Entschädigung Flugverspätung: Beträge, Fristen und Rechte

31.10.75 Aufrufe0 Mal als hilfreich markiertZuletzt geprüft: 31.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

Ab 3 Stunden Verspätung am Zielort sind 250 bis 600 Euro möglich, ab 5 Stunden Abflugverspätung gibt es den Flugpreis zurück.

Entschädigung Flugverspätung

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ab wann: Die Schwelle für die Entschädigung liegt bei 3 Stunden Verspätung am Zielort.
  • Geltungsbereich: Maßgeblich sind Abflugort und Sitz der Airline.
  • Tabelle: Die Staffel reicht je nach Entfernung von 250 bis 600 Euro.
  • Unter drei Stunden: Betreuungsleistungen sind je nach Strecke ab 2 Stunden fällig.
  • Ab fünf Stunden: Die Airline muss dir den Flugpreis erstatten.
  • Keine Entschädigung: Außergewöhnliche Umstände sind die Ausnahme, und den Nachweis hat die Airline zu führen.
  • Anschlussflug: Eine einzige Buchung ist die Voraussetzung für den Anspruch.
  • Annullierung und Überbuchung: Die Beträge sind gleich, die Auslöser sind verschieden.
  • Pauschalreise: Der Reiseveranstalter ist neben der Airline ein zweiter Adressat.
  • Vor Ort: Boardingkarte, Quittungen und Notizen werden später zum Nachweis.
  • Musterbrief: Der Weg führt vom Schreiben an die Airline über Behörde und Schlichtungsstelle bis zur Klage.
  • Verjährung: Gegen die Airline gilt in Deutschland die regelmäßige Frist von drei Jahren.
  • Fluggasthelfer: Vergütung und Vertragsart sind die zwei Punkte vor dem Auftrag.
  • Kreditkarte und Verspätung: Maßgeblich sind die Kartenbedingungen deines Herausgebers.
  • Flug per Kreditkarte bezahlt: Abrechnung und Belege sind Unterlagen für die Forderung an die Airline.

Stand: Oktober 2026. Die Beträge und Fristen stammen aus der Übersicht der EU zu den Fluggastrechten und aus dem BGB, jeweils abgerufen am 30.10.2026.

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Ab wann gibt es eine Entschädigung bei Flugverspätung?

Eine Entschädigung bei Flugverspätung steht dir zu, wenn du drei Stunden oder mehr verspätet am Zielort ankommst und keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Die Rechtsgrundlage ist die EU-Fluggastrechteverordnung, Verordnung (EG) Nr. 261/2004.

Die Ausgleichszahlung ist eine feste Pauschale, die sich nach der Entfernung richtet. Den Anspruch hast du gegen die ausführende Airline, also gegen die Gesellschaft, die den Flug durchführt.

Daran ändert auch die Zahlungsart nichts: Hast du das Ticket mit der Kreditkarte bezahlt, richtet sich die Forderung trotzdem an die Airline. Was die Karte selbst beisteuern kann, klärst du getrennt davon in den Kartenbedingungen. Die passenden Fragen stehen weiter unten.

  • Schwelle Ausgleichszahlung: drei Stunden oder mehr Verspätung am Zielort
  • Höhe: 250, 400 oder 600 Euro nach Entfernung
  • Betreuung: je nach Strecke ab 2, 3 oder 4 Stunden Abflugverspätung
  • Erstattung des Flugpreises: ab fünf Stunden Abflugverspätung
  • Frist gegen die Airline: drei Jahre, Beginn zum Schluss des Jahres

Was zählt bei Flugverspätung, Abflug oder Ankunft?

Maßgeblich für die Entschädigung ist die Ankunft am Zielflughafen, also die Ankunftsverspätung am Endziel. Startet ein Flug vier Stunden später und holt in der Luft genug auf, um unter drei Stunden zu bleiben, entsteht kein Anspruch auf die Pauschale.

Der umgekehrte Fall kommt ebenso vor: Ein pünktlich gemeldeter Abflug bringt nichts, wenn das Flugzeug am Ende drei Stunden zu spät am Zielort ankommt. Entscheidend ist dann allein die Ankunft.

Welche Zeit gilt bei Flugverspätung?

Zwei Uhren laufen parallel, und beide haben eine eigene Rechtsfolge. Die Abflugverspätung ist der Maßstab für Betreuung und Erstattung des Flugpreises, die Ankunftsverspätung ist der Maßstab für die Ausgleichszahlung.

Notiere deshalb beide Zeiten. Der Abstand zwischen geplanter und tatsächlicher Ankunft ist die Zahl, die du später im Schreiben an die Airline nennst.

Gibt es eine Entschädigung bei einer Stunde oder zwei Stunden Flugverspätung?

Eine Flugverspätung von einer Stunde oder zwei Stunden löst keine Ausgleichszahlung aus, weil die Schwelle von drei Stunden am Zielort nicht erreicht ist. Auf kurzen Strecken ist bei 2 Stunden aber die Betreuung fällig.

Was hat der Europäische Gerichtshof zur Verspätung entschieden?

