ARAG Hundehaftpflicht: drei Tarife, Deckungssummen, Rassenregeln und Pflicht nach Bundesland

09.10.24 Aufrufe0 Mal als hilfreich markiertZuletzt geprüft: 09.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

Die ARAG Hundehaftpflicht in drei Tarifen: Deckungssummen, mitversicherte Leistungen, Rassenregeln, Ausschlüsse und die Pflicht je Bundesland im Überblick.

Hundehaftpflicht: Frau führt ihren angeleinten mittelgroßen Hund durch einen herbstlichen Stadtpark, ohne Versicherungsmarke

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Die ARAG Hundehaftpflicht gibt es in drei Tarifen: Basis, Komfort und Premium. Sie decken Sach- und Vermögensschäden bis 10, 20 oder 30 Mio. € und Personenschäden bis 10, 15 oder 20 Mio. €. Die ARAG nennt als Preisbeispiel ca. 5 € im Monat im Tarif Basis bei 250 € Selbstbeteiligung. Größe und Gewicht deines Hundes ändern den Beitrag nicht, einige Rassen nimmt die ARAG aber nicht automatisch an. Ob du deinen Hund versichern musst, regelt dein Bundesland.

Das Wichtigste in Kürze

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ARAG – Hunde-Haftpflichtversicherung

ARAG - Hunde-Haftpflichtversicherung

ARAG – Hunde-Haftpflichtversicherung

Vorteile

  • Deckung bis 30 Mio. € (Premium)
  • Welpen bis 1,5 Jahre ohne Aufpreis
  • Mietsachschäden auch im Ausland
  • Beitrag unabhängig von Größe und Gewicht

Nachteile

  • Etliche Rassen nicht online versicherbar
  • Basis-Tarif mit 10 Mio. € Deckungssumme
  • Schadenersatz-Rechtsschutz erst ab Komfort
  • Keine Leistung bei grober Fahrlässigkeit

Buzzmatic GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Maßgeblich sind die Bedingungen des Anbieters.

ARAG – Hausratversicherung

ARAG - Hausratversicherung

ARAG – Hausratversicherung

Vorteile

  • Ab 2,04 € monatlich (Tarif Basis)
  • Erstattung zum Neuwert
  • Versicherungssumme ab Komfort unbegrenzt
  • Grobe Fahrlässigkeit mitversichert

Nachteile

  • Glasbruch nur mit Zusatzbaustein
  • Elementarschäden nur mit Zusatzbaustein
  • Basis: Versicherungssumme bis 300.000 €
  • Bis 8 % Zuschlag bei Monatszahlung

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ARAG Hundehaftpflicht im Überblick

Die ARAG Hundehaftpflicht zahlt, wenn dein Hund einem anderen Menschen, einem fremden Tier oder fremden Sachen schadet. Sie wehrt außerdem Forderungen ab, die unberechtigt oder überhöht sind. Die ARAG bietet sie in drei Tarifen an: Basis, Komfort und Premium. Die Tarife unterscheiden sich vor allem in der Deckungssumme und in einer Zusatzleistung, dem Schadenersatz-Rechtsschutz.

Alle Angaben in diesem Artikel stammen von der Produktseite der ARAG und den dort verlinkten Unterlagen. Stand der Konditionen: 08.10.2026. Was im Einzelfall gilt, steht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die du vor dem Abschluss bekommst. Wenn eine Leistung hier nicht eindeutig einem Tarif zugeordnet ist, liegt das daran, dass die ARAG sie auf der Produktseite nicht eindeutig zuordnet.

Die wichtigsten Eckdaten

  • Tarife: Basis, Komfort und Premium.
  • Deckung Sach- und Vermögensschäden: 10, 20 oder 30 Mio. €.
  • Deckung Personenschäden: 10, 15 oder 20 Mio. €.
  • Selbstbeteiligung: wählbar 0, 150 oder 250 € je Schadenfall.
  • Beitrag: unabhängig von Größe und Gewicht des Hundes; laut ARAG gilt für alle versicherbaren Rassen derselbe Tarif.
  • Preisbeispiel der ARAG: ca. 5 € im Monat im Tarif Basis bei 250 € Selbstbeteiligung.
  • Welpen: tierischer Nachwuchs bis 1,5 Jahre ohne Zusatzantrag und ohne Aufpreis mitversichert.

Die ARAG ist vor allem als Rechtsschutzversicherer bekannt. Einen Überblick über Bausteine, Tarife und Wartezeiten dort gibt der Beitrag ARAG Rechtsschutz mit Bausteinen und Preisbeispielen. Die Hundehaftpflicht ist ein eigenständiges Produkt mit eigenem Vertrag, eigenen Bedingungen und eigenem Beitrag. Sie lässt sich unabhängig vom Rechtsschutz abschließen.

Hundehaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, Hundeversicherung

Die Begriffe gehen im Alltag durcheinander. Die Hundehaftpflicht ist die Tierhalterhaftpflicht für Hunde. Sie schützt andere vor Schäden durch deinen Hund und dich vor deren Forderungen. Unter „Hundeversicherung“ fassen viele Menschen auch die Hundekrankenversicherung und die Hunde-OP-Versicherung zusammen. Diese zahlen Tierarztkosten für deinen eigenen Hund und sind andere Produkte. Die ARAG bietet beide als eigene Verträge an. Dieser Artikel behandelt nur die Haftpflicht.

