Das Wichtigste in Kürze
- Antwort in vier Sätzen: Erfahre, warum die Frage nach dem guten Wert keine einzige Zahl als Antwort hat.
- Keine amtliche Grenze: Verstehe, warum kein Gesetz und keine Behörde eine Schwelle für einen guten Score festlegt.
- Skala 100 bis 999: Überblick über die fünf Score-Klassen und die einzige veröffentlichte Klassengrenze bei 776 Punkten.
- Alte Prozentwerte: Erfahre, warum sich 95 Prozent aus der Zeit vor März 2026 nicht in Punkte umrechnen lassen.
- Was einfließt: Vergleiche, welche Daten in die Bewertung dürfen und welche gesetzlich ausgeschlossen sind.
- Prüfung der Bank: Lerne, warum die Bank nach § 505a BGB selbst prüfen muss und der Score nur eine Grundlage ist.
- Zwei Haushalte: Beispielrechnung mit gleichem Score und 880 Euro Unterschied im monatlichen Überschuss.
- Tempo der Änderung: Erfahre, warum erledigte Zahlungsstörungen bis zu drei Jahre nachwirken.
- Dein eigener Spielraum: Finde heraus, welche Punkte du wirklich steuerst und welche nur Zeit braucht.
- Rechte bei Ablehnung: Verstehe, welche Erläuterung dir nach einer automatisierten Entscheidung zusteht.
- Eigenen Wert einsehen: Erfahre, wie du die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ohne Entgelt anforderst.
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Kurz gesagt: Was ein guter SCHUFA-Score bedeutet
Die kurze Antwort auf die Frage nach einem guten SCHUFA-Score ist unbefriedigend, aber sie ist die einzige belastbare: Es gibt keine amtliche Grenze. Kein Gesetz, keine Aufsichtsbehörde und kein Gericht legt fest, ab welchem Wert eine Bonitätsbewertung als gut gilt. Veröffentlicht ist nach Angaben der SCHUFA genau eine Klassengrenze. Die höchste der fünf Score-Klassen heißt Hervorragend und beginnt bei 776 von 999 möglichen Punkten.
Dahinter steckt allerdings kein Geheimnis, sondern die Natur der Sache. Der Score ist eine Wahrscheinlichkeitsaussage. Das Bundesdatenschutzgesetz nennt ihn in § 31 wörtlich einen Wahrscheinlichkeitswert über ein bestimmtes zukünftiges Verhalten. Eine Wahrscheinlichkeit lässt sich folglich nicht in gut und schlecht sortieren, sondern nur in höher und niedriger. Was daraus folgt, entscheidet nicht die Auskunftei, sondern das Unternehmen, das den Wert abfragt — und jedes Unternehmen legt seine eigene Schwelle an.
Deshalb beantwortet dieser Artikel die Frage anders, als es die Suchanfrage nahelegt. Du erfährst, wie die Skala seit dem 17. März 2026 aufgebaut ist, welche Angaben dazu belegt sind und welche nicht, was neben dem Score in eine Kreditentscheidung einfließt, wie schnell sich ein Wert überhaupt bewegt und welche Rechte du hast, wenn eine automatisierte Bewertung gegen dich ausfällt. Am Ende kannst du einschätzen, was dein eigener Wert aussagt — und was er nicht aussagt.
Alle Rechtsstände in diesem Artikel haben den Stand 17. Oktober 2026. Die Angaben zur Skala, zu den Klassen und zu den Speicherfristen stammen von der SCHUFA selbst und sind an jeder Stelle als solche gekennzeichnet. Es gibt dafür keine amtliche Quelle, weil die Auskunftei ein privates Unternehmen ist und ihr Verfahren nicht veröffentlichen muss.
📌 Good to know
Dieser Artikel nennt bewusst keine Punktspannen für einzelne Bewertungskriterien und keine Grenzwerte für die vier unteren Score-Klassen. Solche Zahlen kursieren in Vergleichsportalen, sie stammen aber nicht von der Auskunftei und sind nicht überprüfbar. Eine erfundene Schwelle wäre für dich schädlicher als die ehrliche Auskunft, dass sie nicht veröffentlicht ist.
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Warum es keine amtliche Grenze für einen guten Score gibt
Viele Menschen erwarten hinter einem Bonitätswert eine Art Schulnote mit festen Grenzen. Diese Erwartung geht an der Konstruktion vorbei. Der Gesetzgeber hat das Scoring nicht als Bewertung von Personen geregelt, sondern als Rechenverfahren mit Grenzen. § 31 Abs. 1 BDSG erlaubt die Verwendung eines solchen Wahrscheinlichkeitswerts nur unter vier Bedingungen: Das Datenschutzrecht muss eingehalten sein, die genutzten Daten müssen nach einem wissenschaftlich anerkannten mathematisch-statistischen Verfahren nachweisbar erheblich sein, es dürfen nicht ausschließlich Anschriftendaten genutzt werden, und wenn Anschriftendaten einfließen, muss die betroffene Person vorher unterrichtet werden; diese Unterrichtung ist zu dokumentieren.
