Wer seinen SCHUFA-Wert prüfte, sah jahrelang einen Prozentwert, während die Bank mit einer ganz anderen Zahl arbeitete. Das waren Basisscore und Branchenscore: zwei Werte für dieselbe Person, auf zwei Skalen, für zwei unterschiedliche Adressaten. Relevant ist das für jeden, der einen Kredit, einen Mobilfunkvertrag, eine Ratenzahlung oder eine Mietwohnung beantragt, denn genau dort wird abgefragt. Einen Überblick über die Auskunftei gibt der Beitrag SCHUFA erklärt. Stand: 17. Oktober 2026.
Dieser Artikel klärt drei Fragen. Erstens: Was genau unterschied Basisscore und Branchenscore, von der Skala bis zum Empfänger. Zweitens: Warum du und deine Bank nie denselben Wert sahen, und welche Rolle die Einteilung in A- und B-Vertragspartner dabei spielte. Drittens: Was sich mit dem einheitlichen Score geändert hat, den die SCHUFA nach eigenen Angaben seit dem 17. März 2026 für Verbraucher und Unternehmen ausweist. Dazu kommt der rechtliche Rahmen, der für jeden Score gilt.
Danach kannst du drei Dinge entscheiden: ob ein alter Prozentwert aus einer Selbstauskunft heute noch etwas aussagt, auf welchem Weg du deinen aktuellen Wert kostenlos einsiehst, und welche Erläuterung du nach einer automatisierten Ablehnung verlangen kannst. Das ist keine Finanz- oder Rechtsberatung, sondern eine Einordnung mit Quellenangabe.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Unterschied in fünf Punkten: Lies die Kurzfassung zu Adressat, Skala, Anzahl und Übergangsfrist.
- Basisscore und Branchenscore: Verstehe, warum Verbraucher einen Prozentwert sahen und Unternehmen einen Punktwert mit Ratingstufe.
- Zwei Perspektiven, zwei Werte: Erfahre, warum A- und B-Vertragspartner andere Daten erhielten und deine Bank den Basisscore nie kannte.
- Neuer Score seit März 2026: Überblick über Skala, fünf Score-Klassen und die Übergangsfrist für Unternehmen bis Ende 2028.
- Zwölf Kriterien: Verstehe, wie offene Forderungen und gebündelte Kontoanfragen auf deinen Score wirken.
- Infografik zum Mitnehmen: Sieh dir Umstellung, Vertragspartnergruppen und Rechtsrahmen in einer interaktiven Grafik an.
- Alt gegen neu: Vergleiche sieben Werte mit geheimer Gewichtung gegen einen Score mit offengelegten Kriterien.
- Score kostenlos einsehen: Finde heraus, wie Datenkopie und digitaler Einblick funktionieren und was sie unterscheidet.
- Recht und Urteile: Lies, was § 31 BDSG verlangt und welche Erläuterung dir der EuGH zuspricht.
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Kurz gesagt: Der Unterschied in fünf Punkten
Die Antwort in einem Satz: Der Basisscore war dein Prozentwert zur Selbsteinschätzung, der Branchenscore der Punktwert, den ein Unternehmen deiner Branche erhielt. Fünf Punkte fassen den Rest zusammen.
- Adressat: Den Basisscore sahst du, den Branchenscore sah das anfragende Unternehmen. Deine Bank kannte deinen Prozentwert nicht.
- Skala: Der Basisscore lief von 0 bis 100 Prozent, der Branchenscore nach Angaben der SCHUFA von 0 bis 9.999 Punkten mit Ratingstufen von A bis P.
- Anzahl: Es gab einen Basisscore und sechs Branchenscores, also sieben Werte für eine Person.
- Heute: Seit dem 17. März 2026 weist die SCHUFA nach eigenen Angaben einen einheitlichen Score von 100 bis 999 Punkten aus, den Verbraucher und Unternehmen gleich sehen.
- Übergang: Unternehmen dürfen nach diesen Angaben bis Ende 2028 weiter mit den alten Branchenscores arbeiten. Deshalb kann deine Bank heute noch einen anderen Wert nutzen als den, den du siehst.
Die Rechtsgrundlage dafür steht in § 31 des Bundesdatenschutzgesetzes und in Artikel 22 der Datenschutz-Grundverordnung. Beide Normen sind weiter unten verlinkt und mit Stand 17. Oktober 2026 geprüft.
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Zwei Scores, zwei Perspektiven: Was Basisscore und Branchenscore waren
Der SCHUFA-Basisscore und der SCHUFA-Branchenscore unterschieden sich vor allem im Adressaten: Der Basisscore war ein Prozentwert von 0 bis 100 für dich als Verbraucher, der Branchenscore ein Punktwert von 0 bis 9.999 für Unternehmen. Beide Systeme galten bis zum 17. März 2026. Seitdem ersetzt nach Angaben der SCHUFA ein einheitlicher Score mit 100 bis 999 Punkten beide Werte. Verbraucher und Unternehmen sehen damit erstmals dieselbe Zahl. Für Unternehmen gilt nach diesen Angaben eine Übergangsfrist bis Ende 2028, in der die alten Branchenscores weiter genutzt werden dürfen.
