Steuern bei finanzen.net ZERO: Freistellungsauftrag, Jahressteuerbescheinigung und Verlusttöpfe

09.10.82 Aufrufe0 Mal als hilfreich markiertZuletzt geprüft: 09.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

Wie finanzen.net ZERO Steuern abführt: Freistellungsauftrag, Jahressteuerbescheinigung, Verlusttöpfe, Vorabpauschale und Krypto. Keine Steuerberatung.

Steuern auf Kapitalerträge: Mann um die vierzig sortiert am Schreibtisch Belege und Briefe ohne lesbaren Text in Ordner, daneben ein Taschenrechner

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Steuern bei finanzen.net ZERO laufen für Aktien, ETFs und Fonds weitgehend automatisch. Dein Depot führt die Baader Bank AG in Unterschleißheim. Als inländische Depotbank behält sie Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer direkt ein und führt sie an das Finanzamt ab. Damit du nicht zu viel zahlst, erteilst du online einen Freistellungsauftrag über bis zu 1.000 €, als Paar bis zu 2.000 €. Verluste landen automatisch in zwei Verlusttöpfen und werden mit späteren Gewinnen verrechnet. Nach Jahresende bekommst du die Jahressteuerbescheinigung in dein Postfach. Für Wertpapiere brauchst du deshalb oft keine Steuererklärung. Die große Ausnahme sind Kryptowerte: Hier zieht die Bank keine Steuer ab.

Das Wichtigste in Kürze

Hinweis: Mit * markierte Links und die Angebotskacheln sind Werbelinks. So finanzieren wir uns

finanzen.net ZERO – Depot

finanzen.net ZERO - Depot

finanzen.net ZERO – Depot

Vorteile

  • 0 € Ordergebühr über gettex, zzgl. Spread
  • Keine Depotführungsgebühr
  • Sparpläne ab 1 € ohne Ordergebühr
  • Handel werktags 7:30 bis 23:00 Uhr

Nachteile

  • 1 € Mindermengenzuschlag unter 500 €
  • Xetra und Tradegate ab 3,90 € je Order
  • 0 % Zinsen auf dem Verrechnungskonto
  • Kursrisiko: Verluste sind möglich

Buzzmatic GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Maßgeblich sind die Bedingungen des Anbieters.

Werbehinweis: Für Abschlüsse über diese Angebote erhalten wir ggf. eine Provision. So finanzieren wir uns

Wie finanzen.net ZERO Steuern automatisch abführt

Für das Finanzamt zählt nicht die App, sondern das Institut, das dein Depot tatsächlich führt. Bei finanzen.net ZERO sind mehrere Unternehmen beteiligt. Die finanzen.net zero GmbH aus Karlsruhe ist ein vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH und hat keine eigene Banklizenz. Depot und Verrechnungskonto liegen bei der Baader Bank AG in Unterschleißheim. Sie wickelt auch deine Orders ab.

Steuerrechtlich ist die Baader Bank damit die auszahlende Stelle. Das bedeutet: Sie muss die Kapitalertragsteuer selbst berechnen, einbehalten und an das Finanzamt überweisen. Die Pflicht dazu steht in § 43a EStG zur Bemessung der Kapitalertragsteuer und den Vorschriften davor. Verkaufst du eine Aktie mit Gewinn oder bekommst du eine Dividende, zieht die Bank die Steuer sofort ab. Auf deinem Verrechnungskonto landet nur der Nettobetrag.

Mit diesem Abzug ist die Steuer grundsätzlich erledigt. Daher kommt auch der Name Abgeltungsteuer: Die Zahlung gilt ab, was der Staat für diese Erträge von dir will. Eine Steuererklärung brauchst du dafür nur in bestimmten Fällen, etwa wenn du Verluste zwischen zwei Banken verrechnen willst oder dein persönlicher Steuersatz niedriger ist.

Wer bei finanzen.net ZERO welche Rolle spielt
UnternehmenRolleBedeutung für deine Steuern
finanzen.net zero GmbHgebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbHApp, Login-Bereich und Kundenkontakt
DonauCapital Wertpapier GmbHWertpapierinstitut, für das vermittelt wirdkeine direkte Steuerfunktion
Baader Bank AGführt Depot und Verrechnungskonto, wickelt Orders abbehält Steuern ein, stellt Bescheinigungen aus
Tangany GmbHverwahrt Kryptowertekein Steuerabzug, Krypto versteuerst du selbst

Freistellungsauftrag und Verlusttöpfe laufen mit

Die Bank rechnet nicht stur ab dem ersten Euro. Sie berücksichtigt deinen Freistellungsauftrag und verrechnet Verluste über die Verlustverrechnungstöpfe. Erst wenn beides ausgeschöpft ist, wird tatsächlich Steuer fällig. Eine Steuer, die die Bank im Laufe des Jahres schon abgeführt hat, kann sie dir später wieder gutschreiben, zum Beispiel wenn du nach einem Gewinn einen Verlust realisierst. Das passiert automatisch innerhalb desselben Kalenderjahres.

Was das für dich im Alltag bedeutet

Für dich als Kunde heißt das: Bei Aktien, ETFs, Fonds und Anleihen musst du dich im Alltag kaum um Steuern kümmern. Deine Aufgaben sind überschaubar. Du richtest den Freistellungsauftrag ein, hältst Guthaben für die Vorabpauschale bereit und entscheidest bis Mitte Dezember, ob du eine Verlustbescheinigung brauchst. Alles andere erledigt die Bank. Einen Überblick über Kosten, Angebot und Sicherheit des Brokers findest du in unserem Erfahrungsbericht zu finanzen.net ZERO.

