Das Wichtigste in Kürze
- Was der Bildungskredit ist: Erfahre, wie BVA, KfW und Bundesgarantie zusammenwirken und warum es keinen Rechtsanspruch gibt.
- Voraussetzungen im Überblick: Finde heraus, was Ausbildungsphase, Altersgrenze 36, 12. Semester und § 8 BAföG für dich bedeuten.
- SCHUFA und Einkommen: Verstehe, warum Einkommen und SCHUFA-Eintrag nicht zählen, eine Insolvenz aber zur Ablehnung führt.
- Höhe und Auszahlung: Vergleiche Monatsraten von 100, 200 und 300 Euro, die Höchstsumme von 7.200 Euro und den Abschlag.
- Antrag und Vertrag: Erfahre, wie du den Antrag beim BVA stellst und den Vertrag mit der KfW schließt.
- Zinsen im Detail: Erfahre, wie EURIBOR plus 1 Prozentpunkt zu 4,14 % Sollzins führt und wann der Zins sich ändert.
- Rückzahlung und Stundung: Lerne, wann die 120-Euro-Raten starten, wie Sondertilgung funktioniert und was bei Engpässen hilft.
- Rechenbeispiel 7.200 Euro: Verstehe, warum bis zum Rückzahlungsbeginn rund 907 Euro Zinsen auflaufen und wie lange die Tilgung dauert.
- Vergleich mit BAföG und KfW: Vergleiche Bildungskredit, BAföG und KfW-Studienkredit nach Betrag, Zins, Alter und Rückzahlung.
- Fazit: Überblick über die wichtigsten Zahlen und Regeln, die du vor dem Antrag kennen solltest.
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Was ist der Bildungskredit und wer ist zuständig?
Der Bildungskredit ist ein befristetes, zinsgünstiges Darlehen aus dem Bildungskreditprogramm der Bundesregierung. Er richtet sich an Schülerinnen, Schüler und Studierende in einer fortgeschrittenen Phase ihrer Ausbildung. Du bekommst 100, 200 oder 300 Euro im Monat, höchstens 24 Monate lang. Das ergibt bis zu 7.200 Euro. Zurückgezahlt wird erst vier Jahre nach der ersten Auszahlung, mit 120 Euro im Monat. Seit dem 01.10.2026 liegt der Sollzins bei 4,14 % pro Jahr.
Der wichtigste Unterschied zu fast jedem anderen Kredit: Dein Einkommen und dein Vermögen spielen keine Rolle. Das gilt auch für das Einkommen deiner Eltern und deiner Ehe- oder Lebenspartnerin bzw. deines Partners. Es geht allein um deine Ausbildungssituation.
Zwei Stellen, klare Aufgaben
Beim Bildungskredit arbeiten zwei Stellen zusammen. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) nimmt deinen Antrag über sein Online-Portal entgegen. Es prüft die Voraussetzungen und erteilt dir einen schriftlichen Bescheid. Fällt der Bescheid positiv aus, liegt ihm ein Vertragsangebot der KfW bei.
Die KfW ist danach dein Vertragspartner. Sie schließt den Kreditvertrag, überweist die Raten und fordert das Geld später zurück. Intern führt die KfW das Produkt als „Kredit Nr. 173“. Diese Nummer hilft dir, wenn du mit der KfW korrespondierst oder Unterlagen zuordnen willst.
Warum der Zins so niedrig ist
Der Bund sichert den Kredit über eine Bundesgarantie ab. Für die KfW sinkt damit das Ausfallrisiko, deshalb fällt der Zins günstig aus. Wichtig: Diese Garantie betrifft nur die Absicherung zwischen Bund und Bank. Sie ist keine Zusage an dich, dass dein Antrag bewilligt wird.
Kein Rechtsanspruch
Das Programm hat ein festes Budget. Deshalb gibt es auf den Bildungskredit, anders als beim BAföG, keinen Rechtsanspruch. Auch wenn du alle Bedingungen erfüllst, kann ein Antrag abgelehnt werden, sobald die Mittel erschöpft sind. Plane den Kredit also nicht als sicheren Baustein ein, bevor der Bescheid da ist.
Weitere Merkmale auf einen Blick
- Der Bund sichert der KfW die Rückzahlung der Kredit- und Zinsschuld per Garantie ab (§ 14 der Förderbestimmungen).
- Der Kredit ist nach Angaben der KfW unabhängig von Einkommen und Sicherheiten, und das BVA wirbt mit „keine versteckten Kosten“.