Für Katzen und die meisten Kleintiere reicht in der Regel die private Haftpflichtversicherung. Hunde und Pferde sind davon üblicherweise ausgenommen, weil von ihnen ein größeres Risiko ausgeht. Für sie brauchst du einen eigenen Vertrag. Wie die eigene Privathaftpflicht zu deinem Haushalt passt, hängt von deinen Bedingungen ab; ein Blick in den Versicherungsschein klärt das.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel erklärt die ARAG Hundehaftpflicht allgemein. Kein Ersatz für eine Beratung; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen der ARAG. Der genannte Beitrag ist ein Preisbeispiel der ARAG und kann sich ändern.

Interaktiver Pflicht- und Tarif-Check

Brauchst du eine Hundehaftpflicht, und was zahlt die ARAG?

Wähle dein Bundesland und beschreib deinen Hund. Der Rechner zeigt, ob eine Pflicht besteht, ob ein Online-Abschluss möglich ist und was die ARAG bei einem Schaden je Selbstbeteiligung zahlt.

Bundesland
Monate
Schadenart
Tarif
Selbstbeteiligung je Schaden
€
Schnellstart

–

–

–

Online-Abschluss bei der ARAG

–

Deckung im Tarif

–

ARAG zahlt

–

Dein Anteil

–

ARAG-Leistung je Selbstbeteiligung

ARAG zahltdein Anteil

Grundlage: Pflicht für alle Hunde in Berlin, Hamburg, Niedersachsen (ab 6 Monaten), Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen, in NRW für gefährliche und große Hunde ab 40 cm oder 20 kg, in den übrigen Ländern für bestimmte Hunde, keine Pflicht in Mecklenburg-Vorpommern, Bremen 2026 neu geregelt. Deckung ARAG Sach- und Vermögensschäden 10 / 20 / 30 Mio. €, Personenschäden 10 / 15 / 20 Mio. €. ARAG zahlt min(Schaden; Deckung) − Selbstbeteiligung. Preisbeispiel der ARAG: ca. 5 € im Monat, Basis, 250 € Selbstbeteiligung.

Stand der Konditionen: 08.10.2026, laut arag.de. Preisbeispiele der ARAG gelten nur mit den genannten Annahmen und sind keine Angebote. Maßgeblich sind allein die Versicherungsbedingungen. Alle Angaben ohne Gewähr.

ARAG - Hunde-Haftpflichtversicherung

ARAG - Hunde-Haftpflichtversicherung

Hundehaftpflicht, drei Tarife

Vorteile

Deckung bis 30 Mio. € (Premium)Welpen bis 1,5 Jahre ohne AufpreisMietsachschäden auch im AuslandBeitrag unabhängig von Größe und Gewicht

Nachteile

  • Etliche Rassen nicht online versicherbar
  • Basis-Tarif mit 10 Mio. € Deckungssumme
  • Schadenersatz-Rechtsschutz erst ab Komfort
  • Keine Leistung bei grober Fahrlässigkeit
ARAG - Hausratversicherung

ARAG - Hausratversicherung

Hausratschutz in drei Tarifen

Vorteile

Ab 2,04 € monatlich (Tarif Basis)Erstattung zum NeuwertVersicherungssumme ab Komfort unbegrenztGrobe Fahrlässigkeit mitversichert

Nachteile

  • Glasbruch nur mit Zusatzbaustein
  • Elementarschäden nur mit Zusatzbaustein
  • Basis: Versicherungssumme bis 300.000 €
  • Bis 8 % Zuschlag bei Monatszahlung
ARAG - Privat-Rechtsschutz

ARAG - Privat-Rechtsschutz

Drei Tarife ab 14,73 € mtl.

Vorteile

Europaweit unbegrenzte DeckungssummeFreie Anwaltswahl24/7 Anwaltstelefon ARAG JuraTelMediation bis 3.000 € je Fall

Nachteile

  • Wartezeiten von 0 Monaten bis 3 Jahren
  • Preisbeispiel mit 250 € Selbstbeteiligung
  • Geldstrafen und Geldbußen nicht versichert
  • Kein Schutz bei Ursache vor Vertragsbeginn
ARAG - Familien-Rechtsschutz

ARAG - Familien-Rechtsschutz

Drei Tarife ab 17,33 € mtl.

Vorteile

Partner, Kinder und Eltern mitversichertEuropaweit unbegrenzte DeckungKeine Wartezeit bei nahtlosem WechselMediation und JuraTel ohne Wartezeit

Nachteile

  • Meist 3 bis 6 Monate Wartezeit
  • Streit mit Kindern meist nicht versichert
  • Unverheiratete: Schutz endet bei Trennung
  • Ehe- und Unterhaltsschutz nur als Zusatz

Buzzmatic GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Maßgeblich sind die Bedingungen des Anbieters.

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Halterhaftung nach § 833 BGB und warum die Deckungssumme zählt

Als Hundehalter haftest du nach § 833 BGB zur Haftung des Tierhalters für Schäden, die dein Hund anrichtet. Für Haustiere wie Hunde, die nicht dem Beruf oder Erwerb dienen, kommt es dabei nicht auf dein Verschulden an. Juristen sprechen von Gefährdungshaftung. Es genügt, dass sich die typische Tiergefahr verwirklicht hat: Der Hund springt auf, beißt, reißt sich los oder läuft auf die Straße.

Die Haftung ist der Höhe nach nicht begrenzt. Du haftest mit deinem gesamten Vermögen, auch mit künftigem Einkommen. Ein Beispiel zeigt, warum das relevant ist: Dein Hund läuft einer Radfahrerin vor das Rad, sie stürzt und verletzt sich schwer. Dann können Behandlungskosten, Reha, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und im schlimmsten Fall eine lebenslange Rente fällig werden. Dazu kommen Forderungen der Krankenkasse, die sich ihre Ausgaben vom Verursacher zurückholt.

