Reisekrankenversicherung: Kosten, Leistungen und Grenzen

31.10.62 Aufrufe0 Mal als hilfreich markiertZuletzt geprüft: 31.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

Beispielbeiträge ab 24,80 Euro im Jahr, Reisegrenzen von 56 Tagen oder 10 Wochen, Rücktransport-Beispiel 80.000 Euro. Stand: Oktober 2026.

Reisekrankenversicherung

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Das Wichtigste in Kürze

Stand: Oktober 2026. Alle Beispielzahlen stammen aus den Produktangaben zweier Versicherer vom 30.10.2026 und stehen stellvertretend für den Aufbau solcher Tarife. Maßgeblich sind immer die Tarifbedingungen deines Vertrags.

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Nachteile

  • Travel+: je Reise nur erste 8 Wochen
  • Such- und Bergungskosten bis 5.000 €
  • Inland: Transportkosten bis 600 €
  • Travel Day gilt nur für eine Reise

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Vorteile

  • Kostenübernahme 100 % für Kernleistungen
  • Kinder bis 25 Jahre mitversichert
  • 24-Stunden-Notrufservice
  • Such- und Bergungskosten bis 20.000 €

Nachteile

  • Schutz je Reise nur erste 10 Wochen
  • Zahn: nur Schmerzbehandlung, Provisorium
  • Bergungskosten auf 20.000 € begrenzt
  • Längere Reisen nur über Langzeittarif

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Was ist eine Reisekrankenversicherung?

Eine Reisekrankenversicherung ist eine private Versicherung, die laut Tarifbedingungen Kosten bei Krankheit oder Unfall auf Reisen im Ausland abdeckt. Zu ihren Kernleistungen zählen Behandlung, Krankenhaus und Krankenrücktransport.

Die gesetzliche Krankenversicherung zieht dem Schutz im Ausland enge Grenzen. Innerhalb der EU sichert die Europäische Krankenversicherungskarte den Zugang zu öffentlichen Anbietern. Rückführung, private Anbieter und große Teile der Welt liegen außerhalb dieses Rahmens.

Wer seine Reise mit der Kreditkarte bucht und bezahlt, stellt sich meist eine zweite Frage: Steckt der Schutz schon im Kartenpaket? Die Antwort steht allein in den Kartenbedingungen des Herausgebers. Die Abschnitte zur Kreditkarte weiter unten nennen die Punkte, die du dort abgleichen kannst.

Sind Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung dasselbe?

Beide Begriffe bezeichnen in den ausgewerteten Produktangaben denselben Schutz. Auslandskrankenversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung und Reisekrankenversicherung stehen dort nebeneinander. Dieser Beitrag verwendet die Wörter deshalb gleichbedeutend.

Wie grenzt sie sich von anderen Reiseversicherungen ab?

Reiseversicherung ist der Oberbegriff für mehrere Bausteine. Die Reiserücktrittsversicherung greift vor der Abreise, ihre Leistungen enden mit dem Reiseantritt. Der Krankenschutz beginnt erst, wenn die Reise läuft.

Was ein vorhandener Schutzbrief im Krankheitsfall leistet, steht in dessen eigenen Bedingungen. Rechne ihn deshalb nicht ungeprüft auf die Reisekrankenversicherung an.

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Gebühren

  • 20 € Monatsgebühr
  • 2 % Fremdwährungsgebühr
  • 4 % Abhebegebühr

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  • Eine Zusatzkarte inklusive
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  • 2 % Fremdwährungsgebühr
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*Es gelten Bedingungen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.

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1/2Wofür willst du die Karte vor allem nutzen?

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Wie funktioniert eine Reisekrankenversicherung?

Eine Reisekrankenversicherung funktioniert im Kern über Kostenerstattung: Du reichst Rechnungen und bezahlte Belege ein, der Versicherer erstattet laut Tarifbedingungen. Bei stationären Aufenthalten kann er direkt mit dem Krankenhaus abrechnen.

Rechtlich ist das ein gewöhnlicher Versicherungsvertrag nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Der Versicherer verpflichtet sich, ein bestimmtes Risiko abzusichern und bei Eintritt des vereinbarten Versicherungsfalls zu leisten. Was als Versicherungsfall zählt, legt der Tarif fest.

Bei ambulanten Besuchen gehst du deshalb üblicherweise in Vorlage. Im Krankenhaus zahlt die Versicherung bei ERGO die Kosten laut Anbieterseite direkt an die Klinik. Ein Anruf beim Notruf vor der Aufnahme klärt, wie es in deinem Fall läuft.

Wann beginnt und endet der Schutz?

Der Schutz setzt zwei Dinge voraus. Im Beispieltarif mit 365 Tagen Reisedauer beginnt er frühestens mit der Zahlung der Prämie und dann mit dem Verlassen des Wohnsitzlandes, also dem Grenzübertritt. Er endet automatisch zum vereinbarten Ablauftermin.

Zähle die Tage sauber: Hin- und Rückreisetag gelten dort jeweils als voller Reisetag. Eine Reise vom 15. bis zum 22. wird für acht Tage versichert, nicht für sieben.

Wie schnell muss der Versicherer zahlen?

Die Leistung wird fällig, sobald der Versicherer die nötigen Erhebungen zum Versicherungsfall und zum Umfang der Leistung beendet hat. Dauert das länger als einen Monat seit deiner Anzeige, kannst du nach § 14 VVG Abschlagszahlungen verlangen.

Der Abschlag richtet sich nach dem Betrag, den der Versicherer voraussichtlich mindestens zu zahlen hat. Fehlen Unterlagen durch dein Verschulden, ist die Frist gehemmt. Vollständige Belege verkürzen also deinen eigenen Weg.

Brauche ich eine Reisekrankenversicherung in Europa?

In Europa schließt eine Reisekrankenversicherung Lücken der gesetzlichen Krankenkasse: Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt nur bei öffentlichen Anbietern und deckt weder Notfallrettung noch Rückführung ins Heimatland.

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Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK, international EHIC) gibt dir bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen EU-Land dieselben Rechte auf Gesundheitsversorgung wie Versicherten des Landes. Das schreibt das EU-Portal Your Europe (zuletzt überprüft am 16.09.2026).

Du erhältst die Karte kostenlos von deiner Krankenkasse. Websites, die dafür Geld verlangen, kannst du ignorieren.

Die Grenzen sind klar gezogen. Geplante Behandlungen und private Gesundheitsdienstleister sind nicht abgedeckt, der Rücktransport erfordert eine getrennte Versicherung. Hast du keine gültige Karte dabei, darf die Behandlung nicht verweigert werden, du musst aber eventuell erst zahlen und zu Hause eine Rückerstattung beantragen.

Was erstattet die Krankenkasse bei Kostenerstattung?

Bei Kostenerstattung für Behandlungen in EU, EWR oder Schweiz deckelt § 13 Abs. 4 SGB V den Betrag auf die Vergütung, die die Kasse im Inland als Sachleistung zu tragen hätte. Davon gehen Abschläge für Verwaltungskosten von höchstens 5 Prozent sowie Zuzahlungen ab.

Wird eine Rechnung privat abgerechnet und liegt über dem deutschen Satz, bleibt die Differenz bei dir, solange kein Tarif sie auffängt.

Was gilt für Reisen außerhalb Europas?

Für Reisen außerhalb Europas gilt der Grundsatz, dass die gesetzliche Kasse nur in engen Ausnahmen zahlt. Nach § 18 Abs. 3 SGB V übernimmt sie Kosten außerhalb von EU und EWR nur, wenn du dich wegen Vorerkrankung oder Lebensalter nachweislich nicht versichern kannst.

Die Kasse muss das vor Beginn des Aufenthalts festgestellt haben. Selbst dann zahlt sie höchstens die Inlandskosten und längstens sechs Wochen im Kalenderjahr.

Ob mit deinem Reiseziel ein Sozialversicherungsabkommen besteht und was es abdeckt, klärst du vor der Abreise bei deiner Krankenkasse.

Wer zahlt was auf Reisen? Stand: Oktober 2026
SituationGesetzliche KrankenkasseReisekrankenversicherung
Behandlung bei öffentlichem Anbieter in einem EU-LandMit der Karte dieselben Rechte wie Versicherte des LandesErgänzend laut Tarifbedingungen
Behandlung bei privatem AnbieterVon der Karte nicht gedecktLaut Tarifbedingungen
Rückführung ins HeimatlandVon der Karte nicht gedecktKrankenrücktransport, wenn medizinisch sinnvoll, laut Tarifbedingungen
Reise außerhalb von EU und EWRNur Ausnahme nach § 18 Abs. 3 SGB V, längstens sechs Wochen im KalenderjahrBeide Beispieltarife gelten weltweit, laut Tarifbedingungen

Brauchen privat Versicherte zusätzlich eine Reisekrankenversicherung?

Für die private Krankenversicherung entscheidet dein eigener Vertrag. Vier Fragen klären die Lage: Gilt er im Reiseland und wie lange? Ist ein Rücktransport enthalten? Greift deine Selbstbeteiligung auch im Ausland? Mindert eine eingereichte Rechnung die Beitragsrückerstattung?

Aus den Antworten ergibt sich, ob eine Reisekrankenversicherung als Ergänzung eine echte Lücke schließt. Reicht sie dir nicht, lässt sich der Vergleich mit den Beispielwerten aus diesem Beitrag führen.

Was zahlt die Reisekrankenversicherung und was nicht?

Die Reisekrankenversicherung zahlt laut Tarifbedingungen medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland, aber nicht alles, was dort anfällt: Zahnersatz, Suchkosten und Begleitpersonen sind in den Beispieltarifen begrenzt.

Ein Versprechen auf volle Übernahme gibt es nicht. Jede Leistung hängt am Wortlaut von Versicherungsbedingungen und Produktinformationsblatt. Die Tabelle zeigt zwei Beispieltarife, damit du siehst, an welchen Stellen sich Verträge unterscheiden. Weitere Details zu Behandlungskosten in der Reisekrankenversicherung findest du im Überblick dazu.

Leistungsdetails zweier Beispieltarife laut Produktangaben. Stand: Oktober 2026
MerkmalHanseMerkurERGO (Produkt der DKV)
GeltungsgebietWeltweit, USA und Kanada enthaltenAuf der ganzen Welt
ReisedauerEine Reise: maximal 365 Tage. Jahresvertrag: 56 Tage pro ReiseJahrespolice: bis zu 10 Wochen am Stück
SelbstbeteiligungKeineTarifbedingungen prüfen
ZahnbehandlungSchmerzstillende Behandlung, einfache Füllungen, Reparatur von vorhandenem ZahnersatzSchmerzstillend und konservierend, Zahnersatz nur als einfaches Provisorium oder Reparatur
TransportKrankentransport zur nächsten Klinik, medizinisch sinnvoller KrankenrücktransportKrankenrücktransport, wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar
Suche, Rettung, BergungTarifbedingungen prüfenBis 20.000 € nach einem Unfall im Ausland
KrankenhausTarifbedingungen prüfenDirektabrechnung, alternativ 30 € Krankenhaustagegeld
Notruf rund um die Uhr+49 40 5555-7877+49 221 5789 4005

Was gilt für Arzneimittel und Krankenhaus?

Für Arzneimittel oder Hilfsmittel verlangt der Beispieltarif mit 10 Wochen Reisedauer neben der Rechnung eine ärztliche Verordnung sowie Zahlungs- und Reisenachweis. Bei stationären Aufenthalten kannst du dort alternativ zur Kostenerstattung ein Krankenhaustagegeld von 30 Euro wählen.

Was übernimmt der Tarif beim Zahnarzt?

Die Grenze verläuft zwischen Schmerzbehandlung und neuem Zahnersatz. Beide Beispieltarife nennen schmerzstillende Behandlungen. Der eine ergänzt einfache Füllungen und Reparaturen, der andere konservierende Behandlung und Zahnersatz nur als einfaches Provisorium oder Reparatur. Bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung nennt die zweite Anbieterseite 100 % Erstattung.

Was gilt bei Schwangerschaft?

Der Beispieltarif mit 10 Wochen Reisedauer schließt laut Anbieterseite Schwangerschaftskomplikationen, Fehlgeburten, medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche und Frühgeburten bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche ein. Neugeborene sind erst nach der Geburt versichert. Schau bei einer Reise in der Schwangerschaft genau auf diese Klausel.

Wo liegen Ausschlüsse und Leistungsbegrenzungen?

Jeder Ausschluss steht im Wortlaut der Versicherungsbedingungen. Diese Punkte kannst du dort vor dem Abschluss nachschlagen:

  • Vorerkrankung: Wie behandelt der Tarif bekannte und chronische Leiden?
  • Risikosport: Nennt er bestimmte Sportarten als Ausschluss?
  • Geplante Behandlung: Zählt nur der unerwartete Fall?
  • Versicherungssumme: Gibt es eine Höchstsumme je Leistungsart?
  • Wartezeit: Beginnt der Schutz ohne Frist?

Unabhängig vom Tarif zieht das Gesetz eine Linie: Führst du den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, ist der Versicherer nach § 81 VVG nicht zur Leistung verpflichtet. Bei grober Fahrlässigkeit darf er die Leistung kürzen.

Was gilt bei Pandemie und Reisewarnung?

Die ERGO-Produktseite nennt für ihre Auslandskrankenversicherung die Geltung auf der ganzen Welt, auch bei Pandemien und Reisewarnungen, mit Leistungen nach Tarifbedingungen. Für andere Tarife ist diese Frage einzeln zu prüfen.

Verwechsle das nicht mit dem Rücktritt. In der Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur stellen Angst vor einer Erkrankung oder eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes kein versichertes Ereignis dar, eine Corona-Erkrankung kann es dagegen als unerwartete schwere Erkrankung sein.

Was kostet ein Rücktransport aus dem Ausland ohne Versicherung?

Ein Rücktransport aus dem Ausland kann ohne Versicherung fünfstellige Kosten verursachen: Die ERGO-Produktseite nennt als Beispiel 80.000 Euro für einen Krankenrücktransport aus Südafrika (Stand: Oktober 2026).

Diese Summe erklärt, warum der Posten im Vertrag mehr Gewicht hat als der Beitrag. Die Krankenkasse trägt die Rückführung über die Europäische Krankenversicherungskarte nicht, und das EU-Portal verweist dafür ausdrücklich auf eine getrennte Versicherung.

Wann gilt der Krankenrücktransport als versichert?

Der Krankenrücktransport hängt an einer medizinischen Bedingung. Ein Beispieltarif verlangt „medizinisch sinnvoll“, der andere „medizinisch sinnvoll und vertretbar“. Organisation und Kosten regeln die Tarifbedingungen, und der Notruf will vor einem Rücktransport so schnell wie möglich informiert werden.

Drei Fragen helfen beim Lesen der Klausel:

  • Auslöser: Reicht „medizinisch sinnvoll“, oder steht dort eine strengere Formel?
  • Transportmittel: Ist ein Ambulanzflug ausdrücklich genannt?
  • Begleitperson: Ist sie mitversichert? Ein Beispieltarif deckt ihren Rücktransport nur dann.

Wie hoch sind die Kosten für eine Reisekrankenversicherung?

Die Kosten für eine Reisekrankenversicherung beginnen in den Beispielen bei 10 Euro für eine viertägige Reise und bei 24,80 Euro pro Jahr für Einzelpersonen (Stand: Oktober 2026).

Für die Familie nennt eine Produktseite 55,10 Euro pro Jahr, für Langzeitreisen ab 49,00 Euro im Monat. Alle Werte sind Anbieterangaben vom 30.10.2026 mit den genannten Annahmen und keine Angebote für deinen Einzelfall.

Beitragsbeispiele laut Produktangaben vom 30.10.2026. Stand: Oktober 2026
TarifAnbieterAnnahmenGrenze je ReiseBeispielbeitrag
Auslandskrankenversicherung für eine ReiseHanseMerkur4 Tage Reisedauer, bis zum 65. Geburtstagmaximal 365 Tage10 €
Jahres-AuslandskrankenversicherungHanseMerkurBis zum 65. Geburtstag, jährliche Zahlung56 Tage25 € pro Jahr
Jahres-Auslandsreisekrankenversicherung, EinzelpersonERGOBeitrag je nach Geburtsdatum und Tarif10 Wochenab 24,80 € jährlich
Jahres-Auslandsreisekrankenversicherung, ganze FamilieERGOKinder bis zum 25. Geburtstag mitversichert10 Wochen55,10 €
Langzeit-AuslandskrankenversicherungERGOReisen bis zu 12 Monatebis zu 12 Monateab 49,00 € monatlich
Go Europe, Tarif Auslandskrankenversicherung BasisHanseMerkurERASMUS-Studierende, Alter bis 34 Jahrebis 365 Tageab 0,79 € pro Tag

Beispielbeiträge im Überblick

Eine Reise, 4 Tage, bis zum 65. GeburtstagEinzelreise-Police, 4 Tage: 10 €10 €Jahrespolice Einzelperson, ab-PreisJahrespolice Einzelperson, ab-Preis: 24,80 € pro Jahr24,80 €Jahrespolice, bis zum 65. GeburtstagJahrespolice bis zum 65. Geburtstag: 25 € pro Jahr25 €Jahrespolice für die ganze FamilieJahrespolice für die ganze Familie: 55,10 € pro Jahr55,10 €
Quelle: Produktangaben der Versicherer vom 30.10.2026. Monatliche Langzeit- und Tagespreise sind nicht enthalten, weil sie anders rechnen. Stand: Oktober 2026.

Wovon hängt der Beitrag ab?

In den Beispielen tauchen drei Größen auf: Alter, Vertragsart und Reisedauer. Die Preisbeispiele gelten bis zum 65. Geburtstag oder je nach Geburtsdatum und Tarif. Eine einzelne Reise wird über die Tage berechnet, die Jahrespolice über den Vertrag.

Fällt eine Selbstbeteiligung an?

Die Selbstbeteiligung ist der Teil einer Rechnung, den du selbst trägst. Der Beispieltarif mit 56 Tagen je Reise nennt keine Selbstbeteiligung. Prüfe diesen Punkt bei jedem anderen Tarif.

Wie findest du eine günstige Reisekrankenversicherung?

Eine günstige Reisekrankenversicherung erkennst du erst, wenn du den Beitrag neben die Leistungen legst. Ein niedriger Preis sagt wenig, solange Rücktransport, Reisedauer und Selbstbeteiligung offenbleiben. Stelle deshalb mehrere Tarife mit denselben Annahmen nebeneinander.

Wie hoch sind die Kosten für eine Reisekrankenversicherung?

Die Beispielzahlen stammen aus den Produktangaben zweier Versicherer. Maßgeblich sind immer die Tarifbedingungen deines Vertrags.

Finalarm Infografik · interaktiv
Beiträge und Grenzen im Überblick
Beispielbeiträge, Reisedauer je Police und Kosten im Ernstfall auf einen Blick.
10 €
Einzelreise, 4 Tage
HanseMerkur, bis zum 65. Geburtstag
25 €
Jahrespolice pro Jahr
HanseMerkur, bis zum 65. Geburtstag
55,10 €
Familie, Jahrespolice
ERGO, Kinder bis zum 25. Geburtstag
80.000 €
Beispiel Rücktransport
aus Südafrika, ERGO
Ansicht:

Beispielbeiträge im Überblick

Anbieterangaben vom 30.10.2026, keine Angebote für den Einzelfall.

Einzelreise, 4 Tage
10 €
Jahrespolice Einzelperson, ab
24,80 €
Jahrespolice bis 65. Geburtstag
25 €
Jahrespolice ganze Familie
55,10 €

Quelle: Produktangaben von HanseMerkur und ERGO, Stand 30.10.2026.

Quellen: bafin.de · bundesfinanzministerium.de · ergo.de · europa.eu · gesetze-im-internet.de · hansemerkur.de · versicherungsombudsmann.de
Stand: 30.10.2026

Jahrespolice oder Einzelreise: Was unterscheidet sie?

Die Jahrespolice deckt beliebig viele Reisen im Jahr, begrenzt aber jede einzelne auf 56 Tage oder 10 Wochen. Die Einzelreise-Police gilt für einen Trip, im Beispiel bis 365 Tage.

Für die Wahl zählen zwei Größen: die Zahl deiner Reisen und die längste einzelne Reise. Als Rechengrößen dienen die Beispiele von 25 Euro pro Jahr und 10 Euro für vier Reisetage. Lege deine Reiseplanung daneben und frage für längere Einzelreisen einen konkreten Beitrag an.

  • Jahresvertrag, Reisedauer: 56 Tage pro Reise oder bis zu 10 Wochen am Stück
  • Jahresvertrag, Anzahl: Reisen im Jahr nicht begrenzt
  • Einzelreise, Reisedauer: maximal 365 Tage im Beispieltarif
  • Einzelreise, Ende: automatisch zum vereinbarten Ablauftermin

Was passiert nach der Laufzeit?

Die Jahresversicherung läuft im Beispieltarif ein Jahr ab Abschlussdatum und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn du nicht einen Monat vor Ablauf schriftlich kündigst. Bei einem älteren Tarif beträgt die Frist drei Monate. Trage dir den Termin deshalb gleich beim Abschluss in den Kalender ein.

Was gilt, wenn eine Reise länger dauert als das Limit?

Die Grenze je Reise ist die wichtigste Zahl im Jahresvertrag. Plane Puffer ein, denn Hin- und Rückreisetag zählen im Beispieltarif mit. Frage vor der Abreise nach, ob der Schutz bis zum Limit weiterläuft und wie sich eine längere Reise absichern lässt.

Wann muss ich die Reisekrankenversicherung abschließen?

Die Reisekrankenversicherung schließt du vor der Reise ab, solange du noch in Deutschland bist. Laut ERGO ist das bis kurz vor der Ausreise möglich.

Hier liegt ein Unterschied zur Reiserücktrittsversicherung, für die derselbe Anbieter als späteste Frist 30 Tage vor der Abreise nennt. Beim Krankenschutz bleibt dir mehr Zeit, aber kein Spielraum nach dem Start: Vor Reiseantritt muss der Vertrag stehen und die Prämie bezahlt sein.

Ist die erste Prämie beim Versicherungsfall nicht gezahlt, ist der Versicherer nach § 37 VVG nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, du hast die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Das setzt einen gesonderten Hinweis des Versicherers voraus.

Gibt es eine Gesundheitsprüfung oder Wartezeit?

Ob ein Tarif eine Gesundheitsprüfung oder eine Wartezeit vorsieht, steht im Produktinformationsblatt. Die ausgewerteten Produktangaben nennen dazu keine feste Regel, also prüfe es vor dem Abschluss.

Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen in Textform, greift § 19 VVG: Du musst alle bekannten Gefahrumstände anzeigen, nach denen er fragt. Verletzt du diese Pflicht, kann er zurücktreten. Handelst du weder vorsätzlich noch grob fahrlässig, bleibt ihm nur die Kündigung mit Monatsfrist.

Seine Rechte muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Sie erlöschen nach fünf Jahren, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren.

Gilt die Reisekrankenversicherung bei Vorerkrankungen?

Bei einer Vorerkrankung zählt allein der Wortlaut deiner Tarifbedingungen. Für die Beispieltarife dieses Beitrags liegt dazu keine belastbare Angabe vor. Kläre deshalb vor dem Abschluss schriftlich, wie der Tarif bekannte oder chronische Leiden behandelt und ob akute Verschlechterungen einbezogen sind.

Dass die Frage nicht theoretisch ist, zeigt das Sozialrecht: § 18 Abs. 3 SGB V kennt ausdrücklich den Fall, dass sich jemand wegen Vorerkrankung oder Lebensalter nicht versichern kann.

Was gilt für Familien, Kinder und Senioren?

Für Familien und Senioren unterscheiden sich Tarife der Reisekrankenversicherung vor allem bei Kinderaltersgrenzen, Familienbeiträgen und Altersstufen. In der Familienversicherung eines Beispieltarifs sind Kinder bis zu ihrem 25. Geburtstag mitversichert.

Wie sind Kinder mitversichert?

Die Jahres-Familienpolice kostet in diesem Beispiel 55,10 Euro. Sie enthält laut Anbieterseite als Zusatzleistung für Familien eine einmalige Pauschale von 500 Euro je bestimmter Erkrankung bei vollstationärer notwendiger Behandlung, unabhängig von einer Auslandsreise.

Bei einer einmaligen Reiseversicherung im anderen Beispiel gilt ein engerer Rahmen. Der Familientarif umfasst maximal zwei Erwachsene und mindestens ein mitreisendes Kind bis zum 21. Geburtstag, höchstens 7 Kinder. Zwei Erwachsene ohne Kinder fallen nicht darunter.

Worauf achten Senioren?

Für Senioren ist das Alter die entscheidende Stellgröße. Die genannten Preisbeispiele enden beim 65. Geburtstag, und der Beitrag richtet sich auch nach dem Geburtsdatum. Hole dir deshalb für dein Alter einen konkreten Beitrag und prüfe, ob der Tarif Altersgrenzen beim Abschluss nennt.

Welcher Schutz passt bei Auslandssemester, Work & Travel und Au-pair?

Für Auslandssemester, Work & Travel und Au-pair zählt die Reisedauer: Dauert der Aufenthalt länger als die 56 Tage oder 10 Wochen einer Jahrespolice, braucht es eine Police für die gesamte Zeit.

Ein Langzeit-Tarif gilt für Reisen bis zu 12 Monaten und kostet ab 49,00 Euro monatlich. Die einmalige Auslandskrankenversicherung im anderen Beispiel deckt bis 365 Tage. Für ERASMUS-Studierende bis 34 Jahre nennt die Übersichtsseite ab 0,79 Euro pro Tag im Tarif Basis.

Innerhalb der EU bleibt die Europäische Krankenversicherungskarte für einen vorübergehenden Aufenthalt die erste Anlaufstelle, mit denselben Lücken bei Rückführung und privaten Anbietern. Kläre mit deiner Krankenkasse, ob dein Aufenthalt noch als vorübergehend gilt.

Prüfe bei einer Langzeit-Reisekrankenversicherung außerdem zwei Punkte: Verlangt die Gastuniversität oder das Programm einen bestimmten Nachweis? Und gilt der Schutz auch bei einem Heimatbesuch in Deutschland?

Ist eine Reisekrankenversicherung über die Kreditkarte ausreichend?

Ob eine Reisekrankenversicherung über die Kreditkarte ausreichend ist, entscheiden allein die Kartenbedingungen des Herausgebers. Sie legen fest, ob ein Schutz besteht, für wen er gilt und bis zu welcher Versicherungssumme.

Eine Pauschalantwort trägt hier nicht, weil jede Karte eigene Bedingungen hat. Der Überblick zur Kreditkarte mit Krankenversicherung und der Vergleich zum Versicherungsschutz von Gold-Kreditkarten zeigen, wie solche Pakete aufgebaut sein können.

Für deine eigene Karte kannst du die folgenden Punkte in den Versicherungsbedingungen abgleichen oder beim Herausgeber erfragen:

  • Bestand: Enthält deine Kreditkarte überhaupt einen Auslandskrankenschutz?
  • Personen: Gilt er nur für dich oder auch für Partner, Kinder und Familie?
  • Voraussetzung: Muss die Reise mit der Karte bezahlt oder gebucht sein?
  • Reisedauer: Welche Grenze gilt je Reise?
  • Versicherungssumme: Welche Höchstsumme nennen die Bedingungen?
  • Rücktransport: Unter welcher Bedingung gilt er?
  • Selbstbeteiligung: Trägst du einen Teil selbst?
  • Geltungsgebiet: Sind USA und Kanada eingeschlossen?

Lege die Antworten neben die Tabelle mit den Beispieltarifen. Dann siehst du, ob dein Kartenschutz für deine Reise passt oder ob eine eigene Police eine bestimmte Lücke füllt.

Was gilt für die Kreditkarte bei Prämie und Arztrechnung?

Mit der Kreditkarte kannst du die Prämie der Reisekrankenversicherung bezahlen, wenn der Versicherer diesen Zahlungsweg anbietet; für Arztrechnungen im Ausland klärst du Kartenlimit und Zahlungsnachweis vorab.

Lässt sich die Police mit der Kreditkarte bezahlen?

Beim Online-Abschluss nennt die HanseMerkur für ihre Reiseversicherung drei Zahlungswege: SEPA-Basislastschrift, PayPal oder Kreditkarte. Weil der Schutz im Beispieltarif frühestens mit der Prämienzahlung beginnt, plane die Zahlung vor der Abreise ein. Mehr zum Bezahlen unterwegs steht im Beitrag Reise bezahlen mit Kreditkarte.

Was klärst du vorab, wenn du eine Arztrechnung mit der Karte zahlen willst?

Für die Einreichung ambulanter Rechnungen aus dem Ausland zählen bezahlte Originalbelege. Kläre deshalb vorab beim Versicherer, ob bei einer Kartenzahlung die Kartenabrechnung als Zahlungsnachweis genügt, und bewahre Rechnung und Kartenbeleg zusammen auf.

Prüfe vor der Reise dein Kartenlimit und frage nach, wie der Versicherer Rechnungen in fremder Währung umrechnet. So weißt du, welcher Betrag im Erstattungsfall zurückkommt.

Good to know

Bei Krankenhausaufenthalten in den USA rät der Beispielversicherer, keine Vorauszahlung zu leisten, weil sie die Prüfung von Leistungen und Kosten erschwert. Ruf deshalb erst den Notruf an, bevor du am Klinikempfang eine Kartenzahlung freigibst.

Was tun, wenn ich im Ausland krank werde?

Wenn du im Ausland krank wirst, rufst du bei Krankenhausaufenthalt oder drohendem Rücktransport zuerst den 24-Stunden-Notruf deines Versicherers an, sammelst dann vollständige Rechnungen und reichst sie mit Belegen ein.

  1. Notruf wählen: Notiere Notrufnummer und Versicherungsnummer vor der Abreise. Bei Krankenhausaufenthalt und vor einem Rücktransport ruf so schnell wie möglich an.
  2. Versicherungsfall anzeigen: Nach § 30 VVG musst du den Eintritt unverzüglich anzeigen, sobald du davon weißt.
  3. Rechnung prüfen: Sie nennt Patient, Name und Fachrichtung des Arztes, Datum und Grund der Behandlung sowie die erbrachten Leistungen.
  4. Nachweise sammeln: Bei Arznei- oder Hilfsmitteln kommen ärztliche Verordnung sowie Zahlungs- und Reisenachweis dazu.
  5. Einreichen: Grundsätzlich gehören Kopie des Versicherungsnachweises, Adressdaten, je nach Versicherungsart ein Schadenformular, Bankverbindung und die bezahlten Originalbelege dazu.
  6. Erstattung verfolgen: Fehlt nach einem Monat das Ergebnis, kannst du einen Abschlag verlangen.

Halte dich dabei an deine Pflichten aus dem Vertrag. Nach § 28 VVG ist der Versicherer bei vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheit leistungsfrei, sofern der Vertrag das vorsieht. Bei grober Fahrlässigkeit kann er kürzen, die Beweislast für das Fehlen grober Fahrlässigkeit trägst du.

Nach § 82 VVG musst du außerdem nach Möglichkeit dafür sorgen, den Schaden abzuwenden und zu mindern.

Vor der Abreise

Speichere Notruf und Versicherungsnummer im Telefon und lege dir ein Foto des Versicherungsnachweises ab. Dann hast du beides griffbereit, wenn du aus dem Krankenhaus anrufen musst.

Welche Rechte hast du bei Widerruf, Kündigung und Streit?

Deine Rechte hängen von der Laufzeit ab: Bei Reisekrankenversicherungen mit mindestens einem Monat Laufzeit gibt es 14 Tage Widerruf, beim Jahresvertrag zusätzlich die Kündigung zum Ablauf.

Wann besteht ein Widerrufsrecht?

Nach § 8 VVG kannst du deine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen in Textform widerrufen. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat besteht dieses Recht nicht. Eine kurze Einzelreise-Police fällt also heraus, die Jahrespolice nicht.

Wie kündigst du einen Jahresvertrag?

Die Kündigung geht schriftlich bis einen Monat vor Ablauf, bei einem älteren Tarif bis drei Monate davor. Das Gesetz begrenzt den Rahmen: Nach § 11 VVG darf sich eine vereinbarte Verlängerung jeweils nur um höchstens ein Jahr erstrecken.

Erhöht der Versicherer die Prämie aufgrund einer Anpassungsklausel, ohne dass sich der Umfang des Schutzes entsprechend ändert, hast du nach § 40 VVG ein Kündigungsrecht. Es läuft einen Monat ab Zugang der Mitteilung.

Wer hilft bei Streit mit dem Versicherer?

Der Versicherungsombudsmann schlichtet Streit zwischen Versicherten und Mitgliedsunternehmen. Bei Mitgliedschaft des Versicherers ist das Verfahren beim Ombudsmann für Verbraucher kostenfrei. Eine Frist gibt es nicht, Ansprüche können aber verjähren.

Bis 10.000 Euro Beschwerdewert ist die Entscheidung für den Versicherer verbindlich, für dich nicht, der Weg zu den Gerichten bleibt offen. Prüfe vorab die Zuständigkeit: Die HanseMerkur nimmt laut Impressum für ihre Zweige außer Kranken- und Pflegeversicherung teil. Aufsichtsbehörde ist die BaFin.

Wie lassen sich Reisekrankenversicherungen vergleichen?

Reisekrankenversicherungen vergleichen heißt, feste Prüfpunkte statt nur den Beitrag abzugleichen: Reisedauer, Geltungsgebiet, Rücktransport, Selbstbeteiligung und Ausschlüsse.

Lege dir für jeden Anbieter die gleiche Liste an und trage die Werte aus den Tarifbedingungen ein. Die Beispiele aus den Tabellen dienen als Orientierung für die Spannweite, nicht als Rangfolge. Mehr dazu findest du im Auslandskrankenversicherung Vergleich und in den HanseMerkur Erfahrungen 2026.

Geltungsgebiet
Länder, in denen der Tarif gilt. Achte auf USA und Kanada.
Versicherungssumme
Höchstbetrag, den der Tarif je Leistung oder Fall zahlt.
Selbstbeteiligung
Anteil einer Rechnung, den du selbst trägst.
Reisedauer
Höchstzahl der versicherten Tage je Reise.

Good to know

Hole dir die Vertragsbestimmungen vor dem Abschluss in Textform. Der Versicherer muss sie dir rechtzeitig vor deiner Vertragserklärung mitteilen. Erst dort stehen die Ausschlüsse im Wortlaut.

Häufig gestellte Fragen

Q

Was ist eine Reisekrankenversicherung?

Eine Reisekrankenversicherung ist eine private Versicherung für Krankheit und Unfall auf Reisen im Ausland. Sie deckt laut Tarifbedingungen Behandlung, Krankenhaus und Krankenrücktransport ab. Auslandskrankenversicherung meint denselben Schutz. Sie ergänzt die gesetzliche Krankenkasse dort, wo die Europäische Krankenversicherungskarte nicht greift, etwa bei Rückführung und privaten Anbietern. Umfang und Grenzen stehen im jeweiligen Tarif.

Q

Wie funktioniert eine Reisekrankenversicherung?

Du zahlst ambulante Rechnungen in der Regel zunächst selbst und reichst sie mit bezahlten Originalbelegen ein. Der Versicherer erstattet laut Tarifbedingungen. Bei Krankenhausaufenthalten kann er direkt mit der Klinik abrechnen, deshalb rufst du dort früh den 24-Stunden-Notruf an. Vor einem Rücktransport meldest du dich ebenfalls so schnell wie möglich, damit Organisation und Kosten geklärt sind.

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Was kostet eine Reisekrankenversicherung?

In den Beispielen kostet eine Reisekrankenversicherung 10 Euro für vier Reisetage bis zum 65. Geburtstag, 25 Euro pro Jahr oder ab 24,80 Euro jährlich für Einzelpersonen. Die Familienpolice liegt im Beispiel bei 55,10 Euro, Langzeitschutz bei ab 49,00 Euro monatlich. Der Beitrag hängt von Alter, Tarif und Reisedauer ab (Stand: Oktober 2026).

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Brauche ich eine Reisekrankenversicherung in Europa?

Die Europäische Krankenversicherungskarte gibt dir in der EU dieselben Rechte wie Versicherten des Landes, gilt aber nur bei öffentlichen Anbietern. Notfallrettung und Rückführung ins Heimatland deckt sie nicht ab. Für den Rücktransport braucht es laut EU-Portal eine getrennte Versicherung. Ob du diese Lücken absicherst, entscheidest du nach Reiseziel, Dauer und Gesundheit.

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Wann muss ich die Reisekrankenversicherung abschließen?

Du schließt sie vor der Reise ab, solange du noch in Deutschland bist. Anders als bei der Reiserücktrittsversicherung gilt keine lange Frist vor der Abreise. Der Schutz beginnt im Beispieltarif aber frühestens mit der Zahlung der Prämie und mit dem Grenzübertritt. Plane Abschluss und Zahlung deshalb so, dass beides vor dem Reisetag erledigt ist.

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*Es gelten Bedingingen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.

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Was tun, wenn ich im Ausland krank werde?

Rufe bei Krankenhausaufenthalt oder drohendem Rücktransport so schnell wie möglich den Notruf deines Versicherers an. Lass dir Rechnungen mit Patient, Arzt, Datum, Grund und erbrachten Leistungen ausstellen. Bei Medikamenten kommen ärztliche Verordnung sowie Zahlungs- und Reisenachweis dazu. Melde den Fall unverzüglich und reiche danach die bezahlten Originalbelege mit deiner Bankverbindung ein.

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Ist eine Reisekrankenversicherung über die Kreditkarte ausreichend?

Das hängt allein von den Kartenbedingungen des Herausgebers ab. Prüfe dort, ob ein Auslandskrankenschutz besteht, wer versichert ist, ob die Reise mit der Karte bezahlt sein muss, welche Reisedauer gilt und welche Versicherungssumme genannt ist. Lege die Antworten neben die Beispieltarife, dann erkennst du, ob für deine Reise noch eine Lücke bleibt.

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Kann ich die Reisekrankenversicherung mit der Kreditkarte bezahlen?

Beim Online-Abschluss nennt ein Beispielversicherer SEPA-Basislastschrift, PayPal oder Kreditkarte als Zahlungswege. Prüfe die Optionen deines Anbieters vor dem Abschluss. Wichtig ist der Zeitpunkt: Im Beispieltarif beginnt der Schutz frühestens mit der Zahlung der Prämie, deshalb sollte die Kartenzahlung vor der Abreise erfolgt sein. Bewahre die Bestätigung zusammen mit dem Versicherungsnachweis auf.

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Gilt die Reisekrankenversicherung bei Vorerkrankungen?

Das regelt jeder Tarif in seinen Versicherungsbedingungen, eine einheitliche Antwort gibt es nicht. Kläre vor dem Abschluss schriftlich, wie bekannte oder chronische Leiden behandelt werden. Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen in Textform, musst du nach § 19 VVG alle bekannten Gefahrumstände anzeigen, nach denen er fragt. Falsche Angaben können zum Rücktritt vom Vertrag führen.

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Wie lange gilt eine Jahrespolice je Reise?

Die Beispieltarife begrenzen jede einzelne Reise auf 56 Tage oder auf bis zu 10 Wochen am Stück. Die Zahl der Reisen im Jahr ist dabei nicht begrenzt. Für längere Aufenthalte gibt es Einzelreise-Policen bis 365 Tage oder Langzeit-Tarife bis zu 12 Monaten. Hin- und Rückreisetag zählen im Beispieltarif als volle Reisetage.

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