Um die Umstellung zu verstehen, lohnt sich ein Blick auf das alte System. Die SCHUFA ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Sie versorgt ihre Vertragspartner mit Informationen zur Bonität von Verbrauchern. Ein Score ist dabei ein Schätzwert. Er beschreibt die Wahrscheinlichkeit, dass du einen Vertrag oder Kredit vereinbarungsgemäß bedienst.
Der Basisscore: Dein Blick auf dich selbst
Der Basisscore war branchenübergreifend. Er wurde dir in der Selbstauskunft, in der Datenkopie, bei meineSCHUFA oder über den Partner bonify angezeigt. Die Skala reichte nach Angaben der SCHUFA von 0 bis 100 Prozent. Ein Wert von 100 Prozent war statistisch nicht erreichbar, weil immer ein Restrisiko bleibt. Aktualisiert wurde der Basisscore nur quartalsweise. Unternehmen erhielten diesen Wert in der Regel nicht. Er diente dir also ausschließlich zur groben Selbsteinschätzung.
Die sechs Branchenscores: Der Blick des Unternehmens
Für Unternehmen berechnete die SCHUFA sechs branchenspezifische Scores. Die Branchen waren Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Telekommunikation, Handel sowie Versandhandel und E-Commerce. Die Skala reichte nach Angaben der SCHUFA von 0 bis 9.999 Punkte; zusätzlich gab es Ratingstufen von A bis P, wobei der Buchstabe J übersprungen wurde. Der Scorewert hing vom Anfragezweck ab. Eine Versicherung erhielt andere Werte als ein Mobilfunkanbieter, obwohl dieselbe Person angefragt wurde.
Beide Systeme hatten ein gemeinsames Problem: Sie waren intransparent. Die SCHUFA legte die Einflussfaktoren nicht offen. Bekannt waren nur einzelne Eingangsgrößen, etwa die Anzahl der Wohnungswechsel oder die Anzahl der Bankkonten. Wie stark ein Faktor wirkte, blieb geheim. Die folgende Tabelle fasst die Unterschiede zusammen.
| Merkmal | Basisscore | Branchenscore |
|---|---|---|
| Zweck | Allgemeine Selbsteinschätzung der Bonität | Branchenspezifische Risikoeinschätzung für Unternehmen |
| Skala | 0 bis 100 % | 0 bis 9.999 Punkte, Rating A bis P (ohne J) |
| Sichtbar für | Verbraucher (Selbstauskunft, Datenkopie, meineSCHUFA, bonify) | Vertragspartner der jeweiligen Branche |
| Anzahl | 1 | 6 (Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Telekommunikation, Handel, Versandhandel/E-Commerce) |
| Abhängig vom Anfragezweck | nein | ja |
| Aktualisierung | quartalsweise | zum Zeitpunkt der Anfrage |
| Transparenz | Einflussfaktoren nicht offengelegt | Einflussfaktoren nicht offengelegt |
| Gültigkeit | bis 17.03.2026 | bis 17.03.2026, Übergang bis Ende 2028 |
Skalen, Ratingstufen und Gültigkeitsdaten in dieser Tabelle nach Angaben der SCHUFA. Stand: 17. Oktober 2026.
Der Kernunterschied lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Der Basisscore war deine Sicht, der Branchenscore die Sicht des Unternehmens. Beide Werte waren nicht vergleichbar. Sie beruhten auf unterschiedlichen Skalen und unterschiedlichen Zwecken. Ein Basisscore von 97 Prozent sagte nichts darüber aus, welchen Branchenscore deine Bank gerade sah. Genau diese Lücke schließt der neue Score.
Warum Verbraucher und Bank nie denselben Wert sahen
Viele Verbraucher wunderten sich jahrelang über dieselbe Situation: Der Basisscore lag hoch, trotzdem lehnte ein Mobilfunkanbieter den Vertrag ab. Die Erklärung liegt im Aufbau des alten Systems. Der Basisscore war eine Orientierung für dich selbst. Die Bank arbeitete mit dem Branchenscore ihrer Branche. Den Prozentwert sah sie nicht. Umgekehrt sahst du den Branchenscore nicht, den die Bank erhielt. Zwei Parteien, zwei Zahlen, keine gemeinsame Basis.
A-Vertragspartner und B-Vertragspartner
Dazu kam eine zweite Trennlinie: die Kategorie des Vertragspartners. Die SCHUFA unterschied A-Vertragspartner und B-Vertragspartner. A-Vertragspartner sind Kreditinstitute, Kreditkartenunternehmen und Leasinggesellschaften. Sie erhielten Positiv- und Negativmerkmale. Ein pünktlich zurückgezahlter Kredit tauchte bei ihnen also als Pluspunkt auf. B-Vertragspartner sind Handel, Versandhandel, E-Commerce, Immobilienwirtschaft und Telekommunikation. Sie erhielten nur Negativmerkmale. Deine positive Kredithistorie blieb für sie unsichtbar.
