Reiserücktrittsversicherung: Kosten, Gründe und Kreditkarte

30.10.73 Aufrufe0 Mal als hilfreich markiertZuletzt geprüft: 30.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

Reiserücktrittsversicherung: 49 Euro je Reise bis 1.000 Euro im Beispiel, Abschluss 30 Tage vor Start, 20 % Selbstbehalt nur bei ambulanter Behandlung.

Reiserücktrittsversicherung

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Das Wichtigste in Kürze

Stand: Oktober 2026. Alle Beispielzahlen stammen aus den Produktangaben der HanseMerkur vom 30.10.2026 und stehen stellvertretend für den Aufbau solcher Tarife.

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Gebühren im Überblick

  • 60 € Monatsgebühr
  • 2 % Fremdwährungsgebühr
  • 4% Abhebegebühr

*Es gelten Bedingungen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.

HanseMerkur – Reiserücktrittsversicherung

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Vorteile

  • Stornokostenabsicherung vor der Reise
  • Kein Selbstbehalt bei den meisten Ereignissen
  • Günstiger Familientarif ohne Verwandtschaftsnachweis
  • Auch als Jahresversicherung ohne Selbstbehalt verfügbar

Zu beachten

  • Abschluss bis 30 Tage vor Reisebeginn, sonst binnen 3 Werktagen nach Buchung
  • Selbstbeteiligung von 20 % bei ambulant behandelten Erkrankungen
  • Umbuchung ohne versicherten Grund auf 30 € je Person begrenzt

Buzzmatic GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Maßgeblich sind die Bedingungen des Anbieters.

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Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Eine Reiserücktrittsversicherung ersetzt laut Tarifbedingungen die Stornokosten, wenn du eine gebuchte Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten kannst. Sie wirkt vor Reisebeginn, nicht während des Urlaubs.

Der Bedarf entsteht im Reisevertrag: Vor Reisebeginn kannst du jederzeit von einer Pauschalreise zurücktreten, der Reiseveranstalter darf aber nach § 651h BGB eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese Stornogebühr ist der Betrag, um den es geht.

Bei einem Rücktritt erstattet der Veranstalter den Reisepreis abzüglich Entschädigung unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen. Was als Storno einbehalten wird, bleibt ohne Versicherung bei dir.

Wer die Reise mit der Kreditkarte bezahlt, stellt sich dieselbe Frage von der anderen Seite: Gehört zur Karte ein Reiseschutz? Das klären allein die Kartenbedingungen, die passenden Prüffragen findest du weiter unten.

  • Beispielbeitrag eine Reise: 49 Euro bei Reisepreis bis 1.000 Euro, bis zum 65. Geburtstag
  • Beispielbeitrag Jahresvertrag: 59 Euro pro Jahr inklusive Reiseabbruch
  • Abschlussfrist: spätestens 30 Tage vor Reisebeginn
  • Selbstbehalt Einzelreise: 20 % nur bei ambulant behandelten Erkrankungen

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Gebühren

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Gebühren

  • 20 € Monatsgebühr
  • 2 % Fremdwährungsgebühr
  • 4 % Abhebegebühr

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Beste Features

  • Eine Zusatzkarte inklusive
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Gebühren

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  • 2 % Fremdwährungsgebühr
  • 4 % Abhebegebühr

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Gebühren

  • 5 € monatlich im 1. Jahr,
  • Gebührenfrei im 2. Jahr (abhängig vom Kartenumsatz)*
  • 2 % Fremdwährungsgebühr
  • 4 % Abhebegebühr

*Es gelten Bedingungen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.

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Wie funktioniert eine Reiserücktrittsversicherung?

Eine Reiserücktrittsversicherung funktioniert über eine Prüfung: Liegt ein versicherter Grund vor, und ist er nachgewiesen? Erst dann entsteht ein Anspruch.

Die Versicherung ersetzt also keinen Sinneswandel. Sie deckt laut Tarifbedingungen ein unerwartetes Ereignis aus der Liste der versicherten Gründe.

Wann greift die Reiserücktrittsversicherung?

Die Reiserücktrittsversicherung greift, sobald ein im Vertrag genannter Grund bei dir oder einer Risikoperson eintritt und die Reise deshalb nicht planmäßig stattfinden kann.

Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?