- Nach der Bewilligung musst du keine Leistungsnachweise mehr einreichen.
- Du kannst den Kredit jederzeit kostenfrei zum Monatsende kündigen. Dann endet die Auszahlung.
- Der Bildungskredit lässt sich mit dem BAföG und dem KfW-Studienkredit kombinieren.
Damit ist der Bildungskredit eher eine Ergänzung als eine Vollfinanzierung. Er schließt Lücken in einer bestimmten Phase, etwa vor dem Examen, im Auslandssemester oder im Master.
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Voraussetzungen: Wer den Bildungskredit bekommen kann
Die Bedingungen sind auf eine bestimmte Lebenslage zugeschnitten. Der Kredit soll Menschen helfen, die einen großen Teil ihrer Ausbildung schon hinter sich haben. Am Anfang des Studiums greift er deshalb nicht.
Fortgeschrittene Ausbildungsphase bei Studierenden
Als Studentin oder Student musst du nachweisen, dass du schon weit gekommen bist. Das klappt auf mehreren Wegen:
- Du hast die Zwischenprüfung bestanden.
- Du kannst die üblichen Leistungen der ersten beiden Ausbildungsjahre nachweisen.
- Du bist in einem Masterstudium eingeschrieben.
Auch ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium ist förderfähig. Das gilt ebenso für Zweit- und Folgeausbildungen. Wer also nach dem ersten Abschluss noch etwas anhängt, ist nicht automatisch ausgeschlossen.
Schülerinnen, Schüler und Praktika
Schülerinnen und Schüler müssen volljährig sein. Gefördert werden sie im vorletzten und letzten Ausbildungsjahr (die KfW nennt es „die letzten 24 Monate der Ausbildung“), wenn sie bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss haben oder ihn mit dem Ende der laufenden Ausbildung erwerben. Auch ein Praktikum im In- oder Ausland kann gefördert werden, wenn es mit der Ausbildungsstätte zusammenhängt (§ 2 Abs. 3 der Förderbestimmungen). Die Details regeln die Förderbestimmungen des BVA. Lies sie vor dem Antrag genau, wenn du dir bei deinem Fall unsicher bist.
Vollzeit und anerkannte Ausbildungsstätte
Nach Angaben der KfW kommt der Kredit nur für Vollzeitausbildungen in Frage, nicht für Ausbildungen in Teilzeit. Die Ausbildungsstätte im Inland muss im Sinne von § 2 Abs. 1 bis 3 BAföG anerkannt sein. Eine ausländische Ausbildungsstätte ist zulässig, wenn ihr Besuch dem einer inländischen gleichwertig ist. Zweit- und Folgeausbildungen werden nach Angaben des Bundesverwaltungsamts ebenfalls gefördert.
Altersgrenze 36
Ausgezahlt wird höchstens bis zum Ende des Monats, in dem du 36 Jahre alt wirst. So steht es in § 3 Abs. 2 der Vergabekonditionen. Wirst du zum Beispiel im März 36, endet die Auszahlung spätestens mit der März-Rate. Das ist entscheidend für die Planung: Wer mit 35 Jahren beantragt, bekommt eventuell keine vollen 24 Raten mehr.
Grenze beim 12. Studiensemester
Im grundständigen Studium endet die Auszahlung spätestens mit dem 12. Studiensemester. Als Studiensemester zählen alle Semester, die du an der betreffenden Art von Ausbildungsstätte verbracht hast. Auch frühere Semester können also mitzählen.
Es gibt eine Ausnahme nach § 3 Abs. 3 der Förderbestimmungen. Der Kredit kann über das 12. Semester hinaus gewährt werden, wenn du an einer Hochschule zur Abschlussprüfung zugelassen bist und die Prüfstelle bescheinigt, dass du die Ausbildung innerhalb des möglichen Förderzeitraums abschließen kannst. Für Studierende der Humanmedizin und verwandter Studiengänge gibt es eine eigene Regel, die du im Wortlaut der Förderbestimmungen nachliest.
Staatsangehörigkeit und Wohnsitz
Hast du deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland, musst du die Bedingungen von § 8 BAföG erfüllen. Diese Vorschrift regelt, welche Staatsangehörigkeit oder welcher Aufenthaltsstatus berechtigt. Deutsche mit ständigem Wohnsitz im Ausland müssen dagegen § 6 BAföG erfüllen.