Das erklärt, warum ein Verbraucher mit hohem Basisscore trotzdem beim Mobilfunkanbieter scheitern konnte. Der Anbieter sah nur, ob Negativmerkmale vorlagen, und einen Branchenscore für Telekommunikation. Der Verbraucher kannte weder diesen Score noch die Logik dahinter. Er konnte die Entscheidungsgrundlage schlicht nicht nachvollziehen.
Welcher Score wo zählt
Daraus ergibt sich eine einfache Zuordnung, wer welche Daten zu sehen bekommt. Sie gilt auch heute noch, denn die Unterscheidung in A- und B-Vertragspartner hat die Umstellung überdauert.
- Bank, Sparkasse, Genossenschaftsbank: A-Vertragspartner. Sie sehen Positiv- und Negativmerkmale und damit auch deine saubere Kredithistorie.
- Handel, Versandhandel, E-Commerce: B-Vertragspartner. Sie erhalten nur Negativmerkmale, ein pünktlich bedienter Kredit hilft dort also nicht.
- Telekommunikation: ebenfalls B-Vertragspartner. Das erklärt die Ablehnung beim Mobilfunkvertrag trotz hohem Prozentwert.
- Immobilienwirtschaft: B-Vertragspartner. Vermieter verlangen in der Praxis zusätzlich eine eigene Bonitätsauskunft.
Was die Datenkopie zeigte und was nicht
Die Datenkopie nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung half nur teilweise. Sie listete die übermittelten Wahrscheinlichkeitswerte der letzten zwölf Monate auf. Du konntest also sehen, dass deine Bank am Tag X einen bestimmten Wert erhalten hatte. Die Formel dahinter blieb aber verborgen. Welche Faktoren wie stark gewichtet wurden, erfuhrst du nicht. Du wusstest, was gemeldet wurde, aber nicht, warum.
Die SCHUFA entscheidet nicht
Ein verbreitetes Missverständnis gehört an dieser Stelle ausgeräumt: Die SCHUFA entscheidet nie selbst über Verträge. Sie liefert Daten und Scores. Die Entscheidung treffen Banken, Händler und andere Unternehmen nach internen Regeln. Dabei fließen zusätzliche Daten ein, zum Beispiel dein frei verfügbares Einkommen, deine Haushaltsrechnung oder die Dauer deiner Kundenbeziehung. Zwei Banken konnten denselben Branchenscore erhalten und trotzdem unterschiedlich entscheiden. Der Score war ein Baustein, nie das ganze Urteil.
Diese Mehrschichtigkeit machte das alte System für Verbraucher so frustrierend. Sieben Scores, zwei Vertragspartner-Kategorien, geheime Gewichtungen und am Ende eine Bankentscheidung mit weiteren unbekannten Kriterien. Wer sich verbessern wollte, tappte im Dunkeln.
Dieselbe Mechanik greift auch abseits von Krediten. Wenn du ein Girokonto eröffnen willst, fragt das Unternehmen deinen Wert ab und entscheidet anschließend nach eigenen Regeln.
Der neue SCHUFA-Score seit 17. März 2026: Ein Wert für alle
Seit dem 17. März 2026 gilt ein neues System. Ein einheitlicher Score ersetzt den Basisscore und alle sechs Branchenscores. Verbraucher und Unternehmen sehen erstmals denselben Wert. Die Skala reicht nach Angaben der SCHUFA von 100 bis 999 Punkten. Der Score entsteht demnach als Summe aus zwölf offengelegten Kriterien. Jedes Kriterium hat eine feste Punktspanne. Damit lässt sich erstmals nachvollziehen, woher die einzelnen Punkte kommen.
Fünf Score-Klassen statt nackter Zahlen
Der neue Score wird nach Angaben der SCHUFA in fünf Klassen eingeteilt: Hervorragend, Gut, Akzeptabel, Ausreichend und Ungenügend. Die Klasse Hervorragend reicht nach diesen Angaben von 776 bis 999 Punkten. Sie steht für ein geringes Ausfallrisiko im Vergleich zum Bevölkerungsdurchschnitt. Die Chancen-Einschätzung der Klassen bezieht sich auf die Bankenbranche. Für die übrigen vier Klassen liegen bislang keine offiziellen Grenzwerte vor. Wer dir konkrete Schwellen für Gut oder Akzeptabel nennt, schätzt oder interpretiert.
Was sich für Verbraucher sofort ändert
Du siehst seit März 2026 im SCHUFA-Account, bei bonify oder in der Datenkopie den neuen Score mit Punkten statt des alten Prozentwerts. Das Erklärtool zeigt dir, welches Kriterium wie viele Punkte beisteuert. Der Score in der Datenkopie wird weiterhin quartalsweise berechnet. Die quartalsweise Aktualisierung bleibt also erhalten. Verändert hat sich die Transparenz, nicht der Rhythmus.
