Die SCHUFA speichert Daten zu rund 68 Millionen Menschen in Deutschland. Sie erfasst Konten, Kredite, Verträge, Anfragen und Zahlungsstörungen. Einkommen, Vermögen und Beruf speichert sie nicht. Aus diesen Daten berechnet sie seit März 2026 einen einheitlichen Score. Er reicht von 100 bis 999 Punkten und setzt sich nach Angaben der SCHUFA aus zwölf offengelegten Kriterien zusammen. Du kannst ihn nach diesen Angaben selbst nachrechnen und kostenlos digital einsehen. Negative Einträge entstehen in der Regel erst nach zwei Mahnungen. In der Regel werden sie drei Jahre nach dem Ausgleich gelöscht, unter bestimmten Bedingungen schon nach 18 Monaten. Die DSGVO gibt dir das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung. Außerdem gelten für Entscheidungen, die sich maßgeblich auf den Score stützen, besondere Regeln nach Art. 22 DSGVO. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Punkte ein und führt zu den Detailartikeln rund um Kredite und Darlehen. Stand: 14. Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Was die SCHUFA speichert: Erfahre, welche Daten von rund 10.000 Vertragspartnern stammen und was nie gespeichert wird.
- Der neue Score 2026: Verstehe die Kriterien, die Skala von 100 bis 999 und die 28-Tage-Regel.
- Score-Klassen erklärt: Finde heraus, was ab 776 Punkten gilt und wie die Klassen eingeteilt sind.
- Negativeintrag und Löschfristen: Lerne die Regeln für Mahnungen, die 36-Monats-Frist und die 100-Tage-Regel kennen.
- Wer abfragen darf: Verstehe, welche Unternehmen Auskünfte erhalten und auf welcher Rechtsgrundlage.
- Kostenlose SCHUFA-Auskunft: Vergleiche Datenkopie nach Art. 15 DSGVO, kostenlosen Account und Bonitätsnachweis.
- Deine Rechte nach DSGVO: Erfahre, wie du falsche Einträge korrigierst und was das EuGH-Urteil C-634/21 bedeutet.
- Score gezielt verbessern: Entdecke, wie Kontoalter, Adresse und wenige Anfragen deinen Punktwert stärken.
- Fazit und Checkliste: Nimm die sieben wichtigsten Schritte mit und finde die amtlichen Quellen.
TARIFCHECK24 – KREDIT

TARIFCHECK24 – KREDIT
Vorteile
- Kostenloser Kreditvergleich
- Schufa-neutrale Anfrage
- Über 20 Partnerbanken
- Schnelle Online-Antragstellung
Nachteile
- Vermittler, keine Direktbank
- Endkonditionen erst nach Bankprüfung
- Große Auswahl an Angeboten
- Nur für den deutschen Markt
Buzzmatic GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Maßgeblich sind die Bedingungen des Anbieters.
Bank of Scotland – Ratenkredit

Bank of Scotland – Ratenkredit
Vorteile
- Kreditbetrag von 3.000 € bis 50.000 €
- Laufzeit von 24 bis 84 Monaten
- Sondertilgung bis 20 % p. a. gebührenfrei
- Ein Monat Ratenpause pro Jahr inklusive
Nachteile
- Zinssatz individuell, bis 6,99 % eff.
- Nur Einzelpersonen, kein Mitantragsteller
- Digitaler Kontoblick ist Pflicht
- Mind. 6 Monate im Job (oder Azubi/Rente)
Buzzmatic GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Maßgeblich sind die Bedingungen des Anbieters.
Was ist die SCHUFA und welche Daten speichert sie über dich?
SCHUFA steht für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Sie ist die größte private Wirtschaftsauskunftei Deutschlands. Ihr Zweck: Unternehmen sollen einschätzen können, wie wahrscheinlich es ist, dass du eine Rechnung oder Rate zahlst. Dafür hält sie Daten zu rund 68 Millionen Personen vor. Das ist der Großteil aller Erwachsenen im Land.
Wichtig für die Einordnung: Die SCHUFA ist keine Behörde und führt kein staatliches Register. Sie ist ein privates Unternehmen, die SCHUFA Holding AG, gegründet 1927. Als Auskunftei unterliegt sie der Datenschutz-Grundverordnung und der Aufsicht der Datenschutzbehörden. Staatliche Schuldnerverzeichnisse führen dagegen die Vollstreckungsgerichte. Die SCHUFA übernimmt daraus lediglich Einträge.
Das System funktioniert nach dem Gegenseitigkeitsprinzip. Rund 10.000 Vertragspartner liefern Daten an die SCHUFA und dürfen im Gegenzug Auskünfte abrufen. Dazu gehören Banken, Sparkassen, Leasinggesellschaften, Versicherer und Telekommunikationsanbieter. Wer Daten nutzen will, muss also auch Daten liefern.