Für ausländische Studierende heißt das: Ein Studienplatz allein reicht nicht. Entscheidend ist, ob dein Aufenthaltsstatus zu den in § 8 genannten Fällen passt.
SCHUFA, Einkommen und Insolvenz: Was die Bewilligung beeinflusst
Viele zögern beim Bildungskredit, weil sie eine Bonitätsprüfung erwarten. Hier unterscheidet sich das Programm deutlich von einem Bankkredit. Das BVA nennt drei Bereiche, die keinen Einfluss auf die Bewilligung haben.
Eigenes Einkommen und Nebenjob
Dein eigenes Einkommen zählt nicht. Auch ein Nebenjob oder ein Stipendium ändert nach den Angaben des Bundesverwaltungsamts nichts an der Bewilligung. Auch dein Vermögen bleibt außen vor. Ein Sparbuch oder ein Depot musst du nicht erst aufbrauchen.
Eltern und Partner
Ebenso unerheblich sind Einkommen und Vermögen deiner Eltern oder deines Ehe- oder Lebenspartners. Beim BAföG werden diese Einkommen angerechnet, beim Bildungskredit spielen sie keine Rolle. Deshalb ist er für Studierende interessant, deren Eltern gut verdienen, die aber trotzdem keine Unterstützung bekommen.
SCHUFA-Eintrag
Laut BVA hat ein SCHUFA-Eintrag keinen Einfluss auf die Bewilligung. Ein negativer Eintrag führt also nicht von sich aus zur Ablehnung. Der Grund liegt in der Konstruktion des Programms: Der Bund sichert der KfW die Rückzahlung per Garantie ab, deshalb gibt es keine klassische Bonitätsprüfung. Was die SCHUFA speichert und wie du deine Daten einsehen kannst, erklärt der Ratgeber SCHUFA erklärt.
Die eine harte Grenze: Insolvenz
Es gibt aber einen zwingenden Ablehnungsgrund. Der Antrag muss abgelehnt werden, wenn eine dieser Situationen vorliegt:
- Ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren läuft.
- Ein Insolvenzverfahren über dein Vermögen wurde eröffnet.
- Du befindest dich in der Wohlverhaltensphase nach einer Privatinsolvenz.
Der Unterschied zum SCHUFA-Eintrag ist wichtig. Ein Eintrag beschreibt Vergangenheit. Ein laufendes Verfahren bedeutet, dass deine Schulden gerade geordnet abgewickelt werden. In dieser Zeit darf kein neuer Kredit dazukommen.
Was bei Zahlungsproblemen gilt
Wenn du merkst, dass es eng wird, ist ein frühes Gespräch mit der KfW sinnvoller als Schweigen. Welche Möglichkeiten es vorher gibt, liest du im Abschnitt zur Rückzahlung.
📌 Good to know
Der Bildungskredit läuft parallel zu anderen Hilfen. Du kannst ihn zusätzlich zum BAföG beziehen, und auch der KfW-Studienkredit lässt sich laut KfW mit dem Bildungskredit kombinieren. Ein laufender BAföG-Bescheid ist also kein Hindernis.
Wie hoch ist der Bildungskredit? Monatsraten, Höchstsumme und Abschlag
Beim Bildungskredit wählst du keinen beliebigen Betrag. Es gibt drei feste Stufen und eine klare Obergrenze. Das macht die Planung einfach, schränkt dich aber auch ein.
Drei Monatsraten zur Wahl
Du entscheidest dich für 100, 200 oder 300 Euro im Monat. Die Rate wird monatlich im Voraus gezahlt. Du hast das Geld also zu Monatsbeginn auf dem Konto, wenn Miete und Semesterticket fällig werden. Überlege dir deshalb vorher, welchen Betrag du wirklich brauchst.
Bis zu 24 Raten und 7.200 Euro
Je Ausbildungsabschnitt gibt es höchstens 24 Monatsraten. Bei 300 Euro im Monat ergibt das die Höchstsumme von 7.200 Euro. Du kannst auch weniger Raten beantragen. Dann gilt eine Untergrenze von 1.000 Euro. Bei 100 Euro im Monat brauchst du also mindestens 10 Raten.
Den Gesamtkredit darfst du in höchstens zwei Bewilligungen aufteilen. Zusammen bleiben es maximal 24 Raten. Das hilft dir, wenn du zum Beispiel erst ein Jahr finanzierst und später für die Examensphase noch einmal beantragst.