Alle Angaben zu Anbieter und Konditionen beruhen auf den Seiten von finanzen.net ZERO und dem Preis-Leistungsverzeichnis für Wertpapiere. Stand der Konditionen: 08.10.2026. Die finanzen.net zero GmbH erhält für vermittelte Orders Zuwendungen nach § 70 WpHG, die mit der Gutschrift der Bank verrechnet werden. Das ändert nichts an der Steuer, gehört aber zur vollständigen Einordnung.

Wichtiger Hinweis

Keine Anlage- oder Steuerberatung, keine Empfehlung. Die steuerliche Behandlung hängt von deinen persönlichen Verhältnissen ab und kann sich künftig ändern. Wertpapiere können an Wert verlieren, bis hin zum Totalverlust. Frühere Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse. Du entscheidest eigenverantwortlich.

finanzen.net ZERO - Depot

finanzen.net ZERO – Depot

Aktien, ETFs und Sparpläne

Vorteile

0 € Ordergebühr über gettex, zzgl. SpreadKeine DepotführungsgebührSparpläne ab 1 € ohne OrdergebührHandel werktags 7:30 bis 23:00 Uhr

Nachteile

  • 1 € Mindermengenzuschlag unter 500 €
  • Xetra und Tradegate ab 3,90 € je Order
  • 0 % Zinsen auf dem Verrechnungskonto
  • Kursrisiko: Verluste sind möglich

Buzzmatic GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Maßgeblich sind die Bedingungen des Anbieters.

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Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer: so hoch ist die Belastung

Kursgewinne, Dividenden und Zinsen werden in Deutschland einheitlich besteuert. Der Grundsatz lautet 25 % Abgeltungsteuer nach § 32d EStG. Auf diese Steuer kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 %. Wichtig: Der Soli bezieht sich auf die Steuer, nicht auf deinen Gewinn. Deshalb steigt die Belastung nur auf 26,375 % und nicht auf 30,5 %. Anders als bei der Einkommensteuer fällt der Soli auf Kapitalerträge auch bei kleinen Einkommen an, solange keine Günstigerprüfung greift.

Bist du Mitglied einer Kirche, kommt die Kirchensteuer hinzu. Sie beträgt je nach Bundesland 8 % oder 9 % der Abgeltungsteuer. Weil die Kirchensteuer gleichzeitig die Abgeltungsteuer leicht senkt, landest du am Ende bei rund 27,82 % bzw. rund 28,00 %. Die Bank fragt dein Kirchensteuermerkmal einmal im Jahr beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Bei finanzen.net ZERO gelten exakt dieselben Sätze wie bei jeder anderen Bank in Deutschland. Wie sich Freibeträge und Abgeltungsteuer allgemein zusammensetzen, erklärt unser Ratgeber zu Abgeltungsteuer, Freibeträgen und Steueroptimierung.

Steuerbelastung auf Kapitalerträge in Prozent

0 %10 %20 %30 %Abgeltungsteuer: 25,00 %25,00 %Abgeltungsteuerplus Soli: 26,375 %26,375 %plus Soliplus 8 % KiSt: ca. 27,82 %ca. 27,82 %plus 8 % KiStplus 9 % KiSt: rund 28,00 %rund 28,00 %plus 9 % KiSt
Berechnung nach § 32d Abs. 1 EStG und Solidaritätszuschlaggesetz; Kirchensteuer 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Ländern. Stand: Oktober 2026.

Rechenbeispiel: 1.000 € Gewinn

Angenommen, dein Freistellungsauftrag ist bereits ausgeschöpft. Du verkaufst Anteile eines Renten-ETFs mit 1.000 € Gewinn. Ohne Kirchensteuer gehen davon 250 € Abgeltungsteuer und 13,75 € Soli ab. Zusammen sind das 263,75 €. Auf deinem Verrechnungskonto bleiben 736,25 € Gewinn übrig. Mit 9 % Kirchensteuer zahlst du insgesamt rund 279,95 €, also gut 16 € mehr.

Bei Aktien-ETFs sinkt die Belastung zusätzlich. Nach § 20 Investmentsteuergesetz bleiben 30 % der Erträge über die Teilfreistellung steuerfrei. Von 1.000 € Gewinn sind dann nur 700 € steuerpflichtig. Ohne Kirchensteuer zahlst du darauf 184,63 €. Bei Mischfonds mit mindestens 25 % Aktienanteil sind es 15 % Teilfreistellung. Die Bank ordnet die Fonds anhand der Angaben der Fondsgesellschaft automatisch zu.

Quellensteuer bei ausländischen Dividenden

Bei Dividenden aus dem Ausland greift oft schon der Staat des Unternehmens zu. Diese Quellensteuer wird abgezogen, bevor das Geld bei dir ankommt. Bei US-Aktien sind es in der Regel 15 %. Die Bank rechnet den nach dem Doppelbesteuerungsabkommen anrechenbaren Teil auf die deutsche Abgeltungsteuer an. In Deutschland zahlst du dann nur noch die Differenz. Liegt die ausländische Quellensteuer höher als der anrechenbare Satz, holst du den Überschuss nur über einen Antrag im Ausland zurück. Das ist bei manchen Ländern mühsam und lohnt sich erst bei größeren Beträgen.

Die angerechnete Quellensteuer führt die Bank in einem eigenen Quellensteuertopf. Fällt im Jahr keine deutsche Steuer an, etwa weil der Freistellungsauftrag noch nicht ausgeschöpft ist, bleibt die Quellensteuer dort stehen. Sie wird angerechnet, sobald später im selben Jahr Abgeltungsteuer anfällt. Am Jahresende nicht verbrauchte Quellensteuer weist die Jahressteuerbescheinigung aus.

