupt eine Prüfung wert ist oder ob der Zinsabstand zu klein ist.

Ein Hinweis zur Einordnung: Dieser Text ist eine Erklärung des Rechenwegs, keine individuelle Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung und keine Aussage über konkrete Angebote. Die Zahlen in den Beispielen sind frei gewählte Rechenwerte zur Veranschaulichung der Formel. Deine tatsächlichen Konditionen stehen in deinem Vertrag und in dem Angebot, das dir eine Bank vorlegt. Wenn du eigene Werte eingeben statt mitrechnen willst, findest du ein Eingabefeld im Umschuldungsrechner; dieser Artikel erklärt, was ein solcher Rechner im Hintergrund tut.

Der Zinsabstand ist der ganze Hebel

Ein Ratenkredit ist ein Annuitätendarlehen. Du zahlst jeden Monat denselben Betrag, und dieser Betrag teilt sich in Zinsen und Tilgung. Am Anfang ist der Zinsanteil hoch, weil die Restschuld hoch ist. Mit jeder Rate sinkt die Restschuld, folglich sinkt der Zinsanteil, und der Tilgungsanteil wächst. Genau deshalb bringt eine Umschuldung früh in der Laufzeit deutlich mehr als kurz vor dem Ende: Je mehr Restschuld noch offen ist und je länger sie noch offen bleibt, desto mehr Zinsen stehen noch aus, und nur auf diese ausstehenden Zinsen wirkt ein niedrigerer Satz. Häufig betrifft das eine laufende Fahrzeugfinanzierung, die sich als Autokredit neu aufsetzen lässt.

Daraus folgt eine einfache Prüfreihenfolge. Erstens: Wie hoch ist die Restschuld noch? Zweitens: Wie viele Monate laufen noch? Drittens: Wie groß ist der Abstand zwischen deinem gebundenen Sollzins und dem Sollzins, den du realistisch neu bekommst? Erst wenn alle drei Werte zusammen genug Spielraum ergeben, lohnt der nächste Schritt. Mehr zur grundsätzlichen Frage, wann eine Kreditaufnahme überhaupt sinnvoll ist, findest du im Überblick zu Kosten und Alternativen beim Kredit. Alle weiteren Texte zum Thema sammelt der Bereich Umschuldung.

Das Zinsniveau als Ausgangspunkt

Bevor du rechnest, brauchst du eine Vorstellung davon, wo die Zinsen für Konsumentenkredite in Deutschland stehen. Diese Zahl liefert die MFI-Zinsstatistik, die die Deutsche Bundesbank für Deutschland erhebt und die über das Statistical Data Warehouse des Europäischen Systems der Zentralbanken veröffentlicht wird. Ausgewiesen wird der effektive Jahreszins im Neugeschäft für Konsumentenkredite an private Haushalte, also ohne Dispositionskredite, revolvierende Kredite und Kreditkartenkredite.

Im Berichtsmonat August 2026 lag dieser Satz bei 8,70 Prozent. Im Juli 2026 waren es 8,17 Prozent, im Juni 2026 8,01 Prozent. Der niedrigste Wert der vorangegangenen 30 Berichtsmonate stand im Dezember 2025 bei 7,72 Prozent. Die Werte sind am 17. Oktober 2026 abgerufen. Es handelt sich allerdings um Durchschnittssätze über alle meldenden Institute und alle Bonitäten, nicht um ein Angebot und nicht um den Satz, den du persönlich bekommst. Für die eigene Rechnung taugen sie deshalb als Orientierung, ob der Abstand zu deinem Altvertrag plausibel ist.

Der Durchschnitt allein reicht als Maßstab nicht

Dieselbe Statistik weist die Sätze zusätzlich nach anfänglicher Zinsbindung aus, und die Spannweite dort ist beachtlich. Im Berichtsmonat August 2026 lag der effektive Jahreszins bei einer Zinsbindung von bis zu einem Jahr bei 6,41 Prozent, bei einer Bindung von über einem bis fünf Jahren bei 7,53 Prozent und bei über fünf Jahren bei 9,37 Prozent. Über alle Bindungen von mehr als einem Jahr zusammen waren es 8,76 Prozent.

Für eine Umschuldung ist davon vor allem der mittlere Wert interessant, denn ein Ratenkredit mit drei oder vier Jahren Laufzeit fällt in die Kategorie über ein bis fünf Jahre. Daraus folgt eine nützliche Plausibilitätsprüfung: Der Sollzins von 6,00 Prozent, mit dem die Beispielrechnung weiter unten arbeitet, liegt unter diesem Durchschnitt von 7,53 Prozent und ist damit ein bewusst günstig gewählter Rechenwert. Wer einen Satz über dem Durchschnitt angeboten bekommt, muss die Rechnung mit diesem höheren Satz wiederholen, und die Ersparnis fällt dann entsprechend kleiner aus. Umgekehrt gilt: Je weiter dein Altvertrag über 8,70 Prozent liegt, desto wahrscheinlicher ist überhaupt ein nennenswerter Abstand.