Die Ausgleichszahlung bei Verspätung ist durch zwei Urteile abgesichert. Die Pressemitteilung Nr. 135/12 vom 23. Oktober 2012 fasst die Linie zusammen.

  • Europäischer Gerichtshof (EuGH), Urteil Sturgeon: Fluggäste verspäteter Flüge können den Fluggästen annullierter Flüge beim Anspruch auf Ausgleichsleistung gleichgestellt werden (C-402/07 und C-432/07, 19. November 2009).
  • EuGH, Urteil Nelson: Das Gericht bestätigte diese Rechtsprechung zu erheblich verspäteten Flügen (C-581/10 und C-629/10, 23. Oktober 2012).
  • Endziel: Wer es drei Stunden oder mehr nach der geplanten Ankunftszeit erreicht, kann eine pauschale Ausgleichszahlung verlangen, es sei denn, die Verspätung ist auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen.

Die Wirkungen des Urteils von 2012 hat der EuGH zeitlich nicht begrenzt. Fluggäste können sich auch für davor verspätete Flüge auf den Anspruch berufen, die Verjährung bleibt davon unberührt zu prüfen.

Wie verhält sich die Ausgleichszahlung zum Montrealer Übereinkommen?

Das Montrealer Übereinkommen und die Ausgleichszahlung stehen nebeneinander. Der Zeitverlust durch eine Verspätung ist laut EuGH eine Unannehmlichkeit und kein Schaden im Sinne des Übereinkommens.

Die Pflicht zur Ausgleichszahlung fällt deshalb nicht in dessen Geltungsbereich und ergänzt die dort vorgesehene Entschädigungsregelung. Beträge und Voraussetzungen eines Schadenersatzes nach dem Übereinkommen nennt dieser Beitrag nicht.

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Für welche Flüge gilt die EU-Fluggastrechteverordnung?

Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt für Flüge innerhalb der EU, für Flüge aus der EU in ein Nicht-EU-Land mit jeder Airline und für Flüge in die EU mit einer Airline aus der EU.

Für den Geltungsbereich sind also zwei Merkmale maßgeblich: der Startflughafen und der Sitz der Airline. Fliegst du aus einem Nicht-EU-Land in die EU, kommt es auf die Herkunft der Fluggesellschaft an.

Die Regeln gelten auch für Flüge aus und nach Island, Norwegen und der Schweiz. Wer etwa aus Zürich zurückkehrt, sollte diese Erweiterung kennen, bevor er einen Anspruch vorschnell verwirft.

Warum zählen Hin- und Rückflug getrennt?

Hin- und Rückflug gelten immer als zwei eigenständige Flüge. Das gilt auch dann, wenn beide auf einem gemeinsamen Ticket sind. Die Prüfung ist für jede Richtung einzeln nötig, auch beim Geltungsbereich.

Das hat praktische Folgen: Der Hinflug aus der EU kann mit jeder Airline unter die Verordnung fallen, der Rückflug aus einem Nicht-EU-Land dagegen nur mit einer Airline aus der EU.

Wer haftet, wenn eine andere Airline den Flug durchführt?

Haftbar ist das ausführende Luftfahrtunternehmen. Steht auf dem Ticket der Name einer Gesellschaft und eine andere fliegt tatsächlich, richtet sich deine Forderung an die Airline, die den Flug durchgeführt hat.

Wie viel Entschädigung gibt es? Die Tabelle nach Entfernung

Die Entschädigung bei Flugverspätung beträgt nach Tabelle 250, 400 oder 600 Euro, je nach Entfernung und Strecke. Bei mehr als 3.500 Kilometern und einem Nicht-EU-Land sind es unter vier Stunden Verspätung 300 Euro.

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Entschädigung bei Flugverspätung nach Entfernung. Stand: Oktober 2026, Quelle: Your Europe
Entfernung und StreckeVerspätung am ZielortBetrag
bis 1.500 Kilometer3 Stunden oder mehr250 €
über 1.500 Kilometer innerhalb der EU3 Stunden oder mehr400 €
andere Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern3 Stunden oder mehr400 €
über 3.500 Kilometer, EU und Nicht-EU-Landmindestens 3, aber weniger als 4 Stunden300 €
über 3.500 Kilometer, EU und Nicht-EU-Landab 4 Stunden600 €

Entschädigung nach Entfernung und Verspätung im Überblick

bis 1.500 Kilometerbis 1.500 Kilometer: 250 Euro250 €über 3.500 Kilometer unter 4 Stundenüber 3.500 Kilometer unter 4 Stunden: 300 Euro300 €über 1.500 Kilometer in der EUüber 1.500 Kilometer in der EU: 400 Euro400 €1.500 bis 3.500 Kilometer, andere Flüge1.500 bis 3.500 Kilometer, andere Flüge: 400 Euro400 €über 3.500 Kilometer ab 4 Stundenüber 3.500 Kilometer ab 4 Stunden: 600 Euro600 €
Quelle: Your Europe, Europäische Union, Stand: Oktober 2026.

Wie berechne ich meine Flugentschädigung?