Zahlen und abwehren

Eine Hundehaftpflicht hat zwei Aufgaben. Sie zahlt berechtigte Forderungen aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Und sie wehrt unberechtigte oder überhöhte Forderungen ab. Laut ARAG übernimmt sie dabei auch Kosten für Anwalt, Gutachten und Gericht, wenn es zum Rechtsstreit kommt. Diese Abwehrfunktion nennt man passiven Rechtsschutz. Sie ist im Alltag oft genauso wichtig wie die Zahlung selbst, weil nicht jede Forderung nach einem Zwischenfall berechtigt ist.

Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Versicherer unterscheiden drei Schadenarten. Personenschäden sind Verletzungen und deren Folgen, etwa Heilbehandlung, Verdienstausfall oder Schmerzensgeld. Sachschäden betreffen fremde Gegenstände, vom zerbissenen Schuh bis zum beschädigten Auto. Vermögensschäden sind finanzielle Nachteile, die aus einem Personen- oder Sachschaden folgen, etwa ein Nutzungsausfall. Die ARAG nennt für Personenschäden eine eigene Deckungssumme und für Sach- und Vermögensschäden eine gemeinsame.

Teuer werden fast immer Personenschäden. Ein schwerer Unfall mit Dauerfolgen kann über Jahrzehnte Kosten verursachen. Deshalb liegt die Deckungssumme in der Hundehaftpflicht heute meist im Millionenbereich, auch wenn die Landesgesetze deutlich weniger verlangen. Wie Deckungssummen generell funktionieren und worauf du bei der Höhe achten kannst, erklärt der Ratgeber Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung.

Deckungssummen der ARAG Hundehaftpflicht je Tarif

0 Mio.10 Mio.20 Mio.30 Mio.Tarif Basis, Personenschäden — 10 Mio. € Deckung10 Mio. €Tarif Basis, Sach- und Vermögensschäden — 10 Mio. € Deckung10 Mio. €BasisTarif Komfort, Personenschäden — 15 Mio. € Deckung15 Mio. €Tarif Komfort, Sach- und Vermögensschäden — 20 Mio. € Deckung20 Mio. €KomfortTarif Premium, Personenschäden — 20 Mio. € Deckung20 Mio. €Tarif Premium, Sach- und Vermögensschäden — 30 Mio. € Deckung30 Mio. €PremiumPersonenschädenSach- und Vermögensschäden
Quelle: arag.de, Stand der Konditionen: 08.10.2026. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.

Das Diagramm zeigt: Im Tarif Basis gilt für beide Schadenarten je 10 Mio. €. Ab Komfort steigen die Summen für Sach- und Vermögensschäden stärker als für Personenschäden. Premium erreicht 30 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden und 20 Mio. € für Personenschäden.

Basis, Komfort und Premium: was die Tarife trennt

Die drei Tarife bauen aufeinander auf. Für die meisten Alltagsleistungen, etwa Mietsachschäden oder den Schutz im Ausland, nennt die ARAG keine Unterschiede zwischen den Tarifen. Die Unterschiede liegen in den Deckungssummen und beim Schadenersatz-Rechtsschutz. Die Selbstbeteiligung wählst du in jedem Tarif selbst.

MerkmalBasisKomfortPremium
Sach- und Vermögensschäden10 Mio. €20 Mio. €30 Mio. €
Personenschäden10 Mio. €15 Mio. €20 Mio. €
Schadenersatz-Rechtsschutzneinjaja
Selbstbeteiligung wählbar0, 150 oder 250 €0, 150 oder 250 €0, 150 oder 250 €
Welpen bis 1,5 Jahremitversichertmitversichertmitversichert
Beitrag abhängig von Größe oder Gewichtneinneinnein

Schadenersatz-Rechtsschutz ab Komfort

Der Schadenersatz-Rechtsschutz dreht die Perspektive um. Er hilft nicht bei Forderungen gegen dich, sondern wenn du selbst Schadenersatz verlangst. Laut ARAG greift er, wenn du einen Anspruch gerichtlich durchsetzen musst, weil der Halter des Tieres, das den Schaden verursacht hat, nicht versichert ist oder nicht zahlen kann. Ein typischer Fall: Ein fremder Hund verletzt deinen Hund, und der Halter reagiert nicht auf deine Forderung. Diese Leistung gibt es nur in Komfort und Premium.

Für weitergehende Streitigkeiten, etwa mit einem Tierarzt, einem Züchter oder dem Vermieter wegen der Hundehaltung, ist eine Hundehaftpflicht nicht gedacht. Solche Konflikte gehören in eine Rechtsschutzversicherung. Was der ARAG-Rechtsschutz in den Bereichen Privat, Wohnen und Verkehr abdeckt, steht im Pillar-Beitrag zum ARAG Rechtsschutz und seinen Wartezeiten.

Woran sich die Tarifwahl orientieren kann

Welcher Tarif zu einem Haushalt passt, hängt von persönlichen Umständen ab. Einige sachliche Kriterien helfen bei der Einordnung:

  • Umfeld: Viel Verkehr, Radwege und Spielplätze erhöhen die Zahl möglicher Begegnungen, aus denen Personenschäden entstehen können.
  • Hundekontakte: Wer häufig auf Hundewiesen oder in Hundegruppen unterwegs ist, kommt öfter in Situationen, in denen der eigene Hund verletzt wird. Dann kann der Schadenersatz-Rechtsschutz relevant werden.
  • Selbstbeteiligung: Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, du trägst dafür kleine Schäden bis zu diesem Betrag selbst.
  • Landesrecht: Alle drei Tarife liegen mit ihren Deckungssummen oberhalb der Mindestsummen, die Landesgesetze üblicherweise verlangen. Die Wahl ist also keine Frage der Pflicht, sondern des gewünschten Puffers.