Einmalzahlung bis 3.600 Euro
Zusätzlich zu den Monatsraten kannst du eine Abschlagszahlung im Voraus bekommen. Sie beträgt bis zu 3.600 Euro und wird nur in vollen Hunderterbeträgen ausgezahlt. Der Abschlag ist kein Bonus. Er wird auf die Grenze von 7.200 Euro bzw. 24 Raten angerechnet.
Gedacht ist die Einmalzahlung für ausbildungsbezogene Aufwendungen. Du musst im Einzelfall glaubhaft machen, dass du den Betrag unmittelbar für den Zweck der Förderung brauchst (§ 3 Abs. 1 der Förderbestimmungen).
Ein Beispiel: Du nimmst 1.500 Euro als Abschlag. Damit sind bereits 1.500 der 7.200 Euro verbraucht. Für Monatsraten bleiben dir noch 5.700 Euro, bei 300 Euro im Monat also 19 Raten.
Was am Ende zusammenkommt
Wie viel du insgesamt bekommst, hängt von Rate und Dauer ab. Bei 12 Monaten sind es 1.200, 2.400 oder 3.600 Euro. Bei 24 Monaten verdoppeln sich die Werte auf 2.400, 4.800 oder 7.200 Euro. Das Diagramm zeigt die drei Varianten bei voller Laufzeit.
Gesamtsumme des Bildungskredits nach Monatsrate bei 24 Raten
Passende Angebote
Infografik: Bildungskredit in Zahlen
Die Grafik fasst die Kernwerte des Ratgebers zusammen. Alle Angaben stammen aus den Förderbestimmungen des Bundes und den Seiten von Bundesverwaltungsamt und KfW, Stand 16.10.2026.
Drei Raten, eine Obergrenze
Du wählst 100, 200 oder 300 Euro im Monat. Der Abschlag zählt auf die Höchstsumme mit.
Quelle: Förderbestimmungen § 3 Abs. 1, Bundesverwaltungsamt; Stand 16.10.2026.
Antrag: So läuft das Verfahren beim Bundesverwaltungsamt
Der Antrag läuft in zwei Schritten über zwei Stellen. Zuerst entscheidet das Bundesverwaltungsamt (BVA) über deine Förderung, danach schließt du den Kreditvertrag mit der KfW. Diese Reihenfolge hilft dir, Fristen und Unterlagen im Blick zu behalten.
Schritt 1: Antrag beim BVA stellen
Du stellst den Antrag schriftlich oder per Internet beim Bundesverwaltungsamt und gibst an, wie viel Kredit du möchtest (§ 4 Abs. 1 der Förderbestimmungen). Das BVA empfiehlt dafür sein Online-Portal. Es prüft den Antrag anhand der Förderbestimmungen und lehnt ihn ab, wenn die Bewilligungsvoraussetzungen fehlen oder ein Schuldenbereinigungs- oder Insolvenzverfahren läuft.
Reicht das jährlich vom Bundesministerium für Bildung und Forschung festgelegte Budget nicht für alle begründeten Anträge, entscheidet das Datum des Antragseingangs (§ 2 Abs. 4). Wer sicher gehen will, stellt den Antrag deshalb nicht erst kurz vor dem geplanten Start.
Schritt 2: Vertrag mit der KfW schließen
Fällt die Entscheidung positiv aus, schickt dir das BVA den Bescheid und im Auftrag der KfW ein passendes Vertragsangebot. Der Kreditvertrag muss bis zu dem im Bescheid genannten Datum bei der KfW eingehen. Dieses Datum soll einen Monat nach dem regelmäßigen Zugang des Bescheids liegen. Gehen die Unterlagen später ein, werden Bescheid und Vertragsangebot unwirksam. Es gilt das Datum des Posteingangs. Die Raten überweist die KfW auf ein Konto, für Studierende kommt dafür ein Studierendenkonto in Frage.
Bewilligte Antragstellerinnen und Antragsteller müssen außerdem eine Kopie ihres Ausweises an die KfW übermitteln, damit die Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz möglich ist. Erst dann ist laut BVA eine zügige Auszahlung möglich.
Nach der Bewilligung
Die KfW zahlt den Bildungskredit monatlich im Voraus in gleich bleibenden Raten aus (§ 3 Abs. 1). Du kannst jederzeit zum Monatsende kostenfrei kündigen. Weitere Pflichten, etwa Mitteilungspflichten bei Änderungen, regeln die Förderbestimmungen im Wortlaut. Lies sie, bevor du den Vertrag unterschreibst.