In dieser Vorschrift steht deshalb kein einziger Zahlenwert. Sie regelt, wie gerechnet werden darf, nicht wo die Grenze zwischen gut und schlecht liegt. Das ist zudem kein Versehen. Eine gesetzliche Schwelle würde bedeuten, dass der Staat festlegt, wem Unternehmen einen Vertrag anbieten müssen und wem nicht. Genau das soll die Vertragsfreiheit der Beteiligten entscheiden.
Die zweite Ebene ist das europäische Datenschutzrecht. Der Europäische Gerichtshof hat am 7. Dezember 2023 in der Rechtssache C-634/21 entschieden, dass Scoring eine nach der Datenschutz-Grundverordnung grundsätzlich verbotene automatisierte Entscheidung im Einzelfall darstellt, sofern die Kunden der Auskunftei dem übermittelten Wert eine maßgebliche Rolle bei der Kreditgewährung beimessen. Vorgelegt hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden. Das Urteil verschiebt den Blick: Nicht die Zahl steht im Mittelpunkt, sondern die Frage, wie stark ein Unternehmen seine Entscheidung von ihr abhängig macht.
Daraus folgt für dich eine praktische Konsequenz. Wenn ein Unternehmen seine Entscheidung maßgeblich am Score ausrichtet, braucht es dafür eine tragfähige Rechtsgrundlage und du hast zusätzliche Rechte. Wenn es den Wert nur als einen Baustein unter mehreren nutzt, verliert die Frage nach der magischen Schwelle an Bedeutung — dann entscheidet die Gesamtlage. Beide Wege führen weg von der Vorstellung, dass eine einzige Zahl über den Vertrag bestimmt.
Die dritte Ebene ist dagegen die Praxis. Eine Bank, die Ratenkredite vergibt, trägt ein anderes Risiko als ein Versandhändler, der einen Rechnungskauf über 60 Euro freigibt, und ein Mobilfunkanbieter kalkuliert wieder anders. Somit kann dieselbe Zahl an einer Stelle reichen und an einer anderen nicht. Hinzu kommt, dass die Vertragspartner der Auskunftei unterschiedliche Datenpakete erhalten: Kreditinstitute, Kreditkartenunternehmen und Leasinggesellschaften bekommen nach Angaben der SCHUFA Positiv- und Negativmerkmale, Handel, Versandhandel, E-Commerce, Immobilienwirtschaft und Telekommunikation dagegen nur Negativmerkmale. Ein Wert, der in der Klasse Hervorragend liegt, erspart dir die Prüfung der übrigen Unterlagen nicht.
Die Skala seit März 2026 und die fünf Score-Klassen
Seit dem 17. März 2026 weist die SCHUFA nach eigenen Angaben einen einheitlichen Score für Verbraucher und Unternehmen aus. Die Skala reicht von 100 bis 999 Punkten. Vorher gab es zwei getrennte Welten: einen Basisscore als Prozentwert für Verbraucher und mehrere Branchenscores für Unternehmen. Wie sich diese beiden Werte unterschieden, haben wir im Detail in unserem Artikel zu Basisscore und Branchenscore beschrieben.
Über der Skala liegen nach Angaben der SCHUFA fünf Score-Klassen: Hervorragend, Gut, Akzeptabel, Ausreichend und Ungenügend. Für diese Klassen ist genau ein Grenzwert veröffentlicht. Die Klasse Hervorragend beginnt bei 776 Punkten und reicht bis 999. Für die vier übrigen Klassen liegen keine Grenzwerte vor. Wir nennen deshalb keine, auch nicht als Schätzung — eine Zahl mit einem „etwa“ davor bleibt eine erfundene Zahl.