Infografik: Hundehaftpflicht: Pflicht je Bundesland und ARAG-Deckung

Welche Länder eine Hundehaftpflicht für alle, für bestimmte oder für keine Hunde verlangen, die Deckungssummen der drei ARAG-Tarife gegen die gesetzliche Mindestsumme und die wichtigsten Leistungen und Ausschlüsse.

Finalarm Infografik · interaktiv
Hundehaftpflicht: Pflicht je Bundesland und ARAG-Deckung
Wähle eine Gruppe von Ländern oder einen ARAG-Tarif. Tippe auf ein Land für Gesetz und Bedingung.
6
Länder mit Pflicht für alle
8 mit Sonderregeln, 1 ohne
bis 30 Mio. €
Sachschäden
Basis 10, Komfort 20 Mio. €
ca. 5 €
Preisbeispiel mtl.
Basis, 250 € SB
40 cm / 20 kg
NRW: große Hunde
Pflicht ab einer Grenze
Ansicht:

Pflicht zur Hundehaftpflicht nach Bundesland

Wähle die Gruppe.

Pflicht:
alle Hunde
Berlin
Hundegesetz Berlin
alle Hunde
Hamburg
Hamburgisches Hundegesetz
alle Hunde
Niedersachsen
ab einem Alter von sechs Monaten
alle Hunde
Sachsen-Anhalt
Hundegesetz des Landes
alle Hunde
Schleswig-Holstein
Hundegesetz des Landes
alle Hunde
Thüringen
Tiergefahrengesetz

Landeshundegesetze und Übersicht der ARAG, Stand 08.10.2026. Bremen: aktuellen Stand beim Ordnungsamt prüfen.

Quellen: Produkt- und Tarifseiten der ARAG auf arag.de, abgerufen am 08.10.2026 · Berechnungen finalarm.de
Stand: 08.10.2026, laut arag.de

Mitversichert: Welpen, Mietsachschäden, Ausland und Rettungskosten

Neben der Deckungssumme entscheiden die Leistungsdetails, ob ein Schaden im Alltag bezahlt wird. Die ARAG listet auf ihrer Produktseite eine Reihe von Leistungen, die über den reinen Grundschutz hinausgehen. Einige sind mit einer eigenen Höchstgrenze versehen.

LeistungLaut ARAGGrenze
Welpen (tierischer Nachwuchs)bis 1,5 Jahre ohne Zusatzantrag und ohne Aufpreis–
Schäden an gemieteten privaten RäumenMietwohnung, Ferienwohnung, Hotelzimmer, auch im AuslandInventar nur in Ferienunterkünften
Gemietete oder geliehene fremde bewegliche Sachenzu privaten Zweckenbis 100.000 €
Rettungs- und Bergungskosten für den eigenen Hundz. B. Bergung aus unwegsamem Geländebis 10.000 €
Eigenschäden bei versicherten Fremdschädenz. B. Hotelzimmer, Ferienwohnung, Schiffskabinebis 10.000 €
Vorübergehende Auslandsaufenthalteversichert, im Notfall auch KautionDauer laut Bedingungen
Führen ohne Leine oder MaulkorbversichertBußgelder nicht versichert
Deckakt, gewollt oder ungewolltversichert–
Lehrgänge, Prüfungen, Hundeschauen, Turniereinklusive Training, z. B. Agility–

Welche dieser Leistungen in welchem Tarif enthalten sind und ob einzelne Grenzen je Tarif unterschiedlich ausfallen, lässt sich der Produktseite nicht eindeutig entnehmen. Verbindlich ist die Leistungsübersicht in den Versicherungsbedingungen deines Tarifs.

Welpen bis 1,5 Jahre

Bekommt deine Hündin Nachwuchs, sind die Welpen laut ARAG bis zum Alter von 1,5 Jahren mitversichert, ohne Zusatzantrag und ohne Aufpreis. Das betrifft vor allem Halter, deren Hündin ungeplant gedeckt wurde, und Hobbyzüchter mit einem Wurf. Behältst du einen Welpen dauerhaft, braucht er spätestens nach Ablauf dieser Frist einen eigenen Vertrag. Gewerbliche Zucht ist ein eigenes Thema und mit einer privaten Hundehaftpflicht in der Regel nicht abgedeckt.

Mietwohnung, Ferienhaus und Hotel

Hunde kratzen an Türen, zerbeißen Fußleisten oder hinterlassen Spuren auf dem Parkett. In der Mietwohnung, der Ferienwohnung oder im Hotelzimmer wird das schnell teuer. Solche Schäden an gemieteten privaten Räumen sind laut ARAG mitversichert, auch im Ausland. Das Inventar ist dabei nur in Ferienunterkünften eingeschlossen, also etwa das Sofa in der Ferienwohnung, nicht aber Möbel des Vermieters in deiner dauerhaft gemieteten Wohnung.

Eine Besonderheit sind Eigenschäden bei versicherten Fremdschäden. Gemeint sind Fälle, in denen bei einem versicherten Schaden im Hotelzimmer, in der Ferienwohnung oder in einer Schiffskabine auch eigene Sachen beschädigt werden. Hier zahlt die ARAG bis 10.000 €. Das ist eine Ausnahme vom Grundsatz, dass die Haftpflicht nur fremde Schäden ersetzt.