Die Versicherung zahlt, wenn der Versicherungsfall nachgewiesen ist und du deine Pflichten erfüllt hast. Im Beispieltarif nennen die Produktangaben laut Tarifbedingungen diese Kostenarten:

  • Stornokosten: bei Nichtantritt der Reise
  • Umbuchung: bei versichertem Grund bis zur Höhe der Stornokosten
  • Nachreisekosten: bei versäumtem Kreuzfahrtschiff bis maximal 1.500 Euro

Werden Umbuchungskosten erstattet?

Mehrkosten durch eine Umbuchung werden im Beispieltarif auch ohne versicherten Grund teilweise erstattet: bis 30 Euro pro Person oder Objekt, wenn du bis 42 Tage vor Reiseantritt umbuchst. Mit versichertem Grund liegt die Grenze bei der Höhe der Stornokosten.

Für Kreuzfahrten gibt es eine Sonderregel. Versäumst du das Schiff, weil ein öffentliches Verkehrsmittel mehr als 2 Stunden Verspätung hat, ersetzt der Tarif Nachreisekosten bis maximal 1.500 Euro.

Welche Gründe akzeptiert die Reiserücktrittsversicherung?

Die Reiserücktrittsversicherung akzeptiert nur Gründe, die in den Bedingungen stehen, vor allem unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall und Tod. Dazu kommen berufliche und persönliche Ereignisse.

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Maßgeblich ist der Wortlaut der Tarifbedingungen, nicht die Frage, ob ein Anlass nachvollziehbar wirkt. Der Beispieltarif nennt laut Tarifbedingungen unter anderem diese Ereignisse:

  • Gesundheit: schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung, Tod, unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung, Impfunverträglichkeit
  • Körper und Medizin: Bruch von Prothesen, Lockerung implantierter Gelenke, Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang eines Organs
  • Schwangerschaft: die Schwangerschaft selbst und Komplikationen während der Schwangerschaft
  • Arbeitsplatz: betriebsbedingte Kündigung, Kurzarbeit, unerwartete Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung mit mindestens 15 Wochenstunden, unerwarteter Arbeitsplatzwechsel mit Probezeit in der Reisezeit
  • Eigentum: erheblicher Schaden ab 2.500 Euro durch Feuer, Elementarereignisse, Leitungswasser oder Straftaten Dritter
  • Behörden und Justiz: unerwartete gerichtliche Ladung, abgelehnte Visumserteilung für das Reisezielland
  • Anreise: Versäumnis des Verkehrsmittels durch Ausfall oder mindestens 2 Stunden Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel, Unfall oder Panne während der Anreise
  • Schule und Studium: Wiederholungsprüfung in der Reisezeit, Nichtversetzung oder Nichtzulassung zur Prüfung bei Schul- und Klassenreisen
  • Familie und Pflege: Pflegeaufnahme oder Adoptionsvollzug eines Kindes in der Reisezeit, unerwartete Heimplatzzuweisung mit Einzug in der Reisezeit
  • Tiere: Erkrankung oder Tod eines zur Reise angemeldeten Hundes oder einer Katze

Ist Magen-Darm ein Grund für den Reiserücktritt?

Magen-Darm ist ein Grund für den Reiserücktritt, wenn die Erkrankung unerwartet und so schwer ist, dass du die Reise nicht antreten kannst. Das ärztliche Attest muss genau das belegen.

Wird der Infekt nur ambulant behandelt, fällt im Einzelreise-Beispiel der Selbstbehalt von 20 % an. Bei einer COVID-19-Erkrankung gilt dieselbe Logik: versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung mit aussagefähigem Attest.

Was gilt bei Vorerkrankungen und chronischen Leiden?

Eine Vorerkrankung schließt den Schutz nicht automatisch aus, entscheidend ist der Verlauf. Der Beispieltarif nennt die unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung als versichertes Ereignis. Ein chronisches Leiden, das zuvor stabil war, fällt damit unter die Prüfung.

Wichtig ist die Anzeigepflicht. Fragt der Versicherer in Textform nach Gefahrumständen, musst du sie nach § 19 VVG bis zur Vertragserklärung angeben. Bei falschen Angaben kann er vom Vertrag zurücktreten, ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit aber nur mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Muss ich beim Reiserücktritt einen Grund angeben?