Interaktiver Abgeltungsteuer-Rechner

Wie viel Steuer behält die Baader Bank bei finanzen.net ZERO ein?

Trag Erträge, Verluste, Freistellungsauftrag und Kirchensteuer ein. Der Rechner verrechnet beide Verlusttöpfe, den Freistellungsauftrag und auf Wunsch die Vorabpauschale. Keine Steuerberatung.

€
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Kirchensteuer
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Fondsart
Vorabpauschale für
Schnellstart

–

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Steuerpflichtig nach Verlusttöpfen

–

Freistellungsauftrag genutzt

–

Verlustvortrag ins Folgejahr

–

Steuersatz

–

Vom Ertrag zur einbehaltenen Steuer

BeträgeSteuer

Rechenweg: Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen, sonstige Verluste mit allen übrigen Erträgen, danach Freistellungsauftrag, Rest × Steuersatz. Aktien-ETF 70 % steuerpflichtig. Satz 26,375 % mit Soli, mit Kirchensteuer (Ertrag ÷ (4 + KiSt)) × (1 + 5,5 % + KiSt), also rund 27,82 % oder rund 28,00 %. Vorabpauschale höchstens Fondswert × 70 % × Basiszins, nur wenn der Fonds mindestens so stark gestiegen ist. Kryptogewinne laufen nicht über den Steuerabzug.

Keine Steuerberatung. Vereinfachte Rechnung nach §§ 20, 32d, 43a EStG und § 18 InvStG, Basiszins laut BMF (2025: 2,53 %, 2026: 3,20 %), ohne Quellensteuer und Günstigerprüfung. Maßgeblich ist die Abrechnung der Baader Bank. Alle Angaben ohne Gewähr.

Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung bei finanzen.net ZERO

Bis zu einer bestimmten Grenze bleiben Kapitalerträge steuerfrei. Diese Grenze heißt Sparer-Pauschbetrag und steht in § 20 Abs. 9 EStG zum Sparer-Pauschbetrag. Seit 2023 liegt sie bei 1.000 € für Alleinstehende und 2.000 € für zusammen veranlagte Ehe- und Lebenspartner. Vorher waren es 801 € bzw. 1.602 €. Der Gesetzgeber hat den Betrag also um rund ein Viertel angehoben.

Sparer-Pauschbetrag bis 2022 und seit 2023 in Euro

0 €500 €1.000 €1.500 €2.000 €2.500 €Alleinstehende, bis 2022: 801 €801 €Alleinstehende, seit 2023: 1.000 €1.000 €AlleinstehendeEhe-/Lebenspartner, bis 2022: 1.602 €1.602 €Ehe-/Lebenspartner, seit 2023: 2.000 €2.000 €Ehe-/Lebenspartnerbis 2022seit 2023
Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG; der Betrag gilt pro Person bzw. Paar und für alle Banken zusammen.

Ohne Auftrag zahlst du ab dem ersten Euro

Der Pauschbetrag wirkt bei der Bank nur, wenn du ihr einen Freistellungsauftrag erteilst. Fehlt er, zieht die Baader Bank die Steuer schon ab dem ersten Euro Ertrag ab. Das Geld ist dann nicht verloren. Du bekommst es aber erst über die Steuererklärung zurück, also oft viele Monate später.

So richtest du den Auftrag ein

Bei finanzen.net ZERO erteilst du den Freistellungsauftrag online im Login-Bereich. Er gilt gegenüber der Baader Bank, die dein Depot führt. Die Höhe kannst du unterjährig anpassen. Sinnvoll ist es, den Auftrag zu erteilen, bevor die ersten Dividenden oder Verkaufsgewinne des Jahres anfallen. Für die Freistellung brauchst du deine steuerliche Identifikationsnummer.

Der Pauschbetrag gilt für alle Banken zusammen. Hast du noch ein Tagesgeldkonto oder ein zweites Depot, musst du die 1.000 € aufteilen. Ein Beispiel: 300 € für das Tagesgeld, 700 € für finanzen.net ZERO. Alle Banken melden die erteilten Freistellungsaufträge an das Bundeszentralamt für Steuern. Verteilst du in Summe mehr als erlaubt, fällt das auf. Wie die Aufteilung beim Tagesgeld funktioniert, zeigt unser Beitrag zum Freistellungsauftrag beim Sparkonto.

Ehe- und Lebenspartner, die zusammen veranlagt werden, können einen gemeinsamen Freistellungsauftrag über bis zu 2.000 € erteilen. Er gilt dann für die Einzelkonten und Gemeinschaftskonten beider Partner bei dieser Bank. finanzen.net ZERO führt allerdings nur Einzeldepots für volljährige Privatpersonen, ein Gemeinschaftsdepot gibt es nicht. Jeder Partner hat also sein eigenes Depot.

Freistellungsauftrag richtig verteilen

Wie viel du einer Bank zuweist, hängt davon ab, wo deine Erträge entstehen. Bei einem Depot mit Sparplänen auf thesaurierende ETFs fällt vor dem Verkauf vor allem die Vorabpauschale an. Bei ausschüttenden ETFs und Dividendenaktien kommen laufende Ausschüttungen dazu. Beim Tagesgeld sind es Zinsen. Eine grobe Schätzung der erwarteten Erträge je Bank genügt. Am Jahresende zeigt dir die Jahressteuerbescheinigung, wie viel des Auftrags tatsächlich genutzt wurde. Danach kannst du die Verteilung für das neue Jahr anpassen.