Geliehene Sachen, Rettung und Ausland

Leihst du dir für einen Ausflug einen Fahrradanhänger oder eine Hundebox und dein Hund beschädigt sie, greift die Leistung für gemietete oder geliehene fremde bewegliche Sachen. Die Grenze liegt bei 100.000 €. Rettungs- und Bergungskosten für deinen eigenen Hund übernimmt die ARAG bis 10.000 €, etwa wenn er sich in einer Felsspalte verklemmt oder ins Eis einbricht und die Feuerwehr ausrücken muss.

Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten bleibt der Schutz bestehen. Im Notfall leistet die ARAG auch eine Kaution, wenn Behörden im Ausland nach einem Zwischenfall eine Sicherheit verlangen. Wie lange ein Aufenthalt als vorübergehend gilt, steht in den Bedingungen. Für längere Aufenthalte oder einen Umzug ins Ausland solltest du die Regelung vorher prüfen.

Hundesport, Besuchsdienste und Betreuung durch Bekannte

Auch die Teilnahme an Lehrgängen, Prüfungen, Hundeschauen, Turnieren und Rennen ist laut ARAG versichert, ebenso das Training dafür. Das betrifft etwa Agility oder die Begleithundeprüfung. Mitversichert ist auch die gelegentliche, nicht berufliche und nicht gewerbliche Nutzung als Therapie-, Besuchs-, Rettungs- oder Suchhund.

Führen Partner, Nachbarn oder Bekannte deinen Hund aus, bleibt der Schutz laut ARAG bestehen. Das ist wichtig, weil nach § 834 BGB auch eine Person haften kann, die die Aufsicht über das Tier übernommen hat. Bei gewerblichen Hundesittern und Hundepensionen gelten oft eigene Regeln; deren Betriebshaftpflicht ist dann vorrangig zu klären.

Good to know

Dass Schäden beim Führen ohne Leine oder Maulkorb mitversichert sind, heißt nicht, dass die ARAG ein Bußgeld zahlt. Verstößt du gegen eine Leinen- oder Maulkorbpflicht, trägst du Bußgeld oder Strafe selbst. Versichert bleibt der Schaden des Dritten, sofern kein Ausschluss greift.

Was kostet die ARAG Hundehaftpflicht?

Die ARAG veröffentlicht für die Hundehaftpflicht keine Preistabelle. Auf der Produktseite nennt sie ein Preisbeispiel: ca. 5 € im Monat im Tarif Basis bei 250 € Selbstbeteiligung. Weitere Annahmen nennt die ARAG zu diesem Beispiel nicht. Es ist deshalb eine grobe Orientierung, kein Angebot. Den Beitrag für deinen Hund zeigt der Tarifrechner der ARAG.

Was den Beitrag verändert

  • Tarif: Komfort und Premium kosten mehr als Basis, weil Deckungssummen und Leistungen steigen.
  • Selbstbeteiligung: Mit 0 oder 150 € Selbstbeteiligung ist der Beitrag höher als mit 250 €.
  • Zahl der Hunde: Jeder Hund wird versichert; für mehrere Hunde steigt der Beitrag entsprechend.

Was den Beitrag laut ARAG nicht verändert: Größe und Gewicht deines Hundes. Für alle versicherbaren Rassen gilt derselbe Tarif. Ein Dackel und eine Dogge kosten in derselben Tarifstufe mit derselben Selbstbeteiligung also gleich viel. Rassen, die die ARAG nicht automatisch annimmt, sind davon getrennt zu betrachten. Für sie gibt es keinen Online-Beitrag, sondern eine Einzelfallprüfung.

Selbstbeteiligung einordnen

Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den du je Schadenfall selbst trägst. Bei einem Schaden von 400 € und 250 € Selbstbeteiligung zahlt die ARAG 150 €. Bei einem Schaden von 200 € zahlt sie nichts, wehrt aber eine unberechtigte Forderung trotzdem ab. Ob sich eine niedrigere Selbstbeteiligung rechnet, hängt davon ab, wie groß der Beitragsunterschied ist und wie oft kleine Schäden zu erwarten sind. Den genauen Unterschied zeigt der Tarifrechner, wenn du die Varianten nebeneinander rechnest.

Beitrag über die Laufzeit

Anders als bei einer Kranken- oder Zahnzusatzversicherung hängt der Beitrag einer Hundehaftpflicht nicht vom Alter des Hundes ab. Er kann sich trotzdem ändern, etwa durch eine Beitragsanpassung, die die Bedingungen erlauben, oder wenn du Tarif oder Selbstbeteiligung wechselst. Das Preisbeispiel der ARAG bildet nur den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung ab.

Neben dem Versicherungsbeitrag fallen für Hundehalter weitere Fixkosten an, vor allem die Hundesteuer der Gemeinde. Sie ist unabhängig von der Versicherung und wird nach der jeweiligen Satzung erhoben. Für Listenhunde verlangen viele Gemeinden einen deutlich höheren Steuersatz.

Was die ARAG Hundehaftpflicht nicht zahlt

Jede Haftpflichtversicherung hat Grenzen. Die ARAG nennt auf ihrer Produktseite mehrere Fälle, die nicht versichert sind. Die vollständige Liste der Ausschlüsse steht in den Versicherungsbedingungen.