| Score-Klasse | Punktebereich | Was belegt ist |
|---|---|---|
| Hervorragend | 776 bis 999 Punkte | Die einzige Klassengrenze, die nach Angaben der SCHUFA vorliegt. |
| Gut | nicht veröffentlicht | Die Klasse existiert nach Angaben der SCHUFA, ihre Grenzen sind nicht bekannt. |
| Akzeptabel | nicht veröffentlicht | Keine überprüfbare Angabe zu Unter- und Obergrenze. |
| Ausreichend | nicht veröffentlicht | Keine überprüfbare Angabe zu Unter- und Obergrenze. |
| Ungenügend | nicht veröffentlicht | Untere Klasse der Skala; ihre Grenze nach oben ist nicht bekannt. |
| Kein Score | entfällt | Bei offenen Zahlungsstörungen wird nach Angaben der SCHUFA kein Score berechnet, übermittelt wird nur der Hinweis darauf. |
Die letzte Zeile ist wichtiger, als sie aussieht. Wenn eine Zahlungsstörung offen ist, gibt es nach Angaben der SCHUFA keinen Punktwert mehr, sondern nur noch den Hinweis auf die Störung. Die Frage nach dem guten Score stellt sich in dieser Lage nicht — das Unternehmen sieht gar keine Zahl, sondern ein Merkmal. Wer in dieser Situation steckt, erreicht am meisten, indem er die offene Forderung erledigt, nicht indem er an einem Wert arbeitet, der nicht übermittelt wird.
Die Skala im Überblick: was veröffentlicht ist und was nicht
Warum alte Prozentwerte nichts mehr aussagen
Wer vor 2026 schon einmal in seine Daten geschaut hat, erinnert sich wahrscheinlich an einen Prozentwert. Der Basisscore war nach Angaben der SCHUFA ein Wert von 0 bis 100 Prozent, der quartalsweise aktualisiert wurde; 100 Prozent waren statistisch nicht erreichbar. Viele Ratgeber im Netz arbeiten noch mit dieser Skala und nennen Schwellen in Prozent. Diese Angaben sind überholt.
Entscheidend ist daher: Es gibt keine veröffentlichte Umrechnung zwischen der alten Prozentskala und der neuen Punkteskala. Eine Lage, die früher einem bestimmten Prozentwert entsprach, ergibt nicht automatisch einen bestimmten Punktwert. Wer 95 Prozent aus dem Jahr 2024 im Kopf hat und daraus einen Punktwert ableitet, rechnet mit einer Brücke, die es nicht gibt. Die beiden Spuren im Chart oben stehen deshalb bewusst ohne Pfeil nebeneinander.
Dazu kommt allerdings die Übergangsfrist. Nach Angaben der SCHUFA dürfen Unternehmen bis Ende 2028 weiter mit den alten Branchenscores arbeiten. Es ist also möglich, dass du in deiner Selbstauskunft den neuen Punktwert siehst, während ein Unternehmen seine Entscheidung noch auf einen alten Wert stützt. Diese Lücke ist kein Fehler in deinen Daten, sondern eine Folge der Umstellung.
Praktisch heißt das: Vergleiche deinen Wert nicht mit Zahlen aus älteren Quellen und nicht mit Zahlen, die andere nennen. Die einzige Zahl, die etwas über deine Lage sagt, ist die aus deiner eigenen aktuellen Auskunft — zusammen mit der Information, welche Merkmale überhaupt gespeichert sind. Wie du beides bekommst, steht weiter unten.
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Was in die Bewertung einfließt und was ausgeschlossen ist
Hier liegt der eigentliche Hebel. Nach Angaben der SCHUFA beruht der neue Score auf zwölf Kriterien. Welche Punktspannen die einzelnen Kriterien haben, ist nicht veröffentlicht — die Zahlen, die dazu kursieren, stammen aus Vergleichsportalen und sind nicht überprüfbar. Belegt sind dagegen die gesetzlichen Grenzen, und die sind für dich oft nützlicher als eine Gewichtung.
§ 31 Abs. 2 BDSG zieht eine harte Linie um Forderungen. Eine Forderung darf nur einfließen, wenn sie trotz Fälligkeit nicht erbracht wurde, und auch dann nur in fünf Fällen: wenn sie durch ein rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil festgestellt ist oder ein Schuldtitel nach § 794 ZPO vorliegt; wenn sie nach § 178 InsO festgestellt und im Prüfungstermin nicht bestritten wurde; wenn du sie ausdrücklich anerkannt hast; wenn du nach Fälligkeit mindestens zweimal schriftlich gemahnt wurdest, die erste Mahnung mindestens vier Wochen zurückliegt, du vorher auf die mögliche Meldung hingewiesen wurdest und die Forderung nicht bestritten hast; oder wenn das Vertragsverhältnis wegen Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden kann und du vorher auf die mögliche Meldung hingewiesen wurdest.