NV-Bescheinigung: gar kein Steuerabzug

Verdienst du insgesamt sehr wenig, etwa als Student oder Rentner, hilft dir eine Nichtveranlagungsbescheinigung. Mit ihr behält die Bank überhaupt keine Abgeltungsteuer ein, auch nicht oberhalb von 1.000 €. Voraussetzung ist, dass dein gesamtes Einkommen voraussichtlich unter dem Grundfreibetrag zuzüglich Sparer-Pauschbetrag liegt. Der Grundfreibetrag beträgt nach § 32a EStG ab 2026 12.348 €. Die Bescheinigung beantragst du beim Finanzamt und reichst sie anschließend bei der Bank ein. Nach § 44a EStG zur Abstandnahme vom Steuerabzug gilt sie höchstens drei Jahre.

Infografik: Der Steuer-Kalender bei finanzen.net ZERO

Wann im Jahr welche Steuerfrage ansteht, wie hoch die Belastung auf Kapitalerträge ist, was die Vorabpauschale je 10.000 € kostet und worin sich Wertpapiere und Kryptowerte steuerlich unterscheiden.

Finalarm Infografik · interaktiv
Der Steuer-Kalender bei finanzen.net ZERO
Folge dem Jahr vom Freistellungsauftrag bis zur Verlustbescheinigung oder wähle eine Ansicht. Fährst du über ein Feld oder tippst darauf, siehst du Frist und Rechtsgrundlage.
1.000 €
Sparer-Pauschbetrag
2.000 € bei Zusammenveranlagung
26,375 %
Abgeltungsteuer mit Soli
bis ca. 27,99 % mit Kirchensteuer
Januar
Vorabpauschale
Abbuchung vom Verrechnungskonto
15. Dezember
Verlustbescheinigung
Antrag unwiderruflich
Ansicht:

Was wann im Steuerjahr ansteht

Vier Termine, alle mit Fundstelle im Gesetz.

Jederzeit
Freistellungsauftrag
Online im Login-Bereich gegenüber der Baader Bank, unterjährig anpassbar.
Sparer-Pauschbetrag
1.000 € / 2.000 €
Ohne Auftrag
Steuer ab dem ersten Euro
Januar
Vorabpauschale
Abbuchung vom Verrechnungskonto für thesaurierende Fonds und ETFs.
Rechtsgrundlage
§ 18 InvStG
Deckung
Guthaben bereithalten
Frühjahr
Jahressteuerbescheinigung
Kommt ins elektronische Postfach des Depots, ausgestellt von der Baader Bank.
Rechtsgrundlage
§ 45a EStG
Abgabefrist
31. Juli
Bis 15. Dezember
Verlustbescheinigung
Antrag für das laufende Jahr, unwiderruflich.
Rechtsgrundlage
§ 43a Abs. 3 EStG
Ohne Antrag
Vortrag ins Folgejahr

EStG und InvStG, Stand Oktober 2026. Keine Steuerberatung.

Quellen: Preis-Leistungsverzeichnisse (Wertpapiere V13, Kryptowerte V1K), Produkt- und Hilfeseiten von finanzen.net ZERO, abgerufen am 08. und 09.10.2026 · Berechnungen finalarm.de
Stand: 08.10.2026, laut finanzen.net/zero

Verlusttöpfe und Verlustbescheinigung: so verrechnet die Bank Verluste

Nicht jede Anlage geht auf. Verkaufst du mit Verlust, merkt sich die Bank diesen Betrag. Dafür führt sie einen Verlustverrechnungstopf. Erzielst du später Gewinne, zieht sie zuerst die gespeicherten Verluste ab. Steuer zahlst du nur auf den Rest. Das passiert automatisch, du musst dafür nichts beantragen.

Zwei Töpfe mit unterschiedlichen Regeln

Das Gesetz trennt streng zwischen Aktien und allem anderen. Nach § 20 Abs. 6 EStG dürfen Verluste aus Aktienverkäufen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Deshalb gibt es zwei Töpfe. Wie du Verluste im Depot allgemein nutzt, beschreibt unser Ratgeber zur Verlustverrechnung im Depot.

Die beiden Verlusttöpfe
TopfWas hineinkommtWomit verrechnet wird
AktienverlusttopfVerluste aus Aktienverkäufennur Gewinne aus Aktienverkäufen
allgemeiner VerlusttopfVerluste aus ETFs, Fonds, Anleihen, Zertifikaten und anderen Kapitalanlagenalle übrigen Kapitalerträge, auch Dividenden, Zinsen und Vorabpauschale

Ein Beispiel zeigt den Unterschied. Du verkaufst eine Aktie mit 800 € Verlust. Im selben Jahr bekommst du 500 € Dividenden. Der Verlust bleibt im Aktientopf liegen, die Dividenden werden besteuert, soweit der Freistellungsauftrag sie nicht abdeckt. Erst wenn du später eine andere Aktie mit Gewinn verkaufst, wird der Verlust genutzt. Hättest du dagegen einen ETF mit 800 € Verlust verkauft, würde die Bank die 500 € Dividenden sofort damit verrechnen.

Good to know

Dividenden zählen nicht als Aktiengewinn im Sinne des Aktienverlusttopfs. Aktienverluste kannst du also nicht mit Dividenden verrechnen, Verluste aus ETFs dagegen schon.

Reihenfolge der Verrechnung

Fällt ein Gewinn an, prüft die Bank zuerst die Verlusttöpfe, dann den Freistellungsauftrag. Erst was danach übrig bleibt, wird besteuert. Das hat eine praktische Folge: Solange Verluste im Topf stehen, bleibt dein Freistellungsauftrag unangetastet. Er steht dann für spätere Erträge im selben Jahr zur Verfügung. Ist das Jahr vorbei, verfällt ein nicht genutzter Freistellungsauftrag, die Verluste werden dagegen vorgetragen.