Daraus folgt eine wichtige Grenze: Nur Vertragspartner dürfen melden. Dein Vermieter kann dich nicht eintragen lassen. Familienangehörige auch nicht. Und ein privater Gläubiger, dem du Geld schuldest, hat ebenfalls keinen Zugang. Wer dir mit einem „SCHUFA-Eintrag“ droht, ohne Vertragspartner zu sein, droht ins Leere.
Positivdaten machen den Großteil aus
Viele halten die SCHUFA für eine Schuldnerliste. Das stimmt nicht. Der überwiegende Teil der Einträge betrifft Verträge, die störungsfrei laufen. Dein Girokonto, deine Kreditkarte, dein Handyvertrag: All das sind Positivdaten. Sie zeigen, dass du Verträge abschließt und bedienst. Negativ sind nur Zahlungsstörungen, Einträge aus Schuldnerverzeichnissen und Insolvenzdaten.
Ohne Positivdaten kann die SCHUFA übrigens schlecht einschätzen, wie zuverlässig du bist. Ein sehr „leeres“ Profil ist deshalb nicht automatisch ein gutes Profil. Wer gerade nach Deutschland gezogen ist oder nie ein Konto hatte, startet mit wenig Historie.
Wozu Voranschriften gespeichert werden
Auch deine früheren Adressen landen im Datensatz. Sie dienen nur einem Zweck: Verwechslungen vermeiden. Bei Millionen gespeicherter Personen gibt es viele mit gleichem Namen und Geburtsjahr. Die Adresshistorie hilft, dich eindeutig zuzuordnen. Voranschriften bleiben drei Jahre gespeichert. Kommt keine neue hinzu, kann sich die Frist um jeweils drei Jahre verlängern.
| Gespeichert | Nicht gespeichert |
|---|---|
| Name, frühere Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschriften | Einkommen und Vermögen |
| Girokonten, Basiskonten, P-Konten | Beruf |
| Kreditkarten mit Kreditrahmen | Familienstand |
| Ratenkredite, Leasing- und Mobilfunkverträge | Nationalität |
| Anfragen von Unternehmen | Religion und Parteimitgliedschaft |
| Zahlungsstörungen nach mehrfacher Mahnung | Lebenseinstellung |
| Schuldnerverzeichnis- und Insolvenzeinträge | Kaufverhalten |
Die rechte Spalte ist mindestens so wichtig wie die linke. Wie viel du verdienst, ob du verheiratet bist oder was du online kaufst, weiß die SCHUFA nicht. Eine Bank, die dein Gehalt kennen will, fragt deshalb immer nach Gehaltsnachweisen. Der Score allein sagt darüber nichts.
Buzzmatic GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Maßgeblich sind die Bedingungen des Anbieters.
Der neue SCHUFA-Score seit März 2026: Kriterien und bis zu 999 Punkte
Bis März 2026 war der SCHUFA-Score eine Blackbox. Es gab einen Basisscore und sechs Branchenscores, jeweils mit eigener Skala. Wie sie berechnet wurden, blieb unklar. Das neue Modell ersetzt all das durch einen einzigen Score. Er reicht von 100 bis 999 Punkten. Je höher der Wert, desto besser deine Bonität.
Wie sich Basisscore und Branchenscore früher unterschieden, erklärt der Beitrag SCHUFA-Basisscore und Branchenscore. Der entscheidende Unterschied im neuen Modell: Nach Angaben der SCHUFA sind die zwölf Kriterien offengelegt, jedes mit festen Punktwerten. Damit lässt sich nachvollziehen, warum du wo stehst, und der Score lässt sich nach diesen Angaben selbst nachrechnen. Seit dem 17. März 2026 ist er außerdem über einen kostenlosen digitalen Zugang einsehbar.
Höchstpunktzahl je Kriterium im neuen SCHUFA-Score
Das Diagramm zeigt die Gewichtung deutlich. Das stärkste Kriterium ist die Frage, ob es in den letzten drei Jahren Zahlungsstörungen gab. Hier hängen bis zu 264 Punkte dran, also mehr als ein Viertel des Maximums. Danach folgen Anfragen für Girokonten und Kreditkarten (117 Punkte), Anfragen außerhalb des Bankenbereichs (99) und das Alter deiner aktuellen Adresse (94). Kreditstatus und Rahmenkredit spielen mit 19 und 36 Punkten nur eine Nebenrolle.