Die Unterschiede entstehen zudem nicht nur durch die Zinsbindung, sondern auch durch die Bonität des Kreditnehmers. Die Statistik mittelt über alle Bonitätsklassen hinweg und kann deshalb keinen persönlichen Satz liefern. Was in deinem Fall angeboten wird, erfährst du erst aus einem konkreten Angebot.

Effektiver Jahreszins für Konsumentenkredite in Deutschland, Neugeschäft

7,5 % 8,0 % 8,5 % 9,0 % März 2025: 7,83 %7,83 % April 2025: 7,99 %7,99 % Mai 2025: 7,94 %7,94 % Juni 2025: 7,89 %7,89 % Juli 2025: 8,07 %8,07 % August 2025: 7,98 %7,98 % September 2025: 7,91 %7,91 % Oktober 2025: 7,93 %7,93 % November 2025: 8,02 %8,02 % Dezember 2025: 7,72 %7,72 % Januar 2026: 8,10 %8,10 % Februar 2026: 8,08 %8,08 % März 2026: 7,83 %7,83 % April 2026: 8,12 %8,12 % Mai 2026: 8,11 %8,11 % Juni 2026: 8,01 %8,01 % Juli 2026: 8,17 %8,17 % 8,70 % 03/25 07/25 11/25 03/26 07/26 Monatswerte, Durchschnitt über alle meldenden Institute. Zeiger auf einen Punkt zeigt den Monatswert. Quelle: MFI-Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank, Berichtsmonat August 2026, abgerufen am 17. Oktober 2026.

Das Zinsniveau für Konsumentenkredite im Neugeschäft bewegte sich 18 Monate lang in einer engen Spanne und zog im August 2026 deutlich an. Durchschnittswerte über alle Institute und Bonitäten, kein Angebot.

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Bank of Scotland – Autokredit

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DKB – Girokonto

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  • Visa Classic ab 2. Jahr 3 € im Monat
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Consorsbank – Girokonto mit Visa Card Debit

Visa Card Debit kostenlos

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  • Im EWR ab 50 € kostenlos Geld abheben

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  • Dispozins 9,90 % p. a. (variabel)

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Diese vier Angaben brauchst du aus deinem Vertrag

Jede Umschuldungsrechnung steht auf vier Werten. Fehlt einer davon, ist das Ergebnis eine Schätzung und keine Rechnung. Alle vier stehen entweder in deinem Kreditvertrag, im Tilgungsplan oder in der Restschuldauskunft deiner Bank. Nach § 492 Absatz 3 Satz 2 BGB kannst du bei einem Vertrag mit festem Rückzahlungszeitpunkt jederzeit einen Tilgungsplan von deinem Darlehensgeber verlangen. Das ist der schnellste Weg zu belastbaren Zahlen.

Angabe Wo du sie findest Wofür der Wert gebraucht wird
Restschuld Tilgungsplan, Restschuldauskunft der Bank, Kontoauszug zum Kreditkonto Sie ist der Betrag, den der neue Kredit abdecken muss. Alle Zinsen beider Varianten rechnen sich auf diese Summe.
Restlaufzeit in Monaten Tilgungsplan, Vertragsende minus heutiges Datum Je länger die Restlaufzeit, desto mehr ausstehende Zinsen, auf die ein niedrigerer Satz wirken kann.
Gebundener Sollzins des Altvertrags Kreditvertrag, Feld „Sollzinssatz“ oder „gebundener Sollzinssatz“ Nur mit diesem Satz lässt sich die Zinslast des Altvertrags berechnen. Der Effektivzins taugt dafür nicht.
Monatsrate des Altvertrags Kreditvertrag, Daueraufträge, Kontoauszug Kontrollgröße: Mit ihr prüfst du, ob deine Rechnung zum tatsächlichen Vertrag passt.

Dazu kommen zwei Werte für den neuen Kredit, die aber nicht aus deinem Altvertrag stammen: der Sollzins des neuen Angebots und dessen Laufzeit. Beide bekommst du erst, wenn dir eine Bank ein konkretes Angebot vorlegt. Für eine Vorabrechnung kannst du einen Orientierungswert einsetzen, musst dann aber im Kopf behalten, dass das Ergebnis mit dem Orientierungswert fällt oder steigt. Mehrere Angebote nebeneinander holst du dir über einen Kreditvergleich.

📌 Good to know

Die Restschuld ist nicht die Summe deiner noch offenen Raten. Die offenen Raten enthalten Zinsen, die bei vorzeitiger Rückzahlung gar nicht mehr anfallen. Wer mit der Summe der Restraten rechnet, überschätzt die abzulösende Summe deutlich und kommt zu einer falschen Ersparnis.