Vortrag oder Verlustbescheinigung

Bleibt am Jahresende ein Verlust übrig, trägt die Bank ihn ohne dein Zutun ins Folgejahr vor. Das ist praktisch, solange du nur dieses eine Depot hast. Hast du aber bei einer anderen Bank Gewinne gemacht, liegt das Geld in zwei getrennten Welten. Die Banken tauschen sich darüber nicht aus.

Hier kommt die Verlustbescheinigung ins Spiel. Nach § 43a Abs. 3 EStG musst du sie bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres beantragen, der Antrag ist unwiderruflich. Danach ist es für dieses Jahr zu spät. Mit der Bescheinigung setzt du die Verluste in der Anlage KAP an. Das Finanzamt verrechnet sie dann mit den Gewinnen bei der anderen Bank und erstattet dir zu viel gezahlte Steuer.

Beachte eine Folge: Stellt die Bank die Bescheinigung aus, setzt sie den Verlusttopf auf null. Die Verluste stehen dann nicht mehr für das neue Jahr im Depot zur Verfügung. Eine Verlustbescheinigung ist deshalb vor allem dann sinnvoll, wenn du andernorts konkret steuerpflichtige Gewinne hast. Den genauen Antragsweg nennt finanzen.net ZERO im Login-Bereich und in der Hilfe.

Vorabpauschale bei ETFs: was im Januar vom Verrechnungskonto abgeht

Viele Sparplan-Anleger wundern sich im Januar über eine Abbuchung, obwohl sie nichts verkauft haben. Der Grund ist die Vorabpauschale. Sie gilt seit der Investmentsteuerreform 2018 und steht in § 18 Investmentsteuergesetz zur Vorabpauschale. Der Staat will damit verhindern, dass thesaurierende Fonds Erträge jahrzehntelang steuerfrei ansammeln.

Ein fiktiver Mindestertrag

Die Vorabpauschale ist selbst keine Steuer. Sie ist ein fiktiver Mindestertrag, der als Bemessungsgrundlage dient. Ihre Höhe hängt vom Basiszins, vom Rücknahmepreis deiner Anteile zu Jahresbeginn und von der Wertentwicklung bis Jahresende ab. Der Basisertrag ergibt sich aus 70 % des Basiszinses mal dem Anteilswert am Jahresanfang. Gedeckelt ist er durch den tatsächlichen Wertzuwachs im Jahr. Hat dein Fonds an Wert verloren, fällt keine Vorabpauschale an. Ausschüttungen werden abgezogen. Die Regel gilt also für thesaurierende und für ausschüttende Fonds.

Wie sie besteuert wird

Auf die Vorabpauschale fällt die normale Abgeltungsteuer an, plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bei Aktien-ETFs bleiben wegen der Teilfreistellung 30 % steuerfrei. Kaufst du einen Fonds erst im Laufe des Jahres, sinkt die Pauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat vor dem Kauf.

Den Basiszins gibt das Bundesfinanzministerium jedes Jahr im Januar bekannt. Für die Vorabpauschale 2025 gilt laut BMF-Schreiben vom 10. Januar 2025 zum Basiszins 2025 ein Basiszins von 2,53 %. Diese Vorabpauschale gilt am 2. Januar 2026 als zugeflossen, die Steuer darauf zog die Bank also Anfang 2026 ein. Für die Vorabpauschale 2026 gilt laut BMF-Schreiben vom 13. Januar 2026 zum Basiszins 2026 ein Basiszins von 3,20 %. Sie gilt am 4. Januar 2027 als zugeflossen und wird Anfang 2027 abgerechnet. 70 % des Basiszinses ergeben 1,771 % für 2025 und 2,24 % für 2026. Je 10.000 € Fondswert zu Jahresbeginn liegt der Basisertrag damit bei höchstens 177,10 € bzw. 224,00 €.

Vorabpauschale je 10.000 € Fondswert zu Jahresbeginn (Höchstwerte)
Jahr und BasiszinsFondsartsteuerpflichtigSteuer ohne KirchensteuerSteuer mit 9 % Kirchensteuer
2025 (2,53 %), abgerechnet Anfang 2026Renten-ETF, Geldmarkt-ETF (keine Teilfreistellung)177,10 €46,71 €49,58 €
2025 (2,53 %), abgerechnet Anfang 2026Aktien-ETF (30 % Teilfreistellung)123,97 €32,70 €34,71 €
2026 (3,20 %), abgerechnet Anfang 2027Renten-ETF, Geldmarkt-ETF (keine Teilfreistellung)224,00 €59,08 €62,71 €
2026 (3,20 %), abgerechnet Anfang 2027Aktien-ETF (30 % Teilfreistellung)156,80 €41,36 €43,90 €

Die Werte gelten nur, wenn der Fonds im Jahr mindestens so stark gestiegen ist und nichts ausgeschüttet hat. Andernfalls ist die Vorabpauschale niedriger oder null. Liegt der Betrag im Rahmen deines Freistellungsauftrags, zahlst du gar nichts.

Das betrifft auch Geldmarkt-ETFs, die viele Anleger als Zinsersatz nutzen. Sie thesaurieren in der Regel, und weil ihr Wert mit dem Geldmarktzins stetig steigt, schöpfen sie die Vorabpauschale häufig voll aus. Wie das Angebot dazu aussieht, erklärt unser Beitrag zu Zinsen und Geldmarkt-ETFs bei finanzen.net ZERO.