Zinsen: EURIBOR plus 1 Prozentpunkt und gestundete Zinsen
Der Bildungskredit ist nicht zinslos. Er ist aber günstiger als viele frei verfügbare Kredite. Wie hoch der Zins genau ist, hängt vom Geldmarkt ab.
So setzt sich der Zins zusammen
Der Zins ist variabel. Er ergibt sich aus dem 6-Monats-EURIBOR plus einem Aufschlag von 1 Prozentpunkt. Der EURIBOR ist der Zinssatz, zu dem sich Banken im Euroraum untereinander Geld leihen. Steigt er, steigt dein Kreditzins. Sinkt er, wird dein Kredit günstiger.
Anpassung zweimal im Jahr
Der Zins wird halbjährlich angepasst, jeweils zum 01.04. und 01.10. Die KfW teilt dir den neuen Satz zusammen mit dem Kontoauszug mit. Du musst also nicht selbst nachrechnen. Behalte die Auszüge trotzdem im Blick, denn sie zeigen dir, wie sich deine Schuld entwickelt.
Aktueller Stand
Zum 01.10.2026 gelten diese Werte:
- Sollzins: 4,14 % p. a.
- Effektiver Jahreszins: 4,09 % p. a.
Diese Sätze gelten bis zur nächsten Anpassung am 01.04.2027. Danach kann es nach oben oder unten gehen. Für Berechnungen über mehrere Jahre ist ein fester Wert deshalb immer nur eine Annahme.
Ab wann Zinsen laufen
Zinsen fallen ab dem ersten Tag der Auszahlung an. Sie berechnen sich aber nur auf die Beträge, die du bereits bekommen hast. Im ersten Monat zahlst du bei 300 Euro Rate also Zinsen auf 300 Euro, nicht auf 7.200 Euro. Mit jeder Rate wächst die Schuld und damit der Zinsbetrag.
Bei 4,14 % kosten 300 Euro rund 1,04 Euro Zinsen im Monat. Sind alle 24 Raten ausgezahlt, sind es auf 7.200 Euro rund 24,84 Euro im Monat.
Zinsen werden gestundet
Bis die Rückzahlung beginnt, musst du nichts zahlen. Die Zinsen laufen zwar, werden aber gestundet. Das heißt: Sie werden gesammelt und später fällig. Für dich bedeutet das Ruhe während der Ausbildung. Es bedeutet aber auch, dass sich bis zum Rückzahlungsbeginn ein spürbarer Zinsbetrag aufbaut. Wie hoch er ausfällt, zeigt das Rechenbeispiel weiter unten.
Rückzahlung: Beginn, Raten, Sondertilgung und Stundung
Die Rückzahlung ist beim Bildungskredit klar geregelt. Du musst keine eigene Rate aushandeln und keine Laufzeit wählen.
Wann es losgeht
Die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach Fälligkeit der ersten Auszahlung. Maßgeblich ist der Monat, in dem die erste Rate fällig war, nicht das Ende der Auszahlung. Bekommst du die erste Rate im Oktober 2026, startet die Rückzahlung im Oktober 2030.
Bei 24 Monaten Auszahlung bleiben dir nach der letzten Rate also noch rund zwei Jahre ohne Zahlungen. Diese Zeit ist für Abschluss, Berufseinstieg und erste Gehälter gedacht.
120 Euro im Monat
Die Rückzahlungsrate ist fest und beträgt 120 Euro im Monat. Sie hängt nicht von der Kreditsumme ab. Wer 2.400 Euro geliehen hat, ist deshalb deutlich schneller fertig als jemand mit 7.200 Euro. Aus den 120 Euro werden zuerst laufende Zinsen bedient, der Rest senkt die Schuld.
Sondertilgung kostet nichts
Du kannst den Kredit jederzeit ganz oder teilweise kostenfrei zurückzahlen. Das lohnt sich, weil die Zinsen auf die Restschuld berechnet werden. Jeder Euro, den du früher tilgst, kostet dich ab diesem Moment keine Zinsen mehr. Eine Steuererstattung, ein Bonus oder Geld von der Familie lassen sich so gezielt einsetzen.
Stundung bei finanziellen Engpässen
Die KfW darf in begründeten Fällen eine Stundung über höchstens 24 Monate gewähren (§ 11 Abs. 3 der Förderbestimmungen). Die Schuld verschwindet dabei nicht. Wende dich bei Engpässen früh an die KfW, bevor Rückstände entstehen.