Sollzins und Effektivzins sind nicht dasselbe

Diese Unterscheidung entscheidet darüber, ob deine Rechnung stimmt. Der Sollzins ist der reine Zinssatz auf die Restschuld. Mit ihm und nur mit ihm berechnest du Rate, Zinsanteil und Zinslast über die Laufzeit. Der effektive Jahreszins ist dagegen eine Preisangabe. § 16 Absatz 1 der Preisangabenverordnung verpflichtet Unternehmen, bei Verbraucherdarlehen die Gesamtkosten für den Verbraucher als jährlichen Prozentsatz des Nettodarlehensbetrags anzugeben und als effektiven Jahreszins zu bezeichnen. Nach § 16 Absatz 2 PAngV wird er mit der in der Anlage zur Verordnung festgelegten Formel berechnet.

In diesen Effektivzins gehen nach § 16 Absatz 3 PAngV nicht nur die Zinsen ein, sondern auch sonstige Kosten, die dem Darlehensgeber bekannt sind. Die Verordnung nennt dort ausdrücklich Vermittlungskosten, Kosten für die Eröffnung und Führung eines spezifischen Kontos und, soweit erforderlich, Kosten der Immobilienbewertung. § 16 Absatz 4 PAngV nimmt umgekehrt bestimmte Posten heraus, unter anderem Kosten bei Nichterfüllung des Vertrags und Kosten für Versicherungen und Zusatzleistungen, die keine Voraussetzung für die Kreditvergabe sind.

Praktisch heißt das: Nutze den Effektivzins, wenn du zwei Angebote miteinander vergleichst, denn er fasst die Gesamtkosten in einer Zahl zusammen. Nutze den Sollzins, wenn du Rate und Zinslast ausrechnest. Wer beides vertauscht, rechnet entweder eine zu hohe oder eine zu niedrige Zinslast und verschiebt das Ergebnis um einen dreistelligen Betrag. Die Marktzahlen im Diagramm oben sind effektive Jahreszinsen, die Beispielrechnung weiter unten arbeitet mit Sollzinsen. Beide Größen lassen sich deshalb nicht direkt gegeneinanderstellen.

Vorfälligkeitsentschädigung richtig einrechnen

Dein Recht auf vorzeitige Rückzahlung steht in § 500 Absatz 2 Satz 1 BGB: Der Darlehensnehmer kann seine Verbindlichkeiten aus einem Verbraucherdarlehensvertrag jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen. Für Immobiliar-Verbraucherdarlehen mit gebundenem Sollzinssatz gilt nach § 500 Absatz 2 Satz 2 BGB im Zeitraum der Sollzinsbindung eine Einschränkung: Dort braucht die vorzeitige Erfüllung ein berechtigtes Interesse des Darlehensnehmers. Bei einem gewöhnlichen Ratenkredit, also einem Allgemein-Verbraucherdarlehen, gilt diese Einschränkung nicht.

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Für diese vorzeitige Rückzahlung darf der Darlehensgeber eine Entschädigung verlangen. § 502 Absatz 1 Satz 1 BGB erlaubt eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden, wenn du zum Zeitpunkt der Rückzahlung Zinsen zu einem gebundenen Sollzinssatz schuldest. Satz 2 ergänzt für Allgemein-Verbraucherdarlehen, dass dies nur gilt, wenn der gebundene Sollzinssatz bereits bei Vertragsabschluss vereinbart wurde.

Die zwei Obergrenzen nach § 502 Absatz 3 BGB

Für Allgemein-Verbraucherdarlehen setzt § 502 Absatz 3 BGB zwei Obergrenzen, die beide nicht überschritten werden dürfen. Die erste Grenze liegt bei 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags. Überschreitet der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung ein Jahr nicht, sinkt diese Grenze auf 0,5 Prozent. Die zweite Grenze ist der Betrag der Sollzinsen, den du im Zeitraum zwischen vorzeitiger und vereinbarter Rückzahlung entrichtet hättest.

Für die eigene Rechnung heißt das: Setze als vorsichtige Annahme 1 Prozent der Restschuld an, wenn noch mehr als zwölf Monate Restlaufzeit offen sind, und 0,5 Prozent, wenn es zwölf Monate oder weniger sind. Bei 15.000 Euro Restschuld und 48 Monaten Restlaufzeit sind das folglich 150 Euro. Der tatsächlich geforderte Betrag kann allerdings niedriger liegen, weil die Entschädigung angemessen sein und sich auf den tatsächlichen Schaden beziehen muss. Höher darf er dagegen nicht liegen. Wer mit dem Deckel rechnet, rechnet deshalb immer auf der sicheren Seite.

Wann der Anspruch ganz entfällt

§ 502 Absatz 2 BGB schließt den Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung in zwei Fällen aus. Erstens, wenn die Rückzahlung aus den Mitteln einer Versicherung bewirkt wird, die aufgrund einer entsprechenden Verpflichtung im Darlehensvertrag abgeschlossen wurde, um die Rückzahlung zu sichern. Zweitens, wenn im Vertrag die Angaben über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind. Ein Blick in den Vertrag auf genau diese drei Angaben lohnt sich also, bevor du eine Entschädigung in die Rechnung einstellst.

Rechtsstand dieser Angaben: 17. Oktober 2026, geprüft am Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de. Ob und in welcher Höhe eine Entschädigung in deinem Fall verlangt werden darf, ist eine Rechtsfrage zum konkreten Vertrag und wird hier nicht beurteilt.