Was du konkret tun kannst

Die Bank bucht die Steuer Anfang Januar des Folgejahres automatisch vom Verrechnungskonto ab. Die Steuer auf die Vorabpauschale 2025 (Basiszins 2,53 %) wurde also im Januar 2026 fällig, die auf die Vorabpauschale 2026 (Basiszins 3,20 %) folgt im Januar 2027. Da das Verrechnungskonto bei finanzen.net ZERO keine Zinsen bringt, liegt dort oft wenig Geld. Plane deshalb Ende Dezember etwas Guthaben ein. Reicht das Guthaben nicht, kann die Bank die Steuer nicht einziehen und meldet den Fehlbetrag an das Finanzamt. Das fordert die Steuer dann direkt bei dir an.

Die gute Nachricht: Die Vorabpauschale wird mit deinem Freistellungsauftrag und mit dem allgemeinen Verlusttopf verrechnet. Außerdem zahlst du nicht doppelt. Beim späteren Verkauf zieht die Bank alle bereits versteuerten Vorabpauschalen vom Veräußerungsgewinn ab.

Jahressteuerbescheinigung: wann sie kommt, was drinsteht, wo du sie findest

Einmal im Jahr fasst die Bank alles Steuerliche in einem Dokument zusammen: der Jahressteuerbescheinigung. Rechtsgrundlage ist § 45a EStG zur Steuerbescheinigung. Die Bescheinigung ist kostenlos und folgt einem amtlich vorgeschriebenen Muster. Bei finanzen.net ZERO stellt sie die Baader Bank als depotführende Stelle aus. Sie kommt nach Abschluss des Steuerjahres, typischerweise im Frühjahr des Folgejahres. Verspätungen sind möglich, vor allem wenn Fondsgesellschaften Daten nachliefern oder Kapitalmaßnahmen noch korrigiert werden.

Was in der Bescheinigung steht

Das Dokument listet deine Kapitalerträge des Vorjahres auf. Dazu gehören Gewinne aus Verkäufen, Dividenden, Zinsen und die Vorabpauschale. Daneben stehen die einbehaltene Kapitalertragsteuer, der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Außerdem siehst du, wie viel deines Freistellungsauftrags genutzt wurde. Auch angerechnete ausländische Quellensteuer und Verluste, die noch im Topf stehen, sind aufgeführt.

Die Zeilen sind so aufgebaut, dass du sie direkt in die Anlage KAP übertragen kannst. Das spart Zeit, falls du doch eine Steuererklärung abgibst. Beantragst du eine Verlustbescheinigung, bekommst du sie als eigenes Dokument zusätzlich.

Wo du sie findest

Die Bescheinigung landet im elektronischen Postfach deines Depots, also dort, wo auch deine Kauf- und Verkaufsabrechnungen liegen. Findest du sie nicht auf Anhieb, sortiere die Dokumente nach Datum und schau auch etwas weiter zurück. Bleibt sie aus, frag beim Kundenservice von finanzen.net ZERO nach.

Wofür du sie brauchst

Hast du nur ein Depot bei finanzen.net ZERO und keine weiteren Kapitalerträge, legst du die Bescheinigung einfach ab. Die Steuer ist erledigt. Sinnvoll ist sie trotzdem als Kontrolle. Prüfe, ob dein Freistellungsauftrag korrekt berücksichtigt wurde und ob die Kirchensteuer stimmt. Und heb sie gut auf. Für Nachfragen des Finanzamts oder eine spätere Günstigerprüfung brauchst du sie wieder.

Zur Einordnung: Die Bescheinigung kommt im Frühjahr, die Abgabefrist für Steuererklärungen ohne Berater liegt regulär am 31. Juli. Du hast also genug Zeit, alle Unterlagen zusammenzutragen. Eine Pflicht zur Abgabe entsteht durch die Bescheinigung allein nicht.

Häufige Fehler beim Prüfen

Drei Punkte sorgen besonders oft für Rückfragen. Erstens: Die Kirchensteuer fehlt, obwohl du Kirchenmitglied bist. Das passiert, wenn du dem Abruf deines Kirchensteuermerkmals widersprochen hast. Dann musst du die Kirchensteuer über die Steuererklärung nachzahlen. Zweitens: Der Freistellungsauftrag ist kleiner genutzt als erwartet. Häufig wurde er erst im Laufe des Jahres erteilt. Drittens: Nach einem Depotübertrag fehlen Einstandskurse. Dann hat die Bank Gewinne mit einem Ersatzwert berechnet. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Depotübertrag: was mit Einstandskursen und Verlusttöpfen passiert

Ziehst du ein bestehendes Depot zu finanzen.net ZERO um, wandern nicht nur die Wertpapiere. Für die spätere Besteuerung zählen auch die Anschaffungsdaten, also wann und zu welchem Kurs du gekauft hast. Die abgebende Bank übermittelt diese Daten an die Baader Bank. Fehlen sie, bemisst die neue Bank den Steuerabzug beim Verkauf nach § 43a Abs. 2 Satz 7 EStG mit 30 % der Einnahmen aus dem Verkauf. Das kann zu viel Steuer bedeuten, die du erst über die Steuererklärung zurückholst.

Einstandskurse sind im Depot nicht sichtbar

finanzen.net ZERO weist auf eine Besonderheit hin: Die Einstandsdaten werden erst nach der Einlieferung im Steuersystem der Baader Bank hinterlegt und bei Verkäufen berücksichtigt. In deinem Depot siehst du sie trotzdem nicht. Dort erscheinen die Kurse zum Zeitpunkt der Einlieferung. Lass dich davon nicht verunsichern. Die angezeigte Wertentwicklung ist dann nicht die steuerlich maßgebliche. Bewahre die Abrechnungen deiner alten Bank auf, damit du die Werte bei Bedarf belegen kannst.