Wenn Zahlungen ausbleiben
Im Verzug trägst du Mahn- und Beitreibungskosten. Dazu kommen Verzugszinsen in Höhe des Basiszinssatzes der Bundesbank plus 5 Prozentpunkte (§ 12). Gerätst du mehr als sechs Monate in Verzug und hast keine Stundung beantragt, gibt die KfW die Einziehung an das Bundesverwaltungsamt ab, das den Garantiebetrag per Bescheid zurückfordert (§ 14).
💡 Tip
Wähle die Monatsrate nach deinem echten Bedarf, nicht nach dem Maximum. Brauchst du nur 200 Euro, sparst du gegenüber 300 Euro bis zum Rückzahlungsbeginn rund 300 Euro Zinsen. Größere Einzelausgaben deckst du besser über den Abschlag.
Rechenbeispiel: Was kosten 7.200 Euro Bildungskredit?
Abstrakte Zinssätze sagen wenig. Deshalb rechnen wir den häufigsten Fall durch: 24 Raten à 300 Euro. Das Beispiel ist ein Modell. Es nimmt an, dass der Zins dauerhaft bei 4,14 % bleibt, also dem Stand vom 01.10.2026. In der Praxis ändert er sich halbjährlich.
Annahmen
- Kreditsumme: 24 × 300 Euro = 7.200 Euro
- Erste Auszahlung im Monat 0
- Sollzins konstant 4,14 % p. a., also 0,345 % pro Monat
- Einfache Zinsen ohne Zinseszins
- Rückzahlungsbeginn nach 48 Monaten
Zinsen bis zum Rückzahlungsbeginn
Jede Rate ist unterschiedlich lange ausgezahlt. Die erste Rate liegt 48 Monate bei dir, die letzte nur 25 Monate. Addiert ergibt das 876 „Ratenmonate“. Bei 300 Euro je Rate sind das 262.800 Euro-Monate. Multipliziert mit 4,14 % und geteilt durch 12 ergibt das 906,66 Euro, also rund 907 Euro Zinsen.
Spannend ist, wie sich dieser Betrag aufbaut. Im ersten Jahr kommen nur gut 80 Euro zusammen, weil die Schuld noch klein ist. Nach zwei Jahren sind es 310,50 Euro. In den letzten beiden Jahren ohne Auszahlung kommen jeweils fast 300 Euro dazu, weil dann die vollen 7.200 Euro verzinst werden.
Aufgelaufene Zinsen bis zum Rückzahlungsbeginn (Modell, 7.200 Euro, 4,14 %)
Zinsen je Monatsrate
Bei kleineren Raten sinken die Zinsen im selben Verhältnis. Die Tabelle zeigt die drei Varianten bei jeweils 24 Raten.
| Monatsrate | Kreditsumme | Zinsen bis Rückzahlungsbeginn (Monat 48) | Kapitalraten à 120 Euro |
|---|---|---|---|
| 100 Euro | 2.400 Euro | ≈ 302 Euro | 20 |
| 200 Euro | 4.800 Euro | ≈ 604 Euro | 40 |
| 300 Euro | 7.200 Euro | ≈ 907 Euro | 60 |
Wie lange die Tilgung dauert
Reines Kapital von 7.200 Euro geteilt durch 120 Euro ergibt 60 Monatsraten, also fünf Jahre. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Die gestundeten Zinsen von rund 907 Euro kommen dazu. Außerdem laufen während der Rückzahlung weiter Zinsen auf die Restschuld.
Wie viele Raten es am Ende sind, teilt dir die KfW vor Beginn der Rückzahlung mit: Sie nennt dir laut § 7 Abs. 1 der Förderbestimmungen die Höhe des Kredits, die gestundeten Zinsen, die Zinsregelung, die Höhe der Raten und den voraussichtlichen Rückzahlungszeitraum. Sondertilgungen senken die Zinslast, weil Zinsen nur auf die offene Restschuld anfallen.
Bildungskredit, BAföG und KfW-Studienkredit im Vergleich
Der Bildungskredit steht selten allein. Viele kombinieren ihn mit BAföG oder vergleichen ihn mit dem KfW-Studienkredit. Die drei Wege folgen unterschiedlicher Logik.