💡 Tip

Frage die Restschuld und die Höhe einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung schriftlich bei deiner Bank ab, bevor du ein neues Angebot annimmst. Dann rechnest du mit zwei festen Zahlen statt mit zwei Annahmen, und der Vergleich der Gesamtkosten wird belastbar. Für Immobilienkredite gilt eine eigene Systematik; eine Baufinanzierung rechnest du deshalb getrennt.

Der Rechenweg in drei Schritten und eine Beispielrechnung

Ein Umschuldungsrechner macht im Kern drei Dinge. Er berechnet die verbleibende Zinslast des Altvertrags, er berechnet die Zinslast des neuen Kredits auf die um die Entschädigung erhöhte Summe, und er zieht das eine vom anderen ab. Jeder dieser Schritte lässt sich mit der Annuitätenformel von Hand nachvollziehen, und genau das macht das folgende Beispiel.

Schritt eins: Zinslast des Altvertrags

Die Monatsrate eines Annuitätendarlehens ergibt sich aus Restschuld, monatlichem Zinssatz und Anzahl der Monate. Der monatliche Zinssatz ist der Sollzins geteilt durch zwölf. Die Zinslast über die Restlaufzeit ist die Summe aller Raten minus der Restschuld. Für 15.000 Euro Restschuld, 48 Monate Restlaufzeit und einen gebundenen Sollzins von 8,50 Prozent pro Jahr ergibt das eine Rate von 369,72 Euro, eine Gesamtzahlung von 17.746,78 Euro und damit eine verbleibende Zinslast von 2.746,78 Euro.

Schritt zwei: Zinslast des neuen Kredits

Der neue Kredit muss nicht nur die Restschuld abdecken, sondern auch die Vorfälligkeitsentschädigung. Bei 1 Prozent von 15.000 Euro sind das 150 Euro, der neue Kreditbetrag liegt also bei 15.150 Euro. Bei einem Sollzins von 6,00 Prozent pro Jahr und ebenfalls 48 Monaten Laufzeit beträgt die Rate 355,80 Euro, die Gesamtzahlung 17.078,31 Euro und die Zinslast 1.928,31 Euro.

Schritt drei: Die Differenz

Jetzt ziehst du die Gesamtzahlungen voneinander ab: 17.746,78 Euro minus 17.078,31 Euro ergibt 668,47 Euro. Das ist die Ersparnis über die gesamte Restlaufzeit, und die Vorfälligkeitsentschädigung von 150 Euro ist darin bereits enthalten. Die Monatsrate sinkt gleichzeitig um 13,93 Euro, von 369,72 auf 355,80 Euro.

Position Altvertrag Neuer Kredit
Kreditbetrag 15.000,00 € Restschuld 15.150,00 € (Restschuld + 150 € Entschädigung)
Laufzeit 48 Monate 48 Monate
Gebundener Sollzins 8,50 % p. a. 6,00 % p. a.
Monatsrate 369,72 € 355,80 €
Zinslast über die Laufzeit 2.746,78 € 1.928,31 €
Vorfälligkeitsentschädigung — 150,00 € (im Kreditbetrag enthalten)
Gesamtzahlung 17.746,78 € 17.078,31 €
Differenz 668,47 € weniger Gesamtzahlung, 13,93 € weniger Monatsrate

Alle Werte dieser Tabelle sind mit der Annuitätenformel aus den angegebenen Eingangsgrößen berechnet und auf zwei Stellen gerundet. Es handelt sich um eine Beispielrechnung zur Veranschaulichung des Rechenwegs, nicht um ein Angebot und nicht um eine Prognose für deinen Vertrag. Es werden keine Bearbeitungsgebühren, Versicherungen oder sonstigen Nebenkosten angesetzt.

Beispielrechnung: Gesamtzahlung des Altvertrags und des neuen Kredits

0 € 6.000 € 12.000 € 18.000 € Altvertrag, Restschuld: 15.000,00 € Altvertrag, Zinsen über 48 Monate bei 8,50 % Sollzins: 2.746,78 € 17.746,78 € Altvertrag 8,50 % Sollzins Neuer Kredit, Restschuld: 15.000,00 € Vorfälligkeitsentschädigung, 1 % der Restschuld nach § 502 Absatz 3 Nummer 1 BGB: 150,00 € Neuer Kredit, Zinsen über 48 Monate bei 6,00 % Sollzins: 1.928,31 € 17.078,31 € Neuer Kredit 6,00 % Sollzins Restschuld Zinsen Vorfälligkeitsentschädigung Beispielrechnung ohne Angebotscharakter. Zeiger auf einen Balkenabschnitt zeigt den Einzelbetrag.

Beide Varianten decken dieselbe Restschuld von 15.000 Euro. Der Unterschied steckt allein in den Zinsen und in der Entschädigung von 150 Euro. Beispielrechnung zur Veranschaulichung, kein Angebot.

