Basiskonto: Dein gesetzlicher Anspruch auf ein Girokonto

Das Wichtigste in Kürze:

Seit 2016 hast du einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto – völlig unabhängig von deiner Bonität oder deinem Wohnsitz. Dieses spezielle Girokonto ermöglicht dir die vollständige Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr und steht allen zu, die sich legal in der EU aufhalten. Im Gegensatz zum klassischen Girokonto funktioniert es ausschließlich auf Guthabenbasis, wodurch keine Schulden entstehen…

Basiskonto Girokonto

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Themen in diesem Artikel:

  • Gesetzlicher Anspruch: Verstehe, warum jede Person in der EU laut Zahlungskontengesetz (ZKG) ein Recht auf ein Basiskonto hat.
  • Funktionen und Leistungen: Erfahre, welche Dienste wie Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen immer enthalten sein müssen.
  • Anspruchsberechtigte Personen: Finde heraus, wer genau ein Basiskonto eröffnen kann und welche wenigen Voraussetzungen dafür gelten.
  • Kosten und Gebühren: Erhalte einen Überblick, welche Entgelte Banken erheben dürfen und was als „angemessen“ gilt.
  • So beantragst du es: Lerne in einer einfachen Anleitung, wie du ein Basiskonto beantragst und welche Unterlagen du benötigst.
  • Hilfe bei Ablehnung: Entdecke, welche Schritte du unternehmen kannst, wenn eine Bank deinen Antrag zu Unrecht ablehnt.

Was ist ein Basiskonto und wer hat Anspruch darauf?

Ein Basiskonto ist ein Girokonto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen, auf das seit 2016 ein gesetzlicher Anspruch besteht. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Zahlungskontengesetz (ZKG), das sicherstellt, dass jeder Mensch am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen kann. Dieses Recht gilt für alle Personen, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten, einschließlich Menschen ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende oder Geduldete.

Die Banken sind verpflichtet, diesen Anspruch umzusetzen. Das bedeutet, dass sie einen Antrag auf ein Basiskonto nicht aufgrund einer schlechten Bonität (z. B. negativer SCHUFA-Eintrag) oder fehlender fester Adresse ablehnen dürfen. Das Konto wird ausschließlich auf Guthabenbasis geführt, eine Überziehung ist also in der Regel nicht vorgesehen. Damit bietet es eine wichtige Grundlage für alltägliche Finanzgeschäfte wie den Empfang von Gehalt oder Sozialleistungen und das Bezahlen von Miete und Rechnungen.

Diese Funktionen und Leistungen bietet ein Basiskonto

Das Basiskonto ist auf die wesentlichen Funktionen eines Girokontos beschränkt, deckt aber alle notwendigen Dienstleistungen für den Alltag ab. Zu den gesetzlich garantierten Leistungen gehören:

  • Ein- und Auszahlungen: Du kannst Bargeld am Schalter oder an Geldautomaten einzahlen und abheben.
  • Überweisungen und Daueraufträge: SEPA-Überweisungen und das Einrichten von Daueraufträgen sind uneingeschränkt möglich.
  • Lastschriften: Du kannst Rechnungen bequem per Lastschriftverfahren von deinem Konto abbuchen lassen.
  • Kartenzahlungen: Zum Konto gehört eine Debit- oder Prepaidkarte, mit der du bargeldlos bezahlen und Geld abheben kannst. Eine klassische Kreditkarte mit Kreditrahmen ist nicht enthalten.
  • Onlinebanking: Wenn die Bank für ihre anderen Girokonten Onlinebanking anbietet, muss dieser Service auch für das Basiskonto zur Verfügung stehen.

Optional kann die Bank eine geduldete Überziehung oder einen Dispositionskredit anbieten, ist dazu aber nicht verpflichtet. Zudem hast du das Recht, dein Basiskonto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führen zu lassen. Dadurch ist ein monatlicher Grundfreibetrag deines Guthabens vor Pfändungen geschützt.

Wer kann ein Basiskonto eröffnen und wann darf die Bank ablehnen?

Grundsätzlich hat jede Person, die sich legal in der EU aufhält, das 18. Lebensjahr vollendet hat und geschäftsfähig ist, Anspruch auf ein Basiskonto. Die Bonität oder ein fester Wohnsitz spielen keine Rolle.

Eine Bank darf die Eröffnung nur unter streng definierten Voraussetzungen verweigern. Die Gründe für eine Ablehnung müssen dir schriftlich und nachvollziehbar mitgeteilt werden. Zulässige Ablehnungsgründe sind:

  • Du besitzt bereits ein nutzbares Girokonto bei einer anderen Bank in Deutschland.
  • Du hast innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Antrag eine Straftat zum Nachteil der Bank begangen (z. B. Betrug).
  • Dir wurde bereits früher ein Basiskonto bei derselben Bank gekündigt, weil du mit den Gebühren in erheblichem Rückstand warst.
  • Du hast das Konto für illegale Zwecke genutzt (z. B. Geldwäsche).

Eine schlechte Bonität, laufende Pfändungen oder eine Privatinsolvenz sind hingegen keine zulässigen Gründe für eine Ablehnung.

Was darf ein Basiskonto kosten?

Banken sind nicht verpflichtet, das Basiskonto kostenlos anzubieten. Sie dürfen Gebühren für die Kontoführung, für Überweisungen oder für die Girocard verlangen. Laut § 41 Absatz 2 des Zahlungskontengesetzes müssen diese Entgelte jedoch angemessen sein.

Was „angemessen“ bedeutet, ist nicht exakt definiert, aber Gerichte haben klargestellt, dass die Gebühren sich an zwei Kriterien orientieren müssen:

  1. An den marktüblichen Entgelten für vergleichbare Konten.
  2. An den Entgelten, die die Bank selbst für ihre anderen Girokonten mit ähnlichem Leistungsumfang verlangt.

Die Gebühren dürfen also nicht abschreckend hoch sein, um den gesetzlichen Anspruch nicht zu untergraben. Ein Vergleich verschiedener Anbieter lohnt sich, da die Kosten für ein Basiskonto je nach Bank zwischen wenigen Euro und über 10 Euro pro Monat variieren können.

💡 Tip

Vergleiche die Preise für Basiskonten bei verschiedenen Banken. Die Verbraucherzentralen bieten oft Marktübersichten an, die dir helfen, ein günstiges Angebot zu finden. Achte nicht nur auf die monatliche Grundgebühr, sondern auch auf mögliche Kosten für einzelne Buchungen oder Bargeldabhebungen.

Basiskonto beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die Eröffnung eines Basiskontos ist ein standardisierter Prozess. Halte dich an die folgenden Schritte, um dein Konto unkompliziert zu beantragen.

  1. Bank auswählen: Du kannst den Antrag bei jeder Bank oder Sparkasse stellen, die auch sonst Girokonten für Verbraucher anbietet.
  2. Antragsformular ausfüllen: Die Banken sind verpflichtet, ein standardisiertes Antragsformular bereitzustellen. Du findest es meist online auf der Website der Bank oder erhältst es in der Filiale. Fülle es sorgfältig und wahrheitsgemäß aus.
  3. Identität nachweisen: Zur Eröffnung ist eine Legitimationsprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Dafür benötigst du ein gültiges Ausweisdokument (z. B. Personalausweis, Reisepass). Je nach Status können auch eine Meldebescheinigung, ein Ankunftsnachweis oder eine Duldungsbescheinigung erforderlich sein. Die Identifizierung erfolgt per Video-Ident, Post-Ident oder direkt in der Filiale.
  4. Entscheidung abwarten: Nach Eingang deines vollständigen Antrags hat die Bank 10 Geschäftstage Zeit, um über die Eröffnung zu entscheiden und dir das Konto zur Verfügung zu stellen.

Was tun, wenn die Bank den Antrag auf ein Basiskonto ablehnt?

Wird dein Antrag auf ein Basiskonto abgelehnt, muss die Bank dir dies innerhalb von 10 Geschäftstagen schriftlich mitteilen und die Gründe dafür nennen. Prüfe, ob die genannten Gründe zu den wenigen gesetzlich erlaubten Ausnahmen gehören. Ist dies nicht der Fall, solltest du handeln.

Dein erster Schritt sollte sein, die Bank schriftlich auf ihre Verpflichtung nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG) hinzuweisen und sie zur Kontoeröffnung aufzufordern. Wenn die Bank weiterhin ablehnt, hast du das Recht, ein kostenloses Verwaltungsverfahren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einzuleiten. Die BaFin prüft den Fall und kann die Bank anweisen, das Konto zu eröffnen.

📌 Good to know

Das Antragsverfahren bei der BaFin ist für dich als Verbraucher kostenlos. Du kannst den Antrag formlos per Post oder über ein Online-Formular auf der Website der BaFin stellen. Lege eine Kopie deines Antrags und des Ablehnungsschreibens der Bank bei. Alternativ kannst du dich auch an die zuständige Schlichtungsstelle des jeweiligen Bankenverbands wenden.

Quellen

Häufig gestellte Fragen

Q

Was ist der Hauptunterschied zwischen einem Basiskonto und einem normalen Girokonto?

Ein Basiskonto funktioniert ausschließlich auf Guthabenbasis, während ein normales Girokonto oft einen Dispositionskredit ermöglicht. Zudem besteht auf ein Basiskonto ein gesetzlicher Anspruch, der unabhängig von der Bonität des Antragstellers ist.

Q

Kann mir die Bank ein Basiskonto wegen schlechter SCHUFA verweigern?

Eine schlechte Bonität oder negative SCHUFA-Einträge sind kein zulässiger Grund für die Ablehnung eines Basiskontos. Die Bank darf den Antrag nur aus wenigen, gesetzlich festgelegten Gründen verweigern, etwa wenn du bereits ein anderes Konto besitzt.

Q

Welche Unterlagen benötige ich für die Eröffnung eines Basiskontos?

In der Regel benötigst du ein gültiges Ausweisdokument wie einen Personalausweis oder Reisepass. Je nach deinem Aufenthaltsstatus kann die Bank zusätzlich eine Meldebescheinigung, einen Duldungs- oder Ankunftsnachweis verlangen.

Q

Kann ich mein Basiskonto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) nutzen?

Du hast das Recht, dein Basiskonto jederzeit in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln zu lassen. Dadurch wird ein monatlicher Grundfreibetrag deines Guthabens vor dem Zugriff durch Gläubiger geschützt.

Q

Ist ein Dispositionskredit beim Basiskonto möglich?

Ein Basiskonto wird grundsätzlich ohne Überziehungsmöglichkeit geführt. Banken können freiwillig einen Dispositionskredit einräumen, sind dazu gesetzlich aber nicht verpflichtet. In der Praxis ist dies sehr selten.


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