BAföG: Zuschuss plus zinsloses Darlehen
Beim BAföG gibt es einen Rechtsanspruch. Wer die Voraussetzungen erfüllt, bekommt die Förderung. Allerdings rechnet das Amt Einkommen und Vermögen an, auch das der Eltern. Der monatliche Grundbedarf für Studierende liegt nach § 13 Abs. 1 BAföG bei 475 Euro. Wohnst du nicht bei deinen Eltern, kommt nach § 13 Abs. 2 eine Wohnpauschale von 380 Euro dazu. Zusammen sind das 855 Euro, ohne Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung. Die Sätze werden regelmäßig angepasst, prüfe deshalb den aktuellen Wert.
Bei Studierenden wird die Förderung nach § 17 Abs. 2 BAföG zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gezahlt. Den Zuschuss musst du nie zurückgeben. Das ist ein klarer Kostenvorteil gegenüber dem Bildungskredit, der Zinsen kostet.
KfW-Studienkredit: höhere Beträge, breiteres Alter
Der KfW-Studienkredit zahlt monatlich zwischen 100 und 650 Euro. Er steht volljährigen Studierenden offen, die zu Studienbeginn höchstens 44 Jahre alt sind. Der effektive Jahreszins liegt ab dem 01.10.2026 bei 6,38 %. Auch er ist variabel und wird zum 01.04. und 01.10. angepasst.
Die Unterschiede in der Übersicht
| Merkmal | Bildungskredit | BAföG (Studium) | KfW-Studienkredit |
|---|---|---|---|
| Zuständig | Bewilligung: BVA; Vertrag, Auszahlung, Rückforderung: KfW | BAföG-Ämter | KfW |
| Rechtsanspruch | nein, festes Budget | ja | siehe Anbieter |
| Eigenes Einkommen, Eltern | ohne Einfluss | wird angerechnet | siehe Anbieter |
| Alter | Auszahlung bis Ende des Monats, in dem du 36 wirst | siehe Anbieter | 18 bis 44 Jahre |
| Monatlicher Betrag | 100, 200 oder 300 Euro | Bedarf 475 Euro + 380 Euro Wohnpauschale | 100 bis 650 Euro |
| Summe und Dauer | 1.000 bis 7.200 Euro, bis 24 Raten, Abschlag bis 3.600 Euro | innerhalb der Förderungshöchstdauer | siehe Anbieter |
| Zins (Stand 01.10.2026) | 4,14 % Soll, 4,09 % effektiv, variabel | Darlehensanteil zinslos | 6,38 % effektiv, variabel |
| Zinsbasis | EURIBOR + 1 Prozentpunkt, Anpassung 01.04./01.10. | keine Zinsen | EURIBOR-basiert, Anpassung 01.04./01.10. |
| Rückzahlung | 4 Jahre nach erster Auszahlung, 120 Euro/Monat, Sondertilgung kostenfrei | Hälfte als zinsloses Darlehen (§ 17) | siehe Anbieter |
| Kombinierbar | mit BAföG und KfW-Studienkredit | ja | ja |
Sachlich eingeordnet
Bildungskredit und BAföG: Der Bildungskredit hängt nicht vom Einkommen ab. Du kannst ihn zusätzlich zum BAföG beziehen. Er kostet aber Zinsen, während der BAföG-Darlehensanteil zinslos ist.
Bildungskredit und KfW-Studienkredit: Der Bildungskredit hat einen niedrigeren Effektivzins, 4,09 % statt 6,38 %. Die Rückzahlungsrate ist beim Bildungskredit fest vorgegeben. Dafür ist die Summe auf 7.200 Euro und die Auszahlung auf 24 Monate begrenzt. Der KfW-Studienkredit zahlt höhere Monatsbeträge und gilt für eine breitere Altersspanne. Welcher Weg zu deiner Situation passt, hängt von Bedarf, Alter und Ausbildungsphase ab.
Fazit: Was du vor dem Antrag wissen solltest
Der Bildungskredit ist ein Werkzeug für eine bestimmte Phase. Er greift, wenn ein großer Teil der Ausbildung geschafft ist und es auf den letzten Abschnitt ankommt. Die Eckdaten sind klar: 100, 200 oder 300 Euro im Monat, höchstens 24 Raten, maximal 7.200 Euro. Ein Abschlag bis 3.600 Euro ist möglich und wird angerechnet.
Einkommen, Vermögen und ein SCHUFA-Eintrag spielen keine Rolle. Ein laufendes Insolvenz- oder Schuldenbereinigungsverfahren führt dagegen zwingend zur Ablehnung. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, weil das Budget begrenzt ist.