Übergangsfrist für Unternehmen bis Ende 2028
Für Unternehmen ist die Umstellung aufwendiger. Banken, Händler und Telekommunikationsanbieter müssen ihre Entscheidungssysteme auf den neuen Score umstellen. Dafür gilt nach Angaben der SCHUFA eine Übergangsfrist bis Ende 2028. In dieser Zeit dürfen sie weiter mit den alten Branchenscores arbeiten. Das bedeutet in der Praxis: Du siehst bereits den neuen Score, deine Bank nutzt möglicherweise noch den alten Branchenscore. Die Lücke zwischen Verbrauchersicht und Unternehmenssicht schließt sich also schrittweise, nicht über Nacht. Erst ab 2029 arbeiten alle Beteiligten zwingend mit derselben Zahl.
Zeitstrahl der Umstellung: altes Verfahren, neuer Score, Übergangsfrist
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Die zwölf Kriterien: Wie der neue Score zustande kommt
Der größte Fortschritt des neuen Systems liegt in der Offenlegung. Nach Angaben der SCHUFA setzt sich der Score aus zwölf Kriterien zusammen, von denen jedes eine feste Punktspanne hat. Die Summe dieser Spannen ergibt den Wert zwischen 100 und 999 Punkten. Im alten System war schon die Liste der Einflussgrößen unvollständig, die Gewichtung war gar nicht bekannt. Heute kannst du im Erklärtool deines Score-Einblicks Kriterium für Kriterium nachlesen, wie viele Punkte dein eigener Wert an welcher Stelle sammelt oder verliert.
Welche Punktspannen wir hier nicht nennen
Die konkreten Spannen der einzelnen Kriterien veröffentlicht die SCHUFA in ihrem Erklärtool und in ihren eigenen Informationen. Weil es dafür keine amtliche Quelle gibt und die Angaben sich ändern können, nennen wir hier keine Punktzahlen für einzelne Kriterien. Verlässlich ist allein das, was dein eigener Einblick zeigt. Zahlen, die in Foren oder Vergleichsportalen als Punktspanne kursieren, solltest du deshalb mit Vorsicht behandeln. Maßgeblich ist der Wert, den die Auskunftei dir selbst ausweist.
Zwei Kriterien, die sich praktisch steuern lassen
Unabhängig von der genauen Punktzahl lassen sich zwei Mechaniken beschreiben, die für dich im Alltag relevant sind. Die erste betrifft Zahlungsstörungen. Liegt eine Forderung offen, berechnet die SCHUFA nach eigenen Angaben keinen Score, sondern übermittelt nur die Information, dass eine Zahlungsstörung vorliegt. Für das anfragende Unternehmen ist das ein eindeutiges Signal. Für dich bedeutet es: Mit einer offenen Forderung bist du nicht schlecht bewertet, sondern gar nicht bewertet. Eine Ablehnung kann also erfolgen, ohne dass überhaupt ein Punktwert existiert.
Die zweite Mechanik betrifft Anfragen und Abschlüsse bei Girokonten und Kreditkarten in den vergangenen zwölf Monaten. Mehrere solcher Anfragen innerhalb von 28 Tagen zählen nach Angaben der SCHUFA nur einmal. Wer also in einem engen Zeitfenster vergleicht, wirkt im Score anders als jemand, der dieselbe Zahl von Anfragen über ein Jahr verteilt.
Tip: Bündle Konto- und Kreditkartenvergleiche in einem Fenster von höchstens 28 Tagen. Nach Angaben der SCHUFA zählen mehrere Anfragen in diesem Zeitraum wie eine einzige, über Monate verteilte Anfragen dagegen einzeln.
Ein Rechenbeispiel zur Nachwirkung
Erledigte Zahlungsstörungen verschwinden nicht sofort aus der Bewertung. Nach Angaben der SCHUFA wirken sie bis zu drei Jahre nach der Erledigung nach. Rechne das an einem Datum durch: Begleichst du eine offene Forderung am 15. Oktober 2026, endet die Nachwirkung rechnerisch am 15. Oktober 2029. Wartest du mit derselben Zahlung bis zum 15. April 2027, verschiebt sich das Ende auf den 15. April 2030, also ein halbes Jahr später. Daraus folgt die einzige Rechnung, die beim Score wirklich zählt: Jeder Monat, den du eine offene Forderung früher erledigst, verkürzt die Nachwirkung um genau diesen Monat. Wer in zwei Jahren eine Finanzierung plant, sollte offene Posten deshalb heute klären und nicht erst kurz vor dem Antrag. Prüfe dabei in deiner Datenkopie auch das hinterlegte Erledigungsdatum, denn an diesem Datum hängt der gesamte Zeitraum.
Was Gesetz und Gerichte zum Scoring sagen
Ob Basisscore, Branchenscore oder neuer Score: Die Regeln dahinter stehen nicht im Ermessen der Auskunftei. Sie ergeben sich aus dem Bundesdatenschutzgesetz und der Datenschutz-Grundverordnung, und sie sind in den vergangenen Jahren durch zwei Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union deutlich geschärft worden. Für dich ist das der belastbare Teil des Themas, denn anders als Punktspannen ist er nachlesbar. Alle folgenden Angaben haben den Stand 17. Oktober 2026.