Verlusttöpfe nur bei vollständigem Übertrag

Verlust- und Quellensteuertöpfe übernimmt finanzen.net ZERO nur, wenn du dein Depot vollständig überträgst. Bei einem Teilübertrag bleiben sie bei der alten Bank. Wertpapiere und Verlusttopf können zudem zu unterschiedlichen Zeitpunkten ankommen. Übertragen werden nur Papiere, die bei finanzen.net ZERO handelbar sind, und nur ganze Stücke. Den Auftrag erteilst du ausschließlich online im Login-Bereich, papierhafte Aufträge lehnt der Anbieter ab. Gemeinschafts-, Dritt- und Auslandsdepots können nicht übertragen werden.

Willst du bei der alten Bank einen Teil behalten, kann eine Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember die bessere Lösung sein. Dann nutzt du die Verluste über die Steuererklärung. Alle Schritte des Wechsels erklärt unser Beitrag zum Depotübertrag zu finanzen.net ZERO.

Übertrag auf eine andere Person

Überträgst du Wertpapiere in das Depot einer anderen Person, etwa an dein Kind, behandelt die Bank den Vorgang zunächst wie einen Verkauf. Sie kann ihn nur dann steuerfrei lassen, wenn du ihr mitteilst, dass es sich um eine Schenkung handelt. In diesem Fall meldet die Bank den Übertrag an das Finanzamt. Für Überträge zwischen deinen eigenen Depots gilt das nicht. Sie bleiben steuerneutral, wenn die Depots auf deinen Namen laufen.

Krypto bei finanzen.net ZERO: hier gibt es keinen automatischen Abzug

Bei Kryptowerten ändert sich das Bild komplett. Gewinne aus Bitcoin, Ether und Co. gehören steuerlich nicht zum Kapitalvermögen. Sie sind private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG zu privaten Veräußerungsgeschäften. Deshalb behält die Bank hier keine Abgeltungsteuer ein. Freistellungsauftrag und Verlusttöpfe greifen ebenfalls nicht. Verwahrt werden die Kryptowerte bei finanzen.net ZERO von der Tangany GmbH, die Orders führt die Baader Bank aus.

Das klingt erst einmal nach Mehrarbeit, hat aber auch eine Kehrseite zu deinen Gunsten. Hältst du Kryptowerte länger als ein Jahr, sind Gewinne beim Verkauf steuerfrei. Innerhalb dieser Frist bleiben Gewinne nur steuerfrei, wenn dein Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr weniger als 1.000 € beträgt (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Achtung, das ist eine Freigrenze und kein Freibetrag: Erreichst du 1.000 € oder mehr, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Besteuert wird dann mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz, nicht mit der Abgeltungsteuer.

Wertpapiere und Kryptowerte im steuerlichen Vergleich
KriteriumAktien, ETFs, FondsKryptowerte
EinkunftsartKapitalvermögen (§ 20 EStG)private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG)
automatischer Abzugjanein
Freistellungsauftragwird angerechnetwird nicht angerechnet
Verlusttopfjanein
Steuersatz25 % plus Soli, ggf. Kirchensteuerpersönlicher Einkommensteuersatz
steuerfrei nach Haltedauerneinja, nach mehr als einem Jahr

Krypto-ETPs sind ein Sonderfall

Im Wertpapierdepot von finanzen.net ZERO kannst du außerdem Krypto-ETPs handeln. Das sind Wertpapiere, die die Kursentwicklung eines Kryptowerts abbilden. Sie liegen im Wertpapierdepot und nicht in der Krypto-Wallet. Steuerlich können sie anders behandelt werden als direkt gehaltene Kryptowerte. Das hängt von der Ausgestaltung des einzelnen Produkts ab, etwa davon, ob ein Anspruch auf Lieferung des Kryptowerts besteht. Lies dazu die Produktunterlagen, bevor du kaufst, und kläre Zweifelsfälle mit einer steuerlichen Beratung.

So gehst du vor

Bewahre die Abrechnungen aller Krypto-Käufe und -Verkäufe auf, die du im Postfach findest. Ermittle für jeden Verkauf innerhalb der Jahresfrist den Gewinn oder Verlust. Die Finanzverwaltung erkennt dabei in der Regel das Prinzip „first in, first out“ an: Die zuerst gekauften Einheiten gelten als zuerst verkauft. Die Summe trägst du in die Anlage SO deiner Steuererklärung ein. Verluste aus Krypto kannst du nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen, nicht mit Aktiengewinnen. Welche Nachweise das Finanzamt erwartet, zeigt unser Ratgeber zu Krypto-Steuernachweisen von Brokern.

Kosten und Handel mit Kryptowerten bei diesem Anbieter beschreibt unser Beitrag zum Kryptohandel bei finanzen.net ZERO. Die Auslieferung auf eine externe Wallet ist dort nicht möglich, deine Unterlagen stammen also vollständig aus dem Depot.

Gut zu wissen bei Krypto

Kryptowerte sind hochvolatil. Kursverluste bis zum Totalverlust sind möglich, und für Kryptowerte gibt es keine Einlagensicherung. Ob und wie viel Steuer anfällt, hängt von Haltedauer, Freigrenze und deinem persönlichen Steuersatz ab.

Steuererklärung: wann sie sich trotz Abgeltungsteuer lohnt

Für Aktien, ETFs und Fonds bei finanzen.net ZERO brauchst du grundsätzlich keine Steuererklärung. Die Abgeltungsteuer erledigt das. Verpflichtet bist du nur aus anderen Gründen, etwa wegen Nebeneinkünften, Lohnersatzleistungen oder Kryptogewinnen oberhalb der Freigrenze. Trotzdem kann sich die Anlage KAP lohnen. In mehreren Situationen holst du damit Geld zurück.

