Das Wichtigste in Kürze
- Keine allgemeine Formel: Verstehe, warum keine Faustformel deinen Kreditrahmen bestimmt, sondern eine gesetzlich geregelte Prüfung.
- Prüfung ist gesetzlich Pflicht: Erfahre, warum § 505a BGB und § 18a KWG die Vergabe bei erheblichen Zweifeln sogar verbieten.
- Haushaltsrechnung aufstellen: Lerne, wie du aus Nettoeinkommen und allen laufenden Ausgaben dein frei verfügbares Einkommen ermittelst.
- Faustregeln zur Ratenhöhe: Verstehe, warum ein Sicherheitsabschlag von 20 bis 30 Prozent auf das freie Einkommen sinnvoll ist.
- Beispielrechnung nachvollziehen: Finde heraus, wie aus 3.800 Euro Netto und 3.045 Euro Ausgaben eine Rate von rund 530 Euro entsteht.
- Zinssatz und Laufzeit: Vergleiche, wie 6,41 bis 9,37 Prozent je Zinsbindung in Deutschland den möglichen Kreditbetrag verschieben.
- Was Banken zusätzlich prüfen: Überblick über Beschäftigungsdauer, bestehende Kredite, Auskunfteidaten und mögliche Sicherheiten.
- Pfändungsfreigrenzen als Untergrenze: Erfahre, warum ab 1. Juli 2026 mindestens 1.587,40 Euro im Monat unpfändbar bleiben.
- Unterlagen vorbereiten: Lerne, welche Nachweise zu Einkommen, Ausgaben und bestehenden Verträgen die Prüfung erwartet.
- Fazit und Quellen: Zusammenfassung der Rechenlogik mit allen amtlichen Fundstellen, Stand 19. Oktober 2026.
- Häufige Fragen: Kurze Antworten zu Ratenhöhe, Nettoeinkommen, Altkrediten und Mitantragstellern.
Warum es keine allgemeine Formel für deinen Kreditrahmen gibt
Die kurze Antwort: Die Kreditsumme ergibt sich aus deiner Monatsrate, der Laufzeit und dem Zinssatz. Die Rate wiederum ergibt sich aus dem, was nach allen regelmäßigen Ausgaben übrig bleibt, abzüglich eines Sicherheitsabschlags von 20 bis 30 Prozent. Als Größenordnung: Bleiben 755 Euro im Monat übrig, trägt das eine Rate von rund 530 Euro und damit, je nach Laufzeit und Zinssatz, einen Kredit zwischen rund 6.100 und rund 32.600 Euro. Verbindlich ist am Ende aber nicht diese Rechnung, sondern die gesetzlich vorgeschriebene Kreditwürdigkeitsprüfung des Darlehensgebers.
Die Frage „Wie viel Kredit bekomme ich?“ klingt nach einer Zahl, die irgendwo feststeht. Sie steht nirgendwo fest. Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Formel, die aus deinem Einkommen eine Kreditsumme ableitet, und es gibt auch keine verbindliche Obergrenze, die für alle Banken gleich gilt. Was es gibt, ist eine Pflicht: Jeder Darlehensgeber muss vor dem Vertragsschluss prüfen, ob du das Geld voraussichtlich zurückzahlen kannst. Das Ergebnis dieser Prüfung entscheidet, welcher Betrag möglich ist, und in welchem Fall gar kein Vertrag zustande kommen darf.
Diese Prüfung heißt Kreditwürdigkeitsprüfung. Sie arbeitet nicht mit einem Multiplikator auf dein Gehalt, sondern mit einer Rechnung: Was kommt im Monat herein, was geht verbraucherseitig heraus, und was bleibt davon dauerhaft übrig? Der Rest ist der Spielraum, aus dem eine Rate bezahlt werden kann. Aus dieser Rate, der Laufzeit und dem Zinssatz ergibt sich erst am Ende ein Betrag. Deshalb können zwei Haushalte mit identischem Bruttoeinkommen völlig unterschiedliche Rahmen haben, wenn der eine zur Miete mit zwei Kindern und einem Autokredit lebt und der andere mietfrei und ohne weitere Verpflichtungen.
Dieser Artikel zeigt dir, wie diese Rechnung funktioniert und wie du sie für deinen eigenen Haushalt nachvollziehst. Du erfährst, welche Positionen in eine belastbare Haushaltsrechnung gehören, welche Faustregeln zur Ratenhöhe in der Praxis benutzt werden und wo deren Grenzen liegen. Du siehst eine vollständig durchgerechnete Beispielrechnung, erfährst, wie stark der Zinssatz und die Laufzeit den möglichen Betrag verschieben, und welche Untergrenze das Vollstreckungsrecht setzt. Danach kannst du selbst einschätzen, in welcher Größenordnung sich dein Rahmen bewegt und mit welchen Rückfragen du rechnen musst.
Eine Einordnung vorweg: Dieser Text erklärt Rechenwege und Rechtsgrundlagen. Er ist keine individuelle Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung, keine Aussage über konkrete Angebote und keine Zusage, dass ein bestimmter Betrag bewilligt wird. Alle Beispielzahlen sind ausdrücklich als Beispiel gewählt und ersetzen keine Prüfung durch einen Darlehensgeber. Wenn du dich grundsätzlich fragst, ob eine Finanzierung in deiner Lage die richtige Entscheidung ist, hilft der Überblick dazu, wann ein Kredit sinnvoll ist, als Ausgangspunkt. Weitere Grundlagenartikel findest du im Bereich Kredite und Darlehen.
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Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist Pflicht, nicht Kulanz
Der entscheidende Satz steht in § 505a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Darlehensgeber muss die Kreditwürdigkeit vor dem Vertragsschluss prüfen. Und er darf den Vertrag bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehen, also beim gewöhnlichen Ratenkredit, nur dann schließen, wenn die Prüfung ergibt, dass keine erheblichen Zweifel an deiner Zahlungsfähigkeit bestehen. Bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen ist die Hürde anders formuliert: Dort muss es wahrscheinlich sein, dass du deine vertraglichen Pflichten erfüllst.
Das ist die ehrliche Antwort auf die Ausgangsfrage. Eine Bank darf dir nicht so viel Kredit geben, wie du gern hättest, und auch nicht so viel, wie sie gern verkaufen würde. Sie darf dir nur das geben, was die Prüfung hergibt. Fällt die Prüfung negativ aus, ist die Ablehnung keine Unfreundlichkeit, sondern die gesetzlich vorgeschriebene Folge. Diese Pflicht gilt doppelt: Aufsichtsrechtlich verpflichtet § 18a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes die Kreditinstitute auf denselben Maßstab, sodass die Prüfung auch Gegenstand der Bankenaufsicht ist.
Worauf sich die Prüfung stützen darf, regelt § 505b BGB. Beim Ratenkredit darf der Darlehensgeber deine eigenen Angaben zur Grundlage machen und zusätzlich Auskünfte von Stellen einholen, die Bonitätsdaten geschäftsmäßig verarbeiten. Nach § 505b Absatz 3 BGB sind diese Informationen angemessen zu überprüfen, bei Bedarf auch anhand unabhängig nachprüfbarer Unterlagen. Deshalb bleibt es bei größeren Beträgen selten bei einer Selbstauskunft im Formular, und deshalb werden Gehaltsnachweise und Kontoauszüge angefordert. Beim Immobilienkredit geht § 505b Absatz 2 BGB weiter: Dort ist eine eingehende Prüfung auf Grundlage von Einkommen, Ausgaben und weiteren finanziellen Umständen vorgeschrieben, und die Prüfung darf sich ausdrücklich nicht hauptsächlich darauf stützen, dass die Immobilie mehr wert ist als das Darlehen.
Spannend ist die Rückseite dieser Pflicht. Verstößt ein Darlehensgeber gegen die Prüfpflicht, ordnet § 505d Absatz 1 BGB konkrete Folgen an: Ein gebundener Sollzins sinkt auf den marktüblichen Zinssatz für Pfandbriefe mit vergleichbarer Laufzeit, ein veränderlicher Sollzins auf den marktüblichen Dreimonatssatz im europäischen Interbankengeschäft. Zusätzlich darfst du jederzeit fristlos kündigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Diese Folgen greifen allerdings nicht, wenn der Vertrag bei ordnungsgemäßer Prüfung ohnehin hätte geschlossen werden dürfen, und sie entfallen nach § 505d Absatz 3 BGB, soweit der Prüfungsmangel auf vorsätzlich oder grob fahrlässig falschen oder zurückgehaltenen Angaben von dir beruht.
📌 Good to know
Falsche Angaben im Kreditantrag nützen dir doppelt nicht: Sie erhöhen das Risiko, dass du eine Rate trägst, die du nicht tragen kannst, und sie nehmen dir nach § 505d Absatz 3 BGB den Schutz, den das Gesetz bei einer mangelhaften Prüfung vorsieht.
Dass die Prüfung in der Praxis nicht überall gleich sorgfältig abläuft, hat die Finanzaufsicht selbst untersucht. In ihrem Fachartikel „Konsumkredite im Test“ vom 4. Juni 2024 berichtet die BaFin von 48 Testkäufen bei acht Anbietern, davon 24 im Laden und 24 online. Bei etwa einem Drittel der Testkäufe wurde die finanzielle Situation überhaupt nicht erhoben. Bei rund zwei Dritteln wurde sie erhoben, nach Einschätzung der Aufsicht aber oft oberflächlich. Detaillierte Angaben zu Einnahmen und Ausgaben verlangte nur die Hälfte der Anträge, nach bestehenden Krediten wurde lediglich in 17 Prozent der Testkäufe gefragt. Online fragten die Anbieter nur in 2 von 24 Fällen nach Einkommen und Ausgaben. Die BaFin bezeichnet das Ergebnis ausdrücklich als Momentaufnahme, die sich nicht ohne Weiteres auf den Gesamtmarkt übertragen lässt.
Für dich folgt daraus ein praktischer Schluss: Dass ein Anbieter wenig fragt, ist kein Beweis dafür, dass die Rate zu dir passt. Die Rechnung, ob du eine Rate dauerhaft tragen kannst, musst du im eigenen Interesse selbst aufstellen, unabhängig davon, wie ausführlich sie im Antragsprozess abgefragt wird.
Buzzmatic GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Maßgeblich sind die Bedingungen des Anbieters.
Haushaltsrechnung: so ermittelst du dein freies Einkommen
Die Haushaltsrechnung ist das Herzstück der Prüfung. Sie stellt alle regelmäßigen Einnahmen allen regelmäßigen Ausgaben gegenüber. Was übrig bleibt, ist das frei verfügbare Einkommen. Nur daraus kann eine Kreditrate bezahlt werden, und auch das nicht vollständig, weil ein Puffer für Unvorhergesehenes übrig bleiben muss.
Zunächst zur Einnahmenseite. Dort zählt, was verlässlich und nachweisbar wiederkehrt. Das sind in der Regel das Nettoeinkommen aus einer unbefristeten Beschäftigung, Renten und Pensionen, bei Selbstständigen der Gewinn aus den vorliegenden Jahresabschlüssen, dazu Kindergeld, Unterhalt und regelmäßige Mieteinnahmen. Einmalzahlungen behandeln Darlehensgeber unterschiedlich: Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden häufig nur anteilig oder gar nicht berücksichtigt, variable Boni ebenfalls, weil beides nicht garantiert ist. Rechne für dich konservativ und lasse weg, worauf du im nächsten Jahr nicht sicher zählen kannst.
Auf der Ausgabenseite gehören dagegen alle laufenden Verpflichtungen hinein, und zwar vollständig. Das sind Wohnkosten inklusive Nebenkosten und Energie, Lebensmittel und Haushaltsbedarf, Mobilität mit Kraftstoff, Versicherung, Steuer und Werkstattrücklage oder Nahverkehrsticket, Versicherungen und Beiträge, Telefon, Internet und Abonnements, Kleidung, Gesundheitskosten, Kinderbetreuung, Unterhaltszahlungen sowie die Raten bestehender Kredite und Leasingverträge. Ein eingeräumter Kontokorrentkredit zählt ebenfalls, auch wenn dafür keine feste Rate vereinbart ist, weil er genutzt wird und Zinsen kostet.
Für die Größenordnung der Ausgabenseite liefert die amtliche Statistik einen Anhaltspunkt. Nach den Laufenden Wirtschaftsrechnungen des Statistischen Bundesamtes lagen die privaten Konsumausgaben im Berichtsjahr 2024 bei durchschnittlich 3.257 Euro je Haushalt und Monat. Der größte Posten war Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung mit 1.181 Euro oder 36,3 Prozent, gefolgt von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren mit 457 Euro oder 14,0 Prozent und dem Verkehr mit 448 Euro oder 13,8 Prozent. Wichtig bei der Einordnung: Das ist ein Durchschnitt über alle Haushaltsgrößen vom Einpersonenhaushalt bis zur großen Familie. Als Maßstab für deinen eigenen Haushalt ist der Wert ungeeignet, als Plausibilitätskontrolle taugt er aber gut. Wer für eine vierköpfige Familie 1.200 Euro Gesamtausgaben angibt, hat etwas vergessen.
💡 Tip
Nimm für die Ausgabenseite nicht dein Gefühl, sondern zwölf Monate Kontoauszüge. Jahreszahlungen wie Kfz-Steuer, Versicherungsbeiträge oder die Nebenkostennachzahlung teilst du durch zwölf und rechnest sie als Monatsbetrag mit. Genau diese unregelmäßigen Posten sind es, die später eine knapp kalkulierte Rate kippen.
Zwei Posten werden besonders häufig unterschätzt. Der erste sind Instandhaltungs- und Ersatzkosten: Waschmaschine, Fahrzeugreparatur, Zahnersatz. Wer dafür keine monatliche Rücklage einplant, finanziert sie später zu schlechteren Bedingungen. Der zweite ist die Energie- und Nebenkostenentwicklung bei Wohneigentum, weil hier zusätzlich Rücklagen für das Gebäude anfallen. Beides gehört in die Rechnung, bevor eine Rate festgelegt wird.
Faustregeln zur Ratenhöhe und was sie wert sind
In der Beratungspraxis kursieren mehrere Faustregeln. Keine davon ist gesetzlich verankert, und keine ersetzt die Haushaltsrechnung. Als Orientierung sind sie trotzdem brauchbar, wenn du weißt, worauf sie beruhen.
Die bekannteste Regel setzt die Rate ins Verhältnis zum Nettoeinkommen und nennt eine Grenze von etwa 35 Prozent für alle Kreditraten zusammen. Ihr Problem liegt auf der Hand: Sie ignoriert die Ausgabenseite. Bei 2.200 Euro netto und günstiger Miete kann die Grenze passen, bei 2.200 Euro netto und 1.100 Euro Warmmiete ist sie weit zu hoch. Die zweite Regel arbeitet mit dem frei verfügbaren Einkommen und schlägt vor, davon nur 60 bis 80 Prozent für die Rate einzusetzen. Diese Variante ist deutlich belastbarer, weil sie auf dem Ergebnis der Haushaltsrechnung aufsetzt und einen Puffer vorsieht.
Der Puffer ist dabei der wichtigste Teil. Ein Sicherheitsabschlag von 20 bis 30 Prozent auf das freie Einkommen fängt genau die Dinge auf, die sich während der Laufzeit ändern: Nebenkostennachzahlung, Reparatur, Krankheit, eine Beitragserhöhung. Je länger die Laufzeit, desto wahrscheinlicher tritt mindestens eines dieser Ereignisse ein, und desto größer sollte der Abschlag ausfallen. Bei einer Laufzeit von sieben Jahren ist ein Abschlag am oberen Rand des Bereichs die vernünftigere Wahl.
Eine dritte Regel betrifft schließlich nicht die Rate, sondern die Laufzeit: Die Laufzeit sollte die Nutzungsdauer dessen nicht überschreiten, was finanziert wird. Ein Gebrauchtwagen, der in vier Jahren ersetzt werden muss, passt nicht zu einer Laufzeit von sieben Jahren, weil am Ende der Ersatz nötig ist, während die alte Rate noch läuft. Diese Regel hat nichts mit Bonität zu tun, verhindert aber die häufigste Form der überlappenden Verschuldung. Wird ein Fahrzeug finanziert, läuft das meist über einen Autokredit, dessen Laufzeit zur Nutzungsdauer passen sollte.
Und eine Einschränkung, die für alle Faustregeln gilt: Sie sagen etwas darüber, was tragbar ist, nicht darüber, was ein Darlehensgeber bewilligt. Die Bank rechnet mit eigenen Pauschalen für Lebenshaltung, eigenen Zuschlägen für Haushaltsmitglieder und eigenen Risikomodellen. Deine Rechnung und die Rechnung der Bank können deshalb auseinanderliegen, in beide Richtungen.
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Beispielrechnung: von der Haushaltsrechnung zum Kreditbetrag
Die folgende Rechnung ist eine Beispielrechnung mit frei gewählten, nachvollziehbaren Annahmen. Sie ist kein Angebot, keine Zusage und keine Aussage darüber, was ein Darlehensgeber bewilligen würde. Ihr Zweck ist, den Rechenweg sichtbar zu machen, damit du ihn mit deinen eigenen Zahlen wiederholen kannst.
Angenommen ist ein Haushalt mit zwei Erwachsenen und einem Kind. Das gemeinsame Nettoeinkommen beträgt 3.800 Euro im Monat. Beide Erwachsenen sind unbefristet beschäftigt, es bestehen keine laufenden Kredite. Die Ausgabenseite ist in der Tabelle vollständig aufgeführt, inklusive einer monatlichen Rücklage für Unvorhergesehenes.
| Position | Betrag im Monat | Anmerkung zur Annahme |
|---|---|---|
| Nettoeinkommen | 3.800 € | zwei unbefristete Arbeitsverhältnisse, ohne Boni |
| Wohnen und Energie | 1.250 € | Miete inklusive Nebenkosten, Strom und Heizung |
| Lebensmittel und Haushalt | 650 € | drei Personen, inklusive Drogerie und Reinigung |
| Verkehr | 420 € | ein Fahrzeug mit Steuer, Versicherung, Werkstattrücklage, dazu Nahverkehr |
| Versicherungen und Beiträge | 180 € | Haftpflicht, Hausrat, Berufsunfähigkeit, Vereinsbeiträge |
| Telefon, Internet, Abos | 95 € | Festnetz, Mobilfunk, Streaming |
| Kleidung, Betreuung, Freizeit | 300 € | inklusive Kinderbetreuung und Urlaubsrücklage |
| Rücklage Unvorhergesehenes | 150 € | Reparaturen, Ersatzbeschaffung, Gesundheitskosten |
| Summe Ausgaben | 3.045 € | Summe der sieben Ausgabenpositionen |
| Frei verfügbar | 755 € | 3.800 € minus 3.045 € |
| Tragbare Rate | rund 530 € | 755 € abzüglich 30 Prozent Sicherheitsabschlag, exakt 528,50 € |
Aus der tragbaren Rate wird im zweiten Schritt ein Kreditbetrag. Dafür braucht es zwei weitere Größen: die Laufzeit und den Zinssatz. Die folgende Tabelle rechnet die Rate von 530 Euro über sechs Laufzeiten durch. Als Zinssatz ist jeweils der vereinbarte Jahreszinssatz aus der Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank für Deutschland und das passende Zinsbindungsband eingesetzt, Berichtsmonat August 2026 (vorläufig), nicht der effektive Jahreszins. Gerechnet ist mit der Annuitätenformel, die Kreditbeträge sind auf 100 Euro gerundet.
| Laufzeit | Zinssatz der Rechnung | Kreditbetrag bei 530 € Rate | Summe aller Raten | davon Zinsen |
|---|---|---|---|---|
| 12 Monate | 6,41 % | rund 6.100 € | 6.360 € | rund 215 € |
| 36 Monate | 7,53 % | rund 17.000 € | 19.080 € | rund 2.050 € |
| 48 Monate | 7,53 % | rund 21.900 € | 25.440 € | rund 3.530 € |
| 60 Monate | 7,53 % | rund 26.400 € | 31.800 € | rund 5.370 € |
| 72 Monate | 9,37 % | rund 29.100 € | 38.160 € | rund 9.055 € |
| 84 Monate | 9,37 % | rund 32.600 € | 44.520 € | rund 11.960 € |
Die Tabelle zeigt den wichtigsten Zusammenhang dieses Themas. Verdoppelt sich die Laufzeit von 36 auf 72 Monate, steigt der mögliche Kreditbetrag nur um rund 71 Prozent, von etwa 17.000 auf etwa 29.100 Euro. Die Zinslast steigt im selben Schritt von rund 2.050 auf rund 9.055 Euro, also auf mehr als das Vierfache. Eine längere Laufzeit kauft dir also einen etwas größeren Rahmen zu einem deutlich höheren Preis, und sie bindet dich länger an die Rate.
Der zweite Zusammenhang steckt dagegen in der Spalte mit dem Zinssatz. Die Laufzeit bestimmt in der Zinsstatistik auch das Zinsbindungsband, und die Bänder unterscheiden sich spürbar. Deshalb wächst der Kreditbetrag beim Sprung von 60 auf 72 Monate nur noch wenig: Die längere Laufzeit zieht hier einen höheren Zinssatz nach sich, der einen Teil des Vorteils wieder auffrisst.
📌 Good to know
Alle Beträge in dieser Rechnung sind Beispielwerte auf Basis statistischer Durchschnittszinsen. Welcher Zinssatz dir angeboten wird, hängt vom Ergebnis der Kreditwürdigkeitsprüfung und von den Konditionen des Anbieters ab und kann deutlich darüber oder darunter liegen.
Was Zinssatz und Zinsbindung mit dem Rahmen machen
Bevor du mit Zinssätzen rechnest, lohnt eine Begriffsklärung, weil hier die meisten Rechenfehler entstehen. Der Sollzins ist der Preis für das geliehene Geld und die Größe, mit der die Rate berechnet wird. Der effektive Jahreszins enthält zusätzlich die zwingend anfallenden Nebenkosten und dient dem Vergleich verschiedener Angebote. Mehrere Angebote nebeneinander holst du dir über einen Kreditvergleich. Beide Zahlen beschreiben dasselbe Darlehen, sind aber nicht gegeneinander austauschbar. Wer einen Effektivzins in eine Ratenformel einsetzt, rechnet die Rate zu hoch und den Rahmen zu niedrig.
Genau deshalb veröffentlicht die Deutsche Bundesbank für Konsumentenkredite an private Haushalte im Neugeschäft beide Reihen getrennt. Im Berichtsmonat August 2026 lag der annualisierte vereinbarte Jahreszinssatz in Deutschland bei 6,41 Prozent für eine anfängliche Zinsbindung bis zu einem Jahr beziehungsweise bei variablem Zins, bei 7,53 Prozent für eine Zinsbindung über ein bis fünf Jahre und bei 9,37 Prozent für eine Zinsbindung über fünf Jahre. Über alle Zinsbindungen zusammen waren es in Deutschland 8,70 Prozent (Reihe MIR.M.DE.B.A2B.A.R.A.2250.EUR.N). Der effektive Jahreszins einschließlich Kosten lag für Deutschland insgesamt bei 8,99 Prozent (Reihe MIR.M.DE.B.A2B.A.C.A.2250.EUR.N). Die erste Zahl ist ein vereinbarter Sollzinssatz, die zweite ein effektiver Jahreszins; beide beziehen sich auf denselben Berichtsmonat. Für den Euroraum insgesamt weist die Statistik für August 2026 einen annualisierten vereinbarten Jahreszinssatz von 7,92 Prozent aus. Der Tabellenstand ist der 1. Oktober 2026, die deutschen Werte sind als vorläufig gekennzeichnet.
Konsumentenkredite: annualisierter vereinbarter Jahreszinssatz im Neugeschäft, August 2026
Aus dem Chart lässt sich eine Regel ableiten, die unabhängig vom Zinsniveau gilt: Je länger du die Zinsbindung wählst, desto teurer wird das Geld. Das ist kein Nachteil, sondern der Preis für Planbarkeit. Ein über die gesamte Laufzeit gebundener Zins schützt dich davor, dass die Rate bei steigenden Marktzinsen nachträglich wächst. Bei einem gewöhnlichen Ratenkredit mit festem Zins über die volle Laufzeit ist diese Sicherheit eingebaut, bei variabel verzinsten Formen nicht. Ein solcher Ratenkredit bei einer Bank mit Erlaubnis ist für diesen Zweck die übliche Form.
Für die Frage nach dem Kreditrahmen heißt das: Dieselbe Rate trägt bei niedrigem Zins einen größeren Betrag. Steigt der Zinssatz um einen Prozentpunkt, sinkt der mögliche Betrag bei gleicher Rate und gleicher Laufzeit um einige Prozent, und zwar umso stärker, je länger die Laufzeit ist. Wenn dein Rahmen knapp unter dem liegt, was du brauchst, ist die Reihenfolge der Hebel deshalb klar: zuerst die Ausgabenseite prüfen, dann die Konditionen vergleichen, und erst zuletzt die Laufzeit verlängern. Wie du bei einem bestehenden Vertrag rechnest, zeigt der Beitrag zum Kredit umschulden im Detail.
Was Banken zusätzlich prüfen
Die Haushaltsrechnung ist der Kern, aber nicht die ganze Prüfung. Nach § 505b Absatz 3 BGB müssen die Informationen angemessen überprüft werden, bei Bedarf anhand unabhängig nachprüfbarer Unterlagen. Daraus ergibt sich eine Reihe weiterer Punkte, die in das Ergebnis einfließen.
Erstens die Stabilität der Einnahmen. Eine unbefristete Anstellung außerhalb der Probezeit wiegt anders als ein befristeter Vertrag, der in sechs Monaten endet. Bei Selbstständigen treten Jahresabschlüsse und Einkommensteuerbescheide an die Stelle der Gehaltsabrechnung, und übliche Betrachtungszeiträume umfassen mehrere Jahre, weil Schwankungen geglättet werden müssen. Auch das Alter spielt mittelbar eine Rolle, weil die Laufzeit in den Zeitraum regelmäßiger Einnahmen passen muss.
Zweitens die bestehenden Verpflichtungen. Jede laufende Rate reduziert das freie Einkommen eins zu eins, und das gilt auch für Leasingverträge, Ratenzahlungen im Handel und Finanzierungen über Zahlungsdienste. Ein eingeräumter Dispositionskredit wird häufig mit einem pauschalen Anteil der Kreditlinie als Belastung angesetzt, selbst wenn er gerade nicht genutzt ist. Wer eine ungenutzte Linie reduziert, verbessert damit die Rechnung ohne jede Einkommensveränderung.
Drittens die Daten aus Auskunfteien. § 505b Absatz 1 BGB erlaubt es ausdrücklich, Auskünfte von Stellen einzuholen, die Bonitätsdaten geschäftsmäßig verarbeiten. Wie diese Auskunft aufgebaut ist und welche Merkmale darin stehen, erklärt der Beitrag SCHUFA erklärt. Welche Rolle der Scorewert im Prozess spielt, ordnet der Artikel zum guten SCHUFA-Score ein, und die Unterschiede zwischen Angeboten mit und ohne diese Abfrage behandelt der Überblick zum Kredit mit Prüfung. Wichtig für die Erwartungshaltung: Ein Scorewert ersetzt die Haushaltsrechnung nicht, sondern tritt neben sie. Ein guter Wert bei knappem freiem Einkommen führt nicht zu einem größeren Rahmen.
Viertens die Sicherheiten. Beim Immobilienkredit ist die Immobilie selbst die Sicherheit, allerdings mit der ausdrücklichen Einschränkung aus § 505b Absatz 2 BGB, dass sich die Prüfung nicht hauptsächlich auf den Wert der Immobilie stützen darf. Beim Ratenkredit kommen andere Formen vor, etwa die Abtretung von Ansprüchen oder die Mithaftung einer weiteren Person. Für den Weg in die eigene Immobilie gilt eine eigene Systematik; eine Baufinanzierung rechnest du deshalb getrennt. Welche Wirkung eine Bürgschaft hat und welche Verpflichtung sie für die bürgende Person bedeutet, behandelt der Beitrag zum Kredit mit Bürgen.
Fünftens Mitantragsteller. Ein zweiter Antragsteller bringt sein Einkommen in die Rechnung ein, aber auch seine Ausgaben und seine bestehenden Verpflichtungen. Gemeinsam getragene Kosten werden dabei nicht doppelt gezählt, weshalb die Verbesserung häufig geringer ausfällt als erwartet. Rechtlich entsteht eine gemeinsame Verpflichtung für die gesamte Schuld, nicht eine Aufteilung in zwei Hälften.
Der Unterschied zwischen Mitantragsteller und Bürgschaft ist dabei wichtig. Ein Mitantragsteller ist von Anfang an gleichberechtigter Vertragspartner: Er haftet für die volle Summe, erscheint mit dem Darlehen in seiner eigenen Auskunftei-Historie und kann über den Vertrag mitentscheiden. Eine bürgende Person steht dagegen außerhalb des Darlehensvertrags und wird erst in Anspruch genommen, wenn die Rückzahlung ausbleibt. Für die Prüfung heißt das: Das Einkommen eines Mitantragstellers geht direkt in die Haushaltsrechnung ein, eine Bürgschaft verbessert dagegen vor allem die Sicherheitenlage. Beide Konstruktionen verändern außerdem die finanzielle Lage der zweiten Person spürbar, weil die Verpflichtung auch bei deren eigenen künftigen Anträgen angesetzt wird. Vor der Unterschrift sollte deshalb geklärt sein, wer die Rate übernimmt, wenn sich eine Lebenssituation ändert.
💡 Tip
Prüfe vor einem Antrag, welche ungenutzten Kreditlinien und kleinen Ratenverträge du beenden kannst. Jede gestrichene Verpflichtung erhöht dein frei verfügbares Einkommen sofort, während eine Einkommenserhöhung Monate braucht, bis sie nachweisbar ist.
Der Rechenweg auf einen Blick
Die folgende Grafik fasst den Rechenweg dieses Ratgebers zusammen: die drei Schritte der Haushaltsrechnung, den Einfluss der Laufzeit auf Betrag und Zinslast und die Punkte, die neben der Rechnung in die Kreditwürdigkeitsprüfung einfließen. Alle Werte stammen aus dem Text oben, die Beträge der Beispielrechnung sind frei gewählte Annahmen ohne Angebotscharakter.
In drei Schritten zur tragbaren Rate
Die Werte sind die der Beispielrechnung aus dem Ratgeber. Der Rechenweg bleibt derselbe, egal um welchen Betrag es geht.
Beispielrechnung mit frei gewählten Annahmen, ohne Angebotscharakter. Kein Angebot, keine Zusage und keine Aussage darüber, was ein Darlehensgeber bewilligen würde. Stand 19.10.2026.
Stand: 19.10.2026
Pfändungsfreigrenzen als harte Untergrenze
Es gibt einen Betrag, den dir niemand nehmen kann, auch dann nicht, wenn eine Rate nicht mehr bezahlt wird und es zur Zwangsvollstreckung kommt. § 850c der Zivilprozessordnung schützt einen Teil des Arbeitseinkommens vor der Pfändung. Dieser Schutzbetrag ist für die Frage nach dem Kreditrahmen aus zwei Gründen interessant: Er markiert die absolute Untergrenze dessen, was zum Leben bleibt, und er wird jährlich an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags angepasst, ist also eine amtlich aktualisierte Orientierungsgröße.
Die aktuellen Beträge stehen in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 vom 19. März 2026, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nummer 80. Sie gelten seit dem 1. Juli 2026. Der Grundbetrag ist von 1.555,00 auf 1.587,40 Euro monatlich gestiegen. Für die erste unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der unpfändbare Betrag um 597,42 Euro, für die zweite bis fünfte Person um jeweils 332,83 Euro. Der Höchstbetrag nach § 850c Absatz 3 Satz 3 liegt bei 4.866,30 Euro monatlich; Einkommensteile darüber bleiben bei der Berechnung des unpfändbaren Anteils außen vor.
Unpfändbarer Teil des Arbeitseinkommens nach Zahl der Unterhaltsberechtigten, ab 1. Juli 2026
Diese Zahlen sind allerdings kein Maßstab für eine tragbare Rate, und sie taugen auch nicht als Rechengröße für die Kreditwürdigkeitsprüfung. Sie beschreiben das Existenzminimum in der Zwangsvollstreckung, nicht ein angemessenes Haushaltsbudget. Wer seine Rate so bemisst, dass gerade noch der unpfändbare Betrag bleibt, hat keinen Puffer für eine einzige Reparatur. Als Kontrollgröße sind sie trotzdem nützlich: Liegt das, was nach allen Ausgaben und der geplanten Rate übrig bleibt, in der Nähe dieser Grenze, ist die Rate zu hoch angesetzt.
Ein zweiter Hinweis zur Einordnung: § 850c ZPO betrifft Arbeitseinkommen. Für Guthaben auf einem Konto gilt der Schutz eines Pfändungsschutzkontos, der eigenen Regeln folgt. Beide Mechanismen greifen erst, wenn es zur Vollstreckung gekommen ist. Vorher liegt die Verantwortung für eine tragfähige Rate bei dir und, nach § 505a BGB, beim Darlehensgeber.
Welche Unterlagen du vorbereiten kannst
Je besser du die Prüfung vorbereitest, desto weniger Rückfragen entstehen und desto realistischer fällt das Ergebnis aus. Die folgende Zusammenstellung orientiert sich an dem, was § 505b BGB als nachprüfbare Unterlagen voraussetzt, und deckt den üblichen Umfang bei einem Ratenkredit ab.
- Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate, bei schwankendem Einkommen der letzten zwölf Monate — sie belegen die Höhe und die Regelmäßigkeit der Einnahmen
- Kontoauszüge der letzten zwei bis drei Monate, bei mehreren Konten von allen — daraus liest der Darlehensgeber die tatsächlichen Ausgaben und bestehende Lastschriften
- Nachweise über Rente, Unterhalt, Kindergeld oder Mieteinnahmen, soweit vorhanden — sie erhöhen die Einnahmenseite nur, wenn sie belegt sind
- Bei Selbstständigkeit die Jahresabschlüsse und Einkommensteuerbescheide der letzten zwei bis drei Jahre — mehrere Jahre glätten Schwankungen
- Mietvertrag oder Nachweis der Wohnkosten, bei Eigentum die Darlehensverträge und Nebenkostenabrechnungen — Wohnkosten sind in der Regel der größte Ausgabenposten
- Übersicht aller laufenden Kredite, Leasingverträge und Ratenzahlungen mit Restschuld und Rate — jede Rate verringert den Spielraum unmittelbar
- Nachweise über Versicherungen und regelmäßige Beiträge — sie werden sonst leicht übersehen und verfälschen die Rechnung
- Bei Verwendungszweck mit Gegenwert, etwa einem Fahrzeug, der Kaufvertrag oder das Kaufangebot — er zeigt, dass Betrag und Vorhaben zusammenpassen
- Ausweisdokument und, bei Beschäftigung außerhalb der Probezeit, der Arbeitsvertrag — beides dient dem Nachweis von Identität und Beschäftigungsverhältnis
Darüber hinaus lohnen sich zwei Dinge. Erstens eine eigene, ehrliche Haushaltsrechnung nach dem Muster weiter oben, am besten auf Basis von zwölf Monaten Kontoauszügen. Wer seine Umsätze dafür gebündelt sehen will, führt die laufenden Zahlungen über ein Girokonto. Sie hilft dir, das Ergebnis der Prüfung einzuordnen, und sie zeigt dir vorab, ob dein Wunschbetrag überhaupt realistisch ist. Zweitens eine Datenkopie deiner Auskunftei-Einträge, auf die du nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung einen Anspruch hast. Falsche oder veraltete Einträge lassen sich vor dem Antrag korrigieren, nach einer Ablehnung ist der Aufwand größer.
Fazit und Quellen
Die Frage, wie viel Kredit du bekommst, hat keine allgemeine Antwort, weil es keine Formel gibt, sondern eine Prüfung. § 505a Absatz 1 BGB und § 18a Absatz 1 KWG verpflichten den Darlehensgeber zu dieser Prüfung und verbieten den Vertragsschluss, wenn erhebliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit bestehen. Was du selbst beeinflussen kannst, ist die Rechnung, auf die diese Prüfung aufsetzt: Einnahmen, die verlässlich wiederkehren, Ausgaben, die vollständig erfasst sind, und ein Puffer, der groß genug ist.
Der Rechenweg bleibt dabei derselbe, egal um welchen Betrag es geht. Freies Einkommen ermitteln, Sicherheitsabschlag von 20 bis 30 Prozent abziehen, daraus über Laufzeit und Zinssatz den Betrag bestimmen. Die Beispielrechnung oben zeigt die Größenordnungen: 755 Euro frei verfügbar ergeben eine Rate von rund 530 Euro und, je nach Laufzeit und Zinssatz, einen Betrag zwischen rund 6.100 und rund 32.600 Euro. Dass der längste Zeitraum den größten Betrag trägt, ist dabei kein Argument für ihn, weil die Zinslast überproportional wächst.
Behalte die drei Begriffe getrennt, dann rechnest du richtig: Der Sollzins bestimmt die Rate, der effektive Jahreszins vergleicht Angebote, und die Pfändungsfreigrenze beschreibt nur das Existenzminimum in der Vollstreckung. Alle Angaben in diesem Artikel haben den Stand vom 19. Oktober 2026 und ersetzen keine individuelle Beratung.
Verwendete Quellen
- § 505a BGB, Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei Verbraucherdarlehensverträgen, abgerufen am 19. Oktober 2026
- § 505b BGB, Grundlage der Kreditwürdigkeitsprüfung, abgerufen am 19. Oktober 2026
- § 505d BGB, Verstoß gegen die Prüfpflicht, abgerufen am 19. Oktober 2026
- § 18a KWG, Verbraucherdarlehen und entgeltliche Finanzierungshilfen, abgerufen am 19. Oktober 2026
- § 850c ZPO, Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen, abgerufen am 19. Oktober 2026
- Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 vom 19. März 2026, Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nummer 80, ausgegeben am 26. März 2026
- Deutsche Bundesbank, Zinsstatistik, Konsumentenkredite an private Haushalte (Ratenkredite), Neugeschäft. Verwendete Reihen: MIR.M.DE.B.A2B.F.R.A.2250.EUR.N (6,41 Prozent, bis 1 Jahr oder variabel), MIR.M.DE.B.A2B.I.R.A.2250.EUR.N (7,53 Prozent, über 1 bis 5 Jahre), MIR.M.DE.B.A2B.J.R.A.2250.EUR.N (9,37 Prozent, über 5 Jahre), MIR.M.DE.B.A2B.A.R.A.2250.EUR.N (8,70 Prozent, Deutschland insgesamt, vereinbarter Zinssatz), MIR.M.DE.B.A2B.A.C.A.2250.EUR.N (8,99 Prozent, Deutschland insgesamt, effektiver Jahreszins) und MIR.M.U2.B.A2B.A.R.A.2250.EUR.N (7,92 Prozent, Euroraum insgesamt). Berichtsmonat August 2026, alle Augustwerte vorläufig; der Juliwert derselben Reihen ist endgültig (8,17 bzw. 8,53 Prozent). Tabellenstand 1. Oktober 2026, abgerufen am 19. Oktober 2026
- Statistisches Bundesamt, Laufende Wirtschaftsrechnungen, private Konsumausgaben, Berichtsjahr 2024
- BaFin, Konsumkredite im Test, Fachartikel vom 4. Juni 2024
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch darf die Rate sein?
Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht. In der Praxis wird die Rate aus dem frei verfügbaren Einkommen abgeleitet, also aus dem, was nach allen regelmäßigen Ausgaben übrig bleibt. Ein Sicherheitsabschlag von 20 bis 30 Prozent auf diesen Betrag fängt Nebenkostennachzahlungen, Reparaturen und Beitragserhöhungen auf. Bleibt nach Ausgaben und geplanter Rate kaum ein Puffer, ist die Rate zu hoch angesetzt, unabhängig davon, ob ein Anbieter sie bewilligen würde.
Zählt das Nettoeinkommen oder das Bruttoeinkommen?
Für die Haushaltsrechnung zählt das Nettoeinkommen, weil nur davon Raten bezahlt werden können. Das Bruttoeinkommen steht zwar auf der Abrechnung, sagt aber nichts über den verfügbaren Betrag. Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder variable Boni werden von Darlehensgebern unterschiedlich behandelt, häufig nur anteilig oder gar nicht, weil sie nicht garantiert sind. Rechne für dich konservativ und lasse weg, worauf du nicht sicher zählen kannst.
Wirken sich laufende Kredite auf den Rahmen aus?
Ja, und zwar unmittelbar. Jede laufende Rate verringert das frei verfügbare Einkommen in voller Höhe und damit den Spielraum für eine weitere Rate. Das gilt auch für Leasingverträge, Ratenzahlungen im Handel und Finanzierungen über Zahlungsdienste. Ein eingeräumter Dispositionskredit wird oft mit einem pauschalen Anteil der Kreditlinie als Belastung angesetzt, selbst wenn er nicht genutzt ist. Eine ungenutzte Linie zu reduzieren, verbessert die Rechnung deshalb ohne jede Einkommensveränderung.
Hilft ein Mitantragsteller?
Ein zweiter Antragsteller bringt sein Einkommen in die Rechnung ein, aber auch seine Ausgaben und bestehenden Verpflichtungen. Gemeinsam getragene Kosten wie die Miete werden nicht doppelt gezählt, weshalb die Verbesserung oft geringer ausfällt als erwartet. Rechtlich entsteht eine gemeinsame Verpflichtung für die gesamte Schuld, nicht eine Teilung in zwei Hälften. Beide Beteiligten sollten deshalb vorher klären, wer die Rate trägt, wenn sich die Lebenssituation ändert.
Darf eine Bank den Kredit einfach ablehnen?
Bei einem negativen Prüfergebnis ist die Ablehnung nicht nur erlaubt, sondern vorgeschrieben. Nach § 505a Absatz 1 BGB darf ein Allgemein-Verbraucherdarlehen nur geschlossen werden, wenn keine erheblichen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit bestehen. § 18a Absatz 1 KWG verpflichtet Kreditinstitute auf denselben Maßstab. Eine Ablehnung ist damit die gesetzliche Folge der Prüfung und kein Ermessensentscheid, über den sich verhandeln lässt.
Wie viel Kredit bekomme ich bei 3.000 Euro netto?
Aus dem Nettoeinkommen allein lässt sich kein Betrag ableiten, weil die Ausgabenseite fehlt. Zwei Haushalte mit 3.000 Euro netto haben völlig unterschiedliche Rahmen, wenn der eine 1.300 Euro Warmmiete und einen Autokredit trägt und der andere mietfrei lebt. Stelle deshalb zuerst die Haushaltsrechnung auf, ziehe vom freien Einkommen 20 bis 30 Prozent Sicherheitsabschlag ab und rechne daraus über Laufzeit und Zinssatz den Betrag. Verbindlich ist am Ende nur das Ergebnis der Kreditwürdigkeitsprüfung.



