Gegenüber dem Reiseveranstalter brauchst du für den Rücktritt keinen Grund, das Gesetz erlaubt ihn jederzeit. Gegenüber der Versicherung ist der Grund dagegen die Anspruchsgrundlage und muss mit Nachweisen belegt werden.

Wie hoch sind die Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung?

Die wichtigsten Werte aus dem Beitrag: was der Schutz im Beispieltarif kostet, bis wann du abschließen musst und wann ein Eigenanteil anfällt.

Finalarm Infografik · interaktiv
Reiserücktritt auf einen Blick
Beiträge, Fristen und Selbstbehalt im Beispieltarif der HanseMerkur.
49 Euro
Einzelreise
Reisepreis bis 1.000 Euro
59 Euro
Jahresvertrag pro Jahr
inklusive Reiseabbruch
30 Tage
Abschlussfrist
vor Reisebeginn
20 %
Selbstbehalt
nur bei ambulanter Behandlung
Ansicht:

Beispielbeiträge nach Vertragsart

Reisepreis bis 1.000 Euro, bis zum 65. Geburtstag.

Reiserücktritt, 1 Reise
49 Euro
Rücktritt + Abbruch, 1 Reise
55 Euro
Jahresvertrag Rücktritt + Abbruch
59 Euro pro Jahr
20 %
Selbstbehalt Einzelreise, nur ambulant
Kein
Selbstbehalt beim Jahresvertrag

Quelle: HanseMerkur-Produktseite (Reiserücktrittsversicherung), Stand 30.10.2026.

Quellen: hansemerkur.de
Stand: 30.10.2026

Was deckt eine Reiserücktrittsversicherung nicht ab?

Eine Reiserücktrittsversicherung deckt keine Absage ohne versicherten Grund ab. Jeden einzelnen Ausschluss nennen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) deines Tarifs.

Ausdrücklich kein versichertes Ereignis sind im Beispieltarif die Angst zu erkranken, ein hohes Ansteckungsrisiko und eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Wer aus Sorge absagt, trägt die Stornokosten also selbst.

Weitere Ausschlüsse und Leistungsbegrenzungen unterscheiden sich je nach Tarif. Lies sie vor dem Abschluss in den Tarifbedingungen nach, denn sie entscheiden im Leistungsfall.

Stelle dir dabei zwei Prüffragen: Was war vor dem Abschluss bereits bekannt, und wie gehen die Tarifbedingungen mit vorhersehbaren Ereignissen um?

Den Pandemie-Schutz Plus für häusliche Quarantäne, Transportverweigerung oder ein verweigertes Betreten der Ferienwohnung gibt es nur optional und mit Einschränkungen. Bei der Jahresversicherung ist er laut Leistungstabelle nicht enthalten.

Wie hoch sind die Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung?

Die Kosten einer Reiserücktrittsversicherung liegen im Beispieltarif bei 49 Euro für eine Reise bis 1.000 Euro Reisepreis. Der Beitrag hängt von Reisepreis, Alter und Vertragsart ab.

Alle Werte gelten bis zum 65. Geburtstag. Ein Aufschlag von 6 Euro nimmt den Reiseabbruch mit in die Einzelpolice, der Jahresvertrag mit Reiseabbruch kostet 59 Euro pro Jahr.

Beitragsbeispiele HanseMerkur, Reisepreis bis 1.000 €, bis zum 65. Geburtstag. Stand: Oktober 2026
TarifVertragsartReiseabbruchSelbstbehaltBeispielbeitrag
Reiserücktritt für eine Reise1 Reisenicht enthalten20 % bei ambulanter Behandlung49 €
Reiserücktritt + Reiseabbruch für 1 Reise1 Reiseenthalten20 % bei ambulanter Behandlung55 €
Jahresversicherung Reiserücktritt + ReiseabbruchJahresversicherungenthaltenkeiner59 € pro Jahr

Beispielbeiträge nach Vertragsart

Reiserücktritt, 1 ReiseReiserücktritt für eine Reise: 49 €49 €Rücktritt + Abbruch, 1 ReiseReiserücktritt und Reiseabbruch für 1 Reise: 55 €55 €JahresvertragJahresversicherung Reiserücktritt und Reiseabbruch: 59 € pro Jahr59 €
Quelle: Produktangaben HanseMerkur, Reisepreis bis 1.000 Euro, bis zum 65. Geburtstag. Stand: Oktober 2026.

Was kostet eine Reiserücktrittsversicherung einmalig?