Vorsatz

Hetzt jemand seinen Hund absichtlich auf einen Menschen oder ein Tier, ist der Schaden nicht versichert. Das ist ein Grundsatz des Versicherungsrechts: Vorsätzlich herbeigeführte Schäden deckt keine Haftpflichtversicherung.

Bußgelder und Strafen

Verstößt du gegen eine Leinen- oder Maulkorbpflicht, zahlt die ARAG kein Bußgeld und keine Strafe. Das gilt unabhängig davon, ob ein Schaden entstanden ist. Ein Bußgeld ist keine Forderung eines Geschädigten, sondern eine staatliche Sanktion, und die trägt der Halter selbst.

Grob fahrlässiges Verhalten

Die ARAG nennt als Beispiel einen Hund, der ungesichert im Auto transportiert wird und während der Fahrt einen Unfall verursacht. Solche Fälle sind laut Produktseite nicht versichert. Wo genau die Grenze zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit verläuft, regeln die Bedingungen. Für dich heißt das im Alltag: Hund im Auto sichern, vorgeschriebene Leinen- und Maulkorbregeln einhalten und bekannte Risiken nicht ignorieren.

Eigenschäden und Schäden im Haushalt

Schäden an deinem eigenen Eigentum oder am Eigentum von Personen, die mit dir im selben Haushalt leben, sind nicht versichert. Zerbeißt dein Hund das Sofa deines Partners, mit dem du zusammenwohnst, zahlt die Hundehaftpflicht nicht. Eine Ausnahme sind die oben genannten Eigenschäden bei versicherten Fremdschäden in Hotel, Ferienwohnung oder Schiffskabine.

Tierarztkosten für deinen Hund

Die Behandlung deines eigenen Hundes zahlt keine Haftpflichtversicherung. Bricht er sich das Bein oder muss operiert werden, sind das Kosten für eine Hundekranken- oder Hunde-OP-Versicherung. Die ARAG bietet beide als eigene Verträge an. Wird dein Hund von einem fremden Tier verletzt, haftet grundsätzlich dessen Halter. Zahlt dieser nicht, kann in Komfort und Premium der Schadenersatz-Rechtsschutz helfen, den Anspruch durchzusetzen.

Rassenregeln: welche Hunde die ARAG nicht automatisch annimmt

Die ARAG wirbt damit, dass für alle versicherbaren Rassen derselbe Tarif gilt. Das Wort „versicherbar“ ist dabei entscheidend. Eine Reihe von Rassen nimmt die ARAG nicht automatisch an. Für diese Hunde ist ein Online-Abschluss nicht möglich; Ausnahmen klärt die ARAG im persönlichen Gespräch.

Rassen ohne automatische Annahme

Die Liste auf der Produktseite ist lang und umfasst neben klassischen Listenhunden auch viele Hirten- und Herdenschutzhunde. Dazu gehören unter anderem American Staffordshire Terrier, Bandog, Beauceron, Briard, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogo Canario, Englische Bulldogge, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Komondor, Kuvasz, Mastiff, Mastino Napoletano, Pitbull Terrier, Pyrenäenberghund, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Tibetanischer Mastiff und Tosa Inu. Die vollständige und aktuelle Liste steht im Antrag der ARAG.

Für Halter dieser Rassen bedeutet das zweierlei. Erstens gibt es keinen festen Online-Beitrag. Zweitens ist nicht garantiert, dass die ARAG den Hund annimmt. Wer einen Listenhund in einem Land hält, in dem die Haftpflicht Pflicht ist, sollte die Annahme klären, bevor der Hund einzieht. Sonst fehlt im Zweifel der Nachweis gegenüber der Behörde.

Good to know

Steht dein Hund auf der Liste der Rassen ohne automatische Annahme, ist der Online-Abschluss nicht möglich. Die ARAG klärt Ausnahmen im persönlichen Gespräch.

Landeslisten: was als gefährlich gilt

Unabhängig von der ARAG legt jedes Bundesland selbst fest, welche Hunde als gefährlich gelten. Baden-Württemberg und Bayern arbeiten mit zweistufigen Listen: Die erste Stufe gilt immer, die zweite nur bei Anhaltspunkten für gesteigerte Aggressivität oder abhängig von einem Wesenstest.

EinstufungBaden-WürttembergBayern
Gelten stets als gefährlichAmerican Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull TerrierPit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu sowie Kreuzungen
Gefährlich bei Anhaltspunkten bzw. ohne NegativzeugnisBullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastín Español, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa InuAlano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquín, Rottweiler

Die Tabelle zeigt, dass dieselbe Rasse je nach Land anders behandelt wird. Der Bullterrier gilt in Baden-Württemberg stets als gefährlich, in Bayern hängt die Einstufung vom Einzelfall ab. Bei einem Umzug kann sich der Status deines Hundes also ändern und damit auch die Pflicht zur Haftpflichtversicherung. Die Landesliste und die Annahmeliste der ARAG sind zwei verschiedene Dinge: Ein Hund kann landesrechtlich unauffällig sein und trotzdem nicht automatisch angenommen werden, etwa ein Kangal oder ein Dobermann.

Pflicht zur Hundehaftpflicht nach Bundesland

Eine bundesweite Pflicht zur Hundehaftpflicht gibt es nicht. Geregelt wird sie in den Hundegesetzen und Gefahrhundeverordnungen der Länder. Grob lassen sich drei Gruppen bilden: sechs Länder mit Pflicht für jeden Hund, acht Länder mit Pflicht nur für bestimmte Hunde und ein Land ohne gesetzliche Pflicht. Bremen hat seine Regeln 2026 neu gefasst.