Das ist deshalb eine Schutzvorschrift, die du gegen einen Eintrag halten kannst. Eine bestrittene Rechnung, eine einzige Mahnung oder eine Forderung ohne vorherigen Hinweis erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Wenn ein Merkmal gespeichert ist, das keinen dieser fünf Fälle erfüllt, geht es nicht um den Score, sondern um die Löschung des Eintrags. Dazu haben wir einen eigenen Artikel, der den Weg beschreibt: SCHUFA-Eintrag löschen lassen.
| Angabe | Rolle für die Bewertung | Grundlage |
|---|---|---|
| Offene Zahlungsstörung | Es wird kein Score berechnet; übermittelt wird nur der Hinweis auf die Störung. | Nach Angaben der SCHUFA |
| Erledigte Störung | Wirkt bis zu drei Jahre nach der Erledigung nach. | Nach Angaben der SCHUFA |
| Kreditanfrage | Wird gespeichert; mehrere Konto- oder Kreditkartenanfragen binnen 28 Tagen zählen nur einmal. | Nach Angaben der SCHUFA |
| Konditionsanfrage | Wirkt sich nach Angaben der SCHUFA nicht auf den Score aus. | Nach Angaben der SCHUFA |
| Nur Adresse | Ein Wert darf nicht ausschließlich auf Anschriftendaten beruhen. | § 31 Abs. 1 Nr. 3 BDSG |
| Bestrittene Forderung | Darf im Mahnfall nicht einbezogen werden, wenn du sie bestritten hast. | § 31 Abs. 2 Nr. 4 BDSG |
| Restschuldbefreiung | Darf von privaten Auskunfteien nicht länger gespeichert werden als die sechs Monate im öffentlichen Register. | EuGH, 07.12.2023, C-26/22 und C-64/22 |
| Einkommen | Kennt die Auskunftei nicht; die Bank prüft es selbst. | § 505b BGB |
Die letzte Zeile erklärt den häufigsten Irrtum. Eine Auskunftei kennt dein Einkommen nicht, deine Miete nicht und deinen Arbeitsvertrag nicht. Diese Angaben kommen von dir, und die Bank prüft sie selbst. Ein hoher Score ersetzt also keine tragfähige Haushaltsrechnung — und eine tragfähige Haushaltsrechnung wird durch einen mittleren Score nicht entwertet.
Die Bewertung im Überblick: Skala, Entscheidungsweg und Fristen
Die interaktive Grafik bündelt die belegten Angaben aus diesem Ratgeber. Wechsle zwischen den drei Ansichten und fahre mit der Maus über eine Kachel oder Station, um Wert und Quelle zu sehen. Für vier der fünf Score-Klassen steht dort ausdrücklich keine Zahl, weil keine veröffentlicht ist. Über den Knopf unten gibst du genau diese Grafik als PDF aus.
Fünf Klassen, eine veröffentlichte Grenze
Fahr mit der Maus über eine Kachel oder tippe sie an. Nur bei der Klasse Hervorragend ist ein Grenzwert veröffentlicht; die vier übrigen Kacheln nennen deshalb keine Zahl.
Nach Angaben der SCHUFA, Stand 17. Oktober 2026. Für die Klassen Gut, Akzeptabel, Ausreichend und Ungenügend liegen keine Grenzwerte vor. Es gibt keine amtliche Grenze, ab der ein Score als gut gilt.
Stand: 17.10.2026
Was Banken tatsächlich prüfen
Für Verbraucherdarlehen schreibt das Gesetz die Prüfung vor, und zwar der Bank, nicht der Auskunftei. § 505a Abs. 1 BGB verpflichtet den Darlehensgeber, vor Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags die Kreditwürdigkeit zu prüfen. Er darf den Vertrag bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehen nur schließen, wenn aus dieser Prüfung hervorgeht, dass keine erheblichen Zweifel daran bestehen, dass du deinen Verpflichtungen vertragsgemäß nachkommen wirst. Bei einem Immobiliardarlehen lautet der Maßstab, dass es wahrscheinlich sein muss.
Noch deutlicher wird § 505b BGB. Nach Absatz 1 können Grundlage der Prüfung bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehen deine eigenen Auskünfte sein und „erforderlichenfalls" Auskünfte von Stellen, die solche Daten geschäftsmäßig zur Übermittlung erheben — also von Auskunfteien. Das Wort „erforderlichenfalls" ordnet die Rollen: Die Auskunftei ist eine mögliche Ergänzung, nicht der Kern der Prüfung. Bei Immobiliardarlehen verlangt Absatz 2 eine eingehende Prüfung auf Grundlage notwendiger, ausreichender und angemessener Informationen zu Einkommen, Ausgaben und anderen finanziellen und wirtschaftlichen Umständen.
Dass das keine Formalie ist, zeigt hingegen § 505d Abs. 1 BGB. Verstößt der Darlehensgeber gegen die Prüfpflicht, ermäßigt sich ein vereinbarter gebundener Sollzins auf den marktüblichen Zinssatz am Kapitalmarkt für Anlagen in Pfandbriefe mit entsprechender Laufzeit, du kannst den Vertrag jederzeit fristlos kündigen und eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt nicht an. Das Gesetz gibt der Bank damit einen starken Anreiz, selbst genau zu rechnen, statt sich auf eine fremde Zahl zu verlassen.