Du berechnest die Flugentschädigung in drei Schritten: Entfernung bestimmen, Streckentyp einordnen, Ankunftsverspätung ablesen. Das Ergebnis ist ein Pauschalbetrag aus der Tabelle, keine Rechnung auf Basis deines Ticketpreises.

  1. Entfernung: Ermittle die Kilometer zwischen Abflugort und Zielort deines Fluges.
  2. Streckentyp: Prüfe, ob der Flug innerhalb der EU blieb oder ein Nicht-EU-Land berührte.
  3. Verspätung: Vergleiche geplante und tatsächliche Ankunft am Zielflughafen.
  4. Betrag: Lies die Pauschale in der Zeile ab, die alle drei Angaben erfüllt.

Der Streckentyp ist in dieser Entfernungsstaffel oft wichtiger als die Kilometer. Innerhalb der EU endet die Staffel bei 400 Euro, die 600 Euro setzen einen Flug mit Nicht-EU-Land voraus.

Wann kann die Airline die Entschädigung um 50 Prozent kürzen?

Die Airline kann die Entschädigung um 50 Prozent kürzen, wenn sie dir eine anderweitige Beförderung bietet und du den Zielort nur begrenzt verspätet erreichst. Die Grenzen liegen bei unter 2 Stunden bis 1.500 Kilometer und bei unter 3 Stunden zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern.

Über 3.500 Kilometer greift die Kürzung bei einer Ankunftsverspätung unter 4 Stunden. Daraus ergibt sich der Betrag von 300 Euro in der Tabelle.

Was steht dir bei weniger als drei Stunden Verspätung zu?

Bei weniger als drei Stunden Verspätung am Ziel gibt es keine Ausgleichszahlung, aber je nach Strecke Betreuungsleistungen. Sie beginnen bei Flügen bis 1.500 Kilometer ab zwei Stunden Abflugverspätung.

Betreuung bedeutet Sachleistung statt Geld. Geschuldet sind Verpflegung und Kommunikation, solange du wartest. Eine pauschale Zahlung ist damit nicht verbunden.

Betreuung nach Abflugverspätung. Stand: Oktober 2026, Quelle: Your Europe
FlugBetreuung ab Abflugverspätung von
bis 1.500 Kilometer2 Stunden
über 1.500 Kilometer innerhalb der EU3 Stunden
andere Flüge mittlerer Distanz3 Stunden
alle anderen Flüge4 Stunden

Was bekommt man bei zwei Stunden Flugverspätung?

Bei zwei Stunden Flugverspätung bekommst du auf Strecken bis 1.500 Kilometer Verpflegung, also Mahlzeiten und Erfrischungen im Verhältnis zur Wartezeit. Dazu kommen zwei Telefonanrufe, E-Mails oder Fax-Mitteilungen, die dich nichts kosten.

Der Umfang von Essen und Getränken hängt an der Länge der Wartezeit und ist nicht pauschal festgelegt. Wer lange am Gate sitzt, kann mehr erwarten als jemand, dessen Flug bald startet.

Wann zahlt die Airline das Hotel?

Die Airline schuldet ein Hotel samt Transfer, wenn die neue Abflugzeit mindestens einen Tag nach dem ursprünglichen Abflugtag liegt. Die Beförderung zwischen Flughafen und Unterkunft ist Teil dieser Leistung.

Bekomme ich selbst bezahlte Verpflegung zurück?

Selbst bezahlte Verpflegung soll die Airline erstatten, wenn sie keine Unterstützung angeboten hat. Erstattungsfähig sind erforderliche, vertretbare und angemessene Auslagen. Quittungen sind dafür der Nachweis, also bewahre sie auf.

Zahlst du am Flughafen mit der Kreditkarte, entsteht zusätzlich ein Umsatz auf der Abrechnung. Dieser Eintrag ist ein Beleg für Zeit und Betrag, die Quittung zeigt die einzelnen Posten.

Good to know

Betreuung und Ausgleichszahlung haben unterschiedliche Auslöser. Du kannst Verpflegung erhalten haben und trotzdem später eine Entschädigung fordern, wenn die Ankunftsverspätung drei Stunden oder mehr beträgt.

Wann bekommst du ab fünf Stunden den Flugpreis erstattet?

Ab fünf Stunden Abflugverspätung muss die Airline dir den Flugpreis erstatten. Liegt bereits ein Anschlussflug hinter dir, muss sie zusätzlich einen Rückflug zum Startflughafen anbieten.

Diese Erstattung ist vom Anspruch auf die Pauschale getrennt. Maßstab ist der Abflug, bei der Ausgleichszahlung ist es die Ankunft.

Prüfe die Lage, bevor du am Flughafen umkehrst. Die Ausgleichszahlung bemisst sich nach der Ankunft am Zielort, die Erstattung nach dem verspäteten Abflug.

Halte die Mitteilung zur neuen Abflugzeit fest, etwa als Foto der Anzeigetafel. Das Foto ist dein Beleg, wenn die Airline eine andere Zeit nennt.

Wann muss die Airline keine Entschädigung zahlen?

Die Airline muss keine Entschädigung zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die sich auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen. Den Nachweis muss das Luftfahrtunternehmen führen.