Eine einmalige Reiserücktrittsversicherung kostet im Beispiel 49 Euro bei Reisepreis bis 1.000 Euro, mit Abbruchschutz 55 Euro.

Wie findest du eine günstige Reiserücktrittsversicherung?

Eine günstige Reiserücktrittsversicherung erkennst du erst am Leistungsumfang, nicht am Beitrag allein. Prüfe, ob der versicherte Reisepreis wirklich die gesamte Buchung trifft.

Gibt es bei der Reiserücktrittsversicherung eine Selbstbeteiligung?

Eine Selbstbeteiligung hängt bei der Reiserücktrittsversicherung vom Vertrag ab: Im Einzelreise-Beispiel beträgt sie 20 % des erstattungsfähigen Schadens, aber nur bei ambulant behandelten Erkrankungen.

Bei allen anderen versicherten Gründen zieht der Einzelreise-Tarif keinen Selbstbehalt ab. Den Eigenanteil kannst du optional über eine Selbstbehaltsübernahme-Versicherung ausschließen.

Bei der Jahres-Reiserücktrittsversicherung fallen im Beispieltarif keine Selbstbeteiligungskosten an. Das ist ein Unterschied, den der reine Beitragsvergleich nicht zeigt.

Der Selbstbehalt von 20 % bezieht sich auf den erstattungsfähigen Schaden, nicht auf den Reisepreis. Maßgeblich ist also die Stornorechnung zum Zeitpunkt der Absage.

Die Prozentzahl gilt nur für das hier gezeigte Beispiel. Andere Tarife können abweichen, die Tarifbedingungen nennen den jeweiligen Wert.

Einmalige Reiserücktrittsversicherung oder Jahresvertrag: Worin unterscheiden sie sich?

Eine einmalige Reiserücktrittsversicherung und ein Jahresvertrag unterscheiden sich im Beispieltarif bei Beitrag, Selbstbehalt und Laufzeit. Die Einzelpolice kostet 49 Euro, der Jahresvertrag mit Reiseabbruch 59 Euro pro Jahr.

Beide Werte gelten im Beispiel für Reisepreise bis 1.000 Euro. Vor einem Vergleich fragst du beim Anbieter nach, wie viele Reisen der Jahresvertrag umfasst und welcher Reisepreis je Reise gilt.

Was gilt bei der Einzelpolice?

Zur Einzelpolice lassen sich im Beispiel der Pandemie-Schutz Plus und die Selbstbehaltsübernahme optional dazubuchen. Beide gibt es laut Tarifbedingungen nur als Zusatz, der Pandemie-Schutz Plus gilt mit Einschränkungen.

Was ist beim Jahresvertrag zu beachten?

Eine Jahrespolice verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern du nicht bis einen Monat vor Ablauf kündigst.

Hast du schon vor dem Abschluss gebucht, klärst du vorab, ob diese Reise in den Jahresvertrag fällt. Die Antwort steht in den Tarifbedingungen.

Wann muss ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Eine Reiserücktrittsversicherung musst du im Beispieltarif spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abschließen. Liegen Buchung und Reiseantritt enger zusammen, gilt die Last-Minute-Regel.

Kann ich eine Reiserücktrittsversicherung nach der Buchung abschließen?

Eine Reiserücktrittsversicherung lässt sich nach der Buchung abschließen, solange die Abschlussfrist läuft. Maßgeblich ist der Abstand zwischen Abschluss und Reisebeginn, die Regeln stehen im nächsten Absatz.

Was gilt bei Last-Minute-Buchungen?

Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger, muss die Reiserücktrittsversicherung spätestens am 3. Werktag nach der Buchung abgeschlossen werden. Die Regel ist streng: Werktag 4 ist im Beispieltarif zu spät.

Die Fristen unterscheiden sich je nach Versicherer. Der Wortlaut in deinem Tarif hat Vorrang, die maßgebliche Frist steht im Produktinformationsblatt.

Fristen im Kalender

Trage bei einer frühen Buchung den Tag 30 vor Abreise als letzten Abschlusstermin ein. Bei kurzfristigen Reisen zählt der Buchungstag als Startpunkt für die 3 Werktage.

Was ist der Unterschied zwischen Reiserücktritt und Reiseabbruch?