Für große Beträge kommt das Aufsichtsrecht dazu. § 18 Satz 1 KWG verlangt, dass ein Kreditinstitut einen Kredit, der insgesamt 1.500.000 Euro oder 10 Prozent seines Kernkapitals überschreitet, nur gewähren darf, wenn es sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers offenlegen lässt. In dieser Größenordnung spielt ein Score keine tragende Rolle mehr; dort zählen Jahresabschlüsse und Sicherheiten. Auch vor einer Baufinanzierung fordert die Bank deutlich mehr Unterlagen an und rechnet die dauerhafte Belastung genau durch.
📌 Good to know
Wenn du eine Finanzierung vorbereitest, wirkt die Haushaltsrechnung schneller als jede Arbeit am Score. Einkommensnachweise, laufende Raten und Fixkosten gehen direkt in die Prüfung nach § 505a und § 505b BGB ein. Der Score bewegt sich dagegen erst über Monate. Beides ersetzt keine individuelle Beratung — diese Einordnung ist allgemeine Information, keine Empfehlung für deinen Einzelfall.
Praxisbeispiel: zwei Haushalte mit demselben Wert
Ein Rechenbeispiel macht greifbar, warum die Frage nach dem guten Score zu kurz greift. Zwei Haushalte haben denselben Punktwert. Die folgenden Zahlen sind eine Beispielrechnung, keine Angebote und keine Prognose.
Haushalt A verdient 2.800 Euro netto im Monat, zahlt 950 Euro Miete und hat keine laufende Rate. Rechnerisch bleiben 1.850 Euro für alles andere. Haushalt B verdient ebenfalls 2.800 Euro netto, zahlt aber 1.450 Euro Miete und zusätzlich 380 Euro monatlich für eine laufende Fahrzeugfinanzierung. Rechnerisch bleiben 970 Euro. Der Unterschied beträgt 880 Euro im Monat — bei identischem Score.
Genau diese Differenz muss die Bank nach § 505a und § 505b BGB in ihre Prüfung einbeziehen. Sie darf den Vertrag bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehen nur abschließen, wenn keine erheblichen Zweifel an der vertragsgemäßen Rückzahlung bestehen. Zwei identische Scores können daher zu zwei unterschiedlichen Ergebnissen führen, und zwar vollkommen regelkonform.
Umgekehrt gilt das ebenso. Ein Haushalt mit einem mittleren Score und einem großen monatlichen Überschuss steht in der Prüfung nicht automatisch schlechter da als ein Haushalt mit einem hohen Score und einem engen Budget. Wie eine Prüfung mit und ohne Auskunftei-Abfrage abläuft, beschreibt unser Artikel zu Kredit mit und ohne SCHUFA-Prüfung.
Daraus folgt kein Versprechen in irgendeine Richtung. Niemand kann dir sagen, ob ein bestimmter Antrag bewilligt wird, und dieser Artikel tut es auch nicht. Er zeigt nur, welche Größen überhaupt in die Entscheidung eingehen — und dass der Score eine davon ist, nicht die einzige.
Wie schnell sich der Wert ändert
Die zweite häufige Erwartung ist Geschwindigkeit. Sie wird in der Regel enttäuscht. Nach Angaben der SCHUFA wirkt eine erledigte Zahlungsstörung bis zu drei Jahre nach der Erledigung nach. Das ist die wichtigste Zeitgröße, und sie lässt sich ausrechnen.
Erledigst du eine offene Forderung am 15. Oktober 2026, endet die Nachwirkung rechnerisch am 15. Oktober 2029. Wartest du bis zum 15. April 2027, verschiebt sich das Ende auf den 15. April 2030 — ein halbes Jahr später. Die Erledigung selbst wirkt also sofort auf den Status der Forderung, aber die Nachwirkung läuft erst ab diesem Zeitpunkt an. Wer zögert, verlängert das Ende nach hinten.
Die zweite Zeitgröße betrifft dagegen Anfragen. Nach Angaben der SCHUFA zählen mehrere Konto- oder Kreditkartenanfragen innerhalb von 28 Tagen nur einmal. Vier Kontoanfragen am 2., 9., 16. und 23. eines Monats liegen zusammen in einem Fenster von 21 Tagen und werden damit wie eine einzige behandelt. Eine fünfte Anfrage am 35. Tag liegt außerhalb der 28 Tage und zählt erneut. Wenn du vergleichen willst, bündle also die Anfragen zeitlich, statt sie über Monate zu verteilen.