Ein bloßer Hinweis auf solche Umstände ist deshalb zu wenig, wenn die Airline ablehnen will. Sie muss den konkreten Vorfall darlegen und zeigen, dass sie ihn nicht verhindern konnte.

Welche Gründe gelten als außergewöhnliche Umstände?

  • Flugverkehrsmanagement: Entscheidungen, die den Betrieb einschränken
  • Politische Instabilität: Lagen, die einen Flug verhindern
  • Wetter: ungünstige Witterungsbedingungen
  • Sicherheit: Sicherheitsrisiken für den Flug

Welche Gründe befreien die Airline nicht?

  • Technik: die meisten technischen Probleme bei der Wartung
  • Bodenbetrieb: die Kollision eines Treppenfahrzeugs mit einem Flugzeug
  • Interner Streik: ein Streik des eigenen Flugpersonals

Nennt die Airline technische Gründe, frag nach dem genauen Defekt. Die meisten Probleme bei der Wartung zählen nicht als außergewöhnlich.

Zählt ein Streik als außergewöhnlicher Umstand?

Ein externer Streik, der den Betrieb beeinträchtigt, kann als außergewöhnlicher Umstand gelten. Der Nachweis von Zusammenhang und Unvermeidbarkeit ist dann Sache der Airline. Ein interner Streik des eigenen Flugpersonals ist dagegen kein Grund, der die Airline befreit.

Habe ich beim verpassten Anschlussflug Anspruch auf Entschädigung?

Beim verpassten Anschlussflug besteht ein Anspruch auf Entschädigung, wenn du mehr als drei Stunden verspätet am Endziel ankommst, die Flüge Teil einer einzigen Buchung sind und keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.

Wer umsteigen muss, misst die Verspätung also nicht auf jeder Teilstrecke für sich. Maßgeblich ist die Ankunft am Ziel der gesamten Buchung, sofern die Flüge im Anwendungsbereich der Verordnung liegen.

Zwei getrennt gebuchte Tickets sind keine einzige Buchung. Prüfe also vor dem Umsteigen, ob dein Buchungscode beide Flüge umfasst.

Wann entfällt der Anspruch beim Umsteigen?

Kein Anspruch besteht, wenn du den Anschlussflug wegen einer Verzögerung bei der Sicherheitskontrolle oder wegen Nichtbeachtung der Einstiegszeit am Transferflughafen verpasst. In diesen Fällen liegt die Ursache nicht beim verspäteten Zubringer.

Wer zahlt, wenn mein Flug annulliert oder überbucht ist?

Ist dein Flug annulliert oder überbucht, zahlt die ausführende Airline dieselben Beträge wie bei der Verspätung: 250, 400 oder 600 Euro je nach Entfernung. Die Auslöser sind allerdings verschieden.

Wer zahlt, wenn mein Flug abgesagt wurde?

Bei einem abgesagten Flug ist der Zeitpunkt der Information maßgeblich. Erfährst du weniger als 14 Tage vor Abflug von der Annullierung, kommt eine Zahlung in Betracht. Bei mehr als 14 Tagen Vorlauf besteht kein Anspruch.

Bietet dir die Airline einen Ersatzflug, greift die Kürzung um 50 Prozent nach denselben Grenzen wie oben. Außergewöhnliche Umstände schließen die Zahlung auch hier aus.

Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug überbucht ist?

Wird dir die Beförderung verweigert, weil dein Flug überbucht ist, und verzichtest du nicht freiwillig, erhältst du eine Ausgleichszahlung von 250, 400 oder 600 Euro nach Entfernung. Zusätzlich hast du die Wahl zwischen Erstattung, anderweitiger Beförderung oder Umbuchung.

Die Unterstützung ist zusätzlich geschuldet. Der freiwillige Verzicht ist der Punkt, an dem du aufpassen solltest: Er fällt nicht unter diese Regel.

Verspätung, Annullierung und Überbuchung im Vergleich. Stand: Oktober 2026, Quelle: Your Europe
FallAuslöser der AusgleichszahlungBeträge
Verspätung3 Stunden oder mehr am Zielort250 € bis 600 €
AnnullierungInformation weniger als 14 Tage vor Abflug250 € bis 600 €
ÜberbuchungNichtbeförderung ohne freiwilligen Verzicht250 € bis 600 €

Wer zahlt bei Flugverspätung die Pauschalreise?

Bei einer Pauschalreise mit Flugverspätung haftet für die Reiseleistung der Reiseveranstalter, die Ausgleichszahlung bleibt eine Sache der ausführenden Airline. Eine unangemessene Verspätung ist nach § 651i BGB ein Reisemangel.

Damit hast du bei der Entschädigung für Flugverspätung in der Pauschalreise zwei Rechtsgrundlagen im Blick: die EU-Fluggastrechte gegenüber der Airline und das Reiserecht des BGB gegenüber dem Veranstalter.

Wie funktioniert die Minderung des Reisepreises?

Für die Dauer des Reisemangels mindert sich der Reisepreis nach § 651m BGB. Maßstab ist die betroffene Zeit, nicht automatisch die gesamte Reise.