Variante: Rate halten statt Rate senken

Du musst die Ersparnis nicht als niedrigere Rate nehmen. Behältst du die alte Rate von 369,72 Euro bei und zahlst sie auf den neuen Kredit von 15.150 Euro mit 6,00 Prozent Sollzins, ist der Kredit nach rund 46 statt 48 Monaten abgelöst. Du zahlst dann zwei Monate kürzer und sparst dementsprechend Zinsen. Welche der beiden Varianten besser passt, hängt davon ab, ob du monatlich Luft brauchst oder schneller schuldenfrei sein willst. Beides ist rechnerisch gleichwertig abgeleitet aus demselben Zinsvorteil.

Gegenbeispiel: Wenn der Abstand zu klein ist

Dieselbe Rechnung mit einem Altzins von 6,60 Prozent statt 8,50 Prozent zeigt, wie schnell der Vorteil verschwindet. Die Gesamtzahlung des Altvertrags läge dann bei 17.107,99 Euro, die des neuen Kredits unverändert bei 17.078,31 Euro. Die Ersparnis schrumpft auf 29,68 Euro über vier Jahre. Ein Zinsabstand von 0,6 Prozentpunkten reicht bei dieser Restschuld und dieser Restlaufzeit also nicht aus, um die Entschädigung von 150 Euro zu verdienen. Kommen dann noch Nebenkosten hinzu, kippt das Ergebnis ins Minus.

📌 Good to know

Als Faustregel aus diesen Zahlen: Je kürzer die Restlaufzeit und je kleiner die Restschuld, desto größer muss der Zinsabstand sein, damit die Entschädigung überhaupt wieder eingespielt wird. Rechne deshalb immer beides, den Zinsvorteil und die Entschädigung, und nie nur die Ratendifferenz.

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Infografik: Rechenweg, Zinsniveau und Grenzen der Umschuldung

Die Grafik fasst den Rechenweg aus diesem Ratgeber zusammen: die vier Angaben aus dem Altvertrag, den Vergleich der Gesamtzahlung und die Punkte, an denen der Zinsvorteil aufgezehrt wird. Alle Angaben stammen aus dem Text und den dort genannten Quellen, Stand 17. Oktober 2026.

Finalarm Infografik · interaktiv
Umschuldung nachrechnen: Rechenweg und Grenzen
Die vier Angaben aus dem Altvertrag, der Vergleich der Gesamtzahlung und die Punkte, an denen sich eine Umschuldung nicht mehr lohnt.
668,47 €
Ersparnis in der Beispielrechnung
Gesamtzahlung, Vorfälligkeitsentschädigung enthalten
1 %
Deckel der Vorfälligkeitsentschädigung
0,5 Prozent bei höchstens einem Jahr Restlaufzeit
7,53 %
effektiver Jahreszins, 1 bis 5 Jahre
Berichtsmonat August 2026
14 Tage
Widerrufsfrist beim neuen Vertrag
ein Monat, wenn Pflichtangaben fehlen
Ansicht:

Vom Altvertrag zur vergleichbaren Gesamtzahlung

Drei Schritte, immer bei gleicher Laufzeit gerechnet. Die Werte sind die der Beispielrechnung aus dem Ratgeber.

Schritt 1
Vier Angaben aus dem Altvertrag holen
Diese Werte stehen im Vertrag oder in der letzten Jahresmitteilung.
Restschuld
15.000,00 €
Restlaufzeit
48 Monate
Gebundener Sollzins
8,50 % p. a.
Monatsrate
369,72 €
Restschuld, Laufzeit und Sollzins ergeben die Zinslast
Schritt 2
Gesamtzahlung des Altvertrags bilden
Alle verbleibenden Raten zusammen, ohne Einmalkosten.
Zinslast bis zum Ende
2.746,78 €
Gesamtzahlung alt
17.746,78 €
Einmalkosten in den neuen Kreditbetrag aufnehmen
Schritt 3
Gesamtzahlung des neuen Kredits gegenrechnen
Die Vorfälligkeitsentschädigung gehört in den neuen Kreditbetrag, sonst fehlt sie im Vergleich.
Neuer Kreditbetrag
15.150,00 €
Zinslast neu
1.928,31 €
Gesamtzahlung neu
17.078,31 €
Ratendifferenz
13,93 € / Monat

Beispielrechnung ohne Angebotscharakter, eigene Berechnung mit der Annuitätenformel, Stand 17.10.2026.

Quellen: §§ 355, 356b, 492, 495, 500, 502 BGB — gesetze-im-internet.de, abgerufen 17.10.2026 · § 16 PAngV — gesetze-im-internet.de, abgerufen 17.10.2026 · MFI-Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank, Berichtsmonat August 2026, abgerufen 17.10.2026 · Rechenwerte: eigene Berechnung mit der Annuitätenformel, Beispielrechnung ohne Angebotscharakter
Stand: 17.10.2026

Das Ergebnis lesen und auf Plausibilität prüfen

Ein Rechenergebnis wird erst brauchbar, wenn du weißt, welche Zahl was bedeutet. Vier Kennzahlen gehören in jeden Vergleich, und nur eine davon beantwortet die Frage nach der Ersparnis.