Dazu kommt die Rechtsprechung zu Speicherfristen. Der Europäische Gerichtshof hat am 7. Dezember 2023 in den verbundenen Rechtssachen C-26/22 und C-64/22 entschieden, dass Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung von privaten Auskunfteien nicht länger gespeichert werden dürfen als im öffentlichen Insolvenzregister. Dort beträgt die Frist sechs Monate; die Verhaltensregeln der deutschen Wirtschaftsauskunfteien sahen bis dahin drei Jahre vor. Für Betroffene ist das eine der folgenreichsten Entscheidungen der letzten Jahre.
💡 Tip
Bevor du etwas unternimmst, sieh dir die gespeicherten Merkmale an, nicht nur die Zahl. Ein Score ist das Ergebnis, die Merkmale sind die Ursache. Wenn dort eine Forderung steht, die die Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BDSG nicht erfüllt, ist der Weg über die Korrektur deutlich wirksamer als jede Veränderung deines Zahlungsverhaltens in den nächsten Wochen.
Was du selbst in der Hand hast
Trennen wir, was du steuern kannst, von dem, was nur Zeit braucht. Steuerbar ist die Richtigkeit der Daten. Dein Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO gibt dir deshalb Anspruch auf Auskunft darüber, welche Daten über dich verarbeitet werden, woher sie stammen und ob eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling besteht. Nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO stellt der Verantwortliche eine Kopie der verarbeiteten Daten zur Verfügung; erst für weitere Kopien darf er ein angemessenes Entgelt auf Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.
Steuerbar ist zudem das Anfrageverhalten. Konditionsanfragen wirken sich nach Angaben der SCHUFA nicht auf den Score aus, Kreditanfragen werden gespeichert. Wenn du Angebote vergleichst, achte darauf, welche Art von Anfrage gestellt wird. Dass Anfragen innerhalb von 28 Tagen nur einmal zählen, hilft zusätzlich, wenn du den Vergleich in einem engen Zeitfenster erledigst. Wer zusätzlich ein Girokonto eröffnen möchte, legt diesen Schritt am besten in dasselbe Zeitfenster.
Steuerbar ist drittens die Zahl der Merkmale. Jedes Konto, jede Karte und jeder Vertrag, der gemeldet wird, erzeugt einen Datensatz. Wer Konten oder Karten führt, die er nicht nutzt, hat dafür keinen Nutzen, trägt aber die Datensätze mit. Das ist keine Empfehlung zur Kündigung — eine Karte, die du brauchst, behältst du natürlich. Es ist nur der Hinweis, dass ein Datensatz ohne Zweck auch keinen Zweck erfüllt.
Nicht steuerbar ist hingegen die Zeit. Die Nachwirkung erledigter Störungen läuft nach Angaben der SCHUFA bis zu drei Jahre, und daran ändert kein Verhalten etwas. Ebenso wenig steuerbar ist die Gewichtung der Kriterien: Sie ist nicht veröffentlicht, und jede Anleitung, die eine bestimmte Punktzahl für eine bestimmte Handlung verspricht, rechnet mit Zahlen, die niemand belegen kann. Garantien gibt es in diesem Feld nicht. Wenn du einen Ratenkredit aufnehmen willst, hilft dir vor allem eine Haushaltsrechnung, die die Belastung dauerhaft trägt.
Was du mit dem Wissen machst, bleibt deine Entscheidung. Die Grundlagen des Verfahrens haben wir in SCHUFA erklärt zusammengefasst, und wenn du deinen aktuellen Wert sehen willst, führt unser Artikel zum SCHUFA-Score abfragen durch die Schritte.
Deine Rechte, wenn eine Bewertung gegen dich ausfällt
Wird ein Vertrag abgelehnt und war dafür eine automatisierte Bewertung ausschlaggebend, greift Art. 22 DSGVO. Nach Absatz 1 hast du das Recht, nicht einer ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die dir gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder dich in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Absatz 2 nennt drei Ausnahmen: die Erforderlichkeit für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags, eine Rechtsvorschrift der Union oder eines Mitgliedstaats mit angemessenen Schutzmaßnahmen, und deine ausdrückliche Einwilligung.
Greift allerdings eine der Ausnahmen, bleibt dir Absatz 3. In den Fällen Vertragserforderlichkeit und Einwilligung muss der Verantwortliche angemessene Maßnahmen treffen, zu denen mindestens das Recht auf Eingreifen einer Person, das Recht auf Darlegung des eigenen Standpunkts und das Recht auf Anfechtung der Entscheidung gehören. Du kannst also verlangen, dass ein Mensch sich den Fall ansieht, und du kannst deine Sicht darlegen.