Wann kommt Schadenersatz hinzu?

Schadenersatz ist nach § 651n BGB neben der Minderung möglich. Darunter können zusätzliche Kosten fallen, außerdem eine angemessene Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit.

Ausgeschlossen ist er bei eigenem Verschulden, bei unvorhersehbarem Drittverschulden und bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen.

Welche Frist gilt gegenüber dem Reiseveranstalter?

Reisemängelansprüche verjähren nach § 651j BGB in zwei Jahren. Fristbeginn ist der Tag, an dem die Reise vertragsgemäß enden sollte. Für diese Ansprüche gilt also ein kürzerer Zeitraum als für die Forderung gegen die Airline.

Fragen zum Storno vor Reisebeginn sind ein eigenes Thema, das der Beitrag zur Reiserücktrittsversicherung behandelt.

Welche Nachweise sicherst du am Flughafen?

Am Flughafen sicherst du Nachweise über Flug, Verspätung und Ausgaben, denn sie tragen später deine Forderung. Wichtig sind Boardingkarte, Buchungsbestätigung, Quittungen und deine Notizen zu den Zeiten.

  • Boardingkarte: Heb sie auf, auch die digitale Fassung als Screenshot.
  • Zeiten: Dokumentieren lassen sich Abflug und Ankunft mit Fotos der Anzeigetafel.
  • Grund: Frag das Bodenpersonal nach der Ursache und notiere Uhrzeit und Antwort.
  • Ausgaben: Bewahre Quittungen für Verpflegung und Transfer auf.
  • Karte: Sichere die Umsätze, wenn du mit der Kreditkarte gezahlt hast.

Was gilt, wenn auch das Gepäck verspätet ist?

Für aufgegebenes Gepäck haftet die Airline bis rund 1 300 Euro. Eine Verspätung meldest du innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt schriftlich, Verlust oder Beschädigung innerhalb von 7 Tagen.

Diese Fristen sind von der Forderung wegen der Flugverspätung unabhängig. Bei gleichzeitigem Ärger mit Flug und Koffer gehören deshalb zwei getrennte Meldungen in den Kalender.

Wie schreibst du einen Musterbrief für die Entschädigung?

Ein Musterbrief für die Entschädigung nennt Flugdaten, Ankunftsverspätung, Entfernung und den geforderten Betrag und geht schriftlich an die ausführende Airline. Erster Adressat der Beschwerde ist immer die Fluggesellschaft.

  1. Airline anschreiben: Fordere den Betrag aus der Tabelle und lege Kopien der Nachweise bei.
  2. Frist beobachten: Warte auf die Antwort. Bleibt sie zwei Monate aus oder bist du unzufrieden, ist der nächste Schritt möglich.
  3. Behörde einschalten: Richte eine Beschwerde an die zuständige nationale Behörde.
  4. Schlichtung nutzen: Rufe die Schlichtungsstelle an, wenn die Airline abgelehnt hat oder die Frist verstrichen ist.
  5. Klage prüfen: Vor Gericht steht dir das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen offen.

Vorlage für dein Schreiben

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Flug [Flugnummer] von [Abflugort] nach [Zielort] am [Datum] erreichte den Zielflughafen mit einer Verspätung von [Dauer]. Auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 fordere ich eine Ausgleichszahlung von [Betrag] Euro. Aus den mir vorliegenden Angaben ergeben sich keine außergewöhnlichen Umstände. Bitte überweisen Sie den Betrag auf [IBAN]. Buchungsbestätigung und Boardingkarte liegen in Kopie bei.

Halte das Schreiben sachlich und bleib bei einer Forderung pro Flug. Weil Hin- und Rückflug zwei eigenständige Flüge sind, schickst du bei zwei betroffenen Richtungen auch zwei Forderungen.

Bewahre den Versandnachweis auf. Damit lässt sich belegen, wann die zwei Monate begonnen haben, falls die Airline nicht reagiert. Der Text ist für die Airline gedacht, Forderungen an den Veranstalter sind ein eigenes Schreiben.

Wann hilft eine Schlichtungsstelle?

Eine Schlichtungsstelle ist der außergerichtliche Weg vor der Klage. Die Schlichtung betrifft nach § 57b LuftVG Zahlungsansprüche bis zu 5 000 Euro aus einer Luftbeförderung, unter anderem wegen verspäteter Beförderung, Nichtbeförderung und Annullierung.

Welche Stelle in Frage kommt, hängt an der Airline. Nimmt sie an einer anerkannten privatrechtlichen Schlichtung teil, ist diese Stelle dein Adressat, sonst die Schlichtungsstelle beim Bundesamt für Justiz.

  • Vorlauf: Du musst den Anspruch zuvor unmittelbar gegenüber der Airline geltend gemacht haben. Sie hat ihn abgelehnt, oder seit der Geltendmachung sind mehr als 2 Monate vergangen.
  • Gericht: Ist der Anspruch bereits bei einem Gericht rechtshängig oder war er es, ist die Schlichtung ausgeschlossen.
  • Untergrenze: Ansprüche, die 10 Euro nicht überschreiten, sind davon ausgenommen.
  • Entgelt: Das Entgelt trägt grundsätzlich die Airline. Bei einer privatrechtlichen Stelle sind vom Fluggast bis zu 30 Euro nur möglich, wenn die Geltendmachung missbräuchlich ist.

Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von der Schlichtung unberührt. Alternative Streitbeilegungsverfahren sind in der EU ansässigen Personen vorbehalten.

Welcher Weg führt vor Gericht?

Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen ist der Weg vor Gericht, der ausdrücklich zur Verfügung steht. Die Klagefristen richten sich nach den nationalen Verjährungsvorschriften des jeweiligen EU-Landes.

Bei Flügen einer EU-Fluggesellschaft kannst du die Forderung am Ort der Ankunft oder am Ort des Abflugs einreichen. Eine Klage ist auch bei den Gerichten des Landes möglich, in dem die Airline ihren Sitz hat.

Welche Rolle hat das Luftfahrt-Bundesamt?

Das Luftfahrt-Bundesamt ist nach § 63 LuftVG Bußgeldbehörde im Bereich der ihm übertragenen Aufgaben. Für deine Zahlung sind die Schritte oben maßgeblich, nämlich Airline, Schlichtung und Gericht.

Wann tritt die Verjährung bei Flugverspätung ein?

Die Verjährung deines Anspruchs richtet sich nach nationalem Recht, in Deutschland gilt die regelmäßige Frist von drei Jahren aus § 195 BGB. Fristbeginn ist das Jahresende.

Nach § 199 BGB startet die Frist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und du davon Kenntnis erlangt hast oder ohne grobe Fahrlässigkeit hättest erlangen müssen.

Ein Flug im März und ein Flug im Dezember desselben Jahres verjähren deshalb gleichzeitig. Startpunkt ist für beide dasselbe Jahresende, nicht der Flugtag.

Ältere Reisen sind damit nicht automatisch verloren. Prüfe deine Unterlagen auch für zurückliegende Flüge, bei denen du bisher nichts unternommen hast.

Fluggasthelfer oder selbst fordern: Was klärst du vorher?

Vor dem Auftrag an einen Fluggasthelfer klärst du Vergütung, Vertragsart und Ablauf direkt in dessen Bedingungen. Die Forderung ist dieselbe, die du auch ohne Dienstleister an die Airline richten kannst.

Dieser Beitrag nennt keine Preise einzelner Anbieter. Die folgenden Fragen helfen dir, Angebote anhand der Vertragstexte zu lesen.

  • Provision: Wie viel Prozent der Entschädigung behält der Dienstleister, und kommen Gebühren hinzu?
  • Vertragsart: Zahlt er sofort aus (Sofortentschädigung), oder treibt er die Forderung im Inkasso ein?
  • Misserfolg: Wer trägt welche Kosten, wenn die Airline nicht zahlt?
  • Umfang: Deckt der Auftrag nur die Ausgleichszahlung oder auch Auslagen?

Beim selbst geschriebenen Musterbrief fließt die Pauschale ohne Abzug an dich, dafür trägst du den Aufwand für Schreiben, Fristen und einen möglichen Gang zum Gericht.

Zahlt meine Kreditkarte bei Flugverspätung?

Ob deine Kreditkarte bei einer Flugverspätung etwas beisteuert, steht allein in den Kartenbedingungen deines Herausgebers. Dieser Beitrag trifft dazu keine Aussage über einzelne Karten.

Die Ausgleichszahlung der Airline ist davon getrennt. Ein Reiseschutz im Zusammenhang mit einer Karte wäre ein eigener Vertrag mit eigenen Regeln, die du laut Versicherungsbedingungen prüfst, also auch Ausschlüsse und Leistungsgrenzen.

Welche Fragen stellst du dem Kartenherausgeber?

  • Reiseversicherung: Gehört zu meiner Kreditkarte eine Reiseversicherung, und deckt sie Flugverspätung oder Gepäckverspätung ab?
  • Auslöser: Sehen die Bedingungen einen Reiseverspätungsschutz der Kreditkarte vor, und ab welcher Verspätung würde er greifen?
  • Voraussetzung: Muss die Reise mit der Karte bezahlt sein?
  • Erstattung: Welche Auslagen sind erfasst, und in welcher Höhe?
  • Anrechnung: Wie verhält sich eine Leistung zur Zahlung der Airline?

Maßgeblich ist das aktuelle Bedingungswerk. Einen Überblick über das Thema geben die Beiträge zum Versicherungsschutz von Goldkarten und zur Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung.

Prüfe auch den Schutz für Krankheit unterwegs getrennt: Das Thema Auslandskrankenversicherung folgt anderen Bedingungen als jede Frage zur Verspätung.

Flug mit Kreditkarte bezahlt: Welche Unterlagen helfen dir?

Hast du den Flug mit der Kreditkarte bezahlt, helfen dir Abrechnung, Buchungsbestätigung und Quittungen als Unterlagen für jede spätere Forderung. Adressat der Forderung ist weiterhin die ausführende Airline.