§ 31 BDSG: Die Grenzen für Scorewerte
§ 31 des Bundesdatenschutzgesetzes trägt die Überschrift „Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskünften". Absatz 1 erlaubt die Verwendung eines Wahrscheinlichkeitswerts für Entscheidungen über einen Vertrag nur unter vier Bedingungen: Das Datenschutzrecht muss eingehalten sein, die verwendeten Daten müssen nach einem wissenschaftlich anerkannten mathematisch-statistischen Verfahren nachweislich für die Berechnung relevant sein, es dürfen nicht ausschließlich Anschriftendaten genutzt werden, und wenn Anschriftendaten einfließen, muss die betroffene Person vorab informiert und diese Information dokumentiert werden.
Absatz 2 wird noch konkreter. Fließen Forderungsdaten in den Wert ein, dürfen nur fällige und unbezahlte Forderungen berücksichtigt werden, und auch die nur in fünf klar benannten Fällen. Dazu gehören eine durch Urteil oder Schuldtitel festgestellte Forderung, eine im Insolvenzverfahren festgestellte und unbestrittene Forderung, eine vom Schuldner ausdrücklich anerkannte Forderung, eine mindestens zweimal schriftlich gemahnte und unbestrittene Forderung mit mindestens vier Wochen Abstand zur ersten Mahnung sowie ein wegen Zahlungsrückständen fristlos kündbares Vertragsverhältnis. In den letzten beiden Fällen muss der Schuldner vorab über eine mögliche Meldung an eine Auskunftei informiert worden sein. Eine einzelne, bestrittene Rechnung darf also nicht in deinen Score einfließen.
Artikel 22 DSGVO: Automatisierte Entscheidungen und Profiling
Artikel 22 der Datenschutz-Grundverordnung trägt die Überschrift „Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling". Die Norm gibt dir das Recht, einer Entscheidung nicht unterworfen zu werden, die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruht und dir gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder dich in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Ausnahmen bestehen, etwa bei einer ausdrücklichen Einwilligung oder bei einer Regelung im nationalen Recht. Genau an dieser Stelle setzt die Diskussion um § 31 des Bundesdatenschutzgesetzes an, denn dort soll die nationale Erlaubnis für das Scoring verankert sein.
Das SCHUFA-Urteil des EuGH von 2023
Am 7. Dezember 2023 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union in der Rechtssache C-634/21 über Vorlagefragen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden. Nach der Pressemitteilung Nr. 186/23 ist das Scoring als eine von der Datenschutz-Grundverordnung grundsätzlich verbotene automatisierte Entscheidung im Einzelfall anzusehen, sofern die Kunden der Auskunftei, etwa Banken, ihm eine maßgebliche Rolle bei der Kreditgewährung beimessen. Ob das Bundesdatenschutzgesetz eine mit der Verordnung vereinbare Ausnahme von diesem Verbot enthält, hat der Gerichtshof dem vorlegenden Gericht zur Prüfung überlassen.
In den verbundenen Rechtssachen C-26/22 und C-64/22 entschied der Gerichtshof am selben Tag zur Restschuldbefreiung. Informationen über eine erteilte Restschuldbefreiung werden im deutschen öffentlichen Insolvenzregister sechs Monate gespeichert, während die Verhaltensregeln der deutschen Wirtschaftsauskunfteien für ihre eigenen Datenbanken drei Jahre vorsahen. Eine längere Speicherung durch private Auskunfteien als im öffentlichen Register steht nach dem Urteil im Widerspruch zur Datenschutz-Grundverordnung.
Recht auf Erläuterung: das Urteil von 2025
Das zweite wichtige Urteil erklärt, wie viel Auskunft dir zusteht. Am 27. Februar 2025 entschied der Gerichtshof in der Rechtssache C-203/22 (Dun & Bradstreet Austria) über den Fall einer Kundin, der ein Mobilfunkanbieter nach einer automatisierten Bonitätsbeurteilung keinen Vertrag gab. Nach der Pressemitteilung Nr. 22/25 muss der Verantwortliche das Verfahren und die Grundsätze, die konkret zur Anwendung kommen, so beschreiben, dass die betroffene Person die automatisierte Entscheidung nachvollziehen und anfechten kann. Die Überschrift der Pressemitteilung fasst es knapp: Die betroffene Person hat das Recht, zu erfahren, wie die sie betreffende Entscheidung zustande kam.
Praktisch heißt das: Du kannst nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung nicht nur deine gespeicherten Daten verlangen, sondern eine verständliche Erläuterung der Logik hinter einer automatisierten Entscheidung. Eine Antwort, die lediglich einen Zahlenwert nennt, genügt dafür nicht. Bleibt eine Auskunft unzureichend, ist die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde die richtige Adresse; für Auskunfteien mit bundesweiter Tätigkeit informiert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit über das Beschwerdeverfahren. Das ist keine Rechtsberatung, sondern der Verweis auf den vorgesehenen Weg.
Checkliste: So verlangst du eine Erläuterung
Wurde dein Antrag nach einer automatisierten Prüfung abgelehnt, gehst du in vier Schritten vor. Diese Reihenfolge folgt direkt aus Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung und dem Urteil vom 27. Februar 2025.