Die Gesamtzahlung ist die wichtigste Größe. Sie ist die Summe aller Raten plus aller Einmalkosten über die gesamte Laufzeit. Nur ihr Vergleich zwischen alter und neuer Variante zeigt, ob du am Ende weniger zahlst. Die Monatsrate sagt dagegen nichts über die Ersparnis, solange die Laufzeiten nicht gleich sind. Eine Rate, die um 60 Euro sinkt, weil die Laufzeit von 48 auf 72 Monate verlängert wurde, bedeutet in der Regel mehr Zinsen und nicht weniger. Die Zinslast zeigt dagegen, wie viel vom Geld reine Kreditkosten sind, und die Vorfälligkeitsentschädigung ist schließlich der Einstiegspreis, den der Zinsvorteil erst einspielen muss. Nur wenn du alle vier Größen nebeneinanderlegst, erkennst du, woher ein Unterschied kommt.

Vier typische Fehler in solchen Rechnungen

Der erste Fehler ist der Vergleich unterschiedlicher Laufzeiten. Wenn der neue Kredit länger läuft, lässt sich die Ersparnis an der Gesamtzahlung nicht mehr sinnvoll ablesen, weil beide Varianten verschiedene Zeiträume abdecken. Rechne zuerst mit identischer Laufzeit, und ändere die Laufzeit erst danach bewusst als zweite Variante.

Der zweite Fehler ist die vergessene Entschädigung. Sie fällt zwar nur einmal an, kann aber bei kleinen Zinsabständen den gesamten Vorteil auffressen, wie das Gegenbeispiel oben zeigt. Der dritte Fehler ist das Rechnen mit dem Effektivzins in der Ratenformel. Weil der Effektivzins nach § 16 Absatz 3 PAngV auch Nebenkosten enthält, liegt er über dem Sollzins und erzeugt folglich eine zu hohe gerechnete Rate.

Der vierte Fehler ist das Rechnen mit einem Wunschzins. Solange dir keine Bank einen Sollzins zugesagt hat, ist der eingesetzte Wert eine Annahme. Fällt dein Angebot um einen Prozentpunkt schlechter aus als angenommen, verschiebt sich die Ersparnis im Beispiel oben um mehrere Hundert Euro. Was dein Angebot beeinflusst, hängt unter anderem an der Bonitätsprüfung; wie diese Prüfung funktioniert, erklärt der Beitrag SCHUFA erklärt, und welche Rolle sie bei der Kreditvergabe spielt, zeigt der Text zu Kredit mit SCHUFA-Prüfung.

Was in dieser Rechnung nicht enthalten ist

Die Beispielrechnung erfasst Restschuld, Zinsen und Entschädigung. Alles, was dein konkretes Angebot zusätzlich enthält, fehlt darin und muss deshalb ergänzt werden. Dazu gehören etwa Kosten einer Kreditvermittlung, Kosten für ein spezifisches Konto, wenn dessen Führung Voraussetzung der Kreditvergabe ist, und Kosten für Versicherungen, sofern sie Voraussetzung für die Vergabe oder für die angebotenen Bedingungen sind. Wie diese Posten preisrechtlich behandelt werden, steht in § 16 Absatz 3 und Absatz 4 PAngV.

Wie stark solche Posten wirken, zeigt eine kurze Gegenrechnung an der Beispielrechnung von oben. Dort betrug die Ersparnis 668,47 Euro über 48 Monate. Käme einmalig eine Vermittlungsprovision von 2 Prozent des neuen Kreditbetrags hinzu, also 303 Euro auf 15.150 Euro, bliebe eine Ersparnis von 365,47 Euro übrig. Umgekehrt gerechnet: Einmalkosten von mehr als 668,47 Euro, das entspricht rund 4,4 Prozent des neuen Kreditbetrags, würden den Zinsvorteil vollständig aufzehren. Genau deshalb gehören alle Einmalkosten in dieselbe Zeile wie die Vorfälligkeitsentschädigung, denn für die Rechnung verhalten sie sich identisch.

Zwei Posten verdienen dabei besondere Aufmerksamkeit, weil sie leicht übersehen werden. Der erste ist eine Restschuld- oder Ratenschutzversicherung: Ist sie Voraussetzung für die Kreditvergabe oder für die angebotenen Bedingungen, gehört ihre Prämie nach § 16 Absatz 3 Satz 1 PAngV in die Gesamtkosten und damit in den Effektivzins; ist sie freiwillig, bleibt sie nach § 16 Absatz 4 Nummer 2 PAngV draußen, kostet dich aber trotzdem Geld. Der zweite ist ein Pflichtkonto: Nach § 16 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 PAngV zählen Kosten für Eröffnung und Führung eines spezifischen Kontos nur dann zu den Gesamtkosten, wenn dessen Eröffnung oder Führung überhaupt Voraussetzung dafür ist, dass das Darlehen gewährt wird. Frage deshalb bei jedem Posten ausdrücklich nach, ob er verpflichtend ist, denn die Antwort entscheidet darüber, ob er schon im Effektivzins steckt oder noch obendrauf kommt.