Die Abrechnung zeigt, wann du was bezahlt hast. Das hilft bei der Erstattung des Flugpreises und bei Auslagen für Verpflegung, weil Betrag und Datum dort stehen.

Wie du Reisen mit der Karte bezahlst und worauf du bei der Buchung achtest, beschreibt der Beitrag zum Bezahlen von Reisen mit Kreditkarte.

Lege alle Unterlagen in einem Ordner ab: Boardingkarte, Buchung, Quittungen, Fotos der Anzeigetafel und Kartenumsätze. So hast du alles beisammen, ob du die Airline anschreibst oder beim Herausgeber der Kreditkarte nachfragst.

Entschädigung bei Flugverspätung auf einen Blick

Die Übersicht fasst zusammen, was der Artikel zur Ausgleichszahlung bei Flugverspätung nennt (Stand: Oktober 2026).

Finalarm Infografik · interaktiv
Entschädigung bei Flugverspätung auf einen Blick
Wann die Pauschale fällig wird, wie hoch sie ist und welcher Weg zur Forderung führt.
3 Stunden
Schwelle am Zielort
Ankunftsverspätung für die Ausgleichszahlung
600 Euro
Höchste Pauschale
über 3.500 Kilometer mit Nicht-EU-Land, ab 4 Stunden
5 Stunden
Flugpreis erstatten
Abflugverspätung
3 Jahre
Regelmäßige Frist
gegen die Airline in Deutschland
Ansicht:

Pauschale nach Entfernung

Die Höhe richtet sich nach Entfernung und Strecke, nicht nach dem Ticketpreis.

bis 1.500 Kilometer
250 Euro
über 1.500 Kilometer, innerhalb der EU
400 Euro
1.500 bis 3.500 Kilometer, andere Flüge
400 Euro
über 3.500 Kilometer, 3 bis unter 4 Stunden
300 Euro
über 3.500 Kilometer, ab 4 Stunden
600 Euro
50 %
Kürzung möglich, wenn die Airline eine anderweitige Beförderung bietet und die Ankunftsverspätung begrenzt bleibt.

Quelle: Your Europe, Europäische Union, Stand: Oktober 2026.

Quellen: europa.eu · gesetze-im-internet.de
Stand: 30.10.2026

Häufig gestellte Fragen

Q

Wann gibt es Entschädigung bei Flugverspätung?

Eine Entschädigung gibt es, wenn du drei Stunden oder mehr verspätet am Zielort ankommst, der Flug unter die EU-Fluggastrechte fällt und keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Schuldner ist die ausführende Airline. Sie beträgt je nach Entfernung und Strecke 250, 400 oder 600 Euro.

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Gibt es Entschädigung bei jeder Flugverspätung?

Eine Entschädigung gibt es nicht bei jeder Flugverspätung. Unter drei Stunden am Zielort entsteht kein Anspruch auf die Pauschale, Betreuung kann aber trotzdem fällig sein. Außergewöhnliche Umstände wie ungünstige Witterung schließen die Zahlung aus, sofern die Airline sie nachweist und nicht vermeiden konnte.

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Was bekommt man bei zwei Stunden Flugverspätung?

Bei zwei Stunden Flugverspätung bekommst du auf Flügen bis 1.500 Kilometer Betreuung: Verpflegung im Verhältnis zur Wartezeit sowie zwei Telefonanrufe, E-Mails oder Fax-Mitteilungen. Eine Ausgleichszahlung fällt noch nicht an, denn dafür brauchst du drei Stunden oder mehr Verspätung am Zielort.

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Wie viel Geld bekommt man bei Flugverspätung zurück?

Bei einer Flugverspätung von drei Stunden oder mehr am Zielort bekommst du 250 Euro bis 1.500 Kilometer und 400 Euro auf mittleren Strecken. Bei über 3.500 Kilometern mit Nicht-EU-Land sind es 600 Euro ab vier Stunden, darunter 300 Euro. Den Flugpreis gibt es ab fünf Stunden Abflugverspätung zurück.

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Welche Zeit gilt bei Flugverspätung?

Für die Entschädigung gilt die Ankunftszeit am Zielflughafen, verglichen mit dem Flugplan. Die Abflugverspätung ist dagegen maßgeblich für Betreuung und für die Erstattung des Flugpreises ab fünf Stunden. Notiere deshalb beide Zeiten, denn jede löst eine andere Rechtsfolge aus und gehört später in dein Schreiben.

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*Es gelten Bedingungen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.

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Wann muss die Airline keine Entschädigung zahlen?

Die Airline muss keine Entschädigung zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, etwa ungünstiges Wetter oder Sicherheitsrisiken, die sich mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden ließen. Die Nachweispflicht liegt bei ihr. Die meisten technischen Probleme bei der Wartung und ein interner Streik zählen nicht dazu.

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Wer zahlt bei Flugverspätung die Pauschalreise?