Hundehaftpflicht-Pflicht: Zahl der Bundesländer je Regelung

0246810Pflicht für alle HundePflicht für alle Hunde — 6 Länder: Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen6 LänderPflicht für bestimmte HundePflicht nur für bestimmte Hunde — 8 Länder, in NRW auch für große Hunde8 LänderNeuregelung 2026Bremen — Hundegesetz 2026 neu gefasst, aktuellen Stand beim Ordnungsamt prüfen1 LandKeine gesetzliche PflichtKeine gesetzliche Pflicht — Mecklenburg-Vorpommern1 Land
Einteilung nach den Landeshundegesetzen und der Übersicht der ARAG, Stand: 08.10.2026. Bremen hat sein Hundegesetz 2026 neu gefasst; prüf dort den aktuellen Stand.
BundeslandPflichtHinweis
Berlinalle HundeHundegesetz Berlin
Hamburgalle HundeHamburgisches Hundegesetz
Niedersachsenalle Hundeab einem Alter von sechs Monaten
Sachsen-Anhaltalle HundeHundegesetz des Landes
Schleswig-Holsteinalle HundeHundegesetz des Landes
Thüringenalle HundeTiergefahrengesetz
Nordrhein-Westfalengefährliche und große Hundeab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Gewicht
Baden-Württembergbestimmte HundePolizeiverordnung über gefährliche Hunde
Bayernbestimmte HundeKampfhunde nach Landesrecht, Erlaubnis der Gemeinde
Brandenburgbestimmte Hundegefährliche Hunde
BremenNeuregelung 2026Hundegesetz neu gefasst; aktuellen Stand beim Ordnungsamt prüfen
Hessenbestimmte Hundegefährliche Hunde
Rheinland-Pfalzbestimmte Hundegefährliche Hunde
Saarlandbestimmte Hundegefährliche Hunde
Sachsenbestimmte Hundegefährliche Hunde
Mecklenburg-Vorpommernkeine gesetzliche Pflichtauch nicht für gefährliche Hunde

Die 20/40-Regel in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen geht einen eigenen Weg. Nach dem Landeshundegesetz brauchst du eine Haftpflicht nicht nur für gefährliche Hunde, sondern auch für große Hunde. Als groß gilt ein Hund ab 40 cm Widerristhöhe oder ab 20 kg Gewicht; eine der beiden Grenzen genügt. Labrador, Schäferhund oder Golden Retriever fallen fast immer darunter. Viele Halter in NRW sind also versicherungspflichtig, ohne einen Listenhund zu halten.

Bremen: Neuregelung 2026

Bremen hat sein Hundegesetz 2026 neu gefasst. Nach den bisherigen Regeln galt die Versicherungspflicht nur für bestimmte Hunde. Ob und für welche Hunde nach der Neufassung eine Versicherungspflicht gilt und ab wann, klärst du am verlässlichsten beim zuständigen Ordnungsamt oder im Landesrecht Bremen.

Freiwillig heißt nicht unwichtig

Auch dort, wo keine Pflicht besteht, gilt die Halterhaftung nach § 833 BGB. Sie ist Bundesrecht und gilt in Mecklenburg-Vorpommern genauso wie in Berlin. Die Landesgesetze regeln nur, ob du eine Versicherung nachweisen musst, nicht, ob du für Schäden haftest. Wer umzieht, muss außerdem prüfen, ob am neuen Wohnort eine Pflicht gilt. Eine bestehende Police kann dann als Nachweis dienen.

Gesetze ändern sich. Die Tabelle gibt den Stand vom 08.10.2026 wieder. Vor einem Umzug oder der Anschaffung eines Hundes lohnt ein Blick in das aktuelle Landesrecht oder eine Nachfrage beim Ordnungsamt.

Gesetzliche Mindestdeckung und Nachweis gegenüber der Behörde

Wo eine Pflicht besteht, schreiben die Länder meist auch eine Mindestversicherungssumme vor. Diese Summen liegen deutlich unter den Deckungssummen heutiger Hundehaftpflicht-Tarife. Fehlt im Landesrecht eine eigene Regel, greift § 114 VVG zur Mindestversicherungssumme bei Pflichtversicherungen. Danach beträgt die Mindestversicherungssumme 250.000 € je Versicherungsfall und 1 Mio. € für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres, soweit keine andere Vorschrift etwas anderes bestimmt.

Für die ARAG Hundehaftpflicht heißt das: Schon der Tarif Basis mit 10 Mio. € für Personen- wie für Sach- und Vermögensschäden liegt ein Vielfaches über diesem Rahmen. Prüfen solltest du trotzdem zwei Details, die einige Landesgesetze stellen: ob eine bestimmte Höchstgrenze für die Selbstbeteiligung gilt und ob die Summe mehrfach im Jahr zur Verfügung stehen muss. Beides steht im jeweiligen Landesgesetz und in deinen Vertragsunterlagen.

Den Nachweis führen

Die zuständige Behörde kann einen Nachweis über die Versicherung verlangen. Häufig geschieht das bei der Anmeldung zur Hundesteuer, bei der Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes oder nach einem Vorfall. Der Versicherer stellt dafür eine Versicherungsbestätigung aus. Heb sie gut auf und reiche sie nach einem Umzug bei der neuen Gemeinde ein, wenn diese sie verlangt.