Fünf Fälle, in denen die Anlage KAP hilft

  • Freistellungsauftrag nicht ausgeschöpft: Hast du den Auftrag zu spät oder zu niedrig erteilt, bekommst du die zu viel gezahlte Steuer über die Erklärung zurück.
  • Verluste bei mehreren Banken: Mit einer Verlustbescheinigung verrechnet das Finanzamt Verluste in einem Depot mit Gewinnen im anderen.
  • Günstigerprüfung: Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 %, beantragst du nach § 32d Abs. 6 EStG die Besteuerung mit diesem niedrigeren Satz. Das betrifft vor allem Geringverdiener, Studierende und viele Rentner.
  • Kirchensteuer: Hast du dem Abruf deines Kirchensteuermerkmals widersprochen, musst du die Kirchensteuer auf Kapitalerträge selbst erklären.
  • Ausländische Quellensteuer: Ist sie nicht vollständig angerechnet worden, kannst du das in der Erklärung nachholen.

Für alle diese Fälle ist die Jahressteuerbescheinigung die Grundlage. Du überträgst ihre Werte in die passenden Zeilen der Anlage KAP. Das Finanzamt gleicht ab, rechnet neu und erstattet die Differenz. Ob sich der Aufwand im Einzelfall lohnt, hängt von deinen persönlichen Verhältnissen ab.

Das Steuerjahr auf einen Blick

Wer die wichtigsten Termine kennt, verschenkt kein Geld. Die folgende Zeitleiste zeigt, wann bei finanzen.net ZERO was passiert und was du jeweils tun kannst.

Steuerjahr bei finanzen.net ZERO als Zeitleiste
ZeitpunktWas passiertDeine Aufgabe
jederzeitFreistellungsauftrag erteilen oder ändernHöhe auf die erwarteten Erträge je Bank abstimmen
Anfang JanuarAbbuchung der Steuer auf die Vorabpauschale des VorjahresEnde Dezember Guthaben auf dem Verrechnungskonto bereithalten
FrühjahrJahressteuerbescheinigung im Postfachprüfen, ablegen, ggf. für die Anlage KAP nutzen
31. Julireguläre Abgabefrist der Steuererklärung ohne BeraterAnlage KAP und Anlage SO bei Bedarf einreichen
bis 15. Dezemberletzte Frist für die Verlustbescheinigungbeantragen, wenn du Verluste bankübergreifend verrechnen willst

Mit diesen Terminen hast du die Steuern bei finanzen.net ZERO im Griff. Der Rest läuft automatisch. Kümmern musst du dich vor allem um Krypto, um Depots bei mehreren Banken und um einen sauber verteilten Freistellungsauftrag. Was den Broker darüber hinaus ausmacht, fasst unser Überblick zu Kosten, Angebot und Sicherheit von finanzen.net ZERO zusammen.

Häufig gestellte Fragen

Führt finanzen.net ZERO die Steuern automatisch ab?

Ja, für Wertpapiere. Das Depot führt die Baader Bank AG als inländische Bank. Sie behält Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer direkt ein, berücksichtigt deinen Freistellungsauftrag und verrechnet Verluste automatisch. Für Kryptowerte gilt das nicht.

Wie hoch darf mein Freistellungsauftrag bei finanzen.net ZERO sein?

Insgesamt 1.000 € für Alleinstehende und 2.000 € für zusammen veranlagte Ehe- und Lebenspartner. Der Betrag gilt für alle Banken zusammen. Du erteilst den Auftrag online im Login-Bereich und kannst die Höhe unterjährig ändern.

Wann kommt die Jahressteuerbescheinigung und wo finde ich sie?

Nach Abschluss des Steuerjahres, typischerweise im Frühjahr. Verspätungen sind möglich, wenn Fondsdaten nachgeliefert werden. Die Bescheinigung liegt im elektronischen Postfach deines Depots bei den übrigen Dokumenten.

Bis wann muss ich eine Verlustbescheinigung beantragen?

Spätestens bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres. Nur mit der Bescheinigung kannst du Verluste mit Gewinnen bei einer anderen Bank verrechnen. Ohne Antrag trägt die Bank die Verluste automatisch ins Folgejahr vor.

Was passiert bei der Vorabpauschale im Januar?

Die Bank bucht Anfang Januar die Steuer auf die Vorabpauschale des Vorjahres vom Verrechnungskonto ab. Für die Vorabpauschale 2025 (Basiszins 2,53 %, abgerechnet Anfang 2026) waren das je 10.000 € Fondswert höchstens 46,71 € ohne Kirchensteuer, bei Aktien-ETFs höchstens 32,70 €. Für 2026 (Basiszins 3,20 %, abgerechnet Anfang 2027) sind es höchstens 59,08 € bzw. 41,36 €. Halte rechtzeitig Guthaben bereit.

Wie versteuere ich Kryptogewinne bei finanzen.net ZERO?

Selbst über die Steuererklärung. Kryptogewinne sind private Veräußerungsgeschäfte und werden nicht automatisch besteuert. Grundlage sind deine Kauf- und Verkaufsabrechnungen, die Gewinne trägst du in die Anlage SO ein.

Brauche ich eine NV-Bescheinigung?

Nur wenn dein gesamtes Einkommen voraussichtlich unter dem Grundfreibetrag liegt, 2026 also unter 12.348 € zuzüglich Sparer-Pauschbetrag. Dann behält die Bank überhaupt keine Abgeltungsteuer ein, auch nicht auf Erträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags.

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