Bei einer Pauschalreise mit Flugverspätung sind zwei Adressaten zu unterscheiden, je nach Art des Anspruchs. Schuldner der Ausgleichszahlung ist die ausführende Airline. Gegenüber dem Reiseveranstalter kann eine unangemessene Verspätung als Reisemangel gelten, der den Reisepreis mindert. Die Frist für diese Ansprüche beträgt 2 Jahre ab dem vertraglichen Reiseende.

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Wie berechne ich meine Flugentschädigung?

Du berechnest die Flugentschädigung aus Entfernung, Streckentyp und Ankunftsverspätung. Bestimme die Kilometer, prüfe, ob der Flug innerhalb der EU blieb, und vergleiche geplante und tatsächliche Ankunft. Dann liest du den Betrag aus der Staffel von 250 bis 600 Euro ab. Der Betrag ist eine Pauschale aus dieser Staffel.

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Was kostet ein Fluggasthelfer?

Was ein Fluggasthelfer kostet, steht in dessen Vertragsbedingungen, deshalb nennt dieser Beitrag keine Beträge einzelner Anbieter. Prüfe vor dem Auftrag, wie viel Prozent Provision anfallen, ob weitere Gebühren dazukommen und wer bei Misserfolg welche Kosten trägt. Selbst fordern kannst du dieselbe Summe direkt bei der Airline.

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Wie schreibe ich einen Musterbrief, um Entschädigung bei Flugverspätung zu beantragen?

Ein Musterbrief nennt Flugnummer, Datum, Strecke, Ankunftsverspätung, die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und den geforderten Betrag. Schick ihn schriftlich an die ausführende Airline und lege Kopien von Buchung und Boardingkarte bei. Kommt binnen zwei Monaten keine Antwort, kannst du dich an die zuständige nationale Behörde wenden.

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Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug überbucht ist?

Ist dein Flug überbucht und wird dir die Beförderung verweigert, ohne dass du freiwillig verzichtest, erhältst du eine Ausgleichszahlung von 250, 400 oder 600 Euro nach Entfernung. Zusätzlich wählst du zwischen Erstattung, anderweitiger Beförderung oder Umbuchung und bekommst Unterstützung am Flughafen.

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Wer zahlt, wenn mein Flug abgesagt wurde?

Wurde dein Flug abgesagt und du erfährst das weniger als 14 Tage vor Abflug, ist die ausführende Airline der Adressat für die Entschädigung von 250 bis 600 Euro. Wirst du mehr als 14 Tage im Voraus informiert, besteht kein Anspruch. Außergewöhnliche Umstände schließen die Zahlung ebenfalls aus.

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Verjähren Ansprüche bei Flugverspätung?

Ansprüche bei Flugverspätung verjähren nach nationalem Recht. In Deutschland beträgt die regelmäßige Frist drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und du davon Kenntnis hattest. Für Reisemängel gegenüber dem Reiseveranstalter sind es kürzere 2 Jahre.

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Habe ich Anspruch bei verpasstem Anschlussflug?

Einen Anspruch bei verpasstem Anschlussflug hast du, wenn beide Flüge zu einer einzigen Buchung gehören, im Anwendungsbereich der EU-Regeln liegen und du mehr als drei Stunden später ankommst. Verpasst du ihn wegen der Sicherheitskontrolle oder der Einstiegszeit am Transferflughafen, besteht kein Anspruch.

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Was hat der EuGH zur Entschädigung bei Flugverspätung entschieden?

Der EuGH hat im Urteil Sturgeon von 2009 entschieden, dass Fluggäste verspäteter Flüge den Fluggästen annullierter Flüge beim Ausgleich gleichgestellt werden können, und das 2012 im Urteil Nelson bestätigt. Wer sein Endziel drei Stunden oder mehr nach der geplanten Ankunftszeit erreicht, kann eine Pauschale verlangen, außer bei außergewöhnlichen Umständen.

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Wann kann ich die Schlichtungsstelle einschalten?

Die Schlichtungsstelle kannst du anrufen, wenn du den Anspruch zuvor direkt bei der Airline geltend gemacht hast und sie ihn abgelehnt hat. Reagiert sie gar nicht, müssen mehr als 2 Monate vergangen sein. Die Schlichtung betrifft Zahlungsansprüche bis zu 5 000 Euro, und dein Recht auf den Gang zum Gericht bleibt unberührt.

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Zahlt meine Kreditkarte bei Flugverspätung?

Ob deine Kreditkarte bei einer Flugverspätung leistet, klärst du in den Kartenbedingungen oder direkt beim Herausgeber, denn dieser Beitrag trifft dazu keine Aussage über einzelne Karten. Frag nach Auslöser, Erstattung, Grenzen und Voraussetzungen. Die Ausgleichszahlung forderst du unabhängig davon von der ausführenden Airline.

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Welche Unterlagen brauche ich, wenn ich den Flug mit Kreditkarte bezahlt habe?

Hast du den Flug mit der Kreditkarte bezahlt, hebst du Abrechnung, Buchungsbestätigung, Boardingkarte und Quittungen auf. Die Abrechnung ist der Beleg für Betrag und Datum, die Quittungen zeigen die einzelnen Posten. Beides nutzt dir bei Forderungen an die Airline und bei Rückfragen an den Herausgeber deiner Karte.

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