Wie weit die Erläuterung gehen muss, hat der Europäische Gerichtshof am 27. Februar 2025 in der Rechtssache C-203/22 (Dun & Bradstreet Austria) geklärt. Ausgangspunkt war eine Kundin in Österreich, der ein Mobilfunkanbieter wegen einer automatisierten Bonitätsbeurteilung einen Vertrag über monatlich zehn Euro verweigerte. Der Gerichtshof entschied, dass die Erläuterung es der betroffenen Person ermöglichen muss, die automatisierte Entscheidung nachzuvollziehen und sie anzufechten. Ein pauschaler Hinweis auf ein mathematisches Verfahren genügt dafür nicht.
Zusammen mit Art. 15 Abs. 1 lit. h DSGVO ergibt das einen konkreten Anspruch: Auskunft über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen. Wenn du eine Ablehnung nicht verstehst, ist dieser Weg vorgesehen. Für Beschwerden ist die zuständige Datenschutzaufsicht die vorgesehene Stelle; auf Bundesebene informiert die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit über das Verfahren. Rechtliche Beratung im Einzelfall leistet dieser Artikel nicht.
So siehst du deinen eigenen Wert
Die einzige Zahl, die für dich etwas bedeutet, ist deine eigene. Der Weg dorthin steht in Art. 15 DSGVO. Du verlangst die Bestätigung, ob Daten über dich verarbeitet werden, und bekommst Auskunft über diese Daten sowie über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der Daten, die Empfänger, die geplante Speicherdauer oder die Kriterien dafür, deine Rechte auf Berichtigung und Löschung, dein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde und die Herkunft der Daten.
Nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO stellt der Verantwortliche eine Kopie der verarbeiteten Daten zur Verfügung. Für diese erste Kopie ist kein Entgelt vorgesehen; erst für weitere Kopien kann ein angemessenes Entgelt auf Grundlage der Verwaltungskosten verlangt werden. Stellst du den Antrag elektronisch, sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format bereitzustellen, sofern du nichts anderes angibst. Den Ablauf im Einzelnen beschreibt unser Artikel zur kostenlosen Datenkopie.
Sieh dir dabei deshalb nicht nur den Punktwert an, sondern die Liste der Merkmale. Prüfe, ob jeder Eintrag zu einem Vertrag gehört, den du kennst, ob jede Forderung tatsächlich offen ist und ob erledigte Forderungen als erledigt vermerkt sind. Prüfe Anschriften und Namensvarianten — Verwechslungen kommen vor, und sie sind über die Berichtigung zu klären, nicht über den Score.
Notiere außerdem das Datum der Auskunft. Da Unternehmen nach Angaben der SCHUFA bis Ende 2028 weiter mit den alten Branchenscores arbeiten dürfen, kann sich deine Sicht von der Sicht eines Unternehmens unterscheiden. Mit Datum und Merkmalsliste in der Hand kannst du eine Rückfrage sachlich stellen, statt über eine Zahl zu diskutieren.
Fazit
Ein guter SCHUFA-Score ist keine Zahl, die man nennen kann. Belegt ist eine einzige Klassengrenze: Die Klasse Hervorragend beginnt nach Angaben der SCHUFA bei 776 von 999 Punkten. Alles darunter zerfällt in vier Klassen, deren Grenzen nicht veröffentlicht sind. Wer dir eine andere Schwelle nennt, nennt eine Zahl ohne Quelle.
Wichtiger als die Schwelle ist dagegen die Rollenverteilung. Der Score ist nach § 31 BDSG ein Wahrscheinlichkeitswert, nicht ein Urteil. Entscheiden muss das Unternehmen, und bei Verbraucherdarlehen muss es nach § 505a BGB selbst prüfen; die Auskunftei ist nach § 505b Abs. 1 BGB nur erforderlichenfalls eine Grundlage. Deshalb können zwei Haushalte mit demselben Wert unterschiedliche Antworten bekommen — im Beispiel oben trennten sie 880 Euro monatlicher Überschuss.
Praktisch lohnt sich der Blick auf die Merkmale statt auf die Zahl: die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anfordern, jeden Eintrag prüfen, offene Forderungen erledigen und wissen, dass die Nachwirkung nach Angaben der SCHUFA bis zu drei Jahre läuft. Fällt eine automatisierte Entscheidung gegen dich aus, hast du nach Art. 22 Abs. 3 DSGVO Anspruch auf das Eingreifen einer Person und nach dem Urteil vom 27. Februar 2025 (C-203/22) auf eine Erläuterung, die dich die Entscheidung nachvollziehen und anfechten lässt. Das ist mehr Handlungsspielraum als jede Zielzahl.
Weiterlesen auf Finalarm
- SCHUFA erklärt — Grundlagen, Daten und Abläufe im Überblick.
- Basisscore und Branchenscore — der Unterschied und die Umstellung 2026.
- SCHUFA-Score abfragen — die Wege zum eigenen Wert.
- Kostenlose Datenkopie — Auskunft nach Art. 15 DSGVO anfordern.