Deshalb ist der Vergleich zweier effektiver Jahreszinsen der schnellste Plausibilitätstest: Liegt der Effektivzins des neuen Angebots deutlich über seinem Sollzins, stecken Nebenkosten darin, die deine Rechnung noch nicht kennt. Nach § 491a Absatz 3 Satz 1 BGB ist der Darlehensgeber verpflichtet, dir vor Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags angemessene Erläuterungen zu geben, damit du beurteilen kannst, ob der Vertrag deinem Zweck und deinen Vermögensverhältnissen gerecht wird. Nach Satz 2 gehören dazu auch die Hauptmerkmale der angebotenen Verträge und ihre vertragstypischen Auswirkungen einschließlich der Folgen bei Zahlungsverzug. Nutze dieses Recht und frage die Posten einzeln ab.

Widerrufsrecht und Pflichtangaben beim neuen Vertrag

Wenn du einen neuen Kreditvertrag abschließt, um den alten abzulösen, steht dir nach § 495 Absatz 1 BGB bei einem Verbraucherdarlehensvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. Die Widerrufsfrist beträgt nach § 355 Absatz 2 Satz 1 BGB 14 Tage. Der Widerruf erfolgt nach § 355 Absatz 1 Satz 2 BGB durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer, er muss nach Satz 4 keine Begründung enthalten, und nach Satz 5 genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung.

Für den Fristbeginn gilt zusätzlich § 356b Absatz 1 BGB: Die Frist beginnt auch nicht, bevor der Darlehensgeber dir eine für dich bestimmte Vertragsurkunde, deinen schriftlichen Antrag oder eine Abschrift davon zur Verfügung gestellt hat. Enthält diese Urkunde bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag die Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB nicht, beginnt die Frist nach § 356b Absatz 2 Satz 1 BGB erst mit der Nachholung dieser Angaben; in diesem Fall beträgt die Widerrufsfrist nach Satz 3 einen Monat.

Eine Ausnahme, die gerade Umschuldungen betrifft

§ 495 Absatz 2 Nummer 1 BGB nimmt bestimmte Verträge vom Widerrufsrecht aus. Betroffen sind Darlehensverträge, die einen Darlehensvertrag, zu dessen Kündigung der Darlehensgeber wegen Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers berechtigt ist, durch Rückzahlungsvereinbarungen ergänzen oder ersetzen, wenn dadurch ein gerichtliches Verfahren vermieden wird und wenn der Gesamtbetrag geringer ist als die Restschuld des ursprünglichen Vertrags. Diese Konstellation ist nicht die freiwillige Zinsumschuldung aus diesem Artikel, sondern die Umschuldung aus einer Verzugslage heraus. Wer sich in dieser Lage befindet, sollte wissen, dass hier kein Widerrufsrecht nach § 495 Absatz 1 BGB besteht.

Die Pflichtangaben selbst stehen in § 492 Absatz 2 BGB, der auf Artikel 247 §§ 6 bis 13 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche verweist. Nach § 492 Absatz 3 Satz 1 BGB stellt der Darlehensgeber dir nach Vertragsschluss eine Abschrift des Vertrags zur Verfügung. Alle Angaben in diesem Abschnitt sind am 17. Oktober 2026 gegen den Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de geprüft. Sie beschreiben die Rechtslage allgemein und ersetzen keine Prüfung deines konkreten Vertrags.

Umschuldung ist nicht die einzige Richtung

Eine Umschuldung verändert die Kosten eines bestehenden Kredits. Sie löst nicht die Frage, ob eine Finanzierung überhaupt der richtige Weg ist. Wenn du gerade erst vor einer Anschaffung stehst, lohnt zuerst der Blick auf die Finanzierungsform selbst, zum Beispiel am Fall einer E-Bike-Finanzierung. Und wenn die Bonität der Engpass ist, nicht der Zins, dann ist eine zusätzliche Sicherheit die naheliegendere Stellschraube als eine Umschuldung; dazu passt der Beitrag zum Kredit mit Bürgen.

Fazit und Quellen

Eine Umschuldung nachzurechnen ist einfacher, als es aussieht. Du brauchst vier Werte aus dem Altvertrag, zwei Werte aus dem neuen Angebot und eine Annahme zur Vorfälligkeitsentschädigung, die § 502 Absatz 3 BGB bei Allgemein-Verbraucherdarlehen auf 1 Prozent der zurückgezahlten Summe und bei einer Restlaufzeit von höchstens einem Jahr auf 0,5 Prozent begrenzt. Dann vergleichst du die Gesamtzahlungen beider Varianten bei gleicher Laufzeit.