- Schritt 1: Fordere beim Unternehmen schriftlich Auskunft über die Entscheidung und die zugrunde liegende Logik an. Nenne dabei Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe h der Verordnung.
- Schritt 2: Fordere parallel deine Datenkopie bei der Auskunftei an. Sie zeigt die Empfänger und die übermittelten Wahrscheinlichkeitswerte der letzten zwölf Monate.
- Schritt 3: Vergleiche beide Antworten. Weicht ein gespeicherter Eintrag von der Wirklichkeit ab, verlange die Korrektur und benenne den Eintrag genau.
- Schritt 4: Bleibt die Auskunft inhaltsleer, wende dich an die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Eine Erläuterung, die nur eine Zahl nennt, genügt nach dem Urteil nicht.
Infografik: Altes Verfahren, neuer Score und der rechtliche Rahmen
Die Grafik fasst zusammen, was dieser Beitrag Abschnitt für Abschnitt erklärt: die Umstellung vom alten Scoreverfahren auf den einheitlichen Score, die Frage, welcher Vertragspartner welche Merkmale bekommt, und die Leitlinien aus Gesetz und Rechtsprechung. Fahre mit der Maus über ein Feld, dann erscheinen Angabe und Quelle. Alle Angaben zu Skalen und Fristen stammen nach Angaben der SCHUFA vom Anbieter selbst, alle Rechtsangaben aus dem Gesetzestext und den Pressemitteilungen des Europäischen Gerichtshofs.
Vom alten Scoreverfahren zum einheitlichen Score
Drei Stationen: das alte Verfahren, der neue Score und die Übergangsfrist, in der beide Welten nebeneinander bestehen.
Alle Skalen, Kriterienzahlen und Fristen nach Angaben der SCHUFA, Stand 17.10.2026.
Stand: 17.10.2026
Altes System gegen neuen Score: Der direkte Vergleich
Stellst du beide Systeme nebeneinander, wird der Bruch deutlich. Früher gab es einen Basisscore plus sechs Branchenscores, also sieben Werte für eine Person. Heute gibt es einen einzigen Score. Früher lagen die Skalen bei Prozent einerseits und 0 bis 9.999 Punkten andererseits. Heute gilt einheitlich 100 bis 999. Früher waren die Kriterien geheim. Heute sind nach Angaben der SCHUFA zwölf Kriterien offengelegt und die Punkte nachvollziehbar.
| Merkmal | Alt (Basisscore + Branchenscores) | Neu (seit 17.03.2026) |
|---|---|---|
| Anzahl Scores | 1 + 6 | 1 |
| Skala | 0 bis 100 % bzw. 0 bis 9.999 Punkte | 100 bis 999 Punkte |
| Kriterien | geheim | 12 offengelegt, Punkte nachvollziehbar |
| Sicht Verbraucher vs. Unternehmen | unterschiedliche Werte | identischer Score |
| Offene Zahlungsstörungen | Score mit Negativmerkmal | kein Score, nur Hinweis |
| Klassen | keine offiziellen | Hervorragend bis Ungenügend (5 Klassen) |
| Aktualisierung in der Datenkopie | quartalsweise | quartalsweise |
| Rating-Buchstaben | A bis P (ohne J) beim Branchenscore | entfallen |
Skalen, Klassen und Kriterienzahl in dieser Tabelle nach Angaben der SCHUFA. Stand: 17. Oktober 2026.
Der Umgang mit Zahlungsstörungen
Ein Unterschied verdient besondere Aufmerksamkeit. Im alten System erhielt ein Verbraucher mit offener Zahlungsstörung trotzdem einen Score, der das Negativmerkmal einpreiste. Im neuen System gibt es bei offenen Zahlungsstörungen keinen Score mehr. Die SCHUFA übermittelt dann nur die Information, dass eine Zahlungsstörung vorliegt. Für Unternehmen ist das Signal damit eindeutiger. Für Verbraucher bedeutet es: Mit einer offenen Forderung bist du nicht „schlecht bewertet", sondern gar nicht bewertet. Das kann in der Praxis zu einer Ablehnung führen, ohne dass ein Punktwert überhaupt existiert.
Was gleich bleibt
Nicht alles ist neu. Die quartalsweise Berechnung des Scores in der Datenkopie bleibt bestehen. Die Datenkopie selbst bleibt kostenlos und kommt weiterhin postalisch. Die SCHUFA entscheidet nach wie vor nicht über Verträge. Und die Nachwirkung erledigter Zahlungsstörungen von bis zu drei Jahren gilt weiter. Auch die Trennung in A- und B-Vertragspartner besteht fort: Händler und Mobilfunkanbieter erhalten weiterhin nur Negativmerkmale, Banken auch Positivmerkmale.
Good to know: Bis Ende 2028 kann deine Bank noch mit dem alten Branchenscore arbeiten, während du bereits den neuen Score siehst. Frag bei einer Ablehnung gezielt, welcher Score der Entscheidung zugrunde lag.