So funktioniert die Punktevergabe am Beispiel Kriterium 6
Wie die Punkte konkret vergeben werden, zeigt Kriterium 6. Es zählt Anfragen und Abschlüsse für Girokonten und Kreditkarten in den letzten zwölf Monaten. Als Kreditkarten gelten dabei nur Karten mit Kreditrahmen. Eine Karte wie die American Express Blue Card zählt für den Score als ein einzelner Vorgang, ebenso wie jede andere neue Kreditkarte.
| Anzahl Anfragen/Abschlüsse | Punkte |
|---|---|
| 0 | 117 |
| 1 | 82 |
| 2 | 44 |
| 3 oder mehr | 0 |
Eine neue Karte mit Kreditrahmen zählt hier als ein Vorgang und verschiebt dieses Kriterium um 35 Punkte, von 117 auf 82. Drei Vorgänge im Jahr streichen das komplette Kriterium. Damit Vergleichen trotzdem nicht bestraft wird, gilt die 28-Tage-Regel: Mehrere Anfragen und Abschlüsse innerhalb von 28 Tagen zählen nur einmal. Holst du dir also an drei Tagen hintereinander Angebote für ein Girokonto, ist das ein einziger Vorgang. Den Unterschied zwischen Konditions- und Kreditanfrage erklärt Konditionsanfrage vs. Kreditanfrage.
| Bis März 2026 | Seit März 2026 | |
|---|---|---|
| Aufbau | Basisscore und sechs Branchenscores | ein einheitlicher Score |
| Skala | je nach Score unterschiedlich | 100–999 Punkte |
| Kriterien | nicht offengelegt | nach Angaben der SCHUFA zwölf veröffentlichte Kriterien mit Punktwerten |
| Nachrechenbar | nein | ja |
| Einsicht | kostenpflichtige Produkte oder Datenkopie | kostenloser digitaler Zugang seit 17.03.2026 |
Woher die Daten kommen
Nur Vertragspartner dürfen melden. Vermieter, Familie und private Gläubiger können dich nicht eintragen lassen.
Quelle: Ratgeber-Text, Abschnitt Datenspeicherung.
Stand: Oktober 2026
Score-Klassen: Was dein Punktwert bedeutet
Ein Punktwert allein sagt wenig. Deshalb ordnet die SCHUFA nach eigenen Angaben jeden Score einer Klasse zu. Für Banken und Händler ist diese Einordnung oft wichtiger als die genaue Zahl. Ob du 790 oder 810 Punkte hast, macht kaum einen Unterschied. Ob du über oder unter 776 liegst, kann dagegen über Konditionen entscheiden. Eine Einordnung zeigt der Beitrag Guter SCHUFA-Score, Wege zur Abfrage beschreibt SCHUFA-Score abfragen.
| Klasse | Punktebereich |
|---|---|
| Hervorragend | 776–999 |
| Gut | 709–775 |
| Akzeptabel | 642–708 |
| Ausreichend | 100–641 |
| Ungenügend | kein Score, offene Zahlungsstörung |
Die gute Nachricht: Der Bereich „Hervorragend“ beginnt bei 776 Punkten. Wer seine Rechnungen pünktlich zahlt und nicht ständig neue Verträge abschließt, hat gute Chancen, dort zu landen.
Die Klasse „Ungenügend“ ist ein Sonderfall. Sie hat keinen Punktebereich. Solange eine Zahlungsstörung offen ist, berechnet die SCHUFA gar keinen Score. Siehst du in deinem Account keinen Punktwert, ist das meist der Grund. Erst wenn die Forderung bezahlt ist, wird wieder gerechnet.
Hat sich dein Punktwert nach der Umstellung verschlechtert, solltest du die Kriterien einzeln durchgehen. Häufige Ursachen sind mehrere neue Verträge im letzten Jahr oder ein kürzlicher Umzug. Ob der Wohnort selbst eine Rolle spielt, klärt Umzug und SCHUFA-Score.
Wie typische Ereignisse auf den Score wirken
- Neue Kreditkarte: Sie zählt zunächst als Anfrage und Abschluss. Mit den Jahren trägt sie zur Vertragshistorie bei, und das Alter der ältesten Karte bringt bis zu 81 Punkte. Mehr dazu im Beitrag Debit-Kreditkarten und SCHUFA.
- Ratenkredit: Auch hier geht es erst nach unten. Mit jeder Rückzahlung erholt sich der Wert. Nach der letzten Rate ist er oft besser als vor dem Kredit.
- Viele Käufe auf Rechnung: Sie können den Score drücken, weil sie als Anfragen außerhalb des Bankenbereichs zählen. Nach zwölf Monaten erholt er sich in der Regel.
- Altes Girokonto: Je länger es besteht, desto besser. Das Alter des ältesten Bankvertrags bringt bis zu 69 Punkte.
- Zahlungsstörung: Der Score verbessert sich erst, wenn du bezahlt hast. Der Hinweis auf die erledigte Störung bleibt danach noch drei Jahre gespeichert.