Der Zins liegt seit dem 01.10.2026 bei 4,14 % Sollzins und 4,09 % effektiv. Er ändert sich zweimal im Jahr. Bis zur Rückzahlung musst du nichts zahlen, die Zinsen laufen aber weiter. Bei voller Summe kommen im Modell rund 907 Euro zusammen, bevor die erste Rate von 120 Euro fällig wird. Sondertilgungen sind jederzeit kostenfrei und verkürzen die Laufzeit.
Wer neben dem Bildungskredit einen klassischen Kredit erwägt, findet Kosten und Alternativen im Ratgeber Kredit aufnehmen: Wann es sinnvoll ist, was er kostet und welche Alternativen es gibt. Prüfe vor dem Antrag drei Dinge: deine Ausbildungsphase, die Altersgrenze 36 und bei grundständigem Studium die Grenze beim 12. Semester. Rechne dann durch, welche Rate du wirklich brauchst. Das hält die Zinskosten so niedrig wie möglich. Dafür kannst du in einem Kreditvergleich Angebote gegenüberstellen und dabei auf den effektiven Jahreszins achten.
Quellen und Stand
Rechtsstand und Zinswerte: Oktober 2026 (Zinsen laut Bundesverwaltungsamt und KfW, Stand 01.10.2026). Förderbedingungen und Zinssätze können sich ändern, prüfe sie vor einem Antrag bei den genannten Stellen. Die Rechenbeispiele sind eigene Modellrechnungen. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine individuelle Finanz- oder Rechtsberatung. Weitere Artikel findest du im Bereich Kredite und Darlehen.
- Bundesverwaltungsamt: Was bietet der Bildungskredit?
- Bundesverwaltungsamt: Verzinsung des Bildungskredits
- Bundesverwaltungsamt: Rückzahlung des Bildungskredits
- Bundesverwaltungsamt: Förderbestimmungen zum Bildungskredit (§§ 1 bis 15)
- Bundesverwaltungsamt: Welche Voraussetzungen haben keinen Einfluss auf die Gewährung?
- KfW: Bildungskredit (173)
- KfW: Studienkredit (174)
- KfW: Zinsen des KfW-Studienkredits per 01.10.2026
- BAföG.de: Merkblatt Bildungskredit
- § 13 BAföG Bedarf für Studierende
- § 17 BAföG Förderungsarten
- § 8 BAföG Staatsangehörigkeit
Häufig gestellte Fragen
Wer bekommt den Bildungskredit?
Volljährige Schülerinnen, Schüler und Studierende in einer fortgeschrittenen Ausbildungsphase an einer nach dem BAföG anerkannten Ausbildungsstätte. Ausgezahlt wird bis zum Ende des Monats, in dem du 36 wirst, im grundständigen Studium bis zum 12. Semester. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
Wie hoch ist der Bildungskredit?
Du bekommst monatlich 100, 200 oder 300 Euro für bis zu 24 Monate, insgesamt 1.000 bis 7.200 Euro. Auf Wunsch gibt es einen Abschlag bis 3.600 Euro für Ausbildungskosten, der auf die Höchstsumme angerechnet wird.
Wann beginnt die Rückzahlung?
Die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach Fälligkeit der ersten Auszahlung. Die Rate beträgt fest 120 Euro im Monat. Sondertilgungen sind jederzeit kostenfrei möglich und senken die Zinskosten.
Wird die SCHUFA geprüft?
Ein SCHUFA-Eintrag hat keinen Einfluss auf die Bewilligung. Abgelehnt wird der Antrag aber, wenn ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren läuft oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, auch während der Wohlverhaltensphase.
Wie hoch sind die Zinsen beim Bildungskredit?
Der Zins setzt sich aus dem EURIBOR plus 1 Prozentpunkt zusammen und wird zum 01.04. und 01.10. angepasst. Seit dem 01.10.2026 gelten 4,14 % Sollzins und 4,09 % effektiver Jahreszins.
Kann ich den Bildungskredit neben BAföG bekommen?
Ja. Der Bildungskredit lässt sich mit dem BAföG und dem KfW-Studienkredit kombinieren. Dein Einkommen und das deiner Eltern spielen bei der Bewilligung keine Rolle.
Muss ich die Einmalzahlung begründen?
Ja, du musst im Einzelfall glaubhaft machen, dass du den Betrag unmittelbar für deine Ausbildung brauchst (§ 3 Abs. 1 der Förderbestimmungen). Der Abschlag beträgt bis zu 3.600 Euro und lautet auf volle Hundert Euro.




