Unterm Strich hat sich die Richtung des Systems gedreht. Das alte Modell war auf die Bedürfnisse der Unternehmen zugeschnitten, mit maßgeschneiderten Branchenscores und einem groben Prozentwert für den Verbraucher als Beigabe. Das neue Modell stellt einen Wert in die Mitte, den beide Seiten sehen und nachvollziehen können. Ob die Entscheidungen der Unternehmen dadurch fairer werden, hängt weiterhin von deren internen Regeln ab. Aber die Grundlage ist erstmals dieselbe.
Wie stark der Wert ins Gewicht fällt, hängt vom Vorhaben ab. Bei einer Baufinanzierung prüfen Kreditgeber zusätzlich Einkommen, Eigenkapital und Sicherheiten.
So siehst du deinen SCHUFA-Score kostenlos
Du hast drei kostenlose Wege, um an deinen Score und deine gespeicherten Daten zu kommen. Sie unterscheiden sich in Tempo, Umfang und Anmeldeweg.
Weg 1: Die Datenkopie nach Artikel 15 DS-GVO
Die Datenkopie ist der klassische Weg. Sie ist kostenlos und kommt postalisch in fünf bis sieben Tagen. Sie enthält alle über dich gespeicherten Daten, die Herkunft der Daten, die Empfänger der letzten zwölf Monate und die übermittelten Wahrscheinlichkeitswerte der letzten zwölf Monate. Dazu kommt der quartalsweise berechnete SCHUFA-Score. Die Datenkopie ist damit die vollständigste Übersicht. Ihr Nachteil ist die Wartezeit und das Papierformat.
Weg 2: Der SCHUFA-Account
Seit der Umstellung bietet die SCHUFA einen kostenlosen digitalen Dateneinblick über einen eigenen Account an. Die Anmeldung läuft über den elektronischen Ausweis, die eID-Funktion oder einen PIN-Brief. Im Account siehst du den neuen Score mit dem Erklärtool. Das Tool zeigt dir, welches der zwölf Kriterien wie viele Punkte beiträgt. Du erkennst also sofort, wo du Punkte verlierst.
Weg 3: bonify
Der Partner bonify bietet ebenfalls einen kostenlosen Einblick. Die Anmeldung erfolgt mit Ausweis, Bankkonto oder eID. Auch hier siehst du den transparenten neuen Score samt Erklärtool. Bonify ist vor allem für diejenigen interessant, die den Zugang über das Bankkonto bevorzugen.
Datenkopie oder meineSCHUFA?
Neben den kostenlosen Wegen gibt es das kostenpflichtige Abo meineSCHUFA. Preise nennen wir hier nicht, weil sie sich ändern; maßgeblich ist die Angabe des Anbieters zum Zeitpunkt des Abschlusses. Der Unterschied zur Datenkopie: Das Abo liefert laufenden Zugriff und Benachrichtigungen, die Datenkopie eine einmalige Momentaufnahme. Seit es den kostenlosen SCHUFA-Account mit Erklärtool gibt, brauchen die meisten Verbraucher das Abo nicht mehr, um ihren Score zu verstehen.
Praktische Reihenfolge
Sinnvoll ist diese Abfolge: Zuerst den SCHUFA-Account oder bonify nutzen, um den aktuellen Score und die Kriterien zu sehen. Dann die Datenkopie anfordern, um die Empfänger der letzten zwölf Monate und mögliche Fehler in den gespeicherten Daten zu prüfen. Fehlerhafte Einträge kannst du bei der SCHUFA zur Korrektur melden. Da erledigte Zahlungsstörungen bis zu drei Jahre nachwirken, lohnt es sich besonders, alte Einträge auf ihr Erledigungsdatum zu kontrollieren. Und da Kontoanfragen zwölf Monate zählen, siehst du in der Datenkopie auch, welche Bank wann angefragt hat.
Kennst du deinen aktuellen Wert, kannst du den nächsten Schritt ruhiger angehen. Wer anschließend einen Ratenkredit beantragen möchte, verschafft sich über einen Kreditvergleich zuerst einen Überblick über den Markt.
Fazit
Basisscore und Branchenscore waren nie zwei Varianten derselben Zahl, sondern zwei getrennte Werte mit getrennten Adressaten. Deshalb war der Vergleich eines Prozentwerts mit dem Punktwert einer Bank von Anfang an sinnlos. Wer einen alten Ausdruck aus einer Selbstauskunft hervorholt, liest darin also nur, was er selbst damals sehen durfte, nicht die Entscheidungsgrundlage des Unternehmens.
Seit dem 17. März 2026 ist diese Trennung nach Angaben der SCHUFA aufgehoben: ein Score, eine Skala, dieselbe Zahl für beide Seiten. Allerdings wirkt die Übergangsfrist bis Ende 2028 nach, weshalb Verbrauchersicht und Unternehmenssicht noch auseinanderfallen können. Zudem bleibt die Entscheidung über einen Vertrag beim Unternehmen, das zusätzliche eigene Kriterien anlegt.