- Eintrag löschen lassen — wann ein Merkmal weg muss.
- Kredit mit und ohne Prüfung — wie die Abfrage in den Ablauf passt.
- Kredite und Darlehen — alle Artikel des Themenbereichs.
- Kreditkarte — Grundlagen und Vergleiche zum Thema Karten.
Quellen
Rechtsstand und Prüfung der Fundstellen: 17. Oktober 2026. Angaben zu Skala, Klassen und Fristen stammen von der SCHUFA und sind im Text als solche gekennzeichnet; eine amtliche Quelle dafür gibt es nicht.
- § 31 BDSG — Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskünften.
- § 505a BGB — Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung.
- § 505b BGB — Grundlage der Kreditwürdigkeitsprüfung.
- § 505d BGB — Folgen eines Verstoßes gegen die Prüfpflicht.
- § 18 KWG — Kreditunterlagen ab 1.500.000 Euro.
- Verordnung (EU) 2016/679 — Art. 15 und Art. 22 DSGVO.
- EuGH, Pressemitteilung 186/23 — C-634/21, C-26/22 und C-64/22 vom 07.12.2023.
- EuGH, Pressemitteilung 22/25 — C-203/22 vom 27.02.2025.
- BfDI — Informationen zu Rechten und Beschwerdeweg.
Häufig gestellte Fragen
Welcher SCHUFA-Score gilt als gut?
Eine amtliche Grenze gibt es nicht. Nach Angaben der SCHUFA reicht die Skala seit dem 17. März 2026 von 100 bis 999 Punkten, und von den fünf Score-Klassen ist nur eine Grenze veröffentlicht: Die Klasse Hervorragend beginnt bei 776 Punkten. Für die Klassen Gut, Akzeptabel, Ausreichend und Ungenügend liegen keine Grenzwerte vor. Was im Einzelfall genügt, legt das Unternehmen fest, das den Wert abfragt.
Reichen 90 Prozent für einen Kredit?
Die Prozentskala gehört zum alten Basisscore, der nach Angaben der SCHUFA bis zum 16. März 2026 galt. Eine veröffentlichte Umrechnung in die neue Punkteskala gibt es nicht, deshalb lässt sich aus 90 Prozent kein aktueller Punktwert ableiten. Unabhängig davon muss die Bank bei einem Verbraucherdarlehen die Kreditwürdigkeit nach § 505a BGB selbst prüfen. Eine Zusage kann niemand aus einem Score ableiten.
Warum zählt nicht nur der Score?
Weil das Gesetz die Prüfung der Bank zuweist, nicht der Auskunftei. § 505a Abs. 1 BGB verpflichtet den Darlehensgeber, die Kreditwürdigkeit vor Vertragsschluss zu prüfen. Nach § 505b Abs. 1 BGB können dafür deine eigenen Auskünfte und erforderlichenfalls Auskünfte von Auskunfteien die Grundlage sein. Einkommen, Miete und laufende Raten kennt eine Auskunftei nicht; sie gehen aber in die Prüfung ein.
Wie schnell ändert sich der Wert?
Langsam. Nach Angaben der SCHUFA wirkt eine erledigte Zahlungsstörung bis zu drei Jahre nach der Erledigung nach. Erledigst du eine Forderung am 15. Oktober 2026, endet die Nachwirkung rechnerisch am 15. Oktober 2029; wartest du bis zum 15. April 2027, endet sie erst am 15. April 2030. Mehrere Konto- oder Kreditkartenanfragen innerhalb von 28 Tagen zählen nach diesen Angaben nur einmal.
Was passiert bei einer offenen Zahlungsstörung?
Nach Angaben der SCHUFA wird dann kein Score berechnet. Übermittelt wird nur der Hinweis auf die Zahlungsstörung. Die Frage nach einem guten Wert stellt sich in dieser Lage also nicht. Ob eine Forderung überhaupt einbezogen werden darf, regelt § 31 Abs. 2 BDSG: Sie muss trotz Fälligkeit unbezahlt sein und einen von fünf Fällen erfüllen, etwa ein Urteil, ein ausdrückliches Anerkenntnis oder zwei Mahnungen mit Vorabhinweis.
Welche Rechte habe ich nach einer automatisierten Ablehnung?
Nach Art. 22 Abs. 3 DSGVO gehören dazu mindestens das Recht auf Eingreifen einer Person, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung. Art. 15 Abs. 1 lit. h DSGVO gibt dir Anspruch auf aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie Tragweite und angestrebte Auswirkungen. Der Europäische Gerichtshof hat am 27. Februar 2025 (C-203/22) entschieden, dass die Erläuterung es ermöglichen muss, die Entscheidung nachzuvollziehen und anzufechten.



