Was passiert ohne Versicherung

Wer in einem Land mit Pflicht keinen Versicherungsschutz nachweisen kann, begeht in der Regel eine Ordnungswidrigkeit. Die Höhe möglicher Bußgelder regelt das jeweilige Landesgesetz. Schwerer wiegt das finanzielle Risiko: Ohne Versicherung zahlst du jeden Schaden selbst, und die Haftung nach § 833 BGB ist nicht begrenzt.

Grundlagen zur Hundehaftpflicht unabhängig vom Anbieter, etwa zu typischen Leistungen und Begriffen, findest du im Ratgeber zur Hundehaftpflichtversicherung.

Schadenfall, Vertrag und weitere ARAG-Produkte

Passiert etwas, kommt es auf die ersten Schritte an. Die Versicherungsbedingungen enthalten Pflichten, die du im Schadenfall erfüllen musst, sogenannte Obliegenheiten. Wer sie verletzt, riskiert im Extremfall seinen Versicherungsschutz.

Schaden melden: die Schritte

  1. Versorgen und sichern: Kümmere dich um Verletzte, sichere die Unfallstelle und deinen Hund.
  2. Daten festhalten: Namen und Kontakt des Geschädigten und von Zeugen, Ort, Uhrzeit, Fotos vom Schaden.
  3. Kein Schuldanerkenntnis: Bedauern ist menschlich, ein schriftliches Anerkenntnis einer Zahlungspflicht solltest du ohne Rücksprache mit dem Versicherer nicht abgeben.
  4. Schnell melden: Melde den Schaden zeitnah der ARAG, online oder telefonisch, und reiche Unterlagen nach.
  5. Forderungen weiterleiten: Schreiben des Geschädigten oder seines Anwalts gibst du an die ARAG weiter. Sie prüft, zahlt oder wehrt ab.

Wenn du mit einer Entscheidung nicht einverstanden bist

Lehnt die ARAG eine Leistung ab und überzeugt dich die Begründung nicht, kannst du dich an den Versicherungsombudsmann als Schlichtungsstelle wenden. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenfrei. Parallel steht der Weg einer Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht offen, die die Versicherer beaufsichtigt.

Kündigung und Wechsel

Laufzeit und Kündigungsfristen stehen im Versicherungsschein. Nach einem Schadenfall haben in der Regel beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht. Wenn du wechseln willst, achte darauf, dass der neue Vertrag nahtlos beginnt. In Ländern mit Pflicht darf zwischen zwei Verträgen keine Lücke entstehen.

Weitere ARAG-Produkte für den Haushalt

Die ARAG bietet neben der Hundehaftpflicht weitere Sachversicherungen für Privathaushalte an. Die ARAG Hausratversicherung mit Basis, Komfort und Premium folgt demselben dreistufigen Tarifaufbau. Wer mit dem Hund zur Miete wohnt, findet im Rechtsschutz-Baustein Wohnen Unterstützung bei Streit mit dem Vermieter, etwa über die Hundehaltung selbst. Die Hundehaftpflicht deckt dagegen die Schäden, die der Hund in der Wohnung anrichtet.

Die Hundehaftpflicht ist eine der wenigen Versicherungen, deren Beitrag niedrig ist und deren Leistung im Ernstfall existenziell sein kann. Welche Tarifstufe und welche Selbstbeteiligung zum eigenen Haushalt passen, lässt sich mit den Kriterien aus diesem Artikel und dem Tarifrechner der ARAG einordnen. Verbindlich sind am Ende immer die Bedingungen, die zum Antrag gehören.

Häufig gestellte Fragen

Welche Tarife hat die ARAG Hundehaftpflicht?

Die ARAG bietet Basis, Komfort und Premium. Für Sach- und Vermögensschäden gelten 10, 20 oder 30 Mio. €, für Personenschäden 10, 15 oder 20 Mio. €. Komfort und Premium enthalten zusätzlich einen Schadenersatz-Rechtsschutz.

Was kostet die ARAG Hundehaftpflicht?

Die ARAG nennt als Preisbeispiel ca. 5 € im Monat im Tarif Basis bei 250 € Selbstbeteiligung. Größe und Gewicht des Hundes ändern den Beitrag nicht. Den Beitrag für deinen Hund zeigt der Tarifrechner der ARAG.

Sind Welpen bei der ARAG mitversichert?

Ja. Tierischer Nachwuchs ist laut ARAG bis zum Alter von 1,5 Jahren ohne Zusatzantrag und ohne Aufpreis mitversichert.

Versichert die ARAG Listenhunde?

Eine Reihe von Rassen, darunter Rottweiler, Dogo Argentino und Tosa Inu, nimmt die ARAG nicht automatisch an. Ein Online-Abschluss ist dann nicht möglich, Ausnahmen klärt die ARAG im persönlichen Gespräch.

Zahlt die ARAG Bußgelder wegen fehlender Leine?

Nein. Bußgelder und Strafen, etwa wegen Verstoßes gegen eine Leinen- oder Maulkorbpflicht, sind nicht versichert. Versichert ist der Schaden, den dein Hund einem Dritten zufügt, sofern kein Ausschluss greift.

In welchen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht Pflicht?

Für alle Hunde in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In NRW für gefährliche und große Hunde, in den übrigen Ländern für bestimmte Hunde. Mecklenburg-Vorpommern hat keine Pflicht; Bremen hat sein Gesetz 2026 neu gefasst.

Zahlt die Hundehaftpflicht Tierarztkosten für meinen Hund?

Nein. Die Haftpflicht zahlt Schäden, die dein Hund anderen zufügt. Für Behandlungen deines eigenen Hundes gibt es die Hundekranken- und die Hunde-OP-Versicherung als eigene Verträge.

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