Belastbar ist der rechtliche Rahmen. § 31 des Bundesdatenschutzgesetzes begrenzt, welche Forderungsdaten in einen Wahrscheinlichkeitswert einfließen dürfen. Artikel 22 der Datenschutz-Grundverordnung regelt automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling. Und seit dem Urteil vom 27. Februar 2025 steht fest, dass eine Erläuterung dich die Entscheidung nachvollziehen und anfechten lassen muss. Daraus folgt der praktische Rat dieses Beitrags: Sieh deinen aktuellen Wert selbst ein, prüfe die gespeicherten Daten auf Fehler, und verlange nach einer Ablehnung eine Erläuterung, statt eine alte Zahl zu deuten.
Weiterlesen auf Finalarm
Wenn du das Thema von Grund auf aufbauen willst, führen diese Artikel weiter. Die SCHUFA einfach erklärt ordnet Aufgaben, Daten und Begriffe ein. Wie du an deinen aktuellen Wert kommst, zeigt der Beitrag zum SCHUFA-Score abfragen. Den kostenlosen Weg über Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung beschreibt die Anleitung zur kostenlosen SCHUFA-Auskunft und Datenkopie Schritt für Schritt. Findest du dort einen fehlerhaften Eintrag, hilft der Artikel zum SCHUFA-Eintrag löschen lassen weiter. Alle weiteren Beiträge findest du im Bereich Kredite und Darlehen.
Quellen
Für die Rechtsgrundlagen und die Urteile verweisen wir ausschließlich auf amtliche Quellen. Angaben zur Skala, zu den Score-Klassen und zur Zahl der Kriterien stammen von der SCHUFA selbst und sind im Text als solche gekennzeichnet; dafür existiert keine amtliche Quelle. Stand aller Angaben: 17. Oktober 2026.
- § 31 BDSG — Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskünften, gesetze-im-internet.de
- Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung), Artikel 15 und Artikel 22, eur-lex.europa.eu
- Gerichtshof der Europäischen Union, Pressemitteilung Nr. 186/23 vom 7. Dezember 2023 zu C-634/21 sowie C-26/22 und C-64/22, curia.europa.eu
- Gerichtshof der Europäischen Union, Pressemitteilung Nr. 22/25 vom 27. Februar 2025 zu C-203/22 (Dun & Bradstreet Austria), curia.europa.eu
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, bfdi.bund.de
Häufig gestellte Fragen
Was war der Unterschied zwischen SCHUFA-Basisscore und Branchenscore?
Der Basisscore war ein Prozentwert von 0 bis 100 für Verbraucher. Der Branchenscore war nach Angaben der SCHUFA ein Punktwert von 0 bis 9.999 mit Rating A bis P für Unternehmen. Beide beruhten auf unterschiedlichen Skalen und Zwecken und waren nicht vergleichbar.
Gibt es den Basisscore und die Branchenscores noch?
Seit dem 17. März 2026 ersetzt nach Angaben der SCHUFA ein einheitlicher Score mit 100 bis 999 Punkten beide Systeme. Verbraucher sehen nur noch den neuen Score. Unternehmen dürfen in einer Übergangsfrist bis Ende 2028 weiter mit den alten Branchenscores arbeiten.
Welche sechs Branchenscores gab es?
Die sechs Branchenscores galten für Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Telekommunikation, Handel sowie Versandhandel und E-Commerce. Der Wert hing vom Anfragezweck ab, sodass ein Mobilfunkanbieter andere Zahlen erhielt als eine Bank.
Ab wie vielen Punkten ist der neue SCHUFA-Score gut?
Die Klasse Hervorragend reicht nach Angaben der SCHUFA von 776 bis 999 Punkten und steht für ein geringes Ausfallrisiko. Darunter folgen Gut, Akzeptabel, Ausreichend und Ungenügend. Für diese vier Klassen liegen bislang keine offiziellen Grenzwerte vor.
Wie lange wirken erledigte Zahlungsstörungen nach?
Erledigte Zahlungsstörungen wirken nach Angaben der SCHUFA bis zu drei Jahre nach der Erledigung negativ im Score nach. Bei offenen Zahlungsstörungen berechnet die SCHUFA gar keinen Score, sondern übermittelt nur den Hinweis, dass Zahlungsstörungen vorliegen.
Zählen mehrere Girokonto-Anfragen mehrfach?
Mehrere Konto- oder Kreditkartenanfragen binnen 28 Tagen zählen nach Angaben der SCHUFA nur einmal. Verteilt über zwölf Monate zählen sie einzeln. Konkrete Punktzahlen für einzelne Kriterien nennen wir nicht, weil es dafür keine amtliche Quelle gibt; dein Score-Einblick weist sie aus.
Wo sehe ich meinen SCHUFA-Score kostenlos?
Kostenlos geht es über die Datenkopie nach Artikel 15 DS-GVO, die postalisch in fünf bis sieben Tagen kommt, über den digitalen SCHUFA-Account mit eID oder PIN-Brief sowie über den Partner bonify mit Ausweis, Bankkonto oder eID.




