Negativeintrag und Löschfristen: Wann etwas eingetragen wird und wie lange es bleibt
Eine vergessene Rechnung führt nicht sofort zu einem Negativeintrag. Die Hürden sind klar definiert. Im Regelfall müssen nach § 31 Abs. 2 Nr. 4 BDSG zwei schriftliche Mahnungen vorliegen, die erste mindestens vier Wochen zurück. Daneben nennt das Gesetz weitere Wege, etwa ein rechtskräftiges Urteil, einen Vollstreckungstitel oder ein ausdrückliches Anerkenntnis. Schon die erste Mahnung muss auf eine mögliche SCHUFA-Meldung hinweisen. Und die Forderung darf nicht bestritten sein. Fehlt eine dieser Bedingungen, darf das Unternehmen nicht melden. Wann Inkassoforderungen gemeldet werden dürfen, beschreibt Inkasso und SCHUFA. Welche Folgen ein Eintrag hat, steht in Negativer SCHUFA-Eintrag.
Das hat praktische Folgen. Wer eine Rechnung nur einmal verspätet bezahlt, bekommt keinen Score-Effekt. Und wer eine Forderung für unberechtigt hält, sollte schriftlich widersprechen. Eine bestrittene Forderung darf nicht als Zahlungsstörung eingetragen werden, solange der Streit läuft.
📌 Good to know
Die Löschfristen stehen in keinem Gesetz. Sie folgen den Verhaltensregeln des Verbands „Die Wirtschaftsauskunfteien“, die mit den Datenschutzbehörden abgestimmt sind. Gelöscht wird automatisch und taggenau. Du musst dafür keinen Antrag stellen.
Die wichtigsten Fristen im Überblick
| Datenart | Löschung |
|---|---|
| Kredit- und Konditionsanfragen | nach zwölf Monaten |
| Störungsfreie Kredite | drei Jahre nach Erledigung |
| Girokonten, Basiskonten, P-Konten, Kreditkarten, Handyverträge (störungsfrei) | sofort, wenn das Unternehmen das Vertragsende meldet |
| Voranschriften | nach drei Jahren, Verlängerung um jeweils drei Jahre möglich |
| Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis | nach drei Jahren, früher bei nachgewiesener Löschung durch das zentrale Vollstreckungsgericht |
| Erledigte Zahlungsstörung (Regelfall) | 36 Monate nach Ausgleich |
| Erledigte Zahlungsstörung nach der 100-Tage-Regel | 18 Monate nach Ausgleich |
| Erteilte Restschuldbefreiung | sechs Monate, wie im öffentlichen Register |
Speicherdauer nach Datenart in Monaten
Eine ausführliche Tabelle nach Eintragsart findest du in SCHUFA-Löschfristen im Überblick. Wie lange einzelne Daten bleiben, zeigt zudem SCHUFA-Eintrag: Wie lange Daten gespeichert werden. Bei unzulässigen Einträgen hilft SCHUFA-Eintrag löschen lassen.
Die 100-Tage-Regel: 18 statt 36 Monate
Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine Erleichterung für einmalige Ausrutscher. Eine Zahlungsstörung bleibt nur 18 statt 36 Monate gespeichert, wenn drei Bedingungen erfüllt sind. Erstens: Du begleichst sie innerhalb von 100 Tagen nach der Meldung. Zweitens: Bis zum Ende der 18 Monate kommen keine weiteren Negativdaten hinzu. Drittens: Es gibt keine Einträge aus Schuldnerverzeichnissen oder Insolvenzbekanntmachungen. Wer schnell zahlt, halbiert also die Speicherdauer.
Restschuldbefreiung nur noch sechs Monate
Bei der Privatinsolvenz hat sich viel verändert. Früher blieb die Restschuldbefreiung drei Jahre bei der SCHUFA gespeichert. Der Europäische Gerichtshof hat am 7. Dezember 2023 entschieden, dass private Auskunfteien diese Daten nicht länger speichern dürfen als das öffentliche Insolvenzregister (verbundene Rechtssachen C-26/22 und C-64/22). Dort steht sie sechs Monate. Seitdem gilt diese Frist auch bei der SCHUFA. Mehr zum Hintergrund liefern Restschuldbefreiung und SCHUFA-Eintrag und Privatinsolvenz und SCHUFA.
Ein letzter Punkt betrifft vorzeitig getilgte Kredite. Zahlst du einen Kredit früher zurück, sollte die Bank einen Erledigungsvermerk an die SCHUFA melden. Bitte sie ausdrücklich darum. Sonst läuft der Kredit im Datensatz womöglich weiter, als wäre er noch offen.
Passende Angebote
Wer darf deine SCHUFA-Daten abfragen und auf welcher Rechtsgrundlage?