Der Unterschied zwischen Reiserücktritt und Reiseabbruch liegt im Zeitpunkt: Der Rücktritt betrifft die Zeit vor dem Antritt, der Abbruch die Zeit zwischen Reiseantritt und Rückreise. Beide sind getrennte Bausteine.

Die Reiseabbruchversicherung ersetzt laut Tarifbedingungen den gesamten Reisepreis, wenn du innerhalb der ersten Urlaubshälfte abbrechen musst, maximal in den ersten 8 Reisetagen.

Ab dem 9. Tag werden nicht genutzte Reiseleistungen anteilig ersetzt.

Reiserücktritt und Reiseabbruch im Beispieltarif der HanseMerkur. Stand: Oktober 2026
MerkmalReiserücktrittReiseabbruch
Zeitpunktvor Reiseantrittnach Reiseantritt
ErstattungStornokosten, Umbuchungskostengesamter Reisepreis in den ersten 8 Reisetagen, ab dem 9. Tag anteilig
AbschlussEinzelpolice oder JahresvertragBaustein zur Reiserücktrittsversicherung
Zusätzlicher Grundabgelehntes Visum, Schule und Studium, ArbeitsplatzExtremwetter oder geologisches Ereignis am Urlaubsort
Beispielbeitrag49 € für 1 Reise55 € für 1 Reise inklusive Rücktritt

Medizinische Kosten im Ausland sind keines von beiden. Dafür gibt es die Auslandskrankenversicherung, die im Beispiel ab 10 Euro für eine Reise von 4 Tagen startet und als Jahresvertrag 25 Euro kostet, jeweils bis zum 65. Geburtstag.

Was ist die Urlaubsgarantie?

Die Urlaubsgarantie ist im Beispieltarif die Reiseabbruch-Versicherung. Laut Tarifbedingungen nennt die Produktseite dafür diese Fälle:

  • Gesundheit: schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung oder Tod, unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung, Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft: Schwangerschaft oder Komplikationen
  • Eigentum: Schaden am Eigentum von mindestens 2.500 Euro
  • Urlaubsort: Extremwetter oder geologisches Ereignis

Wer zählt als Risikoperson, und wie sind Familien abgesichert?

Eine Risikoperson ist jemand, dessen Erkrankung oder Unfall auch deine Reise absichert, obwohl die Person selbst nicht versichert sein muss. Das sind vor allem Angehörige und Mitreisende.

Im Beispieltarif gehören Mitreisende und deren Angehörige dazu, außerdem deine eigenen Angehörigen. Als Angehörige zählen unter anderem Partner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkel, außerdem Schwiegereltern, Tanten, Onkel, Cousins, Neffen und Nichten.

Auch wer deine nicht mitreisenden minderjährigen Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreut, zählt mit, ebenso Personen aus deiner häuslichen Gemeinschaft. Die Regel für Mitreisende gilt allerdings nicht, wenn mehr als 6 Personen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam buchen.

Wann gilt der Familientarif?

Der Familientarif gilt im Beispiel für maximal 2 Erwachsene und mindestens 1 mitreisendes Kind unter 21 Jahre, bei der Jahresversicherung unter 25 Jahre. Maximal 7 Kinder sind möglich, ein Verwandtschaftsverhältnis ist nicht nötig.

Was gilt für die Reiserücktrittsversicherung bei Klassenfahrten?

Bei Klassenfahrten zählen im Beispieltarif eigene Gründe: Nichtversetzung und Nichtzulassung zur Prüfung sind bei Schul- und Klassenreisen versichert. Begleitpersonen wie Lehrkräfte oder Eltern gelten als Risikopersonen, wenn das separat vereinbart wurde.

Als geschlossene Reisegruppe gelten bei gemeinsamem Reisetermin und Reiseziel mindestens 10 Personen, bei Bahnreisen mindestens 6.

Reiserücktrittsversicherung und Kreditkarte: Was klärst du in den Kartenbedingungen?

Ob zu einer Kreditkarte eine Reiserücktrittsversicherung gehört, klärst du in den Kartenbedingungen oder direkt beim Herausgeber. Dieser Beitrag trifft dazu keine Aussage über einzelne Karten.

Für Karteninhaber steht diese Prüfung vor dem Abschluss einer eigenen Police. Frage beim Herausgeber der Karte nach den aktuellen Bedingungen, denn nur sie zeigen, ob ein Schutz besteht und für wen.