Drei Dinge entscheiden über das Ergebnis. Der Zinsabstand muss groß genug sein, denn bei 0,6 Prozentpunkten bleiben im Beispiel nur 29,68 Euro über vier Jahre übrig, bei 2,5 Prozentpunkten dagegen 668,47 Euro. Die Restlaufzeit muss lang genug sein, weil ein niedrigerer Zins nur auf noch ausstehende Zinsen wirkt. Und du musst mit dem Sollzins rechnen, nicht mit dem Effektivzins, weil dieser nach § 16 Absatz 3 PAngV auch Nebenkosten enthält und die Ratenformel verfälscht.

Was dieser Artikel nicht leistet: Er enthält selbst kein Eingabeformular und er bewertet keine Anbieter oder Angebote. Er zeigt den Rechenweg, damit du das Ergebnis eines beliebigen Rechners oder eines Bankangebots selbst nachvollziehen und auf Plausibilität prüfen kannst. Ein Eingabefeld für eigene Werte steht im Umschuldungsrechner.

Quellen und Stand

  • §§ 355, 356b, 491a, 492, 495, 500, 502 Bürgerliches Gesetzbuch, Gesetzestext abgerufen am 17. Oktober 2026 über gesetze-im-internet.de.
  • § 16 Preisangabenverordnung, Gesetzestext abgerufen am 17. Oktober 2026 über gesetze-im-internet.de.
  • MFI-Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank, effektiver Jahreszins im Neugeschäft für Konsumentenkredite an private Haushalte in Deutschland, Berichtsmonat August 2026, abgerufen am 17. Oktober 2026 über das Statistical Data Warehouse des Europäischen Systems der Zentralbanken, bundesbank.de.
  • Rechenwerte der Beispielrechnung: eigene Berechnung mit der Annuitätenformel aus den im Text genannten Eingangsgrößen, Stand 17. Oktober 2026.

Häufig gestellte Fragen

Ab welchem Zinsabstand lohnt eine Umschuldung?

Eine allgemeine Grenze gibt es nicht, weil das Ergebnis von Restschuld, Restlaufzeit und Entschädigung zugleich abhängt. In der Beispielrechnung mit 15.000 Euro Restschuld und 48 Monaten Restlaufzeit bringen 2,5 Prozentpunkte Abstand 668,47 Euro über die Laufzeit, 0,6 Prozentpunkte nur noch 29,68 Euro. Rechne deshalb für deine eigenen Werte und nicht mit einer Faustregel.

Wie hoch darf die Vorfälligkeitsentschädigung sein?

Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen darf sie nach § 502 Absatz 3 Nummer 1 BGB 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags nicht überschreiten, und 0,5 Prozent, wenn der Zeitraum zwischen vorzeitiger und vereinbarter Rückzahlung ein Jahr nicht überschreitet. Nach Nummer 2 darf sie zusätzlich nicht höher sein als die Sollzinsen, die du in diesem Zeitraum entrichtet hättest. Stand 17. Oktober 2026.

Kann die Vorfälligkeitsentschädigung ganz entfallen?

§ 502 Absatz 2 BGB nennt zwei Fälle, in denen der Anspruch ausgeschlossen ist: wenn die Rückzahlung aus Mitteln einer Versicherung bewirkt wird, die aufgrund einer Verpflichtung im Darlehensvertrag zur Sicherung der Rückzahlung abgeschlossen wurde, und wenn die Vertragsangaben zur Laufzeit, zum Kündigungsrecht oder zur Berechnung der Entschädigung unzureichend sind. Ob das auf deinen Vertrag zutrifft, ist eine Frage des Einzelfalls.

Welche Kosten kommen neben Zinsen und Entschädigung dazu?

Das hängt vom Angebot ab. § 16 Absatz 3 PAngV nennt als Bestandteile der Gesamtkosten unter anderem Kosten für die Vermittlung des Darlehens und Kosten für die Eröffnung und Führung eines spezifischen Kontos, wenn dieses Voraussetzung für die Kreditvergabe ist. Nicht einbezogen werden nach Absatz 4 unter anderem Kosten bei Nichterfüllung des Vertrags und Kosten für Versicherungen, die keine Voraussetzung der Vergabe sind.

Kann ich einen Ratenkredit jederzeit vorzeitig ablösen?

Nach § 500 Absatz 2 Satz 1 BGB kannst du Verbindlichkeiten aus einem Verbraucherdarlehensvertrag jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen. Für Immobiliar-Verbraucherdarlehen mit gebundenem Sollzinssatz gilt im Zeitraum der Sollzinsbindung nach Satz 2 die Einschränkung, dass ein berechtigtes Interesse vorliegen muss. Für einen gewöhnlichen Ratenkredit gilt diese Einschränkung nicht. Stand 17. Oktober 2026.

Wie lange habe ich ein Widerrufsrecht beim neuen Kredit?

Nach § 495 Absatz 1 BGB steht dir ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu, die Frist beträgt nach § 355 Absatz 2 Satz 1 BGB 14 Tage. Sie beginnt nach § 356b Absatz 1 BGB nicht, bevor du eine Vertragsurkunde, deinen schriftlichen Antrag oder eine Abschrift erhalten hast. Fehlen Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB, beginnt die Frist erst mit deren Nachholung und beträgt dann einen Monat.

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