Kurz gesagt: Abfragen dürfen nur Vertragspartner der SCHUFA, und nur wenn sie ein berechtigtes Interesse haben. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. Danach ist die Verarbeitung zulässig, wenn sie zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und deine Interessen oder Grundrechte nicht überwiegen. Ein berechtigtes Interesse besteht typischerweise, wenn ein Unternehmen ein finanzielles Risiko eingeht und dich vorher einschätzen will.
Ein Beispiel aus dem Alltag: Du beantragst einen Ratenkredit über 5.000 Euro. Die Bank fragt vor der Entscheidung bei der SCHUFA an. Diese Anfrage wird bei dir gespeichert und nach zwölf Monaten gelöscht. Beantragst du im selben Jahr noch ein Girokonto und eine weitere Karte, kommen zwei Vorgänge hinzu. Im Kriterium 6 wären das schon drei Vorgänge, also null von 117 Punkten, sofern sie nicht innerhalb von 28 Tagen liegen.
| Anlass | Typische Abfragende | Rechtsgrundlage und Hinweis |
|---|---|---|
| Kreditantrag, Ratenkredit | Banken und Sparkassen | Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO; berechtigtes Interesse wegen Kreditrisiko |
| Girokonto, Kreditkarte | Banken | Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO; Anfrage wird zwölf Monate gespeichert |
| Mobilfunk- und Internetvertrag | Telekommunikationsanbieter | Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO; Prüfung vor Vertragsabschluss |
| Kauf auf Rechnung, Ratenkauf | Händler mit Zahlungsrisiko | Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO; nur bei echtem Zahlungsausfallrisiko |
| Wohnungssuche | Vermieter über Nachweis von dir | Kein Direktzugriff; du legst einen Bonitätsnachweis vor |
| Scoring und Einmeldung von Forderungen | Auskunfteien | § 31 BDSG regelt Voraussetzungen für Scoring und Forderungsdaten |
Neugierige Abfragen sind nicht erlaubt. Wer ohne passenden Anlass abfragt, handelt rechtswidrig. In deiner Datenkopie siehst du, welche Unternehmen in den letzten Monaten Auskünfte erhalten haben. Taucht dort ein Unternehmen auf, mit dem du nie Kontakt hattest, kannst du nachfragen und bei Bedarf Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einlegen. Typische Alltagsfälle beschreiben Kauf auf Rechnung und SCHUFA und SCHUFA-Bonitätsauskunft. Wie Kreditinstitute prüfen, zeigt Kredit mit und ohne SCHUFA-Prüfung.
So bekommst du deine SCHUFA-Auskunft kostenlos
Du musst nicht raten, was über dich gespeichert ist. Es gibt mehrere Wege zur eigenen Auskunft, und zwei davon kosten nichts. Welcher passt, hängt davon ab, wofür du die Information brauchst.
Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO
Der gründlichste Weg ist die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO. Sie ist kostenlos und lässt sich online über das Verbraucherportal der SCHUFA oder per Post anfordern. Sie enthält alle gespeicherten Daten. Dazu kommen die Herkunft der Daten, die Empfänger, die Speicherdauer und Angaben zur Logik des Scorings. Die Schritte im Einzelnen zeigt SCHUFA-Auskunft kostenlos anfordern. Du siehst also auch, welche Unternehmen in den letzten Monaten Auskünfte über dich eingeholt haben.
Die Datenkopie ist für deine eigene Kontrolle gedacht. Sie ist nicht als Nachweis für Vermieter gestaltet. Viele Vermieter verlangen deshalb ein anderes Dokument.
Der kostenlose SCHUFA-Account
Seit dem 17. März 2026 gibt es einen kostenlosen digitalen Zugang. Dort siehst du deinen Score nach dem neuen Modell und kannst deine Daten jederzeit einsehen. Für die laufende Kontrolle ist das der bequemste Weg. Was das Konto zeigt und was kostenpflichtig bleibt, steht in meineSCHUFA im Überblick. Du musst nicht jedes Mal eine neue Kopie anfordern.
Bonitätsnachweis für Dritte
Brauchst du einen Nachweis für einen Vermieter, bietet die SCHUFA einen kostenpflichtigen Bonitätsnachweis an. Er enthält nur die für Dritte relevanten Informationen und lässt sich sofort online abrufen. Preise und Bedingungen ändern sich gelegentlich. Prüfe sie deshalb direkt bei der SCHUFA, bevor du bestellst.
| Weg | Kosten | Inhalt und Zweck |
|---|---|---|
| Datenkopie nach Art. 15 DSGVO | kostenlos, online oder per Post | alle Daten, Herkunft, Empfänger, Speicherdauer, Scoring-Logik; zur eigenen Kontrolle |
| Kostenloser SCHUFA-Account | kostenlos | Score nach neuem Modell, Daten jederzeit einsehbar |
| Bonitätsnachweis | kostenpflichtig | Nachweis zur Weitergabe, etwa an Vermieter |
💡 Tip
Fordere einmal im Jahr die vollständige Datenkopie an, auch wenn dein Score gut aussieht. Prüfe Voranschriften, Vertragsenden und Anfragen. Ein Handyvertrag, der längst gekündigt ist, aber noch als aktiv geführt wird, lässt sich so schnell korrigieren.
Achte beim Prüfen besonders auf drei Dinge. Stimmen deine Personendaten, inklusive Schreibweise des Namens? Sind beendete Verträge auch als beendet markiert? Und tauchen Anfragen von Unternehmen auf, mit denen du nie Kontakt hattest? Letzteres kann ein Hinweis auf Identitätsmissbrauch sein.
Deine Rechte nach der DSGVO und was bei falschen Einträgen hilft
Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten. Damit gelten für sie alle Pflichten der Datenschutz-Grundverordnung. Für dich bedeutet das: Du hast handfeste Rechte, die du ohne Anwalt durchsetzen kannst.
| Artikel | Recht | Praktische Bedeutung |
|---|---|---|
| Art. 15 | Auskunft | kostenlose Datenkopie samt Angaben zur Scoring-Logik |
| Art. 16 | Berichtigung | falsche Daten korrigieren lassen, schriftlich und mit Belegen |
| Art. 17 | Löschung | unrechtmäßige, veraltete oder falsche Daten löschen lassen |
| Art. 21 | Widerspruch | Widerspruch aus Gründen der besonderen persönlichen Situation |
| Art. 22 | Schutz vor automatisierter Einzelentscheidung | Ablehnung allein wegen des Scores unzulässig |
Wie oft darfst du Auskunft verlangen?
Die DSGVO setzt keine feste Obergrenze. Nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO muss die SCHUFA unverzüglich antworten, spätestens innerhalb eines Monats. Diese Frist kann um zwei Monate verlängert werden, wenn die Anträge komplex sind. Die erste Kopie ist nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO unentgeltlich. Für weitere Kopien kann ein angemessenes Entgelt verlangt werden. Bei offenkundig unbegründeten oder besonders häufig wiederholten Anträgen kann das Unternehmen nach Art. 12 Abs. 5 DSGVO ein Entgelt verlangen oder sich weigern. Einmal im Jahr ist in der Praxis unproblematisch. Der Zugang zu deinem Score im kostenlosen Account bleibt davon unberührt.
Das EuGH-Urteil C-634/21: Kein Nein nur wegen des Scores
Am 7. Dezember 2023 hat der Europäische Gerichtshof ein Grundsatzurteil gefällt. Ein Score gilt als „automatisierte Entscheidung im Einzelfall“ nach Art. 22 DSGVO, wenn er für den Vertragsabschluss maßgeblich ist. Die Folge: Stützt sich eine Bank maßgeblich auf den Score, gelten die strengen Vorgaben des Art. 22 DSGVO. Ob im Einzelfall eine Ausnahme nach Art. 22 Abs. 2 DSGVO greift, hängt vom konkreten Vertrag und den Schutzmaßnahmen ab. Gleichzeitig hat das Gericht deinen Anspruch gestärkt, Auskunft über Logik, Tragweite und Wirkung des Scorings zu bekommen.
Wirst du abgelehnt, darfst du also nachfragen. Frag konkret, welche Faktoren ausschlaggebend waren und ob ein Mensch den Antrag geprüft hat. Mehr dazu in Kreditablehnung wegen SCHUFA. Oft lässt sich ein Grenzfall mit Gehaltsnachweisen oder Sicherheiten doch noch lösen.
Schritt für Schritt: Falschen Eintrag korrigieren
- Datenkopie anfordern: Prüfe genau, welcher Eintrag falsch ist und welches Unternehmen ihn gemeldet hat.
- Belege sammeln: Zahlungsbestätigungen, Kündigungsschreiben, Schriftverkehr zu bestrittenen Forderungen.
- Schriftlich widersprechen: Verlange Berichtigung nach Art. 16 oder Löschung nach Art. 17 DSGVO. Schicke Kopien deiner Belege mit. Wende dich parallel an das meldende Unternehmen.
- Eskalieren: Lehnt die SCHUFA ab, schalte den SCHUFA-Ombudsmann ein. Das Verfahren ist für dich kostenlos. Alternativ helfen Schuldnerberatungen oder die zuständige Datenschutzbehörde. Hinweise zum Aufbau eines Widerspruchs liefert SCHUFA-Widerspruch einlegen. Zum Verfahren um die Score-Berechnung lies auch BGH prüft Auskunftsanspruch.
- Letzter Schritt: Bleibt alles ohne Erfolg, kann ein Anwalt für Datenschutzrecht helfen. Auch eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde ist möglich.
Halte alle Fristen und Schreiben fest. Ein sauberer Papierweg macht es dir leichter, wenn du eskalieren musst. Und reagiere früh: Ein falscher Eintrag kostet dich im ungünstigsten Fall bis zu 264 Punkte und verhindert, solange er als offen geführt wird, sogar die Berechnung eines Scores.
So verbesserst du deinen SCHUFA-Score gezielt
Der neue Score hat einen großen Vorteil: Du weißt genau, wo die Punkte liegen. Statt auf Tricks zu setzen, kannst du die zwölf Kriterien gezielt angehen. Manche Hebel wirken schnell, andere brauchen Geduld.
Pünktlich zahlen hat Vorrang
Der größte Block sind Zahlungsstörungen mit bis zu 264 Punkten. Richte für feste Rechnungen Daueraufträge oder Lastschriften ein. Prüfe Mahnungen sofort. Bereits die erste muss auf eine mögliche SCHUFA-Meldung hinweisen. Spätestens dann solltest du handeln. Zahlst du eine gemeldete Forderung innerhalb von 100 Tagen, profitierst du von der kürzeren Speicherfrist von 18 Monaten.
Alte Verträge behalten
Das Alter deines ältesten Bankvertrags bringt bis zu 69 Punkte, das deiner ältesten Kreditkarte bis zu 81. Zusammen sind das 150 Punkte, die nur mit der Zeit wachsen. Kündige dein ältestes Girokonto deshalb nicht leichtfertig, nur weil ein anderes Konto Prämien verspricht. Gleiches gilt für eine Kreditkarte, die du seit Jahren besitzt. Ein zusätzliches Girokonto, zum Beispiel bei der DKB, kannst du parallel eröffnen, ohne das alte Konto zu kündigen.
Wenige Anfragen, kluge Bündelung
Anfragen für Girokonten und Kreditkarten wiegen bis zu 117 Punkte, Anfragen außerhalb des Bankenbereichs bis zu 99. Plane neue Verträge bewusst. Willst du vergleichen, erledige alle Anfragen innerhalb von 28 Tagen. Dann zählen sie als ein einziger Vorgang. Sei auch bei Käufen auf Rechnung zurückhaltend, wenn du demnächst einen Kredit brauchst. Wer ohne Konto-Historie startet, findet Hinweise in Kredit ohne SCHUFA-Historie. Ein schwacher Wert wird in Schlechter SCHUFA-Score eingeordnet. Willst du Angebote ansehen, nutze einen Kreditvergleich, der Konditionsanfragen stellt, und frage vorher nach, wie der Anbieter die SCHUFA abfragt.
Wohnort und Identität
Das Alter deiner aktuellen Adresse bringt bis zu 94 Punkte. Häufige Umzüge kosten also Punkte. Das ist kein Grund, in einer unpassenden Wohnung zu bleiben. Plane aber einen großen Kredit, etwa für eine Immobilie, nach Möglichkeit nicht direkt nach einem Umzug. Eine durchgeführte Identitätsprüfung bringt zusätzlich bis zu 38 Punkte. Planst du eine Baufinanzierung, solltest du deinen Score einige Monate vorher prüfen und mögliche Fehler in der Datenkopie rechtzeitig korrigieren.
Kredite zu Ende bringen
Ein laufender Ratenkredit wirkt zunächst belastend. Mit jeder bezahlten Rate erholt sich der Wert. Nach der letzten Rate stehst du oft besser da als vorher. Sorge dafür, dass die Bank die Erledigung meldet. Und prüfe danach in deinem Account, ob der Kredit als beendet geführt wird.
Wer diese Punkte beachtet, verbessert seine Ausgangslage. Eine Garantie für eine bestimmte Klasse oder eine Kreditzusage gibt es nicht. Zur Orientierung: In der Klasse „Hervorragend“ liegen bereits knapp zwei Drittel aller gespeicherten Personen. Entscheidend ist nicht ein einzelner Trick, sondern ein ruhiges, berechenbares Finanzverhalten über mehrere Jahre.
Fazit und Checkliste: Das solltest du jetzt tun
Die SCHUFA ist ein privates Unternehmen, das Zahlungsverhalten sammelt und daraus einen Score berechnet. Das neue Modell macht die Bewertung nachvollziehbar. Deine Rechte nach der DSGVO machen dich vom Objekt zum Beteiligten: Du kannst Daten einsehen, korrigieren lassen und Scoring-Entscheidungen hinterfragen. Ob und zu welchen Konditionen du einen Kredit bekommst, entscheidet am Ende immer der Anbieter. Mehr Orientierung rund um Finanzierungen findest du in der Übersicht Kredite und Darlehen und im Kreditkarten-Überblick.
Checkliste
- Datenkopie anfordern: Einmal im Jahr alle gespeicherten Daten prüfen.
- Account einrichten: Score und zwölf Kriterien im kostenlosen Zugang einsehen.
- Rechnungen im Blick behalten: Mahnungen sofort prüfen und fristgerecht zahlen.
- Anfragen bündeln: Vergleiche innerhalb von 28 Tagen abwickeln.
- Alte Verträge behalten: Das Alter von Konto und Karte wirkt auf den Score.
- Fehler korrigieren: Schriftlich nach Art. 16 oder Art. 17 DSGVO widersprechen, mit Belegen.
- Fristen notieren: Löschfristen vormerken und Löschung nach Ablauf kontrollieren.
Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Finanzberatung. Rechtsstand und Zahlen: Oktober 2026. Das Modell und einzelne Werte können sich ändern.
Quellen
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), § 31 Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskünften: gesetze-im-internet.de
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 6, 12, 15, 16, 17, 21, 22: eur-lex.europa.eu
- EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2023, C-634/21 (SCHUFA Holding, Scoring): eur-lex.europa.eu
- EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2023, C-26/22 und C-64/22 (Restschuldbefreiung): eur-lex.europa.eu
Häufig gestellte Fragen
Was ist die SCHUFA?
Die SCHUFA Holding AG ist ein privates Unternehmen und die größte Wirtschaftsauskunftei Deutschlands. Sie sammelt von Vertragspartnern Daten zu Verträgen und Zahlungsverhalten und berechnet daraus einen Score. Sie ist keine Behörde.
Wie oft darf ich Auskunft verlangen?
Die DSGVO nennt keine feste Grenze. Die erste Kopie ist unentgeltlich (Art. 15 Abs. 3 DSGVO), die Antwort muss innerhalb eines Monats kommen (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen kann ein Entgelt verlangt werden.
Wer darf meine Daten abfragen?
Nur Vertragspartner der SCHUFA mit einem berechtigten Interesse, etwa bei Kredit, Girokonto, Mobilfunkvertrag oder Kauf auf Rechnung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. Vermieter haben keinen Direktzugriff.
Was speichert die SCHUFA über mich und was nicht?
Die SCHUFA speichert Personendaten, Girokonten, Kreditkarten mit Kreditrahmen, Kredite, Leasing- und Handyverträge, Anfragen und Zahlungsstörungen. Einkommen, Vermögen, Beruf, Familienstand, Nationalität und Kaufverhalten speichert sie nicht.
Wie hoch ist ein guter SCHUFA-Score?
Im neuen Modell gilt deine Bonität nach Angaben der SCHUFA ab 776 von maximal 999 Punkten als hervorragend. Darunter folgen die Klassen Gut, Akzeptabel und Ausreichend.
Schadet es, Girokonten oder Kreditkarten zu vergleichen?
Nein, wenn du bündelst. Mehrere Anfragen und Abschlüsse innerhalb von 28 Tagen zählen nur einmal. Erst ab drei solchen Vorgängen in zwölf Monaten gibt es für dieses Kriterium null statt 117 Punkte.
Wie lange bleibt ein negativer SCHUFA-Eintrag gespeichert?
Im Regelfall drei Jahre nach dem Ausgleich der Forderung, taggenau. Zahlst du eine einmalige Störung innerhalb von 100 Tagen nach der Meldung und kommen keine weiteren Negativdaten hinzu, sind es nur 18 Monate.
Kann mein Vermieter mich bei der SCHUFA melden?
Nein. Melden dürfen nur Vertragspartner der SCHUFA, also etwa Banken, Versicherer oder Telekommunikationsanbieter. Vermieter, Familienangehörige und andere private Gläubiger haben keinen Zugang und können keine Schulden eintragen lassen.
Darf mich eine Bank allein wegen des Scores ablehnen?
Nicht ohne Weiteres. Nach dem EuGH-Urteil C-634/21 kann der Score eine automatisierte Entscheidung im Sinne von Art. 22 DSGVO sein, wenn sich die Bank maßgeblich darauf stützt. Dann gelten strenge Vorgaben. Du kannst nachfragen, welche Faktoren den Ausschlag gaben.
Warum habe ich keinen SCHUFA-Score?
Meist ist eine Zahlungsstörung noch offen. Solange das so ist, berechnet die SCHUFA keinen Score und führt dich in der Klasse Ungenügend. Sobald die Forderung bezahlt ist, wird wieder ein Punktwert ermittelt.





