Die Tabelle sammelt die Fragen, die du dem Dokument stellen kannst. Die rechte Spalte zeigt, wie die separate Police denselben Punkt regelt.

Weiterlesen kannst du in den Beiträgen zum Versicherungsschutz von Goldkarten und zur Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung.

Prüffragen an die Kartenbedingungen und Vergleichswert der separaten Police. Stand: Oktober 2026
PrüfpunktFrage an die KartenbedingungenSeparate Reiserücktrittsversicherung
BestandteilGehört eine Reiserücktrittsversicherung zur Karte?Abschluss innerhalb der Frist
AuslöserHängt ein Schutz von der Zahlung mit der Karte ab, und in welchem Umfang?Abschluss der Police
VersicherungssummeWelche Summe gilt, und reicht sie für den Reisepreis?nach versichertem Reisepreis
Versicherte PersonenWer ist mitversichert, gilt das auch für Mitreisende?Einzelperson, Familie oder Gruppe nach Tarif
GründeWelche Gründe und Risikopersonen stehen in den Bedingungen?Liste der AVB
SelbstbehaltWird ein Eigenanteil abgezogen?nach Tarif
ReiseabbruchIst der Abbruch unterwegs eingeschlossen?wählbarer Baustein
BeitragFällt für einen Schutz ein Entgelt an?eigener Beitrag

Mit den Antworten legst du Kartenbedingungen und Police nebeneinander. Erst dieser Abgleich zeigt, ob für deine Reise noch etwas offen ist.

Police per Kreditkarte zahlen: Was gleichst du mit den Kartenbedingungen ab?

Eine Police per Kreditkarte zu zahlen ist beim Online-Abschluss im Beispieltarif möglich, neben SEPA-Basislastschrift und PayPal. Was das für die Kartenbedingungen bedeutet, klärst du beim Herausgeber.

Die Zahlungsart sagt nichts über den Inhalt der Police oder der Karte aus. Diese Fragen helfen dir beim Abgleich:

  • Reise oder Police: Bezieht sich eine Regel der Kartenbedingungen auf die Zahlung der Reise, der Police oder auf beides?
  • Zwei Verträge: Regeln die Kartenbedingungen, was gilt, wenn zusätzlich eine eigene Police besteht?
  • Nachweise: Welche Belege verlangen Karte und Police jeweils im Schadenfall?
  • Erstattung: Wohin fließt eine Erstattung, wenn die Reise per Kreditkarte bezahlt wurde?

Die Frist der Police läuft weiter, während du auf eine Antwort wartest: Im Beispieltarif sind es 30 Tage vor Reisebeginn, bei kurzfristigen Buchungen der 3. Werktag nach der Buchung. Allgemeines zur Zahlung steht im Beitrag zum Bezahlen von Reisen mit Kreditkarte.

Was musst du im Schadenfall bei der Reiserücktrittsversicherung tun?

Im Schadenfall stornierst du die Reise und zeigst den Versicherungsfall unverzüglich an, das verlangt § 30 VVG. Welche Nachweise dazugehören, steht in den Tarifbedingungen.

  1. Stornieren: Sag die Reise beim Veranstalter oder Anbieter ab, sobald klar ist, dass du sie nicht antreten kannst.
  2. Melden: Zeige den Versicherungsfall unverzüglich an.
  3. Attest holen: Lass dir bei Krankheit ein aussagefähiges ärztliches Attest ausstellen.
  4. Belege sammeln: Reiche die Nachweise ein, die dein Tarif verlangt.
  5. Erstattung abwarten: Der Versicherer prüft den Anspruch anhand der AVB.

Pflichten sind kein Formalismus. Nach § 28 VVG ist der Versicherer bei vorsätzlicher Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit leistungsfrei, bei grober Fahrlässigkeit kann er die Leistung nach der Schwere des Verschuldens kürzen.

Auch die Prämie zählt: Ist die erste Prämie beim Eintritt des Versicherungsfalls nicht gezahlt, ist der Versicherer nach § 37 VVG grundsätzlich nicht zur Leistung verpflichtet, sofern er darauf hingewiesen hat.

Nachweise früh klären

Der Beispieltarif verlangt bei Krankheit ein aussagefähiges ärztliches Attest. Frage beim Arzttermin danach und notiere, wann du die Reise abgesagt hast.

Welche Rechte hast du bei Widerruf, Kündigung und Streit?

Deine Rechte bei der Reiserücktrittsversicherung regelt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Du kannst innerhalb von 14 Tagen widerrufen und Jahresverträge kündigen. Bei Streit gibt es eine Schlichtungsstelle.

Wann besteht ein Widerrufsrecht?

Nach § 8 VVG kannst du deine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen in Textform und ohne Begründung widerrufen. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat, was kurze Einzelpolicen betreffen kann.

Wie kündigst du einen Jahresvertrag?

Einen Jahresvertrag kündigst du im Beispieltarif bis einen Monat vor Ablauf, sonst verlängert er sich um ein weiteres Jahr. Mehr als ein Jahr darf eine im Voraus vereinbarte Verlängerung nach § 11 VVG nicht betragen.

Erhöht der Versicherer die Prämie per Anpassungsklausel, darfst du nach § 40 VVG innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen.

Wer hilft bei Streit mit dem Versicherer?

Bei Streit kannst du dich an den Versicherungsombudsmann wenden, an dem die HanseMerkur für diese Sparte teilnimmt. Aufsichtsbehörde des Beispielversicherers ist die BaFin.

Vor dem Abschluss muss dir der Versicherer die Vertragsbestimmungen einschließlich AVB nach § 7 VVG rechtzeitig in Textform mitteilen. Dieses Dokument entscheidet im Leistungsfall, nicht die Werbeseite.

Wie lassen sich Reiserücktrittsversicherungen vergleichen?

Reiserücktrittsversicherungen vergleichst du über dieselben Prüfpunkte: Reisepreis, Gründe, Risikopersonen, Selbstbehalt, Fristen und Laufzeit. Ein Vergleich nur nach Beitrag blendet die Leistungsbegrenzung aus.

  • Versicherte Gründe: Stehen Arbeitsplatz, Schwangerschaft und Vorerkrankung in der Liste?
  • Risikopersonen: Wie weit reicht der Angehörigen-Begriff?
  • Abschlussfrist: Passt die Frist zu deiner Buchung?
  • Bausteine: Sind Reiseabbruch und Pandemie-Zusatz wählbar?
  • Vertragsende: Läuft die Police aus oder verlängert sie sich?

Anbieterbezogen gehen die Beiträge HanseMerkur Erfahrungen 2026 und Einmal- oder Jahresschutz auf das Thema ein.

Welche Ergänzungen gibt es neben der Reiserücktrittsversicherung?

Neben dem Reiseschutz gibt es Speziallösungen, von denen hier nur Überblickspreise vorliegen. Eine Ticketversicherung startet im Beispiel bei 2,50 Euro pro Ticket bei einem Kartenpreis von 50 Euro. Ein Go-Europe-Reiseschutz für ERASMUS-Studierende beginnt bei 0,79 Euro pro Tag, bei einer Reisedauer bis 365 Tage und einem Alter bis 34 Jahre im Tarif Auslandskrankenversicherung Basis.

Stornokosten
Entschädigung, die der Reiseveranstalter bei einem Rücktritt vor Reisebeginn verlangen darf.
Risikoperson
Person, deren versichertes Ereignis auch deinen Rücktritt begründet.
Jahrespolice
Jahresversicherung, die sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, sofern sie nicht bis einen Monat vor Ablauf gekündigt wird.

Häufig gestellte Fragen

Q

Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Eine Reiserücktrittsversicherung ersetzt laut Tarifbedingungen die Stornokosten, wenn du eine gebuchte Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten kannst. Sie gilt vor dem Reiseantritt und ergänzt damit den Rücktritt nach § 651h BGB, bei dem der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen darf. Für Ereignisse während der Reise gibt es die getrennte Reiseabbruchversicherung als eigenen Baustein.

Q

Wie funktioniert eine Reiserücktrittsversicherung?

Du schließt die Versicherung fristgerecht ab und gibst den Reisepreis an. Tritt ein versichertes Ereignis ein, stornierst du die Reise unverzüglich, meldest den Versicherungsfall und reichst Stornorechnung sowie Nachweise ein. Der Versicherer prüft den Anspruch nach den AVB und erstattet die Kosten laut Tarifbedingungen, abzüglich eines vereinbarten Selbstbehalts, falls der Tarif einen vorsieht.

Q

Was kostet eine Reiserücktrittsversicherung?

Im Beispieltarif kostet eine Reiserücktrittsversicherung für eine Reise 49 Euro, mit Reiseabbruch 55 Euro, und als Jahresversicherung mit Abbruchschutz 59 Euro pro Jahr. Die Werte gelten für Reisepreise bis 1.000 Euro und bis zum 65. Geburtstag, Stand: Oktober 2026. Andere Reisepreise, Altersgruppen und Tarife haben eigene Beiträge, die du beim jeweiligen Anbieter erfragst.

Q

Wann greift die Reiserücktrittsversicherung?

Die Reiserücktrittsversicherung greift, wenn ein in den Bedingungen genanntes Ereignis eintritt und du die Reise deshalb nicht antreten kannst. Im Beispieltarif zählen dazu unerwartete schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzung, Tod, Schwangerschaft oder betriebsbedingte Kündigung. Das Ereignis kann dich oder eine Risikoperson treffen, etwa nahe Angehörige oder je nach Tarif auch Mitreisende.

Q

Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?

Die Reiserücktrittsversicherung zahlt, wenn der versicherte Grund belegt ist und du deine Pflichten erfüllt hast. Dazu gehören die unverzügliche Anzeige nach § 30 VVG und passende Nachweise wie ein ärztliches Attest. Erstattet werden laut Tarifbedingungen die Stornokosten, nicht jedoch eine Absage ohne versicherten Grund.

Q

Wann sollte man die Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Im Beispieltarif ist der Abschluss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn möglich. Liegen zwischen Buchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger, muss die Versicherung spätestens am 3. Werktag nach der Buchung abgeschlossen sein. Andere Tarife können eigene Fristen setzen, maßgeblich ist immer der Wortlaut deines Vertrags.

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*Es gelten Bedingungen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.

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Q

Welche Gründe akzeptiert die Reiserücktrittsversicherung?

Akzeptiert werden nur die im Vertrag aufgeführten Gründe. Der Beispieltarif nennt unter anderem unerwartete schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzung, Tod, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, betriebsbedingte Kündigung, Kurzarbeit und einen erheblichen Schaden am Eigentum ab 2.500 Euro. Auch ein abgelehntes Visum oder eine unerwartete gerichtliche Ladung zählen dort. Die Liste kann je nach Tarif abweichen.

Q

Was deckt eine Reiserücktrittsversicherung nicht ab?

Nicht abgedeckt ist eine Absage ohne versichertes Ereignis. Im Beispieltarif zählen die Angst zu erkranken, ein hohes Ansteckungsrisiko und eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ausdrücklich nicht als versichertes Ereignis. Weitere Ausschlüsse und Leistungsbegrenzungen hängen vom Tarif ab. Maßgeblich ist immer der Wortlaut der AVB deines Vertrags.

Q

Gibt es eine Reiserücktrittsversicherung über die Kreditkarte?

Das lässt sich nur für die einzelne Karte beantworten. Maßgeblich sind die aktuellen Kartenbedingungen, die du beim Herausgeber bekommst. Kläre dort, ob eine Reiserücktrittsversicherung dazugehört, ob sie von der Zahlung mit der Karte abhängt und welche Summe, Personen, Gründe und Selbstbehalte gelten. Eine allgemeine Aussage über Kreditkarten trifft dieser Beitrag nicht.

Q

Kann ich die Reiserücktrittsversicherung mit Kreditkarte bezahlen?

Beim Online-Abschluss des Beispieltarifs kannst du per SEPA-Basislastschrift, PayPal oder Kreditkarte zahlen. Das betrifft nur die Zahlung des Beitrags. Ob die Karte selbst mit einem Reiseschutz verbunden ist und welche Zahlung dafür zählen würde, sagt das nicht aus. Diese Fragen klärst du in den Bedingungen oder beim Herausgeber deiner Karte.

Q

Wie prüfe ich, ob ich neben der Kreditkarte eine eigene Police brauche?

Lege die Kartenbedingungen und das Angebot für die Police nebeneinander. Vergleiche, ob überhaupt ein Schutz besteht, welche Summe zum Reisepreis passt, wer mitversichert ist, welche Gründe gelten und ob der Reiseabbruch eingeschlossen ist. Offene Punkte klärst du beim Herausgeber der Karte. Die Entscheidung hängt von deiner Reise ab, eine pauschale Antwort gibt es